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Beschlussvorlage (Anlage 5 Umweltbericht)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,5 MB
Datum
19.12.2013
Erstellt
08.11.13, 21:16
Aktualisiert
08.11.13, 21:16

Inhalt der Datei

21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe - Umweltbericht - Auftraggeber: Hermann Graf von der Schulenburg Hovedisser Straße 92 33818 Leopoldshöhe Verfasser: Inhalt  Umweltbericht  Kartenwerke und Pläne als Anlage - Karte: Bestand der Biotoptypen, Maßstab 1:1.500 - Plan: Grünflächenplan, Maßstab 1:1.000 Auftraggeber Hermann Graf von der Schulenburg Hovedisser Straße 92 33818 Leopoldshöhe Verfasser Projektbearbeitung B.Eng. Bastian Löckener B.Eng. Landschaftsentwicklung Dipl.-Ing. Stefan Höke Landschaftsarchitekt I BDLA Umweltbericht 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Inhaltsverzeichnis 1.0 2.0 Einführung und Anlass ............................................................................................ 1 Vorhabensbeschreibung und Methodik .................................................................. 3 2.1 Vorhabensbeschreibung ......................................................................................... 3 2.2 Bestandssituation .................................................................................................... 6 2.3 Wirkfaktoren des Vorhabens ................................................................................... 7 3.0 Grundstruktur des Untersuchungsraumes ............................................................. 9 3.1 Das Untersuchungsgebiet ....................................................................................... 9 3.2 Geografische und politische Lage ........................................................................... 9 3.3 Fachplanungen und Schutzgebiete ......................................................................... 9 3.3.1 Regionalplanung .............................................................................................. 9 3.3.2 Bauleitplanung ................................................................................................. 9 3.3.3 Naturschutzfachliche Planungen .....................................................................10 4.0 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation sowie Konfliktanalyse ............................................................................12 4.1 Methodik ................................................................................................................12 4.2 Null-Variante und anderweitige Planungsmöglichkeiten .........................................13 4.3 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ...............................................14 4.3.1 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit - Bestand ........................14 4.3.1.1 Schadstoffbeeinträchtigungen ..................................................................14 4.3.1.2 Schallemissionen .....................................................................................14 4.3.1.3 Erholung ..................................................................................................14 4.3.2 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit - Konfliktanalyse .............14 4.3.2.1 Schadstoffbeeinträchtigungen ..................................................................14 4.3.2.2 Schallemissionen .....................................................................................15 4.3.2.3 Erholung ..................................................................................................15 4.4 Schutzgut Tiere ......................................................................................................15 4.4.1 Schutzgut Tiere - Bestand ...............................................................................15 4.4.2 Schutzgut Tiere - Konfliktanalyse ....................................................................16 4.4.3 Geschützte Arten gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ......................16 4.5 Schutzgut Pflanzen ................................................................................................16 4.5.1 Schutzgut Pflanzen - Bestand .........................................................................16 4.5.2 Schutzgut Pflanzen - Konfliktanalyse ..............................................................20 4.6 Schutzgut Boden ....................................................................................................20 4.6.1 Schutzgut Boden - Bestand .............................................................................20 4.6.2 Schutzgut Boden - Konfliktanalyse ..................................................................21 4.7 Schutzgut Wasser ..................................................................................................22 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 4.7.1 Schutzgut Wasser - Bestand ...........................................................................22 4.7.1.1 Teilschutzgut Grundwasser ......................................................................22 4.7.1.2 Teilschutzgut Oberflächenwasser ............................................................22 4.7.2 Schutzgut Wasser - Konfliktanalyse ................................................................22 4.7.2.1 Teilschutzgut Grundwasser ......................................................................22 4.7.2.2 Teilschutzgut Oberflächenwasser ............................................................23 4.8 Schutzgut Klima und Luft .......................................................................................23 4.8.1 Schutzgut Klima und Luft - Bestand ................................................................23 4.8.2 Schutzgut Klima und Luft - Konfliktanalyse......................................................23 4.9 Schutzgut Landschaft .............................................................................................24 4.9.1 Schutzgut Landschaft - Bestand ......................................................................24 4.9.2 Schutzgut Landschaft - Konfliktanalyse ...........................................................26 4.10 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter ...............................................................26 4.11 Schutzgut Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen ...........................................26 5.0 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ...............................29 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen .............29 5.1.1 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ........................................29 5.1.2 Schutzgut Tiere ...............................................................................................29 5.1.3 Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt ....................................................29 5.1.4 Schutzgut Boden .............................................................................................29 5.1.5 Schutzgut Wasser ...........................................................................................30 5.1.6 Schutzgut Klima und Luft ................................................................................30 5.1.7 Schutzgut Landschaft ......................................................................................30 5.1.8 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter ........................................................30 5.2 Kompensationsmaßnahmen...................................................................................30 5.2.1 Analyse der Eingriffsrelevanz des Vorhabens .................................................30 5.2.2 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs .................................................31 5.3 Nachweis des Kompensationsflächenbedarfs ........................................................35 5.4 Monitoring ..............................................................................................................38 6.0 Zusammenfassung ..................................................................................................39 7.0 Quellenverzeichnis ..................................................................................................41 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 1 1.0 Einführung und Anlass Gegenstand des Umweltberichts ist die 21. Änderung des Flächennutzugsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ in Leopoldshöhe. Um dem Entwicklungsgebot des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes zu entsprechen, erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB die 21. Änderung des Flächennutzungsplans. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zum Bau einer Saatgutbearbeitungshalle sowie zur Errichtung von Gewächshäusern und Stellplatzflächen. Die Flächen sollen als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Verarbeitung und Züchtung von Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten" im Bebauungsplan festgesetzt werden. Abb. 1 Lage des Plangebiets (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:25:000. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in dem hiermit vorgelegten Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet dabei gemäß § 2a BauGB einen Teil der Planbegründung, und ist bei der Abwägung dementsprechend zu berücksichtigen. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 2 Die Methodik der Umweltprüfung folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Baugesetzbuch (BauGB). Der Umweltbericht wird wie folgt gegliedert:       Beschreibung der Veranlassung und der Aufgabenstellung Analyse der Grundstruktur des Untersuchungsraumes Bestandsanalyse durch schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation Konfliktanalyse des Vorhabens Darstellung von Maßnahmen zur Minderung und Kompensation von Beeinträchtigungen Zusammenfassung 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 3 2.0 Vorhabensbeschreibung und Methodik 2.1 Vorhabensbeschreibung Das ca. 3,17 ha große Plangebiet liegt auf einer Ackerfläche nördlich der Gemeinde Leopoldshöhe im Kreis Lippe, Regierungsbezirk Detmold. Die nördliche Grenze des Geltungsbereiches wird durch die Schackenburger Straße gebildet. Im Westen wird das Plangebiet durch das Gut Hovedissen begrenzt. Östlich und südlich schließen sich Ackerflächen an das Plangebiet an. Flächennutzungsplanänderung Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe weist das Plangebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“ aus. Im Rahmen der 21. Änderung des Flächennutzungsplans soll die Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche, Zweckbestimmung: Verarbeitung und Züchtung von Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten“ geändert werden (DREES & HUESMANN 2013). Bebauungsplan Der Bebauungsplan setzt für den Großteil des Geltungsbereichs ein „Sonstiges Sondergebiet“ gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Verarbeitung und Züchtung von Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten“ und einer Grundflächenzahl von 0,8 in einer abweichenden Bauweise fest. In Abweichung von der offenen Bauweise sind Gebäudelängen von über 50 m zulässig (DREES & HUESMANN 2013). Es ist geplant, den Bebauungsplan in zwei Bauabschnitten zu realisieren. Der 1. Bauabschnitt umfasst die westlichen Teilbereiche und der 2. Bauabschnitt den östlichen Bereich. Das Sondergebiet ist in Sondergebiet 1 (SO 1) und Sondergebiet 2 (SO 2) unterteilt. SO 1 bildet den nördlichen Teil des Plangebiets. Die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt hier überwiegend 12 m. Im Nordwesten und Südwesten sind kleine Teilbereiche mit Gebäudehöhen von 18 m bzw. 13 m zulässig. Die Dachform wird als geneigtes Dach festgesetzt. Die Dachneigung darf maximal 25° betragen (DREES & HUESMANN 2013). Folgende Nutzungen sind im SO1 zulässig (DREES & HUESMANN 2013): 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht      4 Gebäude und Anlagen zur Annahme, Verarbeitung, Aufbereitung sowie Abgabe von Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten Anlagen zum Aufstellen und der Instandhaltung von Maschinen und Geräten sowie zur Lagerung und Abfüllung von Betriebsmitteln / landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Saatgut Silos freie und überdachte Lagerplätze freie Stellplätze Im SO2 sind Gebäudehöhen bis 6 m zulässig. Als Dachform ist ein geneigtes Dach oder ein Flachdach zulässig. Die Dachneigung darf maximal 25° betragen (DREES & HUESMANN 2013). Folgende Nutzungen sind im SO2 zulässig (DREES & HUESMANN 2013):    Gewächshäuser Büro- und Verwaltungsgebäude freie Stellplätze Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzungen von Baugrenzen gem. § 23 Abs. 3 BauNVO definiert. Straßenverkehrsflächen werden innerhalb des Plangebiets nicht ausgewiesen. Der Bereich westlich und südlich der überbaubaren Grundstücksfläche wird als „Fläche für Stellplätze sowie für Zu- und Umfahrten" festgesetzt. Entlang der Schackenburger Straße und der östlichen Plangebietsgrenze sind „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 25a BauGB festgesetzt. Östlich des 1. Bauabschnittes wird zunächst ein „Ortsrand auf Zeit" entstehen, der zunächst den 1. Bauabschnitt begrenzen wird und nach Abschluss des 2. Bauabschnitts nach Osten im gleichen Umfang verlagert wird. (DREES & HUESMANN 2013). Die Kompensationsfläche liegt südlich des Sondergebiets (siehe Grünflächenplan im Anhang). 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Abb. 2 Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe (DREES & HUESMANN 2013). 5 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 2.2 6 Bestandssituation Das Plangebiet befindet sich auf einer Ackerfläche, auf der zum Untersuchungszeitpunkt Wintergetreide angebaut wurde. Im Norden wird das Plangebiet durch die Schackenburger Straße begrenzt. Nördlich der Schackenburger Straße erstrecken sich weitere Ackerflächen. Nordöstlich des Plangebiets und der Schackenburger Straße stockt ein Feldgehölz an das sich südlich eine kleine Grünlandbrache anschließt. Östlich und südöstlich des Plangebiets sind ebenfalls Ackerflächen vorhanden. Südlich der Ackerflächen verläuft der Heipker Bach, der durch einen ca. 6 m breiten, extensiv genutzten Grünlandsaum umgeben ist. Im südlichen Abschnitt stocken am Ufer des Baches einige Gehölze. Westlich des Plangebiets liegt das Gut Hovedissen mit seinen teils strukturreichen und mit älteren Gehölzen bestandenen Gärten. Südlich des Gutes liegt ein Teich, der zum Untersuchungszeitpunkt trocken gelegt war. Im Süden grenzt eine Fettweide an den Teich an. Abb. 3 Grenze des Bebauungsplangebietes (rote Strichlinie) in der Gemeinde Leopoldshöhe auf Basis des Luftbildes. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 2.3 7 Wirkfaktoren des Vorhabens Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergeben sich die folgenden Wirkungen:    Inanspruchnahme eines Ackers Errichtung von baulichen Anlagen Bau von Stellplatzflächen und Zufahrten Neben der bau- und anlagebedingten Inanspruchnahme bzw. Nutzungsänderung der Grundfläche können von dem Vorhaben optische und akustische Störwirkungen durch die Nutzung des Betriebsgeländes ausgehen. Hinsichtlich der Beurteilung der vorhabensbedingten Wirkfaktoren ist die Vorbelastung durch den derzeitigen Betrieb auf dem Gut Hovedissen zu berücksichtigen. Weiterhin können durch die Silhouettenwirkung der Gebäude optische Störwirkungen sowie Wirkungen auf das Landschaftsbild entstehen. In der folgenden Tabelle werden alle denkbaren Wirkungen des Vorhabens als potenzielle Wirkfaktoren zusammengestellt. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Tab. 1 8 Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ Maßnahme Wirkfaktor Auswirkung betroffene Schutzgüter Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung des (natürlichen) Bodenaufbaus. Lebensraumverlust/ -degeneration Tiere Pflanzen Bodendegeneration und Verdichtung/Veränderung Boden Entfernung von krautiger Vegetation Lebensraumverlust/ -degeneration Pflanzen Tiere Lärmemissionen durch den Baubetrieb, stoffliche Emissionen durch den Baubetrieb Störung von Menschen und Tieren Menschen Tiere Boden Wasser Luft Versiegelung und Teilversiegelung von Bodenflächen Nachhaltiger Lebensraumverlust Baubedingt Bauphase der Infrastruktur und der baulichen Anlagen Baustellenbetrieb ggf. stoffliche Einträge in die Luft, in den Boden und in das Grundwasser Anlagebedingt Schaffung von baulichen Anlagen, Zufahrten und Stellplatzflächen Gebäudeneubau Veränderung der Standortverhältnisse Tiere Pflanzen Nachhaltiger Verlust von Boden Boden Anfall von Niederschlagswasser auf den überbauten Flächen Ggf. Verringerung der Grundwasserneubildungsrate Wasser Visuelle Beeinträchtigung Veränderung des Landschaftsbildes Menschen Tiere Silhouettenwirkung Betriebsbedingt Nutzung des Betriebsgeländes, ggf. leicht erhöhter KFZVerkehr Lärmemission durch Betrieb auf dem neuen Betriebsgelände Störung von Menschen und Tieren durch Lärm Menschen Tiere 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 9 3.0 Grundstruktur des Untersuchungsraumes 3.1 Das Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet umfasst den ca. 3,17 ha großen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“. In die Betrachtung einbezogen werden angrenzende Flächen, sofern diese für die Aspekte der Umweltprüfung relevant sind. 3.2 Geografische und politische Lage Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Leopoldshöhe, Kreis Lippe, Regierungsbezirk Detmold. 3.3 3.3.1 Fachplanungen und Schutzgebiete Regionalplanung Der Gebietsentwicklungsplan (Regionalplan) für den Regierungsbezirk Detmold - Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld - weist das Plangebiet zurzeit als „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich" aus. Zur Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung wird gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) bei der Bezirksplanungsbehörde der Bezirksregierung Detmold eine entsprechende Anfrage im Bauleitplanungsverfahren gestellt werden (DREES & HUESMANN 2013). 3.3.2 Bauleitplanung Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe stellt das Plangebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“ dar (DREES & HUESMANN 2013). 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Abb. 4 3.3.3 10 Lage des Plangebiets (Kreis) im Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe (aus DREES & HUESMANN 2013). Naturschutzfachliche Planungen Landschaftsplan Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen Nord“ des Kreises Lippe (KREIS LIPPE 2001). Landschaftsschutzgebiet Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets 2.2-01 „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland als großflächiges Gebiet“. Südlich an das Gut Hovedissen grenzt das Landschaftsschutzgebiet 2.2.-05 „Heipker Bach“ an (KREIS LIPPE 2001). 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 11 L 2.2-01 7 L 2.2-05 7 Abb. 5 Darstellung der Landschaftsschutzgebiete (hellgrün: LSG, dunkelgrün: LSG mit besonderen Festsetzungen, rote Strichlinie: Plangebiet) (KREIS LIPPE 2001). Das Plangebiet sowie die nähere Umgebung (ca. 400 m) liegen nicht innerhalb von FFH-, Vogelschutz- oder Naturschutzgebieten. Außerdem sind im Plangebiet und der näheren Umgebung keine gesetzlich geschützten Biotope oder Biotopkatasterflächen vorhanden (LANUV 2013A). 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 12 4.0 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation sowie Konfliktanalyse 4.1 Methodik Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation Im Rahmen der Bestandsermittlung wird im Folgenden die bestehende Umweltsituation im Bereich des Plangebiets ermittelt und bewertet. Dazu wurden Informationen bei den Fachbehörden eingeholt und die vorliegenden Informationen aus Datenbanken und aus der Literatur ausgewertet. Das Plangebiet und dessen Umfeld wurden am 27.06.2013 begangen. Im Plangebiet sind die Biotoptypen flächendeckend erfasst worden. Anhand der ermittelten Bestandssituation im Untersuchungsraum ist es möglich, die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen, zu prognostizieren und den Umfang und die Erheblichkeit dieser Wirkungen abzuschätzen (vgl. Kapitel 5). Gemäß den Vorgaben des BauGB § 1 (6) sind im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter zu prüfen:          Menschen und menschliche Gesundheit Tiere Pflanzen Boden Wasser Klima und Luft Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen Konfliktanalyse Ziel der Konfliktanalyse ist es, die mit dem geplanten Vorhaben verbundenen unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Schutzgüter zu erarbeiten. Dazu werden für jedes Schutzgut, für das potenzielle Beeinträchtigungen zu erwarten sind, zunächst die relevanten Wirkfaktoren beschrieben und die geplanten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen benannt. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren und vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation der Schutzgüter werden abschließend die verbleibenden, unvermeidbaren Beeinträchtigungen abgeleitet. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 13 Gegenstand einer qualifizierten Umweltprüfung ist die Betrachtung anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans können Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden sein. Diese Eingriffe werden gemäß der §§ 4 und 4a Landschaftsgesetz (LG) NRW analysiert, quantifiziert und, sofern erforderlich, durch geeignete Maßnahmen kompensiert. Die artenschutzrechtlichen Aspekte des Vorhabens werden im Rahmen einer gesonderten Artenschutzprüfung (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2013) betrachtet. 4.2 Null-Variante und anderweitige Planungsmöglichkeiten Das Baugesetzbuch (Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a) fordert die Betrachtung der NullVariante sowie „anderweitiger Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind“. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zum Bau einer Saatgutbearbeitungshalle sowie zur Errichtung von Gewächshäusern und Stellplatzflächen. Aufgrund der erfolgreichen Zuchtsituation im Getreidebereich der WvB sind in den letzten Jahren die Anforderungen an die Qualität und Reinigungsleistungen sowie die Lagerkapazitäten der Saatgutbereitungsanlage gestiegen. Die Erfüllung der Ansprüche an eine zeitgemäße Aufbereitung des Saatgutes ist durch die vorhandene Halle nicht mehr gegeben. Die den heutigen Ansprüchen des Marktes entsprechenden technischen Einrichtungen zur Aufbereitung des Saatgutes sind innerhalb des vorhandenen baulichen Bestandes nicht unterzubringen. Innerhalb des Gutes Hovedissen stehen keine Flächen, die für die Errichtung der geplanten Halle zur Saatgutbearbeitung notwendig sind, zur Verfügung. Die Investition in eine neue Halle ist dringend und unternehmerisch zwingend geboten. Aufgrund der im Folgenden dargestellten vorhabenbezogenen Standortanforderungen kommen neben dem vom Projektträger präferierten Standort keine alternativen Standorte in Leopoldshöhe in Frage:    unmittelbare räumliche Nähe zu dem vorhandenen Betriebsstandort zusammenhängende Fläche, die Erweiterungsoptionen erlaubt unmittelbare Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz / äußere Erschließung Außerdem bietet der Standort östlich des Gutes Hovedissen die Möglichkeit einer abschnittsweisen Realisierung bzw. Erweiterung der Halle. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 14 Vor diesem Hintergrund wird ein Verzicht auf das Vorhaben (Null-Variante) der Zielstellung des Vorhabensträgers nicht gerecht. Bei einem Vorhabensverzicht könnte die aktuelle Bestandssituation mittelfristig erhalten werden. Gleichwohl würden entsprechend der vorhandenen Nachfrage die geplanten baulichen Anlagen an anderer Stelle geschaffen. 4.3 4.3.1 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit - Bestand 4.3.1.1 Schadstoffbeeinträchtigungen Vorhabensbedingte, umweltrelevante Schadstoffbeeinträchtigungen sind durch die Aufstellung des Bebauungsplans nicht zu erwarten. Es besteht kein weiterer Untersuchungsbedarf. 4.3.1.2 Schallemissionen Schallemissionen sind durch den Betrieb in der Saatgutbearbeitungshalle nicht zu erwarten. Durch den Anliegerverkehr werden im geringen Umfang zusätzliche Lärmemissionen entstehen. 