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Beschlussvorlage (Auswertung Stellungnahmen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
13.03.17, 17:06
Aktualisiert
13.03.17, 17:06

Inhalt der Datei

STADT WESSELING Stand 24.02.2017 Bebauungsplan Nr. 1/107 „Saint Gobain“, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ Information / Beteiligung gemäß § 13a Abs. 3 BauGB und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 09.01.2017 bis 10.02.2017 SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN AUS DER ÖFFENTLICHKEIT Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. LISTE 1: SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE Behörde / Träger öffentlicher Belange Inhalte der Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschläge 1 Rhein-MainRohrleitungstransportgesellschaft mbH E-Mail vom 05.01.2017 Von der vorgenannten Maßnahme werden weder unsere vorhandenen Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen unseres Hauses betroffen. Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt sein, dass dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitungen stattfindet. Sollten die Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, bitten wir um erneute Beteiligung. Es sind keine Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen und erforderlich. 2 PLE doc Schreiben vom 10.01.2017 Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: Weitere Versorgungsträger wurden gesondert beteiligt. Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs ist nicht vorgesehen. • • • • • Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen -1- Behörde / Träger öffentlicher Belange Inhalte der Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschläge • GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen • Viatel GmbH, Frankfurt zu 2 Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 3 Nord-West Ölleitung GmbH E-Mail vom 11.01.2017 Wir bedanken uns für die Benachrichtigung in o. a. Angelegenheit. Soweit aus den uns übersandten Unterlagen zu ersehen ist, werden unsere dort vorhandenen Mineralölfernleitungen und / oder weitere von uns überwachte Fernleitungen nicht berührt. Wir haben daher gegen das Vorhaben keine Bedenken. Als Leitungsbetreiber empfehlen wir den ausführenden Firmen die Dienste der BIL eG portal.billeitungsauskunft.de als Auskunftssystem für Fernleitungen. Der vorgetragene Hinweis zu Informationen über Fernleitungen wird in die Bebauungsplanunterlagen aufgenommen. „Ausführenden Firmen werden die Dienste der BILeG portal.billeitungsauskunft.de als Auskunftssystem für Fernleitungen empfohlen.“ 4 Evonik Technologie & Infrastructure GmbH Schreiben vom 10.01.2017 An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Wir, die Evonik Technology & Infrastructure GmbH, sind Rechtsnachfolger der Infracor GmbH. Mit diesem Schreiben ist auch Ihre Anfrage an die EHEMALIGE /nfracor GmbH beantwortet. Eine separate Anfrage an die Infracor GmbH ist NICHT erforderlich. keine Abwägung erforderlich 5 Amprion GmbH E-Mail vom 16.01.2017 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Weitere Versorgungsträger wurden gesondert beteiligt. -2- Behörde / Träger öffentlicher Belange Inhalte der Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschläge 6 Unitymedia NRW GmbH E-Mail/Schreiben vom 16.01.2017 Vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. keine Abwägung erforderlich 7 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) Schreiben vom 17.01.2017 Für die angefragte Fläche liegt bereits eine Luftbildauswertung vor. Da Kommunen auf alte Luftbildauswertungen im Modul KISKaB von IG-NRW zugreifen können, hätte ein erneuter, eventuell bauverzögernder Antrag auf Luftbildauswertung nicht mehr gestellt werden müssen. Nachfolgend nochmals die alten Empfehlungen: Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe. Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel Im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer Internetseite. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Im Bebauungsplan sind bereits entsprechende Hinweise zur Kampfmittelbeseitigung enthalten. 8 Stadtwerke Wesseling GmbH und Entsorgungsbetriebe Wesseling E-Mail vom 17.01.2017 In Bezug auf den Bebauungsplan 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie" nehmen die Entsorgungsbetriebe wie folgt Stellung: Entsorgungsbetriebe Wesseling (EBW): Im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes wird derzeit ein DN800 Kanal u.a. für die Entwässerung des geplanten Westringquartiers verlegt. Hierfür wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen. Es bestehen seitens der EBW keine Bedenken. keine Abwägung erforderlich -3- Behörde / Träger öffentlicher Belange Inhalte der Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschläge zu 8 Stadtwerke Wesseling GmbH und Entsorgungsbetriebe Wesseling E-Mail vom 20.01.2017 In Bezug auf den Bebauungsplan 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie" nehmen die Entsorgungsbetriebe wie folgt Stellung: Entsorgungsbetriebe Wesseling (EBW): Im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes wird derzeit ein DN800 Kanal u.a. für die Entwässerung des geplanten Westringquartiers verlegt. Hierfür wird eine Grund-dienstbarkeit eingetragen. Es bestehen seitens der EBW keine Bedenken. 