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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan A hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
135 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
19.06.17, 17:07
Aktualisiert
19.06.17, 17:07
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan A
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan A
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan A
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan A
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 141/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 60 - - 66 - - 80 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan A hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 60 - - 66 - - 80 - 07.06.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 141/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Matthias Otte 07.06.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan A hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur   frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der Bürgerinformationsveranstaltung vom 17.01.2017 (Beschlussvorlage 55/2017 – Liste 1/2, Abwägungsvorschläge) öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage 141/2017 – Liste 1/2, Abwägungsvorschläge) entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße", Teilplan A mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Plangebiet liegt im Norden von Wesseling-Berzdorf und ist aufgrund seiner Lage innerhalb des Siedlungszusammenhangs sowie der Nähe zu sozialen Infrastruktureinrichtungen und zu vorhandenen und geplanten Nahversorgungsstandorten aus städtebaulicher Sicht für eine Wohnnutzung besonders gut geeignet. Da das Plangebiet jedoch innerhalb der gutachterlich ermittelten Achtungsabstände von Betrieben i.S.d. § 3 Abs. 5a BImSchG liegt, ist zur rechtssicheren Berücksichtigung der SevesoIII-Richtlinie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat deshalb in seiner Sitzung am 13.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/127 „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße“ gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Aufgrund von Anregungen und Hinweisen aus der Öffentlichkeit, wurde das städtebauliche Konzept für den Bereich östlich der Buchenstraße überarbeitet und in einem separaten Bauleitplanverfahren fortgeführt (Vorlage Nr. 95/2017). Für das Plangebiet westlich der Buchenstraße beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 28.03.2017 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3/127 „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße“, Teilplan A. Der Beschluss ist am 12.04.2017 im Amtsblatt der Stadt Wesseling öffentlich bekannt gemacht worden. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/127 „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße“, Teilplan A einschließlich Begründung hat in der Zeit vom 24.04.2017 bis einschließlich 29.05.2017 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zeitlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an dem Bebauungsplanverfahren beteiligt. 2. Lösung Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Während der öffentlichen Auslegung sind zwei schriftliche Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 1 zu entnehmen. Die Einwender sind in der Tabelle anonym aufgeführt. In der Sitzung des Rates wird dem Gremium ein Namensverzeichnis der Einwender zur Zuordnung der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Im Rahmen der Beteiligung haben 23 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 3/127, Teilplan A abgegeben. Die inhaltliche Abwägung sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 2 zu entnehmen. Es wurden Stellungnahmen abgegeben, die sich auf die nicht verbindlichen Hinweise des Bebauungsplanes beziehen und die in kursiver Schrift in die hier vorliegende Satzungsfassung der Textlichen Festsetzungen / Hinweise aufgenommen worden sind. Im Einzelnen handelt es sich um nachfolgende klarstellende Ergänzungen:   Kampfmittelbeseitigung: Es gibt keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann jedoch nicht gewährt werden. Das Merkblatt für Baugrundeingriffe auf der Internetseite des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) www.brd.nrw.de ist zu beachten. Entwässerung: Für die Versickerung von Niederschlagswasser ist beim Rhein-Erft-Kreis vorab eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Die klarstellende Ergänzung der Planunterlagen nach der Offenlage hat keine Auswirkungen auf das formelle Verfahren. Eine erneute Offenlage ist nicht erforderlich. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB nicht zu einer inhaltlichen Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs für das Plangebiet „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße“ geführt hat. Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 3/127 „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße“, Teilplan A umfasst sowohl die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der Bürgerinformationsveranstaltung vom 17.01.2017 als auch die bei der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden / sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Die Auswertung der Stellungnahmen aus der Bürgerinformationsveranstaltung und der Beteiligung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB (Beschlussvorlage Nr. 55/2017) ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und damit Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des Rates der Stadt Wesseling. Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/127 „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße“, Teilplan A soll mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Wesseling abgeschlossen werden. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes, der erforderlichen Fachgutachten sowie für die Erschließung der zentral gelegenen Baugrundstücke, werden durch den Vorhabenträger getragen. Der zur Erschließung der Grundstücke erforderliche Ausbau der angrenzenden Verkehrsflächen im Bereich der Vochemer Straße, des Akazienweges und der Buchenstraße wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Wesseling geregelt. Anlagen  Geltungsbereich BP 3/127, Teilplan A  Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (Liste 1 / 2)  Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 3/127 „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße“, Teilplan A (verkleinert)  Legende zum Bebauungsplan Nr. 3/127 „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße“, Teilplan A  Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 3/127 „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße“, Teilplan A  Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3/127 „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße“, Teilplan A  Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der Bürgerinformationsveranstaltung vom 17.01.2017 eingegangenen Stellungnahmen (Vorlage 55/2017, Liste 1 / 2) Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Satzungsfassung des Bebauungsplanes Nr. 3/127 „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße“, Teilplan A im Originalmaßstab.