Daten
Kommune
Wesseling
Größe
120 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
22.05.17, 13:01
Aktualisiert
22.05.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
113/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Personalservice
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushalt 2017: Stellenplan
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
17.05.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 113/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Ruttkowski
17.05.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushalt 2017: Stellenplan
Beschlussentwurf:
Der dieser Vorlage als Anlage beigefügte Stellenplan (Seiten1-8) wird beschlossen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Verwaltung hat nach den §§ 1 und 8 der Gemeindehaushaltsverordnung den Stellenplan 2017 als Anlage zum Haushaltsplan aufzustellen.
2. Lösung
Die Verwaltung überreicht hiermit den Stellenplan 2017.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2017 (Vorlage 44/2017) dem Rat empfohlen, eine
weitere Stelle für eine/n Ingenieur/in (Entgeltgruppe 11 TVöD) im Bereich Immobilienmanagement einzurichten und den so geänderten Stellenplan zu beschließen (13-Ja-Stimmen, 10-Nein-Stimmen, keine Stimmenthaltung).
Damit sind insgesamt 109,87 Stellen für Tarifbeschäftigte, davon 10,87 nach Entgeltgruppe 11 TVöD vergütete, im Stellenplan 2017 auszuweisen.
Die dieser Vorlage beigefügten Anlagen sind entsprechend angepasst.
3. Alternativen
Kein Vorschlag
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Personalkosten und Vorsorgeaufwendungen (ausgewiesen im Haushaltsbuch 2017, Fach 5) für
das Jahr 2017 betragen 20.042.700 € gegenüber 18.216.600 € für das Jahr 2016.
.
Die Kostensteigerung ist bedingt durch:
Feststehende Tariferhöhung in Höhe von 2,35 % ab Februar für alle Beschäftigten
Durch eine kalkulierte Besoldungserhöhung für 2017 in Höhe von 2,15 % für die Beamten. Die Besoldungserhöhung orientiert sich am Tarifergebnis für die Beschäftigten in den Kommunen, das mit
einer zeitlichen Verzögerung auf die Beamten übertragen wird. Zwischenzeitlich haben sich die Tarifparteien auf eine Tariferhöhung von 2 % ab dem 01.01.2017 geeinigt, so dass die Kalkulation auskömmlich ist.
Höhere Aufwendungen für die Versorgungskasse der Beschäftigten
Höhere Aufwendungen für Beihilfen im Krankheitsfall für Beamte
Höhere Aufwendungen für die Pensions- und Beihilferückstellungen
Änderungen durch die neue Entgeltordnung ab dem 01.01.2017, insbesondere gilt dies für die bisherige Entgeltgruppe 9, die in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c gesplittet wurde.
Vorrückungen innerhalb der Erfahrungsstufen, Höhergruppierungen bzw. Beförderungen
Zum jetzigen Zeitpunkt feststehende Änderungen im Personalbestand
Für die neu eingerichtete Stellen entstehen jährliche Personalkosten von 73.500 € (Betrag nach KGSt®Bericht 7/2016: Kosten eines Arbeitsplatzes 2016/2017). Die für 2017 zu erwartenden anteilig entstehenden
Kosten von 30.625 € (August bis Dezember 2017) können aus den erzielten Einsparungen für bisher nicht
besetzte Stellen aufgebracht werden, so dass im Jahr 2017 keine weiteren Mittel bereitzustellen sind.
Im Jahr 2018 sind die Kosten im Personalhaushalt einzustellen.