Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
24.06.13, 10:40
Aktualisiert
24.06.13, 10:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
61/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
24. Juni 2013
Windpotentialanalyse im Gemeindegebiet Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
04.07.2013
Rat
18.07.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Am 29.09.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob die Errichtung weiterer
Windkraftanlagen in Leopoldshöhe möglich ist.
In der Folge wurde durch das Büro Kortemeier und Brokmann aus Herford eine
Windpotentialanalyse erstellt, die sich dezidiert mit den zu untersuchenden Parametern
auseinander gesetzt hat. (s. HOPLA-Sitzungen vom 31.01.2013 und 07.03.2013)
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für eine Neuausweisung von Vorrangflächen einzig der
Standort in Nienhagen „bedingt geeignet“ ist. Dies allerdings auch nur, wenn die Schutzabstände
zu Einzelhäusern und Siedlungsbereichen nicht mehr als das Zweifache der Gesamthöhe der
Referenzanlage betragen. Dies wären 300 bzw. 450 Meter. Da mittlerweile sowohl die
Anlagenhöhen bereits bei ca. 200 m angelangt sind als auch die gängige Rechtsprechung von
mindestens dem dreifachen Abstand ausgeht, sind 400 bis 600 m zu Einzelhäusern bzw. 600 bis
800 m zur Siedlung das gebotene Mindestmaß. Dies ist in Nienhagen nicht zu gewährleisten. Ein
weiterer Aspekt ist, dass die Gemeinde das Recht hat, geplante Standorte nur dann zuzulassen,
wenn hier mindestens drei Windkraftanlagen errichtet werden können.
Sollten die bestehenden Windkraftanlagen in Greste jemals repowered werden, ist hierzu per
Einzelnachweis und in Bezug zur geplanten Anlagenhöhe der dann geltende Mindestabstand
einzuhalten.
Der folgende Beschlussvorschlag ist abgestimmt mit dem Bauordnungs- und Rechtsamt des
Kreises Lippe:
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgenden
Beschluss zu fassen: Die Gemeinde Leopoldshöhe nimmt das Thema „Energiewende“ durchaus
-2-
ernst. Dies hat sie bereits bewiesen durch die Ausweisung einer Vorrangfläche im Ortsteil Greste.
Vor dem Hintergrund der ständig gewachsenen Leistungsfähigkeit von Windkraftanlagen und der
damit gestiegenen Anlagenhöhe hält der Rat jedoch einen Mindestabstand in Höhe der dreifachen
Anlagenhöhe für zwingend erforderlich. Dies entspricht in Relation zur Anlagenhöhe einem
Abstand von 400 bis 600 m zu Einzelhäusern und 600 bis 800 m zu Siedlungen. Außerdem sollen
mögliche Standorte für mindestens drei Windkraftanlagen geeignet sein, um das Landschaftsbild
zu wahren.
Unter diesen Voraussetzungen sind in Leopoldshöhe die Ausweisung von neuen Vorrangzonen
und die Erweiterung der bestehenden Vorrangzone nicht möglich. Ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren ist daher entbehrlich.
Schemmel