Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
48 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
08.11.13, 21:16
Aktualisiert
08.11.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
105/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
11. November 2013
Änderung des städtebaulichen Vertrages für die 18. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 02/02 „Milser Heide“
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
21.11.2013
Rat
19.12.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der REWE Lebensmittelmarkt, der REWE-Getränkemarkt und der Aldi-Markt im Ortsteil
Bechterdissen sollen umgebaut bzw. erweitert werden. Der Verwaltung liegen zwei Baugesuche
vor. Inhalt dieser Baugesuche ist der Ausbau des bestehenden Getränkemarktes zum REWELebensmittelmarkt und die Erweiterung des Aldi-Marktes sowie die Erweiterung der Shop-Flächen.
Der derzeitige REWE-Lebensmittelmarkt soll zukünftig den Getränkemarkt aufnehmen. Ein
Baugesuch liegt hierfür noch nicht vor.
Die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „ Milser Heide“ bereitete die Umnutzung des
Geländes der ehemaligen Fa. Köster für ein Nahversorgungszentrum vor. Die Verortung der
einzelnen Einzelhandelsnutzungen, wie sie jetzt angestrebt wird, war bereits mit der 18. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 02/02 beabsichtigt. Die Baugesuche entsprechen den Festsetzungen
des Bebauungsplanes.
Die Gemeinde Leopoldshöhe schloss einen städtebaulichen Vertrag mit dem Bauherren. Ein Inhalt
dieses Vertrages ist
die Regelung der zulässigen Verkaufsflächen und Sortimente. Die
Regelungen des städtebaulichen Vertrages gelten nur für den Bereich MK* des Bebauungsplanes.
Für den Bereich MK (derzeitiger REWE-Lebensmittelmarkt) setzt der Bebauungsplan keine
Sortimentsregelung, wie im städtebaulichen Vertrag, fest.
Den Regelungen des städtebaulichen Vertrages entsprechen die Baugesuche nicht in allen
Punkten. Die zulässigen Verkaufsflächen und die Sortimentsliste müssten geändert werden.
Konkret muss die Verkaufsfläche des Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes (§ 3.1) von 1.215 qm
auf 1.280 qm vergrößert werden.
Die Verkaufsfläche des Discounters (§3.2) muss von 855 qm auf 1.200 qm erweitert werden.
Die Nutzfläche der Läden/Shops soll auf von 450 qm auf 470 qm erweitert werden.
Die Flächenerweiterung ist aufgrund der Erweiterung der bereits vorhandenen Nutzungen
notwendig.
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Um die bereits zulässigen Shops in der Vorkassezone des Vollsortimenters ggf. auch im
Shopgebäude unterzubringen empfiehlt diese Verwaltung auch diese Nutzungen in die Positivliste
3.3 aufzunehmen.
Grundsätzlich erscheint auch ein Gastronomiebetrieb im Bereich MK* sinnvoll. Diese Nutzung
sollte daher ebenfalls in die Positivloste aufgenommen werden. Ein Blumenladen und ein Lottound Zeitschriftengeschäft sind am Standort vorhanden und baugenehmigt. Die Verwaltung
empfiehlt die Sortimente in die Positivliste (Städtebaulicher Vertrag § 3.3) aufzunehmen.
Ein Bauantrag zur Umnutzung des Sarglagers / Präsentationsraumes der ehemaligen Fa. Köster
wird vorbereitet. Dort soll ein Blumenladen (Umzug des bisher im Bereich MK* betriebenen
Blumenladens) und eine überdachte Stellplatzfläche mit der Möglichkeit, einen Wochenmarkt
abzuhalten, eingerichtet werden. In diesem Bereich setzt der Bebauungsplan ein Mischgebiet fest,
in dem Einzelhandel ausgeschlossen ist. Eine Befreiung wird in Aussicht gestellt.
Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird ausgeführt „Durch die Lebensmittel-SB-Märkte in den
Ortsteilen Leopoldshöhe und Asemissen ist eine angemessene Lebensmittelversorgung gegeben,
die auch in einer Umsatz-Kaufkraft-Relation von ca. 98 % abzulesen ist. Damit weist die Gemeinde
eine
räumlich
ausgewogene
und
quantitativ
angemessene
Versorgung
mit
Lebensmittelsupermärkten und –discountmärkten in zentraler Lage der Ortskerne auf. Im
großflächigen
Lebensmittelhandel
sind
damit
ausschließlich
bestandssichernde
Erweiterungsmaßnahmen sinnvoll.“
Die aufgeführten Verkaufsflächen von REWE und Aldi entsprechen dem, was von beiden
Betreibern an neuen Standorten bereits gefordert wird. Die Flächenproduktivität der Discounter
(Umsatz in Euro pro Quadratmeter) hat in den letzten Jahren tendenziell abgenommen.
Die Verwaltung führte mit dem Kreis Lippe und Einzelhandelsgutachtern Gespräche über die oben
aufgeführten Vorhaben. Im Ergebnis werden die geplanten Veränderungen am Standort als
Standortsicherung und für den Standort verträglich bewertet.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe empfiehlt dem Rat, den
städtebaulichen Vertrag zur 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ in § 3 zu
ändern.
Der zu ändernde § 3 liegt als Entwurf der Vorlage als Anlage bei.
Schemmel
Anlagen
Städtebaulicher Vertrag / geänderter § 3 / Luftbild und Bebauungsplanauszug