Daten
Kommune
Wesseling
Größe
128 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
19.06.17, 17:07
Aktualisiert
19.06.17, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
144/2017
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
12.06.2017
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 144/2017
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Matthias Otte
12.06.2017
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussentwurf:
Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“, Teilplan B wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der
vorliegende Entwurf der Begründung, die Abwägungsvorschläge über die Anregungen aus der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Niederschrift aus der Bürgerinformationsveranstaltung werden zur
Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 13.09.2016 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen (VL 136/2016). Das derzeit landwirtschaftlich genutzte Plangebiet
liegt im Norden von Wesseling-Berzdorf und ist aufgrund seiner Lage innerhalb des Siedlungszusammenhangs sowie der Nähe zu sozialen Infrastruktureinrichtungen und zu vorhandenen bzw. geplanten Nahversorgungsstandorten aus städtebaulicher Sicht für eine Wohnnutzung besonders gut geeignet.
Im bisherigen Verfahrensverlauf wurden verschiedene städtebauliche Varianten erarbeitet, die im Rahmen
einer Bürgerinformationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert wurden. An der Veranstaltung am 17.01.2017 nahmen ca. 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Darüber hinaus hatte die Öffentlichkeit in der Zeit vom 09.01.2017 bis zum 27.01.2017 Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren und Anregungen vorzubringen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind 14 Stellungnahmen eingegangen. Die bereits
vor dem formellen Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
wurden ebenfalls im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der als Anlage beigefügten Liste 1 zu entnehmen.
Die im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung vorgetragenen Stellungnahmen und deren inhaltliche
Zusammenfassung sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind in der als Liste 2 beigefügten Anlage
dargestellt.
Als Folge der BauGB-Novelle 2017 ist gemäß § 13a Abs. 1 BauGB die Durchführung des Planverfahrens im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 BImSchG zu beachten sind. Gemäß §
245c Abs. 1 BauGB können abweichend vom § 233 Abs. 1 BauGB Verfahren nach dem Baugesetzbuch, die
förmlich vor dem 13.05.2017 eingeleitet worden sind, nur dann nach den vor dem 13.05.2017 geltenden
Rechtsvorschriften abgeschlossen werden, wenn die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor
dem 16.05.2017 eingeleitet worden ist. Für das Planverfahren Nr. 3/127 „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße“, Teilplan B wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange in der Zeit vom 28.03.2017 bis zum 26.04.2017 durchgeführt. Demnach wird das Planverfahren
zum Bebauungsplan Nr. 3/127 „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße“, Teilplan B aufgrund der
Überleitungsvorschrift des § 245c Abs. 1 BauGB ebenso wie der Teilplan A im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB durchgeführt. Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind der als Anlage beigefügten
Liste 3 zu entnehmen.
2. Lösung
Auf Grundlage der Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit wurde das städtebauliche Konzept erneut überarbeitet und konkretisiert. In seiner Sitzung am 23.05.2017 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz das städtebauliche Konzept Variante C als Grundlage für die Weiterführung des
Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“, Teilplan B
(VL 95-2017).
Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 3/127, Teilplan B ist es deshalb, vorhandene Innenentwicklungspotenziale durch Nachverdichtung möglichst effektiv zu nutzen und Flächen im Außenbereich zu schonen. Die Planung sieht den Neubau
von drei Mehrfamilienhäusern mit ca. 18 Wohneinheiten vor, womit eine zeitgemäße und dem Standort adäquate Siedlunsgdichte angestrebt wird. Weitere Informationen zu den Zielen, Inhalten und Auswirkungen des
Bebauungsplanes, können den als Anlage beigefügten Entwurfsunterlagen entnommen werden. Die im
Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten zum Artenschutz und zum Baugrund liegen vor
und wurden in den Planentwurf sowie in die Begründung aufgenommen. Die vorliegenden Fachgutachten
mit umweltrelevanten Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3. Alternativen
Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Wohnbebauung im dargestellten Umfang nicht realisierbar.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes, der erforderlichen Fachgutachten sowie für die Erschließung des zentral gelegenen Baugrundstücks, werden durch den Vorhabenträger getragen. Der zur
Erschließung der Grundstücke erforderliche Ausbau der Buchenstraße, wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Wesseling geregelt.
Anlagen
Geltungsbereich BP Nr. 3/127, Teilplan B
Städtebauliches Konzept Variante C
Entwurf Bebauungsplan (verkleinert)
Entwurf textliche Festsetzungen
Entwurf Begründung
Liste 1 und 2 – Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen / Abwägungsvorschläge
Liste 3 – Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen / Abwägungsvorschläge
Niederschrift Bürgerversammlung vom 17.01.2017
Anmerkung
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Bebauungsplanentwurfs im Originalmaßstab 1:500.