Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
792 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
06.09.13, 21:16
Aktualisiert
06.09.13, 21:16
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Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
(„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“)
Ortsteil:
Schuckenbaum
Änderungsgebiet: Südlich Schackenburger Straße (L 968)
Begründung Entwurf
(Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Verfahrensstand:
Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung - gem. § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
Verfasser:
Drees & Huesmann Planer
Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld
Tel. 05205-3230; Fax. 22679 e-mail: info@dhp-sennestadt.de
September 2013
Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
INHALTSVERZEICHNIS DER BEGRÜNDUNG
1
Änderungsgebiet
3
2
Raumordnung und Landesplanung
3
3
Anlass der Planung
4
4
Situationsbeschreibung
5
5
Darstellung der Nutzung
6
6
6.1
6.2
Auswirkungen auf die Umwelt, Angaben nach § 2a BauGB
Umweltprüfung
Landschaftsplan
6
6
8
7
Verkehr
9
8
Niederschlagswasserentsorgung
9
9
Denkmalschutz und Denkmalpflege
10
Anlage
Zusammenfassende Erklärung gem. § 6 (5) Satz 2 BauGB
(folgt zum Abschluss des Verfahrens)
2
Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Begründung zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Ortsteil:
Änderungsgebiet:
Schuckenbaum
Südlich Schackenburger Straße (L 968)
Verfahrensstand:
Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung - gem.
§ 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
1
Änderungsgebiet
Das Änderungsgebiet betrifft einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen
südlich der Verkehrsfläche Schackenburger Straße, östlich des Gutes Hovedissen, im
Ortsteil Schckenbaum und umfasst in der Gemarkung Schuckenbaum, Flur 2, einen
Teil des Flurstückes 8.
Die Abgrenzung des Änderungsgebietes in einer Größe von rd. 3,74 ha ist im Änderungsplan dargestellt.
2
Raumordnung und Landesplanung
Die Bauleitpläne sind gem. § 1 (4) BauGB den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen.
Der Gebietsentwicklungsplan (Regionalplan) für den Regierungsbezirk Detmold - Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld - weist das Änderungsgebiet zurzeit als „Allgemeinen
Freiraum- und Agrarbereich“ aus.
Diese Darstellung erfolgt auch für die östlich, südlich und westlich angrenzenden Flächen. Im Norden schließt der Verlauf der L 968 / Schackenburger Straße als „Straße für
den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr“ an.
Der Standort des Gutes Hovedissen ist ebenfalls als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt. Südwestlich des Änderungsgebietes sind dem Gebietsentwicklungsplan Ausweisungen für „Oberflächengewässer“ sowie „Waldbereiche“ zu entnehmen.
Zur Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung wurde am 10.07.2013
gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksplanungsbehörde der Bezirksregierung Detmold eine Anfrage im Bauleitplanverfahren gestellt.
Mit Schreiben vom 15. August teilt die Bezirksregierung im Einvernehmen mit dem
Kreis Lippe mit, dass nach Prüfung der Unterlagen aus regionalplanerischer Sicht keine
Bedenken bestehen.
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Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Regionalplan-Ausschnitt - ohne Maßstab
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Anlass der Planung
Anlass für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ und die parallele 21. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine private Projektentwicklung zur Errichtung einer Saatgutbearbeitungshalle und der notwendigen Nebenanlagen.
Die Planung sieht für den Geltungsbereich der Pläne die Errichtung einer Halle zur
Saatgutbearbeitung und damit in sachlichem Zusammenhang stehenden Anlagen, wie
Gewächshäuser und Stellplätze, vor. Die Investition in eine neue Aufbereitungshalle ist
unternehmerisch zwingend geboten, um die erfolgreiche Betriebsentwicklung der W.
von Borries-Eckendorf GmbH & Co.KG (WvB) fortführen zu können.
Das Änderungsgebiet liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die vorgesehene Nutzung einer Saatgutverarbeitungshalle gilt dem Grunde nach als sog. privilegiertes Vorhaben im Außenbereich und ist somit zurzeit an dem Standort grundsätzlich genehmigungsfähig.
Die Schaffung des notwendigen Bauplanungsrechtes für die Projekt- und Vorhabenplanung soll dennoch durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 30 BauGB,
hier im Sinne eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB, erfolgen.
Aufgrund der vorhabenbezogenen Standortanforderungen wie
- unmittelbare räumliche Nähe zu dem vorhandenen Betriebsstandort,
- zusammenhängende Fläche, die Erweiterungsoptionen erlaubt,
- unmittelbare Anbindung an überörtliches Verkehrsnetz / äußere Erschließung
kommen - neben dem von dem Projektträger präferierten Standort - keine alternativen
Standorte in Leopoldshöhe in Frage.
Der Standort für die Saatgutverarbeitungshalle ist unmittelbar am heutigen Standort des
Betriebes WvB vorzusehen sowie in räumlicher Nähe zu den zum Betrieb gehörenden
Anbauflächen.
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Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Für die geplanten zukunftssichernden Investitionen reicht die gegebene Fläche der
Hofstätte in Hovedissen nicht aus. Eine Erweiterung der Hofstätte um wenigstens 3 ha
ist daher notwendig. Als einzig denkbare Hofstätten-Erweiterung bietet sich die östlich
der heutigen Hofstätte Hovedissen gelegene Ackerfläche „Heidland“ entlang der Schackenburger Straße an.
Eine „Aussiedlung“ in Gewerbegebiete der Gemeinde verbietet sich, weil technisches
Saatgut in enger Verbindung mit der Zuchtabteilung laufend geprüft und aufgearbeitet
werden muss (Qualitätssicherung, Sortenechtheits-Kontrolle etc.). Als Alternative wäre
theoretisch auch eine totale Verlagerung des Standortes in eine andere Region denkbar. Eine solche Konzeptänderung zu Lasten hiesiger fachlich hochqualifizierter Arbeits- und Ausbildungsplätze möchten die Gesellschafter der WvB vermeiden.
4
Situationsbeschreibung
Das Änderungsgebiet liegt südlich angrenzend an die L 968 / Schackenburger Straße,
die es im Osten über Pottenhausen mit Lemgo und im Westen mit Bielefeld verbindet.
Es grenzt östlich an das Gut Hovedissen und ist derzeit eine landwirtschaftlich genutzte
Fläche, die dem Ackerbau dient. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung wurde auf der Fläche Weizen angebaut. Auch die unmittelbar angrenzenden Flächen, mit Ausnahme der
Verkehrswege, werden landwirtschaftlich genutzt. Nördlich und südlich des Änderungsgebietes befinden sich weitere ackerbaulich genutzte Flächen, während sich westlich
das Gut Hovedissen befindet.
Die Höhenentwicklung im Änderungsgebiet verläuft in Ost-südöstlicher Richtung um
etwa 6 m abfallend. Des Weiteren verlaufen zwei 30-kV-Leitungen im Süden über den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Beide Leitungstrassen sollen zukünftig durch
hochbauliche Anlagen nicht unterbaut werden. Der notwendige Abstand zu der südlich
des Änderungsgebietes verlaufenden 220-kV-Leitung wird durch das Vorhaben nicht
berührt.
Gewässer und Grünflächen werden von der Planung ebenfalls nicht berührt.
Das Gut Hovedissen beinhaltet bauliche Anlagen des Saatzuchtbetriebes (Wirtschaftsgebäude, Laborräume, Gewächshäuser, Büroräume und Garagen), zwei Wohnhäuser
sowie ein Trafohäuschen. Im Abschnitt der Schackenburger Straße am Gut Hovedissen
verläuft an der Südseite der Straße ein Fuß- und Radweg.
Das Pflanzenzuchtunternehmen WvB ist seit über 160 Jahren im Gebiet der heutigen
Gemeinde Leopoldshöhe tätig und konzentriert sich heute auf den Standort Hovedissen.
Die WvB hat sich heute zu einem führenden Getreidezüchter in Deutschland entwickelt,
der mit mehreren erstklassigen Sorten wieder hervorragende Perspektiven hat. Das
Sortiment umfasst aktuell 12 Winterweizen- und 3 Wintergerstensorten am Markt und
12 Sortenstämme in den fortgeschrittenen Zulassungsverfahren. Die Anzahl der Beschäftigten in Hovedissen (bei WvB, „Saaten-Union Biotec GmbH“ (SU Biotec) und
Landwirtschaft) konnte mit heute 100 Mitarbeitern, davon 14 Auszubildende, auch deutlich gesteigert werden.
Planungskonsequenz:
Da die Planung unmittelbare bauliche Maßnahmen vorbereiten und darüber hinaus die
Option einer baulichen Erweiterung bieten soll, empfiehlt sich eine bauliche Entwicklung
in West-Ost-Richtung, um stets einen Zusammenhang der neu entstehenden baulichen
Anlagen und des Gutes Hovedissen zu gewährleisten.
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Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe stellt das Änderungsgebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Diese Darstellung erfolgt auch für
die angrenzenden Flächen.
Dem Entwicklungsgebot des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 (2) BauGB kann entsprochen werden, da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB geändert wird (21. Änderung
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“).
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Darstellung der Nutzung
Die beabsichtigte Änderung der Darstellung hat folgende Größenordnung:
Art der Bodennutzung gem. Flächennutzungsplan
Bisher rd.
Künftig rd.
3,74 ha
-----
-----
3,17 ha
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 5 (2) Ziffer 10 BaUGB
-----
0,57 ha
Gesamt
3,74 ha
3,74 ha
Flächen für die Landwirtschaft
gem. § 5 (2) Ziffer 9a BauGB
Sonderbauflächen, Zweckbestimmung Verarbeitung und Züchtung von Saatgut, Getreide und
Bodenfrüchten gem. § 5 (2) Ziffer 1 BauGB i.V.m.
§ 1 (1) Ziffer 4 BauNVO
6
Auswirkungen auf die Umwelt, Angaben nach § 2a BauGB
6.1
Umweltprüfung
Im Parallelverfahren
- der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und
- der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“
erfolgt die Erstellung des Umweltberichtes.
Gem. § 2 (4) BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung
durchzuführen, deren Ergebnisse gem. § 2a BauGB in einem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung darzulegen sind.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst dabei den Geltungsbereich
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“.
Mithin sind die dargestellten umweltrelevanten Auswirkungen auf der Ebene des Bebauungsplanes sachlich wie räumlich weitreichender und umfassender zu betrachten
und erfüllen damit den Anspruch an eine Umweltprüfung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes.
Aufgrund der zeitlichen Parallelität zwischen der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle
Gut Hovedissen“ wird gem. § 2 (4) Satz 5 BauGB auf den Umweltbericht zur Aufstel-
6
Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
lung des Bebauungsplanes als Ergebnis der Umweltprüfung verwiesen (Teil B der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ / 21. Änderung des Flächennutzungsplanes „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“).
In einer Bestandsermittlung wurden im Zuge der Umweltprüfung für die potenziell betroffenen Schutzgüter die Aspekte der bestehenden Umweltsituation im Plangebiet ermittelt und bewertet. Dazu ist eine Ortsbegehung durchgeführt und die einschlägige Literatur ausgewertet worden.
Anhand der ermittelten Bestandssituation im Untersuchungsgebiet ist es möglich, die
Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen, zu prognostizieren und den
Umfang und die Erheblichkeit dieser Wirkungen abzuschätzen.
Gemäß den Vorgaben des BauGB § 1 (6) werden im Rahmen der Umweltprüfung die
Auswirkungen auf folgende Schutzgüter geprüft:
Menschen und menschliche Gesundheit
Tiere
Pflanzen
Boden
Wasser
Klima und Luft
Landschaft
Kultur- und sonstige Sachgüter
Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
Zusammenfassend wird deutlich, dass von dem Vorhaben primär Wirkungen auf die
Schutzgüter Boden, Pflanzen, Tiere und Landschaftsbild ausgehen. Relevante Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Wasser, Klima und
Luft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten.
Für die verbindliche Bauleitplanung gilt:
Für die Eingriffe in Natur und Landschaft ist für deren Ausgleich auf der Basis des Berechnungsmodells des Landes Nordrhein-Westfalen „Ausgleich von Eingriffen in Natur
und Landschaft – Arbeitshilfe für die Bauleitplanung“ sowie der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (MSWKS & MUNLV O. J., LANUV
2008A)“ eine erforderliche Biotopwertverbesserung von 22.749 Werteinheiten ermittelt
worden. Die Kompensationsfläche liegt südwestlich des Vorhabenbereiches innerhalb
der Gemarkung Schuckenbaum, Flur 2, Flurstück 8. Auf der Kompensationsfläche soll
ein Feldgehölz aus lebensraumtypischen Gehölzen angelegt werden. Durch das Entwickeln eines 5.688 m² großen Feldgehölzes wird der Kompensationsbedarf von 22.749
Biotoppunkten gedeckt. Das Feldgehölz wird außerdem mit den Gehölzen entlang des
Heipker Baches sowie den umliegenden Baumreihen und -gruppen vernetzt, sodass
ein Biotopverbund entsteht.
Im Plangebiet befinden sich potentielle Brutstandorte der Vogelarten Feldlerche und Kiebitz.
Zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Ziffer 1 BNatSchG muss die Inanspruchnahme der Ackerfläche außerhalb der Brutzeit von Feldlerche und Kiebitz, also
zwischen dem 01. September und dem 28. Februar, erfolgen.
Außerhalb des Plangebietes befinden sich Flächen mit deutlich optimaleren Brutstandortbedingungen für diese Vogelarten, sodass die ökologische Funktion der Fortpflanzungsund Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang auch weiterhin gegeben ist.
Unter Berücksichtigung dieser Vermeidungsmaßnahme können die Verbotstatbestände
nach § 44 (1) Ziffer 1-3 BNatSchG ausgeschlossen werden.
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Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
6.2
Landschaftsplan
Das Änderungsgebiet liegt innerhalb des rechtsgültigen Landschaftsplanes Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“ des Kreises Lippe. Im Festsetzungsteil ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das Gut
Hovedissen westlich des Änderungsgebietes hingegen ist von der Festsetzung als
Landschaftsschutzgebiet ausgenommen.
Der Entwicklungsteil des Landschaftsplanes des Kreises Lippe weist das Änderungsgebiet als Fläche mit dem Entwicklungsziel 2 („Anreicherung“) aus. Das Entwicklungsziel 2 wird insbesondere dargestellt für im Ganzen erhaltungswürdige Räume mit relativ
geringer Ausstattung mit naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden
Elementen. Es handelt sich dabei meist um intensiv genutzte Räume mit hohem Ackeranteil.
Landschaftsplan-Ausschnitt - ohne Maßstab
Planungskonsequenz:
Gem. § 29 (4) Landschaftsgesetz (LG NRW) sind die Flächen mit der beabsichtigten
Festsetzung eines „Sondergebietes“ im Rahmen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplanes herauszunehmen.
Wird mit einem Bebauungsplan in den Geltungsbereich eines Landschaftsplanes eingegriffen, so treten nach Landschaftsgesetz NRW bei der Aufstellung, Änderung und
Ergänzung eines Bebauungsplanes mit dessen Rechtsverbindlichkeit widersprechende
Festsetzungen und Darstellungen des Landschaftsplanes außer Kraft. Hierzu zählen
Darstellungen der Entwicklungsziele, die Festsetzung von Schutzgebieten, die Festsetzung zur Zweckbestimmung für Brachflächen, forstliche Festsetzungen sowie Festsetzungen von Entwicklungs-, Pflege- und Ersatzmaßnahmen gem. Landschaftsgesetz
NRW sowie der Geltungsbereich des Landschaftsplanes.
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Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Mit Rechtskraft des VB-Planes treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes außer Kraft. Flächen im Bebauungsplan auf denen grünordnerische Festsetzungen nach § 9 (1) Ziffern 20, 25a und 25b BauGB getroffen werden, verbleiben im Landschaftsschutz.
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Verkehr
Die äußere Erschließung erfolgt durch die Schackenburger Straße.
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Niederschlagswasserentsorgung
Nach § 55 WHG soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt
oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer
eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften und wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. § 51a LWG
ergänzt bzw. konkretisiert den bundesrechtlichen Grundsatz.
Die Möglichkeit der Wasserversickerung auf den Freiflächen, insbesondere den Wegen, Zufahrten und Stellplätzen, ist vorrangig zu verfolgen. Von Fahrzeugen stark frequentierte Hofflächen erhalten die Möglichkeit einer Vollversiegelung, da innerhalb dieser Bereiche ein schnelles Zusetzen der Fugen anzunehmen ist und somit der Versickerungseffekt nicht mehr vorhanden wäre.
Das Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung ist im Rahmen der Hochbauplanung
noch abzustimmen.
Seitens der Abwasserwerke der Gemeinde Leopoldshöhe wird eine Einleitung gedrosselt in die offene Vorflut des südlich des Plangebietes verlaufenden namenlosen Gewässers (Verlängerung Heipker Bach) favorisiert.
Eine Verpflichtung zur Versickerung des Niederschlagswassers in dem Sondergebiet
wird nicht vorgenommen. Der Umfang einer Versickerung soll dem Entwässerungskonzept vorbehalten bleiben.
Dabei sind das auf den Dachflächen anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser
sowie das Niederschlagswasser von den befestigten Erschließungsflächen zu berücksichtigen und ggf. dass Regenwasser und Sickersaft getrennt zu erfassen.
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird noch ein Abwassermanagement entwickelt, das eine Versickerung von verunreinigtem Niederschlagswasser und eine ordnungsgemäße Vorreinigung von mit Ernteresten beaufschlagtem Niederschlagswasser
sicherstellt.
Die notwendigen Maßnahmen zur Abwasserbehandlung / zum Umgang mit dem Niederschlagswasser (Rückhaltung und Reinigung) werden mit den zuständigen Behörden
abgestimmt.
Grundsätzlich ist bei der Wahl des Entwässerungskonzeptes zu gewährleisten, dass
der heute vorhandene natürliche Landabfluss gewährleistet bleibt bzw. nicht verschlechtert wird. Ein wildes Abfließen von Oberflächenwasser auf an das Plangebiet
angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist ggf. durch einen Graben entlang der
Grenzen zu unterbinden.
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Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
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Denkmalschutz und Denkmalpflege
Ein 370 Jahre altes Fachwerkhaus des Vorwerks zu Gut Hovedissen steht kurz vor
dem Eintrag in die Denkmalliste. Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat einstimmig
dafür votiert.
Die Initiative ging von Eigentümer Hermann Graf von der Schulenburg aus. Die Denkmalpfleger des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) bestätigten die Denkmalwürdigkeit des Fachwerkhauses aus dem Jahr 1643. Es zeige die Entwicklung der
landschaftlichen Arbeits- und Produktionsverhältnisse seit dem Dreißigjährigen Krieg.
Die Liste der Baudenkmäler in Leopoldshöhe enthält sonst keine die innerhalb des Gutes Hovedissen.
Gemeinde Leopoldshöhe
Leopoldshöhe, im September 2013
Verfasser:
Drees & Huesmann Planer
Architekten BDA – Stadtplaner DASL, IfR, SRL
Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld
Tel. 05205-3230
Fax. 05205-22679
info@dhp-sennestadt.de
www.dhp-sennestadt.de
------------------------------------------Dipl.-Ing. Jens-Peter Huesmann
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Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Zurzeit rechtsverbindliche Darstellungen
Legende
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Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Darstellungen zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Legende
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Gemeinde Leopoldshöhe - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung (Teil A: Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung)
Anlage
Zusammenfassende Erklärung gem. § 6 (5) Satz 2 BauGB
FOLGT ZUM ABSCHLUSS DES VERFAHRENS
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