Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
25.10.13, 21:15
Aktualisiert
25.10.13, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung
und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
91/2013
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Immobilien
und Gebäudemanagement
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Frau Barthel
Telefon:
05208/991-261
Datum:
25. Oktober 2013
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2012 der LIL
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien und
Gebäudemanagement
Termin
06.11.2013
Rat
19.12.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Im Vorfeld dieses Tagesordnungspunktes wird der Wirtschaftsprüfer Herr Kampen den Jahresabschluss der
LIL für das Wirtschaftsjahr 2012 vorstellen. Im vergangenen Jahr wurde ein Überschuss in Höhe von
151.708,80 € erzielt. Unter Berücksichtigung der Ausschüttung an den Kernhaushalt in Höhe von 54.874,43
€, des Bilanzgewinns aus 2011 in Höhe von 33.168,84 € und der Rücklagenerhöhung von 3.883,17 € bleibt
ein Bilanzgewinn in 2012 in Höhe von 133.886,38 €, über dessen Behandlung zu entscheiden ist.
Durch die erfolgreiche Grundstücksvermarktung stellt sich die Situation der LIL weiterhin positiv dar. Auch
2012 wurde die konsequente Entschuldung mit Tilgungen von insgesamt rund 825 T€ fortgesetzt. Dadurch
und durch die günstige Entwicklung auf dem Darlehensmarkt sanken die Aufwendungen für Zinsen im
Vergleich zu 2011 um weitere 36 T€.
Die Betriebsleitung hält es für vertretbar, von dem Bilanzgewinn einen Betrag von 100.000 € dem
Kernhaushalt zuzuführen. Die restlichen 33.886,38 € sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Beschlussvorschlag:
a) Unter Bezugnahme auf den Jahresabschlussbericht für das Wirtschaftsjahr 2012 und die Beratung in der
Schlussbesprechung empfiehlt der Betriebsausschuss Immobilien- und Gebäudemanagement dem Rat
folgende Beschlussfassung:
1.) Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe
festgestellt.
-2-
2.) Von dem Bilanzgewinn in Höhe von 133.886,38 € wird ein Teilbetrag von 100.000 € dem
Kernhaushalt zugeführt. Der verbleibende Betrag von 33.886,38 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) erteilt
der Betriebsausschuss der Betriebsleitung Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betriebsausschuss
gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten.
(Lange)
Betriebsleiter
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung