Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
3,1 MB
Datum
18.07.2013
Erstellt
24.06.13, 10:40
Aktualisiert
24.06.13, 10:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04
Fillies-Gelände in Leopoldshöhe
Artenschutzprüfung
Auftraggeber:
Dolphin Capital Projekt 101 GmbH & Co.KG
Podbielskistraße 30
30163 Hannover
Verfasser:
Inhalt
Artenschutzprüfung
Auftraggeber
Dolphin Capital Projekt 101 GmbH & Co.KG
Podbielskistraße 30
30163 Hannover
Verfasser
Projektbearbeitung
B.Eng. Bastian Löckener
B.Eng. Landschaftsentwicklung (FH)
Dipl.-Ing. Stefan Höke
Landschaftsarchitekt | BDLA
Artenschutzprüfung
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Inhaltsverzeichnis
1.0
Veranlassung und Aufgabenstellung ................................................................... 1
2.0
Rechtlicher Rahmen und Methodik ...................................................................... 2
2.1
Artenschutzprüfung.......................................................................................... 2
2.1.1
Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung
(Prüfungsveranlassung) ............................................................................ 2
2.1.2
Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) ................ 2
2.2
Planungsrelevante Arten.................................................................................. 3
2.3
Methodik .......................................................................................................... 4
3.0
Vorhabensbeschreibung ..................................................................................... 5
4.0
Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete ............................................... 7
5.0
Darstellung des Untersuchungsgebietes ........................................................... 10
5.1
Festlegung des Untersuchungsrahmens ........................................................ 10
5.2
Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet ................................................... 10
6.0
Stufe I - Vorprüfung ........................................................................................... 16
6.1
Wirkfaktoren .................................................................................................. 16
6.1.1
Baubedingte Wirkfaktoren....................................................................... 16
6.1.2
Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren ............................................ 17
6.1.3
Betroffenheit von Lebensraumtypen ....................................................... 17
6.2
Artnachweise ................................................................................................. 18
6.2.1
Datenbasis der Artnachweise ................................................................. 18
6.2.2
Arten im Untersuchungsgebiet ................................................................ 18
6.2.3
Häufige und verbreitete Vogelarten ........................................................ 28
6.2.4
Planungsrelevante Arten ........................................................................ 29
7.0
Stufe II-Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände ........................................ 34
8.0
Zusammenfassung ............................................................................................ 40
9.0
Quellenverzeichnis ............................................................................................ 42
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
1
1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung
Gegenstand der Artenschutzprüfung ist die geplante Aufstellung des Bebauungsplans
02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe-Bechterdissen. Die Fläche soll als „Allgemeines
Wohngebiet“ festgesetzt werden.
Abb. 1
Lage des Plangebiets (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:25.000.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der
artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die entsprechende Artenschutzprüfung (ASP) wird hiermit vorgelegt.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
2
2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik
2.1
Artenschutzprüfung
2.1.1
Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung)
„Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar
geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45
Abs. 7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind:
1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen).
2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben
(§§ 30, 33, 34, 35 BauGB).
Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere
Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFHVerträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz)" (MWME 2010).
2.1.2
Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang)
Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten:
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und
Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich
durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
3
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die
ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsund Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf
damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das
Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4.
„Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur" national besonders
geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP
auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten" (MUNLV 2010).
2.2
Planungsrelevante Arten
„Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-ArtBetrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für NordrheinWestfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien
[…].
Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in
Nordrhein-Westfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer.
Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines
Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. „Allerweltsarten" mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden,
dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird
(d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder
Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" (MUNLV 2010).
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
2.3
4
Methodik
Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz der Planungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und
des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 (MWME 2010).
Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen:
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei
welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabenstyps und der Örtlichkeit
sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine
vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich.
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft,
bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen
Verbote verstoßen wird.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende
Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine
Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010).
Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
5
3.0 Vorhabensbeschreibung
Die Gemeinde Leopoldshöhe plant die Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 FilliesGelände in Leopoldshöhe-Bechterdissen. Das 1,17 ha große Plangebiet befindet sich
nördlich sowie östlich der Heeper Straße (K 2) und westlich der Straße „Am Steinsiek“.
Der B-Plan weist ein allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 aus.
Im Plangebiet können 6 Einzelhäuser und 4 Hausgruppen bzw. Reihenhäuser mit maximal 3 Vollgeschossen und einer maximalen Gebäudehöhe von 9,5 bzw. 10 m realisiert werden.
Abb. 2
Grenze des Plangebiets (rote Strichlinie) in der Gemeinde Leopoldshöhe auf Basis
des Luftbildes.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Abb. 3
Bebauungsplan 02/04 Fillies-Gelände - Nutzungsplan (DREES & HUESMANN 2013).
6
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
7
4.0 Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete
Natura 2000-Gebiete
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von NATURA 2000-Gebieten (LANUV 2013A).
Landschaftsplan
Ein geringer Teil des östlichen Plangebiets liegt innerhalb des Geltungsbereichs des
Landschaftsplans Nr. 2 „Leopoldshöhe/Oerlinghausen-Nord“ (KREIS LIPPE 2001).
Naturschutzgebiete
Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb von Naturschutzgebieten (LANUV 2013A).
Landschaftsschutzgebiete
Im näheren Umfeld des Plangebiets befindet sich das Landschaftsschutzgebiet 2.2.1
„Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger
Hügelland als großflächiges Gebiet“ (KREIS LIPPE 2001). Im Westen grenzt das Landschaftsschutzgebiet direkt an das Plangebiet an.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Abb. 4
8
Landschaftsschutzgebiete (dunkelgrün: LSG mit besonderen Festsetzungen) im Umfeld des Plangebiets (rote Strichlinie) (KREIS LIPPE 2001).
Gesetzlich geschützte Biotope
In der folgenden Tabelle werden vier gesetzlich geschützte Biotope dargestellt, die sich
im näheren Umfeld des Plangebiets befinden (LANUV 2013A).
Tab. 1
Gesetzlich geschützte Biotope im Umfeld des Plangebiets
Objektkennung
Biotop
Entfernung zum Plangebiet
GB-4018-253
Fließgewässerbereiche
300 m
GB-4018-254
Röhrichte
420 m
GB-4018-262
Fließgewässerbereiche
450 m
GB-4017-610
Fließgewässerbereiche
520 m
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
9
Biotopkatasterflächen
Drei Biotopkatasterflächen liegen im näheren Umfeld des Plangebiets (LANUV 2013A).
Die folgende Tabelle listet diese Flächen auf.
