Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,6 kB
Datum
26.02.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 18. Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 26.02.2008.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
19:15 Uhr
TOP
Betreff
7
20. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung
Herr Schnäpp erklärt, dass jedem betroffenen Eigentümer ein Lageplan zur Verfügung
gestellt werden sollte, aus dem eindeutig die betreffenden Flächen hervorgehen, die zur
Ermittlung der Niederschlagsmengen herangezogen werden müssen. Die betroffenen
Bürgerinnen und Bürger sollen sorgfältig über die Thematik der Berechnung der
abflussrelevanten Flächen und der Verpflichtung der Stadt Bedburg zur Erfassung
dieser Flächen informiert werden und Akzeptanz zu erzielen.
Sollten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere ältere Mitbürger(innen), Hilfe beim
Ausfüllen des Erhebungsbogen haben, könnten man sich vorstellen, hier z.B.
bereitwillige Schüler älterer Jahrgangsstufen von weiterführenden Schulen zur
Hilfestellung zu engagieren.
Herr Leveringhaus teilt dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung mit, dass die
Verwaltung beabsichtigt, einen Erhebungsbogen mit den aus den Überfliegungsdaten
festgestellten versiegelten Flächen nebst einem Lageplan an die entsprechenden
Objekteigentümer zu versenden. Dieser Erhebungsbogen ist dann entsprechend den
tatsächlichen Verhältnissen zu verifizieren.
Herr Druch deutet darauf hin, dass die SPD-Fraktion nicht nur die Zusendung eines
Merk- oder Infoblattes begehrt, sondern auch umfassende Informationsveranstaltungen
in den einzelnen Orten als zweckdienlich ansieht.
Herr Schnäpp teilt die Auffassung zur bestmöglichen Information der Bürgerschaft.
Hierbei sei auch deutlich darauf hinzuweisen, dass durch die Umstellung auf die
getrennte Abwassergebühr eine Mehr- oder Minderbelastung im Gegensatz zum bis
dato praktizierten Frischwasserverbrauchsmaßstab für einen Haushalt bedeuten kann,
jedoch aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung Verständnis aufzubringen sein wird.
Ausschussvorsitzender Heinen ergänzt zu der Diskussion, dass gerade im Hinblick mit
dem weit verbreiteten und geläufigen Begriff der „Regensteuer“ oftmals eine
grundsätzliche Mehrbelastung durch die Mehrzahl der betroffenen Bürgerinnen und
Bürger assoziiert wird und die Verwaltung entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten
habe.
Ferner betont er, dass gerade im Hinblick auf die zukünftig festzulegende Gewichtung
bzw. prozentuale Verteilung der beiden Hauptkostenarten (Regenwasser zu
Schmutzwasserbeseitigung) zur Ermittlung der Gebührenhöhe von wesentlicher
Bedeutung sein wird. Hierbei seien auch die vielerorts vorhandenen Zisternen zur
Gartenbewässerung oder zur Nutzung für den Hausgebrauch, wie z.B. der
Toilettenspülung mit zu berücksichtigen.
Herr Splettstöhser bittet die Verwaltung um eine dezidierte Ausarbeitung der Thematik
und um eine ausführliche Information der Bürgerinnen und Bürger insbesondere im
Hinblick der Ermittlung der einleitungsrelevanten Flächen.
Herr Zöphel regt an, bei der Erfassung bzw. Selbstauskunft der einzelnen Haushalte das
evtl. Vorhandensein von Solaranlagen / Photovoltaikanlagen mit zu ermitteln.
Herr Leveringhaus teilt mit, dass eine zusätzliche Datenerhebung im derzeitigen
Planungsstadium rein verfahrenstechnisch möglich wäre.
Herr Druch spricht sich gegen eine zusätzliche Datenerhebung über das notwendige
Maß aus. Das Verfahren zur Ermittlung der abflussrelevanten Flächen und somit zur
getrennten Abwassergebühr sollte nicht zusätzlich verkompliziert werden und für
Jedermann leicht verständlich und nachvollziehbar sein.
Herr Robertz bittet die Verwaltung um Äußerung, ob bereits nach Kostenarten
differenzierte Kosten vorliegen bzw. der Verwaltung bekannt sind.
Herr Leveringhaus teilt mit, dass dies bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall ist. Er
weist darauf hin, dass das städtische Kanalsystem so ausgelegt ist –Stichwort:
Mischwasserkanäle-, dass zur ordnungsgemäßen Funktionalität ein großräumiges
Einleiten von Niederschlagswasser unentbehrlich ist.
Beschluss:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
die 20. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 26.02.2008
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