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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung -Gebiet Industriepark Mühlenerft- a) Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 vorgetragenen Anregungen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
8,6 kB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung
-Gebiet Industriepark Mühlenerft-
a) Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 vorgetragenen Anregungen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung
-Gebiet Industriepark Mühlenerft-
a) Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 vorgetragenen Anregungen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung am Dienstag, den 29.01.2008. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:00 Uhr TOP Betreff 6 Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung -Gebiet Industriepark Mühlenerfta) Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 vorgetragenen Anregungen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Herr Schnäpp bittet um Mitteilung, ob es der Verwaltung gelungen sei, einen geeigneten Standort im hiesigen Stadtgebiet zur vorübergehenden Errichtung einer Schredderanlage zu finden. Herr Leveringhaus teilt mit, dass bei den anzusetzenden Standortkriterien insbesondere zu berücksichtigen ist, dass gerade im Hinblick auf die mit dem Betrieb einer Schredderanlage verbundenen erheblichen Emissionen sehr große Abstandsflächen einzuhalten sind. In Folge dessen konnte ein geeigneter Standort innerhalb des Stadtgebietes noch nicht gefunden werden. Herr Horn bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu einem Presseartikel, laut dem ein Unternehmen Interesse zur Ansiedlung eines „Schrottplatzes“ im Industriepark Mühlenerft bekundet hat. Herr Leveringhaus teilt mit, dass durch ein Recycling-Unternehmen ein Grundstück im Plangeltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 39/Bedburg erworben wurde und derzeit das Verfahren nach dem BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) durchgeführt wird. Herr Horn fragt nach, ob es bereits konkrete Interessenten für den nunmehr in Rede stehenden Bereich des Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg gebe. Herr Leveringhaus führt hierzu kurz aus, dass man verwaltungsseitig bereits mit drei Investoren bzw. Interessenten weiterführende Gespräche zur Ansiedlung geführt hat. Beschluss: a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen. b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung nebst Begründung, textlicher Festsetzungen und Gutachten hierzu zu fassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 29.01.2008 Seite 2