Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
29 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
08.11.13, 21:16
Aktualisiert
08.11.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
106/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
11. November 2013
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
hier: Nachverdichtung im Bereich zwischen Fliederstraße, im Süden, Eckendorfer Straße,
im Norden sowie Holunderstraße, im Westen und Herforder Straße, im Osten
- Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange
- Satzungsempfehlung
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
21.11.2013
Rat
19.12.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Entwicklung der Grundstücksflächen an der Fliederstraße (Flurstücke 90, 593, 594 Flur 3,
Gemarkung Schuckenbaum).
Die Grundeigentümer beabsichtigten, nachdem für die an das Grundstück angrenzende Parzelle
bereits ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus gestellt wurde, auch die rückwärtigen Teilflächen
einer Wohnbebauung zuzuführen.
Finanzielle Auswirkungen
Der finanzielle Aufwand für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im Bereich
der „Fliederstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum wird vom Antragsteller getragen. Damit sind die
finanziellen Mittel, die mit den Planungen zur Erreichung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit
des Vorhabens verbunden sind, gesichert.
Die anfallenden Erschließungskosten sollen dann vollständig über einen Erschließungsvertrag auf
den Antragsteller übertragen werden.
Der Bebauungsplan wurde durch ein Planungsbüro erarbeitet.
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Bestandssituation
Das Änderungsgebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 08/03
„Ortskern“ in der Gemarkung Schuckenbaum. Es befindet sich im nordwestlichen Teil des
Gemeindegebietes.
Das Änderungsgebiet umfasst die Flurstücke 90, 593, 594 der Flur 3, Gemarkung Schuckenbaum
und hat eine Größe von rund 0,6 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des Gebietes zur Änderung des Bebauungsplanes wird begrenzt,
im Norden:
durch die Flurstücke Nr. 199, 256 und 255;
im Osten:
durch die Flurstücke Nr. 90 und 561;
im Süden:
durch die Flurstücke Nr. 284, 287 und 341 sowie durch die Fliederstraße;
im Westen:
durch die Flurstücke Nr. 199 und 284.
Der verbindliche Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes ist im Plan selbst durch
Planzeichen festgesetzt.
Die 7. Änderung des Bebauungsplanes besteht aus dem Plan mit den zeichnerischen und
textlichen Festsetzungen. Diese Begründung ist gem. § 9 (8) BauGB beigefügt.
Planungsanlass und Planungsziele
Wesentliches Planungsziel der 7. Änderung des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von bislang
unbebauten Grundstücksflächen für eine Wohnbebauung an der Fliederstraße.
Der Grundeigentümer beabsichtigt, nachdem für die an das Grundstück Fliederstraße 5
angrenzende Parzelle bereits ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus gestellt wurde, auch die
rückwärtigen Teilflächen des Flurstückes 594 einer Wohnbebauung zuzuführen.
Der rechtskräftige Bebauungsplan umfasst ein größeres Gebiet zwischen Herforder Straße und
Eckendorfer Straße sowie der Straße Im Bruche und dem Friedhofsweg. Der Bebauungsplan ist
seit 1984 rechtskräftig, seitdem wurden bereits verschiedene Änderungen durchgeführt.
Wesentliche Teile des Plangebietes entlang der umgebenden Straßen sind entsprechend der
Festsetzungen des rechtskräftigen Planes bereits mit Wohnhäusern bebaut. Der
Blockinnenbereich konnte dagegen nur teilweise bebaut werden, da die zur Erschließung
notwendigen Flächen sich nicht in öffentlichem Eigentum befinden.
Hier bietet sich ein gutes Nachverdichtungspotential, um den vorhandenen Siedlungsbereich
aufzufüllen.
Verfahren
Das Änderungsverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
durchgeführt. Gemäß § 13a (3) Ziffer 1 BauGB kann bei der Änderung des Bebauungsplanes von
dem Regelverfahren zur Umweltprüfung abgesehen werden, da mit dem Inhalt der Änderung der
Umweltzustand des Änderungsbereiches, des Bebauungsplangebietes und benachbarter Gebiete
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nicht beeinflusst wird. Es wird daher auf eine Umweltprüfung mit einer Beschreibung und
Bewertung der Umweltauswirkungen verzichtet.
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.01.2013 zwei
Planungsvarianten zur Entwicklung des Bereiches zur Kenntnis genommen:
Die erste Alternative - große Lösung - umfasst den gesamten Bereich zwischen Fliederstraße,
Holunderstraße, Herforder Straße und Eckendorfer Straße.
Die zweite Alternative - kleine Lösung - umfasst einen kleineren Bereich (im Wesentlichen nur die
Flurstücke 90, 593 und 594).
Zum weiteren Vorgehen in der Sache wurde beschlossen, dass die kleine Variante in jedem Fall
weiterverfolgt werden soll. Sofern jedoch von den betroffenen Anwohnern und
Grundstückseigentümern die große Variante befürwortet wird, kann auch diese fortgesetzt werden.
Die beiden Alternativen wurden von der Verwaltung unter Beteiligung des Planungsbüros in einer
Eigentümerversammlung am 06.03.2013 erörtert und im Ergebnis auf die „kleine Lösung“
reduziert, da an der größeren Variante derzeitig kein Interesse der beteiligten Grundeigentümer
besteht. In diesem Termin konnten die Bürgerinnen und Bürger zudem weitere Anregungen
äußern.
Die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Stichstraße soll nach Wunsch der Anlieger
zukünftig entfallen, wobei dies einem künftigen umfassenden Verfahren vorbehalten sein sollte.
Weiterhin ist für die Eigentümer und Eigentümerinnen wichtig, dass keine Belastung durch
Erschließungskosten mit der neuen Planung entstehen wird.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, einen Erschließungsvertrag mit dem Antragsteller
abzuschließen. Die anfallenden Erschließungskosten würden dann vollständig auf den
Antragsteller übertragen.
Ergänzend zur geplanten Stichstraße wird vorgeschlagen, alternative Erschließungsmöglichkeiten
für das Plangebiet, z. B. durch Einbeziehung des Landerweg zu prüfen. Für die im Plangebiet
entstehende geringe Anzahl an zusätzlichen Wohneinheiten ist das bestehende Straßennetz
ausreichend leistungsfähig. Größere Änderungen im kleinräumigen Verkehrsnetz sind unabhängig
von dem Vorhaben und sollten ebenfalls im Zuge einer umfassenden Umplanung untersucht
werden.
Entwurfsbeschluss
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner
Entwurfsbeschluss für die Bebauungsplanänderung gefasst.
Sitzung
am
19.09.2013
den
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung lag – einschließlich der wesentlichen bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen - in der Zeit vom 01.10.2013 bis einschließlich
04.11.2013 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich aus. Parallel hierzu wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt.
Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen drei Stellungnahmen von Trägern öffentlicher
Belange sowie eine Stellungnahme von einem Bürger ein, die grundsätzlich keine Bedenken
gegen die Planung hatten, jedoch Hinweise beinhalteten. Die Änderungen berühren die
Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht.
Der Bebauungsplan-Entwurf mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung ist nunmehr
gem. § 10 (1) als Satzung zu beschließen.
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Hinweis zu den fehlenden Unterlagen Auswertung der öffentlichen Auslegung, Begründung und
Planzeichnung:
Aufgrund
von
Abstimmungsbedarf
mit
der
Unteren
Wasserbehörde
bzgl.
der
Niederschlagswasserversickerung, werden die erforderlichen Unterlagen für den Bebauungsplan
Nr. 08/03 „Ortskern“ zeitnah nachreicht. Die Abstimmungsgespräche mit der Gemeinde
Leopoldshöhe, dem Kreis Lippe und Enderweit + Partner sind bereits erfolgt und das Ergebnis
signalisiert eine positive Stellungnahme. Diese wird gegenwärtig schriftlich eingeholt und wird
zeitnah vorliegen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
„Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/03 „Ortskern“ im beschleunigten Verfahren gemäß §
13a BauGB gemäß § 10 (1) BauGB mit dem Text und der Begründung als Satzung zu
beschließen.
3. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB bekannt zu
machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.
Schemmel
Anlagen
Planzeichnung
Begründung