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Beschlussvorlage (Windpotentialanalyse im Gemeindegebiet Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
24.06.13, 10:40
Aktualisiert
24.06.13, 10:40
Beschlussvorlage (Windpotentialanalyse im Gemeindegebiet Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Windpotentialanalyse im Gemeindegebiet Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 61/2013 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Oortman Telefon: 05208/991-260 Datum: 24. Juni 2013 Windpotentialanalyse im Gemeindegebiet Leopoldshöhe Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 04.07.2013 Rat 18.07.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Am 29.09.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob die Errichtung weiterer Windkraftanlagen in Leopoldshöhe möglich ist. In der Folge wurde durch das Büro Kortemeier und Brokmann aus Herford eine Windpotentialanalyse erstellt, die sich dezidiert mit den zu untersuchenden Parametern auseinander gesetzt hat. (s. HOPLA-Sitzungen vom 31.01.2013 und 07.03.2013) Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für eine Neuausweisung von Vorrangflächen einzig der Standort in Nienhagen „bedingt geeignet“ ist. Dies allerdings auch nur, wenn die Schutzabstände zu Einzelhäusern und Siedlungsbereichen nicht mehr als das Zweifache der Gesamthöhe der Referenzanlage betragen. Dies wären 300 bzw. 450 Meter. Da mittlerweile sowohl die Anlagenhöhen bereits bei ca. 200 m angelangt sind als auch die gängige Rechtsprechung von mindestens dem dreifachen Abstand ausgeht, sind 400 bis 600 m zu Einzelhäusern bzw. 600 bis 800 m zur Siedlung das gebotene Mindestmaß. Dies ist in Nienhagen nicht zu gewährleisten. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Gemeinde das Recht hat, geplante Standorte nur dann zuzulassen, wenn hier mindestens drei Windkraftanlagen errichtet werden können. Sollten die bestehenden Windkraftanlagen in Greste jemals repowered werden, ist hierzu per Einzelnachweis und in Bezug zur geplanten Anlagenhöhe der dann geltende Mindestabstand einzuhalten. Der folgende Beschlussvorschlag ist abgestimmt mit dem Bauordnungs- und Rechtsamt des Kreises Lippe: Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgenden Beschluss zu fassen: Die Gemeinde Leopoldshöhe nimmt das Thema „Energiewende“ durchaus -2- ernst. Dies hat sie bereits bewiesen durch die Ausweisung einer Vorrangfläche im Ortsteil Greste. Vor dem Hintergrund der ständig gewachsenen Leistungsfähigkeit von Windkraftanlagen und der damit gestiegenen Anlagenhöhe hält der Rat jedoch einen Mindestabstand in Höhe der dreifachen Anlagenhöhe für zwingend erforderlich. Dies entspricht in Relation zur Anlagenhöhe einem Abstand von 400 bis 600 m zu Einzelhäusern und 600 bis 800 m zu Siedlungen. Außerdem sollen mögliche Standorte für mindestens drei Windkraftanlagen geeignet sein, um das Landschaftsbild zu wahren. Unter diesen Voraussetzungen sind in Leopoldshöhe die Ausweisung von neuen Vorrangzonen und die Erweiterung der bestehenden Vorrangzone nicht möglich. Ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren ist daher entbehrlich. Schemmel