Daten
Kommune
Wesseling
Größe
110 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
26.06.17, 17:06
Aktualisiert
26.06.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
119/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Rechnungsprüfung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2015
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
15.05.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 119/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Dijkstra
15.05.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2015
Beschlussentwurf:
1.
Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.07.2017 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2015 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts, der sich
auf die vorgenommenen Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung sowie auf die von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und
„Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird in der vorliegenden Form hiermit festgestellt.
3.
Der Ausgleich des Jahresdefizits erfolgt durch Rückgriff auf die allgemeine Rücklage.
4.
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015 die uneingeschränkte Entlastung.
Sachdarstellung:
1. Problem
Zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Gemeindeordnung (GO) ein Jahresabschluss
aufzustellen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 wurde am 04.04.2017 (Vorlage Nr. 22/2017) vom Rat
zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gemäß § 101 GO obliegt die Prüfung des
Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 Satz 1 der
örtlichen Rechnungsprüfung.
2. Lösung
Die Prüfungshandlungen durch die örtliche Rechnungsprüfung erfolgten im Zeitraum März bis Mai 2017.
Der Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung einschließlich des Bestätigungsvermerks wurde allen
Ratsmitgliedern in elektronischer Form und den Fraktionen in Papierform zugestellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 05.07.2017 (Vorlage Nr. 116/2017) folgendes:
Abschließend zur Prüfung wird gemäß § 101 GO NRW folgendes beschlossen:
1.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Stadt Wesseling einschließlich Anhang und Lagebericht wurde
gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO NRW durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich als Ergebnis seiner eigenen Prüfungshandlungen diesem
Bestätigungsvermerk vollinhaltlich an.
2.
Die Jahresabschlüsse der beiden Sondervermögen „Jugendhilfestiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung
Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ wurden durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und mit
folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015, bezogen auf die beiden rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen, wurde geprüft. In die Prüfung wurden die Haushaltssatzung, die Satzungen der beiden Stiftungen, im Verlauf des Haushaltsjahres getroffene Beschlüsse und Entscheidungen sowie die Buchführung
einbezogen.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.“
3.
Der gemäß § 101 Abs. 3 GO zu erteilende Bestätigungsvermerk umfasst die beiden oben genannten Prüfungsergebnisse.
4. Dem Rat bzw. den Ratsmitgliedern wird empfohlen, in getrennten Abstimmungen folgendes zu beschließen:
a)
Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.07.2017 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31. Dezember 2015 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts,
der sich auf die durch die örtliche Rechnungsprüfung vorgenommenen Prüfungen sowie auf die vorgenommenen Prüfungen der Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz –
Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird zur Kenntnis genommen.
Der geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wird hiermit festgestellt.
b)
Der Ausgleich des Jahresdefizits erfolgt durch Rückgriff auf die allgemeine Rücklage.
c)
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2015 die uneingeschränkte Entlastung.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine