Daten
Kommune
Wesseling
Größe
315 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
29.05.17, 13:01
Aktualisiert
29.05.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
128/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Festlegung der Modalitäten für eine Ausschreibung für OGS-Trägerschaften
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
16.05.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 128/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter: Jürgen Marx
Datum:
16.05.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Festlegung der Modalitäten für eine Ausschreibung für OGS-Tragerschaften
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, Ausschreibungen von Trägerschaften von Offenen Ganztagsschulen nach dem in der
Vorlage 128/2017 beschriebenen Verfahren durchzuführen und die Angebote anhand der in der Vorlage
beschriebenen, mit den Schulleitungen abgestimmten Zuschlagskriterien und Gewichtungen zu bewerten.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Schulausschusses am 28.09.2016 hat die Verwaltung in der Vorlage Nr. 166/2016 Ausschreibungskriterien für OGS-Trägerschaften erarbeitet und den Mitgliedern des Schulausschusses vorgelegt. Es wurde beschlossen, die Aussagen über die Personalschlüssel zu konkretisieren und die Zuschlagskriterien mit den Schulleitungen abzustimmen. Zudem bat der Ausschuss um Vorlage einer Ausfertigung des
Kooperationsvertrages.
2. Lösung
Ein Muster des Kooperationsvertrages wurde dem Ausschuss in seiner Sitzung am 30.11.2016 vorgelegt.
Am 09.05.2017 ist die Steuergruppe OGS, an der neben der Verwaltung zwei Vertreterinnen der Schulleitungen der Grundschulen, je ein Vertreter der Vorstände der für die Betreuung der OGS zuständigen Träger
„Perspektive“ und „Rapunzel“ sowie zwei Vertreter/innen der OGS-Teamleitungen der Träger in den Schulen
teilnahmen, zusammengekommen und hat mit allen Beteiligten die von der Verwaltung vorgeschlagenen
Grundlagen, auch die Gewichtungen der Zuschlagskriterien, für eine mögliche Ausschreibung noch einmal
überarbeitet.
Dabei wurde festgelegt, die Personalausstattung nicht als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen, sondern
Mindestpersonalschlüssel zu Leitungs-, Fach- und Ergänzungskräften verbindlich vorzugeben („K.O.Kriterium“).
Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, folgendes für eine evtl. Ausschreibung zu beschließen:
Ausschreibungskriterien für OGS-Trägerschaften
Der Kooperationsvertrag, der mit den OGS-Trägern abgeschlossen wird, ist Teil der Vergabeunterlagen.
Dieser enthält die finanziellen Rahmenbedingungen bzgl. Betreuungszeiten, Ferienbetreuung, Gruppengrößen etc.. Der Kooperationsvertrag wird Teil des Beschlusses für eine etwaige Ausschreibung sein und für
alle Schulen gelten.
Damit soll verhindert werden, dass ein Unterbietungswettstreit über den Preis entsteht, der zu Lasten der
Qualität der Betreuung geht.
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 bzgl. gebundene, und
offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich
und Sekundarstufe I sollen neben Lehrkräften möglichst pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte,
Musikschullehrerinnen und – lehrer, Künstlerinnen und Künstler, Übungsleiterinnen und Übungsleiter im
Sport sowie geeignete Fachkräfte weiterer gemeinwohlorientierter Einrichtungen eingesetzt werden. Ergänzend können, nach Möglichkeit unter pädagogischer bzw. sozialpädagogischer Begleitung, auch pädagogisch geeignete ehrenamtlich tätige Personen, Seniorinnen und Senioren, Handwerkerinnen und Handwerker, Eltern, ältere Schülerinnen und Schüler , Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Teilnehmende am freiwilligen sozialen und ökologischen Jahr und von Freiwilligendiensten tätig werden. Als Standard sollen hier Fachkräfte mit mindestens 20 Wochenstunden und Ergänzungskräfte mit mindestens 16 Wochenstunden eingesetzt werden.
