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Beschlussvorlage (Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
25.04.2013
Erstellt
12.04.13, 21:16
Aktualisiert
12.04.13, 21:16
Beschlussvorlage (Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke) Beschlussvorlage (Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke) Beschlussvorlage (Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 36/2013 zur Sitzung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2014 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB I Innerer Service / Personal / Finanzen Auskunft erteilt: Herr Sommer / Frau Patruck Telefon: 05208/991-101 / 05208/991-105 Datum: 12. April 2013 Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke Beratungsfolge Wahlausschuss Kommunalwahl 2014 Termin 25.04.2013 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner 19. öffentlichen Sitzung der Wahlperiode 2009/2014 am 27. September 2012 eine Satzung über die Verringerung der für den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zu wählenden Vertreter beschlossen. Gemäß § 2 dieser Satzung wird die Zahl der gem. § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) zu wählenden Vertreter um 4 verringert und beträgt somit 34 Vertreter, davon 17 in Wahlbezirken. Gemäß § 4 KWahlG i. v. m. Artikel 1 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) teilt der Wahlausschuss die Gemeinde spätestens 52 Monate nach Beginn der Wahlperiode das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter zu wählen sind. Für die am 21. Oktober 2009 begonnene Wahlperiode gilt diese Vorschrift gem. Artikel 12 Satz 3 KWahlZG mit der Maßgabe, dass die genannten Monatszahlen um jeweils vier Monate verringert werden. Spätester Termin für die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke ist demnach der 20. Oktober 2013. Der Wahlleiter des Kreises Lippe hat allerdings mit Schreiben vom 31. Januar 2013 darum gebeten, ihm die Wahlbezirkseinteilung bis zum 15. Juni 2013 mitzuteilen, so dass der Zeitrahmen zur Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke sehr begrenzt ist. Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen. Die Bevölkerungszahlen richten sich gemäß § 78 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) nach der vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht ist. Für die Kommunalwahl 2014 sind die Bevölkerungszahlen nach dem Stand vom 30. Juni 2012 maßgeblich. Als durchschnittliche Bevölkerungszahl des Wahlbezirks gilt die Zahl, die sich aus der Teilung der Bevölkerungszahl des Wahlgebietes durch die Zahl der Wahlbezirke ergibt. -2- Bei einer Einwohnerzahl von 16.087 ergibt sich bei 17 Wahlbezirken ein Durchschnitt von 946 Einwohnern für jeden Wahlbezirk. Da diese durchschnittliche Einwohnerzahl bis zu 25 % über- oder unterschritten werden darf, ergibt sich demnach a) eine Mindesteinwohnerzahl von 710 Einwohnern im Wahlbezirk b) eine Höchsteinwohnerzahl von 1.183 Einwohnern im Wahlbezirk Auf der Grundlage der am 12. Juni 2008 beschlossenen Wahlbezirkseinteilung ergibt sich folgende Einwohner-/Wahlberechtigten-Statistik: Statistik Einwohner und Wahlberechtigte nach Stimmbezirken Wahlbezirk Wahlberechtigte Einwohner 0010 0020 0030 0040 0050 0060 0070 0080 0090 0100 0110 0120 0130 0140 0150 0160 0170 715 583 966 836 1001 863 865 717 609 907 815 929 579 839 697 659 691 851 727 1.151 1.099 1.180 1.068 1.118 883 719 1.111 1.019 1.171 702 1.037 844 749 899 In % über bzw. unter der durchschnittlichen Einwohnerzahl -10,04 -23,15 21,67 16,17 24,74 12,9 18,18 -6,66 -24,00 17,44 7,72 23,78 -25,79 9,62 -10,78 -20,82 -4,97 Da die Mindest- bzw. Höchsteinwohnerzahl in dem Wahlbezirk 0130 nicht eingehalten wird, ist die Wahlbezirkseinteilung zu ändern. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, die Wahlbezirke 0050 und 0090 ebenfalls zu ändern, da sich deren Einwohnerzahl bereits im Grenzbereich befindet. Folgende Änderungen werden vorgeschlagen: 1. Die Straßen „Waldorfweg“ (13 Einwohner) und „Wichernweg“ (27 Einwohner) werden aus dem Wahlbezirk 0050 herausgenommen und dem Wahlbezirk 0060 zugeordnet. 2. Die Straße „Am Großen Feld“ (18 Einwohner) wird aus dem Wahlbezirk 0030 herausgenommen und dem Wahlbezirk 0090 zugeordnet. 3. Die Straße „Im Flick“ (15 Einwohner) und ein Teil der „Lageschen Straße“ (Hausnummern 62 – 66 = 12 Einwohner) werden aus dem Wahlbezirk 0070 herausgenommen und dem Wahlbezirk 0130 zugeordnet. Unter Berücksichtigung der o. g. Änderungen ergibt sich folgende Einwohner-/Wahlberechtigten-Statistik: Statistik Einwohner und Wahlberechtigte nach Stimmbezirken Wahlbezirk Wahlberechtigte Einwohner 0010 0020 0030 715 583 949 851 727 1.133 In % über bzw. unter der durchschnittlichen Einwohnerzahl -10,04 -23,15 19,77 -3- 0040 0050 0060 0070 0080 0090 0100 0110 0120 0130 0140 0150 0160 0170 836 967 897 838 717 626 907 815 929 606 839 697 659 691 1.099 1.140 1.108 1.091 883 737 1.111 1.019 1.171 729 1.037 844 749 899 16,17 20,51 17,12 15,33 -6,66 -22,09 17,44 7,72 23,78 -22,94 9,62 -10,78 -20,82 -4,97 Es ist sicherzustellen, dass bei der Wahlbezirkseinteilung ein „Sicherheitsabstand“ von der zulässigen Höchstabweichung (+/- 25 %) eingehalten wird, um am Wahltag noch im Rahmen der zulässigen Abweichungsgrenzen zu bleiben. Einige Wahlbezirke befinden sich zwar weiterhin kurz vor der zulässigen Höchstabweichung, die Verwaltung geht jedoch nicht davon aus, dass sich hier die zukünftige Entwicklung der Einwohnerzahlen noch gravierend verändern wird. Eine Aufstellung über die den einzelnen Wahlbezirken derzeit zugeordneten Straßen sowie ein entsprechender Kartenauszug sind beigefügt. Die vorgeschlagenen Änderungen sind schraffiert kenntlich gemacht. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wird die bisher geltende Wahlbezirkseinteilung wie folgt geändert: - die Straßen „Waldorfweg“ und „Wichernweg“ werden dem Wahlbezirk 0060 zugeordnet (bisher 0050) die Straße „Am Großen Feld“ wird dem Wahlbezirk 0090 zugeordnet (bisher 0030), die Straße „Im Flick“ wird dem Wahlbezirk 0130 zugeordnet (bisher 0070) die „Lagesche Straße“ wird von Hausnummer 62 – 66 dem Wahlbezirk 0130 zugeordnet (bisher 0070) Schemmel