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Beschlussvorlage (Gartenstraße, Herstellung der westlichen Nebenanlagen.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
12.06.17, 17:06
Aktualisiert
12.06.17, 17:06
Beschlussvorlage (Gartenstraße, Herstellung der westlichen Nebenanlagen.) Beschlussvorlage (Gartenstraße, Herstellung der westlichen Nebenanlagen.) Beschlussvorlage (Gartenstraße, Herstellung der westlichen Nebenanlagen.)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 133/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Verkehrsflächen 61 60 Vorlage für Bau- und Vergabeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gartenstraße, Herstellung der westlichen Nebenanlagen. Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 61 60 23.05.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 133/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Schulze 23.05.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Bau- und Vergabeausschuss Betreff: Gartenstraße, Herstellung der westlichen Nebenanlagen. Beschlussentwurf: Der Ausführung der Baumaßnahme auf der Grundlage des Ausführungsplans wird zugestimmt.. Sachdarstellung: 1. Problem Der Bereich der Nebenanlagen (Gehweg und Parkfläche) besteht seit Jahren lediglich zu einem Teil aus einer provisorisch befestigten Fläche, der andere Abschnitt ist im Parkstreifen mit Betonplatten befestigt. Die Platten halten den Belastungen durch die Fahrzeuge nicht länger stand und mussten aus Verkehrssicherheitsgründen in den letzten Jahren schon teilweise gegen Betonsteinpflaster ausgetauscht werden. Ein vollständiger Endausbau war bisher aufgrund von fehlenden Grundstücksflächen im Bereich der ehemaligen Gaststätte „Römer“ (Rückseite) nicht möglich. Im Jahr 2016 hat der Eigentümer der Stadt gegenüber die Nutzungsänderung in Wohnungen bekannt gegeben; damit einhergehend wurde auch der Abriss der im Untergeschoss vorhandenen Kegelbahn, die bis unter die Gartenstraße hineinragte, angestrebt. Die Kegelbahn wurde in Zusammenarbeit mit dem Bereich Verkehrsflächen abgerissen bzw. weitestgehend verfüllt. Der gem. rechtsgültigem Bebauungsplan Nr. 1/62 vom 23.09.1998 ausgewiesene Gehwegbereich konnte von der Stadt erworben werden. Kleinere Abweichungen vom Bebauungsplan in der Lage des Gehweges sind unerheblich. 2. Lösung Die Verwaltung hat auf der Grundlage des Bebauungsplans einen Ausbauplan für den Bereich erstellt. Dieser sieht vor, die Parkplätze mit rotem Pflaster zu befestigen. Insgesamt stehen nach dem Ausbau 22 öffentliche PKW-Stellplätze und auf einer Restfläche 1 Motorradparkplatz zur Verfügung. Die Garagenzufahrt erhält eine grau gepflasterte Überfahrt, beidseitig der Zufahrt ist je eine Aufstellfläche für die Müllcontainer, die bisher auf einer abmarkierten Fläche im Parkstreifen am Leerungstag bereitgestellt wurden. Der Gehweg wird mit grauem Drainpflaster hergestellt und eine Breite von rd. 1,80 m erhalten; an der Längsseite der ehemaligen Gaststätte „Römer“ bleibt die Gehwegbreite wie vorhanden bei ca. 3,00 m. Die Hauszugänge werden höhengleich mit Rücksicht auf mobilitätseingeschränkte Anwohner angebunden. Der markante Baum (Platane) im Einmündungsbereich Am Neuen Garten bleibt erhalten, die Baumscheibe wird vergrößert. 3. Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Sanierung der mit Betonplatten befestigten Nebenanlagen waren Mittel als Instandhaltungsrückstellungen vorhanden. Durch die geänderten Planungsrandbedingungen (Verfügbarkeit weiterer Flächen) wurde der Baubereich erweitert. Aus finanztechnischer Sicht wurde aus der Instandhaltungsmaßnahme eine Investition, entsprechend wurden in Absprache mit der Kämmerei die Mittel aufgelöst und standen als Erträge für die Übertragung in den investiven Haushaltsbereich zur Verfügung. Weitere nicht verbrauchte Restmittel aus anderen Instandhaltungsrückstellungen und Investitionskonten konnten ebenfalls aufgelöst und dieser Maßnahme zugeteilt werden. Auf dem neuen Konto M541-0077-0910402 stehen jetzt Mittel in Höhe von rd. 59.000 € zur Verfügung. Damit kann die Maßnahme ohne Mehrbelastung des Haushalts finanziert werden. In Zusammenarbeit mit dem Bereich Bauverwaltung wurden die Baugrenzen so festgelegt, dass die Maßnahme zum Teil über Anliegerbeiträge nach KAG refinanziert werden kann. Rd. 60 % der beitragsfähigen Kosten werden dem Haushalt in 2018 wieder zufließen.