Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Artenschutzprüfung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
3,1 MB
Datum
18.07.2013
Erstellt
24.06.13, 10:40
Aktualisiert
24.06.13, 10:40

Inhalt der Datei

Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe Artenschutzprüfung Auftraggeber: Dolphin Capital Projekt 101 GmbH & Co.KG Podbielskistraße 30 30163 Hannover Verfasser: Inhalt  Artenschutzprüfung Auftraggeber Dolphin Capital Projekt 101 GmbH & Co.KG Podbielskistraße 30 30163 Hannover Verfasser Projektbearbeitung B.Eng. Bastian Löckener B.Eng. Landschaftsentwicklung (FH) Dipl.-Ing. Stefan Höke Landschaftsarchitekt | BDLA Artenschutzprüfung Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Inhaltsverzeichnis 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung ................................................................... 1 2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik ...................................................................... 2 2.1 Artenschutzprüfung.......................................................................................... 2 2.1.1 Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung) ............................................................................ 2 2.1.2 Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) ................ 2 2.2 Planungsrelevante Arten.................................................................................. 3 2.3 Methodik .......................................................................................................... 4 3.0 Vorhabensbeschreibung ..................................................................................... 5 4.0 Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete ............................................... 7 5.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes ........................................................... 10 5.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens ........................................................ 10 5.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet ................................................... 10 6.0 Stufe I - Vorprüfung ........................................................................................... 16 6.1 Wirkfaktoren .................................................................................................. 16 6.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren....................................................................... 16 6.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren ............................................ 17 6.1.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen ....................................................... 17 6.2 Artnachweise ................................................................................................. 18 6.2.1 Datenbasis der Artnachweise ................................................................. 18 6.2.2 Arten im Untersuchungsgebiet ................................................................ 18 6.2.3 Häufige und verbreitete Vogelarten ........................................................ 28 6.2.4 Planungsrelevante Arten ........................................................................ 29 7.0 Stufe II-Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände ........................................ 34 8.0 Zusammenfassung ............................................................................................ 40 9.0 Quellenverzeichnis ............................................................................................ 42 Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 1 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand der Artenschutzprüfung ist die geplante Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe-Bechterdissen. Die Fläche soll als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt werden. Abb. 1 Lage des Plangebiets (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:25.000. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die entsprechende Artenschutzprüfung (ASP) wird hiermit vorgelegt. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 2 2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik 2.1 Artenschutzprüfung 2.1.1 Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung) „Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind: 1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen). 2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben (§§ 30, 33, 34, 35 BauGB). Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFHVerträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz)" (MWME 2010). 2.1.2 Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 3 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsund Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4. „Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur" national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten" (MUNLV 2010). 2.2 Planungsrelevante Arten „Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-ArtBetrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für NordrheinWestfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien […]. Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in Nordrhein-Westfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer. Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. „Allerweltsarten" mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" (MUNLV 2010). Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 2.3 4 Methodik Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz der Planungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 (MWME 2010). Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabenstyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010). Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 5 3.0 Vorhabensbeschreibung Die Gemeinde Leopoldshöhe plant die Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 FilliesGelände in Leopoldshöhe-Bechterdissen. Das 1,17 ha große Plangebiet befindet sich nördlich sowie östlich der Heeper Straße (K 2) und westlich der Straße „Am Steinsiek“. Der B-Plan weist ein allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 aus. Im Plangebiet können 6 Einzelhäuser und 4 Hausgruppen bzw. Reihenhäuser mit maximal 3 Vollgeschossen und einer maximalen Gebäudehöhe von 9,5 bzw. 10 m realisiert werden. Abb. 2 Grenze des Plangebiets (rote Strichlinie) in der Gemeinde Leopoldshöhe auf Basis des Luftbildes. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Abb. 3 Bebauungsplan 02/04 Fillies-Gelände - Nutzungsplan (DREES & HUESMANN 2013). 6 Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 7 4.0 Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete Natura 2000-Gebiete Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von NATURA 2000-Gebieten (LANUV 2013A). Landschaftsplan Ein geringer Teil des östlichen Plangebiets liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans Nr. 2 „Leopoldshöhe/Oerlinghausen-Nord“ (KREIS LIPPE 2001). Naturschutzgebiete Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb von Naturschutzgebieten (LANUV 2013A). Landschaftsschutzgebiete Im näheren Umfeld des Plangebiets befindet sich das Landschaftsschutzgebiet 2.2.1 „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland als großflächiges Gebiet“ (KREIS LIPPE 2001). Im Westen grenzt das Landschaftsschutzgebiet direkt an das Plangebiet an. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Abb. 4 8 Landschaftsschutzgebiete (dunkelgrün: LSG mit besonderen Festsetzungen) im Umfeld des Plangebiets (rote Strichlinie) (KREIS LIPPE 2001). Gesetzlich geschützte Biotope In der folgenden Tabelle werden vier gesetzlich geschützte Biotope dargestellt, die sich im näheren Umfeld des Plangebiets befinden (LANUV 2013A). Tab. 1 Gesetzlich geschützte Biotope im Umfeld des Plangebiets Objektkennung Biotop Entfernung zum Plangebiet GB-4018-253 Fließgewässerbereiche 300 m GB-4018-254 Röhrichte 420 m GB-4018-262 Fließgewässerbereiche 450 m GB-4017-610 Fließgewässerbereiche 520 m Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 9 Biotopkatasterflächen Drei Biotopkatasterflächen liegen im näheren Umfeld des Plangebiets (LANUV 2013A). Die folgende Tabelle listet diese Flächen auf. Tab. 2 Gesetzlich geschützte Biotope im Umfeld des Plangebiets Objektkennung Biotoptyp oder Objektbezeichnung Entfernung zum Plangebiet BK-4018-122 Bachoberlauf im Mittelgebirge 300 m BK-4017-127 Krähenholz mit Hinnaksteich westlich Asemissen 330 m BK-3917-562 Süßkiesbach oberhalb Bechterdis- 510 m sen 2 5 4 77 7 1 7 7 6 7 Abb. 5 7 3 7 Gesetzlich geschützte Biotope (rote Linien) und Biotopkatasterflächen (grüne Schraffur) im Umfeld des Plangebiets (rote Strichlinie) (LANUV 2013A). Legende: 1 = GB-4018-253 2 = GB-4018-254 3 = GB-4018-262 4 = GB-4017-610 5 = BK-4018-122 6 = BK-4017-127 7 = BK-3917-562 Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 10 5.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes 5.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens Das Untersuchungsgebiet umfasst das ca. 1,17 ha große Plangebiet des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände mit den dort anstehenden sowie den benachbarten Biotopstrukturen. 5.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet Im Plangebiet befindet sich ein Einfamilienhaus, woran im Westen und Süden ein Ziergarten anschließt. Nördlich des Gartens schließt ein großes Gebäude mit ca. 30 m Höhe an. Der nördliche Teil des Gebäudes ist in Form eines Turmes gestaltet. Im Osten der Gebäude grenzt eine große Halle mit einem Flachdach an. Südlich dieser Halle befindet sich eine Fettwiese. 11 Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 2 7 1 2 1 6 7 7 7 2 7 7 7 7 5 4 1 4 7 7 7 7 1 1 7 3 7 1 7 1 2 7 7 5 7 Abb. 6 7 1 4 2 7 2 7 7 Lebensraumtypen im Plangebiet (rote Linie) und der näheren Umgebung. 7 Legende 1 = Gebäude und Gärten 2 = Acker 3 = Baumreihe 4 = Fettwiese 5 = Fettweide 6 = Fließgewässer mit Ufergehölz 7 = Hallengebäude Lebensraumtyp: Gebäude Im Plangebiet befinden sich drei Gebäude: Ein Einfamilienhaus, ein großes Geschäftsund Ausstellungsgebäude mit einem ca. 30 m hohen Turm sowie eine Halle mit Flachdach. Im Umfeld des Plangebiets sind überwiegend Wohnhäuser vorhanden, zum Teil aber auch kleine landwirtschaftliche Einzelgehöfte. Im Norden grenzt ein größeres Wohngebiet an das Plangebiet an. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 12 Abb. 7 Geschäftsgebäude mit einem Turm im Plangebiet. Abb. 8 Einfamilienhaus im Plangebiet. Abb. 9 Halle mit Flachdach im Plangebiet. Abb. 10 Verbindung zwischen den Gebäuden. Lebensraumtyp: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Im Garten des Wohnhauses stocken zwei Kirschbäume (Prunus avium) aus geringem bis mittlerem Baumholz sowie fünf Apfelbäume (Malus spec.) aus geringem Baumholz. Des Weiteren wachsen in dem Garten überwiegend große Alpenrosen (Rhododendron spec.), aber auch Azaleen (Rhododendron spec.), Johannisbeeren (Ribes spec.), Haseln (Corylus avellana) und weitere Ziersträucher. Zudem wird der Garten durch eine niedrige Rotbuchenhecke (Fagus sylvatica) abgegrenzt. Im Bereich der umliegenden Häuser befinden sich Ziergärten. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Abb. 11 Garten im Plangebiet. Abb. 12 13 Ziergärten im Umfeld des Plangebiets. Lebensraumtyp: Äcker, Weinberge Südlich und westlich des Plangebiets erstrecken sich Ackerflächen. Weitere Äcker befinden sich ca. 100 m nordöstlich des Plangebiets. Abb. 13 Ackerfläche südlich des Plangebiets. Lebensraumtyp: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Östlich der Halle grenzt direkt eine Baumreihe aus Scheinzypressen (Chamaecyparis spec.) und Tannen (Abies spec.) an. Zwischen der Ackerfläche im Nordosten des Untersuchungsgebiets und der im Norden an das Plangebiet angrenzenden Wohnsiedlung befindet sich ein Ufergehölz entlang eines kleinen Fließgewässers. Dieses Gehölz besteht überwiegend aus Erlen (Alnus glutinosa), aber auch aus Stieleichen (Quercus robur) und Rotbuchen aus geringem bis mittlerem Baumholz. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Abb. 14 Baumreihe aus Scheinzypressen und Tannen im Plangebiet. Abb. 15 14 Gewässer begleitende Gehölze im Nordosten des Untersuchungsgebiets. Fettwiesen und -weiden Im Süden des Plangebiets erstreckt sich eine Fettwiese. Im Süden des Untersuchungsgebiets befinden sich eine Fettwiese und zwei Fettweiden. Abb. 16 Fettwiese im Plangebiet. Fließgewässer Nordöstlich des Untersuchungsgebiets verläuft ein schmaler Bach in Richtung Nordosten. Der Bach ist durchgehend mit Ufergehölzen gesäumt. Bis zum Nordosten des Untersuchungsgebiets ist der Bach verrohrt. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Abb. 17 Bach im Nordosten des Untersuchungsgebiets. Säume, Hochstaudenfluren Säume befinden sich im Untersuchungsgebiet in Form von Straßenböschungen. 15 Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 16 6.0 Stufe I - Vorprüfung 6.1 Wirkfaktoren Im Zusammenhang mit dem Vorhaben können sich die folgenden Wirkungen ergeben: Tab. 3 Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der geplanten Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe Maßnahme Baubedingt Baufeldräumung Baustellenbetrieb Anlagebedingt Errichtung der Gebäude und der Infrastruktur Betriebsbedingt Nutzung der Wohngebäude 6.1.1 Wirkfaktor Auswirkung Entfernen von Gehölzen und krautiger Vegetation Abbruch von bestehenden Gebäuden Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung des (natürlichen) Bodenaufbaus Lärmemissionen durch den Baubetrieb; stoffliche Emissionen (z. B. Staub) durch den Baubetrieb Lebensraumverlust/-degeneration Versiegelung und Teilversiegelung Lebensraumverlust/-degeneration Lebensraumverlust/-degeneration Lebensraumverlust/-degeneration Störung der Tierwelt Keine Auswirkungen zu erwarten Baubedingte Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren treten im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auf. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt. Bauphase Im Rahmen der Bauphase werden Biotopstrukturen, wie ein Garten, Gehölze und eine Fettwiese entfernt bzw. dauerhaft verändert. Zudem werden Gebäude abgerissen. Hierdurch können Lebensräume von Gehölz bewohnenden oder Gebäude bewohnenden Tierarten verloren gehen. In der Bauphase können zudem Flächen beansprucht werden, die über das geplante Baufeld hinausgehen. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 17 Schallemissionen und optische Wirkungen Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umgebung des Plangebiets beschränkt und können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen. 6.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Durch die Errichtung der Gebäude und der Infrastruktur werden Biotopstrukturen im Plangebiet dauerhaft beansprucht. Hierzu gehören die Lebensraumtypen „Gebäude“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“ und „Fettwiesen – und weiden“. Optische und akustische Wirkungen Auf Grund der vorhandenen Wohnsiedlung im Umfeld des Plangebiets und der daraus resultierenden Vorbelastung sind im Zusammenhang mit der Errichtung der Wohnhäuser keine optischen und akustischen Wirkungen zu erwarten. Hinzu kommt, dass durch den Betrieb des ehemaligen Gewerbebetriebs bereits eine Vorbelastung hinsichtlich der optischen und akustischen Wirkungen bestand. Silhouettenwirkung Das Plangebiet liegt innerhalb einer bestehenden Wohnsiedlung, weshalb keine optischen Wirkungen in Form von Silhouettenwirkung auf empfindliche Tierarten zu erwarten sind. 6.1.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen Im Zusammenhang mit der Planung werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar beansprucht:  Gebäude  Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen  Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken  Fettwiesen und –weiden Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 18 Weiterhin befinden sich die folgenden potenziell vorhabensrelevanten Lebensraumtypen in der näheren Umgebung. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beeinträchtigung der näheren Umgebung betrachtet:  Gebäude  Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen  Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken  Äcker, Weinberge  Fettwiesen und –weiden  Säume, Hochstaudenfluren  Fließgewässer 6.2 6.2.1 Artnachweise Datenbasis der Artnachweise Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen. Zur Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) und der Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS). Zudem fand am 12. März 2013 eine Ortsbegehung zur Erfassung von Tierarten und deren Spuren statt. 6.2.2 Arten im Untersuchungsgebiet Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Messtischblätter 4017 „Brackwede“ und 4018 „Lage“. Für diese Messtischblätter wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV 2013B). Für die Messtischblätter 4017 „Brackwede“ und 4018 „Lage“ werden vom FIS für die im Plangebiet und der Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 65 Arten als planungsrelevant genannt. Unter den Tierarten sind 12 Säugetierarten, 46 Vogelarten, 5 Amphibienart und 2 Reptilienarten. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht benannt. 19 Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Tab. 4 Planungsrelevante Arten für die Messtischblätter 4017 „Brackwede“ und 4018 „Lage“ (LANUV 2013B) in den ausgewählten Lebensraumtypen (kontinentale und atlantische Region): • Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken • Gebäude • Äcker, Weinberge • Fettwiesen- und weiden • Säume, Hochstaudenfluren • Fließgewässer • Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Art Status Vorkommen Erhaltungszustand im MTB in NRW 4017 4018 Vorkommen: P = Plangebiet, U = Umgebung KON Kleingehölze Äcker Säume Gärten Gebäude Fettwiese ATL P/U U Fließgewässer U U P/U P/U P/U X X WS/(WQ) X XX WS/WQ X (X) (X) (X) X/WS/WQ (X) X (X) X (WQ) (X) (X) X X WS/WQ (X) WS/WQ XX X/WS/WQ X (WS)/(WQ) X Säugetiere Braunes Langohr Art vorhanden x x G G X Breitflügelfledermaus Art vorhanden x x G G X Fransenfledermaus Art vorhanden x x G G X Großer Abendsegler Art vorhanden x x U G WS/WQ x U U X Große Bartfledermaus Art vorhanden Großes Mausohr Art vorhanden x x U U X Kleine Bartfledermaus Art vorhanden x x G G XX Rauhautfledermaus Art vorhanden x x G G Teichfledermaus Art vorhanden x G G X Wasserfledermaus Art vorhanden x G G Zweifarbfledermaus Art vorhanden x G Zwergfledermaus Art vorhanden x G x x (X) (X) (X) (X) X (X) WS/(WQ) X XX X X (WQ) (X) X G (X) X WS/ZQ/WQ (X) (X) G XX XX WS/WQ (X) (X) (X) 20 Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 4 Vorkommen Erhaltungszustand im MTB in NRW Art Status 4017 4018 KON ATL Kleingehölze P/U Vorkommen: P = Plangebiet, U = Umgebung Äcker Säume Gärten U U P/U Gebäude P/U FließFettgewäs wiese wässer P/U U Vögel Bekassine Durchzügler x Blaukehlchen sicher brütend Brachpieper Durchzügler x Braunkehlchen sicher brütend x Eisvogel sicher brütend x x Feldlerche sicher brütend x x Flußregenpfeifer sicher brütend Gartenrotschwanz sicher brütend Grauspecht (X) G x U X G S S G G X XX XX X XX x x U U x x U- U- sicher brütend x x U- U- Habicht sicher brütend x x G G Heidelerche sicher brütend x x U U (X) Kiebitz sicher brütend x x G G XX Kleinspecht sicher brütend x G G Kornweihe Wintergast Krickente Wintergast x Löffelente sicher brütend x Löffelente Durchzügler x Mäusebussard sicher brütend x x (X) (X) XX x (X) X X X (X) X (X) (X) X X X X (X) XX X G X X (X) XX G (X) X S (X) X G G (X) X G G G X X X (X) 21 Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 4 Art Status Vorkommen Erhaltungszustand im MTB in NRW 4017 4018 KON ATL Kleingehölze P/U Vorkommen: P = Plangebiet, U = Umgebung Äcker Säume Gärten Gebäude Fettwiesen U U P/U P/U P/U (X) X X XX (X) X Mehlschwalbe sicher brütend x x G- G- Nachtigall sicher brütend x x G G XX X Neuntöter sicher brütend x G U XX X (X) Raubwürger sicher brütend x S S XX X (X) Rauchschwalbe sicher brütend x G- G- Raufußkauz sicher brütend x U Rebhuhn sicher brütend x U U XX XX Rohrweihe sicher brütend x U U X X Rohrweihe beobachtet zur Brutzeit U U X X Rotmilan sicher brütend x U S X X (X) Saatkrähe sicher brütend x G G XX X Sandregenpfeifer Durchzügler x Schleiereule sicher brütend x Schwarzkehlchen sicher brütend x Schwarzspecht sicher brütend Sperber Spießente x x x X X X (X) XX (X) X G x x sicher brütend x x Durchzügler x X (X) X X X (X) XX X X G x Fließgewäs wässer U G X X XX U U X (X) XX (X) G G X X (X) G G X G G (X) X X X X X (X) C (X) 22 Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 4 Art Status Vorkommen Erhaltungszustand im MTB in NRW 4017 4018 KON ATL Vorkommen: P = Plangebiet, U = Umgebung Kleingehölze Äcker Säume Gärten P/U U U P/U P/U P/U XX (X) X X X XX Steinkauz sicher brütend x U G Teichrohrsänger sicher brütend x G G Turmfalke sicher brütend x x G G X X Turteltaube sicher brütend x x U- U- XX X Uferschwalbe sicher brütend x G G Uhu sicher brütend x U+ U+ Wachtelkönig beobachtet zur Brutzeit Waldkauz sicher brütend Waldohreule sicher brütend Wasserralle x Gebäude Fettwiesen Fließgewäs wässer U XX X X X (X) X (X) (X) (X) (X) (X) x S S x x G G X (X) X x x G G XX (X) X beobachtet zur Brutzeit x U U Wespenbussard sicher brütend x U U Wiesenpieper sicher brütend G- G- Zwergtaucher sicher brütend G G x x X (X) (X) X (X) (X) X (X) X (X) X (X) XX XX X 23 Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 4 Vorkommen Erhaltungszustand im MTB in NRW KleingeArt Status hölze 4017 4018 KON ATL P Vorkommen: P = Plangebiet, U = Umgebung Äcker Säume Gärten Gebäude U U P P FließFettgewäs wiese wässer P U Amphibien Geburtshelferkröte Art vorhanden x x U U Kammmolch Art vorhanden x x U G X Kleiner Wasserfrosch Art vorhanden x G G (X) Knoblauchkröte Art vorhanden x S S XX Kreuzkröte Art vorhanden x x U U (X) (X) Schlingnatter Art vorhanden x x U U X XX X Zauneidechse Art vorhanden x x G- G- X X XX X (X) (X) (X) (X) X (X) X X X X (X) X (X) (X) (X) XX Reptilien X X (X) Legende: Erhaltungszustand: G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht, + = sich verbessernd, - = sich verschlechternd XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vorkommen Fledermäuse: WS = Wochenstube, ZQ = Zwischenquartier, WQ = Winterquartier, (X) = potenzielles Vorkommen Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 24 Landschaftsinformationssammlung „Linfos" Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von Arten aus (LANUV 2013A). Ortsbegehung Im Zuge der Ortsbegehung am 12. März 2013 wurden die Strukturen im Untersuchungsgebiet dahingehend untersucht, ob sich diese als Lebensraum für artenschutzrechtlich relevante Tierarten eignen. Dabei wurde auf das Vorkommen von Tierarten aller relevanten Artengruppen geachtet. Da im Plangebiet Bäume und Gebäude vorhanden sind, die eine Quartierfunktion für Gebäude bewohnenden und Gehölz bewohnende Vogel- sowie Fledermausarten übernehmen könnten, wurde eine detaillierte Untersuchung durchgeführt. Folgende Vorgehensweise wurde gewählt:            Kontrolle der Gebäude auf das Vorhandensein von Hohlräumen systematische und flächige Begehung aller Innenräume Einschätzung der Habitat- bzw. Quartiereignung der Gebäudeteile für Fledermäuse und Vögel Suche nach Vögeln sowie deren Spuren (Kot, Nester, Gewölle) Suche nach Fledermäusen Suche nach Kotpillen von Fledermäusen auf dem Fußboden, an Wänden, auf Mauervorsprüngen und in Mauernischen der Innenräume Suche nach Urinspuren von Fledermäusen an Bauteilen Suche nach Fettanhaftungen von Fledermäusen an Bauteilen Sichtkontrolle der Außenfassade hinsichtlich des Vorhandenseins von Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse und Vögel Suche nach Kotpillen von Fledermäusen im Bereich der Außenfassade Fotodokumentation der räumlichen Situation sowie der Untersuchungsbefunde Gebäudeuntersuchung: Das Wohngebäude bzw. Einfamilienhaus weist Strukturen wie z. B. Rolladenkästen auf, die Fledermäusen als potenzielle Quartiere dienen können. Im Inneren des Hauses waren keine Hinweise auf Fledermäuse zu erkennen. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Abb. 18 Spalte an einem Rolladenkasten. Abb. 19 25 Raum im Dachgeschoss des Einfamilienhauses. Am Geschäfts- und Ausstellungsgebäude (siehe Abb. 21) sind ebenfalls potenzielle Fledermausquartiere vorhanden. Hierzu gehört eine ca. 12 cm breite und 8 cm hohe Öffnung in 1,6 m Höhe, welche in eine Außenwand „geschnitten“ wurde. Im Osten des Gebäudes sowie an der Verbindung von Geschäftshaus und Halle sind Rolladenkästen vorhanden, die ebenfalls potenzielle Fledermausquartiere darstellen. An dem Gebäude wurden weiterhin insgesamt 5 intakte Mehlschwalbennester nachgewiesen. Zudem waren 17 beschädigte Nester bzw. Spuren von zerstörten Nestern vorhanden. Abb. 20 Ein intaktes und ein defektes Mehlschwalbennest. Abb. 21 Der rote Kreis markiert die Stelle Öffnung in der Wand. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Abb. 22 Wandöffnung am Geschäftsgebäude. Abb. 23 Raum im Dachgeschoss des Geschäfts- bzw. Ausstellungsgebäudes. Abb. 24 26 Eine Innenansicht der Halle. Die südliche und südwestliche Fassade der Halle ist mit einem Profilblech verkleidet, welches vom Boden bis zum Dach reicht. An der östlichen Fassade reicht das Profilblech nur vom Dach bis ca. 1,20 m über dem Boden. Die nördliche und nordöstliche Hallenwand ist nicht verkleidet. An der Halle bestehen an einer Seite Spalten zwischen der Metallverkleidung und der Mauer, welche auch Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse bieten (siehe Abb. 25). Die Spalten sind jedoch auf Grund ihrer thermischen Eigenschaften des Metalls im Sommer zu warm und im Winter zu kalt, weshalb eine Nutzung durch Fledermäuse unwahrscheinlich ist. Am Hallengebäude wurden jedoch auch Spalten im Bereich der Dachrinne nachgewiesen, die Fledermäusen als Quartier dienen könnten (siehe Abb. 27). Einflugmöglichkeiten in das Innere der Gebäude bestehen lediglich bei der Halle in Form von zerbrochenen Fenstern. Fledermäuse wurden im Inneren der Gebäude nicht Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 27 gefunden. Spuren von Fledermäusen (z. B. Kotspuren, Talk- und Urinflecken, Fraßspuren) wurden weder innen noch außen nachgewiesen. Abb. 25 Blechverkleidung an der Halle. Abb. 27 Spalten im Bereich der Dachrinne der Halle. Abb. 26 Spalten zwischen der Verkleidung und Wand. Strukturen oder Hinweise auf weitere Gebäude bewohnende Vogelarten (z. B. Gewölle, Kotspuren, Federn) konnten nicht nachgewiesen werden. Eine Eignung der Gebäude für häufige Vogelarten wie dem Haussperling kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 28 Baumkontrolle: Bäume können von Vögeln und Fledermäusen als Brutstandort bzw. Quartier genutzt werden. Das Plangebiet kann Gehölz bewohnenden Vogelarten als Fortpflanzungsstätte dienen. Weiterhin kann das Plangebiet eine Funktion als nicht essentielles Nahrungshabitat für Fledermaus- und Vogelartenarten übernehmen. Im Plangebiet sind Bäume mit Höhlungen vorhanden. Diese weisen auf Grund ihrer Struktur (nach oben offen, zu geringe Tiefe) jedoch keine Quartiereignung für Fledermäuse oder Höhlenbrüter auf. Abb. 28 6.2.3 Nach oben offene Höhle an einem Obstbaum im Plangebiet. Abb. 29 Flaches und nach oben gerichtetes Astloch an einem Obstbaum im Plangebiet Häufige und verbreitete Vogelarten Entsprechend dem geltenden Recht unterliegen alle europäischen Vogelarten den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. „Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird" (MUNLV 2010).  Zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen von Tieren) sollte die Inanspruchnahme von Gehölzen außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September) erfolgen. Fäll- und Rodungs- Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung  29 arbeiten sollten dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden. Zur Vermeidung von Tötungen und Verletzungen (§ 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1) sind Gebäudeabbrucharbeiten nicht innerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September) durchzuführen. Ist dies innerhalb der Zeiträume nicht zu vermeiden, ist vorher sicherzustellen, dass keine Brutstandorte von Vögeln in und an den Gebäuden vorkommen. Das Vorhaben entspricht dem Regelfall, so dass von einer vertiefenden Betrachtung dieser Arten abgesehen werden kann. Zur Förderung und Schaffung von Habitatstrukturen und Brutstandorten häufiger und verbreiteten Vogelarten, ist die Pflanzung von heimischen Baum- und Straucharten in Form von Gestaltungsmaßnahmen im Plangebiet zu empfehlen. 6.2.4 Planungsrelevante Arten Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen bzw. eine potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten des § 44 Abs. 1 BNatSchG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben. In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I). 30 Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Tab. 5 Auflistung der im Untersuchungsgebiet dokumentierten planungsrelevanten Tierarten und Darstellung der Konfliktarten Art Erfüllung Verbotstatbestand BNatSchG § 44 Abs. 1 möglich Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 relevante Wirkfaktoren Konfliktart Verlust von potenziellen Quartieren Verlust von potenziellen Quartieren keine ● Verlust von potenziellen Quartieren keine ● Säugetierarten ● ● ● ● ● ● Braunes Langohr Breitflügelfledermaus Fransenfledermaus Großer Abendsegler Große Bartfledermaus ● keine Großes Mausohr ● ● Kleine Bartfledermaus Rauhautfledermaus Verlust von potenziellen Quartieren keine Teichfledermaus keine Wasserfledermaus keine Zweifarbfledermaus keine ● ● Zwergfledermaus Verlust von potenziellen Quartieren ● ● Vogelarten Bekassine keine Blaukehlchen keine Brachpieper keine Braunkehlchen keine Eisvogel keine Feldlerche keine Flußregenpfeifer keine Gartenrotschwanz keine Grauspecht keine Habicht keine Heidelerche keine Kiebitz keine Kleinspecht keine Kornweihe keine Krickente keine Löffelente keine Mäusebussard keine Mehlschwalbe ● ● Verlust von Brutstandorten ● Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 31 Fortsetzung Tabelle 5 Art Erfüllung Verbotstatbestand BNatSchG § 44 Abs. 1 möglich Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 relevante Wirkfaktoren Vögel Nachtigall keine Neuntöter keine Raubwürger keine Rauchschwalbe keine Raufußkauz keine Rebhuhn keine Rohrweihe keine Rotmilan keine Saatkrähe keine Sandregenpfeifer keine Schleiereule keine Schwarzkehlchen keine Schwarzspecht keine Sperber keine Spießente keine Steinkauz keine Teichrohrsänger keine Turmfalke keine Turteltaube keine Uferschwalbe keine Uhu keine Wachtelkönig keine Waldkauz keine Waldohreule keine Wasserralle keine Wespenbussard keine Wiesenpieper keine Zwergtaucher keine Amphibien Geburtshelferkröte keine Kammmolch keine Kleiner Wasserfrosch keine Knoblauchkröte keine Kreuzkröte keine Konfliktart 32 Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 5 Art Erfüllung Verbotstatbestand BNatSchG § 44 Abs. 1 möglich Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 relevante Wirkfaktoren Konfliktart Reptilien Schlingnatter keine Zauneidechse keine Pflanzenarten Kein Vorkommen planungsrelevanter Pflanzenarten. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden. Zusammenfassende Betrachtung der Nichtkonfliktarten Für die Arten Große Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Teichfledermaus, Wasserfledermaus und Zweifarbfledermaus kann ein Vorkommen im Plangebiet auf Grund fehlender Lebensraumstrukturen wie Wälder mit hohem Gewässeranteil oder geeigneter Jagdreviere ausgeschlossen werden. Zudem tritt die Zweifarbfledermaus in Nordrhein-Westfalen nur sporadisch vor allem als Durchzügler auf. Hinweise auf eine Nutzung der Gebäude durch weitere Fels- bzw. Gebäudebrüter (Rauchschwalbe, Schleiereule, Turmfalke, Uhu) konnten während der Untersuchung nicht festgestellt werden. Eine Quartiernutzung der Gebäude ist unwahrscheinlich. Dem Plangebiet kommt auf Grund des Fehlens geeigneter Biotopstrukturen wie Wälder und Streuobstwiesen mit geeigneten Baumhöhlen keine Funktion als Fortpflanzungsund Ruhestätte für Höhlenbrüter (Gartenrotschwanz, Grau- und Schwarzspecht, Kleinspecht, Raufußkauz, Steinkauz, Waldkauz) zu. Baum- und Gebüschbrüter (Nachtigall, Neuntöter, Raubwürger, Turteltaube, Waldohreule) finden im Plangebiet keine potenziellen Brutstandorte, da die Arten beispielsweise ungestörte und weiträumige Lebensräume benötigen. Die Waldohreule benötigt zudem vorhandene größere Nester als Brutstandort. Da im Plangebiet Horst- sowie Koloniebäume fehlen, kann das Vorkommen von Horstund Koloniebrütern (Habicht, Mäusebussard, Rotmilan, Saatkrähe, Sperber, Wespenbussard) ausgeschlossen werden. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 33 Offenlandarten (Brachpieper, Braunkehlchen, Feldlerche, Heidelerche, Rebhuhn, Schwarzkehlchen, Wachtelkönig, Wiesenpieper) fehlen Grünlandflächen, Äcker, Heiden, Moore oder Kahlschläge im Plangebiet. Die Fettwiese im Plangebiet ist für Offenlandarten zu kleinflächig und auf Grund der Lage zwischen Gebäuden (Silhouettenwirkung und Störungen) und der Straße zu isoliert. Das Plangebiet stellt somit kein potenzielles Bruthabitat für diese Arten dar. Das Blaukehlchen besiedelt überwiegend Feuchtgebiete, Moore, Klärteiche und Rieselfelder. Gelegentlich werden auch Schilfgräben in der Agrarlandschaft oder Rapsund Getreidefelder besiedelt. Da diese Biotopstrukturen im Plangebiet fehlen, kann ein Vorkommen des Blaukehlchens ausgeschlossen werden. Das Vorkommen der Korn- und Rohrweihe kann ausgeschlossen werden, da im Plangebiet geeignete Habitate, wie Moore oder Röhrichte fehlen. Zudem tritt die Kornweihe im Bereich der Messtischblätter des Untersuchungsgebiets nur als Wintergast auf. Eisvogel und Uferschwalbe brüten an Abbruchkanten von Fließgewässern, weshalb im Plangebiet keine potenziellen Brutstandorte vorhanden sind. Wasser- und Entenvögel sowie Limikolen (Bekassine, Flußregenpfeifer, Kiebitz, Krickente, Löffelente, Sandregenpfeifer, Spießente, Wasserralle, Zwergtaucher) kann kein potenzielles Vorkommen im Plangebiet zugesprochen werden, da hierzu vor allem geeignete Gewässer und Feuchtgebiete fehlen. Die Krickente kommt im Bereich der Messtischblätter des Untersuchungsgebiets nur als Wintergast vor, Sandregenpfeifer und Spießente nur als Durchzügler. Das Vorkommen des Teichrohrsängers im Plangebiet kann ausgeschlossen werden, da dieser Schilfröhrichte als Brutstandorte benötigt. Das Plangebiet eignet sich nicht als Lebensraum für Geburtshelferkröte, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Knoblauchkröte und Kreuzkröte, da geeignete Biotopstrukturen wie beispielsweise Laichgewässer, sandige und gut grabbare Äcker oder Feuchtwiesen fehlen. Das Vorkommen von Schlingnatter und Zauneidechse im Plangebiet kann ebenfalls auf Grund des Fehlens geeigneter Biotopstrukturen, wie der Kombination aus kurzrasiger Vegetation, Rohboden, Gebüschen sowie Versteck- und Sonnenplätzen ausgeschlossen werden. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 34 7.0 Stufe II-Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Im Plangebiet sind potenzielle Quartiere für folgende Gebäude bewohnende Fledermausarten vorhanden: Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleine Bartfledermaus, Zwergfledermaus. Hierbei nutzen alle genannten Arten außer dem Großen Abendsegler Gebäude ganzjährig als Quartierstandort. Das Plangebiet dient bzw. diente der Mehlschwalbe als Fortpflanzungsstätte. An dem Geschäfts- und Ausstellungsgebäude wurden insgesamt 5 intakte Mehlschwalbennester nachgewiesen. Hinzu kommen 17 beschädigte bzw. ehemals vorhandene Nester. Fledermäuse Wirkungsspezifische Betroffenheiten Die Fledermausarten Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Kleine Bartfledermaus und die Zwergfledermaus nutzen Gebäude ganzjährig als Quartierstandort. Der Große Abendsegler sucht gelegentlich Spalten am Gebäude als Winterquartier auf (LANUV 2013C / DIETZ et al. 2007). Im Plangebiet befinden sich Gebäude, die eine potenzielle Eignung als Quartierstandort aufweisen. Durch den Abriss der Gebäude kommt es zum Verlust von potenziellen Quartierstandorten, wobei ein Töten oder Verletzen von Fledermäusen nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Betroffenheit nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG ist nicht auszuschließen. Vermeidungsmaßnahmen Vermeidung bzw. Reduzierung von baubedingten Beeinträchtigungen Der Abriss der Gebäude muss außerhalb der Fortpflanzungs- und Überwinterungszeit im Zeitraum von September bis Oktober durchgeführt werden. Sollte bei dem Abriss festgestellt werden, dass Fledermäuse das Gebäude in diesem Zeitraum als Tagesquartier nutzen, sind die Abrissarbeiten sofort einzustellen. Für das weitere Vorgehen ist ein Gutachter einzuschalten, der die notwendigen Maßnahmen festlegt, die zu einem Verlassen des Gebäudes durch die Fledermäuse führen. Die Abrissarbeiten dürfen erst wieder nach Freigabe durch den Gutachter aufgenommen werden. Der Abriss von Gebäuden im Zeitraum von November bis August ist nur möglich, wenn vorher ein Gutachter bei einer Überprüfung des jeweiligen Gebäudes festgestellt und schriftlich attestiert hat, dass das Gebäude nicht von Vögeln oder Fledermäusen als Fortpflanzungsstätte oder von Fledermäusen als Winterquartier genutzt wird. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 35 Schaffung von Ersatzquartieren für Fledermäuse Um ein ausreichendes Angebot an potenziellen Quartierstandorten weiterhin zu gewährleisten, müssen vor Beginn des Abrisses vier Sommerquartiere und zwei Überwinterungsquartiere im Umfeld des Plangebiets angebracht werden. Für die Sommerquartiere sind Schwegler Fledermaus-Universal-Sommerquartier 1 FTH zu verwenden, die an Gebäuden oder Bäumen angebracht werden können. Für die Überwinterungsquartiere sind Schwegler Großraum- und Überwinterungshöhlen 1 FW oder Schwegler Fledermaus - Ganzjahres-Fassadenquartier 1 WQ zu verwenden. Die Schwegler Großraum- und Überwinterungshöhle 1 FW ist an Gehölzen und das Schwegler Fledermaus - Ganzjahres-Fassadenquartier 1 WQ an Gebäuden anzubringen. Geeignete Standorte wären die benachbarten Gebäude sowie das Ufergehölz und der kleine Wald im Nordosten des Untersuchungsgebiets (im Bereich der Kreuzung Am Steinsiek/Hasenweg). Die Kästen sollten nach Süden orientiert sein, jedoch dürfen sie nicht schutzlos der prallen Sonne ausgesetzt werden. Die optimale Montagehöhe liegt zwischen 3 und 5 m. Wichtig ist weiterhin, dass die Fledermäuse den Kasten frei anfliegen können (FLEDERMAUSSCHUTZ 2012). Da Fledermäuse ihre Quartiere regelmäßig wechseln, besteht die Möglichkeit, den durch das Vorhaben reduzierten Quartierpool durch das Anbringen von Ersatzquartieren wieder aufzufüllen. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen (potenziellen) Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Abb. 30 Fledermaus-UniversalSommerquartier der Firma Schwegler. Abb. 31 Fledermaus - Großraum- & Überwinterungsquartier der Firma Schwegler. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 36 Mehlschwalbe Wirkungsspezifische Betroffenheiten An den im Plangebiet vorhandenen Gebäuden wurden 5 intakte Mehlschwalbennester sowie 17 beschädigte oder ehemals vorhandene Nester nachgewiesen, weshalb eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden kann. Laut Aussage des Eigentümers der Gebäude (12.03.2013) sind die Nester seit ca. 3 bis 4 Jahren nicht mehr besetzt. Dieses muss jedoch während der Brutzeit der Mehlschwalbe (ab Mitte Mai) überprüft werden. Für die Überprüfung sind ggf. zwei Termine notwendig, da auch Mehlschwalben aus umliegenden Populationen die Nester zur Durchführung von Zweitbruten (ab Ende Juli) nutzen könnten. Vermeidungsmaßnahmen Vermeidung bzw. Reduzierung von baubedingten Beeinträchtigungen Um eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG auszuschließen, sollte das Gebäude im Falle einer Besiedlung durch die Mehlschwalbe außerhalb der Brutzeit (Mai bis September), also zwischen dem 01. Oktober und dem 30. April abgerissen werden. Bei einer Nichtbesiedlung durch die Mehlschwalbe und/oder anderer Gebäude bewohnender Vogelarten kann von der Bauzeitenbeschränkung in Bezug auf Vogelarten verzichtet werden. Schaffung von Ersatzbrutstandorten Um eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG auszuschließen, müssen im näheren Umfeld des Plangebiets vor dem Abriss Ersatzbrutstandorte für die Mehlschwalbe geschaffen werden. Hierzu müssen insgesamt mindestens 10 künstliche Schwalbennester in Gruppen (Schwegler Mehlschwalbennest Nr. 9A zum Aufhängen unter Dachvorsprüngen, Schwegler Mehlschwalben-Fassadennest Nr.11 zum Aufhängen unter Dachvorsprüngen oder an der Fassade) an den umliegenden Gebäuden des Plangebiets angebracht werden. Die Nisthilfen sollten in mindestens 2 m Höhe an der wetterabgewandten Seite montiert werden. Montageorte mit hellem Untergrund oder Holzverschalung werden bevorzugt angenommen. Die Nester sind mehrere Jahre ohne Reinigung nutzbar. Es empfiehlt sich jedoch, die Nester öfter zu kontrollieren und zu reinigen, um Parasitenbefall zu vermeiden. Um Belästigungen durch herabfallenden Kot über Fenstern, Türen oder Stellplätzen zu vermeiden, können SchweglerKotbretter angebracht werden. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Abb. 32 Schwegler Mehlschwalbennest Nr. 9A zum Aufhängen an unter Dachvorsprüngen. Abb. 33 Schwegler MehlschwalbenFassadennest Nr. 11 zum Aufhängen an Dachvorsprüngen oder an der Fassade. Abb. 34 Kotbrett für das Schwegler Mehlschwalbennest Nr. 9A. Abb. 35 Montage und Abbildung des Kotbretts für das Schwegler Mehlschwalbennest Nr. 11. 37 Alternativ zu der Anbringung von künstlichen Nestern am Gebäude kann auch ein Schwalbenhaus (z. B. „Krofdorfer Schwalbenhaus“) im näheren Umfeld des Plangebiets aufgestellt werden, wobei jedoch die erstgenannte Maßnahme dem Schwalbenhaus vorzuziehen ist, da Schwalbennester an Gebäuden besser angenommen werden als das Schwalbenhaus. Das „Krofdorfer Schwalbenhaus“ besteht aus einem quadratischen (auch sechs- oder achteckigen) z.B. blechbedeckten Zeltdach von ca. 2 m Kantenlänge. Das Schwalbenhaus wird auf einem Mast in mindestens 4 m Höhe montiert. An dem Schwalbenhaus werden künstliche Schwalbennester angebracht. Das Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 38 Schwalbenhaus sollte nach Möglichkeit in Sichtweite zu vorhandenen Nestern aufgestellt werden. Abb. 36 Krofdorfer Schwalbenhaus. Abb. 37 Schwalbenhaus in einem Garten. Lage, Art, Umfang und Durchführung (Zeitpunkt) der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen sind im Bebauungsplan abschließend zu regeln. Hierzu müssen entsprechende Aussagen in die Begründung zum B-Plan bzw. Umweltbericht aufgenommen werden. Zur Sicherung der Maßnahmen kann vor Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Investor, dem Grundstückseigentümer der Flächen, auf der die Ersatzquartiere bzw. Brutstandorte angebracht werden müssen, und der Stadt abzuschließen. Laut des Leitfadens „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ (MKULNV 2013) sind die Maßnahmen zur Schaffung von Ersatzquartieren für Mehlschwalben kurzfristig (innerhalb von 1 bis 5 Jahren) wirksam und als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme geeignet. Da deren Wirksamkeit in mehreren Untersuchungen bestätigt wurde, ist ein Risikomanagement nicht erforderlich. In der nachfolgenden Tabelle werden die Zeitfenster der möglichen Abrissszenarien dargestellt. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Tab. 6 Auflistung der möglichen Abrissszenarien Szenario 1 Abrisszeitraum brütende Mehlschwalben oder andere Oktober bis Februar Gebäudebrüter Fledermauswochenstube und Winterquartier September bis Oktober Tagesquartiere für Fledermäuse September bis März verbleibendes Abrissfenster Oktober Szenario 2 Abrisszeitraum keine brütenden Mehlschwalben oder entfällt andere Gebäudebrüter Fledermauswochenstube und Winterquartier September bis Oktober Tagesquartiere für Fledermäuse September bis März verbleibendes Abrissfenster September bis Oktober Szenario 3 Abrisszeitraum brütende Mehlschwalben oder andere Oktober bis Februar Gebäudebrüter Fledermauswochenstube September bis März Tagesquartiere für Fledermäuse September bis März verbleibendes Abrissfenster Oktober 2013 bis Februar 2014 Szenario 4 Abrisszeitraum keine Fledermausquartiere entfällt brütende Mehlschwalben oder andere Gebäudebrüter September bis Februar verbleibendes Abrissfenster September 2013 bis Februar 2014 Szenario 5 Abrisszeitraum keine brütenden Mehlschwalben oder entfällt andere Gebäudebrüter Fledermauswochenstube September bis März Tagesquartiere für Fledermäuse September bis März verbleibendes Abrissfenster September 2013 bis März 2014 Szenario 6 Abrisszeitraum keine brütenden Mehlschwalben (letzte Kon- ab August trolle im Juli) keine Fledermausquartiere entfällt verbleibendes Abrissfenster ab August 39 Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 40 8.0 Zusammenfassung Die Gemeinde Leopoldshöhe plant die Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 FilliesGelände in Leopoldshöhe-Bechterdissen. Das 1,17 ha große Plangebiet befindet sich nördlich sowie östlich der „Heeper Straße“ und westlich der Straße „Am Steinsiek“. Im Plangebiet können 6 Einzelhäuser und 4 Hausgruppen bzw. Reihenhäuser mit maximal 3 Vollgeschossen realisiert werden. Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkungen wurden das Plangebiet und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen „Gebäude“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“, „Äcker, Weinberge“, „Fettwiesen- und weiden“, „Säume, Hochstaudenfluren“ und „Fließgewässer“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) überführt. Es ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Betroffene Lebensraumtypen im Plangebiet sind „Gebäude“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“, und „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“. Im näheren Umfeld befinden sich Baumreihen, Feldgehölze, Wohngebäude mit Ziergärten, Äcker, Fettwiesen und –weiden sowie ein Bach. Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Es erfolgte am 12. März 2013 eine Begehung des Untersuchungsgebiets zur Untersuchung der Gebäude und Gehölze. Aufbauend auf diesen Datenquellen sind im Zuge der Vorprüfung alle relevanten Arten untersucht worden. Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt für die Messtischblätter 4017 „Brackwede“ und 4018 „Lage“ für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 65 Arten als planungsrelevant. Unter den Tierarten sind 12 Säugetierarten, 46 Vogelarten, 5 Amphibienarten und 2 Reptilienarten. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht benannt. Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von Arten aus (LANUV 2013A). Als Konfliktarten wurden folgende Fledermaus- und Vogelarten ermittelt: Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 41 Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleine Bartfledermaus, Zwergfledermaus, Mehlschwalbe. Das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verletzung und Tötung) kann unter Anwendung der dargestellten Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Vorhabensspezifisch sind weder im Bereich des Plangebiets noch in der Umgebung Störwirkungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu erwarten. Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Fledermausarten und der Mehlschwalbe gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann bei Anwendung der Vermeidungsmaßnahmen und der Schaffung von Ersatzquartieren ausgeschlossen werden. Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Dementsprechend ergibt sich keine Relevanz des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG, wonach es verboten ist, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Die geplante Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände löst bei Anwendung der Vermeidungsmaßnahmen und der Schaffung von Ersatzquartieren keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG aus. Bielefeld, im April 2013 Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 42 9.0 Quellenverzeichnis BAUER, H.-G., BEZZEL, E., & FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Wiesbaden. DIETZ, C., HELVERSEN O. V. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Franckh-Kosmos Verlag. Stuttgart. DREES & HUESMANN (2013): Bebauungsplan 02/04 Fillies-Gelände – Nutzungsplan. Bielefeld. FLEDERMAUSSCHUTZ (2012): LFA Fledermausschutz. Fledermausschutz.de. Immer ein offenes Ohr. (WWW-Seite) http://www.fledermausschutz.de/index.php?id=282 KREIS LIPPE (2001): Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe/Oerlinghausen-Nord“. Detmold. LANUV (2013A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf (WWW-Seite) http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm. Zugriff: 27.02.2013, 14:00 MEZ. LANUV (2013B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite) http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/4017 http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/4018 Zugriff: 12.03.2013, 13:00 MEZ. LANUV (2013C): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (WWW-Seite) http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe Zugriff: 13.03.2013, 14:00 MEZ. MUNLV (2010): Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17. Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 43 MKULNV (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf. MWME (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010.