Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,3 MB
Datum
04.07.2013
Erstellt
24.06.13, 10:40
Aktualisiert
24.06.13, 10:40
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Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
(„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“)
Ortsteil:
Schuckenbaum
Änderungsgebiet: Südlich Schackenburger Straße (L 968)
Begründung
(Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Verfahrensstand:
Beteiligung der benachbarten Gemeinden gem. § 2 (2) BauGB, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Verfasser:
Drees & Huesmann ⋅ Planer
Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld
Tel. 05205-3230; Fax. 22679 e-mail: info@dhp-sennestadt.de
Juni 2013
Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
INHALTSVERZEICHNIS DER BEGRÜNDUNG
1
Änderungsgebiet
3
2
Raumordnung und Landesplanung
3
3
Anlass der Planung
4
4
Situationsbeschreibung
5
5
Darstellung der Nutzung
6
6
6.1
6.2
Auswirkungen auf die Umwelt, Angaben nach § 2a BauGB
Umweltprüfung
Landschaftsplan
6
6
7
7
Verkehr
8
8
Niederschlagswasserentsorgung
8
9
Denkmalschutz und Denkmalpflege
8
Anlage
Zusammenfassende Erklärung gem. § 6 (5) Satz 2 BauGB
(folgt zum Abschluss des Verfahrens)
2
Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Begründung zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Ortsteil:
Änderungsgebiet:
Schuckenbaum
Südlich Schackenburger Straße (L 968)
Verfahrensstand:
Beteiligung der benachbarten Gemeinden gem. § 2 (2) BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB
1
Änderungsgebiet
Das Änderungsgebiet betrifft einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen
südlich der Verkehrsfläche Schackenburger Straße, östlich des Gutes Hovedissen, im
Ortsteil Schckenbaum und umfasst in der Gemarkung Schuckenbaum, Flur 2, einen
Teil des Flurstückes 8.
Die Abgrenzung des Änderungsgebietes in einer Größe von rd. 3,17 ha ist im Änderungsplan dargestellt.
2
Raumordnung und Landesplanung
Die Bauleitpläne sind gem. § 1 (4) BauGB den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen.
Der Gebietsentwicklungsplan (Regionalplan) für den Regierungsbezirk Detmold - Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld - weist das Änderungsgebiet zurzeit als „Allgemeinen
Freiraum- und Agrarbereich“ aus.
Diese Darstellung erfolgt auch für die östlich, südlich und westlich angrenzenden Flächen. Im Norden schließt der Verlauf der L 968 / Schackenburger Straße als „Straße für
den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr“ an.
Der Standort des Gutes Hovedissen ist ebenfalls als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt. Südwestlich des Änderungsgebietes sind dem Gebietsentwicklungsplan Ausweisungen für „Oberflächengewässer“ sowie „Waldbereiche“ zu entnehmen.
Zur Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung wird gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksplanungsbehörde der Bezirksregierung Detmold eine entsprechende Anfrage im Bauleitplanverfahren gestellt werden.
3
Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Regionalplan-Ausschnitt - ohne Maßstab
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Anlass der Planung
Anlass für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ und die parallele 21. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine private Projektentwicklung zur Errichtung einer Saatgutbearbeitungshalle und der notwendigen Nebenanlagen.
Die Planung sieht für den Geltungsbereich der Pläne die Errichtung einer Halle zur
Saatgutbearbeitung und damit in sachlichem Zusammenhang stehenden Anlagen, wie
Gewächshäuser und Stellplätze, vor. Die Investition in eine neue Aufbereitungshalle ist
unternehmerisch zwingend geboten, um die erfolgreiche Betriebsentwicklung der W.
von Borries-Eckendorf GmbH & Co.KG (WvB) fortführen zu können.
Das Änderungsgebiet liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die vorgesehene Nutzung einer Saatgutverarbeitungshalle gilt dem Grunde nach als sog. privilegiertes Vorhaben im Außenbereich und ist somit zurzeit an dem Standort grundsätzlich genehmigungsfähig.
Die Schaffung des notwendigen Bauplanungsrechtes für die Projekt- und Vorhabenplanung soll dennoch durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 30 BauGB,
hier im Sinne eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB, erfolgen.
Aufgrund der vorhabenbezogenen Standortanforderungen wie
- unmittelbare räumliche Nähe zu dem vorhandenen Betriebsstandort,
- zusammenhängende Fläche, die Erweiterungsoptionen erlaubt,
- unmittelbare Anbindung an überörtliches Verkehrsnetz / äußere Erschließung
kommen - neben dem von dem Projektträger präferierten Standort - keine alternativen
Standorte in Leopoldshöhe in Frage.
Der Standort für die Saatgutverarbeitungshalle ist unmittelbar am heutigen Standort des
Betriebes WvB vorzusehen sowie in räumlicher Nähe zu den zum Betrieb gehörenden
Anbauflächen.
4
Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Für die geplanten zukunftssichernden Investitionen reicht die gegebene Fläche der
Hofstätte in Hovedissen nicht aus. Eine Erweiterung der Hofstätte um wenigstens 3 ha
ist daher notwendig. Als einzig denkbare Hofstätten-Erweiterung bietet sich die östlich
der heutigen Hofstätte Hovedissen gelegene Ackerfläche „Heidland“ entlang der Schackenburger Straße an.
Eine „Aussiedlung“ in Gewerbegebiete der Gemeinde verbietet sich, weil technisches
Saatgut in enger Verbindung mit der Zuchtabteilung laufend geprüft und aufgearbeitet
werden muss (Qualitätssicherung, Sortenechtheits-Kontrolle etc.). Als Alternative wäre
theoretisch auch eine totale Verlagerung des Standortes in eine andere Region denkbar. Eine solche Konzeptänderung zu Lasten hiesiger fachlich hochqualifizierter Arbeits- und Ausbildungsplätze möchten die Gesellschafter der WvB vermeiden.
4
Situationsbeschreibung
Das Änderungsgebiet liegt südlich angrenzend an die L 968 / Schackenburger Straße,
die es im Osten über Pottenhausen mit Lemgo und im Westen mit Bielefeld verbindet.
Es grenzt östlich an das Gut Hovedissen und ist derzeit eine landwirtschaftlich genutzte
Fläche, die dem Ackerbau dient. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung wurde auf der Fläche Weizen angebaut. Auch die unmittelbar angrenzenden Flächen, mit Ausnahme der
Verkehrswege, werden landwirtschaftlich genutzt. Nördlich und südlich des Änderungsgebietes befinden sich weitere ackerbaulich genutzte Flächen, während sich westlich
das Gut Hovedissen befindet.
Die Höhenentwicklung im Änderungsgebiet verläuft in Ost-südöstlicher Richtung um
etwa 6 m abfallend. Des Weiteren verlaufen zwei 30-kV-Leitungen im Süden über den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Beide Leitungstrassen sollen zukünftig durch
hochbauliche Anlagen nicht unterbaut werden. Der notwendige Abstand zu der südlich
des Änderungsgebietes verlaufenden 220-kV-Leitung wird durch das Vorhaben nicht
berührt.
Gewässer und Grünflächen werden von der Planung ebenfalls nicht berührt.
Das Gut Hovedissen beinhaltet bauliche Anlagen des Saatzuchtbetriebes (Wirtschaftsgebäude, Laborräume, Gewächshäuser, Büroräume und Garagen), zwei Wohnhäuser
sowie ein Trafohäuschen. Im Abschnitt der Schackenburger Straße am Gut Hovedissen
verläuft an der Südseite der Straße ein Fuß- und Radweg.
Das Pflanzenzuchtunternehmen WvB ist seit über 160 Jahren im Gebiet der heutigen
Gemeinde Leopoldshöhe tätig und konzentriert sich heute auf den Standort Hovedissen.
Die WvB hat sich heute zu einem führenden Getreidezüchter in Deutschland entwickelt,
der mit mehreren erstklassigen Sorten wieder hervorragende Perspektiven hat. Das
Sortiment umfasst aktuell 12 Winterweizen- und 3 Wintergerstensorten am Markt und
12 Sortenstämme in den fortgeschrittenen Zulassungsverfahren. Die Anzahl der Beschäftigten in Hovedissen (bei WvB, „Saaten-Union Biotec GmbH“ (SU Biotec) und
Landwirtschaft) konnte mit heute 100 Mitarbeitern, davon 14 Auszubildende, auch deutlich gesteigert werden.
Planungskonsequenz:
Da die Planung unmittelbare bauliche Maßnahmen vorbereiten und darüber hinaus die
Option einer baulichen Erweiterung bieten soll, empfiehlt sich eine bauliche Entwicklung
in West-Ost-Richtung, um stets einen Zusammenhang der neu entstehenden baulichen
Anlagen und des Gutes Hovedissen zu gewährleisten.
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Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe stellt das Änderungsgebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Diese Darstellung erfolgt auch für
die angrenzenden Flächen.
Dem Entwicklungsgebot des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 (2) BauGB kann entsprochen werden, da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB geändert wird (21. Änderung
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“).
5
Darstellung der Nutzung
Die beabsichtigte Änderung der Darstellung hat folgende Größenordnung:
Art der Bodennutzung gem. Flächennutzungsplan
Bisher rd.
Künftig rd.
3,17 ha
-----
Sonderbauflächen, Zweckbestimmung Verarbeitung und Züchtung von Saatgut, Getreide und
Bodenfrüchten gem. § 1 (1) Ziffer 4 BauNVO
-----
3,17 ha
Gesamt
3,17 ha
3,17 ha
Flächen für die Landwirtschaft
gem. § 5 (2) Ziffer 9a BauGB
6
Auswirkungen auf die Umwelt, Angaben nach § 2a BauGB
6.1
Umweltprüfung
Im Parallelverfahren
- der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und
- der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“
erfolgt die Erstellung des Umweltberichtes.
Gem. § 2 (4) BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung
durchzuführen, deren Ergebnisse gem. § 2a BauGB in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung darzulegen sind.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst dabei den Geltungsbereich
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“.
Mithin sind die dargestellten umweltrelevanten Auswirkungen auf der Ebene des Bebauungsplanes sachlich wie räumlich weitreichender und umfassender zu betrachten
und erfüllen damit den Anspruch an eine Umweltprüfung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes.
Aufgrund der zeitlichen Parallelität zwischen der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle
Gut Hovedissen“ wird gem. § 2 (4) Satz 5 BauGB auf den Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes als Ergebnis der Umweltprüfung verwiesen (Teil B der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ / 21. Änderung des Flächennutzungsplanes „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“).
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Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
6.2
Landschaftsplan
Das Änderungsgebiet liegt innerhalb des rechtsgültigen Landschaftsplanes Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“ des Kreises Lippe. Im Festsetzungsteil ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Gut
Hovedissen westlich des Änderungsgebietes hingegen ist von der Festsetzung als
Landschaftsschutzgebiet ausgenommen.
Der Entwicklungsteil des Landschaftsplanes des Kreises Lippe weist das Änderungsgebiet als Fläche mit dem Entwicklungsziel 2 („Anreicherung“) aus. Das Entwicklungsziel 2 wird insbesondere dargestellt für im Ganzen erhaltungswürdige Räume mit relativ
geringer Ausstattung mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden
Elementen. Es handelt sich dabei meist um intensiv genutzte Räume mit hohem Ackeranteil.
Planungskonsequenz:
Gem. § 29 (4) Landschaftsgesetz (LG NRW) sind die Flächen mit der beabsichtigten
Festsetzung eines „Sondergebietes“ im Rahmen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplanes herauszunehmen.
Wird mit einem Bebauungsplan in den Geltungsbereich eines Landschaftsplanes eingegriffen, so treten nach Landschaftsgesetz NRW bei der Aufstellung, Änderung und
Ergänzung eines Bebauungsplanes mit dessen Rechtsverbindlichkeit widersprechende
Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftsplanes außer Kraft. Hierzu zählen
Darstellungen der Entwicklungsziele, die Festsetzung von Schutzgebieten, die Festsetzung zur Zweckbestimmung für Brachflächen, forstliche Festsetzungen sowie Festsetzungen von Entwicklungs-, Pflege- und Ersatzmaßnahmen gem. Landschaftsgesetz
NRW sowie der Geltungsbereich des Landschaftsplanes.
Landschaftsplan-Ausschnitt - ohne Maßstab
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Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
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Verkehr
Die äußere Erschließung erfolgt durch die Schackenburger Straße.
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Niederschlagswasserentsorgung
Nach § 55 WHG soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt
oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer
eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften und wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. § 51a LWG
ergänzt bzw. konkretisiert den bundesrechtlichen Grundsatz.
Die Möglichkeit der Wasserversickerung auf den Freiflächen, insbesondere den Wegen, Zufahrten und Stellplätzen, ist vorrangig zu verfolgen. Von Fahrzeugen stark frequentierte Hofflächen erhalten die Möglichkeit einer Vollversiegelung, da innerhalb dieser Bereiche ein schnelles Zusetzen der Fugen anzunehmen ist und somit der Versickerungseffekt nicht mehr vorhanden wäre.
Im weiteren Verfahren ist das Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung noch abzustimmen.
Hierbei ist zu prüfen, ob
- das überschüssige Dachflächenwasser auf dem Grundstück zurückgehalten und
verwertet werden kann,
- eine Einleitung ggf. gedrosselt in die offene Vorflut des südlich des Änderungsgebietes verlaufenden namenlosen Gewässers (Verlängerung Heipker Bach) möglich
ist bzw.
- ein Abschlagen des Niederschlagswassers in den südlich des Grabens verlaufenen
Mischwasserkanal (D 400 Steinzeugrohr) technisch möglich ist.
Grundsätzlich ist bei der Wahl des Entwässerungskonzeptes zu beachten, dass der
heute vorhandene natürliche Landabfluss gewährleistet bleibt bzw. nicht verschlechtert
wird. Ein wildes Abfließen von Oberflächenwasser auf an das Änderungsgebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist ggf. durch einen Graben entlang der Grenzen
zu unterbinden.
9
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Ein 370 Jahre altes Fachwerkhaus des Vorwerks zu Gut Hovedissen steht kurz vor
dem Eintrag in die Denkmalliste. Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat einstimmig
dafür votiert.
Die Initiative ging von Eigentümer Hermann Graf von der Schulenburg aus. Die Denkmalpfleger des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) bestätigten die Denkmalwürdigkeit des Fachwerkhauses aus dem Jahr 1643. Es zeige die Entwicklung der
landschaftlichen Arbeits- und Produktionsverhältnisse seit dem Dreißigjährigen Krieg.
Die Liste der Baudenkmäler in Leopoldshöhe enthält sonst keine die innerhalb des Gutes Hovedissen.
8
Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Gemeinde Leopoldshöhe
Leopoldshöhe, im Juni 2013
Verfasser:
Drees & Huesmann ⋅ Planer
Architekten BDA – Stadtplaner DASL, IfR, SRL
Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld
Tel. 05205-3230
Fax. 05205-22679
info@dhp-sennestadt.de
www.dhp-sennestadt.de
------------------------------------------Dipl.-Ing. Jens-Peter Huesmann
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Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Zurzeit rechtsverbindliche Darstellungen
Legende
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Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Darstellungen zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Legende
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Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Anlage
Zusammenfassende Erklärung gem. § 6 (5) Satz 2 BauGB
FOLGT ZUM ABSCHLUSS DES VERFAHRENS
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