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Beschlussvorlage (Änderung des städtebaulichen Vertrages für die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
48 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
08.11.13, 21:16
Aktualisiert
08.11.13, 21:16
Beschlussvorlage (Änderung des städtebaulichen Vertrages für die 18. Änderung des Bebauungsplanes 
Nr. 02/02 „Milser Heide“) Beschlussvorlage (Änderung des städtebaulichen Vertrages für die 18. Änderung des Bebauungsplanes 
Nr. 02/02 „Milser Heide“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 105/2013 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 11. November 2013 Änderung des städtebaulichen Vertrages für die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 21.11.2013 Rat 19.12.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Der REWE Lebensmittelmarkt, der REWE-Getränkemarkt und der Aldi-Markt im Ortsteil Bechterdissen sollen umgebaut bzw. erweitert werden. Der Verwaltung liegen zwei Baugesuche vor. Inhalt dieser Baugesuche ist der Ausbau des bestehenden Getränkemarktes zum REWELebensmittelmarkt und die Erweiterung des Aldi-Marktes sowie die Erweiterung der Shop-Flächen. Der derzeitige REWE-Lebensmittelmarkt soll zukünftig den Getränkemarkt aufnehmen. Ein Baugesuch liegt hierfür noch nicht vor. Die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „ Milser Heide“ bereitete die Umnutzung des Geländes der ehemaligen Fa. Köster für ein Nahversorgungszentrum vor. Die Verortung der einzelnen Einzelhandelsnutzungen, wie sie jetzt angestrebt wird, war bereits mit der 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 beabsichtigt. Die Baugesuche entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Gemeinde Leopoldshöhe schloss einen städtebaulichen Vertrag mit dem Bauherren. Ein Inhalt dieses Vertrages ist die Regelung der zulässigen Verkaufsflächen und Sortimente. Die Regelungen des städtebaulichen Vertrages gelten nur für den Bereich MK* des Bebauungsplanes. Für den Bereich MK (derzeitiger REWE-Lebensmittelmarkt) setzt der Bebauungsplan keine Sortimentsregelung, wie im städtebaulichen Vertrag, fest. Den Regelungen des städtebaulichen Vertrages entsprechen die Baugesuche nicht in allen Punkten. Die zulässigen Verkaufsflächen und die Sortimentsliste müssten geändert werden. Konkret muss die Verkaufsfläche des Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes (§ 3.1) von 1.215 qm auf 1.280 qm vergrößert werden. Die Verkaufsfläche des Discounters (§3.2) muss von 855 qm auf 1.200 qm erweitert werden. Die Nutzfläche der Läden/Shops soll auf von 450 qm auf 470 qm erweitert werden. Die Flächenerweiterung ist aufgrund der Erweiterung der bereits vorhandenen Nutzungen notwendig. -2- Um die bereits zulässigen Shops in der Vorkassezone des Vollsortimenters ggf. auch im Shopgebäude unterzubringen empfiehlt diese Verwaltung auch diese Nutzungen in die Positivliste 3.3 aufzunehmen. Grundsätzlich erscheint auch ein Gastronomiebetrieb im Bereich MK* sinnvoll. Diese Nutzung sollte daher ebenfalls in die Positivloste aufgenommen werden. Ein Blumenladen und ein Lottound Zeitschriftengeschäft sind am Standort vorhanden und baugenehmigt. Die Verwaltung empfiehlt die Sortimente in die Positivliste (Städtebaulicher Vertrag § 3.3) aufzunehmen. Ein Bauantrag zur Umnutzung des Sarglagers / Präsentationsraumes der ehemaligen Fa. Köster wird vorbereitet. Dort soll ein Blumenladen (Umzug des bisher im Bereich MK* betriebenen Blumenladens) und eine überdachte Stellplatzfläche mit der Möglichkeit, einen Wochenmarkt abzuhalten, eingerichtet werden. In diesem Bereich setzt der Bebauungsplan ein Mischgebiet fest, in dem Einzelhandel ausgeschlossen ist. Eine Befreiung wird in Aussicht gestellt. Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird ausgeführt „Durch die Lebensmittel-SB-Märkte in den Ortsteilen Leopoldshöhe und Asemissen ist eine angemessene Lebensmittelversorgung gegeben, die auch in einer Umsatz-Kaufkraft-Relation von ca. 98 % abzulesen ist. Damit weist die Gemeinde eine räumlich ausgewogene und quantitativ angemessene Versorgung mit Lebensmittelsupermärkten und –discountmärkten in zentraler Lage der Ortskerne auf. Im großflächigen Lebensmittelhandel sind damit ausschließlich bestandssichernde Erweiterungsmaßnahmen sinnvoll.“ Die aufgeführten Verkaufsflächen von REWE und Aldi entsprechen dem, was von beiden Betreibern an neuen Standorten bereits gefordert wird. Die Flächenproduktivität der Discounter (Umsatz in Euro pro Quadratmeter) hat in den letzten Jahren tendenziell abgenommen. Die Verwaltung führte mit dem Kreis Lippe und Einzelhandelsgutachtern Gespräche über die oben aufgeführten Vorhaben. Im Ergebnis werden die geplanten Veränderungen am Standort als Standortsicherung und für den Standort verträglich bewertet. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe empfiehlt dem Rat, den städtebaulichen Vertrag zur 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ in § 3 zu ändern. Der zu ändernde § 3 liegt als Entwurf der Vorlage als Anlage bei. Schemmel Anlagen Städtebaulicher Vertrag / geänderter § 3 / Luftbild und Bebauungsplanauszug