Tab. 2
Gesetzlich geschützte Biotope im Umfeld des Plangebiets
Objektkennung
Biotoptyp oder Objektbezeichnung
Entfernung zum Plangebiet
BK-4018-122
Bachoberlauf im Mittelgebirge
300 m
BK-4017-127
Krähenholz mit Hinnaksteich westlich Asemissen
330 m
BK-3917-562
Süßkiesbach oberhalb Bechterdis-
510 m
sen
2
5
4
77
7 1
7
7
6
7
Abb. 5
7
3
7
Gesetzlich geschützte Biotope (rote Linien) und Biotopkatasterflächen (grüne Schraffur) im Umfeld des Plangebiets (rote Strichlinie) (LANUV 2013A).
Legende:
1 = GB-4018-253
2 = GB-4018-254
3 = GB-4018-262
4 = GB-4017-610
5 = BK-4018-122
6 = BK-4017-127
7 = BK-3917-562
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
10
5.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes
5.1
Festlegung des Untersuchungsrahmens
Das Untersuchungsgebiet umfasst das ca. 1,17 ha große Plangebiet des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände mit den dort anstehenden sowie den benachbarten Biotopstrukturen.
5.2
Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet
Im Plangebiet befindet sich ein Einfamilienhaus, woran im Westen und Süden ein Ziergarten anschließt. Nördlich des Gartens schließt ein großes Gebäude mit ca. 30 m
Höhe an. Der nördliche Teil des Gebäudes ist in Form eines Turmes gestaltet. Im Osten der Gebäude grenzt eine große Halle mit einem Flachdach an. Südlich dieser Halle
befindet sich eine Fettwiese.
11
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
2
7
1
2
1
6
7
7
7
2
7
7
7
7
5
4
1
4
7
7
7
7
1
1
7
3
7
1
7
1
2
7
7
5
7
Abb. 6
7
1
4
2
7
2
7
7
Lebensraumtypen
im Plangebiet (rote Linie) und der näheren Umgebung.
7
Legende
1 = Gebäude und Gärten
2 = Acker
3 = Baumreihe
4 = Fettwiese
5 = Fettweide
6 = Fließgewässer mit Ufergehölz
7 = Hallengebäude
Lebensraumtyp: Gebäude
Im Plangebiet befinden sich drei Gebäude: Ein Einfamilienhaus, ein großes Geschäftsund Ausstellungsgebäude mit einem ca. 30 m hohen Turm sowie eine Halle mit Flachdach. Im Umfeld des Plangebiets sind überwiegend Wohnhäuser vorhanden, zum Teil
aber auch kleine landwirtschaftliche Einzelgehöfte. Im Norden grenzt ein größeres
Wohngebiet an das Plangebiet an.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
12
Abb. 7
Geschäftsgebäude mit einem
Turm im Plangebiet.
Abb. 8
Einfamilienhaus im Plangebiet.
Abb. 9
Halle mit Flachdach im Plangebiet.
Abb. 10
Verbindung zwischen den Gebäuden.
Lebensraumtyp: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Im Garten des Wohnhauses stocken zwei Kirschbäume (Prunus avium) aus geringem
bis mittlerem Baumholz sowie fünf Apfelbäume (Malus spec.) aus geringem Baumholz.
Des Weiteren wachsen in dem Garten überwiegend große Alpenrosen (Rhododendron
spec.), aber auch Azaleen (Rhododendron spec.), Johannisbeeren (Ribes spec.), Haseln (Corylus avellana) und weitere Ziersträucher. Zudem wird der Garten durch eine
niedrige Rotbuchenhecke (Fagus sylvatica) abgegrenzt. Im Bereich der umliegenden
Häuser befinden sich Ziergärten.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Abb. 11
Garten im Plangebiet.
Abb. 12
13
Ziergärten im Umfeld des Plangebiets.
Lebensraumtyp: Äcker, Weinberge
Südlich und westlich des Plangebiets erstrecken sich Ackerflächen. Weitere Äcker befinden sich ca. 100 m nordöstlich des Plangebiets.
Abb. 13
Ackerfläche südlich des Plangebiets.
Lebensraumtyp: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Östlich der Halle grenzt direkt eine Baumreihe aus Scheinzypressen (Chamaecyparis
spec.) und Tannen (Abies spec.) an. Zwischen der Ackerfläche im Nordosten des Untersuchungsgebiets und der im Norden an das Plangebiet angrenzenden Wohnsiedlung befindet sich ein Ufergehölz entlang eines kleinen Fließgewässers. Dieses Gehölz
besteht überwiegend aus Erlen (Alnus glutinosa), aber auch aus Stieleichen (Quercus
robur) und Rotbuchen aus geringem bis mittlerem Baumholz.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Abb. 14
Baumreihe aus Scheinzypressen
und Tannen im Plangebiet.
Abb. 15
14
Gewässer begleitende Gehölze
im Nordosten des Untersuchungsgebiets.
Fettwiesen und -weiden
Im Süden des Plangebiets erstreckt sich eine Fettwiese. Im Süden des Untersuchungsgebiets befinden sich eine Fettwiese und zwei Fettweiden.
Abb. 16
Fettwiese im Plangebiet.
Fließgewässer
Nordöstlich des Untersuchungsgebiets verläuft ein schmaler Bach in Richtung Nordosten. Der Bach ist durchgehend mit Ufergehölzen gesäumt. Bis zum Nordosten des Untersuchungsgebiets ist der Bach verrohrt.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Abb. 17
Bach im Nordosten des Untersuchungsgebiets.
Säume, Hochstaudenfluren
Säume befinden sich im Untersuchungsgebiet in Form von Straßenböschungen.
15
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
16
6.0 Stufe I - Vorprüfung
6.1
Wirkfaktoren
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben können sich die folgenden Wirkungen ergeben:
Tab. 3
Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der geplanten Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe
Maßnahme
Baubedingt
Baufeldräumung
Baustellenbetrieb
Anlagebedingt
Errichtung der
Gebäude und der
Infrastruktur
Betriebsbedingt
Nutzung der Wohngebäude
6.1.1
Wirkfaktor
Auswirkung
Entfernen von Gehölzen und
krautiger Vegetation
Abbruch von bestehenden
Gebäuden
Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung
des (natürlichen) Bodenaufbaus
Lärmemissionen durch den
Baubetrieb;
stoffliche Emissionen (z. B.
Staub) durch den Baubetrieb
Lebensraumverlust/-degeneration
Versiegelung und Teilversiegelung
Lebensraumverlust/-degeneration
Lebensraumverlust/-degeneration
Lebensraumverlust/-degeneration
Störung der Tierwelt
Keine Auswirkungen zu erwarten
Baubedingte Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkfaktoren treten im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auf. Sie sind
auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt.
Bauphase
Im Rahmen der Bauphase werden Biotopstrukturen, wie ein Garten, Gehölze und eine
Fettwiese entfernt bzw. dauerhaft verändert. Zudem werden Gebäude abgerissen.
Hierdurch können Lebensräume von Gehölz bewohnenden oder Gebäude bewohnenden Tierarten verloren gehen. In der Bauphase können zudem Flächen beansprucht
werden, die über das geplante Baufeld hinausgehen.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
17
Schallemissionen und optische Wirkungen
Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die
Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umgebung des Plangebiets beschränkt und
können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen.
