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Beschlussvorlage (Festlegung der Modalitäten für eine Ausschreibung für OGS-Trägerschaften)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
315 kB
Datum
13.06.2017
Erstellt
29.05.17, 13:01
Aktualisiert
29.05.17, 13:01
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 128/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Festlegung der Modalitäten für eine Ausschreibung für OGS-Trägerschaften Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 16.05.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 128/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Jürgen Marx Datum: 16.05.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Festlegung der Modalitäten für eine Ausschreibung für OGS-Tragerschaften Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, Ausschreibungen von Trägerschaften von Offenen Ganztagsschulen nach dem in der Vorlage 128/2017 beschriebenen Verfahren durchzuführen und die Angebote anhand der in der Vorlage beschriebenen, mit den Schulleitungen abgestimmten Zuschlagskriterien und Gewichtungen zu bewerten. Sachdarstellung: 1. Problem In der Sitzung des Schulausschusses am 28.09.2016 hat die Verwaltung in der Vorlage Nr. 166/2016 Ausschreibungskriterien für OGS-Trägerschaften erarbeitet und den Mitgliedern des Schulausschusses vorgelegt. Es wurde beschlossen, die Aussagen über die Personalschlüssel zu konkretisieren und die Zuschlagskriterien mit den Schulleitungen abzustimmen. Zudem bat der Ausschuss um Vorlage einer Ausfertigung des Kooperationsvertrages. 2. Lösung Ein Muster des Kooperationsvertrages wurde dem Ausschuss in seiner Sitzung am 30.11.2016 vorgelegt. Am 09.05.2017 ist die Steuergruppe OGS, an der neben der Verwaltung zwei Vertreterinnen der Schulleitungen der Grundschulen, je ein Vertreter der Vorstände der für die Betreuung der OGS zuständigen Träger „Perspektive“ und „Rapunzel“ sowie zwei Vertreter/innen der OGS-Teamleitungen der Träger in den Schulen teilnahmen, zusammengekommen und hat mit allen Beteiligten die von der Verwaltung vorgeschlagenen Grundlagen, auch die Gewichtungen der Zuschlagskriterien, für eine mögliche Ausschreibung noch einmal überarbeitet. Dabei wurde festgelegt, die Personalausstattung nicht als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen, sondern Mindestpersonalschlüssel zu Leitungs-, Fach- und Ergänzungskräften verbindlich vorzugeben („K.O.Kriterium“). Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, folgendes für eine evtl. Ausschreibung zu beschließen: Ausschreibungskriterien für OGS-Trägerschaften Der Kooperationsvertrag, der mit den OGS-Trägern abgeschlossen wird, ist Teil der Vergabeunterlagen. Dieser enthält die finanziellen Rahmenbedingungen bzgl. Betreuungszeiten, Ferienbetreuung, Gruppengrößen etc.. Der Kooperationsvertrag wird Teil des Beschlusses für eine etwaige Ausschreibung sein und für alle Schulen gelten. Damit soll verhindert werden, dass ein Unterbietungswettstreit über den Preis entsteht, der zu Lasten der Qualität der Betreuung geht. Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 bzgl. gebundene, und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I sollen neben Lehrkräften möglichst pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte, Musikschullehrerinnen und – lehrer, Künstlerinnen und Künstler, Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Sport sowie geeignete Fachkräfte weiterer gemeinwohlorientierter Einrichtungen eingesetzt werden. Ergänzend können, nach Möglichkeit unter pädagogischer bzw. sozialpädagogischer Begleitung, auch pädagogisch geeignete ehrenamtlich tätige Personen, Seniorinnen und Senioren, Handwerkerinnen und Handwerker, Eltern, ältere Schülerinnen und Schüler , Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Teilnehmende am freiwilligen sozialen und ökologischen Jahr und von Freiwilligendiensten tätig werden. Als Standard sollen hier Fachkräfte mit mindestens 20 Wochenstunden und Ergänzungskräfte mit mindestens 16 Wochenstunden eingesetzt werden. Durch die festgelegten finanziellen Rahmenbedingungen soll ein Wettbewerb um die höchsten Qualitätsstandards aufgrund festgelegter Kriterien für die Betreuung entstehen. Damit ist sichergestellt, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält, und gleichzeitig die höchstmögliche pädagogische Qualität der Betreuung erreicht wird. 1. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Es werden folgende Zuschlagskriterien festgelegt: Zuschlagskriterien Gewichtung in % Leitgedanke, Auftrag und Zielsetzung: Wie aussagefähig ist das Konzept bzgl. der Identifikation mit dem Leitgedanken der Schule? Wie fachlich qualifiziert, umfassend, bedarfsgerecht und plausibel ist das Konzept bzgl. des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebotes sowie dem OGSKonzept der Schule? Welche Elemente der Schulentwicklung weist das Konzept aus? Inklusion: Wie wird Inklusion als gemeinsame Aufgabe der Schulentwicklung dargestellt? 40 Tagesablauf: Wie aussagefähig, umfassend, flexibel und bedarfsgerecht ist das Konzept? 10 Teamarbeit: Welche konkreten Angaben zur Teamarbeit der OGS MA weist das Konzept aus? (z.B. Zeiten für Teamsitzungen, Fallbesprechungen, Konzepttage, Konzeptarbeit) 5 Zusammenarbeit: Welche Angaben weist das Konzept zur strukturierten Zusammenarbeit aus? (Schulleitung, Lehrerkollegium, Eltern, Schulsozialarbeit, Schulbegleiter, außerschulische Kooperationspartner, gegenseitige Teilnahme an Konferenzen und Gremienarbeit) Wie sieht die Vernetzung der OGS mit der Schule konkret aus? 15 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen: Wie gestaltet sich die Vernetzung mit Wesselinger, bzw. benachbarter oder übergeordneter Institutionen? (z.B. Beratungsstellen, Hilfeeinrichtungen) 5 Qualitätssicherung: Wie sichert der Träger die Weiterentwicklung der päd. Arbeit? (z.B. lfd. Fortbildung aller MA, Evaluation, Entwicklung von Standards) 15 Förder- und Freizeitangebote: Welche Qualität und Vielseitigkeit der Arbeits-gruppen, Förder- und Freizeitangebote wird angeboten? 5 Gesundes Mittagessen: In welcher Qualität wird das Mittagessen angeboten? Wird das Mittagessen in die pädagogische Arbeit eingebunden? 5 2. Die Wertung erfolgt unter Einbeziehung der eingereichten Angebotsunterlagen: Jedes Angebot kann eine Gesamtwertungspunktzahl von maximal 1000 Wertungspunkten (WP) erreichen. Für die Kriterien „Leitgedanke, Auftrag und Zielsetzung „ können maximal 400 WP, für das Kriterium „Tagesablauf“ maximal 100 WP erreicht werden. Die Summe der Wertungspunkte aller Kriterien ergibt die Gesamtwertungspunktzahl. Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot die höchste Gesamtwertungspunktzahl erreicht. Die Punkteverteilung wird im Einzelnen wie folgt vorgenommen: Den Bewertungsmaßstab für die qualitativen Kriterien bildet ein Notensystem von sehr gut bis ungenügend. Den Noten werden folgende Punkte zugeordnet: Note Punkte Prozentanteil der möglichen Wertungspunkte sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend 5 Punkte 4 Punkte 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkt 0 Punkte 100 80 60 40 20 0 Die Notenvergabe richtet sich nach folgender Vorgabe: Note sehr gut gut Wertung Die Umsetzung überzeugt in besonderem Maße. Die Umsetzung überzeugt uneingeschränkt ohne in besonderem Maße herauszuragen. befriedigend Die Umsetzung überzeugt im Wesentlichen. ausreichend Die Umsetzung überzeugt nur bedingt bzw. eingeschränkt. mangelhaft Die Umsetzung überzeugt in entscheidenden Punkten nicht. ungenügend Die Umsetzung entspricht in keiner Weise den Anforderungen 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Entfällt.