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Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren hier: Verlagerung eines Bestandskontingentes im Gemeindegebiet Weilerswist)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
33 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
12.05.15, 14:46
Aktualisiert
12.05.15, 14:46
Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren
hier: Verlagerung eines Bestandskontingentes im Gemeindegebiet Weilerswist) Beschlussvorlage GB (Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren
hier: Verlagerung eines Bestandskontingentes im Gemeindegebiet Weilerswist)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 108/2015 22.04.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 28.05.2015 Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren hier: Verlagerung eines Bestandskontingentes im Gemeindegebiet Weilerswist Sachbearbeiterin: Frau Hilger-Mommer x Tel.: 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die DRK-Kindertageseinrichtung Weilerswist-Süd, BernhardThywissen-Str. 2, dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration zum Kindergartenjahr 2015/16 als Familienzentrum zu benennen. -2- Begründung: Zum Ende des Kindergartenjahres 2014/2015 endet der Zertifizierungszeitraum des DRK-Familienzentrums Weilerswist, Bahnhofsallee. Eine weitere Re-Zertifizierung hätte zum Kindergartenjahr 2015/16 angestanden. In Absprache mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Euskirchen, als der Träger der Einrichtung, wird auf das Re-Zertifizierungsverfahren in dieser Einrichtung verzichtet und somit der Betrieb des Familienzentrums zum 31.07.2015 eingestellt. Geplant ist die Verlagerung dieses Bestandskontingentes in die Bernhard-Thywissen-Straße. Nach Rücksprache mit dem Landesjugendamt kann die Kindertageseinrichtung Weilerswist-Süd, Bernhard-Thywissen-Str., dieses freie Bestandskontigent (Bahnhofsallee) als neues Familienzentrum nutzen, wenn ein Förderkriterium gem. § 21 Absatz 6 KiBiz erfüllt wird. Folgendes Kriterium wird erfüllt: Vernetzung von Angeboten für junge Familien im Neubaugebiet Weilerswist-Süd mit ca. 1500 neuen Wohneinheiten. Da die Nutzung des Bestandskontingentes der Zustimmung des Landesjugendamtes und des Beschlusses durch den hiesigen Jugendhilfeausschuss bedarf, schlägt die Verwaltung vor, die DRK-Kindertageseinrichtung Weilerswist-Süd zum 01.08.2015 als Familienzentrum zu benennen. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)