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Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung -Bereich zwischen ehem. Gelände der Zuckerfabrik Bedburg AG / Erft und L 361 n- hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,3 kB
Datum
26.02.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
-Bereich zwischen ehem. Gelände der Zuckerfabrik Bedburg AG / Erft und L 361 n-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses) Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung
-Bereich zwischen ehem. Gelände der Zuckerfabrik Bedburg AG / Erft und L 361 n-
hier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 18. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 26.02.2008. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:15 Uhr TOP Betreff 2 Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 29. Änderung -Bereich zwischen ehem. Gelände der Zuckerfabrik Bedburg AG / Erft und L 361 nhier: Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Herr Schnäpp führt aus, dass durch die CDU-Fraktion ein Netzanschluss durch einen östlich der Erft beabsichtigten Rad-Wanderweg vom Ortsteil Blerichen bis hin zur K 37 befürwortet wird. Hierzu verweist er auf den schriftlichen Antrag des CDU-Ortsverbandes Kirdorf-Blerichen vom 29.11.1998. Herr Druch fügt hinzu, dass auch seitens der SPD-Fraktion der Wunsch der Bürgerschaft in einem Antrag vom 19.04.2001 entsprechende Berücksichtigung gefunden hat, den angesprochenen Rad-Wanderweg mit in die Planung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit einzubeziehen. Herr Schmitz führt zu den vorgebrachten Anregungen aus, dass die seinerzeit bereits eingebrachten Anträge zur planerischen Einbeziehung des Rad-Wanderweges entlang der Erft bis hin zur K 37 bereits im ursprünglichen Aufstellungsbeschluss Berücksichtigung gefunden haben. Die Anträge sind mit Inhalt des Planungszieles und werden im Bebauungsplanverfahren weiterverfolgt. Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg vom 23.02.1999 gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), aufzuheben und aus Gründen der Rechtssicherheit einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Planungsziele aus dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 23.02.1999 werden vollinhaltlich übernommen. Wesentliches Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist daher nach wie vor: o o o o Änderung von (GE) Gewerbegebiet und (GI) Industriegebiet in (W) Wohnbauflächen Ausweisung von Grünflächen entlang der Erft Änderung von (S) Sonderbauflächen in Grünflächen Nachrichtliche Übernahme der Südumgehung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 38/Bedburg Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 26.02.2008 Seite 2