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Beschlussvorlage (Planurkunde)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
467 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
13.03.17, 17:06
Aktualisiert
13.03.17, 17:06
Beschlussvorlage (Planurkunde)

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Inhalt der Datei

Zeichnerische Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Hinweise Kampfmittelbeseitigung Gewerbegebiet GE 1 GE 1 Zahl der Vollgeschosse (max. 3) III Denkmalschutz Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425/9039-0, Fax. 02425/9039-199, anzuzeigen und die GRZ Versiegelung und Bodenaushub GFZ Abfallwirtschaft, Bodenschutz FH Baugenehmigungen zu beteiligen. Erdbebenzone TF 20 30 40 50 60 70 80 90 100 m Sektor A Baugrenze nach Stammplan Erdbebenzone und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006), Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005), in der genannten Sektor A : 4 dB tags / 7 dB nachts Bauweise, Baugrenzen Baugrenze 3 Sonstige Planzeichen Technische Regelwerke, Fachgutachten Die verwendeten DIN-Normen sowie Fachgutachten sind im Fachbereich Stadtplanung der Stadt Telekommunikationsanlagen Tel. 0221/3398-18271, Mail Bbb-Koeln@telekom.de Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen und Verkehrswesen, Ausgabe 1989 beachten. Fernleitungen empfohlen. Umgang mit Niederschlagswasser Textliche Festsetzungen GE 1 III GRZ 0,8 GFZ 2,4 Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet GE 1 3 TF6 40/35 - Tankstellen mit Ausnahme von Betriebstankstellen Betriebsleiter - Anlagen und Betriebe, die gewerblich betriebenen sexuellen Dienstleistungen und Darbietungen dienen erforderlich ist, einzuholen. Stadt Wesseling Stand 01.03.2017 Zentrenrelevanter Einzelhandel Sektor A: +4/+7 Entwurfsverfasser Nach der "Wesselinger Sortimentsliste sind zentrenrelevante Sortimente: Nutzungsgrenze nach Stammplan Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung Wesseling, den __.__._____ Neustadt, den 01.03.2017 Planunterlage Rechtsgrundlagen Die Planunterlage entspricht der digitalen Liegenschaftskarte Stand .............. 1. Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) in der z.Zt. geltenden Fassung 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) Wesseling, den __.__.____ (BGBI. I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung 19 10 22 0 Emissionskontingent in dB tags/nachts 3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6) Haushaltswaren / Bestecke in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), Ausfertigung in der z. Zt. geltenden Fassung Geschenkartikel, Kunstgewerbe / Bilder und Rahmen) wird hiermit ausgefertigt. (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 / SGV. NRW 232), zuletzt in der z. Zt. geltenden Fassung Baugrenze nach Stammplan 6. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Neufassung vom 21.07.2000 Wesseling, den ______________________ Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 158) in der z. Zt. geltenden Fassung Emissionskontingente Aufstellung Der Ausschuss Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 13.09.2016 und 4 BauGB beschlossen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 28.09.2016 worden. Wesseling, den ______________________ TF 6 - Emissionskontingent LEK in dB: tags 40, nachts 35 Emissionskontigente LEK um die nachfolgenden Zusatzkontigente: Sektor A - Zusatzkontingent in dB: tags 4, nachts 7 Offenlagebeschluss Satzungsbeschluss Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 13.12.2016 Rat der Stadt Wesseling am ....................... BauGB beschlossen worden. beschlossen. Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ In Vertretung In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat auf Hinweis: die jeweilig zu errichtenden Anlagen und Betriebe gutachterlich nachzuweisen. Erwin Esser Bekanntmachung/Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit 05.10.2016 bis zum 28.10.2016 gem. 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich Stadtentwicklung und Umweltschutz mit sind am ....................... im Amtsblatt der die wesentlichen Auswirkungen der Planung Zeit vom 09.01.2017 bis 10.02.2017 ausgelegen. worden. Der Bebauungsplan tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft 28.12.2016 im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. Wesseling, den _______________________ Wesseling vom 28.09.2016 gemeinsam mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ In Vertretung In Vertretung Kaminen bzw. Kaminanlagen. Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Erwin Esser