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Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2015)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
99 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
20.03.17, 17:06
Aktualisiert
20.03.17, 17:06
Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2015) Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2015) Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2015)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 22/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzen und Schulen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2015 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 03.02.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 22/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Zaar 03.02.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2015 Beschlussentwurf: Der Stadtrat verweist den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2015 an den Rechnungsprüfungsausschuss. Sachdarstellung: 1. Problem Die Prüfung des vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurfs des Jahresabschlusses, bestehend aus der Bilanz, dem Anhang, der die Bilanz erläutert, der Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung und den Teilrechnungen, sowie des Lageberichts obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss. Die Arbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses 2015 sind nahezu abgeschlossen. Die Verwaltung bittet, den – formalen – Beschluss über die Verweisung des Entwurfs des Abschlusses bereits jetzt zu fassen, damit mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 zügig begonnen werden kann. Die Verwaltung ist bestrebt den Jahresabschluss 2016, ebenfalls mit externer Unterstützung, direkt im Anschluss zu erstellen. Es wird prognostiziert, dass der Jahresabschluss 2016 ausgeglichen abgeschlossen werden kann. Da auch der Haushaltsentwurf 2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung von ausgeglichenen Haushalten ausgeht, besteht die berechtigte Hoffnung schnellstmöglich das HSK verlassen zu können. Dazu muss das gesamte formale Verfahren zum Jahresabschluss 2016 abgeschlossen sein. Dieses Ziel strebt die Verwaltung bis Ende des Jahre 2017 an. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 und des Lageberichts wird allen Ratsmitgliedern zeitnah nach Fertigstellung zugeleitet. 2. Lösung Der Stadtrat verweist die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 an den Rechnungsprüfungsausschuss. Damit werden die Beratungen zum Entwurf des Jahresabschlusses 2015 in den Gremien bis zur Feststellung des Jahresabschlusses, der Verwendung des Jahresergebnisses und der Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat eingeleitet. 3. Alternativen entfällt 4. Finanzielle Auswirkungen entfällt