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Allgemeine Vorlage (Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW)

Daten

Kommune
Kall
Größe
16 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 174/2007 13.11.2007 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Bgm. FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Kenntnisnahme Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. x überplanmäßige Ausgabe erforderlich beim Budget „Feuerwehr“ Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 „Gemeindeanteil Einkommensteuer“ Euro 15.000,-- Euro TOP 3 Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW Beschlussvorschlag: Gemäß einstimmiger Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2007 - TOP 4 - genehmigt der Rat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.000,-- € beim Budget „Feuerwehr“. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 „Gemeindeanteil Einkommensteuer“. Sachdarstellung: Aufgrund des Hochwassers am 27. und 28.09.2007 war der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren aus Kall, Schleiden, Hellenthal, Kreuzau, Vettweiß, Nörvenich, Linnich, Titz, Jülich und Aldenhoven im Gebiet der Gemeinde Kall erforderlich. Die entstandenen Kosten (Lohnersatzleistungen, Fahrzeugkosten u.ä.) sind von der Gemeinde Kall zu tragen. Ein Rückgriff auf die Geschädigten ist nicht möglich. Zuschüsse sind nicht zu erwarten. Nach vorsichtiger Schätzung können Ausgaben in Höhe bis zu 25.000,-- € entstehen. Aus dem vorhandenen Budget (42.500,-- €) können diese zusätzlichen Ausgaben nicht finanziert werden. Um die eingehenden Forderungen begleichen zu können, wird zunächst um Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 15.000,-- € gebeten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.10.2007 - TOP 4 - die Angelegenheit beraten und dem Rat empfohlen, die überplanmäßige Ausgabe zu genehmigen. Vorlagen-Nr. 174/2007 Seite 2 Vorlagen-Nr. 174/2007 Seite 3 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 174/2007 30.10.2007 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Stoff Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bgm. Kenntnisnahme FB I (bei üpl./apl. Ausgaben) Haushaltsmäßige Auswirkungen: Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei HHSt. x überplanmäßige Ausgabe erforderlich beim Budget „Feuerwehr“ Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 „Gemeindeanteil Einkommensteuer“ Euro 15.000,-- Euro TOP 4 Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.000,-- € beim Budget „Feuerwehr“ zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 1.900.0100 „Gemeindeanteil Einkommensteuer“. Sachdarstellung: Aufgrund des Hochwassers am 27. und 28.09.2007 war der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren aus Kall, Schleiden, Hellenthal, Kreuzau, Vettweiß, Nörvenich, Linnich, Titz, Jülich und Aldenhoven im Gebiet der Gemeinde Kall erforderlich. Die entstandenen Kosten (Lohnersatzleistungen, Fahrzeugkosten u.ä.) sind von der Gemeinde Kall zu tragen. Ein Rückgriff auf die Geschädigten ist nicht möglich. Zuschüsse sind nicht zu erwarten. Nach vorsichtiger Schätzung können Ausgaben in Höhe bis zu 25.000,-- € entstehen. Aus dem vorhandenen Budget (42.500,-- €) können diese zusätzlichen Ausgaben nicht finanziert werden. Um die eingehenden Forderungen begleichen zu können, wird zunächst um Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 15.000,-- € gebeten.