Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
25.04.2013
Erstellt
12.04.13, 21:16
Aktualisiert
12.04.13, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
36/2013
zur Sitzung
des Wahlausschusses für die
Kommunalwahl 2014
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB I Innerer Service / Personal /
Finanzen
Auskunft erteilt:
Herr Sommer / Frau Patruck
Telefon:
05208/991-101 / 05208/991-105
Datum:
12. April 2013
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke
Beratungsfolge
Wahlausschuss Kommunalwahl
2014
Termin
25.04.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner 19. öffentlichen Sitzung der Wahlperiode 2009/2014 am
27. September 2012 eine Satzung über die Verringerung der für den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zu
wählenden Vertreter beschlossen.
Gemäß § 2 dieser Satzung wird die Zahl der gem. § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) zu
wählenden Vertreter um 4 verringert und beträgt somit 34 Vertreter, davon 17 in Wahlbezirken.
Gemäß § 4 KWahlG i. v. m. Artikel 1 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen
Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) teilt der Wahlausschuss die Gemeinde spätestens 52
Monate nach Beginn der Wahlperiode das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter zu wählen
sind. Für die am 21. Oktober 2009 begonnene Wahlperiode gilt diese Vorschrift gem. Artikel 12 Satz 3
KWahlZG mit der Maßgabe, dass die genannten Monatszahlen um jeweils vier Monate verringert werden.
Spätester Termin für die Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke ist demnach der 20. Oktober
2013. Der Wahlleiter des Kreises Lippe hat allerdings mit Schreiben vom 31. Januar 2013 darum gebeten,
ihm die Wahlbezirkseinteilung bis zum 15. Juni 2013 mitzuteilen, so dass der Zeitrahmen zur Einteilung des
Wahlgebietes in Wahlbezirke sehr begrenzt ist.
Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge
möglichst gewahrt werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im
Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen. Die Bevölkerungszahlen richten sich
gemäß § 78 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) nach der vom Landesbetrieb Information und Technik
(IT.NRW) halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit
veröffentlicht ist. Für die Kommunalwahl 2014 sind die Bevölkerungszahlen nach dem Stand vom 30. Juni
2012 maßgeblich. Als durchschnittliche Bevölkerungszahl des Wahlbezirks gilt die Zahl, die sich aus der
Teilung der Bevölkerungszahl des Wahlgebietes durch die Zahl der Wahlbezirke ergibt.
-2-
Bei einer Einwohnerzahl von 16.087 ergibt sich bei 17 Wahlbezirken ein Durchschnitt von 946 Einwohnern
für jeden Wahlbezirk. Da diese durchschnittliche Einwohnerzahl bis zu 25 % über- oder unterschritten
werden darf, ergibt sich demnach
a) eine Mindesteinwohnerzahl von 710 Einwohnern im Wahlbezirk
b) eine Höchsteinwohnerzahl von 1.183 Einwohnern im Wahlbezirk
Auf der Grundlage der am 12. Juni 2008 beschlossenen Wahlbezirkseinteilung ergibt sich folgende
Einwohner-/Wahlberechtigten-Statistik:
Statistik Einwohner und Wahlberechtigte
nach Stimmbezirken
Wahlbezirk
Wahlberechtigte
Einwohner
0010
0020
0030
0040
0050
0060
0070
0080
0090
0100
0110
0120
0130
0140
0150
0160
0170
715
583
966
836
1001
863
865
717
609
907
815
929
579
839
697
659
691
851
727
1.151
1.099
1.180
1.068
1.118
883
719
1.111
1.019
1.171
702
1.037
844
749
899
In % über bzw. unter
der durchschnittlichen
Einwohnerzahl
-10,04
-23,15
21,67
16,17
24,74
12,9
18,18
-6,66
-24,00
17,44
7,72
23,78
-25,79
9,62
-10,78
-20,82
-4,97
Da die Mindest- bzw. Höchsteinwohnerzahl in dem Wahlbezirk 0130 nicht eingehalten wird, ist die
Wahlbezirkseinteilung zu ändern. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, die Wahlbezirke 0050 und
0090 ebenfalls zu ändern, da sich deren Einwohnerzahl bereits im Grenzbereich befindet.
Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:
1. Die Straßen „Waldorfweg“ (13 Einwohner) und „Wichernweg“ (27 Einwohner) werden aus dem
Wahlbezirk 0050 herausgenommen und dem Wahlbezirk 0060 zugeordnet.
2. Die Straße „Am Großen Feld“ (18 Einwohner) wird aus dem Wahlbezirk 0030 herausgenommen und
dem Wahlbezirk 0090 zugeordnet.
3. Die Straße „Im Flick“ (15 Einwohner) und ein Teil der „Lageschen Straße“ (Hausnummern 62 – 66 = 12
Einwohner) werden aus dem Wahlbezirk 0070 herausgenommen und dem Wahlbezirk 0130 zugeordnet.
Unter Berücksichtigung der o. g. Änderungen ergibt sich folgende Einwohner-/Wahlberechtigten-Statistik:
Statistik Einwohner und Wahlberechtigte
nach Stimmbezirken
Wahlbezirk
Wahlberechtigte
Einwohner
0010
0020
0030
715
583
949
851
727
1.133
In % über bzw. unter
der durchschnittlichen
Einwohnerzahl
-10,04
-23,15
19,77
-3-
0040
0050
0060
0070
0080
0090
0100
0110
0120
0130
0140
0150
0160
0170
836
967
897
838
717
626
907
815
929
606
839
697
659
691
1.099
1.140
1.108
1.091
883
737
1.111
1.019
1.171
729
1.037
844
749
899
16,17
20,51
17,12
15,33
-6,66
-22,09
17,44
7,72
23,78
-22,94
9,62
-10,78
-20,82
-4,97
Es ist sicherzustellen, dass bei der Wahlbezirkseinteilung ein „Sicherheitsabstand“ von der zulässigen
Höchstabweichung (+/- 25 %) eingehalten wird, um am Wahltag noch im Rahmen der zulässigen
Abweichungsgrenzen zu bleiben. Einige Wahlbezirke befinden sich zwar weiterhin kurz vor der zulässigen
Höchstabweichung, die Verwaltung geht jedoch nicht davon aus, dass sich hier die zukünftige Entwicklung
der Einwohnerzahlen noch gravierend verändern wird.
Eine Aufstellung über die den einzelnen Wahlbezirken derzeit zugeordneten Straßen sowie ein
entsprechender Kartenauszug sind beigefügt. Die vorgeschlagenen Änderungen sind schraffiert kenntlich
gemacht.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wird die bisher geltende Wahlbezirkseinteilung wie folgt
geändert:
-
die Straßen „Waldorfweg“ und „Wichernweg“ werden dem Wahlbezirk 0060 zugeordnet (bisher 0050)
die Straße „Am Großen Feld“ wird dem Wahlbezirk 0090 zugeordnet (bisher 0030),
die Straße „Im Flick“ wird dem Wahlbezirk 0130 zugeordnet (bisher 0070)
die „Lagesche Straße“ wird von Hausnummer 62 – 66 dem Wahlbezirk 0130 zugeordnet (bisher 0070)
Schemmel