Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
29 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
08.11.13, 21:16
Aktualisiert
08.11.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
108/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-272
Datum:
11. November 2013
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ für einen Teilbereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen
südlich der Schackenburger Straße (L 968) östlich des Gutes Hovedissen im Ortsteil
Schuckenbaum
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:
- Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes als Empfehlung
an den Rat
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
21.11.2013
Rat
19.12.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat am 04.07.2013 für den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie die 21. Änderung
des Flächennutzungsplanes den Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 23. Juli 2013 bis 30. August
2013 einschließlich. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie der Naschbarkommunen wurde vom 19. Juli 2013 bis 19. August 2013 einschließlich
durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung sind keine Äußerungen der Öffentlichkeit zu den Planentwürfen
vorgetragen worden.
Von Seiten der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen sind Äußerungen vorgetragen worden, die in der Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses am 19.09.2013 abgewogen worden sind. Der Rat hat am 17.10.13 dieses
Ergebnis bestätigt.
Zur Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung wurde am 10.07.2013 gem. § 34
Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksplanungsbehörde der Bezirksregierung Detmold eine
Anfrage im Bauleitplanverfahren gestellt.
Mit Schreiben vom 15. August teilt die Bezirksregierung im Einvernehmen mit dem Kreis Lippe mit,
dass nach Prüfung der Unterlagen aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken bestehen.
-2-
Nach Auswertung der Äußerungen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurde der Entwurf
für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“ sowie der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet.
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat am 19.09.2013 für den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie die 21. Änderung
des Flächennutzungsplanes den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Die Entwürfe der Bauleitpläne sind gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 01. Oktober 2013 bis 04.
November 2013 einschließlich öffentlich ausgelegt worden. Die Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte gemäß § 4 (2) BauGB parallel zur Offenlage.
Im Rahmen der Beteiligung sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu den Planentwürfen
vorgetragen worden.
Von Seiten der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher sind Stellungnahmen vorgetragen
worden, die entsprechend der Anlage „Vorschläge zur Abwägung“ zur Beschlussvorlage
abgewogen werden sollen.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte sind die 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes endgültig (Feststellungsbeschluss) und der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ als SATZUNG zu
beschließen.
Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Hinweis zur Änderung / Ergänzung der Inhalte der Pläne, Begründungen und des
Umweltberichtes zum Satzungsbeschluss gegenüber dem Entwurfsbeschluss:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Textliche Festsetzungen):
In der Festsetzungsschablone der Planzeichnung ist im SO 1 eine maximal zulässige Traufhöhe
(TH) von 5,50 m festgesetzt.
In der Legende / den textlichen Festsetzungen des Planentwurfes fehlt die entsprechende
Bestimmung zu dieser Festsetzung.
Dieses soll in der Satzungsfassung nachgeholt werden.
Die textliche Festsetzung wird daher redaktionell ergänzt:
Die maximal zulässige Traufhöhe (TH) wird vom unteren Bezugspunkt bis zur Schnittlinie der
Außenflächen der Außenwand mit der Dachhaut gemessen.
Flächennutzungsplan:
Die Anpflanzungsfläche im Osten des Vorhabenbereiches gehört zu dem Grundstück des
Vorhabens „Saatgutbearbeitungshalle“.
Im Flächennutzungsplan wird für die Anpflanzungsflächen im Gegensatz zu den
naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen keine Darstellung als Grünfläche vorgenommen.
Im vorliegenden Fall bekommt der betroffene Bereich die Darstellung als „Fläche für die
Landwirtschaft“, damit deutlich wird, dass es sich hier nicht um eine Baufläche handelt und diese
weiterhin unter Landschaftsschutz steht.
Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist hier ohnehin eine Festsetzung als Anpflanzungsfläche
gemäß § 9 81) Ziffer 25 a BauGB vorgesehen.
Umweltbericht:
Im Umweltbericht zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ wird folgende redaktionelle
Änderung vorgesehen:
-3-
Innerhalb der Kompensationsfläche werden die Pflanzmaßnahmen so vorgesehen, dass dem
Anspruch der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe bzgl. der Zielsetzung, im räumlichen
Zusammenhang neue Lebensstätten für Feldlerche und Kiebitz zu schaffen bzw. zu optimieren,
entsprochen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach der artenschutzrechtlichen Prüfung dieses fachlich nicht
erforderlich ist, da eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1
Nr. 3 BNatSchG sowie Störwirkungen im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ausgeschlossen
werden können.
Im Umfeld des Plangebiets befinden sich großflächige Äcker, auf denen überwiegend (Winter-)
Getreide angebaut wird. Außerdem liegen in der Umgebung des Plangebiets viele Äcker mit
Versuchsflächen. Diese Ackerflächen sind in mehrere kleine Parzellen gegliedert. Zwischen den
einzelnen Parzellen befinden sich ca. 3 m breite Streifen auf denen Ackerwildkräuter wachsen,
sodass diese Flächen optimalere Brutstandortbedingungen für die Feldlerche und den Kiebitz
bieten als die Ackerfläche des Plangebiets. Der Kiebitz und die Feldlerche finden im Umfeld des
Plangebiets genügend, teils optimalere Brutstandorte als im Plangebiet, weshalb die ökologische
Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang auch weiterhin
gegeben ist.
Die Anpassung dieser Maßnahmen hat keine Auswirkung auf die Lage und die Dimensionierung
der Kompensationsfläche. Ebenso bleibt das Ziel, die Kompensationsmaßnahme zum Zwecke der
Biotopvernetzung eine Integration in die Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen
entsprechend dem Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“ (u.a.
Kopfweidenpflanzung entlang dem Heipker Bach zufließenden Gewässers) zu ermöglichen, davon
unberührt.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
2.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
21. Änderung des Flächennutzungsplanes („Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“) mit
Begründung einschließlich Umweltbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB
endgültig zu beschließen.
3.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“
mit Text und Begründung einschließlich Umweltbericht als SATZUNG nach
§ 10 (1) BauGB zu beschließen.
4.
Nach
Durchführung
des
Genehmigungsverfahrens
zur
21.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes sind die Erteilung der Genehmigung für die FlächennutzungsplanÄnderung sowie der Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ gemäß §§ 6 (5), 10 (3) BauGB öffentlich
bekannt zu machen.
Schemmel
-4-
Anlagen
Anlage 1
Abgrenzung Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ sowie der 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes
Anlage 2
Vorhaben-und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“
Anlage 3
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“ - SATZUNG
Anlage 4
Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen" - SATZUNG
Anlage 5
Umweltbericht / Artenschutzprüfung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ und zur 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes - SATZUNG (je 1x für die Fraktionen)
Anlage 6
21. Änderung des Flächennutzungsplanes („Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“) und Begründung - FESTSTELLUNG
Anlage 7
Vorschläge zur Abwägung aus der Beteiligung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB