Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
466 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
25.10.13, 21:15
Aktualisiert
25.10.13, 21:15
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DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT · STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
Bericht
über die Prüfung
des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2012
und des Lageberichtes 2012
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung
(LIL),
Leopoldshöhe
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DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
I
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
I.
Prüfungsauftrag
1
II.
Grundsätzliche Feststellungen
3
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
3
III.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
5
IV.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
9
1.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
9
1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
9
1.1.1. Rechnungswesen
1.1.2. Wirtschaftsplan
9
9
1.2. Jahresabschluss
10
1.3. Lagebericht
11
2.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
11
3.
Wirtschaftliche Verhältnisse
12
3.1. Vermögens- und Finanzlage
12
3.2. Ertragslage
17
V.
Feststellungen gemäß § 53 HGrG
19
VI.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
20
VII.
Unterzeichnung des Prüfungsberichts
21
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DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
II
ANLAGEN
Anlage
Bilanz zum 31. Dezember 2012
I/1
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
01. Januar bis 31. Dezember 2012
I/2
Anhang 2012
I/3
Lagebericht 2012
II
Bestätigungsvermerk
III
Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung
IV
Rechtliche Verhältnisse
V
Entwicklung der zweckgebundenen Rücklagen für das
Wirtschaftsjahr 2012
VI
Aufstellung der Darlehen per 31. Dezember 2012
VII
Ergebnisrechnung 2012 Mietobjekte
VIII
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG gemäß IDW PS 720
IX
Allgemeine Auftragsbedingungen
X
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DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
I.
1
Prüfungsauftrag
Die Betriebsleitung erteilte uns mit Prüfungsvertrag vom 11./14. Februar 2013 mit Zustimmung
der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) den Auftrag, den Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2012 und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe,
- nachfolgend auch „LIL“ oder „Betrieb“ genannt zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.
Aufgrund § 106 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der LIL unter Einbeziehung der
Buchführung und darüber hinaus gemäß § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 1 der Betriebssatzung die für große
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
(HGB) zu beachten.
Form und Inhalt unseres Prüfungsberichtes folgen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
Ohne den vorgenannten Prüfungsauftrag zu erweitern, hat die GPA bei ihrer Zustimmung zum
Prüfungsauftrag für die Beantwortung der folgenden Fragestellungen innerhalb des Fragenkatalogs zur Prüfung nach § 53 HGrG um aussagekräftige und angemessene Informationen gebeten:
Fragenkreis 2:
Vorkehrungen zur Korruptionsprävention und den getroffenen Maßnahmen
Fragenkreis 3c:
Ergebnis der Nachkalkulation nach § 6 KAG und deren Abbildung im Jahresabschluss
Fragenkreis 4:
Angemessenheit des Risikofrüherkennungssystems
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2
Fragenkreis 8:
Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor Realisierung von Investitionen und zu Überschreitungen bei abgeschlossenen Investitionen
Fragenkreis 14c:
Angemessenheit von Leistungsbeziehungen
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Wir haben auftragsgemäß im Prüfungsbericht eine gesetzlich nicht geforderte Anlage IV mit
Aufgliederungen und Erläuterungen beigefügt.
Dem Bericht sind der geprüfte Jahresabschluss als Anlage I/1 (Bilanz), I/2 (Gewinn- und Verlustrechnung) und I/3 (Anhang) sowie der Lagebericht als Anlage II beigefügt. Der Bericht enthält vorweg eine Stellungnahme zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die Betriebsleitung (Abschnitt II). Erläuterungen zur Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse im
Einzelnen sowie der aufgrund der Prüfung erteilte Bestätigungsvermerk folgen in den Abschnitten III bis VI.
Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit gelten - auch im Verhältnis
zu Dritten - die als Anlage X beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002.
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II.
3
Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
Zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die Betriebsleitung nehmen wir nachfolgend
Stellung und heben die wesentlichen Angaben hervor:
Der Lagebericht enthält nach unserer Einschätzung folgende Kernaussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Betriebes:
Im Bereich der Grundstücksverwaltung wurden zum Bilanzstichtag sechs Liegenschaften von
der LIL verwaltet. Alle Einheiten sind vermietet bzw. verpachtet.
Wie im Vorjahr konnte eine hohe Zahl an Grundstücksverkäufen realisiert werden. Insgesamt
wurden im Baugebiet Waldstraße 26 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 13.814 m² veräußert. Im Baugebiet Brunsheide-Süd wurde das letzte Grundstück mit einer Fläche von
540 m² verkauft.
Der Darlehensbestand konnte um T€ 825 zurückgeführt werden. Neue Darlehen wurden nicht
aufgenommen.
Insgesamt wurde ein Jahresüberschuss von T€ 152 erzielt, der um T€ 147 über dem Ansatz
im Wirtschaftsplan lag. Im Berichtsjahr wurden mehr Grundstücke, als ursprünglich geplant,
verkauft.
Der Lagebericht enthält nach unserer Einschätzung folgende zentrale Aussagen zur
voraussichtlichen Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken:
Neben der Attraktivität der Gemeinde Leopoldshöhe gewährleistete die Vermarktungs- und
Betreuungsstrategie der LIL ein hohes Kaufinteresse an Baugrundstücken, was sich in der
positiven Entwicklung der Verkäufe im Baugebiet Waldstraße im Jahr 2012 widerspiegelt. Bei
Jahresabschlusserstellung waren alle Grundstücke in diesem Baugebiet verkauft bzw. vergeben. Im neuen Baugebiet Parkstraße, welches erst im Herbst 2013 erschlossen sein wird, sind
keine freien Grundstücke mehr vorhanden. Auch für die in Planung befindlichen Baugebiete
gibt es bereits viele Interessenten.
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4
Mit Blick auf die Investitionsplanung des Betriebs (im Wesentlichen die Sanierung des Sportplatzes Asemissen) muss ein Augenmerk auf die Liquidität gerichtet werden. Hier sollen die
geplanten Investitionen durch rechtzeitigen Verkauf der Grundstücke finanziert werden. Jedoch wird die Notwendigkeit eines Kassenkredits nicht ausgeschlossen.
Die Beurteilung der Lage der LIL ist nach den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen - insbesondere den Jahresabschlussunterlagen, Betriebsausschussprotokollen und Planungsrechnungen - plausibel und widerspruchsfrei abgeleitet. Die im Lagebericht enthaltenen Einschätzungen und Prognosen zum Fortbestand und zur künftigen Entwicklung sind nachvollziehbar.
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der Betriebsleitung dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
Darüber hinausgehende berichtspflichtige Tatsachen, die den Bestand des Betriebs gefährden
oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, haben wir bei der Durchführung
der Prüfung nicht festgestellt.
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III.
5
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gemäß § 106 GO NRW i.V.m. §§ 316 ff. HGB sind der Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und der Lagebericht zu prüfen.
Für Aufstellung und Inhalt dieses Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die uns
gemachten Angaben liegt die Verantwortung bei der Betriebsleitung der LIL. Es ist Aufgabe
des Abschlussprüfers, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.
Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Die Abschlussprüfung ist nach Maßgabe von § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erweitert.
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehörte nur insoweit zu den Aufgaben unserer Abschlussprüfung, als sich daraus üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher
Tatbestände, wie z.B. Untreuehandlungen oder Unterschlagungen sowie die Feststellung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand
unserer Abschlussprüfung.
Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob alle Risiken beachtet und in versicherungstechnischer Hinsicht ausreichend versichert sind, war nicht
Gegenstand unseres Auftrages.
Bei unserer Prüfung haben wir die §§ 316 ff. HGB und die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e.V. (IDW) dargelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie § 106 GO NRW und die Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen beachtet.
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6
Wir haben unsere Prüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung
des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, erkannt werden können. Dazu wurden Risikofaktoren identifiziert und analysiert, um eine Differenzierung zwischen kritischen und weniger kritischen
Prüfungsgebieten zu ermöglichen und die risikoorientierte Prüfungsstrategie für die einzelnen
Prüfungsgebiete festzulegen.
Die Prüfungsstrategie haben wir auf der Grundlage der Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebs, der Erwartung über mögliche
Fehler sowie der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems entwickelt.
Ausgehend von unserer Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems wurde das Prüfungsprogramm so bestimmt, dass unter Beachtung des Grundsatzes der
Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit die geforderten Prüfungsaussagen mit hinreichender
Sicherheit möglich werden.
Sowohl analytische Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) als auch Einzelfallprüfungen (Überprüfung von Geschäftsvorfällen sowie von Beständen) wurden nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des
Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt.
Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen
Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen.
Aus den bei unserer Prüfungsplanung getroffenen Feststellungen ergaben sich nachfolgende
Prüfungsschwerpunkte:
Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Vorräte unter Einbezug der Bestandsveränderungen
Entwicklung der Rückstellungen
Vollständigkeit und Realisierung der Umsatzerlöse
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7
Unsere Feststellungen aus der vorangegangenen Abschlussprüfung haben wir berücksichtigt.
Der von uns geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am
13. Dezember 2012 festgestellt.
Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, sowie des ITSystems als dessen Teil, haben wir keine Mängel festgestellt. Eine Ausweitung unserer Prüfungshandlungen bzw. Änderung unserer Prüfungsschwerpunkte war demnach nicht erforderlich.
Analytische Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen von Vorjahresvergleichen einzelner
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei der Analyse der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vorgenommen.
Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste Auswahl durchgeführt (IDW HFA
1/1988).
Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind in Saldenlisten sowie OP-Listen einzeln aufgeführt.
Der Nachweis der übrigen Vermögens- und Schuldposten erfolgte durch Bücher, Verträge
sowie sonstige Unterlagen und Belege wie Kassenbücher und Bankauszüge.
Saldenbestätigungen forderte die LIL für die Girokonten über die Gemeinde an. Weitere wurden nicht angefordert.
Prüfungen anderer Stellen haben nach den uns gegebenen Auskünften im Berichtsjahr nicht
stattgefunden.
Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei
unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des Betriebs vermittelt.
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8
Der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir den vom Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlichten Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Stand: 09. September 2010, zugrunde gelegt.
Die Prüfung wurde von uns im Juli 2013 in den Geschäftsräumen der LIL durchgeführt. Die für
die Prüfung erforderlichen Unterlagen und Nachweise standen uns zur Verfügung. Erbetene
Auskünfte wurden uns von der Betriebsleitung und den uns benannten Mitarbeitern bereitwillig
erteilt.
Die Betriebsleitung hat uns die berufsübliche Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss
abgegeben, die wir zu unseren Akten genommen haben.
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IV.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
1.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
9
1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
1.1.1.
Rechnungswesen
Nach unseren Feststellungen sind die Geschäftsvorfälle vollständig und richtig aufgezeichnet.
Das Belegwesen ist geordnet und übersichtlich, die Konten sind ordnungsgemäß geführt. Der
vorliegende Jahresabschluss wurde zutreffend aus dem Rechnungswesen entwickelt, das
insgesamt den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht.
Die LIL nutzt für den Bereich der Finanzbuchhaltung die Dienste des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe. Hierbei wird DATEV-Software in der Version kommunal
pro V.3.12 eingesetzt. Testate zur Ordnungsmäßigkeit der eingesetzten Software lagen vor.
Bei unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die eingesetzten Verarbeitungsprogramme die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten nicht gewährleisten.
1.1.2.
Wirtschaftsplan
Der von der Betriebsleitung aufgestellte und vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am
29. März 2012 beschlossene Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht) für 2012 entspricht den Vorschriften der EigVO NRW.
Der Erfolgsplan sah ein Jahresüberschuss von T€ 4 vor, der im Geschäftsjahr erzielte Jahresüberschuss von T€ 152 lag damit T€ 148 über dem Planansatz. Die Gründe für die Abweichung sind im Lagebericht der LIL zutreffend dargelegt.
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10
1.2. Jahresabschluss
In seiner Sitzung am 07. November 2012 hat der Betriebsausschuss den von uns geprüften
und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum
31. Dezember 2011 und den Lagebericht dem Rat zur Feststellung empfohlen. Der Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe hat am 13. Dezember 2012 der vorbezeichneten Empfehlung einstimmig zugestimmt und dem Betriebsausschuss Entlastung erteilt. Darüber hinaus wurde
beschlossen, den unter Berücksichtigung einer Ausschüttung an den Kernhaushalt in Höhe
von € 54.874,43 für das Jahr 2010 verbleibenden Bilanzverlust von € 21.705,59 auf neue
Rechnung vorgetragen.
Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wurde am
08. Januar 2013 erteilt. Dieser ist zusammen mit den Ratsbeschlüssen zur Feststellung des
Jahresabschlusses und zur Behandlung des Bilanzgewinns gemäß § 15 der Hauptsatzung der
Gemeinde Leopoldshöhe durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe bekannt gemacht worden. Jahresabschluss und Lagebericht liegen
gemäß § 26 Abs. 3 EigVO NRW bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 bei der
Betriebsleitung der LIL im Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe zur Einsichtnahme aus.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die für große Kapitalgesellschaften geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften einschließlich des Stetigkeitsgrundsatzes
wurden beachtet.
Die gesetzlich geforderten Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und die sonstigen Pflichtangaben zum Jahresabschluss sind im Anhang vollständig
gemacht.
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11
1.3. Lagebericht
Der Lagebericht (Anlage II) entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Er steht im Einklang mit
dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes.
Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung im Lagebericht zutreffend dargestellt werden. Die Angaben nach § 25 EigVO
NRW sind vollständig und zutreffend.
Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind im Lagebericht zutreffend dargestellt und die nach § 289 Abs. 2 HGB gemachten Angaben sind vollständig und
zutreffend.
2.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss entspricht in Gliederung und Bewertung den gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LIL.
Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen, die im Anhang dargestellt sind, betreffen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie wertbestimmende Faktoren.
Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen mit wesentlicher Auswirkung auf den Jahresabschluss
haben wir bei unserer Prüfung nicht festgestellt.
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3.
12
Wirtschaftliche Verhältnisse
3.1. Vermögens- und Finanzlage
31.12.2011
T€
31.12.2012
%
T€
Veränderungen
%
T€
Aktivseite
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
langfristiges Vermögen
Vorräte
kurzfristige Forderungen
gegen Fremde
flüssige Mittel
kurzfristiges Vermögen
Gesamtvermögen
2.053
36
2.053
36
------------ --------
2.121
36
2.121
36
------------ --------
+
68
+
68
------------
3.529
63
3.207
54
-
322
9
49
1
10
601
10
+
+
1
552
3.587
64
------------ --------
3.818
64
------------ --------
+
231
------------
5.640
100
5.939
100
+
299
2.076
1.369
37
24
2.216
1.318
37
22
+
-
140
51
Passivseite
Eigenkapital
Darlehen
langfristiges Kapital
kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber
- Fremden
- der Gemeinde
kurzfristiges Kapital
Gesamtkapital
3.445
61
------------ --------
2.087
108
37
2
2.195
39
------------ -------5.640
100
3.534
59
------------ --------
2.183
222
37
4
2.405
41
------------ -------5.939
100
+
89
------------
+
+
96
114
+
210
-----------+
299
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13
Für die Bilanzanalyse haben wir die einzelnen Bilanzposten nach betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen zusammengefasst und gegliedert. Gliederungsmerkmal ist auf der Vermögensseite die Dauer der Gebundenheit an den Betrieb, auf der Schuldenseite die Dauer der Verfügbarkeit. Die langfristigen Schulden wurden um die im nächsten Jahr fälligen Tilgungsraten
vermindert, die dem kurzfristigen Kapital zugeordnet worden sind. Kurzfristige Forderungen
und Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe haben wir saldiert. Einen Teilbetrag des Bilanzgewinns 2012 in Höhe von T€ 100 haben wir entsprechend Ergebnisverwendungsvorschlag den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde zugeordnet.
Die auf diese Weise bereinigte Bilanzsumme von T€ 5.939 hat sich gegenüber dem Vorjahr
um T€ 299 = 5 % erhöht.
Der Ausweis des Anlagevermögens erhöhte sich um T€ 68. Den Investitionen in Höhe von
T€ 86 standen Abschreibungen von T€ 18 gegenüber.
Die Veränderung des Vorratsvermögens (- T€ 322) resultierte im Wesentlichen aus Aktivitäten
im Baugebiet Waldstraße. Infolge der Veräußerung von 26 Baugrundstücken sowie Rücknahme eines Grundstücks in diesem Baugebiet waren Buchwertabgänge sowie Abgänge der das
Baugebiet betreffenden Vermarktungs- und Erschließungskosten von insgesamt T€ 609 zu
verzeichnen. Zudem waren Abgänge für Buchwerte sowie Vermarktungs- und Erschließungskosten für das Objekt „Westphal“ in der Herforder Straße (T€ 85) sowie das letzte Grundstück
im Baugebiet Brunsheide-Süd (T€ 73) zu verbuchen. Demgegenüber standen Zugänge an
Buchwerten und Vermarktungskosten für das neue Baugebiet Parkstraße in Höhe von T€ 508.
Bei den Buchwerten handelt es sich um die von der LIL für die einzelnen Grundstücke entrichteten Kaufpreise, Notar-, Gerichts- und Vermessungskosten.
Die kurzfristigen Forderungen gegen Fremde bewegen sich auf Vorjahresniveau.
Die Entwicklung des Bestandes an flüssigen Mitteln (+ T€ 552) erläutern wir in der nachfolgenden Kapitalflussrechnung.
Die Veränderung des Eigenkapitals resultiert aus der Verwendung des Ergebnisses des Berichtsjahres.
Die Abnahme des langfristigen Darlehensbestandes (- T€ 51) ergibt sich aus planmäßigen
Tilgungen.
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14
Die Erhöhung der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Fremden (+ T€ 96) resultierte im
Wesentlichen aus der Rückführung der kurzfristigen Darlehensverbindlichkeiten (- T€ 775),
der Erhöhung der Rückstellungen (+ T€ 413) sowie der erhaltenen Anzahlungen (+ T€ 384).
Der Anstieg des Saldos der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
(+ T€ 114) ist im Wesentlichen auf die voraussichtliche Abführung von T€ 100 des Bilanzgewinns der LIL zurückzuführen.
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15
Die finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Berichtsjahres stellen sich als Veränderung der flüssigen Mittel in einer Kapitalflussrechnung nach der indirekten Methode gemäß DRS 21 wie
folgt dar:
1. Jahresergebnis
2. Abschreibung auf Gegenstände des Anlagevermögens
3. Zu-/Abnahme der Rückstellungen
4. Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
5. Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen
sind
6. Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
(Summe aus 1. - 5.)
7. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen
8. Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
(Summe aus 7.)
2012
T€
T€
-
17
+
152
+
-
18
7
+
+
18
413
+ 1.001
+
399
+
+
536
172
+ 1.167
------------
+ 1.518
------------
-
-
50
86
50
------------
86
------------
+
300
- 1.219
200
-
- 1.119
------------
880
------------
13. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Summe aus 6., 8. und 12.)
14. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
+
2
51
+
+
552
49
15. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
+
49
+
601
9. Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen
10. Auszahlung aus der Tilgung von Darlehen
11. Abführung an den Kernhaushalt
12. Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit
(Summe aus 9. - 11.)
1
2011
825
55
Deutscher Rechnungslegungsstandard Nr. 2
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16
Der positive Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (T€ 1.518) reichte mehr als aus,
um den Mittelbedarf aus Investitionstätigkeit (T€ 86) und Finanzierung (T€ 880) zu decken.
Entsprechend erhöhte sich der Bestand der flüssigen Mittel um T€ 552 auf T€ 601.
Bilanzkennzahlen
31.12.2008
31.12.2009
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
Eigenkapital bezogen
auf das Gesamtkapital
29 %
29 %
32 %
37 %
37 %
Langfristige Schulden
bezogen auf das
Gesamtkapital
27 %
29 %
31 %
24 %
22 %
Die Vermögens- und Finanzlage der LIL entspricht guten betriebswirtschaftlichen Grundsätzen.
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17
3.2. Ertragslage
2011
T€
Umsatzerlöse
Bestandsverminderung
sonstige betriebliche Erträge
Betriebsleistung
-
Aufwendungen für die
Betriebsleistung
%
T€
1.641
507
1.319 - 407
2
-
324
100
------------ --------
Aufwendungen für bezogene
Leistungen
Abschreibungen
Personalaufwandserstattungen
sonstige Aufwendungen
89
18
121
23
Veränderungen*)
2012
-
%
T€
1.907
184
872 - 84
-
1.035
100
------------ --------
27
6
37
7
65
18
106
647
6
2
10
63
+
+
-
266
447
2
+
711
-----------+
+
-
24
15
624
251
77
------------ --------
836
81
------------ --------
585
------------
Betriebsergebnis
+
73 + 23
+
+
126
Finanzergebnis
-
90 -
28
-
5
+
43
Jahresüberschuss (+) /
-fehlbetrag (-)
-
17 -
5
+
152 + 14
+
169
199 + 19
47 -
Die Ertragslage haben wir nach den Unterlagen des Betriebes entwickelt. Die Werte haben wir
mit der in Anlage I/2 beigefügten Gewinn- und Verlustrechnung abgestimmt. Die Posten der
Erfolgsrechnung wurden nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet.
Das Geschäftsjahr 2012 führte insgesamt zu einem Jahresüberschuss von T€ 152 (i.V. Jahresfehlbetrag T€ 17). Für diese Entwicklung waren zusammengefasst folgende Sachverhalte
maßgebend:
Der Anstieg der Betriebsleistung um T€ 711 resultiert aus höheren Erlösen aus dem Verkauf
von Grundstücken (+ 16 %) sowie aus der geringen Bestandsverminderung (- 34 %). Letztere
resultiert aus der Tatsache, dass 2012 viele große Grundstücke veräußert wurden, bei denen
relativ geringe Vermarktungskosten zu Buche standen. Die Vermarktungskosten werden pro
Grundstück berechnet.
*)
+ =
- =
Ergebnisverbesserung
Ergebnisrückgang
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18
Zudem berücksichtigt die Bestandsverminderung den Zugang der Vermarktungskosten für das
neue Baugebiet Parkstraße in Höhe von T€ 420.
Der Zusammenhang der Umsatzerlöse und der Betriebsleistung verweisen wir auf den Anhang der LIL (Anlage I/3, Blatt 4).
Die Aufwendungen für die Betriebsleistung erhöhten sich um T€ 585 vor allem infolge der gestiegenen sonstigen Aufwendungen, hier insbesondere die Rückstellungszuführung für die
Abraumbeseitigung von Kieselrotmaterial für das Baugebiet Parkstraße. Die Personalaufwandserstattungen sanken um rd. 12 %. Das Vorjahr war hier mit von der Gemeinde auszuweisenden Pensionsrückstellungen belastet.
Das Betriebsergebnis erhöhte sich somit deutlich auf jetzt T€ 199.
Das gegenüber dem Vorjahr um T€ 43 verbesserte, gleichwohl negative Finanzergebnis war
im Wesentlichen auf den tilgungsbedingt niedrigeren Darlehensbestand und die günstigen
Zinskonditionen der letzten Darlehensaufnahmen zurückzuführen.
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DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
V.
19
Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Bei unserer Prüfung haben wir gemäß § 106 GO NRW in entsprechender Anwendung von
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die
Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit
den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind.
Die entsprechenden Prüfungsfeststellungen enthält der berufsrechtlich verbindliche und diesem Prüfungsbericht als Anlage IX beigefügte Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG
(IDW PS 720). Über die dort getroffenen Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Beanstandungen ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
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DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
VI.
