Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
08.11.13, 21:16
Aktualisiert
08.11.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
§ 3 - Neu
Änderungen kursiv und unterstrichen
§3
Regelung innerhalb des Vorhabenbereiches zulässigen maximalen Verkaufsflächen und
Sortimente der Einzelhandelseinrichtungen
Innerhalb der mit MK* gekennzeichneten Fläche sind zulässig:
3.1
Vollsortimenter / Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb mit einer maximalen
Verkaufsfläche inklusive Vorkassenzone (u.a. Backshop, Fleischer) von 1.280 qm.
3.2
Discounter / Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb mit einer maximalen Verkaufsfläche
von 1.200 qm.
Zulässige nahversorgungsrelevante Sortimente innerhalb 3.1 – 3.2:
Lebensmittel / Getränke,
Drogerie, Kosmetik, Haushaltswaren,
(Schnitt-)blumen,
Tiernahrung.
Sonderverkaufsaktionen für Sortimente außerhalb der o.g. genannten Sortimente sind
innerhalb der o.g. Verkaufsfläche auf maximal 10 % der jeweiligen Verkaufsfläche
zulässig (Aktionsware).
3.3 Läden / Shops mit einer maximalen Nutzfläche von 470 qm (Verkaufsfläche /
Lagerfläche).
Zulässige nahversorgungsrelevante- und zentrenrelevante Sortimente:
Drogerie (einschließlich Arznei und sonstige pharmazeutische Artikel),
Kosmetik, Haushaltswaren (einschließlich Glas, Porzellan) Reformware, Biowaren
Bücher
Kunst / Antiquitäten
Baby- / Kinderartikel
Bekleidung, Lederwaren (einschließlich Kurzware, Handarbeiten, Stoffe, Wolle)
Unterhaltungselektronik, Elektrohaushaltswaren
Foto / Optik
Einrichtungszubehör (ohne Möbel), Haus und Heimtextilien, Bastelartikel,
Kunstgewerbe
Musikalienhandel
Spielwaren, Sportartikel
Teppiche
Campingartikel
Fahrräder und Zubehör, Mofas
Tiere, Tiernahrung, Zooartikel (einschließlich Tierpflegemittel)
Orthopädie-Bedarf
Lottoannahmestelle / Schreibwaren/Zeitungen/Zeitschriften
Gastronomie
Fleischereifachbetrieb
Blumen