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Beschlussvorlage (Anlage 5 Artenschutzprüfung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,3 MB
Datum
17.10.2013
Erstellt
06.09.13, 21:16
Aktualisiert
06.09.13, 21:16

Inhalt der Datei

21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe - Artenschutzprüfung - Auftraggeber: Hermann Graf von der Schulenburg Hovedisser Straße 92 33818 Leopoldshöhe Verfasser: Inhalt  Artenschutzprüfung  Anlage Karte Nr. 1: Bestand der Biotoptypen Auftraggeber Hermann Graf von der Schulenburg Hovedisser Straße 92 33818 Leopoldshöhe Verfasser Projektbearbeitung B.Eng. Bastian Löckener B.Eng. Landschaftsentwicklung Dipl.-Ing. Stefan Höke Landschaftsarchitekt | BDLA Artenschutzprüfung 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Inhaltsverzeichnis 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung........................................................................... 1 2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik ............................................................................. 2 2.1 Artenschutzprüfung ................................................................................................. 2 2.1.1 Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung) ............................................................................................. 2 2.1.2 Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) ........................ 2 2.2 Planungsrelevante Arten ......................................................................................... 3 2.3 Methodik ................................................................................................................. 3 3.0 Vorhabensbeschreibung ............................................................................................. 5 4.0 Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete ....................................................... 9 5.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes ....................................................................11 5.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens ................................................................11 5.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet ...........................................................11 6.0 Stufe I - Vorprüfung ...................................................................................................18 6.1 Wirkfaktoren ...........................................................................................................18 6.1.1 Baubedingte Wirkfaktoren ...............................................................................18 6.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren .....................................................19 6.1.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen ................................................................19 6.2 Artnachweise..........................................................................................................20 6.2.1 Datenbasis der Artnachweise ..........................................................................20 6.2.2 Arten im Untersuchungsgebiet ........................................................................20 6.3 Konfliktanalyse .......................................................................................................21 6.3.1 Häufige und verbreitete Vogelarten .................................................................21 6.3.2 Planungsrelevante Arten .................................................................................22 7.0 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände ...............................................41 8.0 Zusammenfassung ....................................................................................................43 9.0 Quellenverzeichnis ....................................................................................................45 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 1 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand der Artenschutzprüfung ist die 21. Änderung des Flächennutzugsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ in Leopoldshöhe. Um dem Entwicklungsgebot des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes zu entsprechen, erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB die 21. Änderung des Flächennutzungsplans. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zum Bau einer Saatgutbearbeitungshalle sowie zur Errichtung von Gewächshäusern und Stellplatzflächen. Die Flächen sollen als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Saatgutbearbeitungshalle" im Bebauungsplan festgesetzt werden. Abb. 1 Lage des Plangebietes (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:25:000. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die entsprechende Artenschutzprüfung (ASP) wird hiermit vorgelegt. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 2 2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik 2.1 Artenschutzprüfung 2.1.1 Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung) „Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind: 1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen). 2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben (§§ 30, 33, 34, 35 BauGB). Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFHVerträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz)" (MWME 2010). 2.1.2 Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 3 Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4. „Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur" national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten" (MUNLV 2010). 2.2 Planungsrelevante Arten „Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für Nordrhein-Westfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien […]. Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in NordrheinWestfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer. Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. „Allerweltsarten" mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" (MUNLV 2010). 2.3 Methodik Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz der Planungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 (MWME 2010). 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 4 Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabenstyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010) Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 5 3.0 Vorhabensbeschreibung Das ca. 3,17 ha große Plangebiet liegt auf einer Ackerfläche nördlich der Gemeinde Leopoldshöhe im Kreis Lippe, Regierungsbezirk Detmold. Die nördliche Grenze des Geltungsbereiches wird durch die Schackenburger Straße gebildet. Im Westen wird das Plangebiet durch das Gut Hovedissen begrenzt. Östlich und südlich schließen sich Ackerflächen an das Plangebiet an. Flächennutzungsplanänderung Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe weist das Plangebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“ aus. Im Rahmen der 21. Änderung des Flächennutzungsplans soll die Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche, Zweckbestimmung: Verarbeitung und Züchtung von Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten“ geändert werden (DREES & HUESMANN 2013). Bebauungsplan Der Bebauungsplan setzt für den Großteil des Geltungsbereichs ein „Sonstiges Sondergebiet“ gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Verarbeitung und Züchtung von Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten“ und einer Grundflächenzahl von 0,8 in einer abweichenden Bauweise fest. In Abweichung von der offenen Bauweise sind Gebäudelängen von über 50 m zulässig (DREES & HUESMANN 2013). Es ist geplant, den Bebauungsplan in zwei Bauabschnitten zu realisieren. Der 1. Bauabschnitt umfasst die westlichen Teilbereiche und der 2. Bauabschnitt den östlichen Bereich. Das Sondergebiet ist in Sondergebiet 1 (SO 1) und Sondergebiet 2 (SO 2) unterteilt. SO 1 bildet den nördlichen Teil des Plangebiets. Die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt hier überwiegend 12 m. Im Nordwesten und Südwesten sind kleine Teilbereiche mit Gebäudehöhen von 18 m bzw. 13 m zulässig. Die Dachform wird als geneigtes Dach festgesetzt. Die Dachneigung darf maximal 25° betragen (DREES & HUESMANN 2013). Folgende Nutzungen sind im SO1 zulässig (DREES & HUESMANN 2013): 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung      6 Gebäude und Anlagen zur Annahme, Verarbeitung, Aufbereitung sowie Abgabe von Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten Anlagen zum Aufstellen und der Instandhaltung von Maschinen und Geräten sowie zur Lagerung und Abfüllung von Betriebsmitteln / landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Saatgut Silos freie und überdachte Lagerplätze freie Stellplätze Im SO2 sind Gebäudehöhen bis 6 m zulässig. Als Dachform ist ein geneigtes Dach oder ein Flachdach zulässig. Die Dachneigung darf maximal 25° betragen (DREES & HUESMANN 2013). Folgende Nutzungen sind im SO2 zulässig (DREES & HUESMANN 2013):    Gewächshäuser Büro- und Verwaltungsgebäude freie Stellplätze Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzungen von Baugrenzen gem. § 23 Abs. 3 BauNVO definiert. Straßenverkehrsflächen werden innerhalb des Plangebiets nicht ausgewiesen. Der Bereich westlich der überbaubaren Grundstücksfläche wird als „Fläche für Stellplätze sowie für Zuund Umfahrten" festgesetzt. Entlang der Schackenburger Straße und der östlichen Plangebietsgrenze sind „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 25a BauGB festgesetzt. Östlich des 1. Bauabschnittes wird zunächst ein „Ortsrand auf Zeit" entstehen, der zunächst den 1. Bauabschnitt begrenzen wird und nach Abschluss des 2. Bauabschnitts nach Osten im gleichen Umfang verlagert wird. (DREES & HUESMANN 2013). Die Kompensationsfläche liegt im Südwesten des Plangebiets. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Abb. 2 Grenze des Bebauungsplangebietes (rote Strichlinie) in der Gemeinde Leopoldshöhe auf Basis des Luftbildes. 7 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Kompensationsfläche Abb. 3 Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe (DREES & HUESMANN 2013). 8 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 9 4.0 Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete Im Folgenden werden Schutzgebiete und Flächen des Biotopkatasters des Landes NRW im Plangebiet und der näheren Umgebung sowie planungsrechtliche Vorgaben dargestellt. Landschaftsplan Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen Nord“ des Kreises Lippe (KREIS LIPPE 2001). Landschaftsschutzgebiet Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets 2.2-1„Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland als großflächiges Gebiet“. Südlich an das Gut Hovedissen grenzt das Landschaftsschutzgebiet 2.2.-5 „Heipker Bach“ an (KREIS LIPPE 2001). Abb. 4 Darstellung der Landschaftsschutzgebiete (hellgrün: LSG, dunkelgrün: LSG mit besonderen Festsetzungen, rote Strichlinie: Plangebiet) (KREIS LIPPE 2001). 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 10 Das Plangebiet sowie die nähere Umgebung (ca. 400 m) liegen nicht innerhalb von FFH-, Vogelschutz- oder Naturschutzgebieten. Außerdem sind im Plangebiet und der näheren Umgebung keine gesetzlich geschützten Biotope oder Biotopkatasterflächen vorhanden. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 11 5.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes 5.1 Festlegung des Untersuchungsrahmens Das Untersuchungsgebiet umfasst das ca. 3,17 ha große Plangebiet des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ mit den dort anstehenden sowie den benachbarten Biotopstrukturen. 5.2 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet Das Plangebiet befindet sich auf einer Ackerfläche, auf der zum Untersuchungszeitpunkt Wintergetreide angebaut wurde. Im Norden wird das Plangebiet durch die Schackenburger Straße begrenzt. Nördlich des Plangebiets erstrecken sich weitere Ackerflächen. Nordöstlich des Plangebiets und der Schackenburger Straße stockt ein Feldgehölz. Daran angrenzend liegt eine kleine Grünlandbrache. Östlich und südöstlich des Plangebiets ist ebenfalls Acker vorhanden, der durch den Heipker Bach begrenzt wird. Der Bach ist von einem ca. 6 m breiten, extensiven Grünlandsaum umgeben. Südlich des Plangebiets stocken am Ufer des Baches einige Gehölze. Südöstlich des Baches schließen wieder Ackerflächen an. Westlich des Plangebiets liegt das Gut Hovedissen mit seinen teils strukturreichen und mit älteren Gehölzen bestandenen Gärten. Südlich des Gutes liegt ein Teich, der zum Untersuchungszeitpunkt trocken gelegt war. Im Süden grenzt eine Fettweide an den Teich an. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 12 1 1 6 1 7 7 1 7 7 7 7 1 7 1 7 3 7 2 2 7 7 1 1 7 7 7 4 6 5 2 7 3 7 7 5 7 7 7 Abb. 5 Lebensraumtypen im Plangebiet (rote Linie) und der näheren Umgebung. Legende 1 = Acker 2 = Gebäude mit Gärten 3 = Bach 4 = Teich 5 = Fettwiese/Fettweide 6 = Einzelbaum/Baumreihe/Gebüsch 7 = Grünlandbrache Lebensraumtyp: Äcker, Weinberge Das Plangebiet liegt auf einem Acker östlich des Gutes Hovedissen. Nördlich, östlich und südlich des Plangebiets erstrecken sich weitere Ackerflächen. Auf den Flächen wurde zum Untersuchungszeitpunkt Wintergetreide angebaut. Zudem werden große Teile der Äcker als Versuchsfelder des Gutes Hovedissen genutzt. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Abb. 6 Ackerfläche im Plangebiet. Abb. 7 Ackerfläche südöstlich des Plangebiets. Lebensraumtyp: Gebäude Östlich des Plangebiets liegt das Gut Hovedissen. Auf dem Gelände befinden sich u.a. Scheunen, Wohn- und Bürogebäude, Hallen und Gewächshäuser. Im Umfeld des Plangebiets sind Höfe sowie Wohnhäuser vorhanden. Abb. 8 Gebäude des Gutes Hovedissen. Abb. 9 Gebäude des Gutes Hovedissen. 13 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Abb. 10 Hallen auf dem Gut Hovedissen. 14 Abb. 11 Im Hintergrund sind die Gewächshäuser des Gutes Hovedissen zu sehen. Lebensraumtyp: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Auf dem Gut Hovedissen befinden sich mehrere Gärten. Ein größerer parkartiger Garten liegt südöstlich des Plangebiets. In dem Garten stocken u.a. Obstbäume, Bergahorne (Acer pseudoplatanus), ein Amberbaum (Liquidambar styracilflua), eine Linde (Tilia cordata) aus sehr starkem Baumholz, Holunder (Sambucus nigra), Flieder (Syringa vulgaris), Rosen (Rosa spec.) und Spiersträucher (Spirea spec.). Abb. 12 Parkartiger Garten auf dem Gut Hovedissen. Abb. 13 Parkartiger Garten auf dem Gut Hovedissen. Lebensraumtyp: Fließgewässer Südöstlich des Plangebiets verläuft der Heipker Bach. Der Bach ist ca. 80 cm breit, geradlinig und überwiegend mit dichter krautiger Vegetation bewachsen. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Abb. 14 Heipker Bach südlich des Plangebiets. 15 Abb. 15 Heipker Bach nordöstlich des Plangebiets. Lebensraumtyp: Stillgewässer Südlich des Gutes Hovedissen befindet sich ein Teich, der von dem Heipker Bach durchflossen wird. Zum Untersuchungszeitpunkt war der Teich trocken gelegt. Das Ufer des Teiches ist zum Teil mit Schilf (Phragmites australis), Binsen (Juncus spec.), Wasserminze (Mentha auquatica), Erlen (Alnus glutinosa) und Weiden (Salix spec.) bewachsen. Abb. 16 Teich südlich des Gutes Hovedissen. Abb. 17 Binsen und Wasserminze am Ufer des Teiches. Lebensraumtyp: Fettwiesen- und weiden Südlich an den Teich angrenzend erstreckt sich eine Fettweide. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 16 Abb. 18 Fettweide südlich des Teiches. Lebensraumtyp: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Entlang des Baches stocken vereinzelt Weiden, Kopfweiden und Bergahorne aus mittlerem bis starkem Baumholz. Nordwestlich der Fettweide befindet sich ein Gehölzbestand aus Weiden (Salix spec.), Erlen (Alnus glutinosa) und Ahorne (Acer spec.) aus geringem bis mittlerem Baumholz. Östlich des Plangebiets und nördlich der Schackenburger Straße stockt ein Feldgehölz aus Weißdorn (Crataegus spec.), Rotem Hartriegel (Cornus sanguinea), Holunder (Sambucus nigra), Weide, Hasel (Coryllus avellana), Pappeln (Populus tremula) aus starkem bis sehr starkem Baumholz und einer Silber-Weide (Salix alba) als Uraltbaum. Abb. 19 Gehölze entlang des Baches. Abb. 20 Kopfweide am Rande des Baches. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 17 Abb. 21 Feldgehölz nordöstlich des Plangebiets. Lebensraumtyp: Säume, Hochstaudenfluren Der Bach wird durch einen ca. 6 m breiten Uferrandstreifen aus Gräsern, einzelnen Wasserdosten (Eupatorium cannabinum) und Brennnesseln (Urtica dioica) begleitet. Südöstlich des Feldgehölzes liegt eine Fläche mit Gräsern, Disteln und Brennnesseln. Säume befinden sich im Bereich der Straßenböschungen. Abb. 22 Fläche mit Gräsern, Disteln und Brennnesseln südlich des Feldgehölzes. Abb. 23 Saum entlang des Baches. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 18 6.0 Stufe I - Vorprüfung 6.1 Wirkfaktoren Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben können sich die folgenden Wirkungen ergeben: Tab. 1 Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der 21. Änderung des Flächennutzugsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „ Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ Maßnahme Baubedingt Baufeldräumung Baustellenbetrieb Anlagebedingt Errichtung der Gebäude, Stellplatzflächen und Zufahrten Gebäude Betriebsbedingt Nutzung des Betriebsgeländes 6.1.1 Wirkfaktor Auswirkung Entfernen von krautiger Vegetation (Inanspruchnahme eines Ackers) Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung des (natürlichen) Bodenaufbaus Lärmemissionen durch den Baubetrieb; stoffliche Emissionen (z. B. Staub) durch den Baubetrieb Lebensraumverlust/-degeneration Versiegelung und Teilversiegelung Lebensraumverlust Silhouettenwirkung Meidungsverhalten von Tieren geringe Lärmemission Störung der Tierwelt Lebensraumverlust/-degeneration Störung der Tierwelt Baubedingte Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auftreten können. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt. Bauphase Während der Bauphase werden Biotopstrukturen entfernt bzw. dauerhaft verändert. Im Weiteren können Flächen beansprucht werden, die über das geplante Baufeld hinausgehen. Optische und akustische Wirkungen Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen sowie durch das Baustellenpersonal mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wir- 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 19 kungen sind zeitlich auf die Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umgebung des Plangebietes beschränkt und können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen. 6.1.2 Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Im Plangebiet wird eine Ackerfläche dauerhaft beansprucht. Optische und akustische Wirkungen Durch die Nutzung des Betriebsgeländes können optische und akustische Störwirkungen auf die Lebensräume in der Umgebung des Plangebiets entstehen. Bei der Beurteilung der Störwirkungen ist die bestehende Vorbelastung durch den Betrieb auf dem Gelände des Gutes Hovedissen zu berücksichtigen. Silhouettenwirkung Durch den Bau der Gebäude entsteht eine Silhouettenwirkung, die mit optischen Störwirkungen auf Vogelarten verbunden sein kann. 6.1.3 Betroffenheit von Lebensraumtypen Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar beansprucht:  Äcker, Weinberge Weiterhin befinden sich die folgenden potenziell vorhabensrelevanten Lebensraumtypen in der näheren Umgebung. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beeinträchtigung der näheren Umgebung betrachtet:  Gebäude  Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen  Säume und Hochstaudenfluren  Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken  Fließgewässer  Äcker, Weinberge  Fettwiesen und –weiden  Stillgewässer 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 6.2 6.2.1 20 Artnachweise Datenbasis der Artnachweise Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen. Zur Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) und der Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (Linfos). Zudem wurden die Biologische Station Kreis Lippe sowie die NABUOrtsgruppe Leopoldshöhe nach vorhandenen Daten befragt. Zur konkreten Erfassung der Lebensraumtypen und vorhabensrelevanten Biotopstrukturen im Untersuchungsgebiet erfolgte am 27.06.2013 eine Begehung des Untersuchungsgebietes. 6.2.2 Arten im Untersuchungsgebiet Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblattes 3918 „Bad Salzuflen“. Für dieses Messtischblatt wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NordrheinWestfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV 2013B). Für das Messtischblatt 3918 „Bad Salzuflen“ werden vom FIS für die im Plangebiet und der Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 46 Arten als planungsrelevant genannt. Unter den Tierarten sind 11 Säugetierarten, 32 Vogelarten, 2 Amphibienarten und 1 Reptilienart. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht benannt. Landschaftsinformationssammlung „Linfos" Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (Linfos) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von Arten aus (LANUV 2013A). Biologische Station Kreis Lippe/NABU-Ortsgruppe Leopoldshöhe Die Biologische Station Kreis Lippe und die NABU/Ortsgruppe Leopoldshöhe verfügen über keine Artnachweise im Untersuchungsgebiet. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 21 Ortsbegehung Im Zuge der Ortsbegehungen am 27.06.2013 wurden die Strukturen im Untersuchungsgebiet dahingehend untersucht, ob sie sich als Lebensraum für artenschutzrechtlich relevante Tierarten eignen. Dabei wurde auf das Vorkommen von Tierarten aller relevanten Artengruppen geachtet. Das Plangebiet kann eine Lebensraumfunktion für Vogelarten der Feldflur übernehmen. Zudem kann es Vögeln und Fledermäusen als Nahrungshabitat dienen. Während der Ortsbegehung konnte lediglich eine jagende Rauchschwalbe im Plangebiet nachgewiesen werden. Auf den Ackerflächen nördlich und südlich des Plangebiets wurden insgesamt drei Feldlerchen bei einem Singflug beobachtet. Am Rande eines Ackers westlich des Gutes Hovedissen wurde ein Rebhuhn nachgewiesen. Abb. 24 Blick auf das Plangebiet aus Richtung Westen. 6.3 6.3.1 Abb. 25 Blick auf das Plangebiet aus Richtung Osten. Konfliktanalyse Häufige und verbreitete Vogelarten Entsprechend dem geltenden Recht unterliegen alle europäischen Vogelarten den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. „Im Regelfall kann bei diesen Arten 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 22 davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird" (MUNLV 2010). 6.3.2 Planungsrelevante Arten Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen bzw. eine potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten des § 44 Abs. 1 BNatSchG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben. In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I). Für die ermittelten Konfliktarten wird im Weiteren eine Art-für-ArtBetrachtung durchgeführt (Stufe II). 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 23 Artenschutzprüfung Tab. 2 Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungsraum Erläuterungen: Datenquelle: FIS = Fachinformationssystem, Status: B = sicher brütend Art Datenquelle/ Status Säugetiere Braunes Langohr FIS Breitflügelfledermaus FIS Habitatansprüche (BAUER et al. 2005, DIETZ et al. 2007, LANUV 2013C) Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Lebensraum und Jagdgebiet Unterholzreiche, mehrschichtige lichte Laub- und Nadelwälder mit Baumhöhlen; jagt an Waldrändern, gebüschreichen Wiesen, strukturreichen Gärten, Streuobstwiesen und Parkanlagen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumquartiere, Nistkästen, Dachböden, Spalten an Gebäuden / auch Spaltenverstecke an Bäumen und Gebäuden. Winterquartier Bunker, Stollen, Keller, Baumhöhlen, Felsspalten. Lebensraum und Jagdgebiet Siedlungs- und siedlungsnaher Bereich; jagt in offener und halboffener Landschaft über Grünflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden / selten Baumhöhlen, Nistkästen. Winterquartier Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden, Bäumen, Felsen, Stollen, Höhlen. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein Potenzielle Quartiere an Verlust von potenzielGebäuden/Bäumen im len, nicht essentiellen Umfeld des Plangebiets Jagdhabitaten Potenzielle Jagdhabita- Keine Betroffenheit te im Plangebiet und im Umfeld des Plangebiets Nein 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 24 Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Lebensraum und Jagdgebiet Unterholzreiche Laubwälder mit lückigem Baumbestand; jagt in reich strukturierten, halboffenen Parklandschaften mit Hecken, Baumgruppen, Grünland und Gewässern. Wochenstuben / Sommerquartier Baumquartiere, Nistkästen / auch Dachböden, Viehställe. Winterquartier Höhlen, Stollen, Eiskeller, Brunnen. Lebensraum und Jagdgebiet Laubwälder, Habitate mit hohem Baumanteil, offene Lebensräume; jagt in großen Höhen über Wasserflächen, Waldgebieten, Agrarflächen und beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, selten in Fledermauskästen. Winterquartier Große Baumhöhlen, Spaltenquartiere in Gebäuden, Felsen, Brücken. Potenzielle Quartiere an Keine Betroffenheit Gebäuden/Bäumen im Umfeld des Plangebiets quelle/ Status Fransenfledermaus Großer Abendsegler FIS FIS Einschätzung der Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Potenzielle Jagdhabitate im Umfeld des Plangebiets Potenzielle Quartiere an Verlust von potenzielGebäuden/Bäumen im len, nicht essentiellen Umfeld des Plangebiets Jagdhabitaten Potenzielle Jagdhabita- Keine Betroffenheit te im Plangebiet und im Umfeld des Plangebiets Nein 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 25 Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit hohem Wald- und Gewässeranteil (Au- und Bruchwälder, Moor- und Feuchtgebiete); jagt in geschlossenen Laubwäldern mit einer geringen bis lückigen Strauchschicht und Kleingewässern, an linienhaften Gehölzstrukturen in der Offenlandschaft, über Gewässern. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenquartiere an Gebäuden, auf Dachböden, hinter Verschalungen / Baumquartiere, Fledermauskästen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Keller. Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Waldund Gewässeranteil, geschlossene Waldgebiete (z. B. Buchenhallenwälder). Wochenstuben / Sommerquartier Traditionelle Wochenstuben in warmen, geräumigen Dachböden von Kirchen, Schlössern und großen Gebäuden / Gebäudespalten, Baumhöhlen, Fledermauskästen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Eiskeller. Potenzielle Quartiere an Keine Betroffenheit Gebäuden/Bäumen im Umfeld des Plangebiets quelle/ Status Große Bartfledermaus Großes Mausohr FIS FIS Einschätzung der Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Potenzielle Jagdhabitate im Umfeld des Plangebiets Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 26 Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche quelle/ Status Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Kleiner Abendsegler FIS Lebensraum und Jagdgebiet Untersuchungsgebiet Typische Waldfledermaus, insbesondere von Laubstellt keinen geeigneten wäldern, Bevorzugung von Wäldern mit hohem AltLebensraum dar holzbestand, seltener in Streuobstwiesen und Parkanlagen, jagt in Wäldern und deren Randstrukturen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, Bevorzugung natürlich entstandener Baumhöhlen, vereinzelt Dachräume und Gebäude. Winterquartier Baumhöhlen, aber auch Gebäude. Kleine Bartfledermaus FIS Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit kleinen Fließgewässern in der Nähe von Siedlungsbereichen; jagt an linienhaften Strukturelementen wie Bachläufen, Waldrändern, Feldgehölzen, Hecken, seltener Laub- und Mischwäldern mit Kleingewässern und in Parks und Gärten. Wochenstuben / Sommerquartier Warme Spaltenquartiere und Hohlräume an und in Gebäuden, seltener Baumquartiere, Nistkästen. Winterquartier Spaltenreiche Höhlen, Stollen, Eiskeller. Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit Potenzielle Quartiere an Keine Betroffenheit Gebäuden/Bäumen im Umfeld des Plangebiets Potenzielle Jagdhabitate im Umfeld des Plangebiets Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Nein 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 27 Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum und Jagdgebiet In strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil (Laub- und Kiefernwälder, Auwaldgebiete); jagt an Waldrändern, Gewässerufern, Feuchtgebieten in Wäldern Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke an Bäumen, Baumhöhlen, Fledermauskästen, waldnahe Gebäudequartiere, Wochenstuben in NO-Deutschland Winterquartier Außerhalb von NRW Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Gewässer- und Waldanteil; jagt an offenen Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt Ufergehölze, seltener Wälder, Waldlichtungen und Wiesen. Wochenstuben / Sommerquartier Baumhöhlen, seltener Spaltenquartiere und Nistkästen / auch Baumquartiere, Bachverrohrungen, Tunnel, Stollen. Winterquartier Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Potenzielle Jagdhabitate am Teich südlich des Gutes Hovedissen Keine Betroffenheit Nein quelle/ Status Rauhautfledermaus FIS Wasserfledermaus FIS 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 28 Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen; jagt an Gewässern, Kleingehölzen, aufgelockerten Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbeständen im Siedlungsbereich. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke an und in Gebäuden / seltener Baumquartiere und Nistkästen. Winterquartier Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, natürliche Felsspalten, unterirdische Verstecke. Potenzielle Quartiere an Keine Betroffenheit Gebäuden/Bäumen im Umfeld des Plangebiets Lebensraum Halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feuchtwiesen, Mooren, Heiden und Gewässern. Bruthabitat Alte Krähennester in lichten Altholzbeständen, Feldgehölzen Baumreihen oder Waldrändern Lebensraum Offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarte und einer strukturreichen Krautschicht. Geeignet sind sonnige Waldränder, Lichtungen, Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte Wälder. Besiedelt werden auch Heide- und Moorgebiete sowie Grünländer und Brachen mit einzeln stehenden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen. Bruthabitat Nest am Boden unter Grasbulten oder Büschen. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein quelle/ Status Zwergfledermaus FIS Vögel Baumfalke FIS/B Baumpieper FIS/B Einschätzung der Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Potenzielle Jagdhabitate im Umfeld des Plangebiets 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 29 Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum Weidengebüsche, Ufergehölze und Auwaldinitialstadien an großen Flussläufen, Bächen, Altwässern oder Baggerseen Bruthabitat Kunstvolle Nesthöhlen aus Pflanzenwolle, Tierhaaren und Blattfasen an den äußeren Astspitzen von Bäumen und Büschen Lebensraum Typischer Offenlandbewohner und wärmeliebende Art Bruthabitat Koloniebrüter in Höhlen, die in Erdhängen, Sandgruben, Uferbänken und Hohlwegen gegraben werden. Lebensraum Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern. Bruthabitat An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand. Lebensraum Reichstrukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete. Bruthabitat Nest in Bereichen mit kurzer lückiger Vegetation in einer Bodenmulde. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein Potenzielles Nahrungs- Keine Betroffenheit habitat am Teich südlich des Gutes Hovedissen Nein quelle/ Status Beutelmeise FIS/B Bienenfresser FIS/B Eisvogel FIS/B Feldlerche FIS/B Potenzielle Brutstandor- Töten und Verletzen te im Plangebiet (optische) Störungen Brutstandorte auf Ackerflächen nördlich sowie Verlust von Fortpflansüdlich des Plangebiets zungs- und Ruhestätten Ja 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 30 Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Lebensraum Gebüschreiche feuchte Extensivgrünländer. Größere Waldlichtungen, grasreiche Heidegebiete, Verlandungszonen von Gewässern, seltener in Getreidefeldern. Bruthabitat auf dem Boden unter oder zwischen Grashorsten, Kräutern, Stauden oder Seggenbulten versteckt, selten 30-90 cm über dem Boden. Lebensraum Halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen in Randbereichen ländlicher Siedlungen Bruthabitat Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen und Nistkästen Lebensraum Sandige oder kiesige Ufer größerer Flüsse, Überschwemmungsflächen, Sand- und Kiesabgrabungen, Klärteiche. Bruthabitat vegetationsarme Flächen mit grober Bodenstruktur, nicht zu weit vom Wasserentfernt, ursprünglich Schotter, Kies- und Sandufer an Flüssen, Kies- und Sandgruben, Steinbrüche, Halden, Tagebaue, Stauseen etc. Potenzielle Brutstandor- Keine Betroffenheit te im Bereich der Fettweide und des Teiches quelle/ Status Feldschwirl FIS/B Feldsperling FIS/B Flussregenpfeifer FIS/B Einschätzung der Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Potenzielle Brutstandor- Keine Betroffenheit te an Gebäuden/Bäumen im Umfeld des Plangebiets Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Nein Keine Betroffenheit 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 31 Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Lebensraum Reich strukturierte Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern, Randbereiche von größeren Heidelandschaften und sandige Kiefernwälder. Nahrungssuche auf schütterer Bodenvegetation. Bruthabitat In Halbhöhlen in 2–3 m Höhe über dem Boden, z. B. in alten Obstbäumen oder Kopfweiden. Lebensraum Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Bruthabitat In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Horst in hohen Bäumen (z. B. Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbuchen). Lebensraum Charaktervogel der offenen Grünlandgebiete, feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Weiden, seit einigen Jahren verstärkt auf Ackerland. Bruthabitat Nest am Boden in offenen und kurzen Vegetationsstrukturen. Potenzielle Brutstandor- Keine Betroffenheit te an Bäumen (z.B. Kopfweiden) im Umfeld des Plangebiets quelle/ Status Gartenrotschwanz FIS/B Habicht FIS/B Kiebitz FIS/B Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Einschätzung der Betroffenheit Keine Betroffenheit Potenzielle Brutstandor- Töten und Verletzen te im Plangebiet und auf den Ackerflächen in der (optische) Störungen Umgebung des Plangebiets Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Nein Ja 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 32 Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum Parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weichund Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. Im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand. Bruthabitat Nisthöhle in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v. a. Pappeln, Weiden). Lebensraum Bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorgebieten oder lichten Wäldern. Ist auch an Siedlungsrändern und Industriebrachen anzutreffen. Bruthabitat Nester bestimmter Singvogelarten z.B. Teich- und Sumpfrohrsänger, Bachstelze, Neuntöter, Heckenbraunelle, Rotkehlchen. Lebensraum Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Jagdgebiete sind Offenlandbereiche in der Umgebung des Horstes. Bruthabitat Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten, Feldgehölzen sowie Baumgruppen und Einzelbäumen. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit quelle/ Status Kleinspecht FIS/B Kuckuck FIS/B Mäusebussard FIS/B Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Potenzielle Brutstandor- Keine Betroffenheit te im Umfeld des Plangebiets (z.B. am Teich, Gärten) Nein Untersuchungsgebiet stellt Nahrungshabitat dar Nein Verlust von potenziellen, nicht essentiellen Nahrungshabitaten Keine Betroffenheit 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 33 Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflächen liegen an insektenreichen Gewässern und offenen Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze. Bruthabitat Koloniebrüter an frei stehenden, großen, mehrstöckigen Einzelgebäuden in Dörfern und Städten. Potenzielle Brutstandorte im Umfeld des Plangebiets (z.B. an Gebäuden des Gutes Hovedissen) Verlust von potenziellen, nicht essentiellen Nahrungshabitaten quelle/ Status Mehlschwalbe FIS/B Nachtigall FIS/B Neuntöter FIS/B Keine Betroffenheit Untersuchungsgebiet stellt potenzielles Nahrungshabitat dar Potenzielle Brutstandor- Störungen te an Gehölzen im Umfeld des Plangebiets (z.B. Weidengebüsch am Rande des Baches) Lebensraum Gebüschreiche Ränder von Laub- und Mischwäldern, Feldgehölzen, Gebüschen, Hecken und naturnahen Parkanlagen. Oft in Nähe zu Gewässern, Feuchtgebieten oder Auen. Bruthabitat Nest befindet sich in Bodennähe in dichtem Gestrüpp. Lebensraum Untersuchungsgebiet Extensiv genutzte, halboffene Kulturlandschaften mit stellt keinen geeigneten aufgelockertem Gebüschbestand, Einzelbäumen so- Lebensraum dar wie insektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen. Heckenlandschaften mit Wiesen und Weiden, trockene Magerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete und größere Windwurfflächen in Waldgebieten. Bruthabitat Nest wird in dichten, hoch gewachsenen Büschen, gerne in Dornensträuchern angelegt. Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Keine Betroffenheit Ja Nein 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 34 Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Lebensraum Extensiv genutzt, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt in typischen Großstadtlandschaften. Bruthabitat Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z. B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude). Lebensraum Offene, kleinräumig strukturierte Kulturlandschaften mit Ackerflächen, Brachen und Grünländern. Habitatbestandteile sind Acker- und Wiesenränder, Feld- und Wegraine sowie unbefestigte Feldwege. Bruthabitat Nest am Boden in flachen Mulden. Brutstandorte in Gebäuden des Gutes Hovedissen quelle/ Status Rauchschwalbe Rebhuhn Rotmilan FIS/B FIS/B FIS/B Lebensraum Reich gegliederte Landschaft mit Wald, nicht an Gewässer gebunden Bruthabitat In lichten Altholzbeständen, mitunter Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen, jagt auf freien Flächen, Schlafplätze in Gehölzen. Untersuchungsgebiet stellt Nahrungshabitat dar Potenzielle Brutstandorte im Umfeld des Plangebiets (z.B. Übergänge zu Gebüschen am Rande der Ackerflächen, Grabenrand) Untersuchungsgebiet stellt potenzielles Nahrungshabitat dar Untersuchungsgebiet stellt potenzielles Nahrungshabitat dar Einschätzung der Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Verlust von nicht essenNein tiellen Nahrungshabitaten Keine Betroffenheit Verlust von potenziellen, nicht essentiellen Nahrungshabitaten Ja Störungen Verlust von potenziellen, nicht essentiellen Nahrungshabitaten Keine Betroffenheit Nein 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 35 Artenschutzprüfung Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem Kontakt zu menschlichen Siedlungsbereichen. Jagdgebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen. Bruthabitat Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden, die einen freien An- und Abflug gewähren (z. B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten. Lebensraum Alte ausgedehnte Waldgebiete (v.a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen), Feldgehölze. Wichtig ist ein hoher Anteil an Totholz und vermodernden Baumstümpfen. Bruthabitat Höhlen an glattrindigen, astfreien Stämmen mit freiem Anflug und einem Durchmesser von mind. 35 cm (v.a. Buchen und Kiefern Brutstandorte in Gebäuden des Gutes Hovedissen Verlust von potenziellen, nicht essentiellen Nahrungshabitaten Untersuchungsgebiet stellt potenzielles Nahrungshabitat dar Keine Betroffenheit Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit quelle/ Status Schleiereule Schwarzspecht FIS/B FIS/B Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Nein 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 36 Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaften. Halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen. Bruthabitat Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit. Nest meist nahe am Stamm oder auf starken horizontalen Ästen. Lebensraum Eng an das Vorhandensein von Schilfröhricht gebunden. Lebensräume an Fluss- und Seeufern, an Altwässern oder Sümpfen. Kommt auch an schilfgesäumten Gräben, Teichen oder renaturierten Abgrabungsgewässern vor. Bruthabitat Nest im Röhricht zwischen den Halmen in 60 bis 80 cm Höhe. Untersuchungsgebiet stellt potenzielles Nahrungshabitat dar Keine Betroffenheit quelle/ Status Sperber FIS/B Teichrohrsänger FIS/B Potenzielle