Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,5 MB
Datum
19.12.2013
Erstellt
08.11.13, 21:16
Aktualisiert
08.11.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
21. Änderung des Flächennutzungsplans und
Aufstellung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“
der Gemeinde Leopoldshöhe
- Umweltbericht -
Auftraggeber:
Hermann Graf von der Schulenburg
Hovedisser Straße 92
33818 Leopoldshöhe
Verfasser:
Inhalt
Umweltbericht
Kartenwerke und Pläne als Anlage
-
Karte: Bestand der Biotoptypen, Maßstab 1:1.500
-
Plan: Grünflächenplan, Maßstab 1:1.000
Auftraggeber
Hermann Graf von der Schulenburg
Hovedisser Straße 92
33818 Leopoldshöhe
Verfasser
Projektbearbeitung
B.Eng. Bastian Löckener
B.Eng. Landschaftsentwicklung
Dipl.-Ing. Stefan Höke
Landschaftsarchitekt I BDLA
Umweltbericht
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
Inhaltsverzeichnis
1.0
2.0
Einführung und Anlass ............................................................................................ 1
Vorhabensbeschreibung und Methodik .................................................................. 3
2.1
Vorhabensbeschreibung ......................................................................................... 3
2.2
Bestandssituation .................................................................................................... 6
2.3
Wirkfaktoren des Vorhabens ................................................................................... 7
3.0
Grundstruktur des Untersuchungsraumes ............................................................. 9
3.1
Das Untersuchungsgebiet ....................................................................................... 9
3.2
Geografische und politische Lage ........................................................................... 9
3.3
Fachplanungen und Schutzgebiete ......................................................................... 9
3.3.1
Regionalplanung .............................................................................................. 9
3.3.2
Bauleitplanung ................................................................................................. 9
3.3.3
Naturschutzfachliche Planungen .....................................................................10
4.0
Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der vorhandenen
Umweltsituation sowie Konfliktanalyse ............................................................................12
4.1
Methodik ................................................................................................................12
4.2
Null-Variante und anderweitige Planungsmöglichkeiten .........................................13
4.3
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ...............................................14
4.3.1
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit - Bestand ........................14
4.3.1.1
Schadstoffbeeinträchtigungen ..................................................................14
4.3.1.2
Schallemissionen .....................................................................................14
4.3.1.3
Erholung ..................................................................................................14
4.3.2
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit - Konfliktanalyse .............14
4.3.2.1
Schadstoffbeeinträchtigungen ..................................................................14
4.3.2.2
Schallemissionen .....................................................................................15
4.3.2.3
Erholung ..................................................................................................15
4.4
Schutzgut Tiere ......................................................................................................15
4.4.1
Schutzgut Tiere - Bestand ...............................................................................15
4.4.2
Schutzgut Tiere - Konfliktanalyse ....................................................................16
4.4.3
Geschützte Arten gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ......................16
4.5
Schutzgut Pflanzen ................................................................................................16
4.5.1
Schutzgut Pflanzen - Bestand .........................................................................16
4.5.2
Schutzgut Pflanzen - Konfliktanalyse ..............................................................20
4.6
Schutzgut Boden ....................................................................................................20
4.6.1
Schutzgut Boden - Bestand .............................................................................20
4.6.2
Schutzgut Boden - Konfliktanalyse ..................................................................21
4.7
Schutzgut Wasser ..................................................................................................22
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
4.7.1
Schutzgut Wasser - Bestand ...........................................................................22
4.7.1.1
Teilschutzgut Grundwasser ......................................................................22
4.7.1.2
Teilschutzgut Oberflächenwasser ............................................................22
4.7.2
Schutzgut Wasser - Konfliktanalyse ................................................................22
4.7.2.1
Teilschutzgut Grundwasser ......................................................................22
4.7.2.2
Teilschutzgut Oberflächenwasser ............................................................23
4.8
Schutzgut Klima und Luft .......................................................................................23
4.8.1
Schutzgut Klima und Luft - Bestand ................................................................23
4.8.2
Schutzgut Klima und Luft - Konfliktanalyse......................................................23
4.9
Schutzgut Landschaft .............................................................................................24
4.9.1
Schutzgut Landschaft - Bestand ......................................................................24
4.9.2
Schutzgut Landschaft - Konfliktanalyse ...........................................................26
4.10 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter ...............................................................26
4.11 Schutzgut Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen ...........................................26
5.0
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ...............................29
5.1
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen .............29
5.1.1
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ........................................29
5.1.2
Schutzgut Tiere ...............................................................................................29
5.1.3
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt ....................................................29
5.1.4
Schutzgut Boden .............................................................................................29
5.1.5
Schutzgut Wasser ...........................................................................................30
5.1.6
Schutzgut Klima und Luft ................................................................................30
5.1.7
Schutzgut Landschaft ......................................................................................30
5.1.8
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter ........................................................30
5.2
Kompensationsmaßnahmen...................................................................................30
5.2.1
Analyse der Eingriffsrelevanz des Vorhabens .................................................30
5.2.2
Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs .................................................31
5.3
Nachweis des Kompensationsflächenbedarfs ........................................................35
5.4
Monitoring ..............................................................................................................38
6.0
Zusammenfassung ..................................................................................................39
7.0
Quellenverzeichnis ..................................................................................................41
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
1
1.0 Einführung und Anlass
Gegenstand des Umweltberichts ist die 21. Änderung des Flächennutzugsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ in Leopoldshöhe. Um dem Entwicklungsgebot des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes zu
entsprechen, erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB die 21. Änderung des Flächennutzungsplans.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zum Bau einer Saatgutbearbeitungshalle sowie zur Errichtung von Gewächshäusern und
Stellplatzflächen. Die Flächen sollen als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung
„Verarbeitung und Züchtung von Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten" im Bebauungsplan
festgesetzt werden.
Abb. 1
Lage des Plangebiets (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:25:000.
Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in dem hiermit vorgelegten Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet dabei gemäß § 2a BauGB einen Teil der
Planbegründung, und ist bei der Abwägung dementsprechend zu berücksichtigen.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
2
Die Methodik der Umweltprüfung folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a
Baugesetzbuch (BauGB).
Der Umweltbericht wird wie folgt gegliedert:
Beschreibung der Veranlassung und der Aufgabenstellung
Analyse der Grundstruktur des Untersuchungsraumes
Bestandsanalyse durch schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation
Konfliktanalyse des Vorhabens
Darstellung von Maßnahmen zur Minderung und Kompensation von Beeinträchtigungen
Zusammenfassung
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
3
2.0 Vorhabensbeschreibung und Methodik
2.1
Vorhabensbeschreibung
Das ca. 3,17 ha große Plangebiet liegt auf einer Ackerfläche nördlich der Gemeinde Leopoldshöhe im Kreis Lippe, Regierungsbezirk Detmold. Die nördliche Grenze des Geltungsbereiches wird durch die Schackenburger Straße gebildet. Im Westen wird das Plangebiet
durch das Gut Hovedissen begrenzt. Östlich und südlich schließen sich Ackerflächen an das
Plangebiet an.
Flächennutzungsplanänderung
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe weist das Plangebiet als
„Flächen für die Landwirtschaft“ aus. Im Rahmen der 21. Änderung des Flächennutzungsplans soll die Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche, Zweckbestimmung: Verarbeitung und Züchtung von Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten“ geändert werden (DREES & HUESMANN 2013).
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan setzt für den Großteil des Geltungsbereichs ein „Sonstiges Sondergebiet“ gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Verarbeitung und Züchtung von Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten“ und einer Grundflächenzahl von 0,8 in einer abweichenden Bauweise fest. In Abweichung von der offenen Bauweise sind Gebäudelängen von über
50 m zulässig (DREES & HUESMANN 2013).
Es ist geplant, den Bebauungsplan in zwei Bauabschnitten zu realisieren. Der 1. Bauabschnitt umfasst die westlichen Teilbereiche und der 2. Bauabschnitt den östlichen Bereich.
Das Sondergebiet ist in Sondergebiet 1 (SO 1) und Sondergebiet 2 (SO 2) unterteilt. SO 1
bildet den nördlichen Teil des Plangebiets. Die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt hier
überwiegend 12 m. Im Nordwesten und Südwesten sind kleine Teilbereiche mit Gebäudehöhen von 18 m bzw. 13 m zulässig. Die Dachform wird als geneigtes Dach festgesetzt. Die
Dachneigung darf maximal 25° betragen (DREES & HUESMANN 2013).
Folgende Nutzungen sind im SO1 zulässig (DREES & HUESMANN 2013):
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
4
Gebäude und Anlagen zur Annahme, Verarbeitung, Aufbereitung sowie Abgabe von
Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten
Anlagen zum Aufstellen und der Instandhaltung von Maschinen und Geräten sowie
zur Lagerung und Abfüllung von Betriebsmitteln / landwirtschaftlichen Erzeugnissen
und Saatgut
Silos
freie und überdachte Lagerplätze
freie Stellplätze
Im SO2 sind Gebäudehöhen bis 6 m zulässig. Als Dachform ist ein geneigtes Dach oder ein
Flachdach zulässig. Die Dachneigung darf maximal 25° betragen (DREES & HUESMANN
2013).
Folgende Nutzungen sind im SO2 zulässig (DREES & HUESMANN 2013):
Gewächshäuser
Büro- und Verwaltungsgebäude
freie Stellplätze
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzungen von Baugrenzen
gem. § 23 Abs. 3 BauNVO definiert.
Straßenverkehrsflächen werden innerhalb des Plangebiets nicht ausgewiesen. Der Bereich
westlich und südlich der überbaubaren Grundstücksfläche wird als „Fläche für Stellplätze
sowie für Zu- und Umfahrten" festgesetzt.
Entlang der Schackenburger Straße und der östlichen Plangebietsgrenze sind „Flächen zum
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" gem. § 9 Abs. 1 Ziffer
25a BauGB festgesetzt. Östlich des 1. Bauabschnittes wird zunächst ein „Ortsrand auf Zeit"
entstehen, der zunächst den 1. Bauabschnitt begrenzen wird und nach Abschluss des
2. Bauabschnitts nach Osten im gleichen Umfang verlagert wird. (DREES & HUESMANN 2013).
Die Kompensationsfläche liegt südlich des Sondergebiets (siehe Grünflächenplan im Anhang).
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der
Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
Abb. 2
Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde
Leopoldshöhe (DREES & HUESMANN 2013).
5
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
2.2
6
Bestandssituation
Das Plangebiet befindet sich auf einer Ackerfläche, auf der zum Untersuchungszeitpunkt
Wintergetreide angebaut wurde. Im Norden wird das Plangebiet durch die Schackenburger
Straße begrenzt. Nördlich der Schackenburger Straße erstrecken sich weitere Ackerflächen.
Nordöstlich des Plangebiets und der Schackenburger Straße stockt ein Feldgehölz an das
sich südlich eine kleine Grünlandbrache anschließt. Östlich und südöstlich des Plangebiets
sind ebenfalls Ackerflächen vorhanden. Südlich der Ackerflächen verläuft der Heipker Bach,
der durch einen ca. 6 m breiten, extensiv genutzten Grünlandsaum umgeben ist. Im südlichen Abschnitt stocken am Ufer des Baches einige Gehölze. Westlich des Plangebiets liegt
das Gut Hovedissen mit seinen teils strukturreichen und mit älteren Gehölzen bestandenen
Gärten. Südlich des Gutes liegt ein Teich, der zum Untersuchungszeitpunkt trocken gelegt
war. Im Süden grenzt eine Fettweide an den Teich an.
Abb. 3
Grenze des Bebauungsplangebietes (rote Strichlinie) in der Gemeinde Leopoldshöhe auf
Basis des Luftbildes.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
2.3
7
Wirkfaktoren des Vorhabens
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergeben sich die folgenden Wirkungen:
Inanspruchnahme eines Ackers
Errichtung von baulichen Anlagen
Bau von Stellplatzflächen und Zufahrten
Neben der bau- und anlagebedingten Inanspruchnahme bzw. Nutzungsänderung der Grundfläche können von dem Vorhaben optische und akustische Störwirkungen durch die Nutzung
des Betriebsgeländes ausgehen.
Hinsichtlich der Beurteilung der vorhabensbedingten Wirkfaktoren ist die Vorbelastung durch
den derzeitigen Betrieb auf dem Gut Hovedissen zu berücksichtigen.
Weiterhin können durch die Silhouettenwirkung der Gebäude optische Störwirkungen sowie
Wirkungen auf das Landschaftsbild entstehen.
In der folgenden Tabelle werden alle denkbaren Wirkungen des Vorhabens als potenzielle
Wirkfaktoren zusammengestellt.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
Tab. 1
8
Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplans
und der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“
Maßnahme
Wirkfaktor
Auswirkung
betroffene
Schutzgüter
Bodenverdichtungen,
Bodenabtrag und Veränderung des (natürlichen)
Bodenaufbaus.
Lebensraumverlust/
-degeneration
Tiere
Pflanzen
Bodendegeneration und Verdichtung/Veränderung
Boden
Entfernung von krautiger
Vegetation
Lebensraumverlust/
-degeneration
Pflanzen
Tiere
Lärmemissionen durch
den Baubetrieb,
stoffliche Emissionen
durch den Baubetrieb
Störung von Menschen und Tieren
Menschen
Tiere
Boden
Wasser
Luft
Versiegelung und Teilversiegelung von Bodenflächen
Nachhaltiger Lebensraumverlust
Baubedingt
Bauphase der
Infrastruktur und
der baulichen
Anlagen
Baustellenbetrieb
ggf. stoffliche Einträge in die Luft,
in den Boden und in das Grundwasser
Anlagebedingt
Schaffung von
baulichen Anlagen, Zufahrten
und Stellplatzflächen
Gebäudeneubau
Veränderung der Standortverhältnisse
Tiere
Pflanzen
Nachhaltiger Verlust von Boden
Boden
Anfall von Niederschlagswasser auf den
überbauten Flächen
Ggf. Verringerung der Grundwasserneubildungsrate
Wasser
Visuelle Beeinträchtigung
Veränderung des Landschaftsbildes
Menschen
Tiere
Silhouettenwirkung
Betriebsbedingt
Nutzung des
Betriebsgeländes, ggf. leicht
erhöhter KFZVerkehr
Lärmemission durch Betrieb auf dem neuen Betriebsgelände
Störung von Menschen und Tieren durch Lärm
Menschen
Tiere
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
9
3.0 Grundstruktur des Untersuchungsraumes
3.1
Das Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet umfasst den ca. 3,17 ha großen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“. In die Betrachtung einbezogen werden angrenzende Flächen, sofern diese für die Aspekte der Umweltprüfung
relevant sind.
3.2
Geografische und politische Lage
Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Leopoldshöhe, Kreis Lippe, Regierungsbezirk Detmold.
3.3
3.3.1
Fachplanungen und Schutzgebiete
Regionalplanung
Der Gebietsentwicklungsplan (Regionalplan) für den Regierungsbezirk Detmold - Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld - weist das Plangebiet zurzeit als „Allgemeinen Freiraum- und
Agrarbereich" aus. Zur Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung wird gem.
§ 34 Landesplanungsgesetz (LPIG) bei der Bezirksplanungsbehörde der Bezirksregierung
Detmold eine entsprechende Anfrage im Bauleitplanungsverfahren gestellt werden (DREES &
HUESMANN 2013).
3.3.2
Bauleitplanung
Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe stellt das Plangebiet als
„Flächen für die Landwirtschaft“ dar (DREES & HUESMANN 2013).
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
Abb. 4
3.3.3
10
Lage des Plangebiets (Kreis) im Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe
(aus DREES & HUESMANN 2013).
Naturschutzfachliche Planungen
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen Nord“ des Kreises Lippe (KREIS LIPPE 2001).
Landschaftsschutzgebiet
Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets 2.2-01 „Bielefelder
Osning mit Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland als
großflächiges Gebiet“. Südlich an das Gut Hovedissen grenzt das Landschaftsschutzgebiet
2.2.-05 „Heipker Bach“ an (KREIS LIPPE 2001).
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
11
L 2.2-01
7
L 2.2-05
7
Abb. 5
Darstellung der Landschaftsschutzgebiete (hellgrün: LSG, dunkelgrün: LSG mit besonderen
Festsetzungen, rote Strichlinie: Plangebiet) (KREIS LIPPE 2001).
Das Plangebiet sowie die nähere Umgebung (ca. 400 m) liegen nicht innerhalb von FFH-,
Vogelschutz- oder Naturschutzgebieten. Außerdem sind im Plangebiet und der näheren Umgebung keine gesetzlich geschützten Biotope oder Biotopkatasterflächen vorhanden (LANUV
2013A).
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
12
4.0 Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation sowie Konfliktanalyse
4.1
Methodik
Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation
Im Rahmen der Bestandsermittlung wird im Folgenden die bestehende Umweltsituation im
Bereich des Plangebiets ermittelt und bewertet. Dazu wurden Informationen bei den Fachbehörden eingeholt und die vorliegenden Informationen aus Datenbanken und aus der Literatur ausgewertet. Das Plangebiet und dessen Umfeld wurden am 27.06.2013 begangen. Im
Plangebiet sind die Biotoptypen flächendeckend erfasst worden.
Anhand der ermittelten Bestandssituation im Untersuchungsraum ist es möglich, die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen, zu prognostizieren und den Umfang
und die Erheblichkeit dieser Wirkungen abzuschätzen (vgl. Kapitel 5).
Gemäß den Vorgaben des BauGB § 1 (6) sind im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter zu prüfen:
Menschen und menschliche Gesundheit
Tiere
Pflanzen
Boden
Wasser
Klima und Luft
Landschaft
Kultur- und sonstige Sachgüter
Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
Konfliktanalyse
Ziel der Konfliktanalyse ist es, die mit dem geplanten Vorhaben verbundenen unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Schutzgüter zu erarbeiten. Dazu werden für jedes Schutzgut, für
das potenzielle Beeinträchtigungen zu erwarten sind, zunächst die relevanten Wirkfaktoren
beschrieben und die geplanten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen benannt. Unter
Berücksichtigung dieser Faktoren und vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation der
Schutzgüter werden abschließend die verbleibenden, unvermeidbaren Beeinträchtigungen
abgeleitet.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
13
Gegenstand einer qualifizierten Umweltprüfung ist die Betrachtung anderweitiger Planungsmöglichkeiten.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans können Eingriffe in den Naturhaushalt und das
Landschaftsbild verbunden sein. Diese Eingriffe werden gemäß der §§ 4 und 4a Landschaftsgesetz (LG) NRW analysiert, quantifiziert und, sofern erforderlich, durch geeignete
Maßnahmen kompensiert.
Die artenschutzrechtlichen Aspekte des Vorhabens werden im Rahmen einer gesonderten
Artenschutzprüfung (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2013) betrachtet.
4.2
Null-Variante und anderweitige Planungsmöglichkeiten
Das Baugesetzbuch (Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a) fordert die Betrachtung der NullVariante sowie „anderweitiger Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche
Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind“.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zum Bau einer Saatgutbearbeitungshalle sowie zur Errichtung von Gewächshäusern und
Stellplatzflächen. Aufgrund der erfolgreichen Zuchtsituation im Getreidebereich der WvB sind
in den letzten Jahren die Anforderungen an die Qualität und Reinigungsleistungen sowie die
Lagerkapazitäten der Saatgutbereitungsanlage gestiegen. Die Erfüllung der Ansprüche an
eine zeitgemäße Aufbereitung des Saatgutes ist durch die vorhandene Halle nicht mehr gegeben. Die den heutigen Ansprüchen des Marktes entsprechenden technischen Einrichtungen zur Aufbereitung des Saatgutes sind innerhalb des vorhandenen baulichen Bestandes
nicht unterzubringen. Innerhalb des Gutes Hovedissen stehen keine Flächen, die für die Errichtung der geplanten Halle zur Saatgutbearbeitung notwendig sind, zur Verfügung. Die
Investition in eine neue Halle ist dringend und unternehmerisch zwingend geboten.
Aufgrund der im Folgenden dargestellten vorhabenbezogenen Standortanforderungen kommen neben dem vom Projektträger präferierten Standort keine alternativen Standorte in Leopoldshöhe in Frage:
unmittelbare räumliche Nähe zu dem vorhandenen Betriebsstandort
zusammenhängende Fläche, die Erweiterungsoptionen erlaubt
unmittelbare Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz / äußere Erschließung
Außerdem bietet der Standort östlich des Gutes Hovedissen die Möglichkeit einer abschnittsweisen Realisierung bzw. Erweiterung der Halle.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
14
Vor diesem Hintergrund wird ein Verzicht auf das Vorhaben (Null-Variante) der Zielstellung
des Vorhabensträgers nicht gerecht. Bei einem Vorhabensverzicht könnte die aktuelle Bestandssituation mittelfristig erhalten werden. Gleichwohl würden entsprechend der vorhandenen Nachfrage die geplanten baulichen Anlagen an anderer Stelle geschaffen.
4.3
4.3.1
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit - Bestand
4.3.1.1 Schadstoffbeeinträchtigungen
Vorhabensbedingte, umweltrelevante Schadstoffbeeinträchtigungen sind durch die Aufstellung des Bebauungsplans nicht zu erwarten. Es besteht kein weiterer Untersuchungsbedarf.
4.3.1.2 Schallemissionen
Schallemissionen sind durch den Betrieb in der Saatgutbearbeitungshalle nicht zu erwarten.
Durch den Anliegerverkehr werden im geringen Umfang zusätzliche Lärmemissionen entstehen.
4.3.1.3 Erholung
Die Erholungseignung wird durch die Qualität des Landschaftsbildes bestimmt, die Erholungsnutzung ist abhängig von der Zugänglichkeit und Begehbarkeit des Landschaftsraums.
Die weite und offene Ackerfläche im Plangebiet entspricht im räumlichen Zusammenhang
einer durchschnittlichen Kulturlandschaft mit einem relativ geringen ästhetischen Wert.
Das Plangebiet weist keine Infrastruktur für die Erholungsnutzung auf. Die nördlich des
Plangebiets gelegene Straße kann nicht von Erholungssuchenden frequentiert werden. Lediglich die Feldwege, vor allem südlich des Guts Hovedissen, können von Erholungssuchenden genutzt werden. Insgesamt stellt das Plangebiet eine geringe Funktion für die landschaftsgebundene Erholungsnutzung dar.
4.3.2
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit - Konfliktanalyse
4.3.2.1 Schadstoffbeeinträchtigungen
Vorhabensbedingte, umweltrelevante Schadstoffbeeinträchtigungen sind durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht zu erwarten.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
15
4.3.2.2 Schallemissionen
Schallemissionen sind durch den Betrieb in der Saatgutbearbeitungshalle nicht zu erwarten.
Durch den Anliegerverkehr werden im geringen Umfang zusätzliche Lärmemissionen entstehen. Da im Umfeld des Plangebiets keine empfindlichen Nutzungen vorhanden sind, sind
schutzgutbezogene Beeinträchtigungen durch Schallemissionen nicht zu erwarten.
4.3.2.3 Erholung
Dem Plangebiet kommt eine geringe Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung zu.
Durch das Vorhaben werden offene Bereiche überbaut, die im räumlichen Zusammenhang
zur vorhanden Bebauung stehen. Vorhabensbedingt wird es zu einer geringfügigen Minderung des landschaftsästhetischen Werts des Landschaftsraums kommen. Dies wird jedoch
keine relevanten Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung nach sich ziehen.
4.4
Schutzgut Tiere
4.4.1
Schutzgut Tiere - Bestand
Im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichts wurden keine gesonderten Erhebungen
zum Schutzgut Tiere durchgeführt. Die Belange des Schutzgutes werden primär im Rahmen
der Artenschutzprüfung (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2013) betrachtet.
Die Auswertung des Infosystems der planungsrelevanten Arten (LANUV 2013B) weist für das
betroffene Messtischblatt 3918 „Bad Salzuflen“ das Vorkommen der folgenden planungsrelevanten Tierarten in den im Plangebiet vorkommenden Lebensraumtypen aus:
11 Fledermausarten
32 Vogelarten
2 Amphibienarten
1 Reptilienart
Die Auswertungen des Linfos ergaben keine Nachweise von planungsrelevanten Tierarten
im Untersuchungsraum (LANUV 2013A).
Die Biologische Station Kreis Lippe und die NABU/Ortsgruppe Leopoldshöhe verfügen über
keine Hinweise von Artvorkommen im Untersuchungsgebiet.
Dem Plangebiet wird hinsichtlich der vorkommenden Biotopstrukturen und -ausstattung eine
potenzielle Eignung als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte für Offenlandarten zugesprochen.
Zudem kann die Ackerfläche Vogelarten und Säugetieren als Nahrungsfläche dienen.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
4.4.2
16
Schutzgut Tiere - Konfliktanalyse
Durch die Inanspruchnahme der Ackerfläche gehen potenzielle Brutstandorte für Offenlandarten verloren. Zudem verliert die Fläche ihre Funktion als Nahrungshabitat für Vögel, Fledermäuse und andere Säugetierarten. Nach Errichtung der Gebäude können Störungen in
Form von Silhouettenwirkungen auf potenzielle Brutstandorte im Umfeld des Plangebiets
ausgehen.
Durch die geplante randliche Bepflanzung des Plangebiets werden Strukturen entstehen, die
Gebüsch- und Gehölzbrütern einen Lebensraum bieten.
4.4.3
Geschützte Arten gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Die Belange des Schutzgutes werden primär im Rahmen der Artenschutzprüfung (HÖKE
LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2013) betrachtet. Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter
Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahme im Zusammenhang mit der 21.
Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen" eine artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigung von Arten ausgeschlossen werden kann.
4.5
Schutzgut Pflanzen
Für das Plangebiet wurde durch den Verfasser eine flächendeckende Biotoptypenkartierung
erstellt. Die angetroffenen Biotoptypen werden entsprechend der aktuellen Biotopkartierung
Nordrhein-Westfalen (LANUV 2008A) klassifiziert. Die grafische Darstellung erfolgt im Bestandsplan im Anhang.
4.5.1
Schutzgut Pflanzen - Bestand
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich im Bereich einer Ackerfläche, auf der zum Untersuchungszeitpunkt Wintergetreide angebaut wurde. Ein geringer Teil der Ackerfläche wurde zum Untersuchungszeitpunkt bereits abgemäht. Ackerwildkräuter sind im Plangebiet kaum vorhanden.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
Abb. 6 Blick auf die Ackerfläche im Plangebiet aus Richtung Osten. Im Hintergrund ist das Gut Hovedissen zu erkennen.
17
Abb. 7 Blick auf das Plangebiet aus Richtung
Westen.
Umgebung des Plangebiets
Nördlich des Plangebiets erstrecken sich Ackerflächen mit Wintergetreide. Nordöstlich des
Plangebiets und der Schackenburger Straße stockt ein Feldgehölz aus Weißdorn (Crataegus
spec.), Rotem Hartriegel (Cornus sanguinea), Holunder (Sambucus nigra), Weide (Salix
spec.), Hasel (Coryllus avellana), Pappeln (Populus tremula) aus starkem bis sehr starkem
Baumholz und einer Silber-Weide (Salix alba) als Uraltbaum. Daran angrenzend liegt eine
kleine Grünlandbrache mit Gräsern, Disteln und Brennnesseln. Östlich und südöstlich des
Plangebiets ist ebenfalls Acker vorhanden, der durch den Heipker Bach begrenzt wird. Der
Bach ist von einem ca. 6 m breiten, extensiven Grünlandsaum umgeben. Südlich des Plangebiets stocken am Ufer des Baches einige Gehölze wie Weiden, Kopfweiden oder Bergahorne (Acer pseudoplatanus). Südöstlich des Baches schließen wieder Ackerflächen an.
Westlich des Plangebiets liegt das Gut Hovedissen mit seinen teils strukturreichen und mit
älteren Gehölzen bestandenen Gärten. In einem größeren Garten stocken u.a. Obstbäume,
Bergahorne, ein Amberbaum (Liquidambar styracilflua), eine Linde (Tilia cordata) aus sehr
starkem Baumholz, Holunder (Sambucus nigra), Flieder (Syringa vulgaris), Rosen (Rosa
spec.) und Spiersträucher (Spirea spec.). Südlich des Gutes liegt ein Teich, der zum Untersuchungszeitpunkt trocken gelegt war. Das Ufer des Teiches ist zum Teil mit Schilf (Phragmites australis), Binsen (Juncus spec.), Wasserminze (Mentha auquatica), Erlen (Alnus glutinosa) und Weiden bewachsen. Im Süden grenzt eine Fettweide an den Teich an.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
Abb. 8 Gehölze entlang des Baches.
Abb. 9 Kopfweide am Rande des Baches.
Abb. 10 Heipker Bach südlich des Plangebiets.
Abb. 11 Heipker Bach nordöstlich des Plangebiets.
Abb. 12 Fläche mit Gräsern, Disteln und
Brennnesseln südlich des Feldgehölzes.
Abb. 13 Saum entlang des Baches.
18
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
Abb. 14 Parkartiger Garten auf dem Gut
Hovedissen.
Abb. 15 Parkartiger Garten auf dem Gut
Hovedissen.
Abb. 16 Teich südlich des Gutes Hovedissen.
Abb. 17 Binsen und Wasserminze am Ufer
des Teiches.
Abb. 18 Fettweide südlich des Teiches.
19
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
4.5.2
20
Schutzgut Pflanzen - Konfliktanalyse
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben wird es im Bereich der überbaubaren Fläche zum
Verlust eines Ackers (3.1) kommen. Hierbei werden die vorhandenen Vegetationsstrukturen
dauerhaft entfernt. Durch geplante Anpflanzungen von heimischen Gehölzen entstehen neue
Vegetationsstrukturen im Norden und Osten des Plangebiets.
4.6
Schutzgut Boden
4.6.1
Schutzgut Boden - Bestand
Im Plangebiet sind Typischer Pseudogley zum Teil Braunerde-Pseudogley und Typischer
Gley, vereinzelt Gley-Braunerde und Anmoorgley verbreitet. Der Typische Gley wird im Hinblick auf das Biotopentwicklungspotenzial als schutzwürdig (Stufe 1) eingestuft. Die folgende
Abbildung stellt die Verbreitung der Böden im Plangebiet dar und in der folgenden Tabelle
werden die vorhandenen Böden charakterisiert (LGD 2007).
1
7
2
7
Abb. 19
Verbreitung der Böden im Plangebiet (rote Strichlinie) (LGD NRW 2007)
Legende:
1: Typischer Pseudogley, zum Teil Braunerde-Pseudogley
2: Typischer Gley, vereinzelt Gley-Braunerde, vereinzelt Anmoorgley
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
Tab. 2
21
Bodenvorkommen im Plangebiet (GD NRW 2007)
Code/
Bodentyp
L3918_S341SW3
Typischer Pseudogley
zum Teil BraunerdePseudogley
L3918_G332GW2
Typischer Gley, vereinzelt
Gley-Braunerde, vereinzelt
Anmoorgley
Bodenart
aus
lehmiger Schluff
und schluffiger
Lehm
Löß
(Jungpleistozän)
schluffiger Lehm,
humos bis anmoorig, stellenweise
schluffig-toniger
Lehm, humos bis
anmoorig
Aus Bachablagerung stellenweise
Kolluvium
(Holozän)
über
aus
Schutzwürdigkeit
wegen
sandig-tonigem Lehm,
schwach steinig, stellenweise sandiger Lehm, schwach
steinig, stellenwiese toniger
Lehm, schwach steinig
Grundmoräne
(Mittelpleistozän)
-
-
1
Biotopentwicklungspotenzial
Sand, kiesig zum Teil
schluffiger Sand, zum Teil
lehmiger Sand
Bachablagerung
(Jungpleistozän)
Altlasten
Im Plangebiet sind keine Altlasten vorhanden (DREES & HUESMANN 2013).
4.6.2
Schutzgut Boden - Konfliktanalyse
Als natürlicher Boden sind im Plangebiet Typischer Pseudogley zum Teil Braunerde Pseudogley und Typischer-Gley, vereinzelt Gley-Braunerde, vereinzelt Anmoorgley verbreitet.
Auf den zukünftig durch den Bau der Gebäude, Zufahrten und Stellplätze versiegelten Flächen kommt es zu einem vollständigen Funktionsverlust der Böden. Die Versiegelung wird
zu einer dauerhaften Beeinträchtigung bzw. zum Verlust der Lebensraumfunktion für Tiere,
Pflanzen und Bodenorganismen führen. Im Bereich der geplanten Anpflanzung ist davon
auszugehen, dass die Bodenfunktion erhalten bleibt.
Für Böden gilt gemäß § 1 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) der folgende Vorsorgegrundsatz: „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden,
dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Böden, welche die
Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes
(BBodSchG) im besonderen Maße erfüllen (§ 12 Abs. 8 Satz 1 Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung), sind besonders zu schützen“.
Im konkreten Fall ergibt sich die Verpflichtung, den Typischen Gley bzw. Gley-Braunerde,
Anmoorgley besonders zu schützen, da diese den Kriterien nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 BBodSchG
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
22
aufgrund ihrer natürlichen Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum für Mensch, Tiere,
Pflanzen und Bodenorganismen und als Bestandteil des Naturhaushalts entsprechen. Aufgrund des hohen Biotopentwicklungspotenzials liegt für den Typischen Gley, der GleyBraunerde und dem Anmoorgley eine Einstufung als schutzwürdig vor.
In § 4 Abs. 2 LBodSchG wird die folgende, generelle Prüfverpflichtung formuliert: „Bei der
Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen haben die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten,
baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist“.
4.7
4.7.1
Schutzgut Wasser
Schutzgut Wasser - Bestand
4.7.1.1 Teilschutzgut Grundwasser
Das Plangebiet und die nähere Umgebung befinden sich nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes (IT NRW (2013). Im Plangebiet kommt der Grundwasserboden „Typischer
Gley-Braunerde, vereinzelt Gley-Braunerde und Anmoorgley“ vor. Die Bodenkarte stellt für
diesen Grundwasserboden Schwankungsbereiche des Grundwassers von 4 bis 8 dm unter
Flur dar.
4.7.1.2 Teilschutzgut Oberflächenwasser
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Überschwemmungsgebiets. Im Plangebiet ist kein
Oberflächengewässer vorhanden.
Südöstlich des Plangebiets verläuft in einer Entfernung von ca. 100 m der Heipker Bach. Der
Bach ist ca. 80 cm breit, verläuft geradlinig und ist überwiegend mit dichter krautiger Vegetation bewachsen. Südlich des Gutes Hovedissen befindet sich ein Teich, der von dem Heipker
Bach durchflossen wird. Zum Untersuchungszeitpunkt war der Teich trocken gelegt.
4.7.2
Schutzgut Wasser - Konfliktanalyse
4.7.2.1 Teilschutzgut Grundwasser
Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme können ggf. kurzfristige Absenkungen des
Grundwassers erforderlich werden. Diese werden jedoch keine relevanten Umweltauswirkungen nach sich ziehen, dauerhafte Eingriffe in das Grundwasser sind nicht zu erwarten.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
23
Es kann in Abhängigkeit von der Art der Oberflächenentwässerung durch die Überbauung
derzeitiger Freiflächen zu einer flächenspezifischen Verringerung der Grundwasserneubildungsrate kommen.
Um die Grundwasserneubildung zu fördern, könnte die Versickerung des auf den Dachflächen anfallenden Regenwassers vorgesehen werden.
4.7.2.2 Teilschutzgut Oberflächenwasser
Oberflächengewässer werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
4.8
4.8.1
Schutzgut Klima und Luft
Schutzgut Klima und Luft - Bestand
Das Plangebiet liegt nördlich der Gemeinde Leopoldshöhe innerhalb einer vom Ackerbau
geprägten Landschaft und kann dem Freiflächen-Klimatop zugeordnet werden. Das Freiflächen-Klimatop ist gekennzeichnet von einem starken Tages- und Jahresgang der Temperatur und Luftfeuchte sowie geringer Windströmungsbeeinflussung. Generell können Freiflächen-Klimatope Kaltluftbildungsflächen mit einer hohen lufthygienischen Bedeutung darstellen. Infolge der topographischen Gegebenheiten wird ein Kaltluftabfluss zum südlich verlaufenden Heipker Bach erfolgen.
4.8.2
Schutzgut Klima und Luft - Konfliktanalyse
Durch die Überbauung und Versiegelung von Freiflächen werden diese ihre klimagünstige
Ausgleichsfunktion verlieren. Auf den versiegelten Flächen wird es in der Folge zu einer
Wärmeerhöhung kommen. Die Bebauung kann im geringen Umfang den Kaltluftabfluss zum
Heipker Bach unterbrechen.
Insgesamt sind jedoch keine relevanten Beeinträchtigungen der lokalen und regionalen klimatischen Gegebenheiten durch das Vorhaben zu erwarten.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
4.9
4.9.1
24
Schutzgut Landschaft
Schutzgut Landschaft - Bestand
Mit dem Schutzgut Landschaft werden die Landschaftsgestalt und das Landschaftsbild betrachtet.
Das Plangebiet liegt nördlich der Gemeinde Leopoldshöhe und stellt sich als eine offene und
weite Ackerfläche dar. Das Umfeld ist ebenfalls vom Ackerbau geprägt.
Das Plangebiet weist ein von Westen nach Osten verlaufendes leichtes Gefälle auf (93 m ü.
NN bis 98 m ü. NN) auf. Die Ackerfläche südlich des Plangebiets fällt zunächst leicht ab und
steigt südlich des Baches um etwa 19 m in Richtung Süden an. Die restliche nähere Umgebung des Plangebiets weist kaum topographische Unterschiede auf.
Die prägenden Elemente der Landschaft im Umfeld des Plangebiets sind das Gut Hovedissen mit seinen denkmalschutzwürdigen Gebäuden, dem parkartig gestalteten Garten, dem
Teich und der Fettweide sowie der Heipker Bach mit den lückig stockenden Ufergehölzen.
Diese Elemente bereichern den landschaftsästhetischen Wert des insgesamt eher strukturarmen Landschaftsraumes. Demgegenüber stellen die bestehenden Gebäude des Saatgutverarbeiteten Betriebes eine Vorbelastung des Landschaftsbildes dar.
Abb. 20 Blick auf das Plangebiet aus Richtung
Westen.
Abb. 21 Blick auf das Plangebiet aus Richtung Norden.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
Abb. 22 Blick vom Plangebiet in Richtung
Norden.
Abb. 23 Blick auf das Plangebiet von einer
Ackerfläche südlich des Plangebiets.
Abb. 24 Gebäude des Guts Hovedissen.
Abb. 25 Gebäude des Guts Hovedissen.
Abb. 26 Blick auf einen Gehölz bestandenen
Abschnitt des Heipker Bachs.
Abb. 27 Parkartiger Garten des Guts
Hovedissen.
25
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
4.9.2
26
Schutzgut Landschaft - Konfliktanalyse
Da die bis zu 18 m hohen Gebäude innerhalb einer offenen Landschaft errichtet werden sollen, können Blickbeziehungen aus zum Teil größerer Entfernung entstehen. Die Gebäude
werden im räumlichen Zusammenhang zu bestehender Bebauung errichtet. Das Erscheinungsbild des bestehenden Saatgutverarbeitungsbetriebes wird sich durch die geplanten
Gebäude und des ca. 18 m hohen Silos verstärken und den Charakter der Kulturlandschaft
nachhaltig prägen. Der Charakter der offenen Landschaft wird im Plangebiet verloren gehen.
Die Wahrnehmbarkeit des Vorhabens ist von der nördlich verlaufenden Schackenburger
Straße, sowie den östlich und südlich gelegenen Wohnsiedlungen gegeben. Für den von
Westen blickenden Betrachter werden sich auf Grund der Gebäude und Gehölze des Guts
Hovedissen keine oder nur geringfügige Blickbeziehungen ergeben.
Durch die geplanten Begrünungsmaßnahmen werden die Gebäude des geplanten Saatgutbetriebes in die Landschaft eingegliedert. Infolge der Höhe der geplanten Gebäude und des
Silos werden die Blickbeziehungen jedoch nicht vollständig durch die Gehölze verdeckt werden.
4.10 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Im Bereich des Plangebietes sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter vorhanden. Eine
vorhabensspezifische Betroffenheit des Schutzgutes ergibt sich damit nicht.
Es ist geplant, ein Fachwerkgebäude des Vorwerks zu Gut Hovedissen aus dem Jahr 1643
unter Denkmalschutz zu stellen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat die Schutzwürdigkeit bestätigt und der Ausschuss für Bildung und Kultur hat einstimmig für die Unterschutzstellung votiert (DREES & HUESMANN 2013)
4.11 Schutzgut Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
Biologische Vielfalt
Der Begriff der biologischen Vielfalt oder Biodiversität steht als Sammelbegriff für die Gesamtheit der Lebensformen auf allen Organisationsebenen, von den Arten bis hin zu den
Ökosystemen.
Das Plangebiet mit seiner ländlichen Lage und der Ackerfläche weist in diesem Zusammenhang eine Ausstattung auf, die einer durchschnittlichen Situation der regionaltypischen Kulturlandschaft entspricht.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
27
Wechselwirkungen
Zwischen den Schutzgütern im Untersuchungsgebiet bestehen komplexe Wechselwirkungen. Im Folgenden werden die relevanten Wechselwirkungen aufgezeigt.
Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Naturhaushaltes im Untersuchungsgebiet berücksichtigt vielfältige Aspekte der funktionalen Beziehungen zu anderen
Schutzgütern. Somit werden über den schutzgutbezogenen Ansatz die ökosystemaren
Wechselwirkungen prinzipiell mit erfasst. Eine Zusammenfassung dieser möglichen schutzgutbezogenen Wechselwirkungen zeigt die nachstehende Tabelle.
Tab. 3
Zusammenfassung der schutzgutbezogenen Wechselwirkungen
Schutzgut/Schutzgutfunktion
Menschen und
menschliche Gesundheit
Immissionsschutz
Erholung
Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern
Der Mensch greift über seine Nutzungsansprüche bzw. die Wohn-, Wohnumfeldfunktion sowie die Erholungsfunktion in ökosystemare Zusammenhänge ein. Es ergibt sich eine Betroffenheit aller Schutzgüter.
Pflanzen
Abhängigkeit der Vegetation von den Standorteigenschaften Boden, Klima, Wasser,
Biotopfunktion
Menschen
Biotopkomplexfunktion
Pflanzen als Schadstoffakzeptor im Hinblick
auf die Wirkpfade Pflanzen-Mensch, Pflanzen-Tiere
Tiere
Abhängigkeit der Tierwelt von der Lebensraumausstattung (Vegetation, Biotopvernet- Lebensraumfunktion
zung, Boden, Klima, Wasser)
Spezifische Tierarten als Indikator für die Lebensraumfunktion von Biotoptypen
Boden
Ökologische Bodeneigenschaften, abhängig
von den geologischen, geomorphologischen,
Biotopentwicklungspotenzial
hydrogeologischen, vegetationskundlichen
landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit
und klimatischen Verhältnissen
Schutzwürdigkeit von Böden, abBoden als Lebensraum für Tiere und Pflangebildet über die natürlichen Bozen
denfunktionen und die ArchivfunkBoden als Schadstofftransportmedium im
tion
Hinblick auf die Wirkpfade Boden-Pflanze,
Boden-Wasser, Boden-Mensch, Boden-Tiere
Boden in seiner Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt (Grundwasserneubildung, Retentionsfunktion, Grundwasserschutz)
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
28
Fortsetzung Tabelle 3
Schutzgut/Schutzgutfunktion
Wasser
-
Bedeutung im Landschaftswasserhaushalt
Lebensraumfunktion der Gewässer
und Quellen
potenzielle Gefährdung gegenüber
Verschmutzung
potenzielle Gefährdung gegenüber
einer Absenkung
Klima und Luft
Regionalklima
Geländeklima
klimatische Ausgleichsfunktion
lufthygienische Ausgleichsfunktion
Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern
Abhängigkeit der Grundwasserneubildung
von klimatischen, boden- und vegetationskundlichen bzw. nutzungsbezogenen Faktoren
Oberflächennahes Grundwasser in der Bedeutung als Faktor der Bodenentwicklung
und als Standortfaktor für Biotope, Pflanzen
und Tiere
Grundwasser als Transportmedium für
Schadstoffe im Wirkgefüge Wasser-Mensch
Selbstreinigungskraft des Gewässers abhängig vom
ökologischen Zustand
Gewässer als Lebensraum für Tiere und
Pflanzen
Geländeklima in seiner klimaphysiologischen
Bedeutung für den Menschen
Geländeklima als Standortfaktor für Vegetation und Tierwelt
Abhängigkeit von Relief und Vegetation/Nutzung
Lufthygienische Situation für den Menschen
Bedeutung von Vegetationsflächen für die
lufthygienische Ausgleichsfunktion
Luft als Transportmedium im Hinblick auf
Wirkgefüge Luft-Pflanze, Luft-Mensch
Landschaft
Landschaftsgestalt
Landschaftsbild
-
Kultur- und sonstige Sachgüter
Kulturelemente
Kulturlandschaften
-
Abhängigkeit der Landschaftsgestalt und des
Landschaftsbildes von Landschaftsfaktoren
wie Relief, Vegetation, Gewässer Leit- und
Orientierungsfunktion für
Tiere
Historischer Zeugniswert als wertgebender
Faktor der Landschaftsgestalt und des Landschaftsbildes
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“ wird es zum Verlust einer Ackerfläche kommen. Hierdurch gehen potenzielle
Brutstandorte von Offenlandarten und potenzielle Nahrungsflächen von Säugetier- und Vogelarten verloren. Weiterhin kommt es im Bereich der versiegelten Flächen zum Verlust von
Boden. Die mit der Versiegelung verbundene potenzielle Verringerung der Grundwasserneubildungsrate sowie die Veränderung der mikroklimatischen Bedingungen aufgrund des
Verlustes der Freifläche stehen in einer funktionalen Beziehung, besitzen jedoch für die Bewertung der Wechselwirkungen eine geringe Relevanz.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
29
5.0 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
5.1
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
5.1.1
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit
Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Menschen und menschliche Gesundheit ist nicht zu
erwarten. Ein Bedarf an Maßnahmen ergibt sich nicht.
5.1.2
Schutzgut Tiere
Die Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange (HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR 2013)
zeigt, dass artenschutzrechtliche Betroffenheiten unter Berücksichtigung der folgenden Vermeidungsmaßnahme ausgeschlossen werden können.
Maßnahmen zur Vermeidung des Tötens und Verletzens von Tieren
Zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen von Tieren) muss folgende Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden:
5.1.3
Die Inanspruchnahme der Ackerfläche muss außerhalb der Brutzeit des Kiebitzes
und der Feldlerche, also zwischen dem 01. September und dem 28. Februar, erfolgen.
Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt
Im Rahmen der Baumaßnahmen sowie der nachfolgenden Nutzung müssen sämtliche Maßnahmen und Aktivitäten auf die Fläche innerhalb der Baugrenze beschränkt werden. Die
Vegetation außerhalb des Plangebiets ist zu schützen. Hierbei ist die DIN 18920, Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, zu berücksichtigen.
5.1.4
Schutzgut Boden
Im geringen Umfang werden hinsichtlich ihres Biotopentwicklungspotenzials schutzwürdige
Typische Gleye bzw. Gley-Braunerden und Anmoorgleye in Anspruch genommen. Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben können keine Verminderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen formuliert werden. Bei Realisierung der Planung ist ein Verlust der anstehenden Bodentypen nicht zu vermeiden.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
30
Während niederschlagsreicher Perioden und direkt im Anschluss daran ist auf alle Bodenarbeiten zu verzichten. Ober- und Unterboden sollten getrennt gelagert und wieder eingebaut
werden. Nach Beendigung der Baumaßnahmen sollten verdichtete Böden auf künftigen Vegetationsflächen ausreichend tief gelockert werden.
Eine Beeinträchtigung natürlicher Böden in den Randbereichen ist zuverlässig zu verhindern,
indem im Rahmen der Bautätigkeit die begleitenden Maßnahmen im Umfeld (z. B. Baustelleneinrichtung, Materiallagerung, Materialtransport) auf das Plangebiet sowie die befestigten
Flächen beschränkt werden.
5.1.5
Schutzgut Wasser
Die folgenden Maßnahmen sind bei der Durchführung der Bauarbeiten zu beachten:
5.1.6
keine Lagerung grundwassergefährdender Stoffe außerhalb versiegelter Flächen
Gewährleistung der Dichtheit aller Behälter und Leitungen mit wassergefährdenden
Flüssigkeiten bei Baumaschinen und -fahrzeugen
Versickerung von ggf. anfallendem Grundwasser aus Wasserhaltung
Schutzgut Klima und Luft
Mit dem Vorhaben sind keine relevanten lokalklimatischen Veränderungen verbunden. Ein
Bedarf an Maßnahmen ergibt sich nicht.
5.1.7
Schutzgut Landschaft
Die durch den Bau der Gebäude und des Silos entstehenden Sichtbeziehungen können teilweise durch die randlichen Bepflanzungen des Plangebietes aufgehoben werden.
5.1.8
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Eine Beeinträchtigung von Kultur- und sonstigen Sachgütern ist nicht zu erwarten. Ein Bedarf
an Maßnahmen ergibt sich nicht.
5.2
5.2.1
Kompensationsmaßnahmen
Analyse der Eingriffsrelevanz des Vorhabens
Der Bestand im Plangebiet sowie die zu erwartenden Wirkungen des Vorhabens auf die
Umweltschutzgüter wurden in den vorangegangenen Abschnitten detailliert beschrieben.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
31
Entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind die nach Realisierung der ebenfalls beschriebenen Minderungsmaßnahmen verbleibenden Eingriffe in den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. „Eingriffe in Natur und
Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von
Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.“ (§ 14 Abs. 1 BNatSchG).
5.2.2
Ermittlung des Kompensationsflächenbedarfs
Methodik
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach dem Berechnungsmodell des Landes NordrheinWestfalen „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft – Arbeitshilfe für die Bauleitplanung“ sowie der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW
(MSWKS & MUNLV O. J., LANUV 2008A)“.
Das Bewertungsverfahren beruht auf einer Gegenüberstellung der Bestandssituation mit der
Planungssituation. Grundlage für die Eingriffsbewertung ist dabei der Zustand von Natur und
Landschaft zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme. Es wird zunächst der Biotopwert vor der
Bebauung ermittelt (Bestandswert). Im Anschluss daran erfolgt die Berechnung des Planwertes entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Berechnung des Bestandsund des Planwertes basiert auf der folgenden Formel:
Fläche x Wertfaktor der Biotoptypen = Einzelflächenwert in Biotoppunkten
Aus der Differenz der Biotoppunkte des Bestandes und der Realisierung der Planung ergibt
sich der Bedarf an entsprechenden Kompensationsflächen, die um diesen Differenzbetrag
durch geeignete landschaftsökologische Maßnahmen aufzuwerten sind.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
32
Berechnung
Bestand
In der folgenden Tabelle sind die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorkommenden
Biotoptypen, ihre Flächenanteile und deren Biotopwert dargestellt. Aus der Summe der Biotoppunkte wird der Biotopwert vor der Umsetzung der Planung ermittelt.
Planung
Für das Sonstige Sondergebiet wird eine Versiegelung von 80 % (GRZ 0,8) angenommen.
Für die restlichen 20 % wird Zier- und Nutzgarten ohne Gehölze oder mit < 50 % heimischen
Gehölzen in Ansatz gebracht. Für die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (mit standortgerechten,
heimischen Gehölzen) wird für einen 7 m breiten Streifen im Osten des Plangebiets der Biotoptyp „Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen
Gehölzanteilen > 50 %“ angenommen. Auf der übrigen 22 m breiten Fläche wird der Biotoptyp „Artenreiche Mähwiese, Magerwiese, -weide“ festgelegt. Für die Gehölzpflanzungen
im Norden des Plangebiets bzw. entlang der Schackenburger Straße wird der Biotoptyp
„Baumreihe, Baumgruppe, Alleen mit lebensraumtypischen Baumarten > 50 % und Einzelbaum, Kopfbaum lebensraumtypisch“ in Ansatz gebracht.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
Tab. 4
33
Berechnung des Kompensationsflächenbedarfs für die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“
Flächenanteile vor der Umsetzung der Planung
Code
Biotopkartierung
Code
HA0, aci
3.1
Biotoptyp
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend
Summe:
Flächenanteile nach der Umsetzung der Planung
Planung
Code
VF0
1.1
HJ, ka4
4.3
BD3 50,
ta3-5
7.2
BF90,
ta3-5
7.4
EA, xd1
3.5
Biotoptyp/Planung
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen,
Wege, engfugiges Pflaster, Mauern etc.)
Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit
überwiegend fremdländischen Gehölze
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 %
Baumreihe, Baumgruppe, Alleen mit lebensraumtypischen Baumarten > 50 %
und Einzelbaum, Kopfbaum lebensraumtypisch
Artenreiche Mähwiese, Magerwiese,weide
Summe
Kompensationsbedarf: 63.390 - 40.641 = 22.749
Fläche in
m²
31.695
Wertfaktor
2
31.695
Fläche in
m²
Biotoppunkte
63.390
63.390
Wertfaktor
Biotoppunkte
20.493
0
0
5.123
2
10.246
1.012
5
5.060
2.141
5
10.705
2.926
5
14.630
31.695
Es entsteht ein Kompensationsbedarf von 22.749 Biotoppunkten.
40.641
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
Tab. 5
34
Berechnung des Kompensationsflächenbedarfs für die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“: 1. Bauabschnitt
Flächenanteile vor der Umsetzung der Planung
Code
Biotopkartierung
Code
HA0, aci
3.1
Biotoptyp
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend
Summe:
Flächenanteile nach der Umsetzung der Planung
Planung
Code
VF0
1.1
HJ, ka4
4.3
BF90,
ta3-5
7.4
Biotoptyp/Planung
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen,
Wege, engfugiges Pflaster, Mauern etc.)
Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit
überwiegend fremdländischen Gehölze
Baumreihe, Baumgruppe, Alleen mit lebensraumtypischen Baumarten > 50 %
und Einzelbaum, Kopfbaum lebensraumtypisch
Summe
Kompensationsbedarf: 29.132 - 10.725= 18.407
Fläche in
m²
14.566
Wertfaktor
2
14.566
Fläche in
m²
Biotoppunkte
29.132
29.132
Wertfaktor
Biotoppunkte
10.801
0
0
2.700
2
5.400
1.065
5
5.325
14.566
10.725
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
Tab. 6
35
Berechnung des Kompensationsflächenbedarfs für die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“: 2. Bauabschnitt
Flächenanteile vor der Umsetzung der Planung
Code
Biotopkartierung
Code
HA0, aci
3.1
Biotoptyp
Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend
Summe:
Flächenanteile nach der Umsetzung der Planung
Planung
Code
VF0
1.1
HJ, ka4
4.3
BF90,
ta3-5
7.4
BD3,100
, ta3-5
7.2
EA, xd1
3.5
Biotoptyp/Planung
Versiegelte Fläche (Gebäude, Straßen,
Wege, engfugiges Pflaster, Mauern etc.)
Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit
überwiegend fremdländischen Gehölze
Baumreihe, Baumgruppe, Alleen mit lebensraumtypischen Baumarten > 50 %
und Einzelbaum, Kopfbaum lebensraumtypisch
Hecke, Wallhecke, Gehölzstreifen, Ufergehölz, Gebüsch mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50 %
Artenreiche Mähwiese, Magerwiese,weide
Summe
Kompensationsbedarf: 34.258 – 29.916 = 4.342
5.3
Fläche in
m²
17.129
Wertfaktor
2
17.129
Fläche in
m²
Biotoppunkte
34.258
34.258
Wertfaktor
Biotoppunkte
9.692
0
0
2.423
2
4.846
1.076
5
5.380
1.012
5
5.060
2.926
5
14.630
17.129
29.916
Nachweis des Kompensationsflächenbedarfs
Die Kompensationsfläche liegt südlich des Plangebiets innerhalb der Gemarkung Schuckenbaum, Flur 2, Flurstück 8 (siehe Grünflächenplan im Anhang). Entlang des Heipker Baches
soll eine 5-reihige Strauchpflanzung vorgenommen werden. Außerdem ist geplant auf der
zentralen Kompensationsfläche eine Baumgruppe aus drei Eschen (Fraxinus excelsior) anzupflanzen. Auf der übrigen Fläche soll eine Artenreiche Mähwiese entwickelt werden. Die
Gehölzpflanzung ergänzt die am Heipker Bach vorhandenen Bäume, während das extensive
Grünland mit den Grünlandflächen südwestlich des Plangebiets vernetzt wird. Hierdurch wird
ein Biotopverbund hergestellt. Zwischen dem Garten und der Kompensationsfläche ist ein
3,5 m breiter Weg aus einer wassergebundenen Wegedecke geplant.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
36
Die 5-reihige Strauchpflanzung entlang des Heipker Baches soll eine breite von 10 m besitzen. Der Pflanzabstand soll ca. 1,5 m betragen. Im Kernbereich ist eine Baumgruppe mit 3
Eschen zu pflanzen. Hierbei ist ein Pflanzabstand von ca. 4 m einzuhalten.
Zur Einsaat der Artenreichen Mähwiese muss die Regelsaatgutmischung (RSM) 8 in der
Variante 4 verwendet werden. Die Aussaatmenge soll 5 g/m² bzw. 15 g/m² bei Erosionsgefahr betragen. Zur Pflege sind 1-3 Schnitte pro Jahr nötig. Das Mähgut muss abgeräumt
werden.
Für die Artenreiche Mähwiese gelten folgende Bewirtschaftungsparameter:
-
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
Verzicht auf chemisch synthetische N-Düngung und Gülle
Mahd ab dem 15.06.
Verzicht auf Pflegeumbruch und Nachsaat
Die Baumreihe im Norden des Plangebiets soll aus 18 Birken (Betula pendula) mit einem
Pflanzabstand von 12 m bestehen. Zudem soll eine Grünlanduntersaat vorgenommen werden.
Die 3-reihige Strauchpflanzung im Osten des Plangebiets soll eine Breite von ca. 7 m besitzen. Der Pflanzabstand der Sträucher soll 1,5 m betragen. Zudem sind 7 Birken in einem
Abstand von 15 m als Überhälter zu pflanzen.
Die folgenden Tabellen listen die zu verwendenden Gehölzarten und deren Anteil am Gesamtbestand auf.
Tab. 7
Pflanzenliste zur Strauchpflanzung
Wissenschaftlicher Name
Deutscher Name
Qualität/Größe
Haselnuss
Anteil am Gesamtbestand in %
30
Coryllus avellana
Crataegus laevigata
Zweigriffliger Weißdorn
50
leichte Sträucher
Cornus sanguinea
Roter Hartriegel
5
leichte Sträucher
Euonymus europea
Pfaffenhütchen
5
leichte Sträucher
Sambucus nigra
Schwarzer Holunder
5
leichte Sträucher
Viburnum opulus
Gewöhnlicher Schneeball
5
leichte Sträucher
leichte Sträucher
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
Tab. 8
37
Pflanzenliste zur Baumpflanzung
Wissenschaftlicher Name
Deutscher Name
Anzahl
Qualität/Größe
Betula pendula
Sand-Birke
25
Fraxinus excelsior
Esche
3
verpflanzte Heister,
mit Ballen/150-200 cm
verpflanzte Heister,
ohne Ballen/150-200 cm
Im Folgenden wird die Bilanz der Kompensationsfläche bauabschnittsweise dargestellt.
1.190
3.1
7.2
2
6
4
4.760
3.412
3.1
3.5
2
6
4
13.648
Wertsumme
18.408
Bilanz der Kompensationsmaßnahme für den 2. Bauabschnitt
Maßnahmen
Flächengrö2
ße in m
Ersatzmaßnahme E1
Entwicklung
EA,
einer Artenrei1.086
xd1
chen Mähwiese
Summe
Summe Bauabschnitt 1 und 2
Bestandsbiotop
Zielbiotop
Wertsteigerung
Code
Zielbiotop
Zielbiotopwert
Tab. 10
Bestandsbiotop
Wertsteigerung
Ersatzmaßnahme E1
BD3,
Herstellung
100,
eines Gehölzta3-5
streifens
Entwicklung
EA,
einer Artenreixd1
chen Mähwiese
Summe
Flächengrö2
ße in m
Zielbiotopwert
Maßnahmen
Bestandsbiotopwert
Code
Bilanz der Kompensationsmaßnahme für den 1. Bauabschnitt
Bestandsbiotopwert
Tab. 9
3.1
3.5
2
6
4
Wertsumme
4.344
4.344
22.752
Durch das Entwickeln einer 4.468 m² großen Artenreichen Mähwiese sowie das Pflanzen
eines 1.190 m² großen Gehölzstreifens wird der Kompensationsbedarf von 22.749 Biotoppunkten gedeckt.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
5.4
38
Monitoring
In der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Baugesetzbuch (BauGB) wird die Beschreibung geplanter Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Umsetzung des
Bebauungsplans auf die Umwelt gefordert. Im vorliegenden Fall ist ein derartiges Monitoring
nicht erforderlich, da erhebliche Auswirkungen auf ökologisch hochwertige Bereiche nicht zu
erwarten sind. Weiterhin birgt das geplante Vorhaben kein Risiko unvorhersehbarer, nicht im
Rahmen der Umweltprüfung betrachteter Auswirkungen.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
39
6.0 Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten der Änderung des Baugesetzbuches am 20.07.2004 besteht die Verpflichtung, Bebauungspläne bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt in einer Umweltprüfung
zu untersuchen. Dabei sind die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
zu ermitteln, zu bewerten und in einem Umweltbericht darzulegen.
Gegenstand des Umweltberichts ist die 21. Änderung des Flächennutzungsplans und die
geplante Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut
Hovedissen“ in Leopoldshöhe-Hovedissen. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche
Grundlage zur Erweiterung der auf Gut Hovedissen ansässigen Firmen schaffen. Die Erfüllung der Ansprüche an eine zeitgemäße Aufbereitung des Saatgutes ist durch die vorhandene Halle nicht mehr gegeben. Die den heutigen Ansprüchen des Marktes entsprechenden
technischen Einrichtungen zur Aufbereitung des Saatgutes sind innerhalb des vorhandenen
baulichen Bestandes nicht unterzubringen. Innerhalb des Gutes Hovedissen stehen keine
Flächen zur Verfügung, die für die Errichtung der geplanten Halle zur Saatgutbearbeitung
notwendig sind. Außerdem bietet der Standort östlich des Gutes Hovedissen die Möglichkeit
einer abschnittsweisen Realisierung bzw. Erweiterung der Halle. Die Investition in eine neue
Halle ist dringend und unternehmerisch zwingend geboten. Zur Realisierung des Vorhabens
soll das Plangebiet als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Verarbeitung
und Züchtung von Saatgut, Getreide und Bodenfrüchten“ festgesetzt werden. In den nördlichen und östlichen Randbereichen ist die Ausweisung von Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorgesehen.
Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 3,17 ha.
In einer Bestandsermittlung wurden im Zuge der Umweltprüfung für die potenziell betroffenen Schutzgüter die Aspekte der bestehenden Umweltsituation im Plangebiet ermittelt und
bewertet. Dazu ist eine Ortsbegehung durchgeführt und die einschlägige Literatur ausgewertet worden.
Anhand der ermittelten Bestandssituation im Untersuchungsgebiet ist es möglich, die Umweltauswirkungen, die von dem Vorhaben ausgehen, zu prognostizieren und den Umfang
und die Erheblichkeit dieser Wirkungen abzuschätzen.
Gemäß den Vorgaben des BauGB § 1 (6) werden im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter geprüft:
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
40
Menschen und menschliche Gesundheit
Tiere
Pflanzen
Boden
Wasser
Klima und Luft
Landschaft
Kultur- und sonstige Sachgüter
Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen
Zusammenfassend wird deutlich, dass von dem Vorhaben primär Wirkungen auf die Schutzgüter Boden, Pflanzen, Tiere und Landschaftsbild ausgehen. Relevante Auswirkungen auf
die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Wasser, Klima und Luft sowie Kulturund sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten.
Es wurden spezifische Maßnahmen zur Minderung der Wirkungen des Vorhabens benannt.
Auch nach deren Umsetzung verbleiben Eingriffe in Natur und Landschaft, für deren Ausgleich auf der Basis des Berechnungsmodells des Landes Nordrhein-Westfalen „Ausgleich
von Eingriffen in Natur und Landschaft – Arbeitshilfe für die Bauleitplanung“ sowie der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW (MSWKS & MUNLV O. J.,
LANUV 2008A)“ eine erforderliche Biotopwertverbesserung von 22.749 Werteinheiten ermittelt
wurde. Die Kompensationsfläche liegt südlich des Sondergebiets innerhalb der Gemarkung
Schuckenbaum, Flur 2, Flurstück 8 (siehe Grünflächenplan im Anhang). Auf der Kompensationsfläche soll eine artenreiche Mähwiese mit einer Eschengruppe sowie ein bachbegleitender Gehölzstreifen angelegt werden. Durch das Entwickeln einer 4.468 m² großen Artenreichen Mähwiese sowie das Pflanzen eines 1.190 m² großen Gehölzstreifens wird der Kompensationsbedarf von 22.749 Biotoppunkten gedeckt.
Bielefeld, im November 2013
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
41
7.0 Quellenverzeichnis
DREES & HUESMANN (2013): Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“. Drees & Huesmann Planer. Bielefeld.
HÖKE LANDSCHAFTSARCHITEKTUR (2013): Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08/001 „Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Artenschutzprüfung.
Höke Landschaftsarchitektur. Bielefeld.
IT NRW (2013): Information und Technik Nordrhein-Westfalen. Geoserver NRW. (WWWSeite) http://www.gis4.nrw.de/DienstelisteInternet/
Zugriff: 09.07.2013, 12:20 Uhr MESZ
KREIS LIPPE (2001): Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen Nord“. Detmold.
LANUV (2008A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen. Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung. Recklinghausen.
LANUV (2008B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen. Grundlagen der Eingriffsregelung. Recklinghausen.
LANUV (2013A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf
(WWW-Seite) http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm.
Zugriff: 04.10.2013, 14:00 MEZ.
LANUV (2013B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite)
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/3818
Zugriff: 22.04.2013, 14:45 MEZ.
LGD NRW (2007): Landesbetrieb Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen. Auskunftssystem BK 50. Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld.
MSWKS & MUNLV (o.J): Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Gemeindliches
Ausgleichskonzept: Ausgleichsplanung, Ausgleichspool, Ökokonto. Arbeitshilfe für die Bauleitplanung. Düsseldorf.
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
21. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08/001
„Saatgutbearbeitungshalle Gut Hovedissen“ der Gemeinde Leopoldshöhe: Umweltbericht
Anlagen
Karte:
Bestand der Biotoptypen, Maßstab 1:1.500
Plan:
Grünflächenplan, Maßstab 1:1.000