Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,5 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 29.01.2008.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:00 Uhr
TOP
Betreff
5
Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg, 4. Änderung
-Gebiet Ecke Wiesenstraße / Neusser Straße in Bedburga) Empfehlung für die Aufhebung und Neufassung des
Aufstellungsbeschlusses
a) Empfehlung zur erneuten Offenlage des Planes
Herr Schnäpp teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag der
Sitzungsvorlage wie aufgeführt zustimmt.
Herr Horn bittet um kurze Erläuterung, ob die geplante Geschäftserweiterung einen
Abriss beinhaltet oder gänzlich durch Anbau geschehen soll.
Herr Leveringhaus teilt mit, dass die Geschäftserweiterung durch einen Anbau in
Richtung „Neusser Straße“ seitens des Antragstellers beabsichtigt ist.
Herr Splettstöhser bittet um Stellungnahme, ob die Verwaltung frühzeitig an den
Planungen bzw. Absichten zur Verkaufsflächenerweiterung der ALDI Süd GmbH & Co.
oHG beteiligt wurde.
Herr Leveringhaus teilt mit, dass dies der Fall ist. Eine Verkaufsflächenerweiterung bis
unter 800 Quadratmetern werde die Verwaltung befürworten; eine Erhöhung auf über
800 Quadratmetern wird gerade im Hinblick auf das Landesentwicklungsprogramm
(LEPro) und dem Einzelhandelserlass zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche
verwaltungsseitig nicht unterstützt werden.
Beschluss:
zu a)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 33/Bedburg , 4. Änderung gem. § 2 Abs.1 des
Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) neu zu
fassen.
Wesentliches Planungsziel ist gem. beigefügtem Planentwurf die
o weiterhin die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) gem. § 6 der Baunutzungsverordnung
o der Wegfall einer öffentlichen Verkehrsfläche
o die bedarfsorientierte Änderung der überbaubaren Flächen unter Berücksichtigung der
vorhandenen Bebauung in Anpassung an den Planentwurf vom 02.07.1996
o die Festsetzung von Ausgleichsflächen
zu b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss dem Rat, auf dieser Plangrundlage den Beschluss zur
Offenlage des Planes gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB
durchzuführen und die Planung auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich
auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 29.01.2008
Seite 2