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Beschlussvorlage GB (Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen – EU.KITA/EU.FUN hier: Unbefristete Weiterführung des Projektes (KT-Beschlüsse V 469/2008 und V 94/2010))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
165 kB
Datum
24.06.2015
Erstellt
08.05.15, 04:05
Aktualisiert
08.05.15, 04:05
Beschlussvorlage GB (Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen – EU.KITA/EU.FUN
hier: Unbefristete Weiterführung des Projektes (KT-Beschlüsse V 469/2008 und V 94/2010)) Beschlussvorlage GB (Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen – EU.KITA/EU.FUN
hier: Unbefristete Weiterführung des Projektes (KT-Beschlüsse V 469/2008 und V 94/2010)) Beschlussvorlage GB (Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen – EU.KITA/EU.FUN
hier: Unbefristete Weiterführung des Projektes (KT-Beschlüsse V 469/2008 und V 94/2010))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: V 115/2015 27.04.2015 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 21.05.2015 Jugendhilfeausschuss 28.05.2015 Kreisausschuss 17.06.2015 Kreistag 24.06.2015 Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen – EU.KITA/EU.FUN hier: Unbefristete Weiterführung des Projektes (KT-Beschlüsse V 469/2008 und V 94/2010) Sachbearbeiter/in: Frau Steinhausen/Herr Bierdel Tel.: 457/641 Abt.: 53/51 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, das vom Kreistag mit den V 469/2008 und V 94/2010 zeitlich befristete Kooperationsprojekt ab 01.01.2016 unbefristet fortzuführen und die erforderlichen Mittel dafür bereit zu stellen. -2Begründung: Bei dem Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen handelt es sich um ein Kooperationsprojekt der Abteilung Gesundheit - EU.KITA - und der Abteilung Jugend und Familie – EU.FUN -. Mit KT Beschluss vom 10.12.2008 (V 469/2008) wurde beschlossen: 1. den Status quo der Unterstützung der Hebammen und der Familienzentren durch die Beratungsstelle zu sichern, 2. einen verbesserten Gesundheitsschutz in den KiTas durch die Abteilung Gesundheit zu gewährleisten, 3. das Projekt FUN mit den Bereichen Babybegrüßungsbesuch, Bildung eines Netzwerks sowie systematischer Fachberatung der Familienzentren durchzuführen sowie 4. eine verbesserte Kooperation des ASD mit den Kindertagesstätten zu ermöglichen. Hierzu wurden zur Mitte des Jahres 2009 zunächst für die Dauer von zwei Jahren folgende Stellen eingerichtet bzw. erweitert: 1 Arztstelle 1 Assistenzkraftstelle 1 Projektleitung FUN 1 Stelle im ASD zur verbesserten kreisweiten Kooperation mit KiTas ½ Stelle im ASD zur Durchführung der Babybegrüßungsbesuche im Stadtgebiet Euskirchen 9.75 Stunden/Wo. in der Beratungsstelle. Mit KT-Beschluss vom 06.10.2010 (V 94/2010) wurde die Verlängerung des Kooperationsprojektes bis 31.12.2015 beschlossen. EU.KITA; Gesundheitsfördernde Entwicklungsbegleitung Im Rahmen des Kooperationsprojektes mit der Abteilung Jugend und Familie wurde der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Abteilung 53 durch eine zusätzliche Arzt- und eine Arzthelferinnenstelle personell aufgestockt und bietet in allen Kindertagesstätten und Familienzentren im Kreis Euskirchen Fortbildungen für das pädagogische Fachpersonal, Elternberatungen und, im Einverständnis mit den Eltern, Untersuchungen für Kinder an, deren Entwicklung zu Hause oder in der Kindertagesstätte Anlass zur Sorge bereitet. Von jedem Jahrgang werden 11 bis 12% der Kinder in den Kindertagesstätten untersucht. Die Evaluation im Rahmen der Einschulungsdiagnostik 2013 und 2014 ergab, dass EU.KITA-Kinder überdurchschnittlich häufig in Familien mit niedrigem Sozialstatus leben oder nicht mit ihren beiden Elternteilen zusammen wohnen. Die EU.KITA-Beratung wurde insbesondere von Eltern mit niedrigem sozioökonomischem Status als hilfreich erlebt. Die im Rahmen der Beratung ausgesprochenen Empfehlungen wurden überwiegend umgesetzt. Ein hoher Anteil der EU.KITA-Kinder wurde logopädisch behandelt. In der Einschulungsuntersuchung zeigte sich, dass die EU.KITA-Kinder auch ein erhöhtes Risiko für schulische Entwicklungsprobleme aufweisen und daher weiterführende Beratung und Unterstützung brauchen. Die Leitungen der Kindertagesstätten sehen im EU.KITA-Projekt eine wichtige Ergänzung in der Entwicklungsbegleitung von Kindern und deren Familien und haben ein großes Interesse am Fortbestand des Projekts. -3Das EU.KITA-Projekt wurde in die Landesinitiative "Gesundes Land Nordrhein-Westfalen" aufgenommen. Es wurde als beispielgebend und als eine Bereicherung für das Gesundheitswesen des Landes bewertet. Der Bericht nach fünf Jahren Projektlaufzeit ist als Anlage beigefügt. Fallunabhängige Kooperation des Allgemeinen Sozialen Dienstes mit den Kindertagesstätten Das 2008 beschlossene und in den Folgejahren modifizierte "Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes" enthielt in der Abteilung Jugend und Familie neben der Koordinationsstelle und den Stellen für die Durchführung der Babybegrüßungsbesuche auch eine Vollzeitstelle im ASD, damit die Bezirkssozialarbeiter auch fallunabhängig ihre Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten reflektieren und ausbauen können, da in diesem Bereich in besonderer Weise frühzeitig Beratungs- und Unterstützungsbedarf begegnet werden kann. Das Ziel, frühzeitig zusammen mit den Familien und den Kitas über die Schwierigkeiten von Familien zu sprechen und mögliche Hilfen aufzuzeigen, hat sich bewährt. Zum Einen werden die Kitas gestärkt, selber mit den Eltern ins Gespräch zu kommen und auch kritische Gespräche zu führen, andererseits aber auch durch den persönlichen Kontakt mit den zuständigen Fachkräften einen niedrigschwelligen Zugang zu den Hilfen des ASD zu ermöglichen. Die Stellen für die Koordinationskraft sowie für die Babybegrüßungsbesuche wurden bereits entfristet, da diese Stelleninhalte mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben sind. Zusammenfassung Um das bewährte Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen im gewohnten Umfang zu verstetigen, müssen folgende bisher befristete Stellen fortgeführt werden: 1 Arztstelle (Abt. 53) 1 Assistenzkraftstelle (Abt. 53) 1 Stelle im ASD (Abt. 51) gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)