Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
25.10.13, 21:15
Aktualisiert
25.10.13, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kommunales Gebäudemanagement
Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
98/2013
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Immobilien
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
und Gebäudemanagement
Auskunft erteilt:
Herr Lange
der Gemeinde Leopoldshöhe
Telefon:
05208 / 991-100
Datum:
25. Oktober 2013
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2012 des KGL
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien und
Gebäudemanagement
Termin
06.11.2013
Rat
19.12.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe (KGL) wird seit dem 01.10.2008 nach § 107 Abs. 2
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung
der Gemeinde Leopoldshöhe im Sinne des § 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NordrheinWestfalen geführt.
Durch
Honorarvertrag
vom
18.
Januar
2013
wurde
die
BPW
Treuhand
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Bünde mit der Prüfung der Buchführung und des Jahresabschlusses
einschl. des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2012 sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse und der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 106 GO NRW unter Zustimmung der
Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen in Herne beauftragt.
Der entsprechende Prüfungsbericht wird der Verwaltung im Laufe der nächsten Tage vorgelegt und soll im
Rahmen der Sitzung des Rates am 19. Dezember 2013 abschließend beraten und die noch notwendigen
Beschlüsse getroffen werden.
Die wichtigsten Teile aus dem Prüfungsbericht (Bilanz zum 31. Dezember 2012, Gewinn- und
Verlustrechnung) sind beigefügt. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird nachgereicht. Im
Übrigen wird der Wirtschaftsprüfer in der Sitzung am 6. November 2013 nähere Erläuterungen zum
Prüfungsbericht geben. Daraus resultierend schlägt die Betriebsleitung dem Ausschuss folgende
Beschlussempfehlung vor:
Beschlussvorschlag:
a) Unter Bezugnahme auf den Bericht der BPW Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus
Bünde über die Prüfung des Jahresabschlusses einschl. des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2012
des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe empfiehlt der Betriebsausschuss Immobilien
und Gebäudemanagement dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe gem. § 4 Buchstabe c der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO)
-2-
1. den vorliegenden Jahresabschluss des KGL zum 31. Dezember 2012 nebst Anhang und Lagebericht
für das Wirtschaftsjahr 2012 festzustellen und
2. den Jahresfehlbetrag von 586.475,63 € auf neue Rechnung vorzutragen.
3. sowie gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW den nach Verrechnung mit dem Jahresüberschuss 2011
verbleibenden Jahresfehlbetrag 2008 von € 148.454,38 durch Abbuchung von der
Kapitalrücklage auszugleichen.
Begründung zu Nr. 3:
Entsprechend der Vorschrift des § 10 Abs. 6 EigVO NRW kann ein nach
Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Jahresfehlbetrag durch die
Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die
Eigenkapitalausstattung zulässt. Der Jahresfehlbetrag für das
Wirtschaftsjahr 2008 belief sich auf € 383.968,98, sodass nach
Verrechnung mit dem Jahresüberschuss 2011 von € 235.514,60 noch
ein verbleibender Jahresfehlbetrag 2008 von € 148.434,38 besteht, der
nicht durch Haushaltsmittel ausgeglichen werden soll und somit durch
Abbuchung von der Kapitalrücklage auszugleichen ist.
b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung bezüglich der Aufstellung
des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 nebst dem für das Wirtschaftsjahr 2012 erstellten
Anhang und Lagebericht Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betriebsausschuss gem. § 4 Buchstabe
c EigVO zu entlasten.
Lange