Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
06.09.13, 21:16
Aktualisiert
17.09.13, 12:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
78/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
17. September 2013
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen
südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil
Schuckenbaum
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
19.09.2013
Rat
17.10.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat am 04.07.2013 für den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie die 21. Änderung
des Flächennutzungsplanes den Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 23. Juli 2013 bis 30. August
2013 einschließlich. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie der Naschbarkommunen wurde vom 19. Juli 2013 bis 19. August 2013 einschließlich
durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung sind keine Äußerungen der Öffentlichkeit zu den Planentwürfen
vorgetragen worden.
Von Seiten der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen sind Äußerungen vorgetragen worden, die entsprechen der Anlage
„Vorschläge zur Abwägung“ zur Beschlussvorlage abgewogen werden sollen.
Zur Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung wurde am 10.07.2013 gem. § 34
Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksplanungsbehörde der Bezirksregierung Detmold eine
Anfrage im Bauleitplanverfahren gestellt.
Mit Schreiben vom 15. August teilt die Bezirksregierung im Einvernehmen mit dem Kreis Lippe mit,
dass nach Prüfung der Unterlagen aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken bestehen.
-2-
Nach Auswertung der Äußerungen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurde der Entwurf
für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“ sowie der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet.
Der
Geltungsbereich
des
Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
Nr.
08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
sind gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Südwesten um die Fläche des
naturschutzrechtlichen Ausgleichs zu erweitern. Die Fläche liegt südwestlich des
Vorhabenbereiches innerhalb der Gemarkung Schuckenbaum, Flur 2, Flurstück 8. Auf der
Kompensationsfläche soll ein Feldgehölz aus lebensraumtypischen Gehölzen angelegt werden.
Durch das Entwickeln eines 5.688 m² großen Feldgehölzes wird der Kompensationsbedarf von
22.749 Biotoppunkten gedeckt. Das Feldgehölz wird außerdem mit den Gehölzen entlang des
Heipker Baches sowie den umliegenden Baumreihen und -gruppen vernetzt, sodass ein
Biotopverbund entsteht.
Die Entwürfe der Bauleitpläne sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 (2) BauGB parallel
zur Offenlage.
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Äußerungen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen gemäß §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB werden gemäß Beratungsergebnis
beschlossen.
2. Der
Geltungsbereich
des
Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
Nr.
08/001
„Saatgutbearbeitungshalle
Gut
Hovedissen“
sowie
der
21.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes werden gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Südwesten um die
Fläche des naturschutzrechtlichen Ausgleichs erweitert.
3. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“
wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf
beschlossen.
4. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde - „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“ - wird mit der Begründung als Entwurf beschlossen.
5. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle
Gut Hovedissen“ sowie der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind für die
Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
6. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB ist durchzuführen.
Schemmel
Anlagen
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Anlage 1
Abgrenzung Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes
Anlage 2
Vorhaben-und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“
Anlage 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“ - ENTWURF
Anlage 4
Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen" - ENTWURF
Anlage 5
Umweltbericht / Artenschutzprüfung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ und zur 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes - ENTWURF
Anlage 6
21. Änderung des Flächennutzungsplanes („Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“) und Begründung - ENTWURF
Anlage 7
Vorschläge zur Abwägung aus der Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 3 (1) und 4 (1)
BauGB