1. Nachtrag Stadtwerke Wesseling (SWW): Es bestehen seitens der SWW keine Bedenken. keine Abwägung erforderlich 9 N.V. Rotterdam-Rijn Pijpleiding Maatschappij E-Mail vom 18.01.2017 Von genannten Vorhaben sind wir nicht betroffen. keine Abwägung erforderlich 10 Westnetz GmbH, Spezialservice Strom Schreiben vom 12.01.2017 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kVHochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Weitere Versorgungsträger wurden gesondert beteiligt. 11 GASCADE Gastransport GmbH Schreiben vom 17.01.2017 Wir danken für die Übersendung der Unterlagen zu o. g. Vorhaben. Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein. Unter https://portal.bil-leitungsauskunft.de steht Ihnen das kostenfreie Online-Portal BIL für die Leitungsauskunft zur Verfügung. Dort werden Ihre Anfragen automatisch auf Betroffenheit geprüft. So erfahren Sie umgehend, welche BIL Teilnehmer von Ihrer Anfrage betroffen sind und welche Teilnehmer mit ihren Leitungen nicht im Anfragebereich liegen. Weitere Versorgungsträger wurden gesondert beteiligt. -4- Behörde / Träger öffentlicher Belange zu 11 Inhalte der Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschläge Weitere Informationen zum BIL-Portal erhalten Sie ebenfalls unter http://bil-leitungsauskunft.de. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert von Ihnen zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen. 12 InfraSery GmbH & Co. Knapsack KG E-Mail vom 20.01.2017 Ihr Schreiben vom 04.01.2017 zu oben genanntem Verfahren haben wir nebst Anlagen am 10.0.2017 erhalten. Von den Planungen zwischen Birkenstraße und Schwarzer Weg in Wesseling werden keine unserer bzw. von uns betreuter Einrichtungen berührt. keine Abwägung erforderlich 13 Westnetz GmbH, Regionalzentrum Westliches Rheinland Netzplanung E-Mail vom 23.01.2017 Diese Stellungnahme ergeht gleichzeitig im Auftrag und für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin der Anlagen. Unsererseits bestehen gegen die o.g. Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken. keine Abwägung erforderlich 14 Thyssengas GmbH Schreiben vom 12.01.2017 Mit Ihrer Nachricht vom 04.01.2017 teilen Sie uns die o. g. Maßnahme/n mit: Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Bitte beachten Sie unsere neue Anschrift: Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137 Dortmund keine Abwägung erforderlich 15 Telefonica Germany GmbH & Co. OHG E-Mail vom 26.01.2017 Die Überprüfung Ihres Anliegens ergab, dass die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/107-02 der Stadt Wesseling einen mehr als ausreichenden Abstand zu unseren Richtfunktrassen aufweist. Es sind somit von Seiten der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG keine Belange zu erwarten. Sollten sich noch Änderungen in der Planung / Planungsflächen ergeben, so würden wir Sie bitten uns die geänderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit eine erneute Überprüfung erfolgen kann. Die farbigen Linien verstehen sich als Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen von Telefonica Germany GmbH & Co. OHG (zusätzliche Info: schwarze Verbindungen gehören zu E-Plus). Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden. Änderungen in der Planung bzw. der Planungsflächen sind nicht vorgesehen. -5- 16 Behörde / Träger öffentlicher Belange Inhalte der Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschläge Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung E-Mail vom 07.02.2017/Schreiben vom 06.02.2017 Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: Untere Wasserbehörde Ansprechpartner: Frau Sommerfeld, Tel: 02271/834701 Die Stadt Wesseling plant die zweite Änderung des Bebauungsplans 1/107 ehemalige Deponie, um auf dem abgeräumten Gelände eine ca.120 m lange Gewerbehalle errichten lassen zu können. Den Unterlagen lassen sich keine Informationen über die geplante Entwässerung entnehmen. Daher bitte ich als Nebenbestimmung festzusetzen, dass das Niederschlagswasser der Dach- und Hofflächen an die städtische Kanalisation anzuschließen ist. Die Entwässerung der angrenzenden Bestandshalle der Staint Gobain, die in eine jetzt entfallene - Entwässerungsmulde erfolgte, ist ebenfalls an die städtische Kanalisation anzuschließen. Bodenschutz Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel: 02271/834715 Die ehemalige Deponiefläche wurde im Jahr 2016 unter gutachterlicher Begleitung geräumt. Unbedenkliches inertes Material wurde als Untergrundbefestigung für die geplante Bebauung wieder eingebaut. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht besteht gegen die Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken. Immissionsschutz Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel: 02271/ 833454 Zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1/107 werden aus der Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. Hinweis: Die Einhaltung der festgesetzten Emissionskontingente ist im Baugenehmigungsverfahren für die jeweilig zu errichtenden Anlagen und Betriebe gutachterlich nachzuweisen. Untere Naturschutzbehörde Ansprechpartnerin: Frau Federmann-Döbber, Tel: 02271/834227 Seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestehen keine Bedenken. Straßenverkehrsamt Ansprechpartnerin: Frau Haase, Tel.: 02271/83-3640 Gegen das Planvorhaben bestehen keine Bedenken. Amt für Straßenbau und Verkehr Ansprechpartnerin: Frau van Cleef, Tel.: 02271/83-4686 Gegen den Bebauungsplan bestehen aus Sicht des Straßenbaulastträgers keine Bedenken, da das Kreisstraßennetz Als Hinweise werden in die Bebauungsplanunterlagen aufgenommen: „Das Niederschlagswasser der Dach- und Hofflächen ist an die städtische Kanalisation anzuschließen. Die Entwässerung der angrenzenden Bestandshalle der Saint Gobain, die in eine -jetzt entfallene - Entwässerungsmulde erfolgte, ist ebenfalls an die städtische Kanalisation anzuschließen.“ „Die Einhaltung der festgesetzten Emissionskontingente ist im Baugenehmigungsverfahren für die jeweilig zu errichtenden Anlagen und Betriebe gutachterlich nachzuweisen.“ -6- Behörde / Träger öffentlicher Belange zu 16 Inhalte der Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschläge nicht betroffen ist. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken vorgebracht. 17 Gasversorgung Rhein-Erft E-Mail vom 22.01.2017 und Schreiben vom 07.02.2017 Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) mittelbar verpachtet, die somit die Belange der GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne etc.) als Träger öffentlicher Belange wahrnimmt. Wir haben den Vorgang bearbeitet und die Ergebnisse an die RNG weitergeleitet, von der Sie die inhaltliche Antwort erhalten. Bitte beteiligen Sie die GVG mbH Rhein-Erft als Besitzerin des Erdgasnetzes auch weiterhin an allen TÖB-Verfahren der Bauleitplanung. Bei Fragen steht Ihnen der o.g. Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit. keine Abwägung erforderlich 18 Industrie- und Handelskammer Köln - Zweigstelle Rhein-Erft Schreiben vom 10.02.2017 und E-Mail vom 22.02.2017 Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln bestehen hinsichtlich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/107-02 ehemalige Deponie keine Bedenken. keine Abwägung erforderlich 19 NABU Kreisverband Rhein-Erft E-Mail vom 22.02.2017 Die vorgelegte Planung wird vom NABU-Rhein-Erft grundsätzlich begrüßt. Zwischen dem Westringquartier und den vorhandenen gewerblichen Nutzungen ist es sinnvoll, eine Schutz-und Übergangszone zu schaffen. Ansonsten gelten die gleichen Hinweise hinsichtlich des Grundwasser- und Hochwasserschutzes wie auch für das Westringquartier. Das Baugebiet ist ein alter Rheinaltarm, aufgrund von GWMessungen der Rheinlandraffinerie in der Nähe sowie Berechnungen des Erftverbandes ist bei bordvollem Abfluss im Rhein mit oberflächennahen Grundwasserständen zu rechnen. Bei einem höheren Abfluss (ca. HQ 150) werden die Hochwasserschutzeinrichtungen in Wesseling und Widdig überströmt, die Wassertiefen in dem Baugebiet betragen dann mehrere Meter, siehe Karten des Landes. Aufgrund der aktuellen Klimamodellen ist in den nächsten Jahrzehnten mit einer deutlichen Erhöhung der Hochwassergefahr zu rechnen. Zur Risikoreduzierung wird deshalb empfohlen, den maximalen möglichen Auftrieb zu berücksichtigen und im Kellergeschoss sowie im Erdgeschoss keine wassergefährdenden Stoffe zu lagern. Kritische Infrastruktur Die vorgetragenen Informationen werden zur Kenntnis genommen und dem Vorhabenträger zur Kenntnis weitergeleitet. -7- Behörde / Träger öffentlicher Belange zu 19 20 Inhalte der Stellungnahmen Stellungnahme der Verwaltung / Abwägungsvorschläge wie EDV-Anlagen sollten in höher gelegenen Geschossen untergebracht werden. Weitere Details zur Hochwassersituation in Wesseling wurde in 2016 dem 1. Beigeordneten Herrn Ohrndorf bereits schriftlich übermittelt. Rheinische NETZGesellschaft mbH E-Mail vom 22.02.2017 Aus Sicht der öffentlichen Gasversorgung bestehen gegen das Bebauungsplanverfahren (1/107-02 ehemalige Deponie, 02. Änderung) keine Bedenken. Es sind keine Maßnahmen geplant, die für das Verfahrensgebiet von Bedeutung sind. Wir weisen darauf hin, dass der Planbereich aus technischer Sicht mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden kann. -8- Die vorgetragenen Informationen werden zur Kenntnis genommen und dem Vorhabenträger zur Kenntnis weitergeleitet.