Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öf-fentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB- Satzungsempfehlung an den Rat über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
29 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
08.11.13, 21:16
Aktualisiert
08.11.13, 21:16
Beschlussvorlage (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum

21. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öf-fentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB- Satzungsempfehlung an den Rat über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat) Beschlussvorlage (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum

21. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öf-fentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB- Satzungsempfehlung an den Rat über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat) Beschlussvorlage (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum

21. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öf-fentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB- Satzungsempfehlung an den Rat über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat) Beschlussvorlage (Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbei-tungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum

21. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öf-fentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB- Satzungsempfehlung an den Rat über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat)

öffnen download melden Dateigröße: 29 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 108/2013 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-272 Datum: 11. November 2013 Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil Schuckenbaum 21. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsempfehlung an den Rat über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung an den Rat Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 21.11.2013 Rat 19.12.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat am 04.07.2013 für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes den Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 23. Juli 2013 bis 30. August 2013 einschließlich. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naschbarkommunen wurde vom 19. Juli 2013 bis 19. August 2013 einschließlich durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung sind keine Äußerungen der Öffentlichkeit zu den Planentwürfen vorgetragen worden. Von Seiten der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen sind Äußerungen vorgetragen worden, die in der Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 19.09.2013 abgewogen worden sind. Der Rat hat am 17.10.13 dieses Ergebnis bestätigt. Zur Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung wurde am 10.07.2013 gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksplanungsbehörde der Bezirksregierung Detmold eine Anfrage im Bauleitplanverfahren gestellt. Mit Schreiben vom 15. August teilt die Bezirksregierung im Einvernehmen mit dem Kreis Lippe mit, dass nach Prüfung der Unterlagen aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken bestehen. -2- Nach Auswertung der Äußerungen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurde der Entwurf für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Der Hochbau- und Planungsausschuss hat am 19.09.2013 für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Entwürfe der Bauleitpläne sind gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 01. Oktober 2013 bis 04. November 2013 einschließlich öffentlich ausgelegt worden. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte gemäß § 4 (2) BauGB parallel zur Offenlage. Im Rahmen der Beteiligung sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu den Planentwürfen vorgetragen worden. Von Seiten der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher sind Stellungnahmen vorgetragen worden, die entsprechend der Anlage „Vorschläge zur Abwägung“ zur Beschlussvorlage abgewogen werden sollen. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte sind die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes endgültig (Feststellungsbeschluss) und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ als SATZUNG zu beschließen. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. Hinweis zur Änderung / Ergänzung der Inhalte der Pläne, Begründungen und des Umweltberichtes zum Satzungsbeschluss gegenüber dem Entwurfsbeschluss: Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Textliche Festsetzungen): In der Festsetzungsschablone der Planzeichnung ist im SO 1 eine maximal zulässige Traufhöhe (TH) von 5,50 m festgesetzt. In der Legende / den textlichen Festsetzungen des Planentwurfes fehlt die entsprechende Bestimmung zu dieser Festsetzung. Dieses soll in der Satzungsfassung nachgeholt werden. Die textliche Festsetzung wird daher redaktionell ergänzt: Die maximal zulässige Traufhöhe (TH) wird vom unteren Bezugspunkt bis zur Schnittlinie der Außenflächen der Außenwand mit der Dachhaut gemessen. Flächennutzungsplan: Die Anpflanzungsfläche im Osten des Vorhabenbereiches gehört zu dem Grundstück des Vorhabens „Saatgutbearbeitungshalle“. Im Flächennutzungsplan wird für die Anpflanzungsflächen im Gegensatz zu den naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen keine Darstellung als Grünfläche vorgenommen. Im vorliegenden Fall bekommt der betroffene Bereich die Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“, damit deutlich wird, dass es sich hier nicht um eine Baufläche handelt und diese weiterhin unter Landschaftsschutz steht. Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist hier ohnehin eine Festsetzung als Anpflanzungsfläche gemäß § 9 81) Ziffer 25 a BauGB vorgesehen. Umweltbericht: Im Umweltbericht zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ wird folgende redaktionelle Änderung vorgesehen: -3- Innerhalb der Kompensationsfläche werden die Pflanzmaßnahmen so vorgesehen, dass dem Anspruch der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe bzgl. der Zielsetzung, im räumlichen Zusammenhang neue Lebensstätten für Feldlerche und Kiebitz zu schaffen bzw. zu optimieren, entsprochen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nach der artenschutzrechtlichen Prüfung dieses fachlich nicht erforderlich ist, da eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sowie Störwirkungen im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ausgeschlossen werden können. Im Umfeld des Plangebiets befinden sich großflächige Äcker, auf denen überwiegend (Winter-) Getreide angebaut wird. Außerdem liegen in der Umgebung des Plangebiets viele Äcker mit Versuchsflächen. Diese Ackerflächen sind in mehrere kleine Parzellen gegliedert. Zwischen den einzelnen Parzellen befinden sich ca. 3 m breite Streifen auf denen Ackerwildkräuter wachsen, sodass diese Flächen optimalere Brutstandortbedingungen für die Feldlerche und den Kiebitz bieten als die Ackerfläche des Plangebiets. Der Kiebitz und die Feldlerche finden im Umfeld des Plangebiets genügend, teils optimalere Brutstandorte als im Plangebiet, weshalb die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang auch weiterhin gegeben ist. Die Anpassung dieser Maßnahmen hat keine Auswirkung auf die Lage und die Dimensionierung der Kompensationsfläche. Ebenso bleibt das Ziel, die Kompensationsmaßnahme zum Zwecke der Biotopvernetzung eine Integration in die Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen entsprechend dem Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“ (u.a. Kopfweidenpflanzung entlang dem Heipker Bach zufließenden Gewässers) zu ermöglichen, davon unberührt. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes („Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“) mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB endgültig zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ mit Text und Begründung einschließlich Umweltbericht als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB zu beschließen. 4. Nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Erteilung der Genehmigung für die FlächennutzungsplanÄnderung sowie der Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. Schemmel -4- Anlagen Anlage 1 Abgrenzung Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Anlage 2 Vorhaben-und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ Anlage 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ - SATZUNG Anlage 4 Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen" - SATZUNG Anlage 5 Umweltbericht / Artenschutzprüfung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ und zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes - SATZUNG (je 1x für die Fraktionen) Anlage 6 21. Änderung des Flächennutzungsplanes („Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“) und Begründung - FESTSTELLUNG Anlage 7 Vorschläge zur Abwägung aus der Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB