Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,3 MB
Datum
19.12.2013
Erstellt
15.11.13, 21:16
Aktualisiert
15.11.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
21. Änderung des Flächennutzungsplans und
Aufstellung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“
der Gemeinde Leopoldshöhe
- Artenschutzprüfung
-
Auftraggeber:
Hermann Graf von der Schulenburg
Hovedisser Straße 92
33818 Leopoldshöhe
Verfasser:
Inhalt
Artenschutzprüfung
Anlage
Karte Nr. 1: Bestand der Biotoptypen
Auftraggeber
Hermann Graf von der Schulenburg
Hovedisser Straße 92
33818 Leopoldshöhe
Verfasser
Projektbearbeitung
B.Eng. Bastian Löckener
B.Eng. Landschaftsentwicklung
Dipl.-Ing. Stefan Höke
Landschaftsarchitekt | BDLA
Artenschutzprüfung
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Inhaltsverzeichnis
1.0
Veranlassung und Aufgabenstellung........................................................................... 1
2.0
Rechtlicher Rahmen und Methodik ............................................................................. 2
2.1
Artenschutzprüfung ................................................................................................. 2
2.1.1
Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung
(Prüfungsveranlassung) ................................................................................... 2
2.1.2
Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang) ........................ 2
2.2
Planungsrelevante Arten ......................................................................................... 3
2.3
Methodik ................................................................................................................. 3
3.0
Vorhabensbeschreibung ............................................................................................. 5
4.0
Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete ....................................................... 9
5.0
Darstellung des Untersuchungsgebietes ....................................................................11
5.1
Festlegung des Untersuchungsrahmens ................................................................11
5.2
Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet ...........................................................11
6.0
Stufe I - Vorprüfung ...................................................................................................18
6.1
Wirkfaktoren ...........................................................................................................18
6.1.1
Baubedingte Wirkfaktoren ...............................................................................18
6.1.2
Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren .....................................................19
6.1.3
Betroffenheit von Lebensraumtypen ................................................................19
6.2
Artnachweise..........................................................................................................20
6.2.1
Datenbasis der Artnachweise ..........................................................................20
6.2.2
Arten im Untersuchungsgebiet ........................................................................20
6.3
Konfliktanalyse .......................................................................................................21
6.3.1
Häufige und verbreitete Vogelarten .................................................................21
6.3.2
Planungsrelevante Arten .................................................................................22
7.0
Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände ...............................................41
8.0
Zusammenfassung ....................................................................................................43
9.0
Quellenverzeichnis ....................................................................................................45
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
1
1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung
Gegenstand der Artenschutzprüfung ist die 21. Änderung des Flächennutzugsplans und die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ in
Leopoldshöhe. Um dem Entwicklungsgebot des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes zu
entsprechen, erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB die 21. Änderung des Flächennutzungsplans.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zum Bau einer Saatgutbearbeitungshalle sowie zur Errichtung von Gewächshäusern und Stellplatzflächen. Die Flächen sollen als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Saatgutbearbeitungshalle" im Bebauungsplan festgesetzt werden.
Abb. 1
Lage des Plangebietes (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:25:000.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die entsprechende
Artenschutzprüfung (ASP) wird hiermit vorgelegt.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
2
2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik
2.1
Artenschutzprüfung
2.1.1
Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung (Prüfungsveranlassung)
„Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden
Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG
(MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind:
1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft.
Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen).
2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben
(§§ 30, 33, 34, 35 BauGB).
Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFHVerträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz)" (MWME 2010).
2.1.2
Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang)
Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten:
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,
zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu
zerstören.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
3
Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf damit verbundene
unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das Verbot Nr. 1 nicht erfüllt.
Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4.
„Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur" national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten" (MUNLV 2010).
2.2
Planungsrelevante Arten
„Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für Nordrhein-Westfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien […].
Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in NordrheinWestfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer. Solche unsteten
Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. „Allerweltsarten" mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann
bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1
BNatSchG verstoßen wird
(d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" (MUNLV 2010).
2.3
Methodik
Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz der Planungen im Zusammenhang
mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010
(MWME 2010).
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
4
Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen:
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu
können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen.
Vor dem Hintergrund des Vorhabenstyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten
Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung
in Stufe II erforderlich.
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende
Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010)
Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme
der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall
bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B.
Datenbanken) und bei Bedarf auch methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort
gründet
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
5
3.0 Vorhabensbeschreibung
Das ca. 3,17 ha große Plangebiet liegt auf einer Ackerfläche nördlich der Gemeinde Leopoldshöhe im Kreis Lippe, Regierungsbezirk Detmold. Die nördliche Grenze des Geltungsbereiches wird durch die Schackenburger Straße gebildet. Im Westen wird das Plangebiet
durch das Gut Hovedissen begrenzt. Östlich und südlich schließen sich Ackerflächen an das
Plangebiet an.
Flächennutzungsplanänderung
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe weist das Plangebiet als
„Flächen für die Landwirtschaft“ aus. Im Rahmen der 21. Änderung des Flächennutzungsplans soll die Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche, Zweckbestimmung: Verarbeitung und Züchtung von Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten“ geändert werden (DREES & HUESMANN 2013).
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan setzt für den Großteil des Geltungsbereichs ein „Sonstiges Sondergebiet“ gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Verarbeitung und Züchtung von Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten“ und einer Grundflächenzahl von 0,8 in einer abweichenden Bauweise fest. In Abweichung von der offenen Bauweise sind Gebäudelängen von über
50 m zulässig (DREES & HUESMANN 2013).
Es ist geplant, den Bebauungsplan in zwei Bauabschnitten zu realisieren. Der 1. Bauabschnitt umfasst die westlichen Teilbereiche und der 2. Bauabschnitt den östlichen Bereich.
Das Sondergebiet ist in Sondergebiet 1 (SO 1) und Sondergebiet 2 (SO 2) unterteilt. SO 1
bildet den nördlichen Teil des Plangebiets. Die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt hier
überwiegend 12 m. Im Nordwesten und Südwesten sind kleine Teilbereiche mit Gebäudehöhen von 18 m bzw. 13 m zulässig. Die Dachform wird als geneigtes Dach festgesetzt. Die
Dachneigung darf maximal 25° betragen (DREES & HUESMANN 2013).
Folgende Nutzungen sind im SO1 zulässig (DREES & HUESMANN 2013):
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
6
Gebäude und Anlagen zur Annahme, Verarbeitung, Aufbereitung sowie Abgabe von
Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten
Anlagen zum Aufstellen und der Instandhaltung von Maschinen und Geräten sowie
zur Lagerung und Abfüllung von Betriebsmitteln / landwirtschaftlichen Erzeugnissen
und Saatgut
Silos
freie und überdachte Lagerplätze
freie Stellplätze
Im SO2 sind Gebäudehöhen bis 6 m zulässig. Als Dachform ist ein geneigtes Dach oder ein
Flachdach zulässig. Die Dachneigung darf maximal 25° betragen (DREES & HUESMANN
2013).