20
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Betriebssatzung
liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Bielefeld, den 15. Juli 2013
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Cebulla
Wirtschaftsprüfer
Kampen
Wirtschaftsprüfer
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DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
VII.
21
Unterzeichnung des Prüfungsberichts
Den vorstehenden Bericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften
und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS
450).
Bielefeld, den 15. Juli 2013
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Cebulla
Wirtschaftsprüfer
Kampen
Wirtschaftsprüfer
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DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
ANLAGEN
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B.
A.
3.
2.
1.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen die Gemeinde Leopoldshöhe
sonstige Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
1.
2.
3.
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
Vorräte
Umlaufvermögen
I.
0,00
0
9.641,83
8.848,51
800,68
11.454,00
1.419.561,87
49
3.587
5.640
3.827.362,87
5.948.176,20
8
0
1
3.529
2.053
15
601.084,71
19.291,02
3.206.987,14
2.120.813,33
2.120.813,33
1.356
682
D.
C.
B.
A.
Bilanzgewinn
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
Leopoldshöhe
sonstige Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
5.
4.
1.
2.
3.
Verbindlichkeiten
sonstige Rückstellungen
Rückstellungen
III.
1. allgemeine Rücklage
2. zweckgebundene Rücklagen
Rücklagen
Stammkapital
Eigenkapital
II.
T€
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
€
Stand
31.12.2011
I.
689.797,46
€
Stand
31.12.2012
Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
I.
Anlagevermögen
Aktivseite
Bilanz zum 31. Dezember 2012
der
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
130.615,17
2.641,91
85.601,98
1.523.538,46
1.452.979,57
758.020,56
23.974,17
€
€
5.948.176,20
0,00
3.195.377,09
436.918,00
2.315.881,11
133.886,38
781.994,73
1.400.000,00
Stand
31.12.2012
5.640
1
53
2
3.484
11
2.349
1.069
24
2.131
33
670
28
1.400
T€
Stand
31.12.2011
Passivseite
Anlage I/1
pdf Kopie
Anlage I/2
Gewinn- und Verlustrechnung
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2012
1.
Umsatzerlöse
2.
Verminderung des Bestands an fertigen
und unfertigen Erzeugnissen
3.
5.
2011
€
T€
1.906.708,00
1.641
-872.139,16
-1.319
51,58
2
1.034.620,42
324
Aufwendungen für bezogene Leistungen
-65.023,68
-89
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des anlagevermögens und Sachanlagen
-18.401,41
-18
-752.507,52
-145
24.395,60
18
sonstige betriebliche Erträge
Gesamtleistung
4.
2012
Materialaufwand:
6.
sonstige betriebliche Aufwendungen
7.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
8.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-71.374,61
-108
9.
Jahresüberschuss/- fehlbetrag
151.708,80
-18
33.168,84
255
-54.874,43
-200
3.883,17
-4
133.886,38
33
10.
Vortrag aus dem Vorjahr
11.
Ausschüttung an Kernhaushalt
12.
Veränderung der zweckgebundenen Rücklage
13.
Bilanzgewinn
pdf Kopie
Anlage I/3
Blatt 1
ANHANG 2012
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
1.
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung im Sinne des § 1 der Eigenbetriebsverordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) geführt.
Der Anhang gemäß § 24 der EigVO NW ist Teil des Jahresabschlusses und enthält Pflichtangaben nach §§ 284, 285 HGB.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend § 21 EigVO NW unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs aufgestellt
worden.
Die Gliederung der Bilanz wurde um folgende Posten gemäß § 265 Abs. 5 HGB
erweitert:
- Forderungen gegen die Gemeinde Leopoldshöhe
- Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Leopoldshöhe
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Jahresabschluss wurde unter dem Gesichtspunkt der Fortführung der Betriebstätigkeit aufgestellt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote
ausnahmslos beachtet. Bilanzierungshilfen wurden im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen.
Die Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungsoder Herstellungskosten angesetzt. Die Mietobjekte werden mit 1,5 % jährlich
abgeschrieben. Das Pachtobjekt „Kirchweg 2“ wird mit 2 % und die neu errichtete
Garage beim Objekt „Waldstraße 15“ mit 3,33 % jeweils jährlich abgeschrieben.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird entsprechend den Nutzungsdauern
in den amtlichen AfA-Tabellen linear abgeschrieben.
Die am Bilanzstichtag vorhandenen Vorräte wurden entsprechend ihres Erschließungsstandes aufgeteilt und mit den Anschaffungskosten angesetzt.
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Anlage I/3
Blatt 2
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Pensionsrückstellungen werden von der Gemeinde gegen entsprechende Zahlungen der LIL vorgenommen und bilanziert. Die LIL ist entsprechend einer Vereinbarung mit der Gemeinde Leopoldshöhe von den Zahlungen künftiger Versorgungsleistungen freigestellt.
In den sonstigen Rückstellungen wurde möglichen Einzelrisiken angemessen und
ausreichend Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert.
3.
Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses
Anlagevermögen:
Der Zugang bei Sachanlagen betrifft die Übertragung von Flächen aus dem Umlaufvermögen, die dauerhaft im Eigentum der LIL (Gemeinde) bleiben sollen sowie eine Doppelgarage. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich im
Einzelnen aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagennachweis. Eine
weitere Änderung in der Leistungsfähigkeit und dem Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen ist nicht eingetreten.
Eigenkapital:
Stammkapital
€
allgemeine zweckgebundeRücklage ne Rücklagen Bilanzgewinn
€
€
€
Stand zum 01.01.2012
1.400.000,00
669.733,24
27.857,34
33.168,84
Eigenkapitalentnahme
0,00
0,00
3.883,17
50.991,26
Eigenkapitalzuführung
0,00
88.287,32
0,00
0,00
Jahresüberschuss
0,00
0,00
0,00
151.708,80
1.400.000,00
758.020,56
23.974,17
133.886,38
Stand zum 31.12.2012
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Anlage I/3
Blatt 3
sonstige Rückstellungen:
sonstige Rückstellungen
Altersteilzeit
Prüfungskosten
Urlaub
eigene Abschlusskosten
Sanierung Kieselrot
Stand
01.01.2012
Abgang
Zugang
Stand
31.12.2012
€
€
€
€
10.760,00
7.600,00
4.007,00
1.500,00
0,00
23.867,00
_________
5.615,00
0,00
7.600,00
7.700,00
4.007,00
2.573,00
1.500,00
1.500,00
0,00
420.000,00
18.722,00
431.773,00
_________ __________
5.145,00
7.700,00
2.573,00
1.500,00
420.000,00
436.918,00
__________
Bei der Rückstellung für die Sanierung von Kieselrotmaterial handelt es sich um
die voraussichtlichen Kosten für die Dekontamination des ehemaligen Sportplatzes Asemissen, die 2013 erfolgen wird.
Verbindlichkeiten:
Restlaufzeiten
Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr
€
1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
2. erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
4. Verbindlichkeiten gegenüber
der Gemeinde Leopoldshöhe
5. sonstige Verbindlichkeiten
€
über 5 Jahre
€
1.523.538,46
205.124,06
504.305,89
1.452.979,57
0,00
0,00
85.601,98
85.601,98
0,00
130.615,17
2.641,91
130.615,17
2.641,91
0,00
0,00
3.195.377,09
__________
423.983,12
__________
504.305,89
__________
pdf Kopie
Anlage I/3
Blatt 4
4.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Mieteinnahmen
Nebenkosten
Pachteinnahmen
2011
2012
€
€
1.563.865,49
50.069,34
21.283,14
5.540,34
1.819.741,07
56.344,34
25.032,25
5.590,34
1.467.401,36
1.906.708,00
Die Immobilienverkäufe stellen sich wie folgt dar:
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Bestandsveränderung der Grundstücke
Überschuss
2011
2012
€
€
1.563.865,49
- 1.319.058,38
244.807,11
-
1.819.741,07
872.139,16
947.601,91
Der Ausweis des Personalaufwandes für die bei der LIL beschäftigten Mitarbeiter
erfolgt weiterhin im Kernhaushalt der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Personalaufwandserstattungen für die Mitarbeiter werden im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
5.
Ergänzende Angaben
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB:
Es bestehen zur Zeit keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung
von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.
pdf Kopie
Anlage I/3
Blatt 5
Honorar Abschlussprüfer
Die Leistungen des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 wurden mit T€
8 berücksichtigt und betrafen ausschließlich Leistungen nach § 285 Nr. 17 a)
HGB.
Personal
Der Betrieb beschäftigte im Geschäftsjahr 2012 kein eigenes Personal. Für die
dem Betrieb zugeordneten Mitarbeiter der Gemeinde erfolgt seitens der Gemeinde eine zeitlich und vom Umfang her anteilige Weiterberechnung der Bezüge und
Entgelte an die LIL.
Betriebsleitung und Betriebsausschuss
Betriebsleiter waren Herr Hans-Jürgen Lange (Fachbereichsleiter I) als kaufmännischer Leiter und Herr Hermann Oortman (Fachbereichsleiter III und IV) als
technischer Betriebsleiter. Besondere Bezüge, die gemäß § 24 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 285 Nr. 9 a, b und c des Handelsgesetzbuches (HGB) anzugeben sind, wurden der Betriebsleitung nicht gewährt.
An den Sitzungen des Betriebsausschusses haben 2012 die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Mitglieder teilgenommen. Eine Aufwandsentschädigung
für die Tätigkeit als Ausschussmitglied oder Ausschussvorsitzender sowie Leistungen gem. § 285 Nr. 9 b und c HGB wurden nicht gewährt. Für die jeweiligen
Ausschusssitzungen werden Sitzungsgelder gezahlt. Die nachfolgenden Angaben werden auf der Grundlage von § 24 Abs. 1 EigVO in Verbindung mit § 285
Nr. 9 a und 10 HGB gemacht.
Name
Hartmut Thimm
(Vorsitzender)
Jürgen Kantim
(stellv. Vorsitzender)
Uwe Albrecht
Jörg Amelung
Andreas Brinkmann
Jörg Büker
Manfred Burkamp
Ulrich Domke
Dirk Eger
Ralf Grünert
Jürgen Hachmeister
Gustav Koch
Beruf
Sitzungsgeld
Pensionär
52,30 €
Pensionär
52,30 €
Industriemeister
Polizeibeamter
Hochbautechniker
Rentner
Verwaltungsangestellter
Beamter
Dipl.-Ing.
Verlagskaufmann
Beamter
Kaufmann
17,50 €
35,00 €
17,50 €
35,00 €
17,50 €
52,30 €
52,30 €
34,80 €
52,30 €
17,50 €
pdf Kopie
Anlage I/3
Blatt 6
Sven Küwert
Barbara Lehne
Ingenieur
Zahnärztl. Verwaltungshelferin
Horst Leiding
Lehrer
Herbert
Meier- Landwirt
Krumsiek
Gerd Niemann
Baustoffkaufmann
Ralf Oberschelp
Bankkaufmann
Gerhard Pankoke
Pensionär
Thomas Siese
Steuerberater
Andrea Strohmeyer Angestellte
Wolfgang Tomiak
Pensionär
17,30 €
17,50 €
17,30 €
17,50 €
34,80 €
17,30 €
17,50 €
52,30 €
52,30 €
17,30 €
Die Zahlung der Sitzungsgelder für die Mitglieder des Betriebsausschusses wurde von der Gemeinde vorgenommen und gilt mit der Verwaltungskostenpauschale als abgegolten. Der Ausschuss ist gleichzeitig auch für die Angelegenheiten des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe zuständig, so dass
die Sitzungsgelder ebenfalls dieser eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zuzuordnen sind.
6.
Ergebnisverwendung
Zum 31. Dezember 2012 wird unter Berücksichtigung des Verlustvortrages aus
2011 ein Bilanzgewinn in Höhe von € 133.886,38 ausgewiesen. Die Betriebsleitung schlägt vor, einen Betrag von 33.886,38 € auf neue Rechnung vorzutragen
und den Teilbetrag von 100.000,00 € an den Kernhaushalt abzuführen.
Leopoldshöhe, den 24. Juni 2013
-----------------------------------
--------------------------------------
Lange
Oortman
(kaufm. Betriebsleiter)
(techn. Betriebsleiter)
pdf Kopie
II.
I.
2.398.491,89
2.402.214,14
Anlagevermögen insgesamt
22.452,86
22.452,86
349.468,00
188,16
12.531,26
634.277,03
361.016,45
1.357.480,90
106.292,47
912.265,66
1.018.558,13
3.722,25
3.722,25
86.486,31
86.486,31
0,00
0,00
0,00
0,00
63.819,90
0,00
63.819,90
0,00
22.666,41
22.666,41
0,00
0,00
€
€
Sachanlagen insgesamt
3. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
2. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte ohne Bauten
a) Erbpachtgrundstücke
b) Wasserflächen
c) Waldflächen
d) Ackerland
e) Ausgleichsflächen und Grünland
1. Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte mit Wohnbauten
a) Bebaute Grundstücke
b) Mietobjekte
Sachanlagen
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
Immaterielle Vermögensgegenstände
Zugänge
Stand
01.01.2012
€
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
74,65
-74,65
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Umbuchungen
€
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Abgänge
Anschaffungs- / Herstellungskosten
2.488.700,45
2.484.978,20
22.452,86
22.452,86
349.468,00
262,81
12.456,61
698.096,93
361.016,45
1.421.300,80
106.292,47
934.932,07
1.041.224,54
3.722,25
3.722,25
€
Stand
31.12.2012
349.485,71
345.763,46
7.779,86
7.779,86
0,00
0,00
0,00
0,00
1.738,93
1.738,93
0,00
336.244,67
336.244,67
3.722,25
3.722,25
€
Stand
01.01.2012
0,00
0,00
18.401,41
18.401,41
3.219,00
3.219,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15.182,41
15.182,41
€
€
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Abgänge
Abschreibungen
Zugänge
Anlagennachweis zum 31.12.2012
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
367.887,12
364.164,87
10.998,86
10.998,86
0,00
0,00
0,00
0,00
1.738,93
1.738,93
0,00
351.427,08
351.427,08
3.722,25
3.722,25
€
Stand
31.12.2012
0,00
0,00
2.052.728,43
2.052.728,43
14.673,00
14.673,00
349.468,00
188,16
12.531,26
634.277,03
359.277,52
1.355.741,97
106.292,47
576.020,99
682.313,46
€
Stand
01.01.2012
0,00
0,00
2.120.813,33
2.120.813,33
11.454,00
11.454,00
349.468,00
262,81
12.456,61
698.096,93
359.277,52
1.419.561,87
106.292,47
583.504,99
689.797,46
€
Stand
31.12.2012
Buchwert
0,7%
0,7%
14,3%
14,3%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
1,6%
1,5%
0,0%
0,0%
in v.H.
Durchschnittl.
Abschreibungssatz
85,2%
85,3%
51,0%
51,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
99,5%
99,9%
100,0%
62,4%
67,7%
0,0%
0,0%
in v.H.
Durchschnittl.
Restbuchwert
Kennzahlen
Anlage zum Anhang
pdf Kopie
Anlage II
Blatt 1
Lagebericht
der Leopoldshöher Immobilien- und
Liegenschaftsverwaltung
für das Wirtschaftsjahr 2012
1. Vorbemerkungen
2. Allgemeines
3. Geschäftsverlauf und Lage der "Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung"
3.1. Umsetzung der Ziele
3.1.1.
3.1.2.
3.1.3.
Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen
Wohngebäude und der gemischt genutzten Gebäude
An- und Verkauf von Grundstücken
Durchführung von Erschließungsmaßnahmen
3.2. Finanzen
3.2.1. Entwicklung der Darlehnsaufnahme
3.2.2. Entwicklung der Zinsen / Tilgung
3.2.3. Jahresergebnis
3.2.4. Eigenkapitalquote
4. Personaleinsatz
5. Umweltbelange
6. Risikomanagement
7. Voraussichtliche Entwicklung der "LIL"
8. Nachtragsbericht
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Anlage II
Blatt 2
1. Vorbemerkungen
Nach § 25 der Eigenbetriebsverordnung in der derzeit geltenden Fassung ist gleichzeitig mit
dem Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen. Hierin sind entsprechend § 289 des Handelsgesetzbuches mindestens der Geschäftsverlauf und die Lage des Eigenbetriebs so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Darüber
hinaus ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen.
2. Allgemeines
Im Berichtszeitraum hat sich gezeigt, dass die Attraktivität Leopoldshöhes für Grundstücks- und
Wohnungssuchende nach wie vor ungebrochen ist. Die Grundstücke im Baugebiet „Waldstraße“ sind weitgehend verkauft, mit der Übernahme der Flächen an der „Parkstraße“ vom Kernhaushalt beginnt die Vorbereitung für die Erschließung und Vermarktung der nächsten Baugrundstücke und mit dem Verkauf des Geländes „Westphal“ im Ortskern von Leopoldshöhe wird
die Errichtung von ca. 30 Wohnungen im Ortskern von Leopoldshöhe ermöglicht.
3. Geschäftsverlauf und Lage der "Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung"
3.1. Umsetzung der Ziele
3.1.1. Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Wohngebäude und
der gemischt genutzten Gebäude
Von der LIL wurden im Berichtszeitraum insgesamt sechs Objekte mit 10 Wohnungen, einer gewerblichen Einheit (Cafe-Orange) und einer sonstigen Einheit (DRKRäume) verwaltet. Alle Einheiten sind vermietet bzw. verpachtet.
3.1.2. An- und Verkauf / Übernahme von Grundstücken
Ankäufe
Im Berichtszeitraum wurde im Baugebiet „Waldstraße“ ein Grundstück zurückgekauft, da die Käufer bezüglich der Ausnutzbarkeit der Fläche von Ihrem Bauträger
falsch beraten wurden.
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Anlage II
Blatt 3
Übernahme
Der LIL wurde vom Kernhaushalt das Gelände des ehemaligen Sportplatzes in
Asemissen (Baugebiet „Parkstraße“) übertragen. Die Flächen wurden ins Umlaufvermögen übernommen, um sie nach Dekontaminierung und Erschließung einer
Bebauung zuzuführen.
Verkäufe
Im Baugebiet „Waldstraße“ wurden 26 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von
13.814 qm und im Baugebiet „Brunsheide-Süd“ das letzte Grundstück mit 540 qm
verkauft.
Im Ortskern Leopoldshöhe konnte das Gelände der ehemaligen Firma „Westphal“
veräußert werden, auf dem mehrere Wohngebäude mit insgesamt ca. 30 Wohnungen entstehen sollen.
3.1.3. Durchführung von Erschließungsmaßnahmen
Im Berichtszeitraum wurde mit dem Gustav-Heinemann-Weg die erste Straße im
Baugebiet „Waldstraße“ bereits endausgebaut.
3.2. Finanzen
3.2.1. Entwicklung der Darlehnsaufnahme
Die vorhandenen Darlehensverbindlichkeiten zum 1.1.2012 betrugen 2.346.820,53
€. Zum 30.10.2012 lief die Zinsbindung eines langfristigen Kredits aus, der getilgt
werden konnte. Zum Ende des Jahres erfolgte die Umschuldung eines kurzfristigen
Darlehens. Hierbei wurde darauf geachtet, dass das Verhältnis kurzfristiger Kredite
zu langfristigen Krediten ausgewogen ist. Zudem erfolgte die Rückzahlung eines
Kassenkredites. Zusätzliche Darlehen wurden nicht aufgenommen.
Zum 31.12.2012 bestanden noch Darlehen in Höhe von insgesamt 1.521.866,79 €.
3.2.2. Entwicklung der Zinsen / Tilgung
2012 wurden Tilgungen in Höhe von 824.953,74 € vorgenommen. Im Rahmen von
Umschuldungen zum Ende des Jahres konnte ein Zinssatz von 1,88 % für einen
Zeitraum von 5 Jahren vereinbart werden.
pdf Kopie
Anlage II
Blatt 4
Die Zinsbelastung betrug 2012 insgesamt 71.374,61 €. Damit ist sie im Vergleich
zum Vorjahr um ca. T€ 36 gesunken.
3.2.3. Jahresergebnis
Für das Wirtschaftsjahr 2012 konnte ein Jahresüberschuss in Höhe von 151.708,80
€ erzielt werden. Bei den Veranschlagungen im Wirtschaftsplan ging die Betriebsleitung noch davon aus, dass ein in etwa ausgeglichenes Ergebnis erzielt würde. In
dem Zwischenbericht zum 3. Quartal wurde bereits angedeutet, dass mehr Grundstücksflächen verkauft werden, als ursprünglich angenommen. Insgesamt überstiegen die Verkaufserlöse aus dem Baugebiet „Waldstraße“ die kalkulierten Erlöse aus
dem Wirtschaftsplan um fast 50 %. Da viele der verkauften Grundstücke ziemlich
groß waren, mussten im Vergleich zur veräußerten Fläche relativ wenig Vermarktungskosten gegenübergestellt werden, da diese pro Grundstück berechnet werden.
Daraus resultiert der im Vergleich zur Veranschlagung im Wirtschaftsplan hohe
Überschuss.
3.2.4. Eigenkapitalquote
Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2012 fast 40 % und ist damit im
Vergleich zum Vorjahr aufgrund des geringeren Darlehensbestandes um ca. 2 %Punkte gestiegen.
4. Personaleinsatz
Die Situation stellte sich 2012 wie folgt dar:
Kaufm. Betriebsleiter:
Fachbereichsleiter I (5 %)
Techn. Betriebsleiter:
Fachbereichsleiter III (5 %)
Beschäftigte:
1 Beamtin (A 11 zu 100 %), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 11 zu 25
%), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 9 zu 10 %), 1 Angestellte (Entgeltgruppe 6 zu 10 %)
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Anlage II
Blatt 5
5. Umweltbelange
Die Förderung Energie sparender Maßnahmen wird im Baugebiet „Waldstraße“ weiterhin
stark in Anspruch genommen. Die meisten Familien erreichen die Förderstufe 2.
Nachfolgend eine Übersicht der in 2012 abgerechneten Bauvorhaben:
Förderstufe
Statistik 2012
Keine Förderung
0
Stufe 1 (1.200 €)
7
Stufe 2 (3.000 €)
19
Stufe 3 (5.000 €)
0
Insgesamt
26
Dabei wurde von den Baufamilien in folgende Maßnahmen investiert:
Maßnahme
Anzahl
KfW-Effizienzhaus 85 nach EnEV 2009 (oder entsprechende vorherige Einstufung)
-
KfW-Effizienzhaus 70 nach EnEV 2009 (oder entsprechende vorherige Einstufung)
18
KfW-Effizienzhaus 55 nach EnEV 2009 oder Passivhaus nach PHPP
2
Fotovoltaikanlage
1
Solarkollektoranlage
57
Erd- oder Luftwärmepumpe
11
Lüftungsanlage (mit oder ohne Wärmerückgewinnung)
6
Regenwassernutzung für Garten und WC
1
Dachbegrünung
-
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Anlage II
Blatt 6
6. Risikomanagement
Da nach wie vor das Interesse an Baugrundstücken in Leopoldshöhe sehr groß ist und
ständig Nachfragen nach weiteren Baugebieten bestehen, kann derzeit das Risiko des
mangelnden Interesses an Baugrundstücken in Leopoldshöhe als sehr gering eingeschätzt
werden. Auch die Entwicklung des Zinsniveaus gibt nach wie vor zu keinen Sorgen Anlass.
Die Attraktivität Leopoldshöhes für junge Familien ist ungebrochen. Es gibt auch in diesem
Jahr bei Abfassung dieses Berichts keine Anzeichen, die für eine Änderung der Situation
sprechen. Gerade vor dem Hintergrund der schleichenden Entwertung von Vermögen angesichts der Zinsentwicklung scheint die Investition in das eigene Haus weiterhin von großem Interesse zu sein.
Dem Risiko, dass gerade wegen des großen Interesses an Baugrundstücken in Kürze nicht
mehr genügend Flächen zum Verkauf zur Verfügung stehen, ist die LIL entgegen getreten,
indem neue Baugebiete entwickelt werden. Zunächst wurden im Berichtszeitraum die Flächen des alten Sportplatzes in Asemissen (Baugebiet „Parkstraße“) vom Kernhaushalt
übernommen. Neben den Chancen der Vermarktung birgt dieser Bereich ein nicht unerhebliches Risiko in sich, da dort eine Kontamination mit Kieselrotmaterial vorliegt. Bereits im
Vorfeld der Übernahme gab es intensive Recherchen bezüglich der Menge und der Belastungsintensität des Materials. Nach sorgfältigen Berechnungen und Auswertungen der Ergebnisse der Dekontamination eines Teils der Fläche im Rahmen der Renaturierung des
Eselsbaches geht die Betriebsleitung davon aus, dass die Entsorgung mit dem Verkauf der
Grundstücke gegenfinanziert werden kann.
Damit bei allen Grundstücken gewährleistet ist, dass beim Verkauf der Grundstücke die
Verkaufspreise in wirtschaftlich vertretbarem Verhältnis zu den Buchwerten und den Vermarktungskosten stehen, werden die Wirtschaftlichkeitsberechnungen bezüglich der zu
vermarktenden Bauflächen weiterhin stets aktualisiert. Somit wird das Risiko von Verlusten
beim Grundstücksverkauf minimiert.
Im Bereich der vermieteten Objekte herrscht weiterhin eine entspannte Situation. Alle Wohnungen und Objekte sind langfristig vermietet. Der Bedarf an Mietwohnungen ist zudem
sehr groß, so dass bei einem eventuellen Mieterwechsel kaum Leerstand zu befürchten ist.
Durch eine sorgfältige Unterhaltung der Gebäude wird ein Werteverfall vermieden.
pdf Kopie
Anlage II
Blatt 7
Durch die fortlaufend geführte Liquiditätsplanung wird sichergestellt, dass die jederzeitige
Zahlungsfähigkeit der LIL gewährleistet ist. Sie wird permanent an aktuelle Änderungen
angepasst und dient als Basis für die Geldmitteldisposition. Soweit im Forderungsbereich
Ausfalls- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen
vorgenommen. Zur Reduzierung von Ausfallsrisiken werden Forderungen so weit wie möglich eingezogen, sobald sie fällig sind. Liquiditätsprobleme waren 2012 nicht zu verzeichnen. Im Vorgriff auf die zu erwartenden Investitionen in 2013 wurden gegen Ende des Jahres 2012 vorhandene liquide Mittel nicht zur Tilgung von Schulden eingesetzt sondern stehen 2013 für die zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung.
Ziel des Finanz- und Risikomanagements der LIL ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Die Identifikation der verschiedenen benannten Risiken ist durch interne
Kontrollen und ggf. Nachkalkulationen gewährleistet. Die Risikobewertung sowie die Bewältigung erfolgt im Rahmen der quartalsweise durch die Betriebsleitung zu erstellenden
Zwischenberichte, in denen gegebenenfalls auf die zu benennenden Risiken eingegangen
wird. Im Rahmen des Jahresabschlusses findet die Fortschreibung und Dokumentation zur
Risikofrüherkennung in Form des Lageberichtes statt.
7. Voraussichtliche Entwicklung der "LIL"
Auch 2012 konnte mit dem Verkauf von mehr als 1,4 ha Bauflächen im Bereich der Gebiete
„Waldstraße“ und „Brunsheide-Süd“ die Zielsetzung des Wirtschaftsplanes (1 ha verkaufte
Flächen) weit überschritten werden.
Dass dieser positive Trend auch in 2013 anhält, zeigt die Tatsache, dass bei Verfassung
dieses Berichts alle Grundstücke im Baugebiet „Waldstraße“ verkauft oder vergeben sind.
Auch im neuen Baugebiet „Parkstraße“, das erst zum Herbst 2013 erschlossen sein wird,
gibt es keine freien Grundstücke mehr. Alle Flächen wurden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens im Mai 2013 vergeben. Auch für die in der Planung befindlichen Baugebiete
„Grabbestraße“, und „Bachstraße“ gibt es bereits viele Interessenten.
Aufgrund der umfangreichen Investitionen, die für 2013 geplant sind, ist die Notwendigkeit
eines Kassenkredites nicht ausgeschlossen. Gerade 2013 muss ein besonderes Augenmerk auf die Liquidität gerichtet werden, damit die geplanten Investitionen für Erschließungsmaßnahmen und Grunderwerb durch rechtzeitigen Verkauf der Baugrundstücke finanziert werden können.
pdf Kopie
Anlage II
Blatt 8
Aus diesem Grund wird die umfangreiche Tilgung von Krediten, wie sie in den vergangenen
Jahren erfolgte, nicht in dem Unfang der letzten Jahre fortgesetzt werden können und muss
entsprechend reduziert werden.
Es wird weiterhin darauf geachtet, dass bei der Wahl der verschiedenen Kredite sowohl
eine hohe Flexibilität bei der Rückzahlung als auch eine hohe Sicherheit bezüglich der
Entwicklung der Zinsen durch eine Mischung von kurzfristigen und langfristigen Darlehen
gewährleistet ist.
8. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres 2012 haben
sich nicht ergeben.
Leopoldshöhe, den 27. Juni 2013
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung
- Die Betriebsleitung -
-----------------------------------
--------------------------------------
Lange
Oortman
(kaufm. Betriebsleiter)
(techn. Betriebsleiter)
pdf Kopie
Anlage III
BESTÄTIGUNGSVERMERK
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL), Leopoldshöhe, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen in der Betriebssatzung
liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Bielefeld, den 15. Juli 2013
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN oHG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Cebulla
Wirtschaftsprüfer
Kampen
Wirtschaftsprüfer
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Anlage IV
Blatt 1
ERLÄUTERUNGEN
ZUR BILANZ SOWIE ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
I.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2012
a)
Aktivseite
A.
Anlagevermögen
Eine Übersicht über die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
als Anlage zum Anhang (Anlage I/3) beigefügten Anlagennachweis zu entnehmen.
Sachanlagen
1.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten
€
(i.V. €
689.797,46
682.313,46)
2011
2012
€
€
1.018.558,13
0,00
1.018.558,13
22.666,41
1.018.558,13
-------------------
1.041.224,54
-------------------
321.566,67
14.678,00
336.244,67
15.182,41
336.244,67
-------------------
351.427,08
-------------------
682.313,46
689.797,46
Anschaffungskosten
Stand 01. Januar
Zugänge
Stand 31. Dezember
Abschreibungen
Stand 01. Januar
Zugänge
Stand 31. Dezember
Buchwerte 31. Dezember
pdf Kopie
Anlage IV
Blatt 2
Die Zugänge betreffen eine Doppelgarage.
Die Buchwerte betreffen mit T€ 106 (= 15 %) den Grund und Boden und mit T€ 584 (= 85 %)
die zugehörigen Gebäude.
Eine Kurzbeschreibung der einzelnen vermieteten Objekte mit Erfolgsübersicht ist der Anlage VIII zu entnehmen.
2.
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten
€
(i.V. €
1.419.561,87
1.355.741,97)
2011
2012
€
€
1.307.853,12
49.627,78
1.357.480,90
63.819,90
1.357.480,90
-------------------
1.421.300,80
-------------------
1.738,93
0,00
1.738,93
0,00
1.738,93
-------------------
1.738,93
-------------------
1.355.741,97
1.419.561,87
Anschaffungskosten
Stand 01. Januar
Zugänge
Stand 31. Dezember
Abschreibungen
Stand 01. Januar
Zugänge
Stand 31. Dezember
Buchwerte 31. Dezember
Die Zugänge betreffen Ackerflächen, welche ursprünglich für Baugebiete vorgesehen waren.
Diese wurden vom Vorratsvermögen umgebucht, da sie dauerhaft in der LiL verbleiben.
Die ausgewiesenen Buchwerte verteilen sich zum Bilanzstichtag mit T€ 698 (= 49 %) auf
Ackerland, mit T€ 349 (= 25 %) auf Erbpachtgrundstücke, mit T€ 359 (= 25 %) auf Ausgleichsflächen und Grünland und mit T€ 13 (= 1 %) auf Wald- und Wasserflächen.
pdf Kopie
Anlage IV
Blatt 3
3.
€
(i.V. €
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
11.454,00
14.673,00)
2011
2012
€
€
22.452,86
---------------
22.452,86
---------------
4.560,86
3.219,00
7.779,86
3.219,00
7.779,86
---------------
10.998,86
---------------
14.673,00
11.454,00
Anschaffungskosten
Stand 01. Januar =
Stand 31. Dezember
Abschreibungen
Stand 01. Januar
Zugänge
Stand 31. Dezember
Buchwert 31. Dezember
Es handelt sich um Einrichtungsgegenstände für das Marktplatzhaus.
pdf Kopie
Anlage IV
Blatt 4
B.
Umlaufvermögen
I.
Vorräte
€
(i.V. €
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
3.206.987,14
3.529.250,45)
Ausgewiesen werden Grundstücke, die als Bauland, Austauschfläche oder zur anderweitigen
Verwendung vorgesehen sind.
a)
31.12.2012
€
€
Ackerflächen und Bauerwartungsland
Asemissen
Greste
Ackerflächen und Bauerwartungsland gesamt
b)
31.12.2011
63.819,90
38.157,61
0,00
0,00
101.977,51
-------------------
0,00
-------------------
2.279.367,57
791.272,20
194.478,63
77.358,98
84.795,56
0,00
1.670.231,38
829.429,81
194.478,63
4.560,00
0,00
508.287,32
3.427.272,94
-------------------
3.206.987,14
-------------------
3.529.250,45
3.206.987,14
Erschließungsgebiete / Objekte
Waldstraße
Krentrup / Zentrum Ost
Am Plaßgraben
Brunsheide - Süd
Objekt Herforder Straße
Parkstraße
Erschließungsgebiete/Objekte gesamt
Im Posten Erschließungsgebiete / Objekte sind neben den Anschaffungskosten der Grundstücke die auf die einzelnen Grundstücke entfallenden Erschließungs- und Vermarktungskosten
sowie verauslagte Beiträge enthalten.
pdf Kopie
Anlage IV
Blatt 5
Im Rahmen der Vermarktung wurden veräußert:
Anzahl der
Grundstücke
Waldstraße
Brunsheide-Süd
Zentrum Ost
K5-Askamp
Objekt Herforder Straße
Buchwerte der
Grundstücke (T€)
2011
2012
2011
2012
30
-
26
1
1
1.081
-
947
22
73
30
28
1.081
1.042
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Erschließungsbeiträge von Dritten
Pachtforderungen
Nebenkostenabrechnungen
€
(i.V. €
9.641,83
8.192,46)
31.12.2011
31.12.2012
€
€
2.555,48
444,67
5.192,31
1.955,48
964,67
6.721,68
8.192,46
9.641,83
pdf Kopie
Anlage IV
Blatt 6
2.
€
(i.V. €
Forderungen gegen die Gemeinde Leopoldshöhe
8.848,51
0,00)
31.12.2012
€
Kernhaushalt der Gemeinde
Wasserwerk
8.617,77
230,74
8.848,51
3.
sonstige Vermögensgegenstände
€
(i.V. €
800,68
517,02)
€
(i.V. €
601.084,71
48.767,02)
Ausgewiesen werden debitorische Kreditoren.
III.
Guthaben bei Kreditinstituten
Kontokorrentkonto Sparkasse
Kontokorrentkonto Volksbank
31.12.2011
31.12.2012
€
€
46.851,93
1.915,09
597.882,95
3.201,76
48.767,02
601.084,71
pdf Kopie
Anlage IV
Blatt 7
b)
Passivseite
A.
Eigenkapital
I.
Stammkapital
€
(i.V. €
1.400.000,00
1.400.000,00)
€
(i.V. €
758.020,56
669.733,24)
Das Stammkapital entspricht § 11 der Betriebssatzung.
II.
Rücklagen
1.
allgemeine Rücklage
Die allgemeine Rücklage gemäß Eröffnungsbilanz errechnete sich als Überhang von Aktiva
abzüglich Passiva unter Berücksichtigung des satzungsmäßigen Stammkapitals.
Entwicklung:
2011
2012
€
€
Stand 01. Januar
Zugang
669.733,24
0,00
669.733,24
88.287,32
Stand 31. Dezember
669.733,24
758.020,56
Der Zugang erfolgte gemäß Beschluss des Rates vom 29. März 2012. Aus dem Kernhaushalt
der Gemeinde wurde eine zu bebauende Fläche (Sportplatz Asemissen, Baugebiet Parkstraße) dem Anlagevermögen entnommen und der LIL zum Buchwert zugeführt.
pdf Kopie
Anlage IV
Blatt 8
2.
€
(i.V. €
zweckgebundene Rücklagen
23.974,17
27.857,34)
Zusammensetzung:
Instandhaltungsrücklage
Rücklage für Mietausfallwagnisse
31.12.2011
31.12.2012
€
€
21.810,22
6.047,12
16.990,04
6.984,13
27.857,34
23.974,17
Zuführungen zu und Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage entsprechen den Mehrbzw. Minderaufwendungen im Rahmen der Instandhaltung der einzelnen Mietobjekte gegenüber der höchstzulässigen Instandhaltungspauschale. Die Berechnung der Pauschale ergibt
sich aus § 28 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten
Wohnungsbaugesetz.
Für Mietausfallwagnisse werden der Rücklage 2 % der jährlichen Mieteinnahmen abzüglich
tatsächlich eingetretener Mietausfälle zugeführt.
Die Rücklagenentwicklung für die einzelnen Mietobjekte ergibt sich aus Anlage VI.
pdf Kopie
Anlage IV
Blatt 9
III.
€
(i.V. €
Bilanzgewinn
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
Abführung an Kernhaushalt
Veränderung der zweckgebundenen Rücklagen
Jahresfehlbetrag (-) / -überschuss (+)
Bilanzgewinn
133.886,38
33.168,84)
31.12.2011
31.12.2012
€
€
254.874,43
- 200.000,00
4.480,50
- 17.225,09
33.168,84
-
33.168,84
54.874,43
3.883,17
151.708,80
133.886,38
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2011 zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 wurden im Berichtsjahr T€ 55 an den Kernhaushalt der
Gemeinde abgeführt.
Zum Ergebnisverwendungsvorschlag der Betriebsleitung für das Berichtsjahr verweisen wir
auf die Ausführungen im Anhang, Anlage I/3.
pdf Kopie
Anlage IV
Blatt 10
B.
Rückstellungen
€
(i.V. €
sonstige Rückstellungen
Sanierung Kieselrot
Altersteilzeit
Prüfungskosten
Urlaub und Überstunden
eigene Abschluss- und
Buchführungskosten
436.918,00
23.867,00)
Stand
01.01.2012
Inanspruchnahme
Zuführung
Stand
31.12.2012
€
€
€
€
0,00
10.760,00
7.600,00
4.007,00
0,00
5.615,00
7.600,00
4.007,00
420.000,00
0,00
7.700,00
2.573,00
420.000,00
5.145,00
7.700,00
2.573,00
1.500,00
1.500,00
1.500,00
1.500,00
23.867,00
18.722,00
431.773,00
436.918,00
Für die Abraumbeseitigung des belasteten Kieselrotmaterials im Zuge der Sanierung des alten
Sportplatzes Asemissen (Baugebiet Parkstraße) ist eine Rückstellung nach § 249 Nr. 1 HGB
in Höhe der voraussichtlichen Aufwendungen gebildet worden.
Die Rückstellung für Altersteilzeit umfasst die anteilige Verpflichtung der LIL aus dem Altersteilzeitvertrag mit dem ehemaligen Betriebsleiter.
Die Rückstellung für Prüfungskosten enthält die Aufwendungen für die Pflichtprüfung.
Für noch nicht genommenen Resturlaub sowie Überstunden war eine Rückstellung in ausgewiesener Höhe zu bilden.
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Anlage IV
Blatt 11
C.
Verbindlichkeiten
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
€
(i.V. €
1.523.538,46
2.348.759,66)
31.12.2011
31.12.2012
€
€
1.190.000,00
790.840,20
321.501,35
1.020.000,00
458.117,52
0,00
44.478,98
43.749,27
Darlehensverbindlichkeiten
2.346.820,53
-------------------
1.521.866,79
-------------------
Zinsabgrenzung Darlehen
1.939,13
-------------------
1.671,67
-------------------
2.348.759,66
1.523.538,46
NRW Bank
Sparkasse Lemgo
Deutsche Kommunalbank
Wohnungsbauförderungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (Wfa) / NRW BANK
Einzelheiten zur Entwicklung sowie zu Zins- und Tilgungsmodalitäten sind der Anlage VII zu
entnehmen.
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Anlage IV
Blatt 12
2.
€
(i.V. €
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
1.452.979,57
1.069.444,45)
Es handelt sich um bereits gezahlte Beiträge der Grundstückskäufer an die LIL. Die LIL nimmt
in diesen Baugebieten die Erschließung auf eigene Rechnung vor.
Zusammensetzung nach Erschließungsgebieten:
Waldstraße
Am Plaßgraben
Brunsheide-Süd
3.
31.12.2011
31.12.2012
€
€
984.312,76
52.925,93
32.205,76
1.397.931,91
52.925,93
2.121,73
1.069.444,45
1.452.979,57
€
(i.V. €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Bürgerstiftung Leopoldshöhe
Dipl.-Ing. G. Wilkens, Vermessungsbüro, Bielefeld
Übrige (jeweils unter T€ 2)
85.601,98
11.034,18)
31.12.2011
31.12.2012
€
€
0,00
2.137,24
8.896,98
70.000,00
13.854,46
1.747,52
11.034,18
85.601,98
Entsprechend einer Auflage aus dem Grundstücksübertragungsvertrag des Objektes „Westphal“ in der Herforder Straße ist der Bürgerstiftung noch ein Restbetrag des erzielten Überschusses aus diesem Projekt zu zahlen.
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Anlage IV
Blatt 13
4.
Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde
Leopoldshöhe
Kernhaushalt der Gemeinde
Kommunales Gebäudemanagement
Wasserwerk
€
(i.V. €
130.615,17
53.382,75)
31.12.2011
31.12.2012
€
€
49.278,83
4.021,93
81,99
126.508,94
3.903,65
202,58
53.382,75
130.615,17
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Kernhaushalt der Gemeinde betreffen im Wesentlichen
die Erstattung des Restbetrages aus dem Verkauf des Objektes „Westphal“ in der Herforder
Straße entsprechend dem Notarvertrag vom 11. Juli 2010 in Höhe von z. Z. T€ 100 sowie die
Abrechnungen im Bereich der Personalkosten sowie der Pensions- und Beihilferückstellungen
in Höhe von T€ 25 (i.V. T€ 40) für die bei der LIL ehemals und aktuell tätigen Mitarbeiter.
5.
sonstige Verbindlichkeiten
€
(i.V. €
2.641,91
1.557,92)
Ausgewiesen werden ausschließlich kreditorische Debitoren im Wesentlichen aus Rückzahlungsansprüchen der Nebenkostenabrechnungen 2012 der Mietobjekte.
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
€
(i.V. €
0,00
650,00)
pdf Kopie
Anlage IV
Blatt 14
II.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM
01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2012
1.
€
(i.V. €
Umsatzerlöse
Erlöse aus Grundstücksverkäufen
Mieteinnahmen
Nebenkosten
Pachteinnahmen
1.906.708,00
1.640.758,31)
2011
2012
€
€
1.563.865,49
50.069,34
21.283,14
5.540,34
1.819.741,07
56.344,34
25.032,25
5.590,34
1.640.758,31
1.906.708,00
Die Erlöse aus Grundstücksverkäufen betreffen folgende Baugebiete/Objekte:
Anzahl der
Grundstücke
Erlöse (€)
2011
Waldstraße
Objekt Herforder Straße
Brunsheide-Süd
2012
2011
2012
1.563.865,49
0,00
0,00
1.477.144,37
295.000,00
47.596,70
30
-
26
1
1
1.563.865,49
1.819.741,07
30
28
pdf Kopie
Anlage IV
Blatt 15
2.
Verminderung des Bestands an fertigen
und unfertigen Erzeugnissen
€
(i.V. €
872.139,16
1.319.058,38)
Zusammensetzung:
Buchwertabgang aus Grundstücksverkäufen
Abgang Vermarktungskosten
Zugang Vermarktungskosten
Abgang verauslagte Beiträge
Abgang erhaltene Beiträge
3.
sonstige betriebliche Erträge
4.
Materialaufwand:
2011
2012
€
€
1.080.678,00
238.380,38
0,00
442.960,75
- 442.960,75
1.042.690,93
249.448,23
- 420.000,00
0,00
0,00
1.319.058,38
872.139,16
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Unterhaltungsaufwand
Heizöl, Gas
Grundbesitzabgaben
Wasser
Strom
übriges
€
(i.V. €
51,58
2.000,00)
€
(i.V. €
65.023,68
88.634,80)
2011
2012
€
€
59.906,34
9.708,06
8.002,22
3.899,29
5.317,68
1.801,21
38.709,52
9.332,30
7.015,38
4.928,99
3.881,01
1.156,48
88.634,80
65.023,68
pdf Kopie
Anlage IV
Blatt 16
5.
6.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
sonstige betriebliche Aufwendungen
Rückstellungszuführung Abraumbeseitigung Kieselrot
Erstattung Objekt „Westphal“ in der Herforder Straße
Personalaufwandserstattungen
Prüfungskosten
Verwaltungskostenbeitrag
Netzwerkumlage
EDV-Kosten
Gutachterkosten
Versicherungen
Fortbildungskosten und Literatur
übrige Aufwendungen
€
(i.V. €
18.401,41
17.897,00)
€
(i.V. €
752.507,52
144.588,34)
2011
2012
€
€
0,00
0,00
121.628,87
7.618,00
5.500,00
5.000,00
1.189,11
0,00
3.348,78
108,00
195,58
420.000,00
200.000,00
105.400,19
7.808,00
5.500,00
5.000,00
3.222,37
2.904,31
1.964,50
299,50
408,65
144.588,34
752.507,52
Die Personalaufwandserstattungen für die bei der LIL tätigen Beamten und Angestellten der
Gemeinde Leopoldshöhe setzen sich wie folgt zusammen:
Beamtenrechtliche Bezüge
Entgelte nach TVöD
Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung
soziale Abgaben und Beihilfen
2011
2012
€
€
50.091,28
25.519,36
27.487,10
18.531,13
51.241,38
23.601,68
20.666,45
9.890,68
121.628,87
105.400,19
pdf Kopie
Anlage IV
Blatt 17
7.
Erbbauzinsen
Zinsen Kernhaushalt der Gemeinde
Verzugszinsen
Kontokorrent- und Festgeldzinsen
8.
€
(i.V. €
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
24.395,60
17.891,58)
2011
2012
€
€
15.332,56
0,00
2.553,69
5,33
15.332,56
8.617,77
442,11
3,16
17.891,58
24.395,60
€
(i.V. €
71.374,61
107.696,46)
Ausgewiesen werden ausschließlich Zinsen für Darlehen.
9.
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-)
€
(i.V. €
+ 151.708,80
- 17.225,09)
10.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
€
(i.V. €
33.168,84
254.874,43)
Bezüglich der Entwicklung des Postens verweisen wir auf den Bilanzposten A. III. Bilanzgewinn, Anlage IV, Blatt 9.
pdf Kopie
Anlage IV
Blatt 18
11.
Ausschüttung an Kernhaushalt
€
(i.V. €
54.874,43
200.000,00)
12.
Veränderung der zweckgebundenen Rücklagen
€
(i.V. €
+ 3.883,17
- 4.480,50)
Einstellung Instandhaltungsrücklage
Einstellung Rücklage für Mietausfallwagnisse
Entnahme Instandhaltungsrücklage
Entnahme Rücklage für Mietausfallwagnisse
Rücklagenveränderung
13.
Bilanzgewinn
2011
2012
€
€
- 4.014,13
696,06
- 2.715,75
937,01
- 4.710,19
---------------
- 3.652,76
---------------
229,69
0,00
7.535,93
0,00
229,69
---------------
7.535,93
---------------
- 4.480,50
+ 3.883,17
€
(i.V. €
133.886,38
33.168,84)
pdf Kopie
Anlage V
Blatt 1
RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE
1.
Rechtliche Verhältnisse
Die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO und EigVO NW) sowie nach der vom Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe beschlossenen Betriebssatzung geführt.
Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist nach § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung
a)
die Verwaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Wohngebäude und der gemischt
genutzten Gebäude,
b)
der An- und Verkauf von Grundstücken für
1. Wohnbauzwecke,
2. Industrie- und Gewerbezwecke,
3. Tauschzwecke,
4. Ersatzflächen im Rahmen des Natur- und Umweltschutzes,
c)
die Erschließung der unter Punkt b) Nr. 1. - 2. aufgeführten Grundstücke,
d)
die Förderung bzw. Sicherstellung ökologischer und ökonomischer Anforderungen an
den Wohnungs- und Gewerbebau,
sowie alle sonstigen, den Betriebszwecken dienenden Maßnahmen.
Es gilt die Betriebssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe für die Verwaltung gemeindlicher
Immobilien und Grundstücke vom 16. Dezember 2009.
Das Stammkapital der LIL beträgt gemäß § 11 der Betriebssatzung € 1.400.000,00.
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Anlage V
Blatt 2
Die Betriebsleitung ist für die wirtschaftliche Führung der LIL verantwortlich und leitet den Betrieb selbständig, soweit nicht durch Gemeindeordnung, Eigenbetriebsverordnung oder Satzung anderes bestimmt ist. Der Betriebsleitung obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung.
Als Betriebsleiter sind Herr Hans-Jürgen Lange (Fachbereichsleiter I) als kaufmännischer Leiter und Herr Hermann Oortman (Fachbereichsleiter III und IV) als technischer Betriebsleiter
bestellt.
Der Betriebsausschuss der LIL und der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe entscheiden in Angelegenheiten, die ihnen durch die Gemeindeordnung, die Eigenbetriebsverordnung oder die
Hauptsatzung (nur Rat) vorbehalten sind.
Der Betriebsausschuss besteht in der Legislaturperiode 2009 - 2014 aus 13 Mitgliedern. Im
Berichtsjahr fanden drei Sitzungen des Betriebsausschusses statt.
2.
Gründung der LIL zum 01. Juli 1996
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat ihre boden- und siedlungspolitischen Aktivitäten organisatorisch zu einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zusammengefasst und gemäß Ratsbeschluss vom 22. Februar 1996 unter Anwendung der einschlägigen Vorschriften der GO NW
und der EigVO NW die „Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)“ gegründet.
Die Gründung der LIL erfolgte mit Wirkung zum 01. Juli 1996. Mit Beschluss zur Gründung der
LIL vom 22. Februar 1996 erfolgte auch die Feststellung der Eröffnungsbilanz, die Zustimmung zur Betriebssatzung und der Beschluss der Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe durch den Gemeinderat. Die
Richtlinien zur Einhaltung des Niedrigenergiestandards wurden durch den Gemeinderat am
16. September 1996 verabschiedet.
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Anlage V
Blatt 3
Öffentliche Einrichtungen, die im Sinne des § 107 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW als nichtwirtschaftlich - also hoheitlich - gelten und der Wirtschaftsförderung sowie der Wohnraumversorgung dienen, können nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften als „eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ geführt werden.
3.
Öffentliche Richtlinien und Regelungen
Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland in der Gemeinde Leopoldshöhe
Vorgaben zur „energetischen Qualitätskontrolle“
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Anlage VI
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
Entwicklung der zweckgebundenen Rücklagen
für das Wirtschaftsjahr 2012
Instandhaltungsrücklage
Objekt
Berliner Straße 8
Starenweg 33
Waldstraße 15
Kirchweg 2
Schuckenteichweg 1
Friedenstraße 32 + 32a
Stand
01.01.2012
EUR
Berliner Straße 8
Starenweg 33
Waldstraße 15
Kirchweg 2
Schuckenteichweg 1
Friedenstraße 32 + 32a
Stand
31.12.2012
EUR
Kostenstelle
11100
11200
43000
61600
65000
76000
Mietausfallrücklage
Objekt
Zuführung/
Entnahme (-)
EUR
3.429,19
7.535,93
5.445,70
0,00
5.399,40
0,00
21.810,22
Stand
01.01.2012
EUR
808,24
-7.535,93
1.390,06
0,00
517,45
0,00
-4.820,18
Zuführung/
Entnahme (-)
EUR
4.237,43
0,00
6.835,76
0,00
5.916,85
0,00
16.990,04
Stand
31.12.2012
EUR
Kostenstelle
11100
11200
43000
61600
65000
76000
463,39
0,00
2.741,74
265,60
3.157,51
-581,12
6.047,12
96,00
0,00
293,91
112,80
105,28
329,02
937,01
559,39
0,00
3.035,65
378,40
3.262,79
-252,10
6.984,13
pdf Kopie
201 603 1565
687 021 74
Kassenkredit
3506320286
6 402 922 683
Sparkasse Lemgo
Sparkasse Lemgo
NRW.Bank
Wfa / NRW.BANK
Darlehens-Nr.
Deka Bank
Gläubiger
44.478,98
2.346.820,53
3.351.957,99
1.190.000,00
300.000,00
490.840,20
321.501,35
Stand
01.01.2012
€
56.344,37
1.700.000,00
300.000,00
818.067,00
477.546,62
Ursprungsbetrag
€
824.953,74
729,71
170.000,00
300.000,00
32.722,68
321.501,35
Zugang (Z)
Tilgung
€
0,00
458.117,52
0,00
Stand
31.12.2012
€
43.749,27
71.374,61 1.521.866,79
893,01
39.601,79 1.020.000,00
5.939,42
9.323,41
15.616,98
Zinsen
2012
€
1,38
3,54
2,16/1,73
2,16/1,73
5,92
Zinssatz
%
Aufstellung der Darlehen per 31. Dezember 2012
zzgl. 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag auf den
Ursprungsbetrag
16.12.2013
30.12.2012
30.12.2012
30.10.2012
Zinsbindung
bis
203.452,39
729,71
170.000,00
32.722,68
< 1 Jahr
Fälligkeiten:
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
814.108,51
3.217,79
680.000,00
130.890,72
>1<5
504.305,89
39.801,77
170.000,00
294.504,12
>5
Anlage VII
pdf Kopie
3103
4360
Guthaben (+) /
Fehlbetrag (-)
Unterhaltungsaufwand
Abschreibung
Nettomiete
3190/3189
4830
3190
Raumkosten
Versicherungen
Umlagefähige Kosten
3108
Gartenpflege
3101/3107
GBA
3102/3106
Wasser
3105
Strom
3100/3104
Schornsteinfeger
8000/8089
8150
Sachkonto
Heizungskosten
Erlöse
Mieterlöse
Erlöse aus Nebenkosten
KSt
5.351,86
1.196,00
21.644,46
4.760,60
768,00
262,41
3.730,19
-17.488,60
0,00
0,00
18,54
0,00
352,97
0,00
926,63
0,00
1.298,14
1.236,86
32,45
1.271,89
648,14
534,28
0,00
0,00
3.723,62
4.450,00
2.200,00
6.650,00
Starenweg
Berliner Str.
4.800,00
3.684,22
8.484,22
11200
11100
9.023,56
2.986,41
1.492,42
13.502,39
153,71
5.070,00
2.817,58
43,51
857,28
97,86
1.100,06
0,00
14.695,66
3.876,73
18.572,39
Waldstraße
43000
Mietobjekte
61600
-4.324,89
7.197,00
3.594,69
6.466,80
149,84
4.191,07
490,38
44,35
2.324,27
501,62
680,61
0,00
5.640,00
5.017,87
10.657,87
Kirchweg 2
Ergebnisrechnung 2012
5.957,12
3.067,00
986,36
10.010,48
0,00
2.113,09
194,70
57,49
179,07
859,81
822,02
0,00
10.307,52
1.816,05
12.123,57
65000
Schuckenteichweg
Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL)
3.237,80
3.187,00
9.579,73
16.004,53
229,20
8.884,01
4.592,78
52,05
277,94
1.773,58
1.358,46
600,00
16.451,16
8.437,38
24.888,54
Friedenstr.
76000
135,18
18.401,41
37.560,07
56.096,66
532,75
25.279,93
9.332,30
229,85
4.928,99
3.881,01
4.848,40
600,00
56.344,34
25.032,25
81.376,59
Summe
Anlage VIII
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Anlage IX
Blatt 1
FRAGENKATALOG ZUR PRÜFUNG
NACH § 53 HGrG GEMÄSS IDW PS 720
(Stand: 09.09.2010)
Gemäß IDW PS 720 hat der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG anhand der folgenden Fragenkreise zu
untersuchen und unter Wiedergabe der Fragen und deren Beantwortung vollständig in seine
Berichterstattung einzubeziehen.
FRAGENKREIS 1:
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung
der Organbezüge
(a)
Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Die Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten der Betriebsleitung, des Betriebsausschusses und des Gemeinderates sind in der Betriebssatzung vom 16. Dezember 2009 geregelt. Weitergehende schriftliche Anweisungen liegen nicht vor. Die Regelungen entsprechen nach unserer Auffassung den Bedürfnissen des Betriebes.
(b)
Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Im Berichtsjahr haben drei Sitzungen des Betriebsausschusses stattgefunden. Entsprechende Niederschriften haben uns vorgelegen.
(c)
In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Herr Betriebsleiter Hans-Jürgen Lange ist Mitglied der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe sowie Mitglied der Verbandsversammlung Kommunales
Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe.
Herr Betriebsleiter Hermann Oortman ist Aufsichtsratsmitglied der Wohnbau Lemgo eG
sowie stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Bürger-Solar-GenossenschaftLeopoldshöhe eG, Leopoldshöhe.
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Anlage IX
Blatt 2
(d)
Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum,
erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Im Anhang werden keine Vergütungen ausgewiesen, da die Mitarbeiter bei der Gemeinde angestellt sind, ein festes Gehalt beziehen und deren Gehälter anteilig ihrer Zuordnung zur LIL an die LIL weiterberechnet werden. Bezüglich der Sitzungsgelder der Mitglieder des Betriebsausschusses sind die entsprechenden Angaben im Anhang enthalten.
FRAGENKREIS 2:
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
(a)
Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan,
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Auf die Erstellung eines besonderen Organisationsplanes wurde in Anbetracht der Größe der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung verzichtet. Die Betriebssatzung sowie einzelne Geschäftsanweisungen der Gemeinde, die auch Gültigkeit für den Betrieb haben, regeln insbesondere Verantwortlichkeiten, Entscheidungsbefugnisse, Informationspflichten
und die Vertretung der Einrichtung nach außen.
Die vorgesehenen Regelungen entsprechen nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen des Betriebes.
(b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Nicht zutreffend, vgl. Punkt (a).
(c)
Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Für die Beschäftigten sowie die Beamten und Beamtinnen der Gemeinde Leopoldshöhe
wurde als Vorkehrung zur Korruptionsprävention eine „Dienstanweisung für die Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe über das Verhalten bei der Annahme von Belohnungen und
Geschenken (Zuwendungen)“ vom 25. Januar 2007 erlassen. Auf die Einhaltung dieser
Dienstanweisung wird regelmäßig seitens der Behördenleitung hingewiesen, zuletzt am
04. Dezember 2009.
Die Ausschuss- und Ratsmitglieder sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Korruptionsprävention verpflichtet.
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Anlage IX
Blatt 3
Bezüglich der Vergabe von Aufträgen wird nach den Vorgaben der Ausschreibungs- und
Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe verfahren. Zur Korruptionsprävention
wird fachfremdes Personal als Submissionsleitung eingesetzt. Zum 01. Januar 2013
wurde eine eigene zentrale Vergabestelle in der Gemeinde Leopoldshöhe eingerichtet.
(d)
Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht
eingehalten werden?
Die Betriebssatzung regelt die Größenordnungen bis zu denen die Betriebsleitung alleine entscheiden kann. Darüber hinaus gehende Entscheidungen bedingen die Zustimmung durch den Betriebsausschuss. Es ergaben sich keine Hinweise, dass nicht nach
diesen Regelungen verfahren wird.
(e)
Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Die Verträge sind ordnungsgemäß verwahrt.
FRAGENKREIS 3:
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
(a)
Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Planungswesen entspricht den Vorgaben der Betriebssatzung und insoweit auch
den Bedürfnissen der LIL. Gemäß § 12 der Betriebssatzung wird ein jährlicher Wirtschaftsplan erstellt, der vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschlossen wird.
(b)
Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden regelmäßig im Rahmen von Soll-Ist-Vergleichen und bei der
Erstellung der Zwischenberichte nach § 13 der Betriebssatzung, insbesondere beim Erfolgs- und Vermögensplan, verfolgt und analysiert.
(c)
Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den
besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Ja, keine gegenteiligen Feststellungen. Die laufende doppelte Buchführung erfolgt mit
der Finanzbuchhaltungssoftware der DATEV in der Version kommunal pro V.3.12. Eine
Kostenrechnung wird für die Mietobjekte geführt.
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Anlage IX
Blatt 4
(d)
Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet ?
Ja. Überschüssige Mittel werden zur Darlehenstilgung eingesetzt, als Festgeld angelegt
oder gegen Verzinsung an die Gemeinde ausgeliehen.
(e)
Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten
worden sind?
Es besteht kein zentrales Cash-Management.
(f)
Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Ja, da es sich im Wesentlichen um Mietverträge oder notarielle Kaufverträge handelt. Es
wird eine Offene-Posten Buchhaltung geführt. Nach unseren Feststellungen werden Außenstände, soweit sie fällig sind, eingezogen. Es existiert ein Mahn- und Vollstreckungswesen.
(g)
Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst
es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Aufgrund der Betriebsgröße besteht kein eigenes Controlling.
(h)
Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Der Betrieb ist kein Konzernunternehmen und hält keine Beteiligungen.
FRAGENKREIS 4:
Risikofrüherkennungssystem
(a)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Seitens der Betriebsleitung wurde 2008 unter Beachtung der Anforderungen des § 10
Abs. 1 EigVO NRW ein Risikomanagement entwickelt, über das der Betriebsausschuss
detailliert informiert wurde.
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Anlage IX
Blatt 5
Zur Gewährung der dauerhaften wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LIL erfolgt ein
beständiger Evaluationsprozess unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Risikohandbuchs. Diese Fortschreibung wird durch eine Dokumentation über Eintritt und Bewältigung der Risiken der LIL jährlich im Rahmen des Lageberichtes durch die Betriebsleitung vorgenommen. Durch eine genaue Beobachtung des Grundstücksmarktes, der
Zinsentwicklung, politischer Vorgaben sowie der Bevölkerungsentwicklung und eine
ständige Fortschreibung der Kalkulation der betroffenen Baugebiete ist gewährleistet,
dass Frühwarnsignale, die sich negativ auf die Entwicklung der LIL auswirken können,
rechtzeitig erkannt werden.
(b)
Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Unseres Erachtens sind diese Maßnahmen ausreichend und dazu geeignet, ihren
Zweck zu erfüllen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Hinweise darauf erhalten, dass diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden.
(c)
Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die umfangreiche Dokumentation des Risikohandbuchs mit der Fortschreibung im Lagebericht der LIL ist zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LIL bei
der Größe des Betriebes ausreichend.
(d)
Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
Durch genaue Marktbeobachtungen erfolgt ein ständiger Prozess der Abstimmung zwischen der Entwicklung der Maßnahmen und den der Vermarktung zu Grunde liegenden
Daten. Somit ist gewährleistet, dass Frühwarnsignale und Veränderungen von Rahmenbedingungen bei Maßnahmen rechtzeitig erkannt werden und dass auf veränderte Rahmenbedingungen angemessen reagiert werden kann.
FRAGENKREIS 5:
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
(a)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich
festgelegt? Dazu gehört:
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen
eingesetzt werden?
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Anlage IX
Blatt 6
Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen?
Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen
(z.B. antizipatives Hedging)?
(b)
Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung?
(c)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
Erfassung der Geschäfte
Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
Kontrolle der Geschäfte?
(d)
Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
(e)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
(f)
Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
zu (a) bis (f):
Der Fragenkreis trifft auf die LIL nicht zu, da keines der genannten Finanzinstrumente
eingesetzt wurde.
FRAGENKREIS 6:
Interne Revision
(a)
Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion
durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
(b)
Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern?
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
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Anlage IX
Blatt 7
(c)
Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander
unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch
getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention
berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
(d)
Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
(e)
Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um
welche handelt es sich?
(f)
Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
zu (a) bis (f):
Aufgrund der Betriebsgröße und Betriebsstruktur bestehen keine prozessabhängigen
Überwachungsinstrumente. Eine Kontrolle der LIL erfolgt über die üblichen Prüfungen
der gemeindeeigenen Einrichtungen.
FRAGENKREIS 7:
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
(a)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben.
(b)
Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Nicht zutreffend.
(c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen
worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
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Anlage IX
Blatt 8
(d)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen
des Überwachungsorgans übereinstimmen?
zu (c) und (d):
Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine derartigen Anhaltspunkte ergeben.
FRAGENKREIS 8:
Durchführung von Investitionen
(a)
Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen werden im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes und des dreijährigen Investitionsprogramms unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auf Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit geprüft und vom Betriebsausschuss beschlossen.
(b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu
ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Durch eine ständige Fortschreibung
der der Grundstückspreisermittlung zu Grunde liegenden Daten ist sicher gestellt, dass
die Grundstückspreise eine wirtschaftliche Vermarktung der Baugebiete gewährleisten.
(c)
Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend
überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Betriebsleitung überwacht die Investitionen fortlaufend. Im Rahmen der Ausschreibung und Baudurchführung auftretende Abweichungen werden untersucht.
(d)
Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Im Rahmen unserer Prüfung sind uns wesentliche Überschreitungen bei abgeschlossenen Investitionen nicht bekannt geworden.
(e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Nein, es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
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Anlage IX
Blatt 9
FRAGENKREIS 9:
Vergaberegelungen
(a)
Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B.
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben.
(b)
Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Ja, soweit feststellbar.
FRAGENKREIS 10:
Berichterstattung an das Überwachungsorgan
(a)
Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
(b)
Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
(c)
Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
zu (a) bis (c):
Dem Betriebsausschuss wurde in den Sitzungen satzungsgemäß und zutreffend Bericht
erstattet.
(d)
Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
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Anlage IX
Blatt 10
(e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG
oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
zu (d) und (e):
§ 90 Abs. 3 AktG sieht Berichterstattungen zu besonderen Angelegenheiten des Unternehmens, rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
und diesbezügliche Geschäftsvorgänge vor. In analoger Anwendung der Vorschrift lagen
im Berichtsjahr keine Anfragen vor.
(f)
Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart?
Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Es gibt keine D&O-Versicherung. Gleichwohl hat die Gemeinde Leopoldshöhe für sämtliche Bedienstete eine Eigenschadenversicherung abgeschlossen. Ein Selbstbehalt wurde nicht vereinbart.
(g)
Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt
worden?
Nicht zutreffend.
FRAGENKREIS 11:
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
(a)
Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Nein, keine solchen Feststellungen.
(b)
Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Nein, es haben sich keine derartigen Feststellungen ergeben. Da die im Vorratsvermögen befindlichen Baugebiete das Kerngeschäft der LIL bilden, liegt ein entsprechend
hoher Bilanzausweis vor.
(c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Nein, es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. Soweit aufgrund von Wertgutachten oder ähnlichem erforderlich, erfolgt eine Anpassung der Bilanzwerte auf niedrigere Verkehrswerte im Rahmen von Abschreibungen.
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Anlage IX
Blatt 11
FRAGENKREIS 12:
Finanzierung
(a)
Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Vgl. Abschnitt IV. 3. des Prüfungsberichtes zur Vermögens- und Finanzlage.
(b)
Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Nicht zutreffend.
(c)
In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Im Berichtsjahr hat der Betrieb keine öffentlichen Finanz- und Fördermittel erhalten.
FRAGENKREIS 13:
Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
(a)
Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Es haben sich keine solchen Erkenntnisse ergeben.
(b)
Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Die Betriebsleitung schlägt vor, vom Bilanzgewinn (€ 133.886,38) € 100.000,00 an den
Kernhaushalt der Gemeinde abzuführen und den verbleibenden Betrag in Höhe von
€ 33.886,38 auf neue Rechnung vorzutragen und ist mit der wirtschaftlichen Lage des
Unternehmens vereinbar.
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Anlage IX
Blatt 12
FRAGENKREIS 14:
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
(a)
Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
Nicht einschlägig.
(b)
Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Nein, keine solchen Feststellungen.
(c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Nein, es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben.
Die geschäftlichen Beziehungen zur Gemeinde Leopoldshöhe als Trägerkörperschaft
der LIL beschränken sich im Wesentlichen auf Kostenerstattungen für die anteilig der LIL
zugeordneten Mitarbeiter, auf Kostenerstattungen für erbrachte Leistungen des Bauhofes (kleinere Reparaturen) sowie auf beitragsrechtliche Forderungen des Wasserwerkes
und des Abwasserwerkes bei der Erschließung neuer Baugebiete. Gewinnzuschläge
werden nach unseren Feststellungen nicht erhoben.
Ausleihungen der LIL an die Gemeinde oder von der Gemeinde sind grundsätzlich kurzfristiger Natur. Für die Berechnung der Zinsen wird der jeweils marktübliche Zinssatz für
Kassenkredite bzw. Festgeldzinsen (Mittelwert) zugrunde gelegt.
(d)
Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Nicht zutreffend.
FRAGENKREIS 15:
Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
(a)
Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
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Anlage IX
Blatt 13
(b)
Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
zu (a) und (b):
Nicht zutreffend.
FRAGENKREIS 16:
Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
(a)
Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
(b)
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
zu (a) und (b):
Im Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss erzielt.
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