Daten
Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
26.06.17, 17:06
Aktualisiert
26.06.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
151/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
14
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2016
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
14
20.06.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 151/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
20.06.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2016
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat verweist den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2016 an den
Rechnungsprüfungsausschuss.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Prüfung des vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurfs des Jahresabschlusses, bestehend aus der Bilanz, dem Anhang, der die Bilanz erläutert, der Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung und den Teilrechnungen, sowie des Lageberichts obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss.
Die Arbeiten zur Erstellung des Jahresabschlusses 2016 sind nahezu abgeschlossen. Die Verwaltung bittet,
den - formalen - Beschluss über die Verweisung des Entwurfs des Abschlusses bereits jetzt zu fassen, damit
mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 zügig begonnen werden kann.
Der Jahresabschluss 2016 wird mit einem Überschuss abschließen. Da auch der Haushalt 2017 und die
Ergebnispläne bis 2024 ausgeglichen bzw. mit Überschüsse abschließen, kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt die Haushaltssicherung verlassen wird. Dazu muss das gesamte formale Verfahren zum
Jahresabschluss 2016 abgeschlossen sein. Die Verwaltung strebt die Feststellung des Jahresabschlusses
2016 in der Sitzung des Rates am 10.10.2017 (nach Vorberatung durch den Rechnungsprüfungsausschuss)
an.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 und des Lageberichts wird allen Ratsmitgliedern zeitnah nach
Fertigstellung zugeleitet.
2. Lösung
Der Stadtrat verweist die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 an den Rechnungsprüfungsausschuss. Damit werden die Beratungen zum Entwurf des Jahresabschlusses 2016 in den Gremien bis zur
Feststellung des Jahresabschlusses, der Verwendung des Jahresergebnisses und der Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat eingeleitet.
3. Alternativen
entfällt
4. Finanzielle Auswirkungen
entfällt