Folgende Nutzungen sind im SO2 zulässig (DREES & HUESMANN 2013):
Gewächshäuser
Büro- und Verwaltungsgebäude
freie Stellplätze
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzungen von Baugrenzen
gem. § 23 Abs. 3 BauNVO definiert.
Straßenverkehrsflächen werden innerhalb des Plangebiets nicht ausgewiesen. Der Bereich
westlich der überbaubaren Grundstücksfläche wird als „Fläche für Stellplätze sowie für Zuund Umfahrten" festgesetzt.
Entlang der Schackenburger Straße und der östlichen Plangebietsgrenze sind „Flächen zum
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" gem. § 9 Abs. 1 Ziffer
25a BauGB festgesetzt. Östlich des 1. Bauabschnittes wird zunächst ein „Ortsrand auf Zeit"
entstehen, der zunächst den 1. Bauabschnitt begrenzen wird und nach Abschluss des
2. Bauabschnitts nach Osten im gleichen Umfang verlagert wird. (DREES & HUESMANN 2013).
Die Kompensationsfläche liegt südlich des Sondergebiets (siehe Abb. 3).
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Abb. 2
Grenze des Bebauungsplangebietes (rote Strichlinie) in der Gemeinde Leopoldshöhe auf
Basis des Luftbildes.
7
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
Artenschutzprüfung
Kompensationsfläche
Abb. 3
Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe (DREES & HUESMANN 2013).
8
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
4.0 Planungsrechtliche Vorgaben und Schutzgebiete
Im Folgenden werden Schutzgebiete und Flächen des Biotopkatasters des Landes NRW im
Plangebiet und der näheren Umgebung sowie planungsrechtliche Vorgaben dargestellt.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen Nord“ des Kreises Lippe (KREIS LIPPE 2001).
Landschaftsschutzgebiet
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets 2.2-01 „Bielefelder
Osning mit Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland als
großflächiges Gebiet“. Südlich an das Gut Hovedissen grenzt das Landschaftsschutzgebiet
2.2.-05 „Heipker Bach“ an (KREIS LIPPE 2001).
L 2.2-01
7
L 2.2-05
7
Abb. 4
Darstellung der Landschaftsschutzgebiete (hellgrün: LSG, dunkelgrün: LSG mit besonderen
Festsetzungen, rote Strichlinie: Plangebiet) (KREIS LIPPE 2001).
9
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
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Das Plangebiet sowie die nähere Umgebung (ca. 400 m) liegen nicht innerhalb von FFH-,
Vogelschutz- oder Naturschutzgebieten. Außerdem sind im Plangebiet und der näheren Umgebung keine gesetzlich geschützten Biotope oder Biotopkatasterflächen vorhanden.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
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5.0 Darstellung des Untersuchungsgebietes
5.1
Festlegung des Untersuchungsrahmens
Das Untersuchungsgebiet umfasst das ca. 3,17 ha große Plangebiet des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ mit den dort
anstehenden sowie den benachbarten Biotopstrukturen.
5.2
Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet
Das Plangebiet befindet sich auf einer Ackerfläche, auf der zum Untersuchungszeitpunkt
Wintergetreide angebaut wurde. Im Norden wird das Plangebiet durch die Schackenburger
Straße begrenzt. Nördlich des Plangebiets erstrecken sich weitere Ackerflächen. Nordöstlich
des Plangebiets und der Schackenburger Straße stockt ein Feldgehölz. Daran angrenzend
liegt eine kleine Grünlandbrache. Östlich und südöstlich des Plangebiets ist ebenfalls Acker
vorhanden, der durch den Heipker Bach begrenzt wird. Der Bach ist von einem ca. 6 m breiten, extensiven Grünlandsaum umgeben. Südlich des Plangebiets stocken am Ufer des Baches einige Gehölze. Südöstlich des Baches schließen wieder Ackerflächen an. Westlich des
Plangebiets liegt das Gut Hovedissen mit seinen teils strukturreichen und mit älteren Gehölzen bestandenen Gärten. Südlich des Gutes liegt ein Teich, der zum Untersuchungszeitpunkt trocken gelegt war. Im Süden grenzt eine Fettweide an den Teich an.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
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12
1
1
6
1
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7
5
7
7
7
Abb. 5
Lebensraumtypen im Plangebiet (rote Linie) und der näheren Umgebung.
Legende
1 = Acker
2 = Gebäude mit Gärten
3 = Bach
4 = Teich
5 = Fettwiese/Fettweide
6 = Einzelbaum/Baumreihe/Gebüsch
7 = Grünlandbrache
Lebensraumtyp: Äcker, Weinberge
Das Plangebiet liegt auf einem Acker östlich des Gutes Hovedissen. Nördlich, östlich und
südlich des Plangebiets erstrecken sich weitere Ackerflächen. Auf den Flächen wurde zum
Untersuchungszeitpunkt Wintergetreide angebaut. Zudem werden große Teile der Äcker als
Versuchsfelder des Gutes Hovedissen genutzt.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Abb. 6 Ackerfläche im Plangebiet.
Abb. 7 Ackerfläche südöstlich des Plangebiets.
Lebensraumtyp: Gebäude
Östlich des Plangebiets liegt das Gut Hovedissen. Auf dem Gelände befinden sich u.a.
Scheunen, Wohn- und Bürogebäude, Hallen und Gewächshäuser. Im Umfeld des Plangebiets sind Höfe sowie Wohnhäuser vorhanden.
Abb. 8 Gebäude des Gutes Hovedissen.
Abb. 9 Gebäude des Gutes Hovedissen.
13
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
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Abb. 10 Hallen auf dem Gut Hovedissen.
14
Abb. 11 Im Hintergrund sind die Gewächshäuser des Gutes Hovedissen zu sehen.
Lebensraumtyp: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Auf dem Gut Hovedissen befinden sich mehrere Gärten. Ein größerer parkartiger Garten
liegt südöstlich des Plangebiets. In dem Garten stocken u.a. Obstbäume, Bergahorne (Acer
pseudoplatanus), ein Amberbaum (Liquidambar styracilflua), eine Linde (Tilia cordata) aus
sehr starkem Baumholz, Holunder (Sambucus nigra), Flieder (Syringa vulgaris), Rosen (Rosa spec.) und Spiersträucher (Spirea spec.).
Abb. 12 Parkartiger Garten auf dem Gut
Hovedissen.
Abb. 13 Parkartiger Garten auf dem Gut
Hovedissen.
Lebensraumtyp: Fließgewässer
Südöstlich des Plangebiets verläuft der Heipker Bach. Der Bach ist ca. 80 cm breit, geradlinig und überwiegend mit dichter krautiger Vegetation bewachsen.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Abb. 14 Heipker Bach südlich des Plangebiets.
15
Abb. 15 Heipker Bach nordöstlich des Plangebiets.
Lebensraumtyp: Stillgewässer
Südlich des Gutes Hovedissen befindet sich ein Teich, der von dem Heipker Bach durchflossen wird. Zum Untersuchungszeitpunkt war der Teich trocken gelegt. Das Ufer des Teiches
ist zum Teil mit Schilf (Phragmites australis), Binsen (Juncus spec.), Wasserminze (Mentha
auquatica), Erlen (Alnus glutinosa) und Weiden (Salix spec.) bewachsen.
Abb. 16 Teich südlich des Gutes Hovedissen.
Abb. 17 Binsen und Wasserminze am Ufer
des Teiches.
Lebensraumtyp: Fettwiesen- und weiden
Südlich an den Teich angrenzend erstreckt sich eine Fettweide.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
16
Abb. 18 Fettweide südlich des Teiches.
Lebensraumtyp: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Entlang des Baches stocken vereinzelt Weiden, Kopfweiden und Bergahorne aus mittlerem
bis starkem Baumholz. Nordwestlich der Fettweide befindet sich ein Gehölzbestand aus
Weiden (Salix spec.), Erlen (Alnus glutinosa) und Ahorne (Acer spec.) aus geringem bis mittlerem Baumholz. Östlich des Plangebiets und nördlich der Schackenburger Straße stockt ein
Feldgehölz aus Weißdorn (Crataegus spec.), Rotem Hartriegel (Cornus sanguinea), Holunder (Sambucus nigra), Weide, Hasel (Coryllus avellana), Pappeln (Populus tremula) aus
starkem bis sehr starkem Baumholz und einer Silber-Weide (Salix alba) als Uraltbaum.
Abb. 19 Gehölze entlang des Baches.
Abb. 20 Kopfweide am Rande des Baches.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
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Abb. 21 Feldgehölz nordöstlich des Plangebiets.
Lebensraumtyp: Säume, Hochstaudenfluren
Der Bach wird durch einen ca. 6 m breiten Uferrandstreifen aus Gräsern, einzelnen Wasserdosten (Eupatorium cannabinum) und Brennnesseln (Urtica dioica) begleitet. Südöstlich des
Feldgehölzes liegt eine Fläche mit Gräsern, Disteln und Brennnesseln. Säume befinden sich
im Bereich der Straßenböschungen.
Abb. 22 Fläche mit Gräsern, Disteln und
Brennnesseln südlich des Feldgehölzes.
Abb. 23 Saum entlang des Baches.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
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18
6.0 Stufe I - Vorprüfung
6.1
Wirkfaktoren
Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben können sich die folgenden Wirkungen ergeben:
Tab. 1
Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der 21. Änderung des Flächennutzugsplans
und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „ Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“
Maßnahme
Baubedingt
Baufeldräumung
Baustellenbetrieb
Anlagebedingt
Errichtung der
Gebäude, Stellplatzflächen und Zufahrten
Gebäude
Betriebsbedingt
Nutzung des Betriebsgeländes
6.1.1
Wirkfaktor
Auswirkung
Entfernen von krautiger
Vegetation (Inanspruchnahme eines Ackers)
Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung
des (natürlichen) Bodenaufbaus
Lärmemissionen durch den
Baubetrieb;
stoffliche Emissionen (z. B.
Staub) durch den Baubetrieb
Lebensraumverlust/-degeneration
Versiegelung und Teilversiegelung
Lebensraumverlust
Silhouettenwirkung
Meidungsverhalten von Tieren
geringe Lärmemission
Störung der Tierwelt
Lebensraumverlust/-degeneration
Störung der Tierwelt
Baubedingte Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auftreten können. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt.
Bauphase
Während der Bauphase werden Biotopstrukturen entfernt bzw. dauerhaft verändert. Im Weiteren können Flächen beansprucht werden, die über das geplante Baufeld hinausgehen.
Optische und akustische Wirkungen
Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen sowie durch
das Baustellenpersonal mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wir-
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„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
19
kungen sind zeitlich auf die Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umgebung des Plangebietes beschränkt und können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen.
6.1.2
Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahme
Im Plangebiet wird eine Ackerfläche dauerhaft beansprucht.
Optische und akustische Wirkungen
Durch die Nutzung des Betriebsgeländes können optische und akustische Störwirkungen auf
die Lebensräume in der Umgebung des Plangebiets entstehen. Bei der Beurteilung der
Störwirkungen ist die bestehende Vorbelastung durch den Betrieb auf dem Gelände des Gutes Hovedissen zu berücksichtigen.
Silhouettenwirkung
Durch den Bau der Gebäude entsteht eine Silhouettenwirkung, die mit optischen Störwirkungen auf Vogelarten verbunden sein kann.
6.1.3
Betroffenheit von Lebensraumtypen
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar beansprucht:
Äcker, Weinberge
Weiterhin befinden sich die folgenden potenziell vorhabensrelevanten Lebensraumtypen in
der näheren Umgebung. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beeinträchtigung der näheren Umgebung betrachtet:
Gebäude
Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Säume und Hochstaudenfluren
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Fließgewässer
Äcker, Weinberge
Fettwiesen und –weiden
Stillgewässer
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
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6.2
6.2.1
20
Artnachweise
Datenbasis der Artnachweise
Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen.
Zur Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) und der Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (Linfos). Zudem wurden die Biologische Station Kreis Lippe sowie die NABUOrtsgruppe Leopoldshöhe nach vorhandenen Daten befragt.
Zur konkreten Erfassung der Lebensraumtypen und vorhabensrelevanten Biotopstrukturen
im Untersuchungsgebiet erfolgte am 27.06.2013 eine Begehung des Untersuchungsgebietes.
6.2.2
Arten im Untersuchungsgebiet
Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen"
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblattes 3918 „Bad Salzuflen“. Für dieses Messtischblatt wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in NordrheinWestfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet
anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV
2013B).
Für das Messtischblatt 3918 „Bad Salzuflen“ werden vom FIS für die im Plangebiet und der
Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 46 Arten als planungsrelevant genannt.
Unter den Tierarten sind 11 Säugetierarten, 32 Vogelarten, 2 Amphibienarten und 1 Reptilienart. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht benannt.
Landschaftsinformationssammlung „Linfos"
Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (Linfos) weist für
das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von Arten aus (LANUV 2013A).
Biologische Station Kreis Lippe/NABU-Ortsgruppe Leopoldshöhe
Die Biologische Station Kreis Lippe und die NABU/Ortsgruppe Leopoldshöhe verfügen über
keine Artnachweise im Untersuchungsgebiet.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
21
Ortsbegehung
Im Zuge der Ortsbegehungen am 27.06.2013 wurden die Strukturen im Untersuchungsgebiet
dahingehend untersucht, ob sie sich als Lebensraum für artenschutzrechtlich relevante Tierarten eignen. Dabei wurde auf das Vorkommen von Tierarten aller relevanten Artengruppen
geachtet.
Das Plangebiet kann eine Lebensraumfunktion für Vogelarten der Feldflur übernehmen. Zudem kann es Vögeln und Fledermäusen als Nahrungshabitat dienen. Während der Ortsbegehung konnte lediglich eine jagende Rauchschwalbe im Plangebiet nachgewiesen werden.
Auf den Ackerflächen nördlich und südlich des Plangebiets wurden insgesamt drei Feldlerchen bei einem Singflug beobachtet. Am Rande eines Ackers westlich des Gutes Hovedissen wurde ein Rebhuhn nachgewiesen.
Abb. 24 Blick auf das Plangebiet aus Richtung Westen.
6.3
6.3.1
Abb. 25 Blick auf das Plangebiet aus Richtung Osten.
Konfliktanalyse
Häufige und verbreitete Vogelarten
Entsprechend dem geltenden Recht unterliegen alle europäischen Vogelarten den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspezifische
Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. „Im Regelfall kann bei diesen Arten
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
22
davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird" (MUNLV 2010).
6.3.2
Planungsrelevante Arten
Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen bzw. eine
potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der Datenrecherche
ermittelten Arten im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den
Schutzobjekten des § 44 Abs. 1 BNatSchG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante
Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben.
In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I). Für die ermittelten Konfliktarten wird im Weiteren eine Art-für-ArtBetrachtung durchgeführt (Stufe II).
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
23
Artenschutzprüfung
Tab. 2
Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungsraum
Erläuterungen: Datenquelle: FIS = Fachinformationssystem, Status: B = sicher brütend
Art
Datenquelle/
Status
Säugetiere
Braunes Langohr FIS
Breitflügelfledermaus
FIS
Habitatansprüche (BAUER et al. 2005,
DIETZ et al. 2007, LANUV 2013C)
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Lebensraum und Jagdgebiet
Unterholzreiche, mehrschichtige lichte Laub- und
Nadelwälder mit Baumhöhlen; jagt an Waldrändern,
gebüschreichen Wiesen, strukturreichen Gärten,
Streuobstwiesen und Parkanlagen.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumquartiere, Nistkästen, Dachböden, Spalten an
Gebäuden / auch Spaltenverstecke an Bäumen und
Gebäuden.
Winterquartier
Bunker, Stollen, Keller, Baumhöhlen, Felsspalten.
Lebensraum und Jagdgebiet
Siedlungs- und siedlungsnaher Bereich; jagt in offener und halboffener Landschaft über Grünflächen mit
randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern.
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden / selten Baumhöhlen, Nistkästen.
Winterquartier
Spaltenverstecke und Hohlräume an und in Gebäuden, Bäumen, Felsen, Stollen, Höhlen.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
Potenzielle Quartiere an Verlust von potenzielGebäuden/Bäumen im
len, nicht essentiellen
Umfeld des Plangebiets Jagdhabitaten
Potenzielle Jagdhabita- Keine Betroffenheit
te im Plangebiet und im
Umfeld des Plangebiets
Nein
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
24
Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Lebensraum und Jagdgebiet
Unterholzreiche Laubwälder mit lückigem Baumbestand; jagt in reich strukturierten, halboffenen Parklandschaften mit Hecken, Baumgruppen, Grünland
und Gewässern.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumquartiere, Nistkästen / auch Dachböden, Viehställe.
Winterquartier
Höhlen, Stollen, Eiskeller, Brunnen.
Lebensraum und Jagdgebiet
Laubwälder, Habitate mit hohem Baumanteil, offene
Lebensräume; jagt in großen Höhen über Wasserflächen, Waldgebieten, Agrarflächen und beleuchteten
Plätzen im Siedlungsbereich.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumhöhlen, selten in Fledermauskästen.
Winterquartier
Große Baumhöhlen, Spaltenquartiere in Gebäuden,
Felsen, Brücken.
Potenzielle Quartiere an Keine Betroffenheit
Gebäuden/Bäumen im
Umfeld des Plangebiets
quelle/
Status
Fransenfledermaus
Großer Abendsegler
FIS
FIS
Einschätzung der
Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Potenzielle Jagdhabitate im Umfeld des Plangebiets
Potenzielle Quartiere an Verlust von potenzielGebäuden/Bäumen im
len, nicht essentiellen
Umfeld des Plangebiets Jagdhabitaten
Potenzielle Jagdhabita- Keine Betroffenheit
te im Plangebiet und im
Umfeld des Plangebiets
Nein
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
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Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften mit hohem Wald- und
Gewässeranteil (Au- und Bruchwälder, Moor- und
Feuchtgebiete); jagt in geschlossenen Laubwäldern
mit einer geringen bis lückigen Strauchschicht und
Kleingewässern, an linienhaften Gehölzstrukturen in
der Offenlandschaft, über Gewässern.
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenquartiere an Gebäuden, auf Dachböden, hinter Verschalungen / Baumquartiere, Fledermauskästen.
Winterquartier
Höhlen, Stollen, Keller.
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Waldund Gewässeranteil, geschlossene Waldgebiete (z. B.
Buchenhallenwälder).
Wochenstuben / Sommerquartier
Traditionelle Wochenstuben in warmen, geräumigen
Dachböden von Kirchen, Schlössern und großen Gebäuden / Gebäudespalten, Baumhöhlen, Fledermauskästen.
Winterquartier
Höhlen, Stollen, Eiskeller.
Potenzielle Quartiere an Keine Betroffenheit
Gebäuden/Bäumen im
Umfeld des Plangebiets
quelle/
Status
Große Bartfledermaus
Großes Mausohr
FIS
FIS
Einschätzung der
Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Potenzielle Jagdhabitate im Umfeld des Plangebiets
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
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Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
quelle/
Status
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Kleiner Abendsegler
FIS
Lebensraum und Jagdgebiet
Untersuchungsgebiet
Typische Waldfledermaus, insbesondere von Laubstellt keinen geeigneten
wäldern, Bevorzugung von Wäldern mit hohem AltLebensraum dar
holzbestand, seltener in Streuobstwiesen und Parkanlagen, jagt in Wäldern und deren Randstrukturen.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumhöhlen, Bevorzugung natürlich entstandener
Baumhöhlen, vereinzelt Dachräume und Gebäude.