6.1.2
Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahme
Durch die Errichtung der Gebäude und der Infrastruktur werden Biotopstrukturen im
Plangebiet dauerhaft beansprucht. Hierzu gehören die Lebensraumtypen „Gebäude“,
„Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche,
Hecken“ und „Fettwiesen – und weiden“.
Optische und akustische Wirkungen
Auf Grund der vorhandenen Wohnsiedlung im Umfeld des Plangebiets und der daraus
resultierenden Vorbelastung sind im Zusammenhang mit der Errichtung der Wohnhäuser keine optischen und akustischen Wirkungen zu erwarten. Hinzu kommt, dass durch
den Betrieb des ehemaligen Gewerbebetriebs bereits eine Vorbelastung hinsichtlich
der optischen und akustischen Wirkungen bestand.
Silhouettenwirkung
Das Plangebiet liegt innerhalb einer bestehenden Wohnsiedlung, weshalb keine optischen Wirkungen in Form von Silhouettenwirkung auf empfindliche Tierarten zu erwarten sind.
6.1.3
Betroffenheit von Lebensraumtypen
Im Zusammenhang mit der Planung werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar
beansprucht:
Gebäude
Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Fettwiesen und –weiden
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
18
Weiterhin befinden sich die folgenden potenziell vorhabensrelevanten Lebensraumtypen in der näheren Umgebung. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beeinträchtigung der näheren Umgebung betrachtet:
Gebäude
Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Äcker, Weinberge
Fettwiesen und –weiden
Säume, Hochstaudenfluren
Fließgewässer
6.2
6.2.1
Artnachweise
Datenbasis der Artnachweise
Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen. Zur Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung des
Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) und der
Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS). Zudem fand am 12. März 2013 eine
Ortsbegehung zur Erfassung von Tierarten und deren Spuren statt.
6.2.2
Arten im Untersuchungsgebiet
Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen"
Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Messtischblätter 4017 „Brackwede“ und
4018 „Lage“. Für diese Messtischblätter wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für
die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV 2013B).
Für die Messtischblätter 4017 „Brackwede“ und 4018 „Lage“ werden vom FIS für die im
Plangebiet und der Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 65 Arten als
planungsrelevant genannt. Unter den Tierarten sind 12 Säugetierarten, 46 Vogelarten,
5 Amphibienart und 2 Reptilienarten. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht
benannt.
19
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Tab. 4
Planungsrelevante Arten für die Messtischblätter 4017 „Brackwede“ und 4018 „Lage“ (LANUV 2013B) in den ausgewählten Lebensraumtypen
(kontinentale und atlantische Region):
• Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
• Gebäude
• Äcker, Weinberge
• Fettwiesen- und weiden
• Säume, Hochstaudenfluren
• Fließgewässer
• Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Art
Status
Vorkommen Erhaltungszustand
im MTB
in NRW
4017 4018
Vorkommen: P = Plangebiet, U = Umgebung
KON
Kleingehölze
Äcker Säume Gärten
Gebäude
Fettwiese
ATL
P/U
U
Fließgewässer
U
U
P/U
P/U
P/U
X
X
WS/(WQ)
X
XX
WS/WQ
X
(X)
(X)
(X)
X/WS/WQ
(X)
X
(X)
X
(WQ)
(X)
(X)
X
X
WS/WQ
(X)
WS/WQ
XX
X/WS/WQ
X
(WS)/(WQ)
X
Säugetiere
Braunes Langohr
Art vorhanden
x
x
G
G
X
Breitflügelfledermaus
Art vorhanden
x
x
G
G
X
Fransenfledermaus
Art vorhanden
x
x
G
G
X
Großer Abendsegler
Art vorhanden
x
x
U
G
WS/WQ
x
U
U
X
Große Bartfledermaus Art vorhanden
Großes Mausohr
Art vorhanden
x
x
U
U
X
Kleine Bartfledermaus Art vorhanden
x
x
G
G
XX
Rauhautfledermaus
Art vorhanden
x
x
G
G
Teichfledermaus
Art vorhanden
x
G
G
X
Wasserfledermaus
Art vorhanden
x
G
G
Zweifarbfledermaus
Art vorhanden
x
G
Zwergfledermaus
Art vorhanden
x
G
x
x
(X)
(X)
(X)
(X)
X
(X)
WS/(WQ)
X
XX
X
X
(WQ)
(X)
X
G
(X)
X
WS/ZQ/WQ
(X)
(X)
G
XX
XX
WS/WQ
(X)
(X)
(X)
20
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 4
Vorkommen Erhaltungszustand
im MTB
in NRW
Art
Status
4017
4018
KON
ATL
Kleingehölze
P/U
Vorkommen: P = Plangebiet, U = Umgebung
Äcker Säume Gärten
U
U
P/U
Gebäude
P/U
FließFettgewäs
wiese
wässer
P/U
U
Vögel
Bekassine
Durchzügler
x
Blaukehlchen
sicher brütend
Brachpieper
Durchzügler
x
Braunkehlchen
sicher brütend
x
Eisvogel
sicher brütend
x
x
Feldlerche
sicher brütend
x
x
Flußregenpfeifer
sicher brütend
Gartenrotschwanz
sicher brütend
Grauspecht
(X)
G
x
U
X
G
S
S
G
G
X
XX
XX
X
XX
x
x
U
U
x
x
U-
U-
sicher brütend
x
x
U-
U-
Habicht
sicher brütend
x
x
G
G
Heidelerche
sicher brütend
x
x
U
U
(X)
Kiebitz
sicher brütend
x
x
G
G
XX
Kleinspecht
sicher brütend
x
G
G
Kornweihe
Wintergast
Krickente
Wintergast
x
Löffelente
sicher brütend
x
Löffelente
Durchzügler
x
Mäusebussard
sicher brütend
x
x
(X)
(X)
XX
x
(X)
X
X
X
(X)
X
(X)
(X)
X
X
X
X
(X)
XX
X
G
X
X
(X)
XX
G
(X)
X
S
(X)
X
G
G
(X)
X
G
G
G
X
X
X
(X)
21
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 4
Art
Status
Vorkommen Erhaltungszustand
im MTB
in NRW
4017
4018
KON
ATL
Kleingehölze
P/U
Vorkommen: P = Plangebiet, U = Umgebung
Äcker Säume Gärten
Gebäude
Fettwiesen
U
U
P/U
P/U
P/U
(X)
X
X
XX
(X)
X
Mehlschwalbe
sicher brütend
x
x
G-
G-
Nachtigall
sicher brütend
x
x
G
G
XX
X
Neuntöter
sicher brütend
x
G
U
XX
X
(X)
Raubwürger
sicher brütend
x
S
S
XX
X
(X)
Rauchschwalbe
sicher brütend
x
G-
G-
Raufußkauz
sicher brütend
x
U
Rebhuhn
sicher brütend
x
U
U
XX
XX
Rohrweihe
sicher brütend
x
U
U
X
X
Rohrweihe
beobachtet zur
Brutzeit
U
U
X
X
Rotmilan
sicher brütend
x
U
S
X
X
(X)
Saatkrähe
sicher brütend
x
G
G
XX
X
Sandregenpfeifer
Durchzügler
x
Schleiereule
sicher brütend
x
Schwarzkehlchen
sicher brütend
x
Schwarzspecht
sicher brütend
Sperber
Spießente
x
x
x
X
X
X
(X)
XX
(X)
X
G
x
x
sicher brütend
x
x
Durchzügler
x
X
(X)
X
X
X
(X)
XX
X
X
G
x
Fließgewäs
wässer
U
G
X
X
XX
U
U
X
(X)
XX
(X)
G
G
X
X
(X)
G
G
X
G
G
(X)
X
X
X
X
X
(X)
C
(X)
22
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 4
Art
Status
Vorkommen Erhaltungszustand
im MTB
in NRW
4017
4018
KON
ATL
Vorkommen: P = Plangebiet, U = Umgebung
Kleingehölze
Äcker Säume Gärten
P/U
U
U
P/U
P/U
P/U
XX
(X)
X
X
X
XX
Steinkauz
sicher brütend
x
U
G
Teichrohrsänger
sicher brütend
x
G
G
Turmfalke
sicher brütend
x
x
G
G
X
X
Turteltaube
sicher brütend
x
x
U-
U-
XX
X
Uferschwalbe
sicher brütend
x
G
G
Uhu
sicher brütend
x
U+
U+
Wachtelkönig
beobachtet zur
Brutzeit
Waldkauz
sicher brütend
Waldohreule
sicher brütend
Wasserralle
x
Gebäude
Fettwiesen
Fließgewäs
wässer
U
XX
X
X
X
(X)
X
(X)
(X)
(X)
(X)
(X)
x
S
S
x
x
G
G
X
(X)
X
x
x
G
G
XX
(X)
X
beobachtet zur
Brutzeit
x
U
U
Wespenbussard
sicher brütend
x
U
U
Wiesenpieper
sicher brütend
G-
G-
Zwergtaucher
sicher brütend
G
G
x
x
X
(X)
(X)
X
(X)
(X)
X
(X)
X
(X)
X
(X)
XX
XX
X
23
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 4
Vorkommen Erhaltungszustand
im MTB
in NRW
KleingeArt
Status
hölze
4017 4018
KON
ATL
P
Vorkommen: P = Plangebiet, U = Umgebung
Äcker Säume Gärten Gebäude
U
U
P
P
FließFettgewäs
wiese wässer
P
U
Amphibien
Geburtshelferkröte
Art vorhanden
x
x
U
U
Kammmolch
Art vorhanden
x
x
U
G
X
Kleiner Wasserfrosch Art vorhanden
x
G
G
(X)
Knoblauchkröte
Art vorhanden
x
S
S
XX
Kreuzkröte
Art vorhanden
x
x
U
U
(X)
(X)
Schlingnatter
Art vorhanden
x
x
U
U
X
XX
X
Zauneidechse
Art vorhanden
x
x
G-
G-
X
X
XX
X
(X)
(X)
(X)
(X)
X
(X)
X
X
X
X
(X)
X
(X)
(X)
(X)
XX
Reptilien
X
X
(X)
Legende:
Erhaltungszustand: G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht, + = sich verbessernd, - = sich verschlechternd
XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vorkommen
Fledermäuse: WS = Wochenstube, ZQ = Zwischenquartier, WQ = Winterquartier, (X) = potenzielles Vorkommen
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
24
Landschaftsinformationssammlung „Linfos"
Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS)
weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von Arten aus (LANUV 2013A).
Ortsbegehung
Im Zuge der Ortsbegehung am 12. März 2013 wurden die Strukturen im Untersuchungsgebiet dahingehend untersucht, ob sich diese als Lebensraum für artenschutzrechtlich relevante Tierarten eignen. Dabei wurde auf das Vorkommen von Tierarten
aller relevanten Artengruppen geachtet. Da im Plangebiet Bäume und Gebäude vorhanden sind, die eine Quartierfunktion für Gebäude bewohnenden und Gehölz bewohnende Vogel- sowie Fledermausarten übernehmen könnten, wurde eine detaillierte
Untersuchung durchgeführt. Folgende Vorgehensweise wurde gewählt:
Kontrolle der Gebäude auf das Vorhandensein von Hohlräumen
systematische und flächige Begehung aller Innenräume
Einschätzung der Habitat- bzw. Quartiereignung der Gebäudeteile für Fledermäuse und Vögel
Suche nach Vögeln sowie deren Spuren (Kot, Nester, Gewölle)
Suche nach Fledermäusen
Suche nach Kotpillen von Fledermäusen auf dem Fußboden, an Wänden, auf
Mauervorsprüngen und in Mauernischen der Innenräume
Suche nach Urinspuren von Fledermäusen an Bauteilen
Suche nach Fettanhaftungen von Fledermäusen an Bauteilen
Sichtkontrolle der Außenfassade hinsichtlich des Vorhandenseins von Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse und Vögel
Suche nach Kotpillen von Fledermäusen im Bereich der Außenfassade
Fotodokumentation der räumlichen Situation sowie der Untersuchungsbefunde
Gebäudeuntersuchung:
Das Wohngebäude bzw. Einfamilienhaus weist Strukturen wie z. B. Rolladenkästen
auf, die Fledermäusen als potenzielle Quartiere dienen können. Im Inneren des Hauses waren keine Hinweise auf Fledermäuse zu erkennen.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Abb. 18
Spalte an einem Rolladenkasten.
Abb. 19
25
Raum im Dachgeschoss des
Einfamilienhauses.
Am Geschäfts- und Ausstellungsgebäude (siehe Abb. 21) sind ebenfalls potenzielle
Fledermausquartiere vorhanden. Hierzu gehört eine ca. 12 cm breite und 8 cm hohe
Öffnung in 1,6 m Höhe, welche in eine Außenwand „geschnitten“ wurde. Im Osten des
Gebäudes sowie an der Verbindung von Geschäftshaus und Halle sind Rolladenkästen
vorhanden, die ebenfalls potenzielle Fledermausquartiere darstellen.
An dem Gebäude wurden weiterhin insgesamt 5 intakte Mehlschwalbennester nachgewiesen. Zudem waren 17 beschädigte Nester bzw. Spuren von zerstörten Nestern
vorhanden.
Abb. 20
Ein intaktes und ein defektes
Mehlschwalbennest.
Abb. 21
Der rote Kreis markiert die Stelle
Öffnung in der Wand.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Abb. 22
Wandöffnung am Geschäftsgebäude.
Abb. 23
Raum im Dachgeschoss des Geschäfts- bzw. Ausstellungsgebäudes.
Abb. 24
26
Eine Innenansicht der Halle.
Die südliche und südwestliche Fassade der Halle ist mit einem Profilblech verkleidet,
welches vom Boden bis zum Dach reicht. An der östlichen Fassade reicht das Profilblech nur vom Dach bis ca. 1,20 m über dem Boden. Die nördliche und nordöstliche
Hallenwand ist nicht verkleidet. An der Halle bestehen an einer Seite Spalten zwischen
der Metallverkleidung und der Mauer, welche auch Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse bieten (siehe Abb. 25). Die Spalten sind jedoch auf Grund ihrer thermischen
Eigenschaften des Metalls im Sommer zu warm und im Winter zu kalt, weshalb eine
Nutzung durch Fledermäuse unwahrscheinlich ist. Am Hallengebäude wurden jedoch
auch Spalten im Bereich der Dachrinne nachgewiesen, die Fledermäusen als Quartier
dienen könnten (siehe Abb. 27).
Einflugmöglichkeiten in das Innere der Gebäude bestehen lediglich bei der Halle in
Form von zerbrochenen Fenstern. Fledermäuse wurden im Inneren der Gebäude nicht
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
27
gefunden. Spuren von Fledermäusen (z. B. Kotspuren, Talk- und Urinflecken, Fraßspuren) wurden weder innen noch außen nachgewiesen.
Abb. 25
Blechverkleidung an der Halle.
Abb. 27
Spalten im Bereich der Dachrinne der Halle.
Abb. 26
Spalten zwischen der Verkleidung und Wand.
Strukturen oder Hinweise auf weitere Gebäude bewohnende Vogelarten (z. B. Gewölle, Kotspuren, Federn) konnten nicht nachgewiesen werden. Eine Eignung der Gebäude für häufige Vogelarten wie dem Haussperling kann jedoch nicht ausgeschlossen
werden.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
28
Baumkontrolle:
Bäume können von Vögeln und Fledermäusen als Brutstandort bzw. Quartier genutzt
werden. Das Plangebiet kann Gehölz bewohnenden Vogelarten als Fortpflanzungsstätte dienen. Weiterhin kann das Plangebiet eine Funktion als nicht essentielles Nahrungshabitat für Fledermaus- und Vogelartenarten übernehmen. Im Plangebiet sind
Bäume mit Höhlungen vorhanden. Diese weisen auf Grund ihrer Struktur (nach oben
offen, zu geringe Tiefe) jedoch keine Quartiereignung für Fledermäuse oder Höhlenbrüter auf.
Abb. 28
6.2.3
Nach oben offene Höhle an einem Obstbaum im Plangebiet.
Abb. 29
Flaches und nach oben gerichtetes Astloch an einem Obstbaum im Plangebiet
Häufige und verbreitete Vogelarten
Entsprechend dem geltenden Recht unterliegen alle europäischen Vogelarten den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Bei den
häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden,
dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei
vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen
wird. „Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird" (MUNLV 2010).
Zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen von Tieren) sollte die Inanspruchnahme von Gehölzen außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September) erfolgen. Fäll- und Rodungs-
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
29
arbeiten sollten dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28.
Februar durchgeführt werden.
Zur Vermeidung von Tötungen und Verletzungen (§ 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1)
sind Gebäudeabbrucharbeiten nicht innerhalb der Brutzeit (01. März bis 30.
September) durchzuführen. Ist dies innerhalb der Zeiträume nicht zu vermeiden, ist vorher sicherzustellen, dass keine Brutstandorte von Vögeln in und an
den Gebäuden vorkommen.
Das Vorhaben entspricht dem Regelfall, so dass von einer vertiefenden Betrachtung
dieser Arten abgesehen werden kann. Zur Förderung und Schaffung von Habitatstrukturen und Brutstandorten häufiger und verbreiteten Vogelarten, ist die Pflanzung von
heimischen Baum- und Straucharten in Form von Gestaltungsmaßnahmen im Plangebiet zu empfehlen.
6.2.4
Planungsrelevante Arten
Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden
Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen
bzw. eine potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der
Datenrecherche ermittelten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten des § 44 Abs. 1 BNatSchG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als
nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben.
In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten
dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I).
30
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Tab. 5
Auflistung der im Untersuchungsgebiet dokumentierten planungsrelevanten Tierarten
und Darstellung der Konfliktarten
Art
Erfüllung Verbotstatbestand
BNatSchG § 44
Abs. 1 möglich
Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3
relevante Wirkfaktoren
Konfliktart
Verlust von potenziellen
Quartieren
Verlust von potenziellen
Quartieren
keine
●
Verlust von potenziellen
Quartieren
keine
●
Säugetierarten
●
●
●
●
●
●
Braunes Langohr
Breitflügelfledermaus
Fransenfledermaus
Großer Abendsegler
Große Bartfledermaus
●
keine
Großes Mausohr
●
●
Kleine Bartfledermaus
Rauhautfledermaus
Verlust von potenziellen
Quartieren
keine
Teichfledermaus
keine
Wasserfledermaus
keine
Zweifarbfledermaus
keine
●
●
Zwergfledermaus
Verlust von potenziellen
Quartieren
●
●
Vogelarten
Bekassine
keine
Blaukehlchen
keine
Brachpieper
keine
Braunkehlchen
keine
Eisvogel
keine
Feldlerche
keine
Flußregenpfeifer
keine
Gartenrotschwanz
keine
Grauspecht
keine
Habicht
keine
Heidelerche
keine
Kiebitz
keine
Kleinspecht
keine
Kornweihe
keine
Krickente
keine
Löffelente
keine
Mäusebussard
keine
Mehlschwalbe
●
●
Verlust von Brutstandorten
●
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
31
Fortsetzung Tabelle 5
Art
Erfüllung Verbotstatbestand
BNatSchG § 44 Abs.
1 möglich
Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3
relevante Wirkfaktoren
Vögel
Nachtigall
keine
Neuntöter
keine
Raubwürger
keine
Rauchschwalbe
keine
Raufußkauz
keine
Rebhuhn
keine
Rohrweihe
keine
Rotmilan
keine
Saatkrähe
keine
Sandregenpfeifer
keine
Schleiereule
keine
Schwarzkehlchen
keine
Schwarzspecht
keine
Sperber
keine
Spießente
keine
Steinkauz
keine
Teichrohrsänger
keine
Turmfalke
keine
Turteltaube
keine
Uferschwalbe
keine
Uhu
keine
Wachtelkönig
keine
Waldkauz
keine
Waldohreule
keine
Wasserralle
keine
Wespenbussard
keine
Wiesenpieper
keine
Zwergtaucher
keine
Amphibien
Geburtshelferkröte
keine
Kammmolch
keine
Kleiner Wasserfrosch
keine
Knoblauchkröte
keine
Kreuzkröte
keine
Konfliktart
32
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 5
Art
Erfüllung Verbotstatbestand
BNatSchG § 44 Abs.
1 möglich
Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3
relevante Wirkfaktoren
Konfliktart
Reptilien
Schlingnatter
keine
Zauneidechse
keine
Pflanzenarten
Kein Vorkommen planungsrelevanter Pflanzenarten. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen
werden.
Zusammenfassende Betrachtung der Nichtkonfliktarten
Für die Arten Große Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Teichfledermaus, Wasserfledermaus und Zweifarbfledermaus kann ein Vorkommen im Plangebiet auf
Grund fehlender Lebensraumstrukturen wie Wälder mit hohem Gewässeranteil oder
geeigneter Jagdreviere ausgeschlossen werden. Zudem tritt die Zweifarbfledermaus in
Nordrhein-Westfalen nur sporadisch vor allem als Durchzügler auf.
Hinweise auf eine Nutzung der Gebäude durch weitere Fels- bzw. Gebäudebrüter
(Rauchschwalbe, Schleiereule, Turmfalke, Uhu) konnten während der Untersuchung nicht festgestellt werden. Eine Quartiernutzung der Gebäude ist unwahrscheinlich.
Dem Plangebiet kommt auf Grund des Fehlens geeigneter Biotopstrukturen wie Wälder
und Streuobstwiesen mit geeigneten Baumhöhlen keine Funktion als Fortpflanzungsund Ruhestätte für Höhlenbrüter (Gartenrotschwanz, Grau- und Schwarzspecht,
Kleinspecht, Raufußkauz, Steinkauz, Waldkauz) zu.
Baum- und Gebüschbrüter (Nachtigall, Neuntöter, Raubwürger, Turteltaube, Waldohreule) finden im Plangebiet keine potenziellen Brutstandorte, da die Arten beispielsweise ungestörte und weiträumige Lebensräume benötigen. Die Waldohreule
benötigt zudem vorhandene größere Nester als Brutstandort.
Da im Plangebiet Horst- sowie Koloniebäume fehlen, kann das Vorkommen von Horstund Koloniebrütern (Habicht, Mäusebussard, Rotmilan, Saatkrähe, Sperber, Wespenbussard) ausgeschlossen werden.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
33
Offenlandarten (Brachpieper, Braunkehlchen, Feldlerche, Heidelerche, Rebhuhn,
Schwarzkehlchen, Wachtelkönig, Wiesenpieper) fehlen Grünlandflächen, Äcker,
Heiden, Moore oder Kahlschläge im Plangebiet. Die Fettwiese im Plangebiet ist für
Offenlandarten zu kleinflächig und auf Grund der Lage zwischen Gebäuden (Silhouettenwirkung und Störungen) und der Straße zu isoliert. Das Plangebiet stellt somit kein
potenzielles Bruthabitat für diese Arten dar.
Das Blaukehlchen besiedelt überwiegend Feuchtgebiete, Moore, Klärteiche und Rieselfelder. Gelegentlich werden auch Schilfgräben in der Agrarlandschaft oder Rapsund Getreidefelder besiedelt. Da diese Biotopstrukturen im Plangebiet fehlen, kann ein
Vorkommen des Blaukehlchens ausgeschlossen werden.
Das Vorkommen der Korn- und Rohrweihe kann ausgeschlossen werden, da im
Plangebiet geeignete Habitate, wie Moore oder Röhrichte fehlen. Zudem tritt die Kornweihe im Bereich der Messtischblätter des Untersuchungsgebiets nur als Wintergast
auf.
Eisvogel und Uferschwalbe brüten an Abbruchkanten von Fließgewässern, weshalb
im Plangebiet keine potenziellen Brutstandorte vorhanden sind.
Wasser- und Entenvögel sowie Limikolen (Bekassine, Flußregenpfeifer, Kiebitz, Krickente, Löffelente, Sandregenpfeifer, Spießente, Wasserralle, Zwergtaucher)
kann kein potenzielles Vorkommen im Plangebiet zugesprochen werden, da hierzu vor
allem geeignete Gewässer und Feuchtgebiete fehlen. Die Krickente kommt im Bereich
der Messtischblätter des Untersuchungsgebiets nur als Wintergast vor, Sandregenpfeifer und Spießente nur als Durchzügler.
Das Vorkommen des Teichrohrsängers im Plangebiet kann ausgeschlossen werden,
da dieser Schilfröhrichte als Brutstandorte benötigt.
Das Plangebiet eignet sich nicht als Lebensraum für Geburtshelferkröte, Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch, Knoblauchkröte und Kreuzkröte, da geeignete Biotopstrukturen wie beispielsweise Laichgewässer, sandige und gut grabbare Äcker oder
Feuchtwiesen fehlen.
Das Vorkommen von Schlingnatter und Zauneidechse im Plangebiet kann ebenfalls
auf Grund des Fehlens geeigneter Biotopstrukturen, wie der Kombination aus kurzrasiger Vegetation, Rohboden, Gebüschen sowie Versteck- und Sonnenplätzen ausgeschlossen werden.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
34
7.0 Stufe II-Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Im Plangebiet sind potenzielle Quartiere für folgende Gebäude bewohnende Fledermausarten vorhanden: Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleine Bartfledermaus, Zwergfledermaus. Hierbei nutzen alle genannten
Arten außer dem Großen Abendsegler Gebäude ganzjährig als Quartierstandort.
Das Plangebiet dient bzw. diente der Mehlschwalbe als Fortpflanzungsstätte. An dem
Geschäfts- und Ausstellungsgebäude wurden insgesamt 5 intakte Mehlschwalbennester nachgewiesen. Hinzu kommen 17 beschädigte bzw. ehemals vorhandene Nester.
Fledermäuse
Wirkungsspezifische Betroffenheiten
Die Fledermausarten Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Kleine Bartfledermaus
und die Zwergfledermaus nutzen Gebäude ganzjährig als Quartierstandort. Der Große
Abendsegler sucht gelegentlich Spalten am Gebäude als Winterquartier auf (LANUV
2013C / DIETZ et al. 2007). Im Plangebiet befinden sich Gebäude, die eine potenzielle
Eignung als Quartierstandort aufweisen. Durch den Abriss der Gebäude kommt es zum
Verlust von potenziellen Quartierstandorten, wobei ein Töten oder Verletzen von Fledermäusen nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Betroffenheit nach § 44 Abs. 1
Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG ist nicht auszuschließen.
