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Beschlusstext (20. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,9 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 27. Sitzung des Rates am Dienstag, den 11.03.2008. Sitzungsbeginn: 18:02 Uhr Sitzungsende: 20:45 Uhr TOP Betreff 11 20. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Auf Vorschlag von Herrn Dr. Kippels seitens der CDU-Fraktion wird im neu einzufügenden § 7 a – wie nachfolgend aufgeführt – in Satz 1 eine Ergänzung sowie in Satz 2 eine Änderung vorgenommen: „Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, der Gemeinde auf Anforderung die Quadratmeterzahl der bebauten und/oder befestigten sowie in die öffentliche Abwasseranlage abflusswirksamen Flächen auf seinem Grundstück mitzuteilen und auf einem von der Stadt vorgelegten Lageplan darzustellen. Insbesondere ist er verpflichtet, zu einem von der Stadt vorgelegten auf diesem Lageplan über die bebauten und/oder befestigten sowie abflusswirksamen Flächen auf seinem Grundstück mitzuteilen, ob diese Flächen durch die Stadt zutreffend ermittelt worden sind.“ Über diesen Änderungsvorschlag besteht Einvernehmen. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung und unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung vorgetragenen Änderungswünsche die 20. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage 15 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 2 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 11.03.2008 Seite 2