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Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
15.11.13, 21:16
Aktualisiert
15.11.13, 21:16
Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten
hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Friedhofsangelegenheiten
hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 112/2013 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-301 Datum: 15. November 2013 Friedhofsangelegenheiten hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 28.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss 12.12.2013 Rat 19.12.2013 Friedhofs- und Bemerkungen Sachdarstellung: Für die Nutzung der kommunalen Friedhöfe werden Gebühren nach den Vorschriften der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 13. Dezember 2012 erhoben. Mittlerweile liegt die aktuelle Gebührenkalkulation des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft (IKH) vor. Auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse der Jahre 2010 bis 2012 wurden im Rahmen der Kostenträgerrechnung Gebührensätze ermittelt, die im Bereich der Grabnutzungsgebühren z.T. erheblich unter den Sätzen der letzten Jahre liegen. Grund hierfür ist eine Änderung im Bereich der kalkulatorischen Kosten. Da der Abschreibungszeitraum der Investitionen für die Erweiterung der Friedhöfe Dahlhausen und Leopoldshöhe (Maßnahme war 1992/93) nunmehr abgelaufen ist, fallen die bisher aus diesen Maßnahmen resultierenden Abschreibungs- und Verzinsungsbeträge weg. Lag die Gesamtsumme der Kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen nach Kostenträgerrechnung 2011 noch bei insgesamt 117.071,- € (Kalk. Zinsen: 53.867,- € und Abschreibungen 63.204,- €) so liegt diese Summe nach Kostenträgerrechnung 2012 nunmehr lediglich noch bei 35.217,- € (Kalk. Zinsen: 23.464,- € und Abschreibungen 11.753,- €). Damit ergeben sich im Bereich der kalkulatorischen Kosten ab 2012 Minderausgaben in Höhe von 81.854,- €. Da auch die kalkulatorischen Kosten durch Gebühren zu decken sind, bedingt diese deutliche Reduzierung der kalkulatorischen Kosten auch eine Reduzierung der Grabnutzungsgebühren. Im Bereich der sonstigen Leistungen (Grabbereitung, Verwaltungsleistungen, Nutzungsgebühren für die Friedhofskapellen / Aufbahrungsräume) wirkt sich die Reduzierung der kalkulatorischen Kosten dagegen nicht oder nur gering aus. In Absprache mit dem IKH wurde durch das Institut erstmals noch eine weitere Vergleichsberechnung erstellt, wobei für diese Vergleichsberechnung zu erwartende Zahlen für die Jahre 2013 und 2014 zugrunde -2- gelegt wurden. Mit dieser Berechnung sollte ermittelt werden, wie sich die Gebührensätze in Zukunft entwickeln werden. Auch diese Zahlen liegen mittlerweile vor. Das IKH geht aufgrund der Gebühren lt. betriebswirtschaftlicher Kostenträgerrechnung wieder von einer 100-prozentigen Kostendeckung gegenüber den Gesamtkosten aus. Es ist ratsam, bei der Diskussion über die Gebührenkalkulation auch die Zahlen der Vergleichsberechnung einfließen zu lassen und auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen. Hierdurch könnte einerseits die Entwicklung auf der Einnahmeseite beeinflusst und andererseits könnten nach gegenwärtigem Stand die Gebühren für die nächsten 2-3 Jahre stabil gehalten werden. Die Kostenträgerberechnungen sind dieser Vorlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen: a) b) Die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe wird gebilligt. Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz wird die im Entwurf vorliegende Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen. Schemmel