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Beschlussvorlage (Umweltbericht)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,4 MB
Datum
19.09.2013
Erstellt
06.09.13, 21:16
Aktualisiert
06.09.13, 21:16

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht ENTWURF Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht Auftraggeber: Gemeinde Leopoldshöhe Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe Verfasser: Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH Oststraße 92, 32051 Herford Herford, August 2013 Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht -I- INHALTSVERZEICHNIS 1. 1.1 1.2 1.3 2. 2.1 2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 2.4 2.4.1 2.4.2 2.5 2.5.1 2.5.2 2.6 2.6.1 2.6.2 2.7 2.7.1 2.7.2 2.8 2.8.1 2.8.2 2.9 2.9.1 2.9.2 2.10 Einleitung .............................................................................................................. 1 Inhalt und Ziele des vorhabenbezogenen B-Plan .................................................. 1 Darstellung der festgelegten Ziele einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne ............................................................................................................... 2 Berücksichtigung der Ziele und Umweltbelange.................................................... 4 Vorhandene Umweltsituation und zu erwartende Umweltauswirkungen .......................................................................................... 5 Methodische Vorgehensweise ............................................................................... 5 Naturraum und potenzielle natürliche Vegetation .................................................. 5 Mensch und Gesundheit und Bevölkerung insgesamt .......................................... 6 Vorhandene Umweltsituation ................................................................................. 6 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen ................................................... 7 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................................. 8 Vorhandene Umweltsituation ................................................................................. 8 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen .................................................11 Boden ...................................................................................................................13 Vorhandene Umweltsituation ...............................................................................13 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen .................................................14 Wasser .................................................................................................................15 Vorhandene Umweltsituation ...............................................................................15 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen .................................................15 Klima / Luft............................................................................................................16 Vorhandene Umweltsituation ...............................................................................16 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen .................................................16 Landschaft ............................................................................................................17 Vorhandene Umweltsituation ...............................................................................17 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen .................................................17 Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................................18 Vorhandene Umweltsituation ...............................................................................18 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen .................................................18 Wechselwirkungen ...............................................................................................19 3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei Nichtdurchführung (Nullvariante) der Planung .......19 4. Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen ..................................................20 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen .......................................................20 Eingriffsbilanzierung .............................................................................................22 Nachweis erforderlicher externer Kompensationsmaßnahmen ..........................25 4.1 4.1.1 4.1.2 Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht - II - 5. Monitoring ...........................................................................................................28 6. Nichttechnische Zusammenfassung ...............................................................28 7. Abkürzungsverzeichnis .....................................................................................29 8. Literaturverzeichnis ...........................................................................................30 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3 Abb. 4 Abb. 5 Abb. 6 Abb. 7 Abb. 8 Abb. 10 Geltungsbereich des B-Plans Nr. 04/12 „Grabbestraße“ im Luftbild................... 1 Darstellung der im Raum bestehenden Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvollen Bereiche ............................................................. 3 Bestehende Wohnbebauung an der Grabbestraße ............................................ 6 Blick von Osten auf die Planflächen .................................................................... 8 Abgrenzung der Bodentypen im Plangebiet (aus GLD NRW 2013A) ..................14 Blick in den nordöstlich angrenzenden Landschaftraum ...................................17 Bestandssituation im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 04/12 „Grabbestraße“ ..................................................................................................23 Planungszustand für den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 04/12 „Grabbestraße“ ..................................................................................................23 Lage der dem B-Plan Nr. 04/12 zugeordneten externen Kompensationsmaßnahmen (M1) .....................................................................25 TABELLENVERZEICHNIS Tab. 1 Tab. 2 Tab. 3 Tab. 4 Im Raum in 2013 nachgewiesene Vogelarten (BOHRER 2013) ........................10 Flächenverteilungen und -wertigkeiten von Bestand und Planung sowie entstehende Kompensationserfordernisse ........................................................24 Pflanzenliste für die Anlage / Entwicklung eines Gewässerrandstreifens mit heckenartigem Ufergehölz aus standortgerechten Arten ............................26 Kompensationswirkung der Maßnahme in Anlehnung an das Bewertungssystem der LANUV (2008B) ..............................................................27 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1 Anlage 2 Bekannte Vorkommen planungsrelevanter Arten der MTB 3918 und 4018 (LANUV, 2013B) in Bezug zu den durch das Vorhaben betroffenen Biotopstrukturen Biotoptypen ................................................................................................1:3.000 Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht 1. Einleitung 1.1 Inhalt und Ziele des vorhabenbezogenen B-Plan -1- Die Gemeinde Leopoldshöhe plant aufgrund der großen Nachfrage nach Baugrundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser im südlichen Ortsteils Greste neue Wohnbauflächen zu schaffen. Seitens des Hochbau- und Planungsausschusses wurde daher am 18.04.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 04/12 „Grabbestraße“ beschlossen. Zielsetzung ist die bereits südlich der Grabbestraße bestehenden Wohnbebauungen mit dem neuen Geltungsbereich (siehe Abb. 1) in einer Größe von ca. 2,3 ha ergänzend zu arrondieren. Abb. 1 Geltungsbereich des B-Plans Nr. 04/12 „Grabbestraße“ im Luftbild Derzeit wird der Vorhabenbereich landwirtschaftlich als Acker genutzt. Zukünftig sollen die Flächen im Wesentlichen als „ Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB festgesetzt werden. Das Gebiet soll als lockere Bebauung mit zwei- bis dreireihiger Bebauung realisiert werden, wobei die Erschließung der hinteren Baureihen über entsprechende Geh-, Fahr- und Leitungsrechte erfolgen wird. Zur landschaftlichen Einbindung und Eingrünung des Standorts werden die Randbereiche nach Norden und Osten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Ergänzend wird die Grabbestraße weiterhin als öffentliche Verkehrsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 festgesetzt. Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht -2- Im Zusammenhang mit den genannten Planungen ist gem. § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Umweltprüfung dient der frühzeitigen Berücksichtigung umweltrelevanter Gesichtspunkte im Planungsprozess und der sachgerechten Aufbereitung der Umweltaspekte für die Abwägung. Die einzelnen Arbeitsschritte der Umweltprüfung sind voll in das Bauleitplanverfahren integriert. Gemäß § 2a Abs. 2 BauGB werden die Ergebnisse der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert, welcher Teil der Planbegründung wird. Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG ist zudem zusätzlich zu prüfen, ob das Planvorhaben mit den gesetzlichen Vorgaben des BNatSchG vereinbar ist. Gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG bezieht sich diese Prüfung auf die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten und wird in den vorliegenden Umweltbericht integriert. 1.2 Darstellung der festgelegten Ziele einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne Regionalplanung Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld (BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD 2004) wird der Vorhabenbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ mit der Überlagerung „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dargestellt. Im Jahre 2005 wurde die Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen durch die Bezirksregierung Detmold genehmigt (GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE 2013). Bauleitplanung Im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Leopoldshöhe (wirksam seit dem 15.06.1971, zuletzt geändert am 30.05.2011) wird der Vorhabenbereich flächendeckend als Wohnbaufläche dargestellt. Die gleiche Darstellung setzt sich westlich und südlich der Grabbestraße fort. Nördlich und östlich liegen Flächen für die Landwirtschaft. Ein rechtskräftiger B-Plan liegt für den Vorhabenbereich nicht vor. Umliegend werden die Bebauungen südlich der Grabbestraße über den rechtskräftigen B-Plan Nr. 04/01 „Mackenbrede“ als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Westlich angrenzende Wohnbebauungen werden ebenfalls als Wohnbauflächen im Innenbereich eingestuft. Die westlich gelegene Tennisanlage als Außenbereich. Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht -3- Landschaftsplanung, Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche Das Plangebiet liegt im baulichen Außenbereich und wird über den Landschaftsplans Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“ (Rechtskraft seit dem 11. Dezember 2001) abgedeckt (KREIS LIPPE, 2001). Dieser setzt die östlichen Randbereiche als Landschaftsschutzgebiet „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland (L 2.2-01)“ fest. Gleiches gilt für den nördlich bzw. östlich angrenzenden Freiraum (siehe Abb. 2). Andere Schutzgebiete oder naturschutzfachlich wertvolle Bereiche sind innerhalb des Vorhabenbereichs und angrenzender Flächen nicht vorhanden (LANUV 2013A). Nächst gelegene Bereiche liegen erst im Abstand von gut 350 m entlang des nördlich verlaufenden Gewässerlaufs der „Windwehe“ (siehe Abb. 2). Abb. 2 Darstellung der im Raum bestehenden Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvollen Bereiche Wasserwirtschaft Das Plangebiet liegt außerhalb eines Wasserschutzgebiets und dient auch nicht als Überschwemmungsgebiet. Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht -4- Bau- und Bodendenkmale Im Vorhabenbereich sind keine Bau- und Bodendenkmale bekannt. Hinweise auf archäologische Funde liegen ebenfalls nicht vor. 1.3 Berücksichtigung der Ziele und Umweltbelange Die Ziele des Umweltschutzes mit allgemeiner Gültigkeit für das Plangebiet ergeben sich insbesondere aus europäischem und deutschem Recht. Besonders hervorzuheben sind hier z. B.: • die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 14 und § 15 BNatSchG), • die Bestimmungen zum Artenschutz gem. §§ 7, 44 und 45 BNatSchG, • Belange des Bodenschutzes (§ 1a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)), • Belange des Gewässerschutzes (§ 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswassergesetz (LWG)), • die Anforderungen des § 51a LWG zur Rückhaltung und, soweit möglich, zur Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser, • Belange des Immissionsschutzes (§ 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den entsprechenden Rechtsverordnungen). Auf die genannten sowie weitere rechtliche Belange und Anforderungen wird im Einzelnen in den folgenden Kapiteln der Raumanalyse und Auswirkungsprognose eingegangen. Dem Vermeidungsgrundsatz der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 14 und § 15 BNatSchG) wird insofern anteilig bereits Rechnung getragen, als dass mit der Standortwahl und Ausgestaltung des Plangebietes keine direkten Inanspruchnahmen oder erheblichen Beeinträchtigungen von: • • • • • • • • Natura-2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, besonders geschützten Biotopen gem. § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 62 LG NW, Naturdenkmalen, Kernbereichen von Biotopkatasterflächen, Bedeutsamen Biotopverbundflächen oder auch Kernbereichen von Wasser- bzw. Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten bewirkt werden. Zusätzlich werden zur Berücksichtigung der Ziele und Umweltbelange im Weiteren ergänzende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen für die einzelnen (Umwelt)Belange ausgearbeitet. Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht 2. -5- Vorhandene Umweltsituation und zu erwartende Umweltauswirkungen 2.1 Methodische Vorgehensweise Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgen gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 BauGB eine Darstellung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege und die Beurteilung der umweltbezogenen Auswirkungen auf den • • • • • • • • Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen einzelnen Belangen des Umweltschutzes. In diesem Zusammenhang wird auch • die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, • die Nutzung von erneuerbarer Energie • und die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität berücksichtigt. Die Erfassung und Bewertung der Bestandssituation der Einzelbelange erfolgt auf der Grundlage der Auswertung vorhandener Unterlagen sowie eigener Erhebungen. Weiterhin erfolgte in diesem Zusammenhang auch eine Auswertung der Darstellungen von Fachplänen (siehe Kap. 1.2). Die Betrachtung der Umweltbelange wird anhand von Kriterien vorgenommen, die aus den gesetzlichen Vorgaben und planungsrechtlichen Zielsetzungen abgeleitet werden. Mit diesen Kriterien werden Bedeutungen der Umweltbelange und Empfindlichkeiten gegenüber dem Vorhaben beschrieben und anschließend bewertet. 