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Beschlussvorlage GB (Veräußerung des von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) gehaltenen Anteils an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) in Höhe von 25 Prozent an die OV AG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
101 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
12.02.15, 12:01
Aktualisiert
12.02.15, 12:01
Beschlussvorlage GB (Veräußerung des von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) gehaltenen Anteils an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) in Höhe von 25 Prozent an die OV AG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH) Beschlussvorlage GB (Veräußerung des von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) gehaltenen Anteils an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) in Höhe von 25 Prozent an die OV AG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH) Beschlussvorlage GB (Veräußerung des von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) gehaltenen Anteils an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) in Höhe von 25 Prozent an die OV AG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 100/2015 05.02.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 25.02.2015 Kreisausschuss 04.03.2015 Kreistag 25.03.2015 Veräußerung des von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) gehaltenen Anteils an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) in Höhe von 25 Prozent an die OV AG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke Tel.: 15 537 Abt.: 60.13 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag genehmigt die von der 101. Gesellschafterversammlung der RVK gefassten Beschlüsse, den bisherigen Geschäftsanteil an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land (VBL) in Höhe von 25 % an die Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) zu einem Kaufpreis von 50.000,00 € zuzüglich Erwerbsnebenkosten zu -2- verkaufen und an die Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) abzutreten sowie die Geschäftsführung der RVK zu beauftragen, etwaig erforderliche Erklärungen zum Vollzug des Beschlusses abzugeben, etwaig erforderliche Zustimmungen in der Gesellschafterversammlung der VBL abzugeben und einen Notarvertrag mit der OVAG zum Verkauf und der Abtretung des Geschäftsanteils der RVK an der VBL abzuschließen. Der Kreistag beauftragt den Landrat, der RVK den Beschluss schriftlich mitzuteilen. Begründung: Der Kreis Euskirchen ist mit 12,5 % Geschäftsanteil an der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) beteiligt. Die RVK ist wiederum mit 25 % an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) beteiligt. Die Gesellschafterversammlung der RVK hat in ihrer 98. Sitzung am 18.12.2013 der Rahmenvereinbarung mit der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) und der OVAG Oberbergischen Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) zur Neuordnung der Zusammenarbeit zugestimmt. Die RVK ist mit derzeit 25 % an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) beteiligt. Gem. § 1 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung hat sich die RVK bereit erklärt, diese Anteile nach den Maßgaben des Gesellschaftsvertrages der VBL an die OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) zu übertragen. Vereinbart ist, dass eine Übertragung der Gesellschaftsanteile spätestens erfolgen soll, wenn und soweit die OVAG ihre Gesellschaftsanteile an der RVK an einen Dritten oder die RVK überträgt. Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 über die Übertragung dieser Gesellschaftsanteile sowie über den Erwerb der bisher von der RVK gehaltenen Anteile an der VBL durch die OVAG abschließend beraten und diese beschlossen. Die Gesellschafterversammlung der RVK hat in ihrer 101. Sitzung am 11. Dezember 2014 folgenden Beschluss gefasst: (1) Die Gesellschafterversammlung der RVK beschließt, den bisherigen Geschäftsanteil an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) in Höhe von 25 % an die Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) zu einem Kaufpreis von 50.000,00 € zuzüglich Erwerbsnebenkosten zu verkaufen und an die Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) abzutreten. (2) Die Geschäftsführung wird beauftragt, etwaig erforderliche Erklärungen zum Vollzug des Beschlusses abzugeben, etwaig erforderliche Zustimmungen in der -3- Gesellschafterversammlung der VBL abzugeben und einen Notarvertrag mit der OVAG zum Verkauf und der Abtretung des Geschäftsanteils der RVK an der VBL unter den in Ziffer (1) beschlossenen Bedingungen abzuschließen. (3) Die Beschlüsse zu (1) bis (2) stehen unter dem Vorbehalt der internen erforderlichen Genehmigungen der für den jeweiligen Gesellschafter hierfür vorgesehenen Gremien. Der Vorbehalt gilt als aufgehoben, sobald alle Gesellschafter die Geschäftsführung hierüber schriftlich informiert haben. Die Mitteilungen sind der Niederschrift hinzuzufügen. Zur Aufhebung des Vorbehalts bedarf es der Genehmigungen durch die für den jeweiligen Gesellschafter der RVK hierfür vorgesehenen Gremien. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)