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Beschlussvorlage (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
06.09.13, 21:16
Aktualisiert
17.09.13, 12:05
Beschlussvorlage (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum   
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:  Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse) Beschlussvorlage (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum   
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:  Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse) Beschlussvorlage (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum   
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:  Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 78/2013 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 17. September 2013 Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 19.09.2013 Rat 17.10.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat am 04.07.2013 für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes den Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 23. Juli 2013 bis 30. August 2013 einschließlich. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naschbarkommunen wurde vom 19. Juli 2013 bis 19. August 2013 einschließlich durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung sind keine Äußerungen der Öffentlichkeit zu den Planentwürfen vorgetragen worden. Von Seiten der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen sind Äußerungen vorgetragen worden, die entsprechen der Anlage „Vorschläge zur Abwägung“ zur Beschlussvorlage abgewogen werden sollen. Zur Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung wurde am 10.07.2013 gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksplanungsbehörde der Bezirksregierung Detmold eine Anfrage im Bauleitplanverfahren gestellt. Mit Schreiben vom 15. August teilt die Bezirksregierung im Einvernehmen mit dem Kreis Lippe mit, dass nach Prüfung der Unterlagen aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken bestehen. -2- Nach Auswertung der Äußerungen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurde der Entwurf für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Südwesten um die Fläche des naturschutzrechtlichen Ausgleichs zu erweitern. Die Fläche liegt südwestlich des Vorhabenbereiches innerhalb der Gemarkung Schuckenbaum, Flur 2, Flurstück 8. Auf der Kompensationsfläche soll ein Feldgehölz aus lebensraumtypischen Gehölzen angelegt werden. Durch das Entwickeln eines 5.688 m² großen Feldgehölzes wird der Kompensationsbedarf von 22.749 Biotoppunkten gedeckt. Das Feldgehölz wird außerdem mit den Gehölzen entlang des Heipker Baches sowie den umliegenden Baumreihen und -gruppen vernetzt, sodass ein Biotopverbund entsteht. Die Entwürfe der Bauleitpläne sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 (2) BauGB parallel zur Offenlage. Beschlussvorschlag: 1. Die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Äußerungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen gemäß §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB werden gemäß Beratungsergebnis beschlossen. 2. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Südwesten um die Fläche des naturschutzrechtlichen Ausgleichs erweitert. 3. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht als Entwurf beschlossen. 4. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde - „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ - wird mit der Begründung als Entwurf beschlossen. 5. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind für die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. 6. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB ist durchzuführen. Schemmel Anlagen -3- Anlage 1 Abgrenzung Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Anlage 2 Vorhaben-und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ Anlage 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ - ENTWURF Anlage 4 Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen" - ENTWURF Anlage 5 Umweltbericht / Artenschutzprüfung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ und zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes - ENTWURF Anlage 6 21. Änderung des Flächennutzungsplanes („Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“) und Begründung - ENTWURF Anlage 7 Vorschläge zur Abwägung aus der Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 3 (1) und 4 (1) BauGB