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Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2015)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
110 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
26.06.17, 17:06
Aktualisiert
26.06.17, 17:06
Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2015) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2015) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2015) Beschlussvorlage (Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2015)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 119/2017 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Rechnungsprüfung Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2015 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 15.05.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 119/2017 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Dijkstra 15.05.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2015 Beschlussentwurf: 1. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.07.2017 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2015 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts, der sich auf die vorgenommenen Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung sowie auf die von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird zur Kenntnis genommen. 2. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird in der vorliegenden Form hiermit festgestellt. 3. Der Ausgleich des Jahresdefizits erfolgt durch Rückgriff auf die allgemeine Rücklage. 4. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015 die uneingeschränkte Entlastung. Sachdarstellung: 1. Problem Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Gemeindeordnung (GO) ein Jahresabschluss aufzustellen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde am 04.04.2017 (Vorlage Nr. 22/2017) vom Rat zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gemäß § 101 GO obliegt die Prüfung des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 Satz 1 der örtlichen Rechnungsprüfung. 2. Lösung Die Prüfungshandlungen durch die örtliche Rechnungsprüfung erfolgten im Zeitraum März bis Mai 2017. Der Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung einschließlich des Bestätigungsvermerks wurde allen Ratsmitgliedern in elektronischer Form und den Fraktionen in Papierform zugestellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 05.07.2017 (Vorlage Nr. 116/2017) folgendes: Abschließend zur Prüfung wird gemäß § 101 GO NRW folgendes beschlossen: 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Stadt Wesseling einschließlich Anhang und Lagebericht wurde gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO NRW durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich als Ergebnis seiner eigenen Prüfungshandlungen diesem Bestätigungsvermerk vollinhaltlich an. 2. Die Jahresabschlüsse der beiden Sondervermögen „Jugendhilfestiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ wurden durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: „Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015, bezogen auf die beiden rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen, wurde geprüft. In die Prüfung wurden die Haushaltssatzung, die Satzungen der beiden Stiftungen, im Verlauf des Haushaltsjahres getroffene Beschlüsse und Entscheidungen sowie die Buchführung einbezogen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.“ 3. Der gemäß § 101 Abs. 3 GO zu erteilende Bestätigungsvermerk umfasst die beiden oben genannten Prüfungsergebnisse. 4. Dem Rat bzw. den Ratsmitgliedern wird empfohlen, in getrennten Abstimmungen folgendes zu beschließen: a) Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.07.2017 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2015 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts, der sich auf die durch die örtliche Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen sowie auf die vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird zur Kenntnis genommen. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wird hiermit festgestellt. b) Der Ausgleich des Jahresdefizits erfolgt durch Rückgriff auf die allgemeine Rücklage. c) Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015 die uneingeschränkte Entlastung. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine