Daten
Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
13.03.17, 17:06
Aktualisiert
13.03.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT WESSELING
Stand 24.02.2017
Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 2. Änderung „ehemalige Deponie“
Information / Beteiligung gemäß § 13a Abs. 3 BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 09.01.2017 bis 10.02.2017
SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN AUS DER ÖFFENTLICHKEIT
Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
LISTE 1: SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Inhalte der Stellungnahmen
Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschläge
1
Rhein-MainRohrleitungstransportgesellschaft
mbH
E-Mail vom 05.01.2017
Von der vorgenannten Maßnahme werden weder unsere
vorhandenen Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare
Planungen unseres Hauses betroffen.
Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt sein,
dass dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitungen stattfindet. Sollten die Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen
werden, bitten wir um erneute Beteiligung.
Es sind keine Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen und erforderlich.
2
PLE doc
Schreiben vom 10.01.2017
Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in
dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich.
Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend
mit uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:
Weitere Versorgungsträger wurden gesondert beteiligt. Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs ist nicht vorgesehen.
•
•
•
•
•
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG),
Essen
• Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH &
Co. KG (NETG), Dortmund
• Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
-1-
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Inhalte der Stellungnahmen
Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschläge
• GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher
Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
• Viatel GmbH, Frankfurt
zu 2
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind
bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
3
Nord-West Ölleitung GmbH
E-Mail vom 11.01.2017
Wir bedanken uns für die Benachrichtigung in o. a. Angelegenheit. Soweit aus den uns übersandten Unterlagen zu ersehen ist, werden unsere dort vorhandenen Mineralölfernleitungen und / oder weitere von uns überwachte Fernleitungen
nicht berührt. Wir haben daher gegen das Vorhaben keine
Bedenken. Als Leitungsbetreiber empfehlen wir den ausführenden Firmen die Dienste der BIL eG portal.billeitungsauskunft.de als Auskunftssystem für Fernleitungen.
Der vorgetragene Hinweis zu Informationen über Fernleitungen wird
in die Bebauungsplanunterlagen aufgenommen.
„Ausführenden Firmen werden die Dienste der BILeG portal.billeitungsauskunft.de als Auskunftssystem für Fernleitungen
empfohlen.“
4
Evonik Technologie & Infrastructure GmbH
Schreiben vom 10.01.2017
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Wir, die Evonik Technology & Infrastructure GmbH, sind Rechtsnachfolger der Infracor GmbH. Mit diesem Schreiben ist auch Ihre Anfrage an
die EHEMALIGE /nfracor GmbH beantwortet. Eine separate
Anfrage an die Infracor GmbH ist NICHT erforderlich.
keine Abwägung erforderlich
5
Amprion GmbH
E-Mail vom 16.01.2017
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von
Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus
heutiger Sicht nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
Weitere Versorgungsträger wurden gesondert beteiligt.
-2-
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Inhalte der Stellungnahmen
Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschläge
6
Unitymedia NRW GmbH
E-Mail/Schreiben vom 16.01.2017
Vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die o. a. Planung
haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere
oben stehende Vorgangsnummer an.
keine Abwägung erforderlich
7
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst
(KBD)
Schreiben vom 17.01.2017
Für die angefragte Fläche liegt bereits eine Luftbildauswertung vor. Da Kommunen auf alte Luftbildauswertungen im
Modul KISKaB von IG-NRW zugreifen können, hätte ein erneuter, eventuell bauverzögernder Antrag auf Luftbildauswertung nicht mehr gestellt werden müssen. Nachfolgend
nochmals die alten Empfehlungen:
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe. Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden
Fläche auf Kampfmittel Im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt
über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf
unserer Internetseite. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen
gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu
ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion.
Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das
Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
Im Bebauungsplan sind bereits entsprechende Hinweise zur
Kampfmittelbeseitigung enthalten.
8
Stadtwerke Wesseling GmbH
und Entsorgungsbetriebe Wesseling
E-Mail vom 17.01.2017
In Bezug auf den Bebauungsplan 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie" nehmen die Entsorgungsbetriebe wie folgt
Stellung:
Entsorgungsbetriebe Wesseling (EBW):
Im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes wird derzeit ein
DN800 Kanal u.a. für die Entwässerung des geplanten Westringquartiers verlegt. Hierfür wird eine Grunddienstbarkeit
eingetragen. Es bestehen seitens der EBW keine Bedenken.
keine Abwägung erforderlich
-3-
Behörde / Träger öffentlicher Belange
Inhalte der Stellungnahmen
Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschläge
zu 8
Stadtwerke Wesseling GmbH
und Entsorgungsbetriebe Wesseling
E-Mail vom 20.01.2017
In Bezug auf den Bebauungsplan 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie" nehmen die Entsorgungsbetriebe wie folgt
Stellung:
Entsorgungsbetriebe Wesseling (EBW):
Im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes wird derzeit ein
DN800 Kanal u.a. für die Entwässerung
des geplanten Westringquartiers verlegt. Hierfür wird eine
Grund-dienstbarkeit eingetragen.
Es bestehen seitens der EBW keine Bedenken.
1. Nachtrag
Stadtwerke Wesseling (SWW):
Es bestehen seitens der SWW keine Bedenken.
keine Abwägung erforderlich
9
N.V. Rotterdam-Rijn Pijpleiding
Maatschappij
E-Mail vom 18.01.2017
Von genannten Vorhaben sind wir nicht betroffen.
keine Abwägung erforderlich
10
Westnetz GmbH, Spezialservice
Strom
Schreiben vom 12.01.2017
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kVHochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen
von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft
nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und
ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze
Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt
haben.
Weitere Versorgungsträger wurden gesondert beteiligt.
11
GASCADE Gastransport GmbH
Schreiben vom 17.01.2017
Wir danken für die Übersendung der Unterlagen zu o. g.
Vorhaben. Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und
Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG.
Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen
sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein.
Unter https://portal.bil-leitungsauskunft.de steht Ihnen das
kostenfreie Online-Portal BIL für die Leitungsauskunft zur
Verfügung. Dort werden Ihre Anfragen automatisch auf Betroffenheit geprüft. So erfahren Sie umgehend, welche BIL
Teilnehmer von Ihrer Anfrage betroffen sind und welche Teilnehmer mit ihren Leitungen nicht im Anfragebereich liegen.
Weitere Versorgungsträger wurden gesondert beteiligt.
-4-
Behörde / Träger öffentlicher Belange
zu
11
Inhalte der Stellungnahmen
Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschläge
Weitere Informationen zum BIL-Portal erhalten Sie ebenfalls
unter http://bil-leitungsauskunft.de. Wir möchten Sie darauf
hinweisen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber
in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert von Ihnen zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen.
12
InfraSery GmbH & Co. Knapsack
KG
E-Mail vom 20.01.2017
Ihr Schreiben vom 04.01.2017 zu oben genanntem Verfahren haben wir nebst Anlagen am 10.0.2017 erhalten. Von
den Planungen zwischen Birkenstraße und Schwarzer Weg
in Wesseling werden keine unserer bzw. von uns betreuter
Einrichtungen berührt.
keine Abwägung erforderlich
13
Westnetz GmbH, Regionalzentrum Westliches Rheinland Netzplanung
E-Mail vom 23.01.2017
Diese Stellungnahme ergeht gleichzeitig im Auftrag und für
die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin der
Anlagen. Unsererseits bestehen gegen die o.g. Änderung
des Bebauungsplanes keine Bedenken.
keine Abwägung erforderlich
14
Thyssengas GmbH
Schreiben vom 12.01.2017
Mit Ihrer Nachricht vom 04.01.2017 teilen Sie uns die o. g.
Maßnahme/n mit: Durch die o. g. Maßnahmen werden keine
von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz.
nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus
unserer Sicht keine Bedenken.
Bitte beachten Sie unsere neue Anschrift:
Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund
keine Abwägung erforderlich
15
Telefonica Germany GmbH & Co.
OHG
E-Mail vom 26.01.2017
Die Überprüfung Ihres Anliegens ergab, dass die Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 1/107-02 der Stadt Wesseling einen mehr als ausreichenden Abstand zu unseren Richtfunktrassen aufweist. Es sind somit von Seiten der Telefonica
Germany GmbH & Co. OHG keine Belange zu erwarten.
Sollten sich noch Änderungen in der Planung / Planungsflächen ergeben, so würden wir Sie bitten uns die geänderten
Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit eine erneute
Überprüfung erfolgen kann. Die farbigen Linien verstehen
sich als Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen von Telefonica Germany GmbH & Co. OHG (zusätzliche Info: schwarze
Verbindungen gehören zu E-Plus). Wenn Sie Fragen haben,
können Sie sich gern an mich wenden.
Änderungen in der Planung bzw. der Planungsflächen sind nicht
vorgesehen.
-5-
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Behörde / Träger öffentlicher Belange
Inhalte der Stellungnahmen
Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschläge
Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung
E-Mail vom 07.02.2017/Schreiben vom 06.02.2017
Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange
wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Untere Wasserbehörde
Ansprechpartner: Frau Sommerfeld, Tel: 02271/834701
Die Stadt Wesseling plant die zweite Änderung des Bebauungsplans 1/107 ehemalige Deponie, um auf dem abgeräumten Gelände eine ca.120 m lange Gewerbehalle errichten lassen zu können. Den Unterlagen lassen sich keine Informationen über die geplante Entwässerung entnehmen.
Daher bitte ich als Nebenbestimmung festzusetzen, dass das
Niederschlagswasser der Dach- und Hofflächen an die städtische Kanalisation anzuschließen ist. Die Entwässerung der
angrenzenden Bestandshalle der Staint Gobain, die in eine jetzt entfallene - Entwässerungsmulde erfolgte, ist ebenfalls
an die städtische Kanalisation anzuschließen.
Bodenschutz
Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel: 02271/834715
Die ehemalige Deponiefläche wurde im Jahr 2016 unter gutachterlicher Begleitung geräumt. Unbedenkliches inertes Material wurde als Untergrundbefestigung für die geplante Bebauung wieder eingebaut. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht
besteht gegen die Änderung des Bebauungsplanes keine
Bedenken.
Immissionsschutz
Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel: 02271/ 833454
Zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1/107 werden aus
der Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. Hinweis: Die Einhaltung der festgesetzten Emissionskontingente ist im Baugenehmigungsverfahren für die jeweilig zu errichtenden Anlagen und Betriebe gutachterlich
nachzuweisen.
Untere Naturschutzbehörde
Ansprechpartnerin: Frau Federmann-Döbber, Tel: 02271/834227
Seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestehen keine
Bedenken.
Straßenverkehrsamt
Ansprechpartnerin: Frau Haase, Tel.: 02271/83-3640
Gegen das Planvorhaben bestehen keine Bedenken.
Amt für Straßenbau und Verkehr
Ansprechpartnerin: Frau van Cleef, Tel.: 02271/83-4686
Gegen den Bebauungsplan bestehen aus Sicht des Straßenbaulastträgers keine Bedenken, da das Kreisstraßennetz
Als Hinweise werden in die Bebauungsplanunterlagen aufgenommen:
„Das Niederschlagswasser der Dach- und Hofflächen ist an die
städtische Kanalisation anzuschließen. Die Entwässerung der angrenzenden Bestandshalle der Saint Gobain, die in eine -jetzt entfallene - Entwässerungsmulde erfolgte, ist ebenfalls an die städtische
Kanalisation anzuschließen.“
„Die Einhaltung der festgesetzten Emissionskontingente ist im Baugenehmigungsverfahren für die jeweilig zu errichtenden Anlagen
und Betriebe gutachterlich nachzuweisen.“
-6-
Behörde / Träger öffentlicher Belange
zu
16
Inhalte der Stellungnahmen
Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschläge
nicht betroffen ist.
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
17
Gasversorgung Rhein-Erft
E-Mail vom 22.01.2017 und Schreiben vom 07.02.2017
Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an die Rheinische
NETZGesellschaft mbH (RNG) mittelbar verpachtet, die somit die Belange der GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne
etc.) als Träger öffentlicher Belange wahrnimmt. Wir haben
den Vorgang bearbeitet und die Ergebnisse an die RNG weitergeleitet, von der Sie die inhaltliche Antwort erhalten. Bitte
beteiligen Sie die GVG mbH Rhein-Erft als Besitzerin des
Erdgasnetzes auch weiterhin an allen TÖB-Verfahren der
Bauleitplanung. Bei Fragen steht Ihnen der o.g. Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns für die gute
Zusammenarbeit.
keine Abwägung erforderlich
18
Industrie- und Handelskammer
Köln - Zweigstelle Rhein-Erft
Schreiben vom 10.02.2017 und E-Mail vom 22.02.2017
Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln bestehen hinsichtlich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.
1/107-02 ehemalige Deponie keine Bedenken.
keine Abwägung erforderlich
19
NABU Kreisverband Rhein-Erft
E-Mail vom 22.02.2017
Die vorgelegte Planung wird vom NABU-Rhein-Erft grundsätzlich begrüßt. Zwischen dem Westringquartier und den
vorhandenen gewerblichen Nutzungen ist es sinnvoll, eine
Schutz-und Übergangszone zu schaffen. Ansonsten gelten
die gleichen Hinweise hinsichtlich des Grundwasser- und
Hochwasserschutzes wie auch für das Westringquartier. Das
Baugebiet ist ein alter Rheinaltarm, aufgrund von GWMessungen der Rheinlandraffinerie in der Nähe sowie Berechnungen des Erftverbandes ist bei bordvollem Abfluss im
Rhein mit oberflächennahen Grundwasserständen zu rechnen. Bei einem höheren Abfluss (ca. HQ 150) werden die
Hochwasserschutzeinrichtungen in Wesseling und Widdig
überströmt, die Wassertiefen in dem Baugebiet betragen
dann mehrere Meter, siehe Karten des Landes.
Aufgrund der aktuellen Klimamodellen ist in den nächsten
Jahrzehnten mit einer deutlichen Erhöhung der Hochwassergefahr zu rechnen. Zur Risikoreduzierung wird deshalb empfohlen, den maximalen möglichen Auftrieb zu berücksichtigen und im Kellergeschoss sowie im Erdgeschoss keine
wassergefährdenden Stoffe zu lagern. Kritische Infrastruktur
Die vorgetragenen Informationen werden zur Kenntnis genommen
und dem Vorhabenträger zur Kenntnis weitergeleitet.
-7-
Behörde / Träger öffentlicher Belange
zu
19
20
Inhalte der Stellungnahmen
Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschläge
wie EDV-Anlagen sollten in höher gelegenen Geschossen
untergebracht werden. Weitere Details zur Hochwassersituation in Wesseling wurde in 2016 dem 1. Beigeordneten Herrn
Ohrndorf bereits schriftlich übermittelt.
Rheinische NETZGesellschaft
mbH
E-Mail vom 22.02.2017
Aus Sicht der öffentlichen Gasversorgung bestehen gegen
das Bebauungsplanverfahren (1/107-02 ehemalige Deponie,
02. Änderung) keine Bedenken. Es sind keine Maßnahmen
geplant, die für das Verfahrensgebiet von Bedeutung sind.
Wir weisen darauf hin, dass der Planbereich aus technischer
Sicht mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt
werden kann.
-8-
Die vorgetragenen Informationen werden zur Kenntnis genommen
und dem Vorhabenträger zur Kenntnis weitergeleitet.