Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,3 kB
Datum
26.02.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 18. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 26.02.2008.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:15 Uhr
TOP
Betreff
2
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
-Bereich zwischen ehem. Gelände der Zuckerfabrik Bedburg AG / Erft und L
361 nhier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des
Aufstellungsbeschlusses
Herr Schnäpp führt aus, dass durch die CDU-Fraktion ein Netzanschluss durch einen
östlich der Erft beabsichtigten Rad-Wanderweg vom Ortsteil Blerichen bis hin zur K 37
befürwortet wird. Hierzu verweist er auf den schriftlichen Antrag des CDU-Ortsverbandes
Kirdorf-Blerichen vom 29.11.1998.
Herr Druch fügt hinzu, dass auch seitens der SPD-Fraktion der Wunsch der
Bürgerschaft in einem Antrag vom 19.04.2001 entsprechende Berücksichtigung
gefunden hat, den angesprochenen Rad-Wanderweg mit in die Planung der 29.
Änderung des Flächennutzungsplanes mit einzubeziehen.
Herr Schmitz führt zu den vorgebrachten Anregungen aus, dass die seinerzeit bereits
eingebrachten Anträge zur planerischen Einbeziehung des Rad-Wanderweges entlang
der Erft bis hin zur K 37 bereits im ursprünglichen Aufstellungsbeschluss
Berücksichtigung gefunden haben. Die Anträge sind mit Inhalt des Planungszieles und
werden im Bebauungsplanverfahren weiterverfolgt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den
Aufstellungsbeschluss für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg vom
23.02.1999 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), aufzuheben und aus Gründen der Rechtssicherheit einen
neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Die Planungsziele aus dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 23.02.1999 werden
vollinhaltlich übernommen.
Wesentliches Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist daher nach wie vor:
o
o
o
o
Änderung von (GE) Gewerbegebiet und (GI) Industriegebiet in (W) Wohnbauflächen
Ausweisung von Grünflächen entlang der Erft
Änderung von (S) Sonderbauflächen in Grünflächen
Nachrichtliche Übernahme der Südumgehung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.
38/Bedburg
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 26.02.2008
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