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Beschlusstext (20. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,6 kB
Datum
26.02.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 18. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 26.02.2008. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 19:15 Uhr TOP Betreff 7 20. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Herr Schnäpp erklärt, dass jedem betroffenen Eigentümer ein Lageplan zur Verfügung gestellt werden sollte, aus dem eindeutig die betreffenden Flächen hervorgehen, die zur Ermittlung der Niederschlagsmengen herangezogen werden müssen. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sollen sorgfältig über die Thematik der Berechnung der abflussrelevanten Flächen und der Verpflichtung der Stadt Bedburg zur Erfassung dieser Flächen informiert werden und Akzeptanz zu erzielen. Sollten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Mitbürger(innen), Hilfe beim Ausfüllen des Erhebungsbogen haben, könnten man sich vorstellen, hier z.B. bereitwillige Schüler älterer Jahrgangsstufen von weiterführenden Schulen zur Hilfestellung zu engagieren. Herr Leveringhaus teilt dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung mit, dass die Verwaltung beabsichtigt, einen Erhebungsbogen mit den aus den Überfliegungsdaten festgestellten versiegelten Flächen nebst einem Lageplan an die entsprechenden Objekteigentümer zu versenden. Dieser Erhebungsbogen ist dann entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen zu verifizieren. Herr Druch deutet darauf hin, dass die SPD-Fraktion nicht nur die Zusendung eines Merk- oder Infoblattes begehrt, sondern auch umfassende Informationsveranstaltungen in den einzelnen Orten als zweckdienlich ansieht. Herr Schnäpp teilt die Auffassung zur bestmöglichen Information der Bürgerschaft. Hierbei sei auch deutlich darauf hinzuweisen, dass durch die Umstellung auf die getrennte Abwassergebühr eine Mehr- oder Minderbelastung im Gegensatz zum bis dato praktizierten Frischwasserverbrauchsmaßstab für einen Haushalt bedeuten kann, jedoch aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung Verständnis aufzubringen sein wird. Ausschussvorsitzender Heinen ergänzt zu der Diskussion, dass gerade im Hinblick mit dem weit verbreiteten und geläufigen Begriff der „Regensteuer“ oftmals eine grundsätzliche Mehrbelastung durch die Mehrzahl der betroffenen Bürgerinnen und Bürger assoziiert wird und die Verwaltung entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten habe. Ferner betont er, dass gerade im Hinblick auf die zukünftig festzulegende Gewichtung bzw. prozentuale Verteilung der beiden Hauptkostenarten (Regenwasser zu Schmutzwasserbeseitigung) zur Ermittlung der Gebührenhöhe von wesentlicher Bedeutung sein wird. Hierbei seien auch die vielerorts vorhandenen Zisternen zur Gartenbewässerung oder zur Nutzung für den Hausgebrauch, wie z.B. der Toilettenspülung mit zu berücksichtigen. Herr Splettstöhser bittet die Verwaltung um eine dezidierte Ausarbeitung der Thematik und um eine ausführliche Information der Bürgerinnen und Bürger insbesondere im Hinblick der Ermittlung der einleitungsrelevanten Flächen. Herr Zöphel regt an, bei der Erfassung bzw. Selbstauskunft der einzelnen Haushalte das evtl. Vorhandensein von Solaranlagen / Photovoltaikanlagen mit zu ermitteln. Herr Leveringhaus teilt mit, dass eine zusätzliche Datenerhebung im derzeitigen Planungsstadium rein verfahrenstechnisch möglich wäre. Herr Druch spricht sich gegen eine zusätzliche Datenerhebung über das notwendige Maß aus. Das Verfahren zur Ermittlung der abflussrelevanten Flächen und somit zur getrennten Abwassergebühr sollte nicht zusätzlich verkompliziert werden und für Jedermann leicht verständlich und nachvollziehbar sein. Herr Robertz bittet die Verwaltung um Äußerung, ob bereits nach Kostenarten differenzierte Kosten vorliegen bzw. der Verwaltung bekannt sind. Herr Leveringhaus teilt mit, dass dies bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall ist. Er weist darauf hin, dass das städtische Kanalsystem so ausgelegt ist –Stichwort: Mischwasserkanäle-, dass zur ordnungsgemäßen Funktionalität ein großräumiges Einleiten von Niederschlagswasser unentbehrlich ist. Beschluss: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die 20. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zu beschließen. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 26.02.2008 Seite 2