Durch die festgelegten finanziellen Rahmenbedingungen soll ein Wettbewerb um die höchsten Qualitätsstandards aufgrund festgelegter Kriterien für die Betreuung entstehen. Damit ist sichergestellt, dass das
wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält, und gleichzeitig die höchstmögliche pädagogische Qualität
der Betreuung erreicht wird.
1. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Es werden folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
Zuschlagskriterien
Gewichtung in %
Leitgedanke, Auftrag und Zielsetzung: Wie aussagefähig ist das Konzept bzgl. der Identifikation mit dem Leitgedanken der Schule? Wie fachlich
qualifiziert, umfassend, bedarfsgerecht und plausibel ist das Konzept bzgl.
des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebotes sowie dem OGSKonzept der Schule? Welche Elemente der Schulentwicklung weist das
Konzept aus?
Inklusion: Wie wird Inklusion als gemeinsame Aufgabe der Schulentwicklung dargestellt?
40
Tagesablauf: Wie aussagefähig, umfassend, flexibel und bedarfsgerecht
ist das Konzept?
10
Teamarbeit: Welche konkreten Angaben zur Teamarbeit der OGS MA
weist das Konzept aus? (z.B. Zeiten für Teamsitzungen, Fallbesprechungen, Konzepttage, Konzeptarbeit)
5
Zusammenarbeit: Welche Angaben weist das Konzept zur strukturierten
Zusammenarbeit aus? (Schulleitung, Lehrerkollegium, Eltern, Schulsozialarbeit, Schulbegleiter, außerschulische Kooperationspartner, gegenseitige
Teilnahme an Konferenzen und Gremienarbeit)
Wie sieht die Vernetzung der OGS mit der Schule konkret aus?
15
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen: Wie gestaltet sich die Vernetzung mit Wesselinger, bzw. benachbarter oder übergeordneter Institutionen? (z.B. Beratungsstellen, Hilfeeinrichtungen)
5
Qualitätssicherung: Wie sichert der Träger die Weiterentwicklung der
päd. Arbeit? (z.B. lfd. Fortbildung aller MA, Evaluation, Entwicklung von
Standards)
15
Förder- und Freizeitangebote: Welche Qualität und Vielseitigkeit der Arbeits-gruppen, Förder- und Freizeitangebote wird angeboten?
5
Gesundes Mittagessen: In welcher Qualität wird das Mittagessen angeboten? Wird das Mittagessen in die pädagogische Arbeit eingebunden?
5
2. Die Wertung erfolgt unter Einbeziehung der eingereichten Angebotsunterlagen:
Jedes Angebot kann eine Gesamtwertungspunktzahl von maximal 1000 Wertungspunkten (WP) erreichen.
Für die Kriterien „Leitgedanke, Auftrag und Zielsetzung „ können maximal 400 WP, für das Kriterium „Tagesablauf“ maximal 100 WP erreicht werden. Die Summe der Wertungspunkte aller Kriterien ergibt die Gesamtwertungspunktzahl. Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot die höchste Gesamtwertungspunktzahl erreicht.
Die Punkteverteilung wird im Einzelnen wie folgt vorgenommen:
Den Bewertungsmaßstab für die qualitativen Kriterien bildet ein Notensystem von sehr gut bis ungenügend.
Den Noten werden folgende Punkte zugeordnet:
Note
Punkte
Prozentanteil der möglichen
Wertungspunkte
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
ungenügend
5 Punkte
4 Punkte
3 Punkte
2 Punkte
1 Punkt
0 Punkte
100
80
60
40
20
0
Die Notenvergabe richtet sich nach folgender Vorgabe:
Note
sehr gut
gut
Wertung
Die Umsetzung überzeugt in besonderem Maße.
Die Umsetzung überzeugt uneingeschränkt ohne in besonderem Maße herauszuragen.
befriedigend
Die Umsetzung überzeugt im Wesentlichen.
ausreichend
Die Umsetzung überzeugt nur bedingt bzw. eingeschränkt.
mangelhaft
Die Umsetzung überzeugt in entscheidenden Punkten nicht.
ungenügend
Die Umsetzung entspricht in keiner Weise den Anforderungen
3. Alternativen
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Entfällt.