Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
29 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
27.09.13, 21:15
Aktualisiert
27.09.13, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
90/2013
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Lange / Herr Niebuhr
Telefon:
05208 / 991-100 / 206
Datum:
27. September 2013
Auswirkungen der Daten des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG 2014) und der
Kreisumlage auf den Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
10.10.2013
Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschuss
10.10.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Nach Vorliegen der 1. Modellrechnung auf Basis der Eckpunkte zum GFG 2014 vom 20.08.2013 sowie nach
Bekanntwerden der Planungen für die Festsetzung der Kreisumlage für das Jahr 2014 durch Schreiben des
Kreises Lippe vom 26.08.2013 ergeben sich für den Haushaltsplan der Gemeinde Leopoldshöhe für das
Jahr 2014 massive Verschlechterungen.
Im Rahmen der Finanzplanung bei Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2013 ist die Verwaltung
von einer leicht sinkenden Kreisumlage ausgegangen. Hintergrund hierfür war zum einen die Erhöhung der
Kostenübernahme des Bundes zu den Unterkunftskosten in der Sozialhilfe und zum anderen die nahezu
unverändert gebliebenen Hebesätze bei der Landschaftsverbandsumlage. Der Ansatz der Kreisumlage für
das Jahr 2014 wurde daher auf 10.100.000,00 € gesenkt. Leider führen die nunmehr durch den Kreis Lippe
vorgelegten Berechnungen zu einer, trotz der in Summe gleichgebliebenen allg. Kreisumlage (174.500.000
€) und Jugendamtsumlage (36.400.000,00 €) zu einer Kreisumlage in Höhe von 10.821.463 €. Und dies
obwohl der Kreis Lippe den Hebesatz bei der allg. Kreisumlage von 43,324% im Jahr 2013 auf 41,864% im
Jahr 2014 gesenkt hat.
Diese Zahlen entsprechen einer Verschlechterung gegenüber der Finanzplanung für das Jahr 2014 in Höhe
von 721.000 €. Hauptursache für diese Mehrbelastung sind insbesondere die stark gesunkenen
Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Blomberg, die dadurch ca. 5,5 Mio. € weniger Kreisumlage zahlen
muss, die aufgrund des Berechnungssystems auf die anderen Kommunen umgelegt werden. Unabhängig
davon spielt auch die gestiegene Steuerkraft der Gemeinde Leopoldshöhe in der Referenzperiode vom
01.07.2012 bis zum 30.06.2013 bei der Kreisumlage eine Rolle. Diese Entwicklung war jedoch bei der
Aufstellung des Haushaltsplanes für 2013 noch nicht bekannt.
Bei den Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2014 war die Verwaltung zunächst von einer geringfügigen
Steigerung um 100.000 € gegenüber den tatsächlichen Zahlungen aus 2013 ausgegangen. Der
Finanzplanungsansatz wurde daher auf 1,55 Mio. € festgesetzt. Nach den vorliegenden Zahlen der 1.
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Modellrechnung soll die Gemeinde Leopoldshöhe jedoch nur Schlüsselzuweisungen in Höhe von 514.252 €
erhalten. Dies entspricht einer Verschlechterung gegenüber der Finanzplanung in Höhe von rd. 1.036.000 €.
Ausschlaggebend für diese negativen Veränderungen sind, neben der erhöhten Steuerkraft, die Ansätze zur
Berechnung der Ausgangsmesszahl, welche vom Land NRW festgelegt wird. Die gegenüber 2013 um rund
100 Personen gesunkene Einwohnerzahl und die Veränderungen der Gewichtungszahlen beim
Schüleransatz (für Ganztagsschüler von 3,33 auf 2,02!! und bei den Grundschülern von 0,70 auf 0,62)
sorgen hier für eine kräftig gesunkene Ausgangsmesszahl. Der sog. Schüleransatz sinkt von 4.031 Punkten
im Jahr 2013 auf jetzt 2.598 Punkte. Bei einem Grundbetrag von 669,796587 € pro Ansatzzahl macht dies
allein einen Betrag von 959.818,51 € aus (1.433 x 669,796587 €). Der Grundbetrag steigt zwar von ca. 580
€ im Jahr 2013 auf jetzt 669,79 €, kann jedoch die Verschlechterungen bei den relevanten
Ausgangsmesszahlen bei weitem nicht kompensieren (Hauptansatz, Schüleransatz und Soziallastenansatz
etc.).
Auswirkungen:
Durch die beschriebenen Zahlen ändert sich ohne weitere Konsolidierungsmaßnahmen das für 2014
geplante Jahresergebnis auf – 2.288.642 € (Finanzplanungsergebnis in Höhe von – 531.572 € zzgl. der o. a.
Verschlechterungen i. H. v. – 1.757 Mio. €). Dadurch würde der %-Satz der Verringerung des Eigenkapitals
(Allg. Rücklage) von geplanten 3,17% auf 13,60% ansteigen und damit ein Haushaltssicherungskonzept
unumgänglich machen. Diese Berechnung erfolgt auf der Basis des Jahresergebnisses für 2013 i. H. v. –
2.342.026 €, welches ebenfalls schon eine Verringerung des Eigenkapitals von 12,22% nach sich zieht.
Somit wäre in zwei aufeinanderfolgenden Jahren der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende
Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel (5%) verringert (vgl. § 76 Abs. 1 Nr. 2
GO NRW).
Um unter der 5%-Grenze zu bleiben, dürfte das Jahresergebnis 2014 nur bei ca. - 830.000 € (= 4,93%)
liegen. Um dieses Ergebnis zu erreichen, ist somit ein Einsparpotential für den Haushalt 2014 in Höhe von
rd. 1.500.000 € notwendig.
Um dem HSK zu entgehen, hat die Verwaltung folgende Vorschläge zu unterbreiten, um die
Haushaltssituation deutlich zu verbessern:
Einsparungen allein auf der Aufwandsseite werden nicht die Summen ergeben, die für die Konsolidierung
notwendig sind. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass selbst bei Aufstellung eines HSK erhebliche
Verbesserungen aufzuzeigen sind, um mittelfristig einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Dass dies in der
Hauptsache auf der Ertragsseite passiert, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass landesweit die HSKKommunen und Kreise (175 von 427; nur 26 Kommunen schaffen einen „echten“ Haushaltsausgleich, 99
Kommunen einen fiktiven und 127 Kommunen (zu denen z. Zt. auch die Gemeinde Leopoldshöhe gehört)
können sich nur durch eine genehmigte Verringerung des Eigenkapitals vor der Haushaltssicherung retten!!)
in der Regel vergleichsweise sehr hohe Realsteuerhebesätze haben. Darauf, dass die Ertragssituation zu
verbessern sei, haben sowohl die GPA als auch die Wirtschaftsprüfer bereits mehrfach hingewiesen.
Vorschläge:
Die Verbesserungen durch vorgezogene Hebesatzanpassungen z. B. auf jeweils 440 Hebesatzpunkte bei
der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer (bisher vorgesehen für 2015 und 2016) belaufen sich im ersten
Jahr auf ca. 270.000 €, wovon in den Folgejahren jedoch ca. 55.000 € durch die Gewerbesteuerumlagen
wieder aufgerechnet würden. Darüber hinaus würde sich eine höhere Steuerkraft auf die Kreisumlage
auswirken, ggf. könnten sich weitere Belastungen ergeben, indem das Land NRW die derzeitigen fiktiven
Hebesätze erhöht.
Eine Anpassung auf 450 Hebesatzpunkte ergäbe im ersten Jahr eine Verbesserung von ca. 520.000 €,
allerdings auch hier in den Folgejahren wieder abzgl. der Gewerbesteuerumlagen i. H. v. ca. 105.000 €.
Eine pauschale Kürzung um 2,5% bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen würde ein
Einsparpotential von ca. 125.000 € ergeben. Eine Umsetzung erweist sich jedoch als schwierig, da viele
dieser Aufwandsarten im Kindergarten-, Schul- und Jugendbereich (z.B. Schülerbeförderungskosten) liegen
und sich auch die Erträge in diesem Bereich nach der Anzahl der Kinder richten. Auch die Aufwendungen für
die Kommunalversicherungen liegen in diesem Bereich. In den Finanzplanjahren sollen die bisherigen
Ansätze, auch in allen anderen Bereichen, auf der gleichen Höhe verbleiben.
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Umsetzung der Prüfungsbemerkungen der GPA aus den letzten beiden Berichten zum Thema
Umstellung der Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte
Neben den möglichen Steueranpassungen würde eine Änderung der Abschreibungen auf
Wiederbeschaffungszeitwerte zu einer durchschlagenden Verbesserung im Bereich der Abwassergebühren
führen. Dies hätte anders als bei Steueranpassungen den Vorteil, nicht in den Folgejahren bei den
Finanzierungsumlagen des GFG angerechnet zu werden. Das so zu erzielende Gebührenplus beläuft sich
nach überschlägigen Berechnungen zwischen 1,5 – 1,8 Mio. €. Hiervon könnte ein großer Anteil dem
Kernhaushalt zur Verfügung gestellt werden, ein noch festzulegender Anteil soll aber auch im Betrieb
verbleiben, um die notwendige finanzielle Ausstattung langfristig zu gewährleisten. Hierzu ist eine neue
Gebührenkalkulation und eine damit verbundene voraussichtliche Anhebung der Gebühren bis zu einer
Größenordnung von 1,70 €/cbm Abwasser und bis zu 0,50 €/qm Regenwasserfläche notwendig.
Zeitliche Planung für den Haushaltsplan 2014 einschl. der Finanzplanung bis 2017
Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, wegen der aktuell sehr schwierigen Haushaltssituation von der in
den vergangenen Jahren praktizierten Vorgehensweise, den Haushaltsplan erst im Februar einzubringen,
abzuweichen. Die Einbringung sollte nach Meinung der Verwaltung bereits Mitte November im HFA erfolgen;
der HFA wäre dann ausschließlich für die Beratung des reinen Zahlenwerkes inkl. des Vorberichtes
zuständig. Die weiteren Anlagen mit den dazugehörigen Erläuterungen werden dann im Laufe der
Beratungen hinzugefügt. Eine ausführliche Behandlung des Planes in jedem Fachausschuss wäre aus
Sicht der Verwaltung entbehrlich, da über die z. Zt. gültige Finanzplanung hinaus keine weiteren Spielräume
vorhanden sind, die einer besonderen Beratung bedürfen. Es sind daher voraussichtlich zusätzliche
Sitzungen des HFA erforderlich, bevor der Rat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2013 den Haushalt
verabschieden könnte. Der Bürgermeister hat in dieser Weise die Politik bereits Anfang September
informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die wichtigsten Eckdaten durchaus belastbar sind, da sowohl
das Land NRW als auch der Kreis Lippe ihre Haushalte ebenfalls noch vor Weihnachten verabschieden
wollen.
In Vertretung
Lange