Daten
Kommune
Wesseling
Größe
129 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
13.03.17, 17:06
Aktualisiert
13.03.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
55/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan A
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
08.03.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 55/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Matthias Otte
08.03.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan A
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz billigt das städtebauliche Konzept „Variante
9“ als Grundlage für die Weiterführung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan A. Die geänderte Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem in der Anlage beigefügten Lageplan hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.
2. Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3/127
„Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“, Teilplan A wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der vorliegende Entwurf der Begründung, die Abwägungsvorschläge über die Anregungen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Niederschrift aus der Bürgerinformationsveranstaltung werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 13.09.2016 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen (VL 136/2016). Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Plangebiet
liegt im Norden von Wesseling-Berzdorf und ist aufgrund seiner Lage innerhalb des Siedlungszusammenhangs sowie der Nähe zu sozialen Infrastruktureinrichtungen und zu vorhandenen und geplanten Nahversorgungsstandorten aus städtebaulicher Sicht für eine Wohnnutzung besonders gut geeignet. Da das Plangebiet jedoch innerhalb der gutachterlich ermittelten Achtungsabstände von Betrieben i.S.d. § 3 Abs. 5a
BImSchG liegt, ist zur rechtssicheren Berücksichtigung der Seveso-III-Richtlinie, die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Im Rahmen des bisherigen Verfahrensverlaufes wurden verschiedene städtebauliche Varianten erarbeitet
(VL 178/2016), die im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert wurden. An der Veranstaltung am 17.01.2017 im Ratssaal des Neuen Rathauses nahmen ca. 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Darüber hinaus hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich in der Zeit
vom 09.01.2017 bis zum 27.01.2017 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren und Anregungen vorzubringen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind 14 Stellungnahmen eingegangen. Die bereits
vor dem formellen Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
wurden ebenfalls im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der als Anlage beigefügten Liste 1 zu entnehmen.
Die im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung vorgetragenen Stellungnahmen und deren inhaltliche
Zusammenfassung sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind in der als Liste 2 beigefügten Anlage
dargestellt.
2. Lösung
Aufgrund der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Hinweise und Anregungen, wird das
städtebauliche Konzept für den Bereich östlich der Buchenstraße erneut überarbeitet und in einem separaten Bauleitplanverfahren fortgeführt. Für den Bereich westlich der Buchenstraße, zwischen Akazienweg im
Norden und Vochemer Straße im Westen sowie der südlich daran angrenzenden Wohnbebauung, konnten
die vorgetragenen Anregungen in einem städtebaulichen Zielkonzept (Variante 9) zusammengeführt werden,
dass die Grundlage für das weiter Bebauungsplanverfahren Nr. 3/127 „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße", Teil A bildet.
Entsprechend dem als Ergebnis der Bürgerbeteiligung vorliegendem städtebaulichen Konzept der Pilger
Wohnbau GmbH, ist eine gemischte Baustruktur mit Doppelhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern avisiert, die den Wohnraumansprüchen unterschiedlicher Nutzergruppen gerecht wird. In Anlehnung an
die vorhandene Wohnbebauung werden die geplanten Mehrfamilienhäuser entlang des nördlich verlaufenden Akazienweges angeordnet. Entlang der östlich und westlich des Plangebietes verlaufenden Straßen, ist
eine Bebauung mit Einfamilienhäusern geplant, die den Übergang zur vorhandenen, kleinteiligen Siedlungsstruktur bilden. Die zentral gelegene Wohnbebauung wird über eine Stichstraße von der Buchenstraße aus
erschlossen, die im vorliegenden Bebauungsplanentwurf als Privatstraße festgesetzt ist, so dass für die
Stadt Wesseling künftig keine Kosten zur Herstellung, Unterhaltung und Verkehrssicherung anfallen. Die
vorhandene Kapelle im Nordosten des Plangebietes ist durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3/40
„Berzdorfer Feld“ planungsrechtlich gesichert.
Mit dem Bebauungsplanentwurf Nr. Nr. 3/127 "Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße", Teilplan A
wird das vorliegende städtebauliche Konzept aufgegriffen und ein, den Umgebungsmaßstäben angepasstes,
differenziertes Wohnquartier angeboten. Weitere Informationen zu den Zielen, Inhalten und Auswirkungen
des Bebauungsplanes, können den als Anlagen beigefügten Entwurfsunterlagen entnommen werden. Die im
Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten zum Artenschutz, zur Versickerungsfähigkeit des
Untergrundes und zum Baugrund liegen vor und wurden in den Planentwurf sowie die Begründung aufgenommen. Die vorliegenden Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Alternativen
Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die geplante Wohnbebauung nicht realisierbar.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes, der erforderlichen Fachgutachten sowie für die Erschließung der zentral gelegenen Baugrundstücke, werden durch den Vorhabenträger getragen. Der zur
Erschließung der Grundstücke erforderliche Ausbau der angrenzenden Verkehrsflächen im Bereich der
Vochemer Straße, des Akazienweges und der Buchenstraße wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Wesseling geregelt.
Anlagen
Geltungsbereich BP Nr. 3/127, Teilplan A
Städtebauliches Konzept Variante 9 (verkleinert)
Entwurf Bebauungsplan (verkleinert)
Entwurf textliche Festsetzungen
Entwurf Begründung
Liste 1 und 2 – Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen / Abwägungsvorschläge
Niederschrift Bürgerversammlung
Anmerkung
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Bebauungsplanentwurfs im Originalmaßstab 1:500.