Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,6 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung
am Dienstag, den 29.01.2008.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:00 Uhr
TOP
Betreff
6
Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung
-Gebiet Industriepark Mühlenerfta) Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem.
§ 3 Abs. 3 vorgetragenen Anregungen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Herr Schnäpp bittet um Mitteilung, ob es der Verwaltung gelungen sei, einen geeigneten
Standort im hiesigen Stadtgebiet zur vorübergehenden Errichtung einer
Schredderanlage zu finden.
Herr Leveringhaus teilt mit, dass bei den anzusetzenden Standortkriterien insbesondere
zu berücksichtigen ist, dass gerade im Hinblick auf die mit dem Betrieb einer
Schredderanlage verbundenen erheblichen Emissionen sehr große Abstandsflächen
einzuhalten sind. In Folge dessen konnte ein geeigneter Standort innerhalb des
Stadtgebietes noch nicht gefunden werden.
Herr Horn bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu einem Presseartikel, laut dem ein
Unternehmen Interesse zur Ansiedlung eines „Schrottplatzes“ im Industriepark
Mühlenerft bekundet hat.
Herr Leveringhaus teilt mit, dass durch ein Recycling-Unternehmen ein Grundstück im
Plangeltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg erworben wurde und derzeit
das Verfahren nach dem BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) durchgeführt wird.
Herr Horn fragt nach, ob es bereits konkrete Interessenten für den nunmehr in Rede
stehenden Bereich des Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg gebe.
Herr Leveringhaus führt hierzu kurz aus, dass man verwaltungsseitig bereits mit drei
Investoren bzw. Interessenten weiterführende Gespräche zur Ansiedlung geführt hat.
Beschluss:
a)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über
die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1, §
4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung
durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen.
b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg,
den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr.
39a/Bedburg, 1. Änderung nebst Begründung, textlicher Festsetzungen und Gutachten hierzu
zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 29.01.2008
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