2.2 Naturraum und potenzielle natürliche Vegetation Naturräumlich liegt das Plangebiet in der Haupteinheit „Ravensberger Hügelland (531)“ bzw. enger gefasst im Naturraum „Herforder Hügelland (531.2)“ mit der Untereinheit „Stieghorster Osning-Vorland (531.24)“ (MEISEL, 1959). Das Stieghorster Osning-Vorland schiebt sich als stark gegliedertes Lösshügelland vor den südlich anschließenden Teutoburger Wald. Die Region wird vorwiegend ackerbaulich genutzt und von zahlreichen Gewässerläufen durchzogen. Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht 2.3 -6- Mensch und Gesundheit und Bevölkerung insgesamt Für den Menschen steht die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens im Vordergrund. Die planungsrelevanten Werte und Funktionen lassen sich den Teilaspekten Wohnen und (landschaftsbezogene) Erholung zuordnen. 2.3.1 Vorhandene Umweltsituation Innerhalb des Vorhabenbereichs selbst liegen keine (Wohn)Siedlungsflächen vor. Im Umfeld grenzen unmittelbar südlich der Grabbestraße Wohnbauflächen mit Ein- und Zweifamilienhäusern an (siehe Abb. 3), die über den B-Plan Nr. 04/01 „Mackenbrede“ als allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind. Gemäß Beiblatt zur DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) bzw. TA Lärm betragen demnach die Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte in diesen Bereichen außerhalb von Gebäuden 55 dB(A) tags sowie 40 dB(A) nachts. Gleiche Einstufung gilt auch für die westlich angrenzenden Wohnbebauungen, ebenfalls dem Innenbereich zugeordnet werden. Abb. 3 Bestehende Wohnbebauung an der Grabbestraße Besondere Funktionen für eine landschaftsgebundene Erholungsnutzung sind im Raum nicht vorhanden. Im Umfeld liegt gut 80 m westlich des Plangebiets die Tennisanlage des Tennisclub-Leopoldshöhe e.V. sowie im Kreuzungsbereich Grabbestraße / Waldstraße ein Kinderspielplatz. Weiterhin verläuft über die westlich gelegene Waldstraße der beschilderte Radweg „Fürstenroute“. Südöstlich wird ein Trialplatz (Übungsplatz) durch den Motorsportclub (MSC) Leopoldshöhe betrieben, nördlich davon liegt die Kläranlage Greste der Gemeinde Leopoldshöhe, die im Wesentlichen als Pumpstation mit einer ersten Reinigungsstufe genutzt wird. Gewisse Vorbelastungen durch Lärm gehen auf die Planfläche anteilig durch den KFZVerkehr der nördlich verlaufenden Hauptstraße (L751) wie auch die temporären Nutzungen der Tennisanlagen und des Trialplatzes aus. Relevante Geruchsimmissionen im Sinne der GIRL werden laut aktuellem Gutachten (AKUS 2013B) durch die genannte Kläranlage Greste für das Plangebiet nicht verursacht. Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht 2.3.2 -7- Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen Die angestrebte bauliche Neuordnung der Planflächen führt insgesamt zu einer Erweiterung von Bauflächen im Raum. Dabei sind erhebliche anlagebedingte Auswirkungen in Bezug auf das Vorhaben auszuschließen, da keine Wohnbebauungen unmittelbar betroffen sind. Baubedingte Auswirkungen (Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen) sind zudem zeitlich begrenzt und haben keine nachhaltig negativen Auswirkungen auf Wohn- und Erholungsfunktionen, sodass diese als nicht erheblich eingestuft werden. Auch betriebsbedingte Immissionen, die im Weiteren durch die Festsetzung von Wohnnutzungen in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern für das Schutzgut entstehen, sind zu vernachlässigen. Deutliche Verschlechterungen des Status quos sind damit in Bezug auf die Wohnqualität im Raum auszuschließen. Zusätzlich wurde im Rahmen eines Schalltechnischen Gutachtens ermittelt, dass die auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen durch bestehenden KFZ-Verkehr auf der L751 wie auch die Tennisanlage keine Einschränkungen bzgl. der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets ergeben (AKUS 2013A). Auch durch die temporäre Nutzung des Trialplatzes wird es zu keiner Überschreitung der Grenzwerte für ein allgemeines Wohngebiet kommen (AKUS 20061). Auch der voraussichtlich geringfügige Anstieg privater PKWNutzungen wird zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen führen. Durch den Erhalt der bisherigen Sackgasse mit Wendehammer wird auch zukünftig kein Durchgangsverkehr über die Grabbestraße erfolgen. Unabhängig davon sind verschiedene Anbindungsmöglichkeiten über den ÖPNV an das Oberzentrum