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Beschlussvorlage LIL/GM (Prüfungsbericht Jahresabschluss 2012)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
466 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
25.10.13, 21:15
Aktualisiert
25.10.13, 21:15

Inhalt der Datei

DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT · STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichtes 2012 Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN I INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Prüfungsauftrag 1 II. Grundsätzliche Feststellungen 3 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 3 III. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 5 IV. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 9 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 9 1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 9 1.1.1. Rechnungswesen 1.1.2. Wirtschaftsplan 9 9 1.2. Jahresabschluss 10 1.3. Lagebericht 11 2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 11 3. Wirtschaftliche Verhältnisse 12 3.1. Vermögens- und Finanzlage 12 3.2. Ertragslage 17 V. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 19 VI. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 20 VII. Unterzeichnung des Prüfungsberichts 21 pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN II ANLAGEN Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2012 I/1 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 I/2 Anhang 2012 I/3 Lagebericht 2012 II Bestätigungsvermerk III Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung IV Rechtliche Verhältnisse V Entwicklung der zweckgebundenen Rücklagen für das Wirtschaftsjahr 2012 VI Aufstellung der Darlehen per 31. Dezember 2012 VII Ergebnisrechnung 2012 Mietobjekte VIII Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG gemäß IDW PS 720 IX Allgemeine Auftragsbedingungen X pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN I. 1 Prüfungsauftrag Die Betriebsleitung erteilte uns mit Prüfungsvertrag vom 11./14. Februar 2013 mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) den Auftrag, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe, - nachfolgend auch „LIL“ oder „Betrieb“ genannt zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Aufgrund § 106 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der LIL unter Einbeziehung der Buchführung und darüber hinaus gemäß § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 1 der Betriebssatzung die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) zu beachten. Form und Inhalt unseres Prüfungsberichtes folgen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Ohne den vorgenannten Prüfungsauftrag zu erweitern, hat die GPA bei ihrer Zustimmung zum Prüfungsauftrag für die Beantwortung der folgenden Fragestellungen innerhalb des Fragenkatalogs zur Prüfung nach § 53 HGrG um aussagekräftige und angemessene Informationen gebeten:  Fragenkreis 2: Vorkehrungen zur Korruptionsprävention und den getroffenen Maßnahmen  Fragenkreis 3c: Ergebnis der Nachkalkulation nach § 6 KAG und deren Abbildung im Jahresabschluss  Fragenkreis 4: Angemessenheit des Risikofrüherkennungssystems pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 2  Fragenkreis 8: Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor Realisierung von Investitionen und zu Überschreitungen bei abgeschlossenen Investitionen  Fragenkreis 14c: Angemessenheit von Leistungsbeziehungen Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Wir haben auftragsgemäß im Prüfungsbericht eine gesetzlich nicht geforderte Anlage IV mit Aufgliederungen und Erläuterungen beigefügt. Dem Bericht sind der geprüfte Jahresabschluss als Anlage I/1 (Bilanz), I/2 (Gewinn- und Verlustrechnung) und I/3 (Anhang) sowie der Lagebericht als Anlage II beigefügt. Der Bericht enthält vorweg eine Stellungnahme zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die Betriebsleitung (Abschnitt II). Erläuterungen zur Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse im Einzelnen sowie der aufgrund der Prüfung erteilte Bestätigungsvermerk folgen in den Abschnitten III bis VI. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit gelten - auch im Verhältnis zu Dritten - die als Anlage X beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002. pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN II. 3 Grundsätzliche Feststellungen Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die Betriebsleitung nehmen wir nachfolgend Stellung und heben die wesentlichen Angaben hervor:  Der Lagebericht enthält nach unserer Einschätzung folgende Kernaussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Betriebes: Im Bereich der Grundstücksverwaltung wurden zum Bilanzstichtag sechs Liegenschaften von der LIL verwaltet. Alle Einheiten sind vermietet bzw. verpachtet. Wie im Vorjahr konnte eine hohe Zahl an Grundstücksverkäufen realisiert werden. Insgesamt wurden im Baugebiet Waldstraße 26 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 13.814 m² veräußert. Im Baugebiet Brunsheide-Süd wurde das letzte Grundstück mit einer Fläche von 540 m² verkauft. Der Darlehensbestand konnte um T€ 825 zurückgeführt werden. Neue Darlehen wurden nicht aufgenommen. Insgesamt wurde ein Jahresüberschuss von T€ 152 erzielt, der um T€ 147 über dem Ansatz im Wirtschaftsplan lag. Im Berichtsjahr wurden mehr Grundstücke, als ursprünglich geplant, verkauft.  Der Lagebericht enthält nach unserer Einschätzung folgende zentrale Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken: Neben der Attraktivität der Gemeinde Leopoldshöhe gewährleistete die Vermarktungs- und Betreuungsstrategie der LIL ein hohes Kaufinteresse an Baugrundstücken, was sich in der positiven Entwicklung der Verkäufe im Baugebiet Waldstraße im Jahr 2012 widerspiegelt. Bei Jahresabschlusserstellung waren alle Grundstücke in diesem Baugebiet verkauft bzw. vergeben. Im neuen Baugebiet Parkstraße, welches erst im Herbst 2013 erschlossen sein wird, sind keine freien Grundstücke mehr vorhanden. Auch für die in Planung befindlichen Baugebiete gibt es bereits viele Interessenten. pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 4 Mit Blick auf die Investitionsplanung des Betriebs (im Wesentlichen die Sanierung des Sportplatzes Asemissen) muss ein Augenmerk auf die Liquidität gerichtet werden. Hier sollen die geplanten Investitionen durch rechtzeitigen Verkauf der Grundstücke finanziert werden. Jedoch wird die Notwendigkeit eines Kassenkredits nicht ausgeschlossen. Die Beurteilung der Lage der LIL ist nach den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen - insbesondere den Jahresabschlussunterlagen, Betriebsausschussprotokollen und Planungsrechnungen - plausibel und widerspruchsfrei abgeleitet. Die im Lagebericht enthaltenen Einschätzungen und Prognosen zum Fortbestand und zur künftigen Entwicklung sind nachvollziehbar. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der Betriebsleitung dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Darüber hinausgehende berichtspflichtige Tatsachen, die den Bestand des Betriebs gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, haben wir bei der Durchführung der Prüfung nicht festgestellt. pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN III. 5 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gemäß § 106 GO NRW i.V.m. §§ 316 ff. HGB sind der Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und der Lagebericht zu prüfen. Für Aufstellung und Inhalt dieses Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die uns gemachten Angaben liegt die Verantwortung bei der Betriebsleitung der LIL. Es ist Aufgabe des Abschlussprüfers, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Abschlussprüfung ist nach Maßgabe von § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erweitert. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehörte nur insoweit zu den Aufgaben unserer Abschlussprüfung, als sich daraus üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Untreuehandlungen oder Unterschlagungen sowie die Feststellung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unserer Abschlussprüfung. Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob alle Risiken beachtet und in versicherungstechnischer Hinsicht ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand unseres Auftrages. Bei unserer Prüfung haben wir die §§ 316 ff. HGB und die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) dargelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie § 106 GO NRW und die Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen beachtet. pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 6 Wir haben unsere Prüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkannt werden können. Dazu wurden Risikofaktoren identifiziert und analysiert, um eine Differenzierung zwischen kritischen und weniger kritischen Prüfungsgebieten zu ermöglichen und die risikoorientierte Prüfungsstrategie für die einzelnen Prüfungsgebiete festzulegen. Die Prüfungsstrategie haben wir auf der Grundlage der Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebs, der Erwartung über mögliche Fehler sowie der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems entwickelt. Ausgehend von unserer Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wurde das Prüfungsprogramm so bestimmt, dass unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit die geforderten Prüfungsaussagen mit hinreichender Sicherheit möglich werden. Sowohl analytische Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) als auch Einzelfallprüfungen (Überprüfung von Geschäftsvorfällen sowie von Beständen) wurden nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen. Aus den bei unserer Prüfungsplanung getroffenen Feststellungen ergaben sich nachfolgende Prüfungsschwerpunkte:  Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Vorräte unter Einbezug der Bestandsveränderungen  Entwicklung der Rückstellungen  Vollständigkeit und Realisierung der Umsatzerlöse pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 7 Unsere Feststellungen aus der vorangegangenen Abschlussprüfung haben wir berücksichtigt. Der von uns geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 13. Dezember 2012 festgestellt. Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, sowie des ITSystems als dessen Teil, haben wir keine Mängel festgestellt. Eine Ausweitung unserer Prüfungshandlungen bzw. Änderung unserer Prüfungsschwerpunkte war demnach nicht erforderlich. Analytische Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen von Vorjahresvergleichen einzelner Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei der Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorgenommen. Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste Auswahl durchgeführt (IDW HFA 1/1988). Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind in Saldenlisten sowie OP-Listen einzeln aufgeführt. Der Nachweis der übrigen Vermögens- und Schuldposten erfolgte durch Bücher, Verträge sowie sonstige Unterlagen und Belege wie Kassenbücher und Bankauszüge. Saldenbestätigungen forderte die LIL für die Girokonten über die Gemeinde an. Weitere wurden nicht angefordert. Prüfungen anderer Stellen haben nach den uns gegebenen Auskünften im Berichtsjahr nicht stattgefunden. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebs vermittelt. pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 8 Der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir den vom Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlichten Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Stand: 09. September 2010, zugrunde gelegt. Die Prüfung wurde von uns im Juli 2013 in den Geschäftsräumen der LIL durchgeführt. Die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen und Nachweise standen uns zur Verfügung. Erbetene Auskünfte wurden uns von der Betriebsleitung und den uns benannten Mitarbeitern bereitwillig erteilt. Die Betriebsleitung hat uns die berufsübliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss abgegeben, die wir zu unseren Akten genommen haben. pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN IV. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 9 1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 1.1.1. Rechnungswesen Nach unseren Feststellungen sind die Geschäftsvorfälle vollständig und richtig aufgezeichnet. Das Belegwesen ist geordnet und übersichtlich, die Konten sind ordnungsgemäß geführt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde zutreffend aus dem Rechnungswesen entwickelt, das insgesamt den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Die LIL nutzt für den Bereich der Finanzbuchhaltung die Dienste des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe. Hierbei wird DATEV-Software in der Version kommunal pro V.3.12 eingesetzt. Testate zur Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Software lagen vor. Bei unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die eingesetzten Verarbeitungsprogramme die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten nicht gewährleisten. 1.1.2. Wirtschaftsplan Der von der Betriebsleitung aufgestellte und vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am 29. März 2012 beschlossene Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht) für 2012 entspricht den Vorschriften der EigVO NRW. Der Erfolgsplan sah ein Jahresüberschuss von T€ 4 vor, der im Geschäftsjahr erzielte Jahresüberschuss von T€ 152 lag damit T€ 148 über dem Planansatz. Die Gründe für die Abweichung sind im Lagebericht der LIL zutreffend dargelegt. pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 10 1.2. Jahresabschluss In seiner Sitzung am 07. November 2012 hat der Betriebsausschuss den von uns geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 und den Lagebericht dem Rat zur Feststellung empfohlen. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat am 13. Dezember 2012 der vorbezeichneten Empfehlung einstimmig zugestimmt und dem Betriebsausschuss Entlastung erteilt. Darüber hinaus wurde beschlossen, den unter Berücksichtigung einer Ausschüttung an den Kernhaushalt in Höhe von € 54.874,43 für das Jahr 2010 verbleibenden Bilanzverlust von € 21.705,59 auf neue Rechnung vorgetragen. Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wurde am 08. Januar 2013 erteilt. Dieser ist zusammen mit den Ratsbeschlüssen zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Behandlung des Bilanzgewinns gemäß § 15 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe bekannt gemacht worden. Jahresabschluss und Lagebericht liegen gemäß § 26 Abs. 3 EigVO NRW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 bei der Betriebsleitung der LIL im Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe zur Einsichtnahme aus. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die für große Kapitalgesellschaften geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften einschließlich des Stetigkeitsgrundsatzes wurden beachtet. Die gesetzlich geforderten Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und die sonstigen Pflichtangaben zum Jahresabschluss sind im Anhang vollständig gemacht. pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 11 1.3. Lagebericht Der Lagebericht (Anlage II) entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Er steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes. Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung im Lagebericht zutreffend dargestellt werden. Die Angaben nach § 25 EigVO NRW sind vollständig und zutreffend. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind im Lagebericht zutreffend dargestellt und die nach § 289 Abs. 2 HGB gemachten Angaben sind vollständig und zutreffend. 2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der vorliegende Jahresabschluss entspricht in Gliederung und Bewertung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LIL. Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen, die im Anhang dargestellt sind, betreffen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie wertbestimmende Faktoren. Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen mit wesentlicher Auswirkung auf den Jahresabschluss haben wir bei unserer Prüfung nicht festgestellt. pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 3. 12 Wirtschaftliche Verhältnisse 3.1. Vermögens- und Finanzlage 31.12.2011 T€ 31.12.2012 % T€ Veränderungen % T€ Aktivseite Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen langfristiges Vermögen Vorräte kurzfristige Forderungen gegen Fremde flüssige Mittel kurzfristiges Vermögen Gesamtvermögen 2.053 36 2.053 36 ------------ -------- 2.121 36 2.121 36 ------------ -------- + 68 + 68 ------------ 3.529 63 3.207 54 - 322 9 49 1 10 601 10 + + 1 552 3.587 64 ------------ -------- 3.818 64 ------------ -------- + 231 ------------ 5.640 100 5.939 100 + 299 2.076 1.369 37 24 2.216 1.318 37 22 + - 140 51 Passivseite Eigenkapital Darlehen langfristiges Kapital kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber - Fremden - der Gemeinde kurzfristiges Kapital Gesamtkapital 3.445 61 ------------ -------- 2.087 108 37 2 2.195 39 ------------ -------5.640 100 3.534 59 ------------ -------- 2.183 222 37 4 2.405 41 ------------ -------5.939 100 + 89 ------------ + + 96 114 + 210 -----------+ 299 pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 13 Für die Bilanzanalyse haben wir die einzelnen Bilanzposten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zusammengefasst und gegliedert. Gliederungsmerkmal ist auf der Vermögensseite die Dauer der Gebundenheit an den Betrieb, auf der Schuldenseite die Dauer der Verfügbarkeit. Die langfristigen Schulden wurden um die im nächsten Jahr fälligen Tilgungsraten vermindert, die dem kurzfristigen Kapital zugeordnet worden sind. Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe haben wir saldiert. Einen Teilbetrag des Bilanzgewinns 2012 in Höhe von T€ 100 haben wir entsprechend Ergebnisverwendungsvorschlag den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde zugeordnet. Die auf diese Weise bereinigte Bilanzsumme von T€ 5.939 hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 299 = 5 % erhöht. Der Ausweis des Anlagevermögens erhöhte sich um T€ 68. Den Investitionen in Höhe von T€ 86 standen Abschreibungen von T€ 18 gegenüber. Die Veränderung des Vorratsvermögens (- T€ 322) resultierte im Wesentlichen aus Aktivitäten im Baugebiet Waldstraße. Infolge der Veräußerung von 26 Baugrundstücken sowie Rücknahme eines Grundstücks in diesem Baugebiet waren Buchwertabgänge sowie Abgänge der das Baugebiet betreffenden Vermarktungs- und Erschließungskosten von insgesamt T€ 609 zu verzeichnen. Zudem waren Abgänge für Buchwerte sowie Vermarktungs- und Erschließungskosten für das Objekt „Westphal“ in der Herforder Straße (T€ 85) sowie das letzte Grundstück im Baugebiet Brunsheide-Süd (T€ 73) zu verbuchen. Demgegenüber standen Zugänge an Buchwerten und Vermarktungskosten für das neue Baugebiet Parkstraße in Höhe von T€ 508. Bei den Buchwerten handelt es sich um die von der LIL für die einzelnen Grundstücke entrichteten Kaufpreise, Notar-, Gerichts- und Vermessungskosten. Die kurzfristigen Forderungen gegen Fremde bewegen sich auf Vorjahresniveau. Die Entwicklung des Bestandes an flüssigen Mitteln (+ T€ 552) erläutern wir in der nachfolgenden Kapitalflussrechnung. Die Veränderung des Eigenkapitals resultiert aus der Verwendung des Ergebnisses des Berichtsjahres. Die Abnahme des langfristigen Darlehensbestandes (- T€ 51) ergibt sich aus planmäßigen Tilgungen. pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 14 Die Erhöhung der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Fremden (+ T€ 96) resultierte im Wesentlichen aus der Rückführung der kurzfristigen Darlehensverbindlichkeiten (- T€ 775), der Erhöhung der Rückstellungen (+ T€ 413) sowie der erhaltenen Anzahlungen (+ T€ 384). Der Anstieg des Saldos der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde (+ T€ 114) ist im Wesentlichen auf die voraussichtliche Abführung von T€ 100 des Bilanzgewinns der LIL zurückzuführen. pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 15 Die finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Berichtsjahres stellen sich als Veränderung der flüssigen Mittel in einer Kapitalflussrechnung nach der indirekten Methode gemäß DRS 21 wie folgt dar: 1. Jahresergebnis 2. Abschreibung auf Gegenstände des Anlagevermögens 3. Zu-/Abnahme der Rückstellungen 4. Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 5. Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 6. Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1. - 5.) 7. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 8. Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 7.) 2012 T€ T€ - 17 + 152 + - 18 7 + + 18 413 + 1.001 + 399 + + 536 172 + 1.167 ------------ + 1.518 ------------ - - 50 86 50 ------------ 86 ------------ + 300 - 1.219 200 - - 1.119 ------------ 880 ------------ 13. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Summe aus 6., 8. und 12.) 14. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode + 2 51 + + 552 49 15. Finanzmittelfonds am Ende der Periode + 49 + 601 9. Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen 10. Auszahlung aus der Tilgung von Darlehen 11. Abführung an den Kernhaushalt 12. Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 9. - 11.) 1 2011 825 55 Deutscher Rechnungslegungsstandard Nr. 2 pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 16 Der positive Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (T€ 1.518) reichte mehr als aus, um den Mittelbedarf aus Investitionstätigkeit (T€ 86) und Finanzierung (T€ 880) zu decken. Entsprechend erhöhte sich der Bestand der flüssigen Mittel um T€ 552 auf T€ 601. Bilanzkennzahlen 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 Eigenkapital bezogen auf das Gesamtkapital 29 % 29 % 32 % 37 % 37 % Langfristige Schulden bezogen auf das Gesamtkapital 27 % 29 % 31 % 24 % 22 % Die Vermögens- und Finanzlage der LIL entspricht guten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 17 3.2. Ertragslage 2011 T€ Umsatzerlöse Bestandsverminderung sonstige betriebliche Erträge Betriebsleistung - Aufwendungen für die Betriebsleistung % T€ 1.641 507 1.319 - 407 2 - 324 100 ------------ -------- Aufwendungen für bezogene Leistungen Abschreibungen Personalaufwandserstattungen sonstige Aufwendungen 89 18 121 23 Veränderungen*) 2012 - % T€ 1.907 184 872 - 84 - 1.035 100 ------------ -------- 27 6 37 7 65 18 106 647 6 2 10 63 + + - 266 447 2 + 711 -----------+ + - 24 15 624 251 77 ------------ -------- 836 81 ------------ -------- 585 ------------ Betriebsergebnis + 73 + 23 + + 126 Finanzergebnis - 90 - 28 - 5 + 43 Jahresüberschuss (+) / -fehlbetrag (-) - 17 - 5 + 152 + 14 + 169 199 + 19 47 - Die Ertragslage haben wir nach den Unterlagen des Betriebes entwickelt. Die Werte haben wir mit der in Anlage I/2 beigefügten Gewinn- und Verlustrechnung abgestimmt. Die Posten der Erfolgsrechnung wurden nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet. Das Geschäftsjahr 2012 führte insgesamt zu einem Jahresüberschuss von T€ 152 (i.V. Jahresfehlbetrag T€ 17). Für diese Entwicklung waren zusammengefasst folgende Sachverhalte maßgebend: Der Anstieg der Betriebsleistung um T€ 711 resultiert aus höheren Erlösen aus dem Verkauf von Grundstücken (+ 16 %) sowie aus der geringen Bestandsverminderung (- 34 %). Letztere resultiert aus der Tatsache, dass 2012 viele große Grundstücke veräußert wurden, bei denen relativ geringe Vermarktungskosten zu Buche standen. Die Vermarktungskosten werden pro Grundstück berechnet. *) + = - = Ergebnisverbesserung Ergebnisrückgang pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN 18 Zudem berücksichtigt die Bestandsverminderung den Zugang der Vermarktungskosten für das neue Baugebiet Parkstraße in Höhe von T€ 420. Der Zusammenhang der Umsatzerlöse und der Betriebsleistung verweisen wir auf den Anhang der LIL (Anlage I/3, Blatt 4). Die Aufwendungen für die Betriebsleistung erhöhten sich um T€ 585 vor allem infolge der gestiegenen sonstigen Aufwendungen, hier insbesondere die Rückstellungszuführung für die Abraumbeseitigung von Kieselrotmaterial für das Baugebiet Parkstraße. Die Personalaufwandserstattungen sanken um rd. 12 %. Das Vorjahr war hier mit von der Gemeinde auszuweisenden Pensionsrückstellungen belastet. Das Betriebsergebnis erhöhte sich somit deutlich auf jetzt T€ 199. Das gegenüber dem Vorjahr um T€ 43 verbesserte, gleichwohl negative Finanzergebnis war im Wesentlichen auf den tilgungsbedingt niedrigeren Darlehensbestand und die günstigen Zinskonditionen der letzten Darlehensaufnahmen zurückzuführen. pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN V. 19 Feststellungen gemäß § 53 HGrG Bei unserer Prüfung haben wir gemäß § 106 GO NRW in entsprechender Anwendung von § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind. Die entsprechenden Prüfungsfeststellungen enthält der berufsrechtlich verbindliche und diesem Prüfungsbericht als Anlage IX beigefügte Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720). Über die dort getroffenen Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Beanstandungen ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN VI. 20 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Bielefeld, den 15. Juli 2013 DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Cebulla Wirtschaftsprüfer Kampen Wirtschaftsprüfer pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN VII. 21 Unterzeichnung des Prüfungsberichts Den vorstehenden Bericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Bielefeld, den 15. Juli 2013 DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Cebulla Wirtschaftsprüfer Kampen Wirtschaftsprüfer pdf Kopie DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN ANLAGEN pdf Kopie B. A. 3. 2. 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen die Gemeinde Leopoldshöhe sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1. 2. 3. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Vorräte Umlaufvermögen I. 0,00 0 9.641,83 8.848,51 800,68 11.454,00 1.419.561,87 49 3.587 5.640 3.827.362,87 5.948.176,20 8 0 1 3.529 2.053 15 601.084,71 19.291,02 3.206.987,14 2.120.813,33 2.120.813,33 1.356 682 D. C. B. A. Bilanzgewinn Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe sonstige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 5. 4. 1. 2. 3. Verbindlichkeiten sonstige Rückstellungen Rückstellungen III. 1. allgemeine Rücklage 2. zweckgebundene Rücklagen Rücklagen Stammkapital Eigenkapital II. T€ Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten € Stand 31.12.2011 I. 689.797,46 € Stand 31.12.2012 Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen I. Anlagevermögen Aktivseite Bilanz zum 31. Dezember 2012 der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) 130.615,17 2.641,91 85.601,98 1.523.538,46 1.452.979,57 758.020,56 23.974,17 € € 5.948.176,20 0,00 3.195.377,09 436.918,00 2.315.881,11 133.886,38 781.994,73 1.400.000,00 Stand 31.12.2012 5.640 1 53 2 3.484 11 2.349 1.069 24 2.131 33 670 28 1.400 T€ Stand 31.12.2011 Passivseite Anlage I/1 pdf Kopie Anlage I/2 Gewinn- und Verlustrechnung Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2012 1. Umsatzerlöse 2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 3. 5. 2011 € T€ 1.906.708,00 1.641 -872.139,16 -1.319 51,58 2 1.034.620,42 324 Aufwendungen für bezogene Leistungen -65.023,68 -89 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des anlagevermögens und Sachanlagen -18.401,41 -18 -752.507,52 -145 24.395,60 18 sonstige betriebliche Erträge Gesamtleistung 4. 2012 Materialaufwand: 6. sonstige betriebliche Aufwendungen 7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -71.374,61 -108 9. Jahresüberschuss/- fehlbetrag 151.708,80 -18 33.168,84 255 -54.874,43 -200 3.883,17 -4 133.886,38 33 10. Vortrag aus dem Vorjahr 11. Ausschüttung an Kernhaushalt 12. Veränderung der zweckgebundenen Rücklage 13. Bilanzgewinn pdf Kopie Anlage I/3 Blatt 1 ANHANG 2012 Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) 1. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung im Sinne des § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) geführt. Der Anhang gemäß § 24 der EigVO NW ist Teil des Jahresabschlusses und enthält Pflichtangaben nach §§ 284, 285 HGB. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend § 21 EigVO NW unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs aufgestellt worden. Die Gliederung der Bilanz wurde um folgende Posten gemäß § 265 Abs. 5 HGB erweitert: - Forderungen gegen die Gemeinde Leopoldshöhe - Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wurde unter dem Gesichtspunkt der Fortführung der Betriebstätigkeit aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote ausnahmslos beachtet. Bilanzierungshilfen wurden im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen. Die Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungsoder Herstellungskosten angesetzt. Die Mietobjekte werden mit 1,5 % jährlich abgeschrieben. Das Pachtobjekt „Kirchweg 2“ wird mit 2 % und die neu errichtete Garage beim Objekt „Waldstraße 15“ mit 3,33 % jeweils jährlich abgeschrieben. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird entsprechend den Nutzungsdauern in den amtlichen AfA-Tabellen linear abgeschrieben. Die am Bilanzstichtag vorhandenen Vorräte wurden entsprechend ihres Erschließungsstandes aufgeteilt und mit den Anschaffungskosten angesetzt. pdf Kopie Anlage I/3 Blatt 2 Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Pensionsrückstellungen werden von der Gemeinde gegen entsprechende Zahlungen der LIL vorgenommen und bilanziert. Die LIL ist entsprechend einer Vereinbarung mit der Gemeinde Leopoldshöhe von den Zahlungen künftiger Versorgungsleistungen freigestellt. In den sonstigen Rückstellungen wurde möglichen Einzelrisiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert. 3. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses Anlagevermögen: Der Zugang bei Sachanlagen betrifft die Übertragung von Flächen aus dem Umlaufvermögen, die dauerhaft im Eigentum der LIL (Gemeinde) bleiben sollen sowie eine Doppelgarage. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich im Einzelnen aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagennachweis. Eine weitere Änderung in der Leistungsfähigkeit und dem Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen ist nicht eingetreten. Eigenkapital: Stammkapital € allgemeine zweckgebundeRücklage ne Rücklagen Bilanzgewinn € € € Stand zum 01.01.2012 1.400.000,00 669.733,24 27.857,34 33.168,84 Eigenkapitalentnahme 0,00 0,00 3.883,17 50.991,26 Eigenkapitalzuführung 0,00 88.287,32 0,00 0,00 Jahresüberschuss 0,00 0,00 0,00 151.708,80 1.400.000,00 758.020,56 23.974,17 133.886,38 Stand zum 31.12.2012 pdf Kopie Anlage I/3 Blatt 3 sonstige Rückstellungen: sonstige Rückstellungen Altersteilzeit Prüfungskosten Urlaub eigene Abschlusskosten Sanierung Kieselrot Stand 01.01.2012 Abgang Zugang Stand 31.12.2012 € € € € 10.760,00 7.600,00 4.007,00 1.500,00 0,00 23.867,00 _________ 5.615,00 0,00 7.600,00 7.700,00 4.007,00 2.573,00 1.500,00 1.500,00 0,00 420.000,00 18.722,00 431.773,00 _________ __________ 5.145,00 7.700,00 2.573,00 1.500,00 420.000,00 436.918,00 __________ Bei der Rückstellung für die Sanierung von Kieselrotmaterial handelt es sich um die voraussichtlichen Kosten für die Dekontamination des ehemaligen Sportplatzes Asemissen, die 2013 erfolgen wird. Verbindlichkeiten: Restlaufzeiten Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr € 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe 5. sonstige Verbindlichkeiten € über 5 Jahre € 1.523.538,46 205.124,06 504.305,89 1.452.979,57 0,00 0,00 85.601,98 85.601,98 0,00 130.615,17 2.641,91 130.615,17 2.641,91 0,00 0,00 3.195.377,09 __________ 423.983,12 __________ 504.305,89 __________ pdf Kopie Anlage I/3 Blatt 4 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: Erlöse aus Grundstücksverkäufen Mieteinnahmen Nebenkosten Pachteinnahmen 2011 2012 € € 1.563.865,49 50.069,34 21.283,14 5.540,34 1.819.741,07 56.344,34 25.032,25 5.590,34 1.467.401,36 1.906.708,00 Die Immobilienverkäufe stellen sich wie folgt dar: Erlöse aus Grundstücksverkäufen Bestandsveränderung der Grundstücke Überschuss 2011 2012 € € 1.563.865,49 - 1.319.058,38 244.807,11 - 1.819.741,07 872.139,16 947.601,91 Der Ausweis des Personalaufwandes für die bei der LIL beschäftigten Mitarbeiter erfolgt weiterhin im Kernhaushalt der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Personalaufwandserstattungen für die Mitarbeiter werden im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. 5. Ergänzende Angaben Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB: Es bestehen zur Zeit keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. pdf Kopie Anlage I/3 Blatt 5 Honorar Abschlussprüfer Die Leistungen des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 wurden mit T€ 8 berücksichtigt und betrafen ausschließlich Leistungen nach § 285 Nr. 17 a) HGB. Personal Der Betrieb beschäftigte im Geschäftsjahr 2012 kein eigenes Personal. Für die dem Betrieb zugeordneten Mitarbeiter der Gemeinde erfolgt seitens der Gemeinde eine zeitlich und vom Umfang her anteilige Weiterberechnung der Bezüge und Entgelte an die LIL. Betriebsleitung und Betriebsausschuss Betriebsleiter waren Herr Hans-Jürgen Lange (Fachbereichsleiter I) als kaufmännischer Leiter und Herr Hermann Oortman (Fachbereichsleiter III und IV) als technischer Betriebsleiter. Besondere Bezüge, die gemäß § 24 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 285 Nr. 9 a, b und c des Handelsgesetzbuches (HGB) anzugeben sind, wurden der Betriebsleitung nicht gewährt. An den Sitzungen des Betriebsausschusses haben 2012 die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Mitglieder teilgenommen. Eine Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit als Ausschussmitglied oder Ausschussvorsitzender sowie Leistungen gem. § 285 Nr. 9 b und c HGB wurden nicht gewährt. Für die jeweiligen Ausschusssitzungen werden Sitzungsgelder gezahlt. Die nachfolgenden Angaben werden auf der Grundlage von § 24 Abs. 1 EigVO in Verbindung mit § 285 Nr. 9 a und 10 HGB gemacht. Name Hartmut Thimm (Vorsitzender) Jürgen Kantim (stellv. Vorsitzender) Uwe Albrecht Jörg Amelung Andreas Brinkmann Jörg Büker Manfred Burkamp Ulrich Domke Dirk Eger Ralf Grünert Jürgen Hachmeister Gustav Koch Beruf Sitzungsgeld Pensionär 52,30 € Pensionär 52,30 € Industriemeister Polizeibeamter Hochbautechniker Rentner Verwaltungsangestellter Beamter Dipl.-Ing. Verlagskaufmann Beamter Kaufmann 17,50 € 35,00 € 17,50 € 35,00 € 17,50 € 52,30 € 52,30 € 34,80 € 52,30 € 17,50 € pdf Kopie Anlage I/3 Blatt 6 Sven Küwert Barbara Lehne Ingenieur Zahnärztl. Verwaltungshelferin Horst Leiding Lehrer Herbert Meier- Landwirt Krumsiek Gerd Niemann Baustoffkaufmann Ralf Oberschelp Bankkaufmann Gerhard Pankoke Pensionär Thomas Siese Steuerberater Andrea Strohmeyer Angestellte Wolfgang Tomiak Pensionär 17,30 € 17,50 € 17,30 € 17,50 € 34,80 € 17,30 € 17,50 € 52,30 € 52,30 € 17,30 € Die Zahlung der Sitzungsgelder für die Mitglieder des Betriebsausschusses wurde von der Gemeinde vorgenommen und gilt mit der Verwaltungskostenpauschale als abgegolten. Der Ausschuss ist gleichzeitig auch für die Angelegenheiten des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe zuständig, so dass die Sitzungsgelder ebenfalls dieser eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zuzuordnen sind. 6. Ergebnisverwendung Zum 31. Dezember 2012 wird unter Berücksichtigung des Verlustvortrages aus 2011 ein Bilanzgewinn in Höhe von € 133.886,38 ausgewiesen. Die Betriebsleitung schlägt vor, einen Betrag von 33.886,38 € auf neue Rechnung vorzutragen und den Teilbetrag von 100.000,00 € an den Kernhaushalt abzuführen. Leopoldshöhe, den 24. Juni 2013 ----------------------------------- -------------------------------------- Lange Oortman (kaufm. Betriebsleiter) (techn. Betriebsleiter) pdf Kopie II. I. 2.398.491,89 2.402.214,14 Anlagevermögen insgesamt 22.452,86 22.452,86 349.468,00 188,16 12.531,26 634.277,03 361.016,45 1.357.480,90 106.292,47 912.265,66 1.018.558,13 3.722,25 3.722,25 86.486,31 86.486,31 0,00 0,00 0,00 0,00 63.819,90 0,00 63.819,90 0,00 22.666,41 22.666,41 0,00 0,00 € € Sachanlagen insgesamt 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten a) Erbpachtgrundstücke b) Wasserflächen c) Waldflächen d) Ackerland e) Ausgleichsflächen und Grünland 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten a) Bebaute Grundstücke b) Mietobjekte Sachanlagen Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Immaterielle Vermögensgegenstände Zugänge Stand 01.01.2012 € 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 74,65 -74,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Umbuchungen € 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Abgänge Anschaffungs- / Herstellungskosten 2.488.700,45 2.484.978,20 22.452,86 22.452,86 349.468,00 262,81 12.456,61 698.096,93 361.016,45 1.421.300,80 106.292,47 934.932,07 1.041.224,54 3.722,25 3.722,25 € Stand 31.12.2012 349.485,71 345.763,46 7.779,86 7.779,86 0,00 0,00 0,00 0,00 1.738,93 1.738,93 0,00 336.244,67 336.244,67 3.722,25 3.722,25 € Stand 01.01.2012 0,00 0,00 18.401,41 18.401,41 3.219,00 3.219,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.182,41 15.182,41 € € 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Abgänge Abschreibungen Zugänge Anlagennachweis zum 31.12.2012 Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) 367.887,12 364.164,87 10.998,86 10.998,86 0,00 0,00 0,00 0,00 1.738,93 1.738,93 0,00 351.427,08 351.427,08 3.722,25 3.722,25 € Stand 31.12.2012 0,00 0,00 2.052.728,43 2.052.728,43 14.673,00 14.673,00 349.468,00 188,16 12.531,26 634.277,03 359.277,52 1.355.741,97 106.292,47 576.020,99 682.313,46 € Stand 01.01.2012 0,00 0,00 2.120.813,33 2.120.813,33 11.454,00 11.454,00 349.468,00 262,81 12.456,61 698.096,93 359.277,52 1.419.561,87 106.292,47 583.504,99 689.797,46 € Stand 31.12.2012 Buchwert 0,7% 0,7% 14,3% 14,3% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 1,6% 1,5% 0,0% 0,0% in v.H. Durchschnittl. Abschreibungssatz 85,2% 85,3% 51,0% 51,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 99,5% 99,9% 100,0% 62,4% 67,7% 0,0% 0,0% in v.H. Durchschnittl. Restbuchwert Kennzahlen Anlage zum Anhang pdf Kopie Anlage II Blatt 1 Lagebericht der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung für das Wirtschaftsjahr 2012 1. Vorbemerkungen 2. Allgemeines 3. Geschäftsverlauf und Lage der "Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung" 3.1. Umsetzung der Ziele 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Wohngebäude und der gemischt genutzten Gebäude An- und Verkauf von Grundstücken Durchführung von Erschließungsmaßnahmen 3.2. Finanzen 3.2.1. Entwicklung der Darlehnsaufnahme 3.2.2. Entwicklung der Zinsen / Tilgung 3.2.3. Jahresergebnis 3.2.4. Eigenkapitalquote 4. Personaleinsatz 5. Umweltbelange 6. Risikomanagement 7. Voraussichtliche Entwicklung der "LIL" 8. Nachtragsbericht pdf Kopie Anlage II Blatt 2 1. Vorbemerkungen Nach § 25 der Eigenbetriebsverordnung in der derzeit geltenden Fassung ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen. Hierin sind entsprechend § 289 des Handelsgesetzbuches mindestens der Geschäftsverlauf und die Lage des Eigenbetriebs so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Darüber hinaus ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen. 2. Allgemeines Im Berichtszeitraum hat sich gezeigt, dass die Attraktivität Leopoldshöhes für Grundstücks- und Wohnungssuchende nach wie vor ungebrochen ist. Die Grundstücke im Baugebiet „Waldstraße“ sind weitgehend verkauft, mit der Übernahme der Flächen an der „Parkstraße“ vom Kernhaushalt beginnt die Vorbereitung für die Erschließung und Vermarktung der nächsten Baugrundstücke und mit dem Verkauf des Geländes „Westphal“ im Ortskern von Leopoldshöhe wird die Errichtung von ca. 30 Wohnungen im Ortskern von Leopoldshöhe ermöglicht. 3. Geschäftsverlauf und Lage der "Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung" 3.1. Umsetzung der Ziele 3.1.1. Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Wohngebäude und der gemischt genutzten Gebäude Von der LIL wurden im Berichtszeitraum insgesamt sechs Objekte mit 10 Wohnungen, einer gewerblichen Einheit (Cafe-Orange) und einer sonstigen Einheit (DRKRäume) verwaltet. Alle Einheiten sind vermietet bzw. verpachtet. 3.1.2. An- und Verkauf / Übernahme von Grundstücken Ankäufe Im Berichtszeitraum wurde im Baugebiet „Waldstraße“ ein Grundstück zurückgekauft, da die Käufer bezüglich der Ausnutzbarkeit der Fläche von Ihrem Bauträger falsch beraten wurden. pdf Kopie Anlage II Blatt 3 Übernahme Der LIL wurde vom Kernhaushalt das Gelände des ehemaligen Sportplatzes in Asemissen (Baugebiet „Parkstraße“) übertragen. Die Flächen wurden ins Umlaufvermögen übernommen, um sie nach Dekontaminierung und Erschließung einer Bebauung zuzuführen. Verkäufe Im Baugebiet „Waldstraße“ wurden 26 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 13.814 qm und im Baugebiet „Brunsheide-Süd“ das letzte Grundstück mit 540 qm verkauft. Im Ortskern Leopoldshöhe konnte das Gelände der ehemaligen Firma „Westphal“ veräußert werden, auf dem mehrere Wohngebäude mit insgesamt ca. 30 Wohnungen entstehen sollen. 3.1.3. Durchführung von Erschließungsmaßnahmen Im Berichtszeitraum wurde mit dem Gustav-Heinemann-Weg die erste Straße im Baugebiet „Waldstraße“ bereits endausgebaut. 3.2. Finanzen 3.2.1. Entwicklung der Darlehnsaufnahme Die vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten zum 1.1.2012 betrugen 2.346.820,53 €. Zum 30.10.2012 lief die Zinsbindung eines langfristigen Kredits aus, der getilgt werden konnte. Zum Ende des Jahres erfolgte die Umschuldung eines kurzfristigen Darlehens. Hierbei wurde darauf geachtet, dass das Verhältnis kurzfristiger Kredite zu langfristigen Krediten ausgewogen ist. Zudem erfolgte die Rückzahlung eines Kassenkredites. Zusätzliche Darlehen wurden nicht aufgenommen. Zum 31.12.2012 bestanden noch Darlehen in Höhe von insgesamt 1.521.866,79 €. 3.2.2. Entwicklung der Zinsen / Tilgung 2012 wurden Tilgungen in Höhe von 824.953,74 € vorgenommen. Im Rahmen von Umschuldungen zum Ende des Jahres konnte ein Zinssatz von 1,88 % für einen Zeitraum von 5 Jahren vereinbart werden. pdf Kopie Anlage II Blatt 4 Die Zinsbelastung betrug 2012 insgesamt 71.374,61 €. Damit ist sie im Vergleich zum Vorjahr um ca. T€ 36 gesunken. 3.2.3. Jahresergebnis Für das Wirtschaftsjahr 2012 konnte ein Jahresüberschuss in Höhe von 151.708,80 € erzielt werden. Bei den Veranschlagungen im Wirtschaftsplan ging die Betriebsleitung noch davon aus, dass ein in etwa ausgeglichenes Ergebnis erzielt würde. In dem Zwischenbericht zum 3. Quartal wurde bereits angedeutet, dass mehr Grundstücksflächen verkauft werden, als ursprünglich angenommen. Insgesamt überstiegen die Verkaufserlöse aus dem Baugebiet „Waldstraße“ die kalkulierten Erlöse aus dem Wirtschaftsplan um fast 50 %. Da viele der verkauften Grundstücke ziemlich groß waren, mussten im Vergleich zur veräußerten Fläche relativ wenig Vermarktungskosten gegenübergestellt werden, da diese pro Grundstück berechnet werden. Daraus resultiert der im Vergleich zur Veranschlagung im Wirtschaftsplan hohe Überschuss. 3.2.4. Eigenkapitalquote Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2012 fast 40 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des geringeren Darlehensbestandes um ca. 2 %Punkte gestiegen. 4. Personaleinsatz Die Situation stellte sich 2012 wie folgt dar: Kaufm. Betriebsleiter: Fachbereichsleiter I (5 %) Techn. Betriebsleiter: Fachbereichsleiter III (5 %) Beschäftigte: 1 Beamtin (A 11 zu 100 %), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 11 zu 25 %), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 9 zu 10 %), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 6 zu 10 %) pdf Kopie Anlage II Blatt 5 5. Umweltbelange Die Förderung Energie sparender Maßnahmen wird im Baugebiet „Waldstraße“ weiterhin stark in Anspruch genommen. Die meisten Familien erreichen die Förderstufe 2. Nachfolgend eine Übersicht der in 2012 abgerechneten Bauvorhaben: Förderstufe Statistik 2012 Keine Förderung 0 Stufe 1 (1.200 €) 7 Stufe 2 (3.000 €) 19 Stufe 3 (5.000 €) 0 Insgesamt 26 Dabei wurde von den Baufamilien in folgende Maßnahmen investiert: Maßnahme Anzahl KfW-Effizienzhaus 85 nach EnEV 2009 (oder entsprechende vorherige Einstufung) - KfW-Effizienzhaus 70 nach EnEV 2009 (oder entsprechende vorherige Einstufung) 18 KfW-Effizienzhaus 55 nach EnEV 2009 oder Passivhaus nach PHPP 2 Fotovoltaikanlage 1 Solarkollektoranlage 57 Erd- oder Luftwärmepumpe 11 Lüftungsanlage (mit oder ohne Wärmerückgewinnung) 6 Regenwassernutzung für Garten und WC 1 Dachbegrünung - pdf Kopie Anlage II Blatt 6 6. Risikomanagement Da nach wie vor das Interesse an Baugrundstücken in Leopoldshöhe sehr groß ist und ständig Nachfragen nach weiteren Baugebieten bestehen, kann derzeit das Risiko des mangelnden Interesses an Baugrundstücken in Leopoldshöhe als sehr gering eingeschätzt werden. Auch die Entwicklung des Zinsniveaus gibt nach wie vor zu keinen Sorgen Anlass. Die Attraktivität Leopoldshöhes für junge Familien ist ungebrochen. Es gibt auch in diesem Jahr bei Abfassung dieses Berichts keine Anzeichen, die für eine Änderung der Situation sprechen. Gerade vor dem Hintergrund der schleichenden Entwertung von Vermögen angesichts der Zinsentwicklung scheint die Investition in das eigene Haus weiterhin von großem Interesse zu sein. Dem Risiko, dass gerade wegen des großen Interesses an Baugrundstücken in Kürze nicht mehr genügend Flächen zum Verkauf zur Verfügung stehen, ist die LIL entgegen getreten, indem neue Baugebiete entwickelt werden. Zunächst wurden im Berichtszeitraum die Flächen des alten Sportplatzes in Asemissen (Baugebiet „Parkstraße“) vom Kernhaushalt übernommen. Neben den Chancen der Vermarktung birgt dieser Bereich ein nicht unerhebliches Risiko in sich, da dort eine Kontamination mit Kieselrotmaterial vorliegt. Bereits im Vorfeld der Übernahme gab es intensive Recherchen bezüglich der Menge und der Belastungsintensität des Materials. Nach sorgfältigen Berechnungen und Auswertungen der Ergebnisse der Dekontamination eines Teils der Fläche im Rahmen der Renaturierung des Eselsbaches geht die Betriebsleitung davon aus, dass die Entsorgung mit dem Verkauf der Grundstücke gegenfinanziert werden kann. Damit bei allen Grundstücken gewährleistet ist, dass beim Verkauf der Grundstücke die Verkaufspreise in wirtschaftlich vertretbarem Verhältnis zu den Buchwerten und den Vermarktungskosten stehen, werden die Wirtschaftlichkeitsberechnungen bezüglich der zu vermarktenden Bauflächen weiterhin stets aktualisiert. Somit wird das Risiko von Verlusten beim Grundstücksverkauf minimiert. Im Bereich der vermieteten Objekte herrscht weiterhin eine entspannte Situation. Alle Wohnungen und Objekte sind langfristig vermietet. Der Bedarf an Mietwohnungen ist zudem sehr groß, so dass bei einem eventuellen Mieterwechsel kaum Leerstand zu befürchten ist. Durch eine sorgfältige Unterhaltung der Gebäude wird ein Werteverfall vermieden. pdf Kopie Anlage II Blatt 7 Durch die fortlaufend geführte Liquiditätsplanung wird sichergestellt, dass die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der LIL gewährleistet ist. Sie wird permanent an aktuelle Änderungen angepasst und dient als Basis für die Geldmitteldisposition. Soweit im Forderungsbereich Ausfalls- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Reduzierung von Ausfallsrisiken werden Forderungen so weit wie möglich eingezogen, sobald sie fällig sind. Liquiditätsprobleme waren 2012 nicht zu verzeichnen. Im Vorgriff auf die zu erwartenden Investitionen in 2013 wurden gegen Ende des Jahres 2012 vorhandene liquide Mittel nicht zur Tilgung von Schulden eingesetzt sondern stehen 2013 für die zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der LIL ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Die Identifikation der verschiedenen benannten Risiken ist durch interne Kontrollen und ggf. Nachkalkulationen gewährleistet. Die Risikobewertung sowie die Bewältigung erfolgt im Rahmen der quartalsweise durch die Betriebsleitung zu erstellenden Zwischenberichte, in denen gegebenenfalls auf die zu benennenden Risiken eingegangen wird. Im Rahmen des Jahresabschlusses findet die Fortschreibung und Dokumentation zur Risikofrüherkennung in Form des Lageberichtes statt. 7. Voraussichtliche Entwicklung der "LIL" Auch 2012 konnte mit dem Verkauf von mehr als 1,4 ha Bauflächen im Bereich der Gebiete „Waldstraße“ und „Brunsheide-Süd“ die Zielsetzung des Wirtschaftsplanes (1 ha verkaufte Flächen) weit überschritten werden. Dass dieser positive Trend auch in 2013 anhält, zeigt die Tatsache, dass bei Verfassung dieses Berichts alle Grundstücke im Baugebiet „Waldstraße“ verkauft oder vergeben sind. Auch im neuen Baugebiet „Parkstraße“, das erst zum Herbst 2013 erschlossen sein wird, gibt es keine freien Grundstücke mehr. Alle Flächen wurden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens im Mai 2013 vergeben. Auch für die in der Planung befindlichen Baugebiete „Grabbestraße“, und „Bachstraße“ gibt es bereits viele Interessenten. Aufgrund der umfangreichen Investitionen, die für 2013 geplant sind, ist die Notwendigkeit eines Kassenkredites nicht ausgeschlossen. Gerade 2013 muss ein besonderes Augenmerk auf die Liquidität gerichtet werden, damit die geplanten Investitionen für Erschließungsmaßnahmen und Grunderwerb durch rechtzeitigen Verkauf der Baugrundstücke finanziert werden können. pdf Kopie Anlage II Blatt 8 Aus diesem Grund wird die umfangreiche Tilgung von Krediten, wie sie in den vergangenen Jahren erfolgte, nicht in dem Unfang der letzten Jahre fortgesetzt werden können und muss entsprechend reduziert werden. Es wird weiterhin darauf geachtet, dass bei der Wahl der verschiedenen Kredite sowohl eine hohe Flexibilität bei der Rückzahlung als auch eine hohe Sicherheit bezüglich der Entwicklung der Zinsen durch eine Mischung von kurzfristigen und langfristigen Darlehen gewährleistet ist. 8. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2012 haben sich nicht ergeben. Leopoldshöhe, den 27. Juni 2013 Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung - Die Betriebsleitung - ----------------------------------- -------------------------------------- Lange Oortman (kaufm. Betriebsleiter) (techn. Betriebsleiter) pdf Kopie Anlage III BESTÄTIGUNGSVERMERK Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Bielefeld, den 15. Juli 2013 DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Cebulla Wirtschaftsprüfer Kampen Wirtschaftsprüfer pdf Kopie Anlage IV Blatt 1 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ SOWIE ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG I. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2012 a) Aktivseite A. Anlagevermögen Eine Übersicht über die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Anlage zum Anhang (Anlage I/3) beigefügten Anlagennachweis zu entnehmen. Sachanlagen 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten € (i.V. € 689.797,46 682.313,46) 2011 2012 € € 1.018.558,13 0,00 1.018.558,13 22.666,41 1.018.558,13 ------------------- 1.041.224,54 ------------------- 321.566,67 14.678,00 336.244,67 15.182,41 336.244,67 ------------------- 351.427,08 ------------------- 682.313,46 689.797,46 Anschaffungskosten Stand 01. Januar Zugänge Stand 31. Dezember Abschreibungen Stand 01. Januar Zugänge Stand 31. Dezember Buchwerte 31. Dezember pdf Kopie Anlage IV Blatt 2 Die Zugänge betreffen eine Doppelgarage. Die Buchwerte betreffen mit T€ 106 (= 15 %) den Grund und Boden und mit T€ 584 (= 85 %) die zugehörigen Gebäude. Eine Kurzbeschreibung der einzelnen vermieteten Objekte mit Erfolgsübersicht ist der Anlage VIII zu entnehmen. 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten € (i.V. € 1.419.561,87 1.355.741,97) 2011 2012 € € 1.307.853,12 49.627,78 1.357.480,90 63.819,90 1.357.480,90 ------------------- 1.421.300,80 ------------------- 1.738,93 0,00 1.738,93 0,00 1.738,93 ------------------- 1.738,93 ------------------- 1.355.741,97 1.419.561,87 Anschaffungskosten Stand 01. Januar Zugänge Stand 31. Dezember Abschreibungen Stand 01. Januar Zugänge Stand 31. Dezember Buchwerte 31. Dezember Die Zugänge betreffen Ackerflächen, welche ursprünglich für Baugebiete vorgesehen waren. Diese wurden vom Vorratsvermögen umgebucht, da sie dauerhaft in der LiL verbleiben. Die ausgewiesenen Buchwerte verteilen sich zum Bilanzstichtag mit T€ 698 (= 49 %) auf Ackerland, mit T€ 349 (= 25 %) auf Erbpachtgrundstücke, mit T€ 359 (= 25 %) auf Ausgleichsflächen und Grünland und mit T€ 13 (= 1 %) auf Wald- und Wasserflächen. pdf Kopie Anlage IV Blatt 3 3. € (i.V. € andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.454,00 14.673,00) 2011 2012 € € 22.452,86 --------------- 22.452,86 --------------- 4.560,86 3.219,00 7.779,86 3.219,00 7.779,86 --------------- 10.998,86 --------------- 14.673,00 11.454,00 Anschaffungskosten Stand 01. Januar = Stand 31. Dezember Abschreibungen Stand 01. Januar Zugänge Stand 31. Dezember Buchwert 31. Dezember Es handelt sich um Einrichtungsgegenstände für das Marktplatzhaus. pdf Kopie Anlage IV Blatt 4 B. Umlaufvermögen I. Vorräte € (i.V. € unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 3.206.987,14 3.529.250,45) Ausgewiesen werden Grundstücke, die als Bauland, Austauschfläche oder zur anderweitigen Verwendung vorgesehen sind. a) 31.12.2012 € € Ackerflächen und Bauerwartungsland Asemissen Greste Ackerflächen und Bauerwartungsland gesamt b) 31.12.2011 63.819,90 38.157,61 0,00 0,00 101.977,51 ------------------- 0,00 ------------------- 2.279.367,57 791.272,20 194.478,63 77.358,98 84.795,56 0,00 1.670.231,38 829.429,81 194.478,63 4.560,00 0,00 508.287,32 3.427.272,94 ------------------- 3.206.987,14 ------------------- 3.529.250,45 3.206.987,14 Erschließungsgebiete / Objekte Waldstraße Krentrup / Zentrum Ost Am Plaßgraben Brunsheide - Süd Objekt Herforder Straße Parkstraße Erschließungsgebiete/Objekte gesamt Im Posten Erschließungsgebiete / Objekte sind neben den Anschaffungskosten der Grundstücke die auf die einzelnen Grundstücke entfallenden Erschließungs- und Vermarktungskosten sowie verauslagte Beiträge enthalten. pdf Kopie Anlage IV Blatt 5 Im Rahmen der Vermarktung wurden veräußert: Anzahl der Grundstücke Waldstraße Brunsheide-Süd Zentrum Ost K5-Askamp Objekt Herforder Straße Buchwerte der Grundstücke (T€) 2011 2012 2011 2012 30 - 26 1 1 1.081 - 947 22 73 30 28 1.081 1.042 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Erschließungsbeiträge von Dritten Pachtforderungen Nebenkostenabrechnungen € (i.V. € 9.641,83 8.192,46) 31.12.2011 31.12.2012 € € 2.555,48 444,67 5.192,31 1.955,48 964,67 6.721,68 8.192,46 9.641,83 pdf Kopie Anlage IV Blatt 6 2. € (i.V. € Forderungen gegen die Gemeinde Leopoldshöhe 8.848,51 0,00) 31.12.2012 € Kernhaushalt der Gemeinde Wasserwerk 8.617,77 230,74 8.848,51 3. sonstige Vermögensgegenstände € (i.V. € 800,68 517,02) € (i.V. € 601.084,71 48.767,02) Ausgewiesen werden debitorische Kreditoren. III. Guthaben bei Kreditinstituten Kontokorrentkonto Sparkasse Kontokorrentkonto Volksbank 31.12.2011 31.12.2012 € € 46.851,93 1.915,09 597.882,95 3.201,76 48.767,02 601.084,71 pdf Kopie Anlage IV Blatt 7 b) Passivseite A. Eigenkapital I. Stammkapital € (i.V. € 1.400.000,00 1.400.000,00) € (i.V. € 758.020,56 669.733,24) Das Stammkapital entspricht § 11 der Betriebssatzung. II. Rücklagen 1. allgemeine Rücklage Die allgemeine Rücklage gemäß Eröffnungsbilanz errechnete sich als Überhang von Aktiva abzüglich Passiva unter Berücksichtigung des satzungsmäßigen Stammkapitals. Entwicklung: 2011 2012 € € Stand 01. Januar Zugang 669.733,24 0,00 669.733,24 88.287,32 Stand 31. Dezember 669.733,24 758.020,56 Der Zugang erfolgte gemäß Beschluss des Rates vom 29. März 2012. Aus dem Kernhaushalt der Gemeinde wurde eine zu bebauende Fläche (Sportplatz Asemissen, Baugebiet Parkstraße) dem Anlagevermögen entnommen und der LIL zum Buchwert zugeführt. pdf Kopie Anlage IV Blatt 8 2. € (i.V. € zweckgebundene Rücklagen 23.974,17 27.857,34) Zusammensetzung: Instandhaltungsrücklage Rücklage für Mietausfallwagnisse 31.12.2011 31.12.2012 € € 21.810,22 6.047,12 16.990,04 6.984,13 27.857,34 23.974,17 Zuführungen zu und Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage entsprechen den Mehrbzw. Minderaufwendungen im Rahmen der Instandhaltung der einzelnen Mietobjekte gegenüber der höchstzulässigen Instandhaltungspauschale. Die Berechnung der Pauschale ergibt sich aus § 28 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz. Für Mietausfallwagnisse werden der Rücklage 2 % der jährlichen Mieteinnahmen abzüglich tatsächlich eingetretener Mietausfälle zugeführt. Die Rücklagenentwicklung für die einzelnen Mietobjekte ergibt sich aus Anlage VI. pdf Kopie Anlage IV Blatt 9 III. € (i.V. € Bilanzgewinn Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Abführung an Kernhaushalt Veränderung der zweckgebundenen Rücklagen Jahresfehlbetrag (-) / -überschuss (+) Bilanzgewinn 133.886,38 33.168,84) 31.12.2011 31.12.2012 € € 254.874,43 - 200.000,00 4.480,50 - 17.225,09 33.168,84 - 33.168,84 54.874,43 3.883,17 151.708,80 133.886,38 Gemäß dem Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2011 zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 wurden im Berichtsjahr T€ 55 an den Kernhaushalt der Gemeinde abgeführt. Zum Ergebnisverwendungsvorschlag der Betriebsleitung für das Berichtsjahr verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang, Anlage I/3. pdf Kopie Anlage IV Blatt 10 B. Rückstellungen € (i.V. € sonstige Rückstellungen Sanierung Kieselrot Altersteilzeit Prüfungskosten Urlaub und Überstunden eigene Abschluss- und Buchführungskosten 436.918,00 23.867,00) Stand 01.01.2012 Inanspruchnahme Zuführung Stand 31.12.2012 € € € € 0,00 10.760,00 7.600,00 4.007,00 0,00 5.615,00 7.600,00 4.007,00 420.000,00 0,00 7.700,00 2.573,00 420.000,00 5.145,00 7.700,00 2.573,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 1.500,00 23.867,00 18.722,00 431.773,00 436.918,00 Für die Abraumbeseitigung des belasteten Kieselrotmaterials im Zuge der Sanierung des alten Sportplatzes Asemissen (Baugebiet Parkstraße) ist eine Rückstellung nach § 249 Nr. 1 HGB in Höhe der voraussichtlichen Aufwendungen gebildet worden. Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst die anteilige Verpflichtung der LIL aus dem Altersteilzeitvertrag mit dem ehemaligen Betriebsleiter. Die Rückstellung für Prüfungskosten enthält die Aufwendungen für die Pflichtprüfung. Für noch nicht genommenen Resturlaub sowie Überstunden war eine Rückstellung in ausgewiesener Höhe zu bilden. pdf Kopie Anlage IV Blatt 11 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten € (i.V. € 1.523.538,46 2.348.759,66) 31.12.2011 31.12.2012 € € 1.190.000,00 790.840,20 321.501,35 1.020.000,00 458.117,52 0,00 44.478,98 43.749,27 Darlehensverbindlichkeiten 2.346.820,53 ------------------- 1.521.866,79 ------------------- Zinsabgrenzung Darlehen 1.939,13 ------------------- 1.671,67 ------------------- 2.348.759,66 1.523.538,46 NRW Bank Sparkasse Lemgo Deutsche Kommunalbank Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen (Wfa) / NRW BANK Einzelheiten zur Entwicklung sowie zu Zins- und Tilgungsmodalitäten sind der Anlage VII zu entnehmen. pdf Kopie Anlage IV Blatt 12 2. € (i.V. € erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.452.979,57 1.069.444,45) Es handelt sich um bereits gezahlte Beiträge der Grundstückskäufer an die LIL. Die LIL nimmt in diesen Baugebieten die Erschließung auf eigene Rechnung vor. Zusammensetzung nach Erschließungsgebieten: Waldstraße Am Plaßgraben Brunsheide-Süd 3. 31.12.2011 31.12.2012 € € 984.312,76 52.925,93 32.205,76 1.397.931,91 52.925,93 2.121,73 1.069.444,45 1.452.979,57 € (i.V. € Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Bürgerstiftung Leopoldshöhe Dipl.-Ing. G. Wilkens, Vermessungsbüro, Bielefeld Übrige (jeweils unter T€ 2) 85.601,98 11.034,18) 31.12.2011 31.12.2012 € € 0,00 2.137,24 8.896,98 70.000,00 13.854,46 1.747,52 11.034,18 85.601,98 Entsprechend einer Auflage aus dem Grundstücksübertragungsvertrag des Objektes „Westphal“ in der Herforder Straße ist der Bürgerstiftung noch ein Restbetrag des erzielten Überschusses aus diesem Projekt zu zahlen. pdf Kopie Anlage IV Blatt 13 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe Kernhaushalt der Gemeinde Kommunales Gebäudemanagement Wasserwerk € (i.V. € 130.615,17 53.382,75) 31.12.2011 31.12.2012 € € 49.278,83 4.021,93 81,99 126.508,94 3.903,65 202,58 53.382,75 130.615,17 Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Kernhaushalt der Gemeinde betreffen im Wesentlichen die Erstattung des Restbetrages aus dem Verkauf des Objektes „Westphal“ in der Herforder Straße entsprechend dem Notarvertrag vom 11. Juli 2010 in Höhe von z. Z. T€ 100 sowie die Abrechnungen im Bereich der Personalkosten sowie der Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von T€ 25 (i.V. T€ 40) für die bei der LIL ehemals und aktuell tätigen Mitarbeiter. 5. sonstige Verbindlichkeiten € (i.V. € 2.641,91 1.557,92) Ausgewiesen werden ausschließlich kreditorische Debitoren im Wesentlichen aus Rückzahlungsansprüchen der Nebenkostenabrechnungen 2012 der Mietobjekte. D. Rechnungsabgrenzungsposten € (i.V. € 0,00 650,00) pdf Kopie Anlage IV Blatt 14 II. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2012 1. € (i.V. € Umsatzerlöse Erlöse aus Grundstücksverkäufen Mieteinnahmen Nebenkosten Pachteinnahmen 1.906.708,00 1.640.758,31) 2011 2012 € € 1.563.865,49 50.069,34 21.283,14 5.540,34 1.819.741,07 56.344,34 25.032,25 5.590,34 1.640.758,31 1.906.708,00 Die Erlöse aus Grundstücksverkäufen betreffen folgende Baugebiete/Objekte: Anzahl der Grundstücke Erlöse (€) 2011 Waldstraße Objekt Herforder Straße Brunsheide-Süd 2012 2011 2012 1.563.865,49 0,00 0,00 1.477.144,37 295.000,00 47.596,70 30 - 26 1 1 1.563.865,49 1.819.741,07 30 28 pdf Kopie Anlage IV Blatt 15 2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen € (i.V. € 872.139,16 1.319.058,38) Zusammensetzung: Buchwertabgang aus Grundstücksverkäufen Abgang Vermarktungskosten Zugang Vermarktungskosten Abgang verauslagte Beiträge Abgang erhaltene Beiträge 3. sonstige betriebliche Erträge 4. Materialaufwand: 2011 2012 € € 1.080.678,00 238.380,38 0,00 442.960,75 - 442.960,75 1.042.690,93 249.448,23 - 420.000,00 0,00 0,00 1.319.058,38 872.139,16 Aufwendungen für bezogene Leistungen Unterhaltungsaufwand Heizöl, Gas Grundbesitzabgaben Wasser Strom übriges € (i.V. € 51,58 2.000,00) € (i.V. € 65.023,68 88.634,80) 2011 2012 € € 59.906,34 9.708,06 8.002,22 3.899,29 5.317,68 1.801,21 38.709,52 9.332,30 7.015,38 4.928,99 3.881,01 1.156,48 88.634,80 65.023,68 pdf Kopie Anlage IV Blatt 16 5. 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sonstige betriebliche Aufwendungen Rückstellungszuführung Abraumbeseitigung Kieselrot Erstattung Objekt „Westphal“ in der Herforder Straße Personalaufwandserstattungen Prüfungskosten Verwaltungskostenbeitrag Netzwerkumlage EDV-Kosten Gutachterkosten Versicherungen Fortbildungskosten und Literatur übrige Aufwendungen € (i.V. € 18.401,41 17.897,00) € (i.V. € 752.507,52 144.588,34) 2011 2012 € € 0,00 0,00 121.628,87 7.618,00 5.500,00 5.000,00 1.189,11 0,00 3.348,78 108,00 195,58 420.000,00 200.000,00 105.400,19 7.808,00 5.500,00 5.000,00 3.222,37 2.904,31 1.964,50 299,50 408,65 144.588,34 752.507,52 Die Personalaufwandserstattungen für die bei der LIL tätigen Beamten und Angestellten der Gemeinde Leopoldshöhe setzen sich wie folgt zusammen: Beamtenrechtliche Bezüge Entgelte nach TVöD Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung soziale Abgaben und Beihilfen 2011 2012 € € 50.091,28 25.519,36 27.487,10 18.531,13 51.241,38 23.601,68 20.666,45 9.890,68 121.628,87 105.400,19 pdf Kopie Anlage IV Blatt 17 7. Erbbauzinsen Zinsen Kernhaushalt der Gemeinde Verzugszinsen Kontokorrent- und Festgeldzinsen 8. € (i.V. € sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen 24.395,60 17.891,58) 2011 2012 € € 15.332,56 0,00 2.553,69 5,33 15.332,56 8.617,77 442,11 3,16 17.891,58 24.395,60 € (i.V. € 71.374,61 107.696,46) Ausgewiesen werden ausschließlich Zinsen für Darlehen. 9. Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) € (i.V. € + 151.708,80 - 17.225,09) 10. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr € (i.V. € 33.168,84 254.874,43) Bezüglich der Entwicklung des Postens verweisen wir auf den Bilanzposten A. III. Bilanzgewinn, Anlage IV, Blatt 9. pdf Kopie Anlage IV Blatt 18 11. Ausschüttung an Kernhaushalt € (i.V. € 54.874,43 200.000,00) 12. Veränderung der zweckgebundenen Rücklagen € (i.V. € + 3.883,17 - 4.480,50) Einstellung Instandhaltungsrücklage Einstellung Rücklage für Mietausfallwagnisse Entnahme Instandhaltungsrücklage Entnahme Rücklage für Mietausfallwagnisse Rücklagenveränderung 13. Bilanzgewinn 2011 2012 € € - 4.014,13 696,06 - 2.715,75 937,01 - 4.710,19 --------------- - 3.652,76 --------------- 229,69 0,00 7.535,93 0,00 229,69 --------------- 7.535,93 --------------- - 4.480,50 + 3.883,17 € (i.V. € 133.886,38 33.168,84) pdf Kopie Anlage V Blatt 1 RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE 1. Rechtliche Verhältnisse Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO und EigVO NW) sowie nach der vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschlossenen Betriebssatzung geführt. Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist nach § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung a) die Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Wohngebäude und der gemischt genutzten Gebäude, b) der An- und Verkauf von Grundstücken für 1. Wohnbauzwecke, 2. Industrie- und Gewerbezwecke, 3. Tauschzwecke, 4. Ersatzflächen im Rahmen des Natur- und Umweltschutzes, c) die Erschließung der unter Punkt b) Nr. 1. - 2. aufgeführten Grundstücke, d) die Förderung bzw. Sicherstellung ökologischer und ökonomischer Anforderungen an den Wohnungs- und Gewerbebau, sowie alle sonstigen, den Betriebszwecken dienenden Maßnahmen. Es gilt die Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für die Verwaltung gemeindlicher Immobilien und Grundstücke vom 16. Dezember 2009. Das Stammkapital der LIL beträgt gemäß § 11 der Betriebssatzung € 1.400.000,00. pdf Kopie Anlage V Blatt 2 Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung der LIL verantwortlich und leitet den Betrieb selbständig, soweit nicht durch Gemeindeordnung, Eigenbetriebsverordnung oder Satzung anderes bestimmt ist. Der Betriebsleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung. Als Betriebsleiter sind Herr Hans-Jürgen Lange (Fachbereichsleiter I) als kaufmännischer Leiter und Herr Hermann Oortman (Fachbereichsleiter III und IV) als technischer Betriebsleiter bestellt. Der Betriebsausschuss der LIL und der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe entscheiden in Angelegenheiten, die ihnen durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung oder die Hauptsatzung (nur Rat) vorbehalten sind. Der Betriebsausschuss besteht in der Legislaturperiode 2009 - 2014 aus 13 Mitgliedern. Im Berichtsjahr fanden drei Sitzungen des Betriebsausschusses statt. 2. Gründung der LIL zum 01. Juli 1996 Die Gemeinde Leopoldshöhe hat ihre boden- und siedlungspolitischen Aktivitäten organisatorisch zu einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zusammengefasst und gemäß Ratsbeschluss vom 22. Februar 1996 unter Anwendung der einschlägigen Vorschriften der GO NW und der EigVO NW die „Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)“ gegründet. Die Gründung der LIL erfolgte mit Wirkung zum 01. Juli 1996. Mit Beschluss zur Gründung der LIL vom 22. Februar 1996 erfolgte auch die Feststellung der Eröffnungsbilanz, die Zustimmung zur Betriebssatzung und der Beschluss der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe durch den Gemeinderat. Die Richtlinien zur Einhaltung des Niedrigenergiestandards wurden durch den Gemeinderat am 16. September 1996 verabschiedet. pdf Kopie Anlage V Blatt 3 Öffentliche Einrichtungen, die im Sinne des § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW als nichtwirtschaftlich - also hoheitlich - gelten und der Wirtschaftsförderung sowie der Wohnraumversorgung dienen, können nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften als „eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ geführt werden. 3. Öffentliche Richtlinien und Regelungen  Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland in der Gemeinde Leopoldshöhe  Vorgaben zur „energetischen Qualitätskontrolle“ pdf Kopie Anlage VI Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) Entwicklung der zweckgebundenen Rücklagen für das Wirtschaftsjahr 2012 Instandhaltungsrücklage Objekt Berliner Straße 8 Starenweg 33 Waldstraße 15 Kirchweg 2 Schuckenteichweg 1 Friedenstraße 32 + 32a Stand 01.01.2012 EUR Berliner Straße 8 Starenweg 33 Waldstraße 15 Kirchweg 2 Schuckenteichweg 1 Friedenstraße 32 + 32a Stand 31.12.2012 EUR Kostenstelle 11100 11200 43000 61600 65000 76000 Mietausfallrücklage Objekt Zuführung/ Entnahme (-) EUR 3.429,19 7.535,93 5.445,70 0,00 5.399,40 0,00 21.810,22 Stand 01.01.2012 EUR 808,24 -7.535,93 1.390,06 0,00 517,45 0,00 -4.820,18 Zuführung/ Entnahme (-) EUR 4.237,43 0,00 6.835,76 0,00 5.916,85 0,00 16.990,04 Stand 31.12.2012 EUR Kostenstelle 11100 11200 43000 61600 65000 76000 463,39 0,00 2.741,74 265,60 3.157,51 -581,12 6.047,12 96,00 0,00 293,91 112,80 105,28 329,02 937,01 559,39 0,00 3.035,65 378,40 3.262,79 -252,10 6.984,13 pdf Kopie 201 603 1565 687 021 74 Kassenkredit 3506320286 6 402 922 683 Sparkasse Lemgo Sparkasse Lemgo NRW.Bank Wfa / NRW.BANK Darlehens-Nr. Deka Bank Gläubiger 44.478,98 2.346.820,53 3.351.957,99 1.190.000,00 300.000,00 490.840,20 321.501,35 Stand 01.01.2012 € 56.344,37 1.700.000,00 300.000,00 818.067,00 477.546,62 Ursprungsbetrag € 824.953,74 729,71 170.000,00 300.000,00 32.722,68 321.501,35 Zugang (Z) Tilgung € 0,00 458.117,52 0,00 Stand 31.12.2012 € 43.749,27 71.374,61 1.521.866,79 893,01 39.601,79 1.020.000,00 5.939,42 9.323,41 15.616,98 Zinsen 2012 € 1,38 3,54 2,16/1,73 2,16/1,73 5,92 Zinssatz % Aufstellung der Darlehen per 31. Dezember 2012 zzgl. 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag auf den Ursprungsbetrag 16.12.2013 30.12.2012 30.12.2012 30.10.2012 Zinsbindung bis 203.452,39 729,71 170.000,00 32.722,68 < 1 Jahr Fälligkeiten: Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) 814.108,51 3.217,79 680.000,00 130.890,72 >1<5 504.305,89 39.801,77 170.000,00 294.504,12 >5 Anlage VII pdf Kopie 3103 4360 Guthaben (+) / Fehlbetrag (-) Unterhaltungsaufwand Abschreibung Nettomiete 3190/3189 4830 3190 Raumkosten Versicherungen Umlagefähige Kosten 3108 Gartenpflege 3101/3107 GBA 3102/3106 Wasser 3105 Strom 3100/3104 Schornsteinfeger 8000/8089 8150 Sachkonto Heizungskosten Erlöse Mieterlöse Erlöse aus Nebenkosten KSt 5.351,86 1.196,00 21.644,46 4.760,60 768,00 262,41 3.730,19 -17.488,60 0,00 0,00 18,54 0,00 352,97 0,00 926,63 0,00 1.298,14 1.236,86 32,45 1.271,89 648,14 534,28 0,00 0,00 3.723,62 4.450,00 2.200,00 6.650,00 Starenweg Berliner Str. 4.800,00 3.684,22 8.484,22 11200 11100 9.023,56 2.986,41 1.492,42 13.502,39 153,71 5.070,00 2.817,58 43,51 857,28 97,86 1.100,06 0,00 14.695,66 3.876,73 18.572,39 Waldstraße 43000 Mietobjekte 61600 -4.324,89 7.197,00 3.594,69 6.466,80 149,84 4.191,07 490,38 44,35 2.324,27 501,62 680,61 0,00 5.640,00 5.017,87 10.657,87 Kirchweg 2 Ergebnisrechnung 2012 5.957,12 3.067,00 986,36 10.010,48 0,00 2.113,09 194,70 57,49 179,07 859,81 822,02 0,00 10.307,52 1.816,05 12.123,57 65000 Schuckenteichweg Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) 3.237,80 3.187,00 9.579,73 16.004,53 229,20 8.884,01 4.592,78 52,05 277,94 1.773,58 1.358,46 600,00 16.451,16 8.437,38 24.888,54 Friedenstr. 76000 135,18 18.401,41 37.560,07 56.096,66 532,75 25.279,93 9.332,30 229,85 4.928,99 3.881,01 4.848,40 600,00 56.344,34 25.032,25 81.376,59 Summe Anlage VIII pdf Kopie Anlage IX Blatt 1 FRAGENKATALOG ZUR PRÜFUNG NACH § 53 HGrG GEMÄSS IDW PS 720 (Stand: 09.09.2010) Gemäß IDW PS 720 hat der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG anhand der folgenden Fragenkreise zu untersuchen und unter Wiedergabe der Fragen und deren Beantwortung vollständig in seine Berichterstattung einzubeziehen. FRAGENKREIS 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge (a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Die Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten der Betriebsleitung, des Betriebsausschusses und des Gemeinderates sind in der Betriebssatzung vom 16. Dezember 2009 geregelt. Weitergehende schriftliche Anweisungen liegen nicht vor. Die Regelungen entsprechen nach unserer Auffassung den Bedürfnissen des Betriebes. (b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Berichtsjahr haben drei Sitzungen des Betriebsausschusses stattgefunden. Entsprechende Niederschriften haben uns vorgelegen. (c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Herr Betriebsleiter Hans-Jürgen Lange ist Mitglied der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe sowie Mitglied der Verbandsversammlung Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe. Herr Betriebsleiter Hermann Oortman ist Aufsichtsratsmitglied der Wohnbau Lemgo eG sowie stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Bürger-Solar-GenossenschaftLeopoldshöhe eG, Leopoldshöhe. pdf Kopie Anlage IX Blatt 2 (d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Im Anhang werden keine Vergütungen ausgewiesen, da die Mitarbeiter bei der Gemeinde angestellt sind, ein festes Gehalt beziehen und deren Gehälter anteilig ihrer Zuordnung zur LIL an die LIL weiterberechnet werden. Bezüglich der Sitzungsgelder der Mitglieder des Betriebsausschusses sind die entsprechenden Angaben im Anhang enthalten. FRAGENKREIS 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen (a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Auf die Erstellung eines besonderen Organisationsplanes wurde in Anbetracht der Größe der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung verzichtet. Die Betriebssatzung sowie einzelne Geschäftsanweisungen der Gemeinde, die auch Gültigkeit für den Betrieb haben, regeln insbesondere Verantwortlichkeiten, Entscheidungsbefugnisse, Informationspflichten und die Vertretung der Einrichtung nach außen. Die vorgesehenen Regelungen entsprechen nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen des Betriebes. (b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Nicht zutreffend, vgl. Punkt (a). (c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Für die Beschäftigten sowie die Beamten und Beamtinnen der Gemeinde Leopoldshöhe wurde als Vorkehrung zur Korruptionsprävention eine „Dienstanweisung für die Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe über das Verhalten bei der Annahme von Belohnungen und Geschenken (Zuwendungen)“ vom 25. Januar 2007 erlassen. Auf die Einhaltung dieser Dienstanweisung wird regelmäßig seitens der Behördenleitung hingewiesen, zuletzt am 04. Dezember 2009. Die Ausschuss- und Ratsmitglieder sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Korruptionsprävention verpflichtet. pdf Kopie Anlage IX Blatt 3 Bezüglich der Vergabe von Aufträgen wird nach den Vorgaben der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe verfahren. Zur Korruptionsprävention wird fachfremdes Personal als Submissionsleitung eingesetzt. Zum 01. Januar 2013 wurde eine eigene zentrale Vergabestelle in der Gemeinde Leopoldshöhe eingerichtet. (d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Die Betriebssatzung regelt die Größenordnungen bis zu denen die Betriebsleitung alleine entscheiden kann. Darüber hinaus gehende Entscheidungen bedingen die Zustimmung durch den Betriebsausschuss. Es ergaben sich keine Hinweise, dass nicht nach diesen Regelungen verfahren wird. (e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Die Verträge sind ordnungsgemäß verwahrt. FRAGENKREIS 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling (a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens? Das Planungswesen entspricht den Vorgaben der Betriebssatzung und insoweit auch den Bedürfnissen der LIL. Gemäß § 12 der Betriebssatzung wird ein jährlicher Wirtschaftsplan erstellt, der vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschlossen wird. (b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden regelmäßig im Rahmen von Soll-Ist-Vergleichen und bei der Erstellung der Zwischenberichte nach § 13 der Betriebssatzung, insbesondere beim Erfolgs- und Vermögensplan, verfolgt und analysiert. (c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Ja, keine gegenteiligen Feststellungen. Die laufende doppelte Buchführung erfolgt mit der Finanzbuchhaltungssoftware der DATEV in der Version kommunal pro V.3.12. Eine Kostenrechnung wird für die Mietobjekte geführt. pdf Kopie Anlage IX Blatt 4 (d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet ? Ja. Überschüssige Mittel werden zur Darlehenstilgung eingesetzt, als Festgeld angelegt oder gegen Verzinsung an die Gemeinde ausgeliehen. (e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Es besteht kein zentrales Cash-Management. (f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Ja, da es sich im Wesentlichen um Mietverträge oder notarielle Kaufverträge handelt. Es wird eine Offene-Posten Buchhaltung geführt. Nach unseren Feststellungen werden Außenstände, soweit sie fällig sind, eingezogen. Es existiert ein Mahn- und Vollstreckungswesen. (g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Aufgrund der Betriebsgröße besteht kein eigenes Controlling. (h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Der Betrieb ist kein Konzernunternehmen und hält keine Beteiligungen. FRAGENKREIS 4: Risikofrüherkennungssystem (a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Seitens der Betriebsleitung wurde 2008 unter Beachtung der Anforderungen des § 10 Abs. 1 EigVO NRW ein Risikomanagement entwickelt, über das der Betriebsausschuss detailliert informiert wurde. pdf Kopie Anlage IX Blatt 5 Zur Gewährung der dauerhaften wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LIL erfolgt ein beständiger Evaluationsprozess unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Risikohandbuchs. Diese Fortschreibung wird durch eine Dokumentation über Eintritt und Bewältigung der Risiken der LIL jährlich im Rahmen des Lageberichtes durch die Betriebsleitung vorgenommen. Durch eine genaue Beobachtung des Grundstücksmarktes, der Zinsentwicklung, politischer Vorgaben sowie der Bevölkerungsentwicklung und eine ständige Fortschreibung der Kalkulation der betroffenen Baugebiete ist gewährleistet, dass Frühwarnsignale, die sich negativ auf die Entwicklung der LIL auswirken können, rechtzeitig erkannt werden. (b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Unseres Erachtens sind diese Maßnahmen ausreichend und dazu geeignet, ihren Zweck zu erfüllen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Hinweise darauf erhalten, dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden. (c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Die umfangreiche Dokumentation des Risikohandbuchs mit der Fortschreibung im Lagebericht der LIL ist zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LIL bei der Größe des Betriebes ausreichend. (d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Durch genaue Marktbeobachtungen erfolgt ein ständiger Prozess der Abstimmung zwischen der Entwicklung der Maßnahmen und den der Vermarktung zu Grunde liegenden Daten. Somit ist gewährleistet, dass Frühwarnsignale und Veränderungen von Rahmenbedingungen bei Maßnahmen rechtzeitig erkannt werden und dass auf veränderte Rahmenbedingungen angemessen reagiert werden kann. FRAGENKREIS 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate (a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:   Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden? pdf Kopie Anlage IX Blatt 6   Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)? (b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? (c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf  Erfassung der Geschäfte  Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse  Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung  Kontrolle der Geschäfte? (d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? (e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? (f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? zu (a) bis (f): Der Fragenkreis trifft auf die LIL nicht zu, da keines der genannten Finanzinstrumente eingesetzt wurde. FRAGENKREIS 6: Interne Revision (a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? (b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? pdf Kopie Anlage IX Blatt 7 (c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? (d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? (e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? (f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? zu (a) bis (f): Aufgrund der Betriebsgröße und Betriebsstruktur bestehen keine prozessabhängigen Überwachungsinstrumente. Eine Kontrolle der LIL erfolgt über die üblichen Prüfungen der gemeindeeigenen Einrichtungen. FRAGENKREIS 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans (a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. (b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Nicht zutreffend. (c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? pdf Kopie Anlage IX Blatt 8 (d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? zu (c) und (d): Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine derartigen Anhaltspunkte ergeben. FRAGENKREIS 8: Durchführung von Investitionen (a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Investitionen werden im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes und des dreijährigen Investitionsprogramms unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auf Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit geprüft und vom Betriebsausschuss beschlossen. (b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Durch eine ständige Fortschreibung der der Grundstückspreisermittlung zu Grunde liegenden Daten ist sicher gestellt, dass die Grundstückspreise eine wirtschaftliche Vermarktung der Baugebiete gewährleisten. (c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Betriebsleitung überwacht die Investitionen fortlaufend. Im Rahmen der Ausschreibung und Baudurchführung auftretende Abweichungen werden untersucht. (d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Im Rahmen unserer Prüfung sind uns wesentliche Überschreitungen bei abgeschlossenen Investitionen nicht bekannt geworden. (e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Nein, es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. pdf Kopie Anlage IX Blatt 9 FRAGENKREIS 9: Vergaberegelungen (a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. (b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Ja, soweit feststellbar. FRAGENKREIS 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan (a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? (b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? (c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? zu (a) bis (c): Dem Betriebsausschuss wurde in den Sitzungen satzungsgemäß und zutreffend Bericht erstattet. (d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? pdf Kopie Anlage IX Blatt 10 (e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? zu (d) und (e): § 90 Abs. 3 AktG sieht Berichterstattungen zu besonderen Angelegenheiten des Unternehmens, rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und diesbezügliche Geschäftsvorgänge vor. In analoger Anwendung der Vorschrift lagen im Berichtsjahr keine Anfragen vor. (f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Es gibt keine D&O-Versicherung. Gleichwohl hat die Gemeinde Leopoldshöhe für sämtliche Bedienstete eine Eigenschadenversicherung abgeschlossen. Ein Selbstbehalt wurde nicht vereinbart. (g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Nicht zutreffend. FRAGENKREIS 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven (a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Nein, keine solchen Feststellungen. (b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Nein, es haben sich keine derartigen Feststellungen ergeben. Da die im Vorratsvermögen befindlichen Baugebiete das Kerngeschäft der LIL bilden, liegt ein entsprechend hoher Bilanzausweis vor. (c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Nein, es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. Soweit aufgrund von Wertgutachten oder ähnlichem erforderlich, erfolgt eine Anpassung der Bilanzwerte auf niedrigere Verkehrswerte im Rahmen von Abschreibungen. pdf Kopie Anlage IX Blatt 11 FRAGENKREIS 12: Finanzierung (a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? Vgl. Abschnitt IV. 3. des Prüfungsberichtes zur Vermögens- und Finanzlage. (b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Nicht zutreffend. (c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Im Berichtsjahr hat der Betrieb keine öffentlichen Finanz- und Fördermittel erhalten. FRAGENKREIS 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung (a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung? Es haben sich keine solchen Erkenntnisse ergeben. (b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Die Betriebsleitung schlägt vor, vom Bilanzgewinn (€ 133.886,38) € 100.000,00 an den Kernhaushalt der Gemeinde abzuführen und den verbleibenden Betrag in Höhe von € 33.886,38 auf neue Rechnung vorzutragen und ist mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar. pdf Kopie Anlage IX Blatt 12 FRAGENKREIS 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit (a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen? Nicht einschlägig. (b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Nein, keine solchen Feststellungen. (c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Nein, es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. Die geschäftlichen Beziehungen zur Gemeinde Leopoldshöhe als Trägerkörperschaft der LIL beschränken sich im Wesentlichen auf Kostenerstattungen für die anteilig der LIL zugeordneten Mitarbeiter, auf Kostenerstattungen für erbrachte Leistungen des Bauhofes (kleinere Reparaturen) sowie auf beitragsrechtliche Forderungen des Wasserwerkes und des Abwasserwerkes bei der Erschließung neuer Baugebiete. Gewinnzuschläge werden nach unseren Feststellungen nicht erhoben. Ausleihungen der LIL an die Gemeinde oder von der Gemeinde sind grundsätzlich kurzfristiger Natur. Für die Berechnung der Zinsen wird der jeweils marktübliche Zinssatz für Kassenkredite bzw. Festgeldzinsen (Mittelwert) zugrunde gelegt. (d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Nicht zutreffend. FRAGENKREIS 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen (a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? pdf Kopie Anlage IX Blatt 13 (b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? zu (a) und (b): Nicht zutreffend. FRAGENKREIS 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage (a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? (b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? zu (a) und (b): Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss erzielt. pdf Kopie