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Beschlusstext (Bauantrag für ein Außenbereichsvorhaben zur Errichtung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf dem Grundstück Hohenholzer Str. 33, Bedburg-Königshoven, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,7 kB
Datum
26.02.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bauantrag für ein Außenbereichsvorhaben zur Errichtung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf dem Grundstück Hohenholzer Str. 33, Bedburg-Königshoven, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26) Beschlusstext (Bauantrag für ein Außenbereichsvorhaben zur Errichtung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf dem Grundstück Hohenholzer Str. 33, Bedburg-Königshoven, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 18. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 26.02.2008. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:15 Uhr TOP Betreff 5 Bauantrag für ein Außenbereichsvorhaben zur Errichtung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf dem Grundstück Hohenholzer Str. 33, Bedburg-Königshoven, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26 Fachbereichsleiter Leveringhaus erläutert dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung anhand eines Bildprojektors den geänderten Planentwurf zur Errichtung einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse auf dem Gebiet des Grundstückes Hohenholzer Straße 33. Er betont, dass ein konkretes und abschließendes Konzept des Antragstellers hinsichtlich des beabsichtigten Vorhabenund Erschließungsplanes weiterhin nicht vorliegt. Ferner macht er darauf aufmerksam, dass über das Baugesuch zur Errichtung der o.g. Lagerhalle im Wege des § 35 des BauGB als sogenanntes „privilegiertes Vorhaben“ der Landwirtschaft zu entscheiden ist. Weiterhin führt er aus, dass die Verwaltung unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 29.01.2008 den Antragsteller aufgefordert hat, die mittels des Vorhaben- und Erschließungsplan begehrten Absichten bis zur heutigen Sitzung bekannt zu geben, um abschließend über das Vorhaben beraten und entscheiden zu können. Dieser Aufforderung wurde weiterhin nicht nachgekommen. Herr Schnäpp teilt mit, dass die CDU-Fraktion keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Errichtung eines privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 (1) BauGB hat, jedoch der Errichtung der Lagerhalle im angedachten Plangeltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes wegen etwaiger Interessenskonflikte nicht zustimmt. Die Verwaltung bittet er um Auskunft, welche Nutzung mit der geplanten Halle beabsichtigt wird. Herr Druch macht deutlich, dass negative Auswirkungen mit dem Vorhaben auf die umliegenden landwirtschaftlichen Erwerbs- und Nebenerwerbstellen nicht verbunden sein dürfen. Eine letztendlich mittels Vorhaben- und Erschließungsplan legitimierte Wohnbebauung lässt jedoch erheblichen Einfluss mit teilweise Nutzungsbeschränkungen auf den landwirtschaftlichen Weiler Hohenholz befürchten. Herr Splettstöhser betont, dass die Absichten des Antragstellers der Verwaltung deutlich definiert und bekannt gegeben werden müssen, bevor eine abschließende und qualifizierte Entscheidung getroffen werden kann. Herr Robertz erwähnt, dass er nach Wertung der vorliegenden Erkenntnisse es für sehr wahrscheinlich ansieht, dass die Absichten des Antragstellers darauf abzuzielen scheinen, letztendlich eine Wohnbebauung im Plangeltungsbereich des VEP zu ermöglichen. Er betont die privilegierte Bedeutung des landwirtschaftlichen Weiler Hohenholz mit den hier typischen Nutzungen, insbesondere der emissionsträchtigen Nutztierhaltung mit den entsprechenden teilweise erheblichen Abstandsflächen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass für den Fall einer weiteren Wohnbebauung in relevanter Nähe zum Weiler negative Auswirkungen wie Nutzungsbeschränkungen oder Wertminderungen einzelner Betriebe zu bedenken sind. Insbesondere im Hinblick auf die Viehhaltung im Weiler hätte dies ernst zu nehmende Konsequenzen. Herr Leveringhaus teilt mit, dass die Art der geplanten Nutzung für die beantragte Halle in Form einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Erzeugnisse beabsichtigt ist. Hinsichtlich der Vorstellungen des Antragstellers für den Plangeltungsbereich des VEP weist er daraufhin, dass konkrete Absichten der Verwaltung nicht bekannt sind. Aufgrund der Privilegierung von landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich und somit der fehlenden Notwendigkeit für eine Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes für eben solche Vorhaben –Errichtung einer Lagerhalle-, lasse durchaus vermuten, letztendlich eine Wohnbebauung im Planbereich zu ermöglichen. Herr Heinen nimmt die Anregungen aus der Debatte auf und stellt das Einvernehmen des Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fest, der Errichtung einer privilegierten Lagerhalle für landwirtschaftliche Produkte grundsätzlich zustimmen zu wollen. Bis zur endgültigen Vorlage eines Gesamtkonzeptes für die durch VEP begehrten Absichten des Antragstellers solle das Einvernehmen zur Errichtung der Lagerhalle jedoch zurückgestellt werden; es sei denn, ein Antrag auf Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 22.08.2007 liegt bis dahin vor. Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen bis zur Vorlage eines konkreten Gesamtkonzeptes für den Plangeltungsbereiches des VEP zurückzustellen, es sei denn, dass vorher ein Antrag auf Aufhebung zum Aufstellungsbeschlusses des VEP vom 22.08.2007 gestellt wird. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 26.02.2008 Seite 2