4.3.1.3 Erholung Die Erholungseignung wird durch die Qualität des Landschaftsbildes bestimmt, die Erholungsnutzung ist abhängig von der Zugänglichkeit und Begehbarkeit des Landschaftsraums. Die weite und offene Ackerfläche im Plangebiet entspricht im räumlichen Zusammenhang einer durchschnittlichen Kulturlandschaft mit einem relativ geringen ästhetischen Wert. Das Plangebiet weist keine Infrastruktur für die Erholungsnutzung auf. Die nördlich des Plangebiets gelegene Straße kann nicht von Erholungssuchenden frequentiert werden. Lediglich die Feldwege, vor allem südlich des Guts Hovedissen, können von Erholungssuchenden genutzt werden. Insgesamt stellt das Plangebiet eine geringe Funktion für die landschaftsgebundene Erholungsnutzung dar. 4.3.2 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit - Konfliktanalyse 4.3.2.1 Schadstoffbeeinträchtigungen Vorhabensbedingte, umweltrelevante Schadstoffbeeinträchtigungen sind durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht zu erwarten. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 15 4.3.2.2 Schallemissionen Schallemissionen sind durch den Betrieb in der Saatgutbearbeitungshalle nicht zu erwarten. Durch den Anliegerverkehr werden im geringen Umfang zusätzliche Lärmemissionen entstehen. Da im Umfeld des Plangebiets keine empfindlichen Nutzungen vorhanden sind, sind schutzgutbezogene Beeinträchtigungen durch Schallemissionen nicht zu erwarten. 4.3.2.3 Erholung Dem Plangebiet kommt eine geringe Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung zu. Durch das Vorhaben werden offene Bereiche überbaut, die im räumlichen Zusammenhang zur vorhanden Bebauung stehen. Vorhabensbedingt wird es zu einer geringfügigen Minderung des landschaftsästhetischen Werts des Landschaftsraums kommen. Dies wird jedoch keine relevanten Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung nach sich ziehen. 4.4 Schutzgut Tiere 4.4.1 Schutzgut Tiere - Bestand Im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichts wurden keine gesonderten Erhebungen zum Schutzgut Tiere durchgeführt. Die Belange des Schutzgutes werden primär im Rahmen der Artenschutzprüfung (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2013) betrachtet. Die Auswertung des Infosystems der planungsrelevanten Arten (LANUV 2013B) weist für das betroffene Messtischblatt 3918 „Bad Salzuflen“ das Vorkommen der folgenden planungsrelevanten Tierarten in den im Plangebiet vorkommenden Lebensraumtypen aus:     11 Fledermausarten 32 Vogelarten 2 Amphibienarten 1 Reptilienart Die Auswertungen des Linfos ergaben keine Nachweise von planungsrelevanten Tierarten im Untersuchungsraum (LANUV 2013A). Die Biologische Station Kreis Lippe und die NABU/Ortsgruppe Leopoldshöhe verfügen über keine Hinweise von Artvorkommen im Untersuchungsgebiet. Dem Plangebiet wird hinsichtlich der vorkommenden Biotopstrukturen und -ausstattung eine potenzielle Eignung als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte für Offenlandarten zugesprochen. Zudem kann die Ackerfläche Vogelarten und Säugetieren als Nahrungsfläche dienen. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 4.4.2 16 Schutzgut Tiere - Konfliktanalyse Durch die Inanspruchnahme der Ackerfläche gehen potenzielle Brutstandorte für Offenlandarten verloren. Zudem verliert die Fläche ihre Funktion als Nahrungshabitat für Vögel, Fledermäuse und andere Säugetierarten. Nach Errichtung der Gebäude können Störungen in Form von Silhouettenwirkungen auf potenzielle Brutstandorte im Umfeld des Plangebiets ausgehen. Durch die geplante randliche Bepflanzung des Plangebiets werden Strukturen entstehen, die Gebüsch- und Gehölzbrütern einen Lebensraum bieten. 4.4.3 Geschützte Arten gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Die Belange des Schutzgutes werden primär im Rahmen der Artenschutzprüfung (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2013) betrachtet. Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahme im Zusammenhang mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen" eine artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigung von Arten ausgeschlossen werden kann. 4.5 Schutzgut Pflanzen Für das Plangebiet wurde durch den Verfasser eine flächendeckende Biotoptypenkartierung erstellt. Die angetroffenen Biotoptypen werden entsprechend der aktuellen Biotopkartierung Nordrhein-Westfalen (LANUV 2008A) klassifiziert. Die grafische Darstellung erfolgt im Bestandsplan im Anhang. 4.5.1 Schutzgut Pflanzen - Bestand Plangebiet Das Plangebiet befindet sich im Bereich einer Ackerfläche, auf der zum Untersuchungszeitpunkt Wintergetreide angebaut wurde. Ein geringer Teil der Ackerfläche wurde zum Untersuchungszeitpunkt bereits abgemäht. Ackerwildkräuter sind im Plangebiet kaum vorhanden. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Abb. 6 Blick auf die Ackerfläche im Plangebiet aus Richtung Osten. Im Hintergrund ist das Gut Hovedissen zu erkennen. 17 Abb. 7 Blick auf das Plangebiet aus Richtung Westen. Umgebung des Plangebiets Nördlich des Plangebiets erstrecken sich Ackerflächen mit Wintergetreide. Nordöstlich des Plangebiets und der Schackenburger Straße stockt ein Feldgehölz aus Weißdorn (Crataegus spec.), Rotem Hartriegel (Cornus sanguinea), Holunder (Sambucus nigra), Weide (Salix spec.), Hasel (Coryllus avellana), Pappeln (Populus tremula) aus starkem bis sehr starkem Baumholz und einer Silber-Weide (Salix alba) als Uraltbaum. Daran angrenzend liegt eine kleine Grünlandbrache mit Gräsern, Disteln und Brennnesseln. Östlich und südöstlich des Plangebiets ist ebenfalls Acker vorhanden, der durch den Heipker Bach begrenzt wird. Der Bach ist von einem ca. 6 m breiten, extensiven Grünlandsaum umgeben. Südlich des Plangebiets stocken am Ufer des Baches einige Gehölze wie Weiden, Kopfweiden oder Bergahorne (Acer pseudoplatanus). Südöstlich des Baches schließen wieder Ackerflächen an. Westlich des Plangebiets liegt das Gut Hovedissen mit seinen teils strukturreichen und mit älteren Gehölzen bestandenen Gärten. In einem größeren Garten stocken u.a. Obstbäume, Bergahorne, ein Amberbaum (Liquidambar styracilflua), eine Linde (Tilia cordata) aus sehr starkem Baumholz, Holunder (Sambucus nigra), Flieder (Syringa vulgaris), Rosen (Rosa spec.) und Spiersträucher (Spirea spec.). Südlich des Gutes liegt ein Teich, der zum Untersuchungszeitpunkt trocken gelegt war. Das Ufer des Teiches ist zum Teil mit Schilf (Phragmites australis), Binsen (Juncus spec.), Wasserminze (Mentha auquatica), Erlen (Alnus glutinosa) und Weiden bewachsen. Im Süden grenzt eine Fettweide an den Teich an. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Abb. 8 Gehölze entlang des Baches. Abb. 9 Kopfweide am Rande des Baches. Abb. 10 Heipker Bach südlich des Plangebiets. Abb. 11 Heipker Bach nordöstlich des Plangebiets. Abb. 12 Fläche mit Gräsern, Disteln und Brennnesseln südlich des Feldgehölzes. Abb. 13 Saum entlang des Baches. 18 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Abb. 14 Parkartiger Garten auf dem Gut Hovedissen. Abb. 15 Parkartiger Garten auf dem Gut Hovedissen. Abb. 16 Teich südlich des Gutes Hovedissen. Abb. 17 Binsen und Wasserminze am Ufer des Teiches. Abb. 18 Fettweide südlich des Teiches. 19 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 4.5.2 20 Schutzgut Pflanzen - Konfliktanalyse Im Zusammenhang mit dem Vorhaben wird es im Bereich der überbaubaren Fläche zum Verlust eines Ackers (3.1) kommen. Hierbei werden die vorhandenen Vegetationsstrukturen dauerhaft entfernt. Durch geplante Anpflanzungen von heimischen Gehölzen entstehen neue Vegetationsstrukturen im Norden und Osten des Plangebiets. 4.6 Schutzgut Boden 4.6.1 Schutzgut Boden - Bestand Im Plangebiet sind Typischer Pseudogley zum Teil Braunerde-Pseudogley und Typischer Gley, vereinzelt Gley-Braunerde und Anmoorgley verbreitet. Der Typische Gley wird im Hinblick auf das Biotopentwicklungspotenzial als schutzwürdig (Stufe 1) eingestuft. Die folgende Abbildung stellt die Verbreitung der Böden im Plangebiet dar und in der folgenden Tabelle werden die vorhandenen Böden charakterisiert (LGD 2007). 1 7 2 7 Abb. 19 Verbreitung der Böden im Plangebiet (rote Strichlinie) (LGD NRW 2007) Legende: 1: Typischer Pseudogley, zum Teil Braunerde-Pseudogley 2: Typischer Gley, vereinzelt Gley-Braunerde, vereinzelt Anmoorgley 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Tab. 2 21 Bodenvorkommen im Plangebiet (GD NRW 2007) Code/ Bodentyp L3918_S341SW3 Typischer Pseudogley zum Teil BraunerdePseudogley L3918_G332GW2 Typischer Gley, vereinzelt Gley-Braunerde, vereinzelt Anmoorgley Bodenart aus lehmiger Schluff und schluffiger Lehm Löß (Jungpleistozän) schluffiger Lehm, humos bis anmoorig, stellenweise schluffig-toniger Lehm, humos bis anmoorig Aus Bachablagerung stellenweise Kolluvium (Holozän) über aus Schutzwürdigkeit wegen sandig-tonigem Lehm, schwach steinig, stellenweise sandiger Lehm, schwach steinig, stellenwiese toniger Lehm, schwach steinig Grundmoräne (Mittelpleistozän) - - 1 Biotopentwicklungspotenzial Sand, kiesig zum Teil schluffiger Sand, zum Teil lehmiger Sand Bachablagerung (Jungpleistozän) Altlasten Im Plangebiet sind keine Altlasten vorhanden (DREES & HUESMANN 2013). 4.6.2 Schutzgut Boden - Konfliktanalyse Als natürlicher Boden sind im Plangebiet Typischer Pseudogley zum Teil Braunerde Pseudogley und Typischer-Gley, vereinzelt Gley-Braunerde, vereinzelt Anmoorgley verbreitet. Auf den zukünftig durch den Bau der Gebäude, Zufahrten und Stellplätze versiegelten Flächen kommt es zu einem vollständigen Funktionsverlust der Böden. Die Versiegelung wird zu einer dauerhaften Beeinträchtigung bzw. zum Verlust der Lebensraumfunktion für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen führen. Im Bereich der geplanten Anpflanzung ist davon auszugehen, dass die Bodenfunktion erhalten bleibt. Für Böden gilt gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) der folgende Vorsorgegrundsatz: „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Böden, welche die Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) im besonderen Maße erfüllen (§ 12 Abs. 8 Satz 1 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung), sind besonders zu schützen“. Im konkreten Fall ergibt sich die Verpflichtung, den Typischen Gley bzw. Gley-Braunerde, Anmoorgley besonders zu schützen, da diese den Kriterien nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 BBodSchG 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 22 aufgrund ihrer natürlichen Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum für Mensch, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und als Bestandteil des Naturhaushalts entsprechen. Aufgrund des hohen Biotopentwicklungspotenzials liegt für den Typischen Gley, der GleyBraunerde und dem Anmoorgley eine Einstufung als schutzwürdig vor. In § 4 Abs. 2 LBodSchG wird die folgende, generelle Prüfverpflichtung formuliert: „Bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen haben die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist“. 4.7 4.7.1 Schutzgut Wasser Schutzgut Wasser - Bestand 4.7.1.1 Teilschutzgut Grundwasser Das Plangebiet und die nähere Umgebung befinden sich nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes (IT NRW (2013). Im Plangebiet kommt der Grundwasserboden „Typischer Gley-Braunerde, vereinzelt Gley-Braunerde und Anmoorgley“ vor. Die Bodenkarte stellt für diesen Grundwasserboden Schwankungsbereiche des Grundwassers von 4 bis 8 dm unter Flur dar. 4.7.1.2 Teilschutzgut Oberflächenwasser Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Überschwemmungsgebiets. Im Plangebiet ist kein Oberflächengewässer vorhanden. Südöstlich des Plangebiets verläuft in einer Entfernung von ca. 100 m der Heipker Bach. Der Bach ist ca. 80 cm breit, verläuft geradlinig und ist überwiegend mit dichter krautiger Vegetation bewachsen. Südlich des Gutes Hovedissen befindet sich ein Teich, der von dem Heipker Bach durchflossen wird. Zum Untersuchungszeitpunkt war der Teich trocken gelegt. 4.7.2 Schutzgut Wasser - Konfliktanalyse 4.7.2.1 Teilschutzgut Grundwasser Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme können ggf. kurzfristige Absenkungen des Grundwassers erforderlich werden. Diese werden jedoch keine relevanten Umweltauswirkungen nach sich ziehen, dauerhafte Eingriffe in das Grundwasser sind nicht zu erwarten. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 23 Es kann in Abhängigkeit von der Art der Oberflächenentwässerung durch die Überbauung derzeitiger Freiflächen zu einer flächenspezifischen Verringerung der Grundwasserneubildungsrate kommen. Um die Grundwasserneubildung zu fördern, könnte die Versickerung des auf den Dachflächen anfallenden Regenwassers vorgesehen werden. 4.7.2.2 Teilschutzgut Oberflächenwasser Oberflächengewässer werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. 4.8 4.8.1 Schutzgut Klima und Luft Schutzgut Klima und Luft - Bestand Das Plangebiet liegt nördlich der Gemeinde Leopoldshöhe innerhalb einer vom Ackerbau geprägten Landschaft und kann dem Freiflächen-Klimatop zugeordnet werden. Das Freiflächen-Klimatop ist gekennzeichnet von einem starken Tages- und Jahresgang der Temperatur und Luftfeuchte sowie geringer Windströmungsbeeinflussung. Generell können Freiflächen-Klimatope Kaltluftbildungsflächen mit einer hohen lufthygienischen Bedeutung darstellen. Infolge der topographischen Gegebenheiten wird ein Kaltluftabfluss zum südlich verlaufenden Heipker Bach erfolgen. 4.8.2 Schutzgut Klima und Luft - Konfliktanalyse Durch die Überbauung und Versiegelung von Freiflächen werden diese ihre klimagünstige Ausgleichsfunktion verlieren. Auf den versiegelten Flächen wird es in der Folge zu einer Wärmeerhöhung kommen. Die Bebauung kann im geringen Umfang den Kaltluftabfluss zum Heipker Bach unterbrechen. Insgesamt sind jedoch keine relevanten Beeinträchtigungen der lokalen und regionalen klimatischen Gegebenheiten durch das Vorhaben zu erwarten. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 4.9 4.9.1 24 Schutzgut Landschaft Schutzgut Landschaft - Bestand Mit dem Schutzgut Landschaft werden die Landschaftsgestalt und das Landschaftsbild betrachtet. Das Plangebiet liegt nördlich der Gemeinde Leopoldshöhe und stellt sich als eine offene und weite Ackerfläche dar. Das Umfeld ist ebenfalls vom Ackerbau geprägt. Das Plangebiet weist ein von Westen nach Osten verlaufendes leichtes Gefälle auf (93 m ü. NN bis 98 m ü. NN) auf. Die Ackerfläche südlich des Plangebiets fällt zunächst leicht ab und steigt südlich des Baches um etwa 19 m in Richtung Süden an. Die restliche nähere Umgebung des Plangebiets weist kaum topographische Unterschiede auf. Die prägenden Elemente der Landschaft im Umfeld des Plangebiets sind das Gut Hovedissen mit seinen denkmalschutzwürdigen Gebäuden, dem parkartig gestalteten Garten, dem Teich und der Fettweide sowie der Heipker Bach mit den lückig stockenden Ufergehölzen. Diese Elemente bereichern den landschaftsästhetischen Wert des insgesamt eher strukturarmen Landschaftsraumes. Demgegenüber stellen die bestehenden Gebäude des Saatgutverarbeiteten Betriebes eine Vorbelastung des Landschaftsbildes dar. Abb. 20 Blick auf das Plangebiet aus Richtung Westen. Abb. 21 Blick auf das Plangebiet aus Richtung Norden. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Abb. 22 Blick vom Plangebiet in Richtung Norden. Abb. 23 Blick auf das Plangebiet von einer Ackerfläche südlich des Plangebiets. Abb. 24 Gebäude des Guts Hovedissen. Abb. 25 Gebäude des Guts Hovedissen. Abb. 26 Blick auf einen Gehölz bestandenen Abschnitt des Heipker Bachs. Abb. 27 Parkartiger Garten des Guts Hovedissen. 25 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 4.9.2 26 Schutzgut Landschaft - Konfliktanalyse Da die bis zu 18 m hohen Gebäude innerhalb einer offenen Landschaft errichtet werden sollen, können Blickbeziehungen aus zum Teil größerer Entfernung entstehen. Die Gebäude werden im räumlichen Zusammenhang zu bestehender Bebauung errichtet. Das Erscheinungsbild des bestehenden Saatgutverarbeitungsbetriebes wird sich durch die geplanten Gebäude und des ca. 18 m hohen Silos verstärken und den Charakter der Kulturlandschaft nachhaltig prägen. Der Charakter der offenen Landschaft wird im Plangebiet verloren gehen. Die Wahrnehmbarkeit des Vorhabens ist von der nördlich verlaufenden Schackenburger Straße, sowie den östlich und südlich gelegenen Wohnsiedlungen gegeben. Für den von Westen blickenden Betrachter werden sich auf Grund der Gebäude und Gehölze des Guts Hovedissen keine oder nur geringfügige Blickbeziehungen ergeben. Durch die geplanten Begrünungsmaßnahmen werden die Gebäude des geplanten Saatgutbetriebes in die Landschaft eingegliedert. Infolge der Höhe der geplanten Gebäude und des Silos werden die Blickbeziehungen jedoch nicht vollständig durch die Gehölze verdeckt werden. 4.10 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter Im Bereich des Plangebietes sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter vorhanden. Eine vorhabensspezifische Betroffenheit des Schutzgutes ergibt sich damit nicht. Es ist geplant, ein Fachwerkgebäude des Vorwerks zu Gut Hovedissen aus dem Jahr 1643 unter Denkmalschutz zu stellen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat die Schutzwürdigkeit bestätigt und der Ausschuss für Bildung und Kultur hat einstimmig für die Unterschutzstellung votiert (DREES & HUESMANN 2013) 4.11 Schutzgut Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen Biologische Vielfalt Der Begriff der biologischen Vielfalt oder Biodiversität steht als Sammelbegriff für die Gesamtheit der Lebensformen auf allen Organisationsebenen, von den Arten bis hin zu den Ökosystemen. Das Plangebiet mit seiner ländlichen Lage und der Ackerfläche weist in diesem Zusammenhang eine Ausstattung auf, die einer durchschnittlichen Situation der regionaltypischen Kulturlandschaft entspricht. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 27 Wechselwirkungen Zwischen den Schutzgütern im Untersuchungsgebiet bestehen komplexe Wechselwirkungen. Im Folgenden werden die relevanten Wechselwirkungen aufgezeigt. Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Naturhaushaltes im Untersuchungsgebiet berücksichtigt vielfältige Aspekte der funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern. Somit werden über den schutzgutbezogenen Ansatz die ökosystemaren Wechselwirkungen prinzipiell mit erfasst. Eine Zusammenfassung dieser möglichen schutzgutbezogenen Wechselwirkungen zeigt die nachstehende Tabelle. Tab. 3 Zusammenfassung der schutzgutbezogenen Wechselwirkungen Schutzgut/Schutzgutfunktion Menschen und menschliche Gesundheit Immissionsschutz Erholung Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern Der Mensch greift über seine Nutzungsansprüche bzw. die Wohn-, Wohnumfeldfunktion sowie die Erholungsfunktion in ökosystemare Zusammenhänge ein. Es ergibt sich eine Betroffenheit aller Schutzgüter. Pflanzen Abhängigkeit der Vegetation von den Standorteigenschaften Boden, Klima, Wasser, Biotopfunktion Menschen Biotopkomplexfunktion Pflanzen als Schadstoffakzeptor im Hinblick auf die Wirkpfade Pflanzen-Mensch, Pflanzen-Tiere Tiere Abhängigkeit der Tierwelt von der Lebensraumausstattung (Vegetation, Biotopvernet- Lebensraumfunktion zung, Boden, Klima, Wasser) Spezifische Tierarten als Indikator für die Lebensraumfunktion von Biotoptypen Boden Ökologische Bodeneigenschaften, abhängig von den geologischen, geomorphologischen, Biotopentwicklungspotenzial hydrogeologischen, vegetationskundlichen landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit und klimatischen Verhältnissen Schutzwürdigkeit von Böden, abBoden als Lebensraum für Tiere und Pflangebildet über die natürlichen Bozen denfunktionen und die ArchivfunkBoden als Schadstofftransportmedium im tion Hinblick auf die Wirkpfade Boden-Pflanze, Boden-Wasser, Boden-Mensch, Boden-Tiere Boden in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion, Grundwasserschutz) 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 28 Fortsetzung Tabelle 3 Schutzgut/Schutzgutfunktion Wasser - Bedeutung im Landschaftswasserhaushalt Lebensraumfunktion der Gewässer und Quellen potenzielle Gefährdung gegenüber Verschmutzung potenzielle Gefährdung gegenüber einer Absenkung Klima und Luft Regionalklima Geländeklima klimatische Ausgleichsfunktion lufthygienische Ausgleichsfunktion Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern Abhängigkeit der Grundwasserneubildung von klimatischen, boden- und vegetationskundlichen bzw. nutzungsbezogenen Faktoren Oberflächennahes Grundwasser in der Bedeutung als Faktor der Bodenentwicklung und als Standortfaktor für Biotope, Pflanzen und Tiere Grundwasser als Transportmedium für Schadstoffe im Wirkgefüge Wasser-Mensch Selbstreinigungskraft des Gewässers abhängig vom ökologischen Zustand Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen Geländeklima in seiner klimaphysiologischen Bedeutung für den Menschen Geländeklima als Standortfaktor für Vegetation und Tierwelt Abhängigkeit von Relief und Vegetation/Nutzung Lufthygienische Situation für den Menschen Bedeutung von Vegetationsflächen für die lufthygienische Ausgleichsfunktion Luft als Transportmedium im Hinblick auf Wirkgefüge Luft-Pflanze, Luft-Mensch Landschaft Landschaftsgestalt Landschaftsbild - Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturelemente Kulturlandschaften - Abhängigkeit der Landschaftsgestalt und des Landschaftsbildes von Landschaftsfaktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer Leit- und Orientierungsfunktion für Tiere Historischer Zeugniswert als wertgebender Faktor der Landschaftsgestalt und des Landschaftsbildes Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ wird es zum Verlust einer Ackerfläche kommen. Hierdurch gehen potenzielle Brutstandorte von Offenlandarten und potenzielle Nahrungsflächen von Säugetier- und Vogelarten verloren. Weiterhin kommt es im Bereich der versiegelten Flächen zum Verlust von Boden. Die mit der Versiegelung verbundene potenzielle Verringerung der Grundwasserneubildungsrate sowie die Veränderung der mikroklimatischen Bedingungen aufgrund des Verlustes der Freifläche stehen in einer funktionalen Beziehung, besitzen jedoch für die Bewertung der Wechselwirkungen eine geringe Relevanz. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 29 5.0 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen 5.1.1 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Menschen und menschliche Gesundheit ist nicht zu erwarten. Ein Bedarf an Maßnahmen ergibt sich nicht. 5.1.2 Schutzgut Tiere Die Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2013) zeigt, dass artenschutzrechtliche Betroffenheiten unter Berücksichtigung der folgenden Vermeidungsmaßnahme ausgeschlossen werden können. Maßnahmen zur Vermeidung des Tötens und Verletzens von Tieren Zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen von Tieren) muss folgende Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden:  5.1.3 Die Inanspruchnahme der Ackerfläche muss außerhalb der Brutzeit des Kiebitzes und der Feldlerche, also zwischen dem 01. September und dem 28. Februar, erfolgen. Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt Im Rahmen der Baumaßnahmen sowie der nachfolgenden Nutzung müssen sämtliche Maßnahmen und Aktivitäten auf die Fläche innerhalb der Baugrenze beschränkt werden. Die Vegetation außerhalb des Plangebiets ist zu schützen. Hierbei ist die DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, zu berücksichtigen. 5.1.4 Schutzgut Boden Im geringen Umfang werden hinsichtlich ihres Biotopentwicklungspotenzials schutzwürdige Typische Gleye bzw. Gley-Braunerden und Anmoorgleye in Anspruch genommen. Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben können keine Verminderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen formuliert werden. Bei Realisierung der Planung ist ein Verlust der anstehenden Bodentypen nicht zu vermeiden. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 30 Während niederschlagsreicher Perioden und direkt im Anschluss daran ist auf alle Bodenarbeiten zu verzichten. Ober- und Unterboden sollten getrennt gelagert und wieder eingebaut werden. Nach Beendigung der Baumaßnahmen sollten verdichtete Böden auf künftigen Vegetationsflächen ausreichend tief gelockert werden. Eine Beeinträchtigung natürlicher Böden in den Randbereichen ist zuverlässig zu verhindern, indem im Rahmen der Bautätigkeit die begleitenden Maßnahmen im Umfeld (z. B. Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Materialtransport) auf das Plangebiet sowie die befestigten Flächen beschränkt werden. 5.1.5 Schutzgut Wasser Die folgenden Maßnahmen sind bei der Durchführung der Bauarbeiten zu beachten:    5.1.6 keine Lagerung grundwassergefährdender Stoffe außerhalb versiegelter Flächen Gewährleistung der Dichtheit aller Behälter und Leitungen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten bei Baumaschinen und -fahrzeugen Versickerung von ggf. anfallendem Grundwasser aus Wasserhaltung Schutzgut Klima und Luft Mit dem Vorhaben sind keine relevanten lokalklimatischen Veränderungen verbunden. Ein Bedarf an Maßnahmen ergibt sich nicht. 5.1.7 Schutzgut Landschaft Die durch den Bau der Gebäude und des Silos entstehenden Sichtbeziehungen können teilweise durch die randlichen Bepflanzungen des Plangebietes aufgehoben werden. 5.1.8 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter Eine Beeinträchtigung von Kultur- und sonstigen Sachgütern ist nicht zu erwarten. Ein Bedarf an Maßnahmen ergibt sich nicht. 5.2 5.2.1 Kompensationsmaßnahmen Analyse der Eingriffsrelevanz des Vorhabens Der Bestand im Plangebiet sowie die zu erwartenden Wirkungen des Vorhabens auf die Umweltschutzgüter wurden in den vorangegangenen Abschnitten detailliert beschrieben. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 31 Entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind die nach Realisierung der ebenfalls beschriebenen Minderungsmaßnahmen verbleibenden Eingriffe in den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. „Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.“ (§ 14 Abs. 1 BNatSchG). 5.2.2 Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs Methodik Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach dem Berechnungsmodell des Landes NordrheinWestfalen „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft – Arbeitshilfe für die Bauleitplanung“ sowie der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (MSWKS & MUNLV O. J., LANUV 2008A)“. Das Bewertungsverfahren beruht auf einer Gegenüberstellung der Bestandssituation mit der Planungssituation. Grundlage für die Eingriffsbewertung ist dabei der Zustand von Natur und Landschaft zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme. Es wird zunächst der Biotopwert vor der Bebauung ermittelt (Bestandswert). Im Anschluss daran erfolgt die Berechnung des Planwertes entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Berechnung des Bestandsund des Planwertes basiert auf der folgenden Formel: Fläche x Wertfaktor der Biotoptypen = Einzelflächenwert in Biotoppunkten Aus der Differenz der Biotoppunkte des Bestandes und der Realisierung der Planung ergibt sich der Bedarf an entsprechenden Kompensationsflächen, die um diesen Differenzbetrag durch geeignete landschaftsökologische Maßnahmen aufzuwerten sind. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 32 Berechnung Bestand In der folgenden Tabelle sind die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorkommenden Biotoptypen, ihre Flächenanteile und deren Biotopwert dargestellt. Aus der Summe der Biotoppunkte wird der Biotopwert vor der Umsetzung der Planung ermittelt. Planung Für das Sonstige Sondergebiet wird eine Versiegelung von 80 % (GRZ 0,8) angenommen. Für die restlichen 20 % wird Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit < 50 % heimischen Gehölzen in Ansatz gebracht. Für die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (mit standortgerechten, heimischen Gehölzen) wird für einen 7 m breiten Streifen im Osten des Plangebiets der Biotoptyp „Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 %“ angenommen. Auf der übrigen 22 m breiten Fläche wird der Biotoptyp „Artenreiche Mähwiese, Magerwiese, -weide“ festgelegt. Für die Gehölzpflanzungen im Norden des Plangebiets bzw. entlang der Schackenburger Straße wird der Biotoptyp „Baumreihe, Baumgruppe, Alleen mit lebensraumtypischen Baumarten > 50 % und Einzelbaum, Kopfbaum lebensraumtypisch“ in Ansatz gebracht. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Tab. 4 33 Berechnung des Kompensationsflächenbedarfs für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ Flächenanteile vor der Umsetzung der Planung Code Biotopkartierung Code HA0, aci 3.1 Biotoptyp Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend Summe: Flächenanteile nach der Umsetzung der Planung Planung Code VF0 1.1 HJ, ka4 4.3 BD3 50, ta3-5 7.2 BF90, ta3-5 7.4 EA, xd1 3.5 Biotoptyp/Planung Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege, engfugiges Pflaster, Mauern etc.) Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit überwiegend fremdländischen Gehölze Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 % Baumreihe, Baumgruppe, Alleen mit lebensraumtypischen Baumarten > 50 % und Einzelbaum, Kopfbaum lebensraumtypisch Artenreiche Mähwiese, Magerwiese,weide Summe Kompensationsbedarf: 63.390 - 40.641 = 22.749 Fläche in m² 31.695 Wertfaktor 2 31.695 Fläche in m² Biotoppunkte 63.390 63.390 Wertfaktor Biotoppunkte 20.493 0 0 5.123 2 10.246 1.012 5 5.060 2.141 5 10.705 2.926 5 14.630 31.695 Es entsteht ein Kompensationsbedarf von 22.749 Biotoppunkten. 40.641 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Tab. 5 34 Berechnung des Kompensationsflächenbedarfs für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“: 1. Bauabschnitt Flächenanteile vor der Umsetzung der Planung Code Biotopkartierung Code HA0, aci 3.1 Biotoptyp Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend Summe: Flächenanteile nach der Umsetzung der Planung Planung Code VF0 1.1 HJ, ka4 4.3 BF90, ta3-5 7.4 Biotoptyp/Planung Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege, engfugiges Pflaster, Mauern etc.) Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit überwiegend fremdländischen Gehölze Baumreihe, Baumgruppe, Alleen mit lebensraumtypischen Baumarten > 50 % und Einzelbaum, Kopfbaum lebensraumtypisch Summe Kompensationsbedarf: 29.132 - 10.725= 18.407 Fläche in m² 14.566 Wertfaktor 2 14.566 Fläche in m² Biotoppunkte 29.132 29.132 Wertfaktor Biotoppunkte 10.801 0 0 2.700 2 5.400 1.065 5 5.325 14.566 10.725 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Tab. 6 35 Berechnung des Kompensationsflächenbedarfs für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“: 2. Bauabschnitt Flächenanteile vor der Umsetzung der Planung Code Biotopkartierung Code HA0, aci 3.1 Biotoptyp Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend Summe: Flächenanteile nach der Umsetzung der Planung Planung Code VF0 1.1 HJ, ka4 4.3 BF90, ta3-5 7.4 BD3,100 , ta3-5 7.2 EA, xd1 3.5 Biotoptyp/Planung Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen, Wege, engfugiges Pflaster, Mauern etc.) Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit überwiegend fremdländischen Gehölze Baumreihe, Baumgruppe, Alleen mit lebensraumtypischen Baumarten > 50 % und Einzelbaum, Kopfbaum lebensraumtypisch Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 % Artenreiche Mähwiese, Magerwiese,weide Summe Kompensationsbedarf: 34.258 – 29.916 = 4.342 5.3 Fläche in m² 17.129 Wertfaktor 2 17.129 Fläche in m² Biotoppunkte 34.258 34.258 Wertfaktor Biotoppunkte 9.692 0 0 2.423 2 4.846 1.076 5 5.380 1.012 5 5.060 2.926 5 14.630 17.129 29.916 Nachweis des Kompensationsflächenbedarfs Die Kompensationsfläche liegt südlich des Plangebiets innerhalb der Gemarkung Schuckenbaum, Flur 2, Flurstück 8 (siehe Grünflächenplan im Anhang). Entlang des Heipker Baches soll eine 5-reihige Strauchpflanzung vorgenommen werden. Außerdem ist geplant auf der zentralen Kompensationsfläche eine Baumgruppe aus drei Eschen (Fraxinus excelsior) anzupflanzen. Auf der übrigen Fläche soll eine Artenreiche Mähwiese entwickelt werden. Die Gehölzpflanzung ergänzt die am Heipker Bach vorhandenen Bäume, während das extensive Grünland mit den Grünlandflächen südwestlich des Plangebiets vernetzt wird. Hierdurch wird ein Biotopverbund hergestellt. Zwischen dem Garten und der Kompensationsfläche ist ein 3,5 m breiter Weg aus einer wassergebundenen Wegedecke geplant. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 36 Die 5-reihige Strauchpflanzung entlang des Heipker Baches soll eine breite von 10 m besitzen. Der Pflanzabstand soll ca. 1,5 m betragen. Im Kernbereich ist eine Baumgruppe mit 3 Eschen zu pflanzen. Hierbei ist ein Pflanzabstand von ca. 4 m einzuhalten. Zur Einsaat der Artenreichen Mähwiese muss die Regelsaatgutmischung (RSM) 8 in der Variante 4 verwendet werden. Die Aussaatmenge soll 5 g/m² bzw. 15 g/m² bei Erosionsgefahr betragen. Zur Pflege sind 1-3 Schnitte pro Jahr nötig. Das Mähgut muss abgeräumt werden. Für die Artenreiche Mähwiese gelten folgende Bewirtschaftungsparameter: - Verzicht auf Pflanzenschutzmittel Verzicht auf chemisch synthetische N-Düngung und Gülle Mahd ab dem 15.06. Verzicht auf Pflegeumbruch und Nachsaat Die Baumreihe im Norden des Plangebiets soll aus 18 Birken (Betula pendula) mit einem Pflanzabstand von 12 m bestehen. Zudem soll eine Grünlanduntersaat vorgenommen werden. Die 3-reihige Strauchpflanzung im Osten des Plangebiets soll eine Breite von ca. 7 m besitzen. Der Pflanzabstand der Sträucher soll 1,5 m betragen. Zudem sind 7 Birken in einem Abstand von 15 m als Überhälter zu pflanzen. Die folgenden Tabellen listen die zu verwendenden Gehölzarten und deren Anteil am Gesamtbestand auf. Tab. 7 Pflanzenliste zur Strauchpflanzung Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Qualität/Größe Haselnuss Anteil am Gesamtbestand in % 30 Coryllus avellana Crataegus laevigata Zweigriffliger Weißdorn 50 leichte Sträucher Cornus sanguinea Roter Hartriegel 5 leichte Sträucher Euonymus europea Pfaffenhütchen 5 leichte Sträucher Sambucus nigra Schwarzer Holunder 5 leichte Sträucher Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball 5 leichte Sträucher leichte Sträucher 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Tab. 8 37 Pflanzenliste zur Baumpflanzung Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Anzahl Qualität/Größe Betula pendula Sand-Birke 25 Fraxinus excelsior Esche 3 verpflanzte Heister, mit Ballen/150-200 cm verpflanzte Heister, ohne Ballen/150-200 cm Im Folgenden wird die Bilanz der Kompensationsfläche bauabschnittsweise dargestellt. 1.190 3.1 7.2 2 6 4 4.760 3.412 3.1 3.5 2 6 4 13.648 Wertsumme 18.408 Bilanz der Kompensationsmaßnahme für den 2. Bauabschnitt Maßnahmen Flächengrö2 ße in m Ersatzmaßnahme E1 Entwicklung EA, einer Artenrei1.086 xd1 chen Mähwiese Summe Summe Bauabschnitt 1 und 2 Bestandsbiotop Zielbiotop Wertsteigerung Code Zielbiotop Zielbiotopwert Tab. 10 Bestandsbiotop Wertsteigerung Ersatzmaßnahme E1 BD3, Herstellung 100, eines Gehölzta3-5 streifens Entwicklung EA, einer Artenreixd1 chen Mähwiese Summe Flächengrö2 ße in m Zielbiotopwert Maßnahmen Bestandsbiotopwert Code Bilanz der Kompensationsmaßnahme für den 1. Bauabschnitt Bestandsbiotopwert Tab. 9 3.1 3.5 2 6 4 Wertsumme 4.344 4.344 22.752 Durch das Entwickeln einer 4.468 m² großen Artenreichen Mähwiese sowie das Pflanzen eines 1.190 m² großen Gehölzstreifens wird der Kompensationsbedarf von 22.749 Biotoppunkten gedeckt. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 5.4 38 Monitoring In der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Baugesetzbuch (BauGB) wird die Beschreibung geplanter Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Umsetzung des Bebauungsplans auf die Umwelt gefordert. Im vorliegenden Fall ist ein derartiges Monitoring nicht erforderlich, da erhebliche Auswirkungen auf ökologisch hochwertige Bereiche nicht zu erwarten sind. Weiterhin birgt das geplante Vorhaben kein Risiko unvorhersehbarer, nicht im Rahmen der Umweltprüfung betrachteter Auswirkungen. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 39 6.0 Zusammenfassung Mit Inkrafttreten der Änderung des Baugesetzbuches am 20.07.2004 besteht die Verpflichtung, Bebauungspläne bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt in einer Umweltprüfung zu untersuchen. Dabei sind die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt zu ermitteln, zu bewerten und in einem Umweltbericht darzulegen. Gegenstand des Umweltberichts ist die 21. Änderung des Flächennutzungsplans und die geplante Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ in Leopoldshöhe-Hovedissen. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung der auf Gut Hovedissen ansässigen Firmen schaffen. Die Erfüllung der Ansprüche an eine zeitgemäße Aufbereitung des Saatgutes ist durch die vorhandene Halle nicht mehr gegeben. Die den heutigen Ansprüchen des Marktes entsprechenden technischen Einrichtungen zur Aufbereitung des Saatgutes sind innerhalb des vorhandenen baulichen Bestandes nicht unterzubringen. Innerhalb des Gutes Hovedissen stehen keine Flächen zur Verfügung, die für die Errichtung der geplanten Halle zur Saatgutbearbeitung notwendig sind. Außerdem bietet der Standort östlich des Gutes Hovedissen die Möglichkeit einer abschnittsweisen Realisierung bzw. Erweiterung der Halle. Die Investition in eine neue Halle ist dringend und unternehmerisch zwingend geboten. Zur Realisierung des Vorhabens soll das Plangebiet als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Verarbeitung und Züchtung von Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten“ festgesetzt werden. In den nördlichen und östlichen Randbereichen ist die Ausweisung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorgesehen. Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 3,17 ha. In einer Bestandsermittlung wurden im Zuge der Umweltprüfung für die potenziell betroffenen Schutzgüter die Aspekte der bestehenden Umweltsituation im Plangebiet ermittelt und bewertet. Dazu ist eine Ortsbegehung durchgeführt und die einschlägige Literatur ausgewertet worden. Anhand der ermittelten Bestandssituation im Untersuchungsgebiet ist es möglich, die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen, zu prognostizieren und den Umfang und die Erheblichkeit dieser Wirkungen abzuschätzen. Gemäß den Vorgaben des BauGB § 1 (6) werden im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter geprüft: 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht          40 Menschen und menschliche Gesundheit Tiere Pflanzen Boden Wasser Klima und Luft Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen Zusammenfassend wird deutlich, dass von dem Vorhaben primär Wirkungen auf die Schutzgüter Boden, Pflanzen, Tiere und Landschaftsbild ausgehen. Relevante Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Wasser, Klima und Luft sowie Kulturund sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten. Es wurden spezifische Maßnahmen zur Minderung der Wirkungen des Vorhabens benannt. Auch nach deren Umsetzung verbleiben Eingriffe in Natur und Landschaft, für deren Ausgleich auf der Basis des Berechnungsmodells des Landes Nordrhein-Westfalen „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft – Arbeitshilfe für die Bauleitplanung“ sowie der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (MSWKS & MUNLV O. J., LANUV 2008A)“ eine erforderliche Biotopwertverbesserung von 22.749 Werteinheiten ermittelt wurde. Die Kompensationsfläche liegt südlich des Sondergebiets innerhalb der Gemarkung Schuckenbaum, Flur 2, Flurstück 8 (siehe Grünflächenplan im Anhang). Auf der Kompensationsfläche soll eine artenreiche Mähwiese mit einer Eschengruppe sowie ein bachbegleitender Gehölzstreifen angelegt werden. Durch das Entwickeln einer 4.468 m² großen Artenreichen Mähwiese sowie das Pflanzen eines 1.190 m² großen Gehölzstreifens wird der Kompensationsbedarf von 22.749 Biotoppunkten gedeckt. Bielefeld, im November 2013 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 41 7.0 Quellenverzeichnis DREES & HUESMANN (2013): Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“. Drees & Huesmann Planer. Bielefeld. HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR (2013): Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung. Höke Landschaftsarchitektur. Bielefeld. IT NRW (2013): Information und Technik Nordrhein-Westfalen. Geoserver NRW. (WWWSeite) http://www.gis4.nrw.de/DienstelisteInternet/ Zugriff: 09.07.2013, 12:20 Uhr MESZ KREIS LIPPE (2001): Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen Nord“. Detmold. LANUV (2008A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen. Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung. Recklinghausen. LANUV (2008B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen. Grundlagen der Eingriffsregelung. Recklinghausen. LANUV (2013A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf (WWW-Seite) http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm. Zugriff: 04.10.2013, 14:00 MEZ. LANUV (2013B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite) http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/3818 Zugriff: 22.04.2013, 14:45 MEZ. LGD NRW (2007): Landesbetrieb Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen. Auskunftssystem BK 50. Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld. MSWKS & MUNLV (o.J): Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Gemeindliches Ausgleichskonzept: Ausgleichsplanung, Ausgleichspool, Ökokonto. Arbeitshilfe für die Bauleitplanung. Düsseldorf. 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht 21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht Anlagen Karte: Bestand der Biotoptypen, Maßstab 1:1.500 Plan: Grünflächenplan, Maßstab 1:1.000