Daten
Kommune
Kall
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
174/2007
13.11.2007
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Bgm.
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Kenntnisnahme
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
x
überplanmäßige Ausgabe erforderlich
beim Budget „Feuerwehr“
Deckung erfolgt durch
Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100
„Gemeindeanteil Einkommensteuer“
Euro
15.000,--
Euro
TOP 3
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Gemäß einstimmiger Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2007
- TOP 4 - genehmigt der Rat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.000,-- € beim
Budget „Feuerwehr“. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100
„Gemeindeanteil Einkommensteuer“.
Sachdarstellung:
Aufgrund des Hochwassers am 27. und 28.09.2007 war der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren aus Kall, Schleiden, Hellenthal, Kreuzau, Vettweiß, Nörvenich, Linnich, Titz, Jülich
und Aldenhoven im Gebiet der Gemeinde Kall erforderlich. Die entstandenen Kosten (Lohnersatzleistungen, Fahrzeugkosten u.ä.) sind von der Gemeinde Kall zu tragen. Ein Rückgriff
auf die Geschädigten ist nicht möglich. Zuschüsse sind nicht zu erwarten.
Nach vorsichtiger Schätzung können Ausgaben in Höhe bis zu 25.000,-- € entstehen. Aus
dem vorhandenen Budget (42.500,-- €) können diese zusätzlichen Ausgaben nicht finanziert
werden.
Um die eingehenden Forderungen begleichen zu können, wird zunächst um Genehmigung
einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 15.000,-- € gebeten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.10.2007 - TOP 4 - die Angelegenheit beraten und dem Rat empfohlen, die überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen.
Vorlagen-Nr. 174/2007
Seite 2
Vorlagen-Nr. 174/2007
Seite 3
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
174/2007
30.10.2007
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Stoff
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den Rat
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
x
überplanmäßige Ausgabe erforderlich
beim Budget „Feuerwehr“
Deckung erfolgt durch
Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100
„Gemeindeanteil Einkommensteuer“
Euro
15.000,--
Euro
TOP 4
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.000,-- € beim Budget „Feuerwehr“ zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch
Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 „Gemeindeanteil Einkommensteuer“.
Sachdarstellung:
Aufgrund des Hochwassers am 27. und 28.09.2007 war der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren aus Kall, Schleiden, Hellenthal, Kreuzau, Vettweiß, Nörvenich, Linnich, Titz, Jülich
und Aldenhoven im Gebiet der Gemeinde Kall erforderlich. Die entstandenen Kosten (Lohnersatzleistungen, Fahrzeugkosten u.ä.) sind von der Gemeinde Kall zu tragen. Ein Rückgriff
auf die Geschädigten ist nicht möglich. Zuschüsse sind nicht zu erwarten.
Nach vorsichtiger Schätzung können Ausgaben in Höhe bis zu 25.000,-- € entstehen. Aus
dem vorhandenen Budget (42.500,-- €) können diese zusätzlichen Ausgaben nicht finanziert
werden.
Um die eingehenden Forderungen begleichen zu können, wird zunächst um Genehmigung
einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 15.000,-- € gebeten.