Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
137 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
19.02.15, 14:47
Aktualisiert
19.02.15, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 103/2015
10.02.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.03.2015
Kreistag
25.03.2015
Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen in der Wahlperiode 2014 - 2020
Sachbearbeiter/in: Frau Schneider
Tel.: 15 129
Abt.: GB I/15
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, den Wahlausschuss für die Kommunalwahlen in der Wahlperiode 2014 –
2020 mit ____ Beisitzern (4, 6, 8 oder 10 Beisitzern) wie folgt zu besetzen:
Beisitzer
1.
2.
3.
4.
usw.
Stellvertreter
-2-
Begründung:
Für die am 13.09.2015 anstehende Landratswahl und die im Jahre 2020 anstehenden Kommunalwahlen ist nach dem Kommunalwahlgesetz ein Wahlausschuss zu bilden.
Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern, die
der Kreistag wählt; eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig (§ 2 Abs. 3
Kommunalwahlgesetz – KWahlG). Für jeden Beisitzer soll der Kreistag einen Stellvertreter wählen (§
6 Abs. 1 Kommunalwahlordnung – KWahlO). Neben Kreistagsabgeordneten können auch sachkundige Bürger nach § 41 Abs. 5 KrO NRW Beisitzer im Wahlausschuss werden.
Gemäß § 2 Abs. 1 KWahlO obliegen dem Wahlausschuss folgende Aufgaben:
1. das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen,
2. über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden,
wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft,
3. über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden,
4. das Wahlergebnis festzustellen.
Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die
sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt. Dagegen können Bewerber für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters oder des hauptamtlichen Landrates nicht Mitglied des Wahlausschusses oder
eines Wahlvorstandes sein.
Für die Bildung des Wahlausschusses gelten die allgemeinen Vorschriften des § 35 Abs. 3 KrO NRW,
der bestimmt:
„Haben sich die Kreistagsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Kreistagsmitglieder über die Annahme dieses
Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf
die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Kreistages entsprechend dem Verhältnis der
Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen
gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie
sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.“
Als Grundlage für einen einheitlichen Wahlvorschlag könnte die derzeitige Sitzverteilung im Kreistag
(CDU = 24, SPD = 14, FDP = 5, GRÜNE = 5, UWV = 3, AfD = 3, DIE LINKE = 2) herangezogen werden. Dazu gibt es keine verbindlichen Vorschriften.
Die Sitze im Wahlausschuss würden nach dem Verhältnis der Sitzverteilung im Kreistag nach dem
Verfahren der mathematischen Proportion – Hare-Niemeyer wie folgt verteilt:
Beisitzer CDU
SPD
FDP
GRÜNE
4
6
8
10
1
1
2
2
1 bzw. 0*
1
1
1
1 bzw. 0*
1
1
1
2
3
4 bzw. 3**
4
DIE
LINKE
1 bzw. 0** 1 bzw. 0** 1
1
UWV
AfD
* Losentscheid FDP und GRÜNE für 4. Sitz
** Losentscheid CDU, UWV und AfD für 8. Sitz
Bei den vorangegangenen Kommunalwahlen bestand der Wahlausschuss jeweils aus dem Vorsitzenden und 10 Beisitzern.
-3-
Die Sitzungstermine des Wahlausschusses sind voraussichtlich:
Zulassung Wahlvorschläge:
28.07.2015, 17 Uhr
Feststellung Ergebnis Hauptwahl:
15.09.2015, 17 Uhr
Ggfs. Feststellung Ergebnis Stichwahl:
30.09.2015, 16 Uhr
(vor Sitzung Kreisausschuss)
gez.
Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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