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Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung -Bereich zwischen ehem. Gelände der Zuckerfabrik Bedburg AG / Erft und L 361 n- hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,6 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
-Bereich zwischen ehem. Gelände der Zuckerfabrik Bedburg AG / Erft und L 361 n-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 27. Sitzung des Rates am Dienstag, den 11.03.2008. Sitzungsbeginn: 18:02 Uhr Sitzungsende: 20:45 Uhr TOP Betreff 10 Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung -Bereich zwischen ehem. Gelände der Zuckerfabrik Bedburg AG / Erft und L 361 nhier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg vom 23.02.1999 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), aufzuheben und aus Gründen der Rechtssicherheit einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Planungsziele aus dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 23.02.1999 werden vollinhaltlich übernommen. Wesentliches Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist daher nach wie vor: o Änderung von (GE) Gewerbegebiet und (GI) Industriegebiet in (W) Wohnbauflächen o Ausweisung von Grünflächen entlang der Erft o Änderung von Sonderbauflächen (S) in Grünflächen o Nachrichtliche Übernahme der Südumgehung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 38/Bedburg Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)