Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
06.09.13, 21:16
Aktualisiert
11.09.13, 11:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
83/2013
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
11. September 2013
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04/12 "Grabbestraße"
hier: - Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung
eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange
- Auslegungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
19.09.2013
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 18.04.2013 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 04/12 „Grabbestraße“. Weiterhin wurde die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit beschlossen.
Die Verwaltung hat die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Die Stellungnahmen mit den
Beschlussempfehlungen der Verwaltung liegen der Vorlage als Anlage bei.
Der Umweltbericht mit Artenschutzrechtlicher Prüfung sowie die Immisssionsgutachten wurden
angefertigt und liegen der Vorlage bei.
Im Ergebnis ergab die frühzeitige Beteiligung, dass die Festsetzung eines allgemeinen
Wohngebietes möglich ist.
Die vorgestellte Planungskonzeption kann weiter verfolgt werden. Die erreichbaren
Grundstücksgrößen sollen von ca. 400 qm bis zu 1.000 qm reichen.
Insgesamt entstehen ca. 29 Ein- und Zweifamilienhäuser in einer aufgelockerten Bauweise am
Ortsrand. Die neue Bebauung schließt an den bereits vorhandenen Siedlungsbereich an der
Grabbestraße an.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ein Bedarf an verschiedenen
Haustypen deutlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, in einem begrenzten Teil des
Bebauungsplangebietes auch den Haustyp „Stadtvilla“ zu ermöglichen. Im Bebauungsplanentwurf
ist dies der Bereich WA 2.
-2-
In den Bereichen WA 1 und WA 3 können Gebäude mit einer Traufhöhe von 4,5 m in rechnerisch
zweigeschossiger Bauweise errichtet werden. Der Dachraum dieser Gebäude ist damit gut
nutzbar.
Die Ausgleichskonzeption und die Baufelder sowie die Erweiterung der Wendeanlage wurden in
Gesprächen mit den Grundeigentümern abgestimmt.
Die Erweiterung der Wendeanlage wurde so gestaltet, dass keine doppelte
Flächeninanspruchnahme für die öffentliche Verkehrsfläche und eine private Erschließung
notwendig ist.
Als nächster Verfahrensschritt ist die Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt über die Stellungnahmen die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und über die Stellungnahmen die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen
sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04/12
„Grabbestraße“ mit Begründung und Umweltbericht.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Ziffer 2 BauGB i.V.m.
§ 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 13 (2) Ziffer 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB sind durchzuführen.
Schemmel
Anlagen