Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,7 kB
Datum
26.02.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 18. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 26.02.2008.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:15 Uhr
TOP
Betreff
5
Bauantrag für ein Außenbereichsvorhaben zur Errichtung einer Lagerhalle
für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf dem Grundstück Hohenholzer Str.
33, Bedburg-Königshoven, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26
Fachbereichsleiter Leveringhaus erläutert dem Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung anhand eines Bildprojektors den geänderten Planentwurf zur
Errichtung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf dem Gebiet des
Grundstückes Hohenholzer Straße 33. Er betont, dass ein konkretes und
abschließendes Konzept des Antragstellers hinsichtlich des beabsichtigten Vorhabenund Erschließungsplanes weiterhin nicht vorliegt.
Ferner macht er darauf aufmerksam, dass über das Baugesuch zur Errichtung der o.g.
Lagerhalle im Wege des § 35 des BauGB als sogenanntes „privilegiertes Vorhaben“ der
Landwirtschaft zu entscheiden ist.
Weiterhin führt er aus, dass die Verwaltung unter Berücksichtigung des Beschlusses
vom 29.01.2008 den Antragsteller aufgefordert hat, die mittels des Vorhaben- und
Erschließungsplan begehrten Absichten bis zur heutigen Sitzung bekannt zu geben, um
abschließend über das Vorhaben beraten und entscheiden zu können. Dieser
Aufforderung wurde weiterhin nicht nachgekommen.
Herr Schnäpp teilt mit, dass die CDU-Fraktion keine grundsätzlichen Bedenken gegen
die Errichtung eines privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 (1) BauGB hat, jedoch
der Errichtung der Lagerhalle im angedachten Plangeltungsbereich des Vorhaben- und
Erschließungsplanes wegen etwaiger Interessenskonflikte nicht zustimmt. Die
Verwaltung bittet er um Auskunft, welche Nutzung mit der geplanten Halle beabsichtigt
wird.
Herr Druch macht deutlich, dass negative Auswirkungen mit dem Vorhaben auf die
umliegenden landwirtschaftlichen Erwerbs- und Nebenerwerbstellen nicht verbunden
sein dürfen. Eine letztendlich mittels Vorhaben- und Erschließungsplan legitimierte
Wohnbebauung
lässt
jedoch
erheblichen
Einfluss
mit
teilweise
Nutzungsbeschränkungen auf den landwirtschaftlichen Weiler Hohenholz befürchten.
Herr Splettstöhser betont, dass die Absichten des Antragstellers der Verwaltung deutlich
definiert und bekannt gegeben werden müssen, bevor eine abschließende und
qualifizierte Entscheidung getroffen werden kann.
Herr Robertz erwähnt, dass er nach Wertung der vorliegenden Erkenntnisse es für sehr
wahrscheinlich ansieht, dass die Absichten des Antragstellers darauf abzuzielen
scheinen, letztendlich eine Wohnbebauung im Plangeltungsbereich des VEP zu
ermöglichen. Er betont die privilegierte Bedeutung des landwirtschaftlichen Weiler
Hohenholz mit den hier typischen Nutzungen, insbesondere der emissionsträchtigen
Nutztierhaltung mit den entsprechenden teilweise erheblichen Abstandsflächen. In
diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass für den Fall einer weiteren
Wohnbebauung in relevanter Nähe zum Weiler negative Auswirkungen wie
Nutzungsbeschränkungen oder Wertminderungen einzelner Betriebe zu bedenken sind.
Insbesondere im Hinblick auf die Viehhaltung im Weiler hätte dies ernst zu nehmende
Konsequenzen.
Herr Leveringhaus teilt mit, dass die Art der geplanten Nutzung für die beantragte Halle
in Form einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse beabsichtigt ist. Hinsichtlich
der Vorstellungen des Antragstellers für den Plangeltungsbereich des VEP weist er
daraufhin, dass konkrete Absichten der Verwaltung nicht bekannt sind. Aufgrund der
Privilegierung von landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich und somit der
fehlenden Notwendigkeit für eine Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes
für eben solche Vorhaben –Errichtung einer Lagerhalle-, lasse durchaus vermuten,
letztendlich eine Wohnbebauung im Planbereich zu ermöglichen.
Herr Heinen nimmt die Anregungen aus der Debatte auf und stellt das Einvernehmen
des Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fest, der Errichtung einer privilegierten
Lagerhalle für landwirtschaftliche Produkte grundsätzlich zustimmen zu wollen. Bis zur
endgültigen Vorlage eines Gesamtkonzeptes für die durch VEP begehrten Absichten
des Antragstellers solle das Einvernehmen zur Errichtung der Lagerhalle jedoch
zurückgestellt werden; es sei denn, ein Antrag auf Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses vom 22.08.2007 liegt bis dahin vor.
Beschluss:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen bis zur
Vorlage eines konkreten Gesamtkonzeptes für den Plangeltungsbereiches des VEP
zurückzustellen, es sei denn, dass vorher ein Antrag auf Aufhebung zum
Aufstellungsbeschlusses des VEP vom 22.08.2007 gestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 26.02.2008
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