Daten
Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
26.06.17, 17:06
Aktualisiert
26.06.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
105/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauverwaltung und -aufsicht
- 61 -
- 66 -
- 80 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung von Straßen im Neubaugebiet "Westringquartier" (Rheintalquartier)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 61 -
- 66 -
- 80 -
08.05.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 105/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Düffel
22.06.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Benennung von Straßen im Neubaugebiet "Westringquartier" (Rheintalquartier)
Beschlussentwurf:
Die Straßen im Neubaugebiet werden wie folgt benannt:
Planstraße 1 „Rheintalallee“
Planstraße 2 „Zum Birkenwäldchen“
Planstraße 3 „An den Hochgärten“
Planstraße 4 „Am Birkenhang““
Sachdarstellung:
1. Problem
Zwischen der Stadt Wesseling und der BR Projektentwicklung Gesellschaft für ganzheitliche Baukunst mbH,
Zollstockgürtel 67 in 50969 Köln (BERND-REITER-GRUPPE; im Folgenden „Vorhabenträgerin“ genannt) ist
unter dem Datum 27.04.2016 auf der Grundlage des § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) ein Durchführungsvertrag zum inzwischen rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/114 „Westringquartier“ geschlossen worden. Die Einzelheiten sind bereits in der Vergangenheit dem Ausschuss für Stadtentwicklung sowie dem Rat durch die Verwaltung ausführlich übermittelt worden, so dass notwendige Beschlüsse gefasst werden konnten.
Die Vorhabenträgerin hat inzwischen für die Vermarktung des Neubaugebietes die Bezeichnung „Rheintalquartier“ festgelegt.
Mit der Realisierung des Durchführungsvertrages durch die Vorhabenträgerin wurde begonnen. Die ersten
Baugenehmigungen werden voraussichtlich im Laufe dieses Jahres erteilt werden können. Der vorgesehene
Zeitraum für die Realisierung in 3 Bauabschnitten erstreckt sich bis zum Jahresende 2026.
Das Neubaugebiet wird gemäß § 8 des Durchführungsvertrages über den Westring an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Die geplanten Straßen und Wege im Neubaugebiet sind und bleiben privat, werden
jedoch dem öffentlichen Verkehr gewidmet und sind für jedermann zugänglich. Daher sind für sie Straßennamen notwendig, die gemäß § 41 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 1 Ziffer 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wesseling vom 8. März 2016 vom Rat zu beschließen sind. Es ist sinnvoll, bereits jetzt für
alle Straßen die Benennung vorzunehmen.
2. Lösung
Die Vorhabenträgerin hat der Verwaltung vor einiger Zeit Vorschläge für die Benennung unterbreitet. Die im
Beschlussentwurf genannten Bezeichnungen für die Planstraßen 1 bis 4 (s. Anlage) sind Vorschläge der
Vorhabenträgerin und sind bisher in Wesseling nicht vergeben worden.
Die blau hinterlegte Planstraße 1 soll die Bezeichnung „Rheintalallee“ erhalten, die gelb hinterlegte Planstraße 2 die Bezeichnung „Zum Birkenwäldchen“, die rosa hinterlegte Planstraße 3 die Bezeichnung „An den
Hochgärten“, die grün hinterlegte Planstraße 4 die Bezeichnung „Am Birkenhang“.
Die Namen dieser 4 Straßen ergeben sich aus örtlichen Gegebenheiten. An der Rheintalallee werden Bäume angepflanzt, so dass eine Allee entsteht. Zum Birkenwäldchen führt zu den schon Jahrzehnte vorhandenen Aufgängen für Fußgänger und Fahrräder, die die ca. 8 Meter Höhenunterschied überwinden hin zur
Birkenstraße und weiter zum Birkenwäldchen. An den Hochgärten wurde gewählt, weil parallel zum Schwarzen Weg an der Planstraße Garagen mit Hochgärten auf den Garagendächern entstehen werden. Am Birkenhang weist auf die parallel zu dieser Straße verlaufende ca. 8 Meter hohe Böschung hin, wo die Anfänge
des Birkenwäldchens sind.
Dieser Vorlage ist als Anlage ein Plan in der Größe DIN A 4 beigefügt, aus dem farblich unterschiedlich Lage
und Verlauf der 4 Straßen ersichtlich sind.
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
Anlage
Plan Größe DIN A 4