Brutstandor- Keine Betroffenheit te am Teich südlich des Gutes Hovedissen Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Nein 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 37 Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Lebensraum Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen. Nahrungssuche in Biotopen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äckern und Brachen. Bruthabitat Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken). Lebensraum Ursprünglich in Steppen- und Waldsteppen. Ersatzlebensräume sind offene bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen. Nahrungshabitate sind Ackerflächen, Grünländer und schütter bewachsene Ackerbrachen. Im Siedlungsbereich seltener, hier in verwilderten Gärten, größeren Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfen. Bruthabitat Nest in Sträuchern oder Bäumen in 1–5 m Höhe. Lebensraum Natürlich entstehende Steilwände und Prallhänge an Flussufern, Sand-, Kies- und Lößgruben. Benötigt senkrechte, vegetationsfreie Steilwände aus Sand oder Lehm. Bruthabitat Nesthöhle an Stellen mit freier An- und Abflugmöglichkeit. Untersuchungsgebiet stellt potenzielles Nahrungshabitat dar Verlust von potenziellen, nicht essentiellen Nahrungshabitaten Brutstandorte an Gebäuden des Gutes Hovedissen Keine Betroffenheit quelle/ Status Turmfalke FIS/B Turteltaube FIS/B Uferschwalbe FIS/B Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Potenzielle Brutstandor- Keine Betroffenheit te an Gehölzen im Umfeld des Plangebiets Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Nein Keine Betroffenheit 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 38 Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Lebensraum Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot. Lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen mit gutem Angebot an Höhlen. Bruthabitat Baumhöhlen, Nisthilfen. Lebensraum Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Im Siedlungsbereich in Parks- und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern. Nahrungshabitate sind strukturreiche Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen. Bruthabitat Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten (v. a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringeltaube). Lebensraum Nicht zu dichte Wälder mit Einflugmöglichkeiten und einer Kraut- und Strauchschicht. Reich gegliederte, vorzugsweise ausgedehnte Hochwälder mit weicher Humusschicht, bevorzugt Laub- und Laubmischwälder, aber auch in reinen Nadelwäldern. Bruthabitat Flache Nestmulde am Boden meist am Rande eines geschlossenen Baumbestandes, z.B. an Wegschneisen, Gräben und anderen Stellen, die den Einflug nicht behindern. Potenzielle Brutstandor- Keine Betroffenheit te auf Gut Hovedissen und ggf. an den Kopfweiden quelle/ Status Waldkauz FIS/B Waldohreule FIS/B Waldschnepfe FIS/B Einschätzung der Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Potenzielle Brutstandor- Keine Betroffenheit te in den Gärten von Gut Hovedissen sowie in den Gehölzen östlich des Teiches Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Nein Keine Betroffenheit 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 39 Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 2 Art Daten- Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Einschätzung der Betroffenheit Wiesenpieper FIS/B Lebensraum Offene, baum- und straucharme, feuchte Flächen mit höheren Singwarten. Extensiv genutzte frische bis feuchte Dauergrünländer, Heideflächen und Moore Bruthabitat Nest am Boden oft an Graben- und Wegrändern Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Nein Amphibien Kreuzkröte FIS Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein Kammmolch FIS Lebensraum In NRW aktuelle Vorkommen auf Abgrabungsflächen in den Flussauen. Außerdem werden auch Industriebrachen, Bergehalden und Großbaustellen besiedelt. Laichgewässer sind sonnenexponierte Flach- und Kleingewässer wie Überschwemmungstümpel, Pfützen, Lachen oder Heideweiher. Gewässer führen oft nur temporär Wasser, sind vegetationslos und fischfrei. Am Tage verbergen sich die Tiere unter Steinen oder in Erdhöhlen. Im Winter werden lockere Sandböden, sonnenexponierte Böschungen, Blockschutthalden, Steinhaufen, Kleinsäugerbauten sowie Spaltenquartiere genutzt. Lebensraum Typische Offenlandart, Niederungslandschaften von Fluss- und Bachauen, Kies-, Sand-, Tonabgrabungen in Flussauen, Steinbrüche, ausgeprägte Ufer- und Unterwasservegetation, geringe Beschattung, fischfrei, Landlebensräume: feuchte Laub und Mischwälder, Gebüsche, Hecken und Gärten in der Nähe der Laichgewässer. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar Keine Betroffenheit Nein quelle/ Status 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: 40 Artenschutzprüfung Fortsetzung Tabelle 2 Art Datenquelle/ Status Reptilien Zauneidechse FIS Habitatansprüche Einschätzung des Vorkommens im Untersuchungsgebiet Lebensraum Untersuchungsgebiet Reich strukturierte offene Lebensräume mit einem stellt keinen geeigneten kleinflächigen Mosaik aus vegetationsfreien und gra- Lebensraum dar sigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren, lockere sandige Substrate mit einer ausreichenden Bodenfeuchte, Binnendünen, Heidegebiete, Halbtrocken- und Trockenrasen, sonnenexponierte Waldränder, Feldraine, Böschungen, Eisenbahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben, Industriebrachen. Pflanzenarten Kein Vorkommen planungsrelevanter Pflanzenarten. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden. Einschätzung der Betroffenheit Artenschutz schutzrechtliche Prüfung erforderlich Keine Betroffenheit Nein 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 41 7.0 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Im Rahmen der Vorprüfung konnten artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch das Vorhaben für die folgenden Arten nicht ausgeschlossen werden: Vögel  Feldlerche, Kiebitz, Nachtigall, Rebhuhn Im Folgenden erfolgt eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände. Wirkungsspezifische Betroffenheiten Im Plangebiet befinden sich potenzielle Brutstandorte für die Feldlerche und den Kiebitz. Durch die Inanspruchnahme des Ackers gehen potenzielle Brutstandorte verloren. Eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen) und 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) BNatSchG kann deshalb nicht ausgeschlossen werden. Nach Errichtung der Gebäude können Störungen in Form von Silhouttenwirkungen auf potenzielle Brutstandorte im Umfeld des Plangebiets ausgehen. Eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist nicht auszuschließen. Südlich des Plangebiets, im Bereich des Baches und der angrenzenden Gehölze, befinden sich potenzielle Brutstandorte der Nachtigall und des Rebhuhns. Eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist auf Grund von akustischen Störungen nicht auszuschließen. Kiebitz, Feldlerche Um eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG auszuschließen, muss die Inanspruchnahme der Ackerfläche außerhalb der Brutzeit des Kiebitzes und der Feldlerche, also zwischen dem 01. September und dem 28. Februar, erfolgen. Im Umfeld des Plangebiets befinden sich großflächige Äcker, auf denen überwiegend (Winter-)Getreide angebaut wird. Außerdem liegen in der Umgebung des Plangebiets viele Äcker mit Versuchsflächen. Diese Ackerflächen sind in mehrere kleine Parzellen gegliedert. Zwischen den einzelnen Parzellen befinden sich ca. 3 m breite Streifen auf denen Ackerwildkräuter wachsen, sodass diese Flächen optimalere Brutstandortbedingungen für die Feldlerche und den Kiebitz bieten als die Ackerfläche des Plangebiets. Der Kiebitz und die Feldlerche finden im Umfeld des Plangebiets genügend, teils optimalere Brutstandorte als im Plan- 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 42 gebiet, weshalb die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang auch weiterhin gegeben ist. Eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sowie Störwirkungen im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG können ausgeschlossen werden. Nachtigall, Rebhuhn Die Nachtigall und das Rebhuhn zählen zu den Arten, die als wenig störungsempfindlich gelten. Für das Rebhuhn entsteht lärmbedingt ein erhöhtes Prädationsrisiko, wenn der kritische Schallpegel von 55 dB(A) überschritten wird. Die Nachtigall gehört laut (GARNIEL & MIERWALD 2010) zu den Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit. Straßenverkehrslärm und die Aktivitätsdichte korrelierten nicht oder nur schwach miteinander (GARNIEL & MIERWALD 2010). Diese Aussage wäre auch auf die möglichen Lärmemissionen des Vorhabens übertragbar, weshalb Störungen auf die Nachtigall und das Rebhuhn nicht gegeben sind. Hinzu kommt, dass bezüglich der akustischen Wirkungen eine Vorbelastung durch den Betrieb auf dem Gut Hovedissen besteht. Störwirkungen im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG können deshalb ausgeschlossen werden. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 43 8.0 Zusammenfassung Gegenstand der Artenschutzprüfung ist die geplante Errichtung einer Halle zur Saatgutverarbeitung des Gutes Hovedissen in Leopoldshöhe. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zum Bau einer Saatgutbearbeitungshalle sowie zur Errichtung von Gewächshäusern und Stellplatzflächen. Die Flächen sollen als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Saatgutbearbeitungshalle" festgesetzt werden. Das Plangebiet liegt auf einer Ackerfläche östlich des Gutes Hovedissen. Im Umfeld befinden sich weitere Äcker, Gebüsche und einzelne Hecken, der Heipker Bach, eine Fettweide, ein Teich sowie Gebäude mit Gärten. Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkungen wurden das Plangebiet und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen „Gebäude“, „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“, „Äcker, Weinberge“, „Fettwiesen- und weiden“, „Säume, Hochstaudenfluren“, „Fließgewässer“ und „Stillgewässer“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) überführt. Es ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Zudem fand eine Befragung der Biologischen Station Kreis Lippe und der NABU-Ortsgruppe Leopoldshöhe statt. Es erfolgte am 27.06.2013 eine Begehung des Untersuchungsgebiets zur Untersuchung der Ackerfläche und den angrenzenden Biotopstrukturen. Aufbauend auf diesen Datenquellen sind im Zuge der Vorprüfung alle relevanten Arten untersucht worden. Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt für das Messtischblatt 3918 „Bad Salzuflen“ für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 46 Arten als planungsrelevant. Unter den Tierarten sind 11 Säugetierarten, 32 Vogelarten, 2 Amphibienarten und 1 Reptilienart. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht benannt. Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 44 (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von Arten aus (LANUV 2013A). Die Biologische Station Kreis Lippe sowie die NABU-Ortsgruppe verfügen über keine Daten zum Vorkommen von Tierarten im Untersuchungsgebiet. Als mögliche Konfliktarten wurden folgende Vogelarten ermittelt: Feldlerche, Kiebitz, Nachtigall, Rebhuhn Das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verletzung und Tötung) kann unter Anwendung der dargestellten Vermeidungsmaßnahme ausgeschlossen werden. Vorhabensspezifisch sind weder im Bereich des Plangebiets noch in der Umgebung Störwirkungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu erwarten. Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Vogelarten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann ausgeschlossen werden. Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Dementsprechend ergibt sich keine Relevanz des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG, wonach es verboten ist, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Die geplante Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ löst bei Anwendung der Vermeidungsmaßnahme keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG aus. Bielefeld, im August 2013 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 45 9.0 Quellenverzeichnis BAUER/BEZZEL/FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Wiesbaden. DIETZ/HELVERSEN/NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Franckh-Kosmos Verlag. Stuttgart. DREES & HUESMANN (2013): Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“. Drees & Huesmann Planer. Bielefeld. FLEDERMAUSSCHUTZ (2012): LFA Fledermausschutz. Fledermausschutz.de. Immer ein offenes Ohr. (WWW-Seite) http://www.fledermausschutz.de/index.php?id=282 GARNIEL & MIERWALD (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Kieler Institut für Landschaftsökologie. Kiel. KREIS LIPPE (2001): Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen Nord“. Kreis Lippe. Detmold. LANUV (2013A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf (WWW-Seite) http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm. Zugriff: 01.07.2013, 12:00 MESZ. LANUV (2013B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite) http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/3918 Zugriff: 01.07.2013, 16:00 MESZ. LANUV (2013C): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (WWW-Seite) http://www.naturschutzfachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe Zugriff: 27.06.2013, 14:00 MESZ. MUNLV (2010): Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationa- 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 46 len Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (VRL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17. MWME (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung Anlagen Karte Nr. 1: Bestand der Biotoptypen, Maßstab 1:1.500