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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ hier: Zufahrt zum Heimathof)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
06.09.13, 21:16
Aktualisiert
11.09.13, 11:09
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“
hier:   Zufahrt zum Heimathof)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 79/2013 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 11. September 2013 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ hier: Zufahrt zum Heimathof Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 19.09.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ vor. Der Heimathof ist im Bebauungsplan Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ als Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt. Die Zufahrt zu diesem Gelände ist die Straße Zum Heimathof. Diese Straße ist im Bebauungsplan Nr. 06/06 „Schötmarsche Straße“ als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die Stellplatzanlage an der Straße zum Heimathof liegt im baurechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) und ist von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt. Die Stellplatzanlage ist fertig gestellt. Eine Zufahrt zum Heimathof von der Lageschen Straße wäre nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes realisierbar. Aus Sicht der Verwaltung ist dieses nicht zu empfehlen. Die Zufahrt von der Lageschen müsste als ca. 280 m lange öffentliche Zufahrt hergestellt werden. Ca. 150 m hiervon sind im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt und müssten in öffentliche Verkehrsfläche umgewandelt werden. Teile der öffentlichen Grünfläche wurden als Ausgleichsflächen verwendet. Die weiteren ca. 130 m der gewünschten Zufahrt sind im Bebauungsplan als Fußweg festgesetzt. Die Bebauung an der Lageschen Straße ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die gewünschte Anlage von Stellplatzflächen wäre ebenso nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ möglich. Auch hierfür müssten Teile der Öffentlichen Grünfläche bzw. der Ausgleichsflächen umgewandelt werden. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ nicht zu ändern. Die Stellplatzanlage an der Straße zum Heimathof soll erhalten bleiben. Schemmel Anlagen Übersichtskarte Bebauungsplansauschnitt Schreiben, 20.06.2013