Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
12.06.17, 17:06
Aktualisiert
12.06.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
133/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
61
60
Vorlage für
Bau- und Vergabeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gartenstraße, Herstellung der westlichen Nebenanlagen.
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
61
60
23.05.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 133/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Schulze
23.05.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss
Betreff:
Gartenstraße, Herstellung der westlichen Nebenanlagen.
Beschlussentwurf:
Der Ausführung der Baumaßnahme auf der Grundlage des Ausführungsplans wird zugestimmt..
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Bereich der Nebenanlagen (Gehweg und Parkfläche) besteht seit Jahren lediglich zu einem Teil aus
einer provisorisch befestigten Fläche, der andere Abschnitt ist im Parkstreifen mit Betonplatten befestigt. Die
Platten halten den Belastungen durch die Fahrzeuge nicht länger stand und mussten aus Verkehrssicherheitsgründen in den letzten Jahren schon teilweise gegen Betonsteinpflaster ausgetauscht werden.
Ein vollständiger Endausbau war bisher aufgrund von fehlenden Grundstücksflächen im Bereich der ehemaligen Gaststätte „Römer“ (Rückseite) nicht möglich. Im Jahr 2016 hat der Eigentümer der Stadt gegenüber
die Nutzungsänderung in Wohnungen bekannt gegeben; damit einhergehend wurde auch der Abriss der im
Untergeschoss vorhandenen Kegelbahn, die bis unter die Gartenstraße hineinragte, angestrebt. Die Kegelbahn wurde in Zusammenarbeit mit dem Bereich Verkehrsflächen abgerissen bzw. weitestgehend verfüllt.
Der gem. rechtsgültigem Bebauungsplan Nr. 1/62 vom 23.09.1998 ausgewiesene Gehwegbereich konnte
von der Stadt erworben werden. Kleinere Abweichungen vom Bebauungsplan in der Lage des Gehweges
sind unerheblich.
2. Lösung
Die Verwaltung hat auf der Grundlage des Bebauungsplans einen Ausbauplan für den Bereich erstellt. Dieser sieht vor, die Parkplätze mit rotem Pflaster zu befestigen. Insgesamt stehen nach dem Ausbau 22 öffentliche PKW-Stellplätze und auf einer Restfläche 1 Motorradparkplatz zur Verfügung. Die Garagenzufahrt erhält eine grau gepflasterte Überfahrt, beidseitig der Zufahrt ist je eine Aufstellfläche für die Müllcontainer, die
bisher auf einer abmarkierten Fläche im Parkstreifen am Leerungstag bereitgestellt wurden. Der Gehweg
wird mit grauem Drainpflaster hergestellt und eine Breite von rd. 1,80 m erhalten; an der Längsseite der
ehemaligen Gaststätte „Römer“ bleibt die Gehwegbreite wie vorhanden bei ca. 3,00 m. Die Hauszugänge
werden höhengleich mit Rücksicht auf mobilitätseingeschränkte Anwohner angebunden. Der markante
Baum (Platane) im Einmündungsbereich Am Neuen Garten bleibt erhalten, die Baumscheibe wird vergrößert.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die Sanierung der mit Betonplatten befestigten Nebenanlagen waren Mittel als Instandhaltungsrückstellungen vorhanden. Durch die geänderten Planungsrandbedingungen (Verfügbarkeit weiterer Flächen) wurde
der Baubereich erweitert. Aus finanztechnischer Sicht wurde aus der Instandhaltungsmaßnahme eine Investition, entsprechend wurden in Absprache mit der Kämmerei die Mittel aufgelöst und standen als Erträge für
die Übertragung in den investiven Haushaltsbereich zur Verfügung. Weitere nicht verbrauchte Restmittel aus
anderen Instandhaltungsrückstellungen und Investitionskonten konnten ebenfalls aufgelöst und dieser Maßnahme zugeteilt werden. Auf dem neuen Konto M541-0077-0910402 stehen jetzt Mittel in Höhe von rd.
59.000 € zur Verfügung. Damit kann die Maßnahme ohne Mehrbelastung des Haushalts finanziert werden.
In Zusammenarbeit mit dem Bereich Bauverwaltung wurden die Baugrenzen so festgelegt, dass die Maßnahme zum Teil über Anliegerbeiträge nach KAG refinanziert werden kann. Rd. 60 % der beitragsfähigen
Kosten werden dem Haushalt in 2018 wieder zufließen.