Vermeidungsmaßnahmen
Vermeidung bzw. Reduzierung von baubedingten Beeinträchtigungen
Der Abriss der Gebäude muss außerhalb der Fortpflanzungs- und Überwinterungszeit
im Zeitraum von September bis Oktober durchgeführt werden. Sollte bei dem Abriss
festgestellt werden, dass Fledermäuse das Gebäude in diesem Zeitraum als Tagesquartier nutzen, sind die Abrissarbeiten sofort einzustellen. Für das weitere Vorgehen
ist ein Gutachter einzuschalten, der die notwendigen Maßnahmen festlegt, die zu einem Verlassen des Gebäudes durch die Fledermäuse führen. Die Abrissarbeiten dürfen erst wieder nach Freigabe durch den Gutachter aufgenommen werden.
Der Abriss von Gebäuden im Zeitraum von November bis August ist nur möglich, wenn
vorher ein Gutachter bei einer Überprüfung des jeweiligen Gebäudes festgestellt und
schriftlich attestiert hat, dass das Gebäude nicht von Vögeln oder Fledermäusen als
Fortpflanzungsstätte oder von Fledermäusen als Winterquartier genutzt wird.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
35
Schaffung von Ersatzquartieren für Fledermäuse
Um ein ausreichendes Angebot an potenziellen Quartierstandorten weiterhin zu gewährleisten, müssen vor Beginn des Abrisses vier Sommerquartiere und zwei Überwinterungsquartiere im Umfeld des Plangebiets angebracht werden. Für die Sommerquartiere sind Schwegler Fledermaus-Universal-Sommerquartier 1 FTH zu verwenden, die
an Gebäuden oder Bäumen angebracht werden können. Für die Überwinterungsquartiere sind Schwegler Großraum- und Überwinterungshöhlen 1 FW oder Schwegler Fledermaus - Ganzjahres-Fassadenquartier 1 WQ zu verwenden. Die Schwegler Großraum- und Überwinterungshöhle 1 FW ist an Gehölzen und das Schwegler Fledermaus
- Ganzjahres-Fassadenquartier 1 WQ an Gebäuden anzubringen. Geeignete Standorte
wären die benachbarten Gebäude sowie das Ufergehölz und der kleine Wald im Nordosten des Untersuchungsgebiets (im Bereich der Kreuzung Am Steinsiek/Hasenweg).
Die Kästen sollten nach Süden orientiert sein, jedoch dürfen sie nicht schutzlos der
prallen Sonne ausgesetzt werden. Die optimale Montagehöhe liegt zwischen 3 und 5
m. Wichtig ist weiterhin, dass die Fledermäuse den Kasten frei anfliegen können
(FLEDERMAUSSCHUTZ 2012). Da Fledermäuse ihre Quartiere regelmäßig wechseln,
besteht die Möglichkeit, den durch das Vorhaben reduzierten Quartierpool durch das
Anbringen von Ersatzquartieren wieder aufzufüllen. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen (potenziellen) Fortpflanzungs- und
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt.
Abb. 30
Fledermaus-UniversalSommerquartier der Firma Schwegler.
Abb. 31
Fledermaus - Großraum- &
Überwinterungsquartier der
Firma Schwegler.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
36
Mehlschwalbe
Wirkungsspezifische Betroffenheiten
An den im Plangebiet vorhandenen Gebäuden wurden 5 intakte Mehlschwalbennester
sowie 17 beschädigte oder ehemals vorhandene Nester nachgewiesen, weshalb eine
Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden kann. Laut Aussage des Eigentümers der Gebäude (12.03.2013) sind die Nester
seit ca. 3 bis 4 Jahren nicht mehr besetzt. Dieses muss jedoch während der Brutzeit
der Mehlschwalbe (ab Mitte Mai) überprüft werden. Für die Überprüfung sind ggf. zwei
Termine notwendig, da auch Mehlschwalben aus umliegenden Populationen die Nester
zur Durchführung von Zweitbruten (ab Ende Juli) nutzen könnten.
Vermeidungsmaßnahmen
Vermeidung bzw. Reduzierung von baubedingten Beeinträchtigungen
Um eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG auszuschließen, sollte das
Gebäude im Falle einer Besiedlung durch die Mehlschwalbe außerhalb der Brutzeit
(Mai bis September), also zwischen dem 01. Oktober und dem 30. April abgerissen
werden. Bei einer Nichtbesiedlung durch die Mehlschwalbe und/oder anderer Gebäude
bewohnender Vogelarten kann von der Bauzeitenbeschränkung in Bezug auf Vogelarten verzichtet werden.
Schaffung von Ersatzbrutstandorten
Um eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG auszuschließen, müssen im
näheren Umfeld des Plangebiets vor dem Abriss Ersatzbrutstandorte für die Mehlschwalbe geschaffen werden. Hierzu müssen insgesamt mindestens 10 künstliche
Schwalbennester in Gruppen (Schwegler Mehlschwalbennest Nr. 9A zum Aufhängen
unter Dachvorsprüngen, Schwegler Mehlschwalben-Fassadennest Nr.11 zum Aufhängen unter Dachvorsprüngen oder an der Fassade) an den umliegenden Gebäuden des
Plangebiets angebracht werden. Die Nisthilfen sollten in mindestens 2 m Höhe an der
wetterabgewandten Seite montiert werden. Montageorte mit hellem Untergrund oder
Holzverschalung werden bevorzugt angenommen. Die Nester sind mehrere Jahre ohne Reinigung nutzbar. Es empfiehlt sich jedoch, die Nester öfter zu kontrollieren und zu
reinigen, um Parasitenbefall zu vermeiden. Um Belästigungen durch herabfallenden
Kot über Fenstern, Türen oder Stellplätzen zu vermeiden, können SchweglerKotbretter angebracht werden.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Abb. 32
Schwegler Mehlschwalbennest
Nr. 9A zum Aufhängen an unter
Dachvorsprüngen.
Abb. 33
Schwegler MehlschwalbenFassadennest Nr. 11 zum Aufhängen an Dachvorsprüngen
oder an der Fassade.
Abb. 34
Kotbrett für das Schwegler Mehlschwalbennest Nr. 9A.
Abb. 35
Montage und Abbildung des
Kotbretts für das Schwegler
Mehlschwalbennest Nr. 11.
37
Alternativ zu der Anbringung von künstlichen Nestern am Gebäude kann auch ein
Schwalbenhaus (z. B. „Krofdorfer Schwalbenhaus“) im näheren Umfeld des Plangebiets aufgestellt werden, wobei jedoch die erstgenannte Maßnahme dem Schwalbenhaus vorzuziehen ist, da Schwalbennester an Gebäuden besser angenommen werden
als das Schwalbenhaus. Das „Krofdorfer Schwalbenhaus“ besteht aus einem quadratischen (auch sechs- oder achteckigen) z.B. blechbedeckten Zeltdach von ca. 2 m Kantenlänge. Das Schwalbenhaus wird auf einem Mast in mindestens 4 m Höhe montiert.
An dem Schwalbenhaus werden künstliche Schwalbennester angebracht. Das
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
38
Schwalbenhaus sollte nach Möglichkeit in Sichtweite zu vorhandenen Nestern aufgestellt werden.
Abb. 36
Krofdorfer Schwalbenhaus.
Abb. 37
Schwalbenhaus in einem Garten.
Lage, Art, Umfang und Durchführung (Zeitpunkt) der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen sind im Bebauungsplan abschließend zu regeln. Hierzu müssen
entsprechende Aussagen in die Begründung zum B-Plan bzw. Umweltbericht aufgenommen werden. Zur Sicherung der Maßnahmen kann vor Satzungsbeschluss ein
städtebaulicher Vertrag zwischen dem Investor, dem Grundstückseigentümer der Flächen, auf der die Ersatzquartiere bzw. Brutstandorte angebracht werden müssen, und
der Stadt abzuschließen.
Laut des Leitfadens „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ (MKULNV 2013) sind
die Maßnahmen zur Schaffung von Ersatzquartieren für Mehlschwalben kurzfristig (innerhalb von 1 bis 5 Jahren) wirksam und als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme geeignet. Da deren Wirksamkeit in mehreren Untersuchungen bestätigt wurde, ist ein
Risikomanagement nicht erforderlich.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Zeitfenster der möglichen Abrissszenarien
dargestellt.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Tab. 6
Auflistung der möglichen Abrissszenarien
Szenario 1
Abrisszeitraum
brütende Mehlschwalben oder andere
Oktober bis Februar
Gebäudebrüter
Fledermauswochenstube und Winterquartier
September bis Oktober
Tagesquartiere für Fledermäuse
September bis März
verbleibendes Abrissfenster
Oktober
Szenario 2
Abrisszeitraum
keine brütenden Mehlschwalben oder
entfällt
andere Gebäudebrüter
Fledermauswochenstube und Winterquartier
September bis Oktober
Tagesquartiere für Fledermäuse
September bis März
verbleibendes Abrissfenster
September bis Oktober
Szenario 3
Abrisszeitraum
brütende Mehlschwalben oder andere
Oktober bis Februar
Gebäudebrüter
Fledermauswochenstube
September bis März
Tagesquartiere für Fledermäuse
September bis März
verbleibendes Abrissfenster
Oktober 2013 bis Februar 2014
Szenario 4
Abrisszeitraum
keine Fledermausquartiere
entfällt
brütende Mehlschwalben oder andere
Gebäudebrüter
September bis Februar
verbleibendes Abrissfenster
September 2013 bis Februar 2014
Szenario 5
Abrisszeitraum
keine brütenden Mehlschwalben oder
entfällt
andere Gebäudebrüter
Fledermauswochenstube
September bis März
Tagesquartiere für Fledermäuse
September bis März
verbleibendes Abrissfenster
September 2013 bis März 2014
Szenario 6
Abrisszeitraum
keine brütenden Mehlschwalben (letzte Kon-
ab August
trolle im Juli)
keine Fledermausquartiere
entfällt
verbleibendes Abrissfenster
ab August
39
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
40
8.0 Zusammenfassung
Die Gemeinde Leopoldshöhe plant die Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 FilliesGelände in Leopoldshöhe-Bechterdissen. Das 1,17 ha große Plangebiet befindet sich
nördlich sowie östlich der „Heeper Straße“ und westlich der Straße „Am Steinsiek“. Im
Plangebiet können 6 Einzelhäuser und 4 Hausgruppen bzw. Reihenhäuser mit maximal 3 Vollgeschossen realisiert werden.
Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkungen wurden das Plangebiet und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen
„Gebäude“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Gärten, Parkanlagen,
Siedlungsbrachen“, „Äcker, Weinberge“, „Fettwiesen- und weiden“, „Säume, Hochstaudenfluren“ und „Fließgewässer“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten
in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) überführt. Es ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung
der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Betroffene Lebensraumtypen im Plangebiet sind „Gebäude“, „Gärten, Parkanlagen,
Siedlungsbrachen“, und „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“. Im näheren Umfeld befinden sich Baumreihen, Feldgehölze, Wohngebäude mit Ziergärten,
Äcker, Fettwiesen und –weiden sowie ein Bach.
Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Es erfolgte am 12. März 2013 eine Begehung
des Untersuchungsgebiets zur Untersuchung der Gebäude und Gehölze. Aufbauend
auf diesen Datenquellen sind im Zuge der Vorprüfung alle relevanten Arten untersucht
worden.
Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt
für die Messtischblätter 4017 „Brackwede“ und 4018 „Lage“ für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 65 Arten als planungsrelevant. Unter
den Tierarten sind 12 Säugetierarten, 46 Vogelarten, 5 Amphibienarten und 2 Reptilienarten. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht benannt. Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von Arten aus (LANUV 2013A).
Als Konfliktarten wurden folgende Fledermaus- und Vogelarten ermittelt:
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
41
Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleine Bartfledermaus,
Zwergfledermaus, Mehlschwalbe.
Das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verletzung
und Tötung) kann unter Anwendung der dargestellten Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden.
Vorhabensspezifisch sind weder im Bereich des Plangebiets noch in der Umgebung
Störwirkungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu erwarten.
Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
der Fledermausarten und der Mehlschwalbe gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann
bei Anwendung der Vermeidungsmaßnahmen und der Schaffung von Ersatzquartieren
ausgeschlossen werden.
Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor.
Dementsprechend ergibt sich keine Relevanz des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG, wonach es verboten ist, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre
Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Die geplante Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände löst bei Anwendung der Vermeidungsmaßnahmen und der Schaffung von Ersatzquartieren keine
Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG aus.
Bielefeld, im April 2013
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
42
9.0 Quellenverzeichnis
BAUER, H.-G., BEZZEL, E., & FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Wiesbaden.
DIETZ, C., HELVERSEN O. V. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und
Nordwestafrikas. Franckh-Kosmos Verlag. Stuttgart.
DREES & HUESMANN (2013): Bebauungsplan 02/04 Fillies-Gelände – Nutzungsplan.
Bielefeld.
FLEDERMAUSSCHUTZ (2012): LFA Fledermausschutz. Fledermausschutz.de. Immer ein
offenes Ohr. (WWW-Seite) http://www.fledermausschutz.de/index.php?id=282
KREIS LIPPE (2001): Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe/Oerlinghausen-Nord“. Detmold.
LANUV (2013A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf
(WWW-Seite) http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm.
Zugriff: 27.02.2013, 14:00 MEZ.
LANUV (2013B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite)
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/4017
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/4018
Zugriff: 12.03.2013, 13:00 MEZ.
LANUV (2013C): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (WWW-Seite)
http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe
Zugriff: 13.03.2013, 14:00 MEZ.
MUNLV (2010): Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung
der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und
2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VVArtenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17.
Aufstellung des Bebauungsplans 02/04 Fillies-Gelände in Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
43
MKULNV (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf.
MWME (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung
von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010.