Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
30 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
24.06.13, 10:40
Aktualisiert
24.06.13, 10:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
64/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
24. Juni 2013
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflä-chen
südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil
Schuckenbaum
Einleitung des Verfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
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Aufstellungsbeschluss
Änderungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
04.07.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom Juni 2013 hat der Grundstückseigentümer Graf von der Schulenburg als
Vorhabenträger die Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für die Errichtung einer Saatgutbearbeitungshalle östlich des Gutes Hovedissen
gem. § 12 BauGB beantragt.
In dem Antrag wird bereits der Vorhabenträgerwechsel für den Fall der Rechtskraft des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die anschließende Umsetzung und Durchführung des
Vorhabens auf die W. von Borries-Eckendorf GmbH & Co.KG angezeigt.
Mit dem Projekt soll auf der im Eigentum des Vorhabenträgers stehenden Fläche, die den
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst, eine Anlage / Halle zur
Verarbeitung von Saatgut entstehen. Diese soll im Wesentlichen die im Bereich des westlich des
Plangebietes unmittelbar angrenzenden Gut Hovedissen vorhandene Saatgutaufbereitungshalle
ergänzen bzw. ersetzen.
Die bisherige Anlage aus den 70er Jahren ist veraltet und in der Leistung für die Verarbeitung der
heutigen Mengen, bei der erreichten Vielfalt (Sorten) und bei den hohen Qualitätsansprüchen
(technisches Saatgut) viel zu schwach. Eine leistungsfähige Anlage muss heute über eine
ausreichende Annahmekapazität, Reinigungsleistung sowie eine hohe Absackleistung verfügen.
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Notwendig ist auch eine hohe Lagerkapazität, um in der nur kurzen Auslieferungsphase des
gesamten Saatgutes (nur eine kurze Saatzeitperiode zw. September und November) die enge und
komplexe Versand- und Verladelogistik bedienen zu können.
Die vorhandene Halle erlaubt nicht mehr die Erfüllung der Ansprüche an eine zeitgemäße
Aufbereitung des Saatgutes. Innerhalb des vorhandenen baulichen Bestandes des Gutes
Hovedissen sind die heute für eine den heutigen Ansprüchen des Marktes entsprechende
Aufbereitung des Saatgutes notwendigen technischen Einrichtungen nicht unterzubringen. Zudem
stehen innerhalb des Gutes Hovedissen keine Flächen zur Verfügung, die für die Errichtung der
geplanten Halle zur Saatgutverarbeitung notwendig sind. Dieses auch, dass der nunmehr
gewählte Standort östlich des Gutes Hovedissen auch die Möglichkeit einer abschnittsweisen
Realisierung bzw. einer Erweiterung der Halle berücksichtigen kann.
In den letzten Jahren musste stark improvisiert werden, um bei ausgeweitetem Sortiment die
enorm gestiegenen Anforderungen an Vermehrung und Saatgutaufbereitung zu bewerkstelligen.
Diese Möglichkeit ist mittlerweile ausgeschöpft. Gleichzeitig ermöglicht der Erfolg am Markt auch
die Finanzierung einer solchen Anlage. So ist die Investition in eine neue Aufbereitungshalle
dringend und unternehmerisch zwingend geboten , eben auch weil das Umstellungskonzept
erfolgreich gewesen ist und WvB inzwischen gute Aussichten hat, diesen Erfolg im In- und
Ausland auszuweiten.
Die Anforderungen bedingen die notwendige Fläche einer entsprechenden Halle von rd. 5000 m2.
Die Höhenentwicklung der Gebäude soll mit 12 m beschränkt werden.
Eine Ausnahme bildet ein Teil der Halle mit einer Höhe von 18 m, der aber eine im Verhältnis zu
dem Gesamtvorhaben geringe Fläche einnimmt. Die Höhe von 18 m über Grund wird determiniert
durch die darin vorgesehenen Silos und die Reinigungsanlage, die ihre Leistung nur erbringen
kann, wenn sie in einem Durchlauf von oben nach unten die einzelnen Reinigungsschritte
durchführen kann.
Bauplanungsrechtlich soll ein Gesamtausbauzustand gesichert werden, wobei hieraus zunächst
ein Teil zur Umsetzung kommen soll. Die Option einer Erweiterung innerhalb der beantragten
Fläche soll möglich sein, da eine weitere Zunahme der Saatgutproduktion erwartet wird und die
neue Saatgutaufbereitungsanlage dann in einem weiteren Schritt in 5 bis 8 Jahren erweitert
werden kann.
Zudem sollen innerhalb des Plangebietes über die Verarbeitungshalle hinaus unmittelbar
notwendige Einrichtungen wie Gewächshäuser errichtet werden sowie die zentrale
Stellplatzanlage für das Gut Hovedissen (Mitarbeiter / Besucher) vorgesehen werden.
Die Umstellung und Ausweitung der züchterischen Arbeit der WvB einerseits und die gute
Auftragsentwicklung bei der „Saaten-Union Biotec GmbH“ (SU Biotec), am Standort Hovedissen
andererseits, haben auch dazu geführt, dass die vorhandenen Gewächshäuser in Hovedissen
nicht mehr ausreichen und zusätzliche Einheiten errichtet werden müssen. Schließlich müssen für
die gestiegene Anzahl der Beschäftigten auch zusätzliche Parkplätze geschaffen werden.
Die Verlagerung der heutigen Stellplatzanlage aus dem Gut Hovedissen heraus ist einerseits mit
der notwendigen Überbauung der heutigen Fläche mit einem Wirtschaftsgebäude und andererseits
durch die heute unbefriedigende Erreichbarkeit der Stellplätze über die gesamte Gutsanlage mit
der Anbindung an die Hovedisser Straße im Westen begründet.
Das Plangebiet liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die vorgesehene Nutzung einer
Saatgutbearbeitungshalle gilt dem Grunde nach als sog. privilegiertes Vorhaben im Außenbereich
und ist somit zurzeit an dem Standort grundsätzlich genehmigungsfähig.
Die Schaffung des notwendigen Bauplanungsrechtes für die Projekt- und Vorhabenplanung soll
dennoch durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 30 BauGB, hier im Sinne eines
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB erfolgen.
Der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst einen
Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich
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des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum und umfasst in der Gemarkung Schuckenbaum
(2183), Flur 2 einen Teil des Flurstückes 8. Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 3 ha.
Der beantragte Planungsinhalt entspricht den planerischen Zielvorstellungen der Gemeinde
Leopodshöhe. Mit der Durchführung / Umsetzung der Planung wird ein für die Gemeinde
wesentlicher Arbeitgeber an seinem Stanmdort gesichert.
Die geplante Nutzung ist Bestandteil des ländlichen Raumes und somit des Gemeindegebietes
und gilt als im Außenbereich privilegierte Nutzung.
Die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Saatgutbearbeitung machen die
bauliche Entwicklung auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche in dem beantragten
Flächenumgriff und mit der geplanten Höhenentwicklung notwendig.
Die Verwaltung empfiehlt den Antrag auf Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
gem. § 12 BauGB vor dem Hintergrund der voran gemachten Ausführungen anzunehmen.
Bauleitplanverfahren
Das Planverfahren wird als sog. Vollverfahren durchgeführt.
Dem Aufstellungsbeschluss folgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gem. § 4 (2) BauGB erfolgen.
Im weiteren Verfahren sind noch vorzulegen:
eine artenschutzrechtliche Begutachtung des Plangebietes und seines Umfeldes,
eine naturschutzrechtliche Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung und
eine Umweltprüfung auf der Ebene der Bauleitplanung.
Dem
Entwicklungsgebot
des
Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
aus
dem
Flächennutzungsplan gem. § 8 (2) BauGB kann entsprochen werden, da der Flächennutzungsplan
im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB geändert wird (21. Änderung). Hierbei soll die Darstellung
von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche, Zweckbestimmung: Verarbeitung und
Züchtung von Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten" geändert werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag auf Aufstellung eines
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen
Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im
Ortsteil Schuckenbaum anzunehmen.
2. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Bezeichnung Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ gem. § 2 (1) BauGB neu aufzustellen.
Für die genauen Grenzen des Plangebietes ist die im Abgrenzungsplan vorgenommene
Abgrenzung im Sinne des § 9 (7) BauGB verbindlich.
3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (21. Änderung
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“).
4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der
allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sowie der Darstellung und Begründung
zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
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5. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Schemmel
Anlagen
Anlage 1
Abgrenzung Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes
Anlage 2
Vorhaben-und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“
Anlage 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“ - VORENTWURF
Anlage 4
Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen" - VORENTWURF
Anlage 5
21. Änderung des Flächennutzungsplanes („Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“) - VORENTWURF
Anlage 6
Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens gem. § 12 (2) BauGB
(Vorhabenbezogener Bebauungsplan)