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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
13.03.17, 17:06
Aktualisiert
13.03.17, 17:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie"
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 50/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 1.3.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 50/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 1.3.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Liste 1 - Abwägungsvorschläge) entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Für das Betriebsgelände der Firma „Saint Gobain“ hat die Stadt Wesseling im Jahr 2008 den Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“ aufgestellt. Das Ziel des Bebauungsplanes bestand darin, die historisch gewachsene Gemengelage zwischen dem Industrie- und Gewerbegebiet sowie den angrenzenden Wohngebieten zu regeln. Mit diesem Bebauungsplan wurden insbesondere für die immissionsschutzrechtlichen Konflikte Regelungen getroffen, um das verträgliche Nebeneinander der benachbarten Nutzungen zu gewährleisten. Das Gelände der Firma „Saint Gobain“ wurde seitdem planerisch weiter entwickelt. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Birkenstraße“ wurden im Jahr 2015 zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten an der Birkenstraße geschaffen. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll das notwendige Planungsrecht für eine bauliche Nutzung des ehemaligen Deponiegeländes im Nordwesten des Gewerbeareals geschaffen werden. 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 28.12.2016 ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ (einschließlich Begründung) hat in der Zeit vom 09.01.2017 bis einschließlich 10.02.2017 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zeitlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB an dem Bebauungsplanverfahren beteiligt. 2. Lösung Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zum Bebauungsplanverfahren eingegangen. Auswertung der Beteiligung der Behörden/Träger sonstiger Belange gemäß § 4 (2) BauGB Im Rahmen der Beteiligung haben 20 Behörden/TÖB Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren abgegeben. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 1 zu entnehmen. Es wurden Hinweise gegeben, die klarstellenden Charakter haben; sie sind in kursiver Schrift in die Textlichen Festsetzungen/Hinweise bzw. Begründung aufgenommen worden. Die klarstellende Ergänzung der Planunterlagen nach der Offenlage hat keine Auswirkungen auf das formelle Verfahren, ein erneute Offenlage ist nicht erforderlich. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB nicht zu einer inhaltlichen Änderung der Bebauungsplanung geführt hat. Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB und Satzungsbeschluss Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling umfasst die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/TÖB gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Die Auswertung der Stellungnahmen ist dieser Beschlussvorlage beigefügt (Liste 1) und Bestandteil der Abwägungsentscheidung des Rates der Stadt Wesseling. Das Planverfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „ehemalige Deponie“ soll mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Wesseling abgeschlossen werden. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vom Eigentümer getragen. Anlagen: - Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ - Übersichtsplan - bisherige Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“ - Auswertung der gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Liste 1) - Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ (Satzung) - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Satzungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ im Originalmaßstab.