Winterquartier
Baumhöhlen, aber auch Gebäude.
Kleine Bartfledermaus
FIS
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften mit kleinen Fließgewässern in der Nähe von Siedlungsbereichen; jagt an
linienhaften Strukturelementen wie Bachläufen, Waldrändern, Feldgehölzen, Hecken, seltener Laub- und
Mischwäldern mit Kleingewässern und in Parks und
Gärten.
Wochenstuben / Sommerquartier
Warme Spaltenquartiere und Hohlräume an und in
Gebäuden, seltener Baumquartiere, Nistkästen.
Winterquartier
Spaltenreiche Höhlen, Stollen, Eiskeller.
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
Potenzielle Quartiere an Keine Betroffenheit
Gebäuden/Bäumen im
Umfeld des Plangebiets
Potenzielle Jagdhabitate im Umfeld des Plangebiets
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Nein
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
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Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum und Jagdgebiet
In strukturreichen Landschaften mit einem hohen
Wald- und Gewässeranteil (Laub- und Kiefernwälder,
Auwaldgebiete); jagt an Waldrändern, Gewässerufern, Feuchtgebieten in Wäldern
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenverstecke an Bäumen, Baumhöhlen, Fledermauskästen, waldnahe Gebäudequartiere, Wochenstuben in NO-Deutschland
Winterquartier
Außerhalb von NRW
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften mit einem hohen Gewässer- und Waldanteil; jagt an offenen Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt Ufergehölze, seltener Wälder, Waldlichtungen und Wiesen.
Wochenstuben / Sommerquartier
Baumhöhlen, seltener Spaltenquartiere und Nistkästen / auch Baumquartiere, Bachverrohrungen, Tunnel,
Stollen.
Winterquartier
Höhlen, Stollen, Brunnen, Eiskeller.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Potenzielle Jagdhabitate am Teich südlich des
Gutes Hovedissen
Keine Betroffenheit
Nein
quelle/
Status
Rauhautfledermaus
FIS
Wasserfledermaus
FIS
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
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Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen;
jagt an Gewässern, Kleingehölzen, aufgelockerten
Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbeständen im Siedlungsbereich.
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenverstecke an und in Gebäuden / seltener
Baumquartiere und Nistkästen.
Winterquartier
Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden,
natürliche Felsspalten, unterirdische Verstecke.
Potenzielle Quartiere an Keine Betroffenheit
Gebäuden/Bäumen im
Umfeld des Plangebiets
Lebensraum
Halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit
Feuchtwiesen, Mooren, Heiden und Gewässern.
Bruthabitat
Alte Krähennester in lichten Altholzbeständen, Feldgehölzen Baumreihen oder Waldrändern
Lebensraum
Offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarte und einer strukturreichen Krautschicht. Geeignet sind sonnige Waldränder, Lichtungen, Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte
Wälder. Besiedelt werden auch Heide- und Moorgebiete sowie Grünländer und Brachen mit einzeln stehenden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen.
Bruthabitat
Nest am Boden unter Grasbulten oder Büschen.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
quelle/
Status
Zwergfledermaus FIS
Vögel
Baumfalke
FIS/B
Baumpieper
FIS/B
Einschätzung der
Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Potenzielle Jagdhabitate im Umfeld des Plangebiets
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
29
Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
Weidengebüsche, Ufergehölze und Auwaldinitialstadien an großen Flussläufen, Bächen, Altwässern oder
Baggerseen
Bruthabitat
Kunstvolle Nesthöhlen aus Pflanzenwolle, Tierhaaren
und Blattfasen an den äußeren Astspitzen von Bäumen und Büschen
Lebensraum
Typischer Offenlandbewohner und wärmeliebende Art
Bruthabitat
Koloniebrüter in Höhlen, die in Erdhängen, Sandgruben, Uferbänken und Hohlwegen gegraben werden.
Lebensraum
Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern.
Bruthabitat
An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder
Sand.
Lebensraum
Reichstrukturiertes Ackerland, extensiv genutzte
Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete.
Bruthabitat
Nest in Bereichen mit kurzer lückiger Vegetation in
einer Bodenmulde.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
Potenzielles Nahrungs- Keine Betroffenheit
habitat am Teich südlich
des Gutes Hovedissen
Nein
quelle/
Status
Beutelmeise
FIS/B
Bienenfresser
FIS/B
Eisvogel
FIS/B
Feldlerche
FIS/B
Potenzielle Brutstandor- Töten und Verletzen
te im Plangebiet
(optische) Störungen
Brutstandorte auf Ackerflächen nördlich sowie
Verlust von Fortpflansüdlich des Plangebiets zungs- und Ruhestätten
Ja
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
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Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Lebensraum
Gebüschreiche feuchte Extensivgrünländer. Größere
Waldlichtungen, grasreiche Heidegebiete, Verlandungszonen von Gewässern, seltener in Getreidefeldern.
Bruthabitat
auf dem Boden unter oder zwischen Grashorsten,
Kräutern, Stauden oder Seggenbulten versteckt, selten 30-90 cm über dem Boden.
Lebensraum
Halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen in
Randbereichen ländlicher Siedlungen
Bruthabitat
Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen und Nistkästen
Lebensraum
Sandige oder kiesige Ufer größerer Flüsse, Überschwemmungsflächen, Sand- und Kiesabgrabungen,
Klärteiche.
Bruthabitat
vegetationsarme Flächen mit grober Bodenstruktur,
nicht zu weit vom Wasserentfernt, ursprünglich Schotter, Kies- und Sandufer an Flüssen, Kies- und Sandgruben, Steinbrüche, Halden, Tagebaue, Stauseen
etc.
Potenzielle Brutstandor- Keine Betroffenheit
te im Bereich der Fettweide und des Teiches
quelle/
Status
Feldschwirl
FIS/B
Feldsperling
FIS/B
Flussregenpfeifer FIS/B
Einschätzung der
Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Potenzielle Brutstandor- Keine Betroffenheit
te an Gebäuden/Bäumen im Umfeld
des Plangebiets
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Nein
Keine Betroffenheit
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
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Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Lebensraum
Reich strukturierte Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen,
Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern,
Randbereiche von größeren Heidelandschaften und
sandige Kiefernwälder. Nahrungssuche auf schütterer
Bodenvegetation.
Bruthabitat
In Halbhöhlen in 2–3 m Höhe über dem Boden, z. B.
in alten Obstbäumen oder Kopfweiden.
Lebensraum
Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen.
Bruthabitat
In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit
freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Horst in
hohen Bäumen (z. B. Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbuchen).
Lebensraum
Charaktervogel der offenen Grünlandgebiete, feuchte,
extensiv genutzte Wiesen und Weiden, seit einigen
Jahren verstärkt auf Ackerland.
Bruthabitat
Nest am Boden in offenen und kurzen Vegetationsstrukturen.
Potenzielle Brutstandor- Keine Betroffenheit
te an Bäumen (z.B.
Kopfweiden) im Umfeld
des Plangebiets
quelle/
Status
Gartenrotschwanz
FIS/B
Habicht
FIS/B
Kiebitz
FIS/B
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Einschätzung der
Betroffenheit
Keine Betroffenheit
Potenzielle Brutstandor- Töten und Verletzen
te im Plangebiet und auf
den Ackerflächen in der (optische) Störungen
Umgebung des Plangebiets
Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Nein
Ja
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
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Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
Parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weichund Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil.
Im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand.
Bruthabitat
Nisthöhle in totem oder morschem Holz, bevorzugt in
Weichhölzern (v. a. Pappeln, Weiden).
Lebensraum
Bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorgebieten oder lichten Wäldern. Ist auch an Siedlungsrändern und Industriebrachen anzutreffen.
Bruthabitat
Nester bestimmter Singvogelarten z.B. Teich- und
Sumpfrohrsänger, Bachstelze, Neuntöter, Heckenbraunelle, Rotkehlchen.
Lebensraum
Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern
geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden
sind. Jagdgebiete sind Offenlandbereiche in der Umgebung des Horstes.
Bruthabitat
Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten,
Feldgehölzen sowie Baumgruppen und Einzelbäumen.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
quelle/
Status
Kleinspecht
FIS/B
Kuckuck
FIS/B
Mäusebussard
FIS/B
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Potenzielle Brutstandor- Keine Betroffenheit
te im Umfeld des Plangebiets (z.B. am Teich,
Gärten)
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt Nahrungshabitat
dar
Nein
Verlust von potenziellen, nicht essentiellen
Nahrungshabitaten
Keine Betroffenheit
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
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Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflächen liegen an insektenreichen Gewässern und offenen Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze.
Bruthabitat
Koloniebrüter an frei stehenden, großen, mehrstöckigen Einzelgebäuden in Dörfern und Städten.
Potenzielle Brutstandorte im Umfeld des Plangebiets (z.B. an Gebäuden des Gutes
Hovedissen)
Verlust von potenziellen, nicht essentiellen
Nahrungshabitaten
quelle/
Status
Mehlschwalbe
FIS/B
Nachtigall
FIS/B
Neuntöter
FIS/B
Keine Betroffenheit
Untersuchungsgebiet
stellt potenzielles Nahrungshabitat dar
Potenzielle Brutstandor- Störungen
te an Gehölzen im Umfeld des Plangebiets
(z.B. Weidengebüsch
am Rande des Baches)
Lebensraum
Gebüschreiche Ränder von Laub- und Mischwäldern,
Feldgehölzen, Gebüschen, Hecken und naturnahen
Parkanlagen. Oft in Nähe zu Gewässern, Feuchtgebieten oder Auen.
Bruthabitat
Nest befindet sich in Bodennähe in dichtem Gestrüpp.
Lebensraum
Untersuchungsgebiet
Extensiv genutzte, halboffene Kulturlandschaften mit stellt keinen geeigneten
aufgelockertem Gebüschbestand, Einzelbäumen so- Lebensraum dar
wie insektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen.
Heckenlandschaften mit Wiesen und Weiden, trockene Magerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete und
größere Windwurfflächen in Waldgebieten.
Bruthabitat
Nest wird in dichten, hoch gewachsenen Büschen,
gerne in Dornensträuchern angelegt.
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Keine Betroffenheit
Ja
Nein
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
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Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Lebensraum
Extensiv genutzt, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt
in typischen Großstadtlandschaften.
Bruthabitat
Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit
Einflugmöglichkeiten (z. B. Viehställe, Scheunen,
Hofgebäude).
Lebensraum
Offene, kleinräumig strukturierte Kulturlandschaften
mit Ackerflächen, Brachen und Grünländern. Habitatbestandteile sind Acker- und Wiesenränder, Feld- und
Wegraine sowie unbefestigte Feldwege.
Bruthabitat
Nest am Boden in flachen Mulden.
Brutstandorte in Gebäuden des Gutes
Hovedissen
quelle/
Status
Rauchschwalbe
Rebhuhn
Rotmilan
FIS/B
FIS/B
FIS/B
Lebensraum
Reich gegliederte Landschaft mit Wald, nicht an Gewässer gebunden
Bruthabitat
In lichten Altholzbeständen, mitunter Feldgehölzen,
Baumreihen, Alleen, jagt auf freien Flächen, Schlafplätze in Gehölzen.
Untersuchungsgebiet
stellt Nahrungshabitat
dar
Potenzielle Brutstandorte im Umfeld des Plangebiets (z.B. Übergänge
zu Gebüschen am Rande der Ackerflächen,
Grabenrand)
Untersuchungsgebiet
stellt potenzielles Nahrungshabitat dar
Untersuchungsgebiet
stellt potenzielles Nahrungshabitat dar
Einschätzung der
Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Verlust von nicht essenNein
tiellen Nahrungshabitaten
Keine Betroffenheit
Verlust von potenziellen, nicht essentiellen
Nahrungshabitaten
Ja
Störungen
Verlust von potenziellen, nicht essentiellen
Nahrungshabitaten
Keine Betroffenheit
Nein
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
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Artenschutzprüfung
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem
Kontakt zu menschlichen Siedlungsbereichen. Jagdgebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen.
Bruthabitat
Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden, die einen freien An- und Abflug gewähren (z. B.
Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme).
Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten.
Lebensraum
Alte ausgedehnte Waldgebiete (v.a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen), Feldgehölze.
Wichtig ist ein hoher Anteil an Totholz und vermodernden Baumstümpfen.
Bruthabitat
Höhlen an glattrindigen, astfreien Stämmen mit freiem
Anflug und einem Durchmesser von mind. 35 cm (v.a.
Buchen und Kiefern
Brutstandorte in Gebäuden des Gutes
Hovedissen
Verlust von potenziellen, nicht essentiellen
Nahrungshabitaten
Untersuchungsgebiet
stellt potenzielles Nahrungshabitat dar
Keine Betroffenheit
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
quelle/
Status
Schleiereule
Schwarzspecht
FIS/B
FIS/B
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Nein
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
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Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaften. Halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich in
mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen.
Bruthabitat
Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung
und freier Anflugmöglichkeit. Nest meist nahe am
Stamm oder auf starken horizontalen Ästen.
Lebensraum
Eng an das Vorhandensein von Schilfröhricht gebunden. Lebensräume an Fluss- und Seeufern, an Altwässern oder Sümpfen. Kommt auch an schilfgesäumten Gräben, Teichen oder renaturierten Abgrabungsgewässern vor.
Bruthabitat
Nest im Röhricht zwischen den Halmen in 60 bis 80
cm Höhe.
Untersuchungsgebiet
stellt potenzielles Nahrungshabitat dar
Keine Betroffenheit
quelle/
Status
Sperber
FIS/B
Teichrohrsänger
FIS/B
Potenzielle Brutstandor- Keine Betroffenheit
te am Teich südlich des
Gutes Hovedissen
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Nein
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
37
Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Lebensraum
Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen. Nahrungssuche in Biotopen mit
niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äckern und
Brachen.
Bruthabitat
Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden
(Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken).
Lebensraum
Ursprünglich in Steppen- und Waldsteppen. Ersatzlebensräume sind offene bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen. Nahrungshabitate sind Ackerflächen, Grünländer
und schütter bewachsene Ackerbrachen. Im Siedlungsbereich seltener, hier in verwilderten Gärten,
größeren Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfen.
Bruthabitat
Nest in Sträuchern oder Bäumen in 1–5 m Höhe.
Lebensraum
Natürlich entstehende Steilwände und Prallhänge an
Flussufern, Sand-, Kies- und Lößgruben. Benötigt
senkrechte, vegetationsfreie Steilwände aus Sand
oder Lehm.
Bruthabitat
Nesthöhle an Stellen mit freier An- und Abflugmöglichkeit.
Untersuchungsgebiet
stellt potenzielles Nahrungshabitat dar
Verlust von potenziellen, nicht essentiellen
Nahrungshabitaten
Brutstandorte an Gebäuden des Gutes
Hovedissen
Keine Betroffenheit
quelle/
Status
Turmfalke
FIS/B
Turteltaube
FIS/B
Uferschwalbe
FIS/B
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Potenzielle Brutstandor- Keine Betroffenheit
te an Gehölzen im Umfeld des Plangebiets
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Nein
Keine Betroffenheit
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
38
Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Lebensraum
Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot. Lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen,
Gärten oder Friedhöfen mit gutem Angebot an Höhlen.
Bruthabitat
Baumhöhlen, Nisthilfen.
Lebensraum
Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Im Siedlungsbereich in Parks- und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern. Nahrungshabitate sind strukturreiche
Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen.
Bruthabitat
Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten (v.
a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringeltaube).
Lebensraum
Nicht zu dichte Wälder mit Einflugmöglichkeiten und
einer Kraut- und Strauchschicht. Reich gegliederte,
vorzugsweise ausgedehnte Hochwälder mit weicher
Humusschicht, bevorzugt Laub- und Laubmischwälder, aber auch in reinen Nadelwäldern.
Bruthabitat
Flache Nestmulde am Boden meist am Rande eines
geschlossenen Baumbestandes, z.B. an Wegschneisen, Gräben und anderen Stellen, die den Einflug
nicht behindern.
Potenzielle Brutstandor- Keine Betroffenheit
te auf Gut Hovedissen
und ggf. an den Kopfweiden
quelle/
Status
Waldkauz
FIS/B
Waldohreule
FIS/B
Waldschnepfe
FIS/B
Einschätzung der
Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Potenzielle Brutstandor- Keine Betroffenheit
te in den Gärten von
Gut Hovedissen sowie
in den Gehölzen östlich
des Teiches
Nein
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Nein
Keine Betroffenheit
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
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Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Daten-
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Einschätzung der
Betroffenheit
Wiesenpieper
FIS/B
Lebensraum
Offene, baum- und straucharme, feuchte Flächen mit
höheren Singwarten. Extensiv genutzte frische bis
feuchte Dauergrünländer, Heideflächen und Moore
Bruthabitat
Nest am Boden oft an Graben- und Wegrändern
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Nein
Amphibien
Kreuzkröte
FIS
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
Kammmolch
FIS
Lebensraum
In NRW aktuelle Vorkommen auf Abgrabungsflächen
in den Flussauen. Außerdem werden auch Industriebrachen, Bergehalden und Großbaustellen besiedelt.
Laichgewässer sind sonnenexponierte Flach- und
Kleingewässer wie Überschwemmungstümpel, Pfützen, Lachen oder Heideweiher. Gewässer führen oft
nur temporär Wasser, sind vegetationslos und fischfrei. Am Tage verbergen sich die Tiere unter Steinen
oder in Erdhöhlen. Im Winter werden lockere Sandböden, sonnenexponierte Böschungen, Blockschutthalden, Steinhaufen, Kleinsäugerbauten sowie Spaltenquartiere genutzt.
Lebensraum
Typische Offenlandart, Niederungslandschaften von
Fluss- und Bachauen, Kies-, Sand-, Tonabgrabungen
in Flussauen, Steinbrüche, ausgeprägte Ufer- und
Unterwasservegetation, geringe Beschattung, fischfrei, Landlebensräume: feuchte Laub und Mischwälder, Gebüsche, Hecken und Gärten in der Nähe der
Laichgewässer.
Untersuchungsgebiet
stellt keinen geeigneten
Lebensraum dar
Keine Betroffenheit
Nein
quelle/
Status
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe:
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Artenschutzprüfung
Fortsetzung Tabelle 2
Art
Datenquelle/
Status
Reptilien
Zauneidechse
FIS
Habitatansprüche
Einschätzung des
Vorkommens im Untersuchungsgebiet
Lebensraum
Untersuchungsgebiet
Reich strukturierte offene Lebensräume mit einem
stellt keinen geeigneten
kleinflächigen Mosaik aus vegetationsfreien und gra- Lebensraum dar
sigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und
krautigen Hochstaudenfluren, lockere sandige Substrate mit einer ausreichenden Bodenfeuchte, Binnendünen, Heidegebiete, Halbtrocken- und Trockenrasen, sonnenexponierte Waldränder, Feldraine, Böschungen, Eisenbahndämme, Straßenböschungen,
Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben, Industriebrachen.
Pflanzenarten
Kein Vorkommen planungsrelevanter Pflanzenarten. Eine Betroffenheit kann ausgeschlossen werden.
Einschätzung der
Betroffenheit
Artenschutz
schutzrechtliche
Prüfung
erforderlich
Keine Betroffenheit
Nein
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
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7.0 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Im Rahmen der Vorprüfung konnten artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch
das Vorhaben für die folgenden Arten nicht ausgeschlossen werden:
Vögel
Feldlerche, Kiebitz, Nachtigall, Rebhuhn
Im Folgenden erfolgt eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände.
Wirkungsspezifische Betroffenheiten
Im Plangebiet befinden sich potenzielle Brutstandorte für die Feldlerche und den Kiebitz.
Durch die Inanspruchnahme des Ackers gehen potenzielle Brutstandorte verloren. Eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen) und 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) BNatSchG kann deshalb nicht ausgeschlossen werden. Nach Errichtung der Gebäude können Störungen in Form von Silhouttenwirkungen auf potenzielle Brutstandorte im
Umfeld des Plangebiets ausgehen. Eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist
nicht auszuschließen.
Südlich des Plangebiets, im Bereich des Baches und der angrenzenden Gehölze, befinden
sich potenzielle Brutstandorte der Nachtigall und des Rebhuhns. Eine Betroffenheit gemäß §
44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist auf Grund von akustischen Störungen nicht auszuschließen.
Kiebitz, Feldlerche
Um eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG auszuschließen, muss die Inanspruchnahme der Ackerfläche außerhalb der Brutzeit des Kiebitzes und der Feldlerche, also
zwischen dem 01. September und dem 28. Februar, erfolgen.
Im Umfeld des Plangebiets befinden sich großflächige Äcker, auf denen überwiegend (Winter-)Getreide angebaut wird. Außerdem liegen in der Umgebung des Plangebiets viele Äcker
mit Versuchsflächen. Diese Ackerflächen sind in mehrere kleine Parzellen gegliedert. Zwischen den einzelnen Parzellen befinden sich ca. 3 m breite Streifen auf denen Ackerwildkräuter wachsen, sodass diese Flächen optimalere Brutstandortbedingungen für die Feldlerche und den Kiebitz bieten als die Ackerfläche des Plangebiets. Der Kiebitz und die Feldlerche finden im Umfeld des Plangebiets genügend, teils optimalere Brutstandorte als im Plan-
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
42
gebiet, weshalb die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang auch weiterhin gegeben ist.
Eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG sowie Störwirkungen im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG können ausgeschlossen werden.
Nachtigall, Rebhuhn
Die Nachtigall und das Rebhuhn zählen zu den Arten, die als wenig störungsempfindlich
gelten. Für das Rebhuhn entsteht lärmbedingt ein erhöhtes Prädationsrisiko, wenn der kritische Schallpegel von 55 dB(A) überschritten wird. Die Nachtigall gehört laut (GARNIEL &
MIERWALD 2010) zu den Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit. Straßenverkehrslärm und
die Aktivitätsdichte korrelierten nicht oder nur schwach miteinander (GARNIEL & MIERWALD
2010). Diese Aussage wäre auch auf die möglichen Lärmemissionen des Vorhabens übertragbar, weshalb Störungen auf die Nachtigall und das Rebhuhn nicht gegeben sind. Hinzu
kommt, dass bezüglich der akustischen Wirkungen eine Vorbelastung durch den Betrieb auf
dem Gut Hovedissen besteht. Störwirkungen im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG können deshalb ausgeschlossen werden.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
43
8.0 Zusammenfassung
Gegenstand der Artenschutzprüfung ist die geplante Errichtung einer Halle zur Saatgutverarbeitung des Gutes Hovedissen in Leopoldshöhe.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zum Bau einer Saatgutbearbeitungshalle sowie zur Errichtung von Gewächshäusern und Stellplatzflächen. Die Flächen sollen als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Saatgutbearbeitungshalle" festgesetzt werden.
Das Plangebiet liegt auf einer Ackerfläche östlich des Gutes Hovedissen. Im Umfeld befinden sich weitere Äcker, Gebüsche und einzelne Hecken, der Heipker Bach, eine Fettweide,
ein Teich sowie Gebäude mit Gärten.
Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkungen
wurden das Plangebiet und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen „Gebäude“,
„Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“, „Äcker, Weinberge“, „Fettwiesen- und weiden“, „Säume, Hochstaudenfluren“, „Fließgewässer“ und „Stillgewässer“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) überführt. Es ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte
Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Zudem fand eine Befragung der Biologischen Station Kreis Lippe und der
NABU-Ortsgruppe Leopoldshöhe statt. Es erfolgte am 27.06.2013 eine Begehung des Untersuchungsgebiets zur Untersuchung der Ackerfläche und den angrenzenden Biotopstrukturen. Aufbauend auf diesen Datenquellen sind im Zuge der Vorprüfung alle relevanten Arten
untersucht worden.
Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt für das
Messtischblatt 3918 „Bad Salzuflen“ für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 46 Arten als planungsrelevant. Unter den Tierarten sind 11 Säugetierarten,
32 Vogelarten, 2 Amphibienarten und 1 Reptilienart. Planungsrelevante Pflanzenarten werden nicht benannt. Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
44
(LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von Arten aus (LANUV
2013A). Die Biologische Station Kreis Lippe sowie die NABU-Ortsgruppe verfügen über keine
Daten zum Vorkommen von Tierarten im Untersuchungsgebiet.
Als mögliche Konfliktarten wurden folgende Vogelarten ermittelt:
Feldlerche, Kiebitz, Nachtigall, Rebhuhn
Das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verletzung und
Tötung) kann unter Anwendung der dargestellten Vermeidungsmaßnahme ausgeschlossen
werden.
Vorhabensspezifisch sind weder im Bereich des Plangebiets noch in der Umgebung Störwirkungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu erwarten.
Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der
Vogelarten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann ausgeschlossen werden.
Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Dementsprechend ergibt sich keine Relevanz des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG, wonach es verboten
ist, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen
aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Die geplante Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ löst bei Anwendung der Vermeidungsmaßnahme keine
Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG aus.
Bielefeld, im September 2013
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
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9.0 Quellenverzeichnis
BAUER/BEZZEL/FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Wiesbaden.
DIETZ/HELVERSEN/NILL (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas.
Franckh-Kosmos Verlag. Stuttgart.
DREES & HUESMANN (2013): Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“. Drees & Huesmann Planer. Bielefeld.
FLEDERMAUSSCHUTZ (2012): LFA Fledermausschutz. Fledermausschutz.de. Immer ein offenes Ohr. (WWW-Seite) http://www.fledermausschutz.de/index.php?id=282
GARNIEL & MIERWALD (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Kieler Institut für Landschaftsökologie. Kiel.
KREIS LIPPE (2001): Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen Nord“. Kreis Lippe. Detmold.
LANUV (2013A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf
(WWW-Seite) http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm.
Zugriff: 01.07.2013, 12:00 MESZ.
LANUV (2013B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite)
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/3918
Zugriff: 01.07.2013, 16:00 MESZ.
LANUV (2013C): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (WWW-Seite) http://www.naturschutzfachinformationssysteme-nrw.de/artenschutz/de/arten/gruppe
Zugriff: 27.06.2013, 14:00 MESZ.
MUNLV (2010): Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationa-
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
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len Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (VRL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz), Rd.Erl. d.
MUNLV v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17.
MWME (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von
Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie,
Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung
Anlagen
Karte Nr. 1:
Bestand der Biotoptypen, Maßstab 1:1.500