Daten
Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
13.03.17, 17:06
Aktualisiert
13.03.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
50/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
1.3.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 50/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
1.3.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2), 4 (2)
BauGB (Liste 1 - Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu
bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015
(BGBl. I S. 1722) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496) in der zur Zeit geltenden Fassung)
vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Für das Betriebsgelände der Firma „Saint Gobain“ hat die Stadt Wesseling im Jahr 2008 den Bebauungsplan
Nr. 1/107 „Saint Gobain“ aufgestellt. Das Ziel des Bebauungsplanes bestand darin, die historisch gewachsene Gemengelage zwischen dem Industrie- und Gewerbegebiet sowie den angrenzenden Wohngebieten zu
regeln. Mit diesem Bebauungsplan wurden insbesondere für die immissionsschutzrechtlichen Konflikte Regelungen getroffen, um das verträgliche Nebeneinander der benachbarten Nutzungen zu gewährleisten.
Das Gelände der Firma „Saint Gobain“ wurde seitdem planerisch weiter entwickelt. Mit der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Birkenstraße“ wurden im Jahr 2015 zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten an
der Birkenstraße geschaffen. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll das notwendige Planungsrecht
für eine bauliche Nutzung des ehemaligen Deponiegeländes im Nordwesten des Gewerbeareals geschaffen
werden.
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 die öffentliche
Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ gemäß § 3 (2)
BauGB beschlossen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 28.12.2016 ortsüblich bekannt
gemacht worden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ (einschließlich Begründung)
hat in der Zeit vom 09.01.2017 bis einschließlich 10.02.2017 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zeitlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB an dem Bebauungsplanverfahren beteiligt.
2. Lösung
Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zum Bebauungsplanverfahren eingegangen.
Auswertung der Beteiligung der Behörden/Träger sonstiger Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Im Rahmen der Beteiligung haben 20 Behörden/TÖB Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren abgegeben. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge
sind der beigefügten Liste 1 zu entnehmen. Es wurden Hinweise gegeben, die klarstellenden Charakter haben; sie sind in kursiver Schrift in die Textlichen Festsetzungen/Hinweise bzw. Begründung aufgenommen
worden. Die klarstellende Ergänzung der Planunterlagen nach der Offenlage hat keine Auswirkungen auf
das formelle Verfahren, ein erneute Offenlage ist nicht erforderlich.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB nicht zu einer inhaltlichen Änderung
der Bebauungsplanung geführt hat.
Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB und Satzungsbeschluss
Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling umfasst die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden/TÖB gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Die Auswertung der Stellungnahmen ist dieser Beschlussvorlage beigefügt (Liste 1) und Bestandteil der Abwägungsentscheidung
des Rates der Stadt Wesseling.
Das Planverfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „ehemalige Deponie“
soll mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Wesseling abgeschlossen werden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vom Eigentümer getragen.
Anlagen:
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“
- Übersichtsplan - bisherige Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“
- Auswertung der gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Liste 1)
- Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ (Satzung)
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“
Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Satzungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 1/107,
2. Änderung „ehemalige Deponie“ im Originalmaßstab.