Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
29 kB
Datum
19.12.2013
Erstellt
25.10.13, 21:15
Aktualisiert
25.10.13, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung
und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
92/2013
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Immobilien
und Gebäudemanagement
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Frau Barthel
Telefon:
05208/991-261
Datum:
25. Oktober 2013
Antrag der FDP-Fraktion auf Auflösung der LIL
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien und
Gebäudemanagement
Termin
06.11.2013
Rat
19.12.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Betriebsleitung der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung nimmt zu den einzelnen
Punkten des Antrags der FDP-Fraktion wie folgt Stellung:
Aufgabe der LIL - Schaffung von Wohnraum:
Entsprechend der Intention des II. Wohnungsbaugesetzes ist es eine grundlegende Aufgabe von
Gemeinden, für eine angemessene Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu sorgen. Mit der
Gründung der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung (LIL) hat die Gemeinde in Erfüllung
dieser Aufgabe dafür Sorge getragen, dass durch die Bereitstellung von ausreichendem Bauland
insbesondere für Leopoldshöher Familien die Grundlage für die Errichtung von Eigenheimen geschaffen
wird. Diese gesetzliche Aufgabe besteht nach wie vor und die hohe Nachfrage nach Baugrundstücken
unterstreicht die Notwendigkeit, diese Tätigkeit fortzusetzen.
Aufgabe der LIL - Ökologische Anforderungen
Mit der in der Betriebssatzung festgelegten Förderung ökologischer Anforderungen unterstreicht die LIL das
Ziel, nicht nur die Umsetzung bestehender gesetzlicher Vorgaben zu prüfen und umzusetzen, sondern
insbesondere auch Anreize für Baufamilien zu schaffen, aktiv an den Klimaschutzzielen der Gemeinde
Leopoldshöhe mitzuarbeiten. Aus diesem Grund wurden die Vorgaben und Serviceangebote an die
Baufamilien im Laufe der Jahre ständig aktualisiert und verbessert. Ging es in den Jahren nach der
Gründung der LIL darum, den damals noch „exotischen“ Niedrigenergiestandard zu forcieren, so wird heute
durch die praktizierte Förderung ein Anreiz geschaffen, über den gesetzlichen Standard hinauszugehen. Die
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Förderung von KfW-Effizienzhäusern 44 und 55 sowie von Erdwärme- und Luftwärmepumpen trägt z.B.
dazu bei, den Verbrauch von fossilen Brennstoffen und damit den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Darüber hinaus werden die Baufamilien durch Beratungsangebote für den Klimaschutz sensibilisiert. Im
aktuellen Baugebiet „Parkstraße“ wird zum ersten Mal der immer komplizierter werdenden Haustechnik
Rechnung getragen und die Familien erhalten bei Einzug in das Haus besondere Einweisungen zu dem
Thema, um die technischen Möglichkeiten auch optimal nutzen zu können. Es ist erklärte Absicht in
Leopoldshöhe, sich bezüglich der Klimaschutzziele nicht nur auf gesetzliche Verpflichtungen
zurückzuziehen, sondern aktiv eigene Ziele zu verfolgen. Dies spiegelt sich neben den Tätigkeiten der LIL
auch in der Einstellung einer Klimaschutzmanagerin und der Aufstellung eines entsprechenden
Managements für die dem Gebäudemanagement zugeordneten Gebäude wider. Es geht bei der LIL nicht
um eine „lokale Regelung“, sondern um die Verfolgung der gemeindlichen Klimaschutzziele.
Flächenverbrauch
In den Anfängen der LIL ab 1996 wurden zunächst kleinere Baugebiete wie an der Lageschen Straße,
Kerkerdreh, Obere Brede und Paulinenstraße / von-Borries-Straße mobilisiert. Es handelte sich um Flächen,
die im Flächennutzungsplan als Bauerwartungsland bereits für eine Bebauung vorgesehen waren. Die
Aufstellung der entsprechenden Bebauungspläne erfolgte jeweils im Interesse und auf Initiative bzw. mit
Zustimmung der Grundstückseigentümer. Im Unterschied zu der Praxis der vorangegangenen Jahre wurde
ab Gründung der LIL in Anwendung der „Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland im
Bereich der Gemeinde Leopoldshöhe“ Bauland nur noch dort ausgewiesen, wo die Gemeinde (LIL)
Eigentümerin der überwiegenden Grundstücksflächen war. Mit den Baugebieten „Brunsheide-Süd“ und
„Waldstraße“ wurden auf Initiative der ehemaligen Grundstückseigentümer vollständig große Baugebiete
übernommen. Dies erfolgte in Umsetzung der vom Gemeinderat seit Jahren beschlossenen städtebaulichen
Rahmenpläne der Gemeinde, die an den betreffenden Standorten Wohnbauland vorsahen.
Es gibt an anderen Standorten der Gemeinde durchaus noch Entwicklungspotential im Rahmen von
Verdichtungen im Innenbereich. Auch hier ist die LIL aktiv und bietet den Grundstückseigentümern
Unterstützung bei der Mobilisierung von Flächen an. Allerdings lehrt die Praxis, dass bei mehreren
Privateigentümern häufig unterschiedliche Interessen einer tatsächlichen Realisierung entgegen stehen. Wo
es allerdings möglich ist, findet ein entsprechendes Engagement der LIL statt (siehe aktuell im Bereich der
Bachstraße).
Einbeziehung von Kosten
In dem Antrag der FDP-Fraktion wird der Eindruck vermittelt, dass durch die Tätigkeit der LIL Kosten für die
Erweiterung der sozialen Infrastruktur (Kindergartenplätze, Schulklassen, etc.) entstehen, die zu Lasten der
Gemeinde gehen und nicht berücksichtigt werden.
Das Gegenteil ist der Fall. Durch die Ausweisung von ausreichendem Bauland gelingt es in Leopoldshöhe,
die Bevölkerungszahl nahezu konstant zu halten und den schwerwiegenden Folgen der allgemein
bekannten demografischen Entwicklung damit aktiv entgegen zu treten. So können bestehende
Kindertagesstätten erhalten bleiben und Schulschließungen vermieden werden. Sowohl der Norden als auch
der Süden der Gemeinde kann die Versorgung mit jeweils einer Grundschule anbieten. Zusätzliche
Bewohner tragen dazu bei, dass bei einer andernfalls schrumpfenden Bevölkerungszahl obligatorisch
erheblich ansteigende Grundkosten für die Daseinsvorsorge (Wasser, Abwasser) vermieden werden und
vorhandene Infrastruktur wie Kläranlagen und Wasserversorgungsanlagen höher ausgelastet werden.
Im Übrigen wird bei der Kalkulation der Grundstückspreise sehr wohl darauf geachtet, dass die unmittelbar
durch die Ausweisung des Baugebietes entstehenden und nicht über Beiträge zu refinanzierenden Kosten
mit in die Preisermittlung einbezogen werden. So konnten beispielsweise die Kinderspielplätze (Fläche im
Baugebiet Paulinenstraße, komplette Spielplätze im Bereich „Brunsheide-Süd“, „Waldstraße“), nicht
beitragsfähige Geh- und Radwege und im Baugebiet „Waldstraße“ die Flächen für Sportplätze und
Sportanlagen realisiert werden. Obwohl die Grundstückspreise jeweils in Anlehnung an die Bodenrichtwerte
festgelegt wurden, konnten die genannten Objekte mit den zur Verfügung stehenden Erlösen finanziert
werden. Die Tätigkeit der LIL trägt also in erheblichem Maß zu einer Entlastung des Kernhaushaltes bei.
Monopolisierung des Grundstücksmarktes:
Seit Gründung der LIL wird immer wieder argumentiert, dass diese Tätigkeit faktisch eine Monopolstellung
darstellt. Da jedoch in den bereits erwähnten und durch den Gemeinderat 1996 beschlossenen und 2005
überarbeiteten Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland festgelegt ist, dass
Wohnbauland nur dort ausgewiesen wird, wo die Gemeinde (LIL) im Eigentum der überwiegenden Flächen
ist, trifft diese Behauptung nicht zu. In der praktischen Anwendung behalten die Eigentümer nach Abzug von
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angemessenen Grundstücken für deren Familie fast die Hälfte der Grundstücke. In den Baugebieten, in
denen die Flächen vollständig im Eigentum der Gemeinde standen, geschah dieses auf ausdrücklichen
Wunsch der Grundstückseigentümer, die selbst kein Vermarktungsrisiko eingehen wollten oder auch keine
entsprechenden Investoren fanden, die bereit waren, die Flächen zu übernehmen. Von einer negativen
Beeinflussung des Privateigentums in Leopoldshöhe kann keine Rede sein. War es bis zur Gründung der
LIL gängige Praxis, dass die Kosten für die Aufstellung von Bebauungsplänen im Rahmen einer bloßen
Angebotsplanung und deren Folgekosten für die soziale Infrastruktur vollständig zu Lasten der Allgemeinheit
gingen, so wird heute darauf geachtet, dass diese Kosten durch den Zwischenerwerb eines Teils der
Grundstücksflächen refinanziert werden. Darüber hinaus profitieren die Grundstückseigentümer weiterhin
von der Ausweisung ihrer Flächen als Bauland. Wenn die LIL Flächen erwirbt, dann geschieht dies
bekanntermaßen nicht zu Ackerlandpreisen, sondern die Bewertung erfolgt auf der Basis von
Bauerwartungsland.
Fazit
Seit Gründung der LIL profitiert die Gemeinde Leopoldshöhe erheblich von dieser Tätigkeit. Insbesondere
folgende Punkte sind zu nennen:
Bei Gründung der LIL erfolgte eine erhebliche Entlastung des Kernhaushaltes durch die Übernahme
von langfristigen Darlehen im Zuge des Grunderwerbs für den Bau der Umgehungsstraße L 751;
Entlastung des Kernhaushaltes, da erforderliche Spielplätze durch die LIL finanziert werden;
Entlastung des Kernhaushaltes, da in Baugebieten geschaffene Geh- und Radwege durch die LIL
finanziert werden;
Entlastung des Kernhaushaltes durch Bereitstellung der Sportplatz- und Sportanlagenflächen im
Bereich des Baugebietes „Waldstraße“;
Entlastung des Kernhaushalts durch Ausschüttungen in den Jahren 2009 – 2011 in Höhe von ca. 255
T€ und geplante Ausschüttung aus 2012 von 100 T€;
Entlastung des Kernhaushalts durch Übernahme des Risikos bei der Sanierung des alten Sportplatzes
in Asemissen;
Flexibilität beim Flächenerwerb und Vorhaltung von Ausgleichsflächen;
schnellere Abwicklung von Baugebieten, zeitnaher Endausbau von Straßen möglich;
Attraktivitätssteigerung der Gemeinde Leopoldshöhe für junge Familien durch das umfassende
Beratungsangebot und die Betreuung, wobei sämtliche dadurch entstehende Personalkosten durch die
LIL getragen werden;
Realisierung von städtebaulichen Zielen (z.B. Baugebiet Bachstraße), die ohne die LIL nicht möglich
wären.
Daher vertritt die Betriebsleitung die Auffassung, dass eine Auflösung der LIL nicht im Interesse der
Gemeinde Leopoldshöhe liegt.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement empfiehlt dem Gemeinderat, dem Antrag der
FDP-Fraktion auf Auflösung der LIL nicht zu folgen.
Oortman
(Betriebsleiter Leopoldshöher
Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung)