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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag der Behinderten-Sportgemeinschaft Wesseling e.V.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
147 kB
Datum
12.09.2017
Erstellt
28.08.17, 13:01
Aktualisiert
28.08.17, 13:01

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 222/2015 3. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag der Behinderten-Sportgemeinschaft Wesseling e.V. Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.08.2017 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 222/2015 3. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Mühle / Herr Albert 24.08.2017 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Antrag der Behinderten-Sportgemeinschaft Wesseling e.V. Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Die Behinderten-Sportgemeinschaft Wesseling e.V. hat mit Bürgerantrag vom 24.10.2015 gem. § 24 GO NRW beantragt, die Hallennutzungsgebühren auf Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Dieser Antrag wurde vom Hauptausschuss am 01.12.2015 zur weiteren inhaltlichen Beratung an den Ausschuss für Sport und Freizeit verwiesen. Zur Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 14.04.2016 hat die Verwaltung in der Vorlagen-Nr. 222/2015 1. Ergänzung, dargestellt, dass es in Wesseling derzeit zur Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen eine Vielzahl von Regelungen und Verfahrensweisen gibt, die wenig überschaubar, sehr verwaltungskostenintensiv und in Bezug auf die unterschiedlichen Nutzer nicht gerecht sind. Der KostenNutzeneffekt steht in keinem Verhältnis. Ferner ist festzuhalten, dass derzeit nur Nutzer städtischer Sportstätten einen Kostendeckungsbeitrag leisten müssen. Schulräume, Einrichtungen des Jugendamtes und Räumlichkeiten des Kulturbereiches werden zu Trainings- bzw. Übungszwecken unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gelten bei Veranstaltungen in städtischen Objekten die unterschiedlichsten Regelungen. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis Ende des Jahres ein vereinfachtes und für alle Vereine gerechtes Verfahren zur Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Überlassung städtischer Räumlichkeiten zu erarbeiten. Bei der Findung eines neuen Verfahrens hat sich die Verwaltung bei den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises sowie in Bornheim über die dort gängige Praxis informiert. Die in den Kommunen praktizierten Verfahren wurden in der Vorlagen-Nr. 222/2015 2. Ergänzung dargestellt; im Hinblick auf die Vielseitigkeit der Regelungen hat sich die Verwaltung jedoch auf die wesentlichen Kriterien beschränkt. Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 07.03.2017 nach eingehender Diskussion beauftragt, die in der Vorlagen-Nr. 222/2015 2. Ergänzung dargestellte vereinfachte, in Pulheim praktizierte Verfahrensweise bei der Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung von Sportstätten weiter zu entwickeln. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, unter Berücksichtigung der in der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt erörterten Kriterien zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses mehrere Modellrechnungen für eine Sporthalle und einen Sportplatz vorzustellen. Des Weiteren spricht der Ausschuss die Empfehlung aus, im Rahmen der Gleichbehandlung aller Vereine eine Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung von Schulräumlichkeiten, für Einrichtungen des Jugendamtes und des Sondervermögens Kulturbetriebe durch kulturtreibende und sonstige Vereine einzuführen. 2. Lösung Beim Pulheimer Modell erfolgt die jährliche Abrechnung auf Grundlage der Mitgliederzahlen von Vereinen, Abteilungen und Sportgruppen, die vom Landessportbund gemeldet bzw. bei den Vereinen abgefragt wurden, die nicht dem LSB angehören. Aktive Mitglieder Erwachsene→ 2,00 € pro Monat Jugendliche→ 0,50 € pro Monat (bis 18 Jahre) Inaktive Mitglieder Erwachsene→ 1,00 € pro Monat Jugendliche→ 0,25 € pro Monat Das Pulheimer Verfahren bezieht sich auf die Anzahl der Mitglieder eines Vereins und nicht auf die vom Verein genutzten Sportstätten. Vergleichende beispielhafte Modellrechnungen, wie vom Ausschuss in der Sitzung im März gewünscht, können deshalb nicht für einzelne Sportstätten, sondern nur für ausgewählte Vereine erstellt werden. Weiterhin erhebt Pulheim pro Jahr eine Pauschale für jugendliche Sportler. In Wesseling gibt es hierzu eine von allen Parteien befürwortete Grundsatzentscheidung, dass die Nutzung der Wesselinger Sportstätten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kostenfrei ist. Ferner sollte in Wesseling die Möglichkeit der Erbringung von Eigenleistungen der Vereine zur Deckung der jährlichen Zahlungen an die Stadt beibehalten werden. Die Verwaltung hat unter Anwendung des Pulheimer Verfahrens Modellrechnungen für vier Vereine mit folgendem Ergebnis erstellt: 1. TuS Wesseling e.V. Gesamtmitgliederzahl aktive und inaktive Erwachsene (ohne Schwimmabteilung) und Jugendliche 1.108 a) bei Anwendung des Pulheimer Verfahrens Aktive Mitglieder gesamt Erwachsene davon Nutzer städtischer Sportstätten 384 365 x 2,00 € pro Monat jährlich 8.760,00 € gesamt Jugendliche davon Nutzer städtischer Sportstätten 684 644 x 0,50 € pro Monat jährlich 3.864,00 € Inaktive Mitglieder gesamt Erwachsene gesamt Jugendliche 40 0 x 1,00 € pro Monat jährlich 480,00 € 13.104,00 € Jährlicher Kostendeckungsbeitrag gesamt: 9.240,00 €. Ohne Berücksichtigung Jugendliche: b) Dazu im Vergleich ergab sich in 2015 bei Anwendung der derzeit geltenden Richtlinien für die Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung von Sporthallen und –plätzen ein 14.782,18 € 14.280,00 € 502,18 €. tatsächlicher Kostendeckungsbeitrag von festgesetzte Eigenleistungen: vom TuS zu zahlender Betrag: Wäre dieser Kostendeckungsbeitrag von 14.782,18 €, der für die tatsächliche Nutzung von Sporthallen und –plätzen in 2015 erhoben wurde, auf die Gesamtmitgliederzahl (1.108) des TuS umgelegt worden, wären auf jedes Mitglied rd. 13,30 € jährlich entfallen; ohne Berücksichtigung der Jugendlichen, Inaktiven und Nichtnutzern städtischer Anlagen 40,50 € (pro Monat rd. 3,40 €). Unter Berücksichtigung der erbrachten Eigenleisten wären tatsächlich nach dem Pulheimer Modell lediglich rd. 1,40 € pro Erwachsener und Jahr (ohne inaktiven Mitgliedern, Jugendlichen und Nichtnutzern städtischer Anlagen) zu zahlen. 2. Verein Sport für Senioren Wesseling e.V. Gesamtmitgliederzahl (aktive und inaktive Erwachsene) 538 a) bei Anwendung des Pulheimer Verfahrens Aktive Mitglieder gesamt Erwachsene davon Nutzer städtischer Sportstätten 414 414 x 2,00 € pro Monat jährlich 9.936,00€ Inaktive Mitglieder gesamt Erwachsene 124 x 1,00 € pro Monat jährlich 1.488,00 € Jährlicher Kostendeckungsbeitrag gesamt: 11.424,00 € b) Dazu im Vergleich ergab sich in 2015 bei Anwendung der derzeit geltenden Richtlinien für die Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung von Sporthallen und –plätzen ein tatsächlicher Kostendeckungsbeitrag von Eigenleistungen wurden vom Verein aufgrund der Altersstruktur nicht geleistet. 11.116,83 € Wäre dieser Kostendeckungsbeitrag von 11.116,83 €, der für die tatsächliche Nutzung von Sporthallen und -plätzen in 2015 erhoben wurde, auf die Gesamtmitgliederzahl (538) des Seniorensportvereins umgelegt worden, wären jährlich auf jedes Mitglied (ohne Unterscheidung zwischen aktiven und inaktiven Mitgliedern) 20,66 € (= rd. 1,70 € pro Monat) entfallen. Ohne Inaktive Mitglieder 26,85 € (= rd. 2,20 € pro Monat) 3. Spielvereinigung Wesseling-Urfeld 19/46 e.V. Gesamtmitgliederzahl (aktive und inaktive Erwachsene und Jugendliche) 562 Aktive Mitglieder gesamt Erwachsene davon Nutzer städtischer Sportstätten 80 80 x 2,00 € pro Monat jährlich 1.920,00 € gesamt Jugendliche davon Nutzer städtischer Sportstätten 380 380 x 0,50 € pro Monat jährlich 2.280,00 € Inaktive Mitglieder gesamt Erwachsene gesamt Jugendliche 102 0 x 1,00 € pro Monat jährlich 1.224,00 € Jährlicher Kostendeckungsbeitrag gesamt: 5.424,00 € Ohne Berücksichtigung Jugendliche: 3.144,00 €. b) Dazu im Vergleich ergab sich in 2015 bei Anwendung der derzeit geltenden Richtlinien für die Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung von Sporthallen und –plätzen ein tatsächlicher Kostendeckungsbeitrag von festgesetzte Eigenleistungen: von der Spvg zu viel geleistete Eigenleistungen: rund 28 Stunden 5.280,62 € 6.265,00 € 984,36 €: Wäre dieser Kostendeckungsbeitrag von 5.280,62 €, der für die tatsächliche Nutzung von Sporthallen und -plätzen in 2015 erhoben wurde, auf die Gesamtmitgliederzahl (562) der Spvg umgelegt worden, wären auf jedes Mitglied 9,40 € jährlich entfallen, ohne Berücksichtigung der Jugendlichen (380) 29,01 € (= rd. 2,40 € pro Monat). Ohne Berücksichtigung der Jugendlichen und Inaktiven 66,00 € (pro Monat 5,50 €). Unter Berücksichtigung der erbrachten Eigenleisten wäre tatsächlich nach dem Pulheimer Modell nichts zu zahlen. 4. Spiel- und Sportverein Berzdorf 1929 e.V. Gesamtmitgliederzahl (aktive und inaktive Erwachsene und Jugendliche) 420 Aktive Mitglieder gesamt Erwachsene davon Nutzer städtischer Sportstätten 179 179 x 2,00 € pro Monat jährlich 4.296,00 € gesamt Jugendliche davon Nutzer städtischer Sportstätten 182 182 x 0,50 € pro Monat jährlich 1.092,00 € Inaktive Mitglieder gesamt Erwachsene gesamt Jugendliche 59 0 x 1,00 € pro Monat jährlich 708,00 € Jährlicher Kostendeckungsbeitrag gesamt von 6.096,00 € Ohne Berücksichtigung Jugendliche: 5.004,00 €. b) Dazu im Vergleich ergab sich in 2015 bei Anwendung der derzeit geltenden Richtlinien für die Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen für die Nutzung von Sporthallen und –plätzen ein tatsächlicher Kostendeckungsbeitrag von: festgesetzte Eigenleistungen: vom SSV Berzdorf zu zahlender Betrag: 5.229,75 € 4.099,38 € 1.130,37 €. Wäre dieser Kostendeckungsbeitrag von 5.229,75 €, der für die tatsächliche Nutzung von Sporthallen und -plätzen in 2015 erhoben wurde, auf die Gesamtmitgliederzahl (420) des SSV umgelegt worden, wären auf jedes Mitglied 12,45 € jährlich entfallen, ohne Berücksichtigung der Jugendlichen und Inaktiven rd. 29,20 € (= 2,40 € pro Monat). Bei Berücksichtigung des durch die Eigenleistungen reduzierten tatsächlich gezahlten Betrages rd. 0,50 € pro Monat. Die Modellrechnungen zeigen, dass derzeit, aufgrund der Regelung, dass Kostendeckungsbeiträge durch Eigenleistungen beglichen werden können, aber auch durch die Altersstrukturen der Vereine, die tatsächlichen finanziellen Belastungen der Vereine sehr unterschiedlich ausfallen. Das gesamte Abrechnungsverfahren ist sehr verwaltungsintensiv und umständlich. Es bedarf deshalb einer Neuregelung . Die Verwaltung schlägt vor, eine Abrechnung der Kostendeckungsbeiträge für die Nutzung von städtischen Räumen durch die Wesselinger Vereine nach dem Pulheimer Modell (jährlich pauschal nach Anzahl der erwachsenen Mitglieder, ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungen) zu beschließen. Der bisher formulierte politische Wille, dass Jugendliche nicht miterfasst werden sollten, und dass aus Gründen der Gleichbehandlung aller Vereine, die städtische Räumlichkeiten nutzen, diese Regelung auch für Vereine aus den Bereichen Musik, Kultur etc. gelten sollte, wird beibehalten und umgesetzt. Dadurch werden die Einnahmen für die Stadt durch mehrere Beteiligte erwirtschaftet und die individuelle derzeitige Belastung der Sportvereine sinkt. Eine Unterscheidung zwischen aktiven und inaktiven Mitgliedern kann entfallen, weil nur die Nutzung städtischer Objekte berechnet wird. Von den insgesamt rd. 3.200 erwachsenen Mitgliedern der Sportvereine nutzen derzeit Vereine mit einer Gesamtmitgliederzahl von rd. 2.400 Erwachsenen städtische Sportstätten. Hiervon sind ca. 20% Inaktive, d.h., dass rd. 1.900 Aktive zu berechnen sind. Bei einem Ansatz von 2 € pro Monat und pro Erwachsener könnten durch die Erhebung von Kostendeckungsbeiträgen im Sportbereich 45.600 € jährlich als Einnahme erzielt werden. Hierzu kämen die Einnahmen aus anderen Bereichen, wie z.B. Kultur und Hobbygruppen, so dass die Gesamteinnahmen der Stadt durch die Erhebung der Beiträge in etwa dem derzeitigen Ergebnis entsprechen. Zu berücksichtigen ist, dass den Vereinen wie bisher die Möglichkeit gegeben ist, die direkten Zahlungen an die Stadt durch Eigenleistungen zu verringern oder komplett abzuarbeiten. Nicht erfasst werden bei der Abrechnung nach dem Pulheimer Verfahren die von den Vereinen in städtischen Sportstätten offerierten kommerziellen Aktivitäten/Kurse, z.B. Rehasport u.a. für Nichtvereinsmitglieder. Nach Auffassung der Verwaltung sollte jedoch für diese Nutzungen ein angemessener Betrag an die Stadt abgeführt werden. Sofern es sich um Nutzungen mit kommerziellem Charakter und um Nutzungen durch nicht ortsansässige Vereine handelt, sollten weiterhin Benutzungsentgelte erhoben werden. Auch die Abrechnung von Sonderveranstaltungen (z.B. Karnevalssitzungen und Veranstaltungen geselliger Art) sollte zukünftig gesondert erfolgen. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Seit ihrer Einführung wurden folgende Kostendeckungsbeiträge für Nutzung von Sporthallen und – plätzen vereinnahmt: 2011 2012 2013 2014 2015 Zahlungen Eigenleistungen rd. 20.500 € rd. 22.500 € rd. 24.300 € rd. 17.300 € rd. 22.400 € rd. 33.700 € rd. 33.700 € rd. 33.000 € rd. 35.300 €. rd. 32.800 €. Durch die Einführung des Pulheimer Models, d.h. pauschale jährliche Abrechnung mit allen Vereinen für die Nutzung städtischer Räume nach Anzahl der volljährigen Vereinsmitglieder, kann mit finanziellen Auswirkungen in der bisherigen Größenordnung gerechnet werden. Es wird kalkuliert, dass die durch die Neuregelung erzielten Einnahmen den derzeitigen Einnahmen in Höhe von rd. 22.000 € und rd. 33.000 € (Eigenleistungen) entsprechen.