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Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten; hier: Antrag der ev. Kirchengemeinde Oerlinghausen-Helpup auf Gewährung eines Zuschusses für die Errichtung eines Verabschiedungsraumes)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
28.06.13, 21:15
Aktualisiert
28.06.13, 21:15
Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten;
hier: Antrag der ev. Kirchengemeinde Oerlinghausen-Helpup auf Gewährung eines Zuschusses für die Errichtung eines Verabschiedungsraumes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 67/2013 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Taron Telefon: 05208/991-300 Datum: 28. Juni 2013 Friedhofsangelegenheiten; hier: Antrag der ev. Kirchengemeinde Oerlinghausen-Helpup auf Gewährung eines Zuschusses für die Errichtung eines Verabschiedungsraumes Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 11.07.2013 Rat 18.07.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: In der o.a. Angelegenheit wird mitgeteilt, dass zwischenzeitlich ein weiteres Gespräch mit Vertretern der Kirchengemeinde, der Stadt Oerlinghausen und der Gemeinde Leopoldshöhe stattgefunden hat. Für die Stadt Oerlinghausen ist es demnach wichtig, eine Lösung zu finden, die verwaltungstechnisch ohne großen Aufwand umgesetzt werden kann. Hierbei wäre auch die Frage zu berücksichtigen, ob eine ständig wiederkehrende Diskussion im Rahmen der möglichen Ausgleichszahlungen durch die Kommunen sinnvoll sei, oder ob es nicht besser wäre, eine Einmalzahlung in Form eines Zuschusses vorzunehmen. Nach intensiver Diskussion wurde folgender Kompromissvorschlag formuliert: Die ev. Kirchengemeinde erhält einen einmaligen Zuschuss in Höhe von insgesamt 80.000 € von den kommunalen Miteigentümern des Friedhofes (Stadt Oerlinghausen = 65.000 €, Gemeinde Leopoldshöhe = 15.000 €) für die Errichtung eines Verabschiedungsraumes. Der Stadt Oerlinghausen ist durch Eintragung im Grundbuch ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Die Zahlung kann erst nach Verabschiedung des Haushaltsplans 2014 erfolgen. Beschlussvorschlag: Seitens der Verwaltung wird empfohlen, diesem Vorschlag zuzustimmen. In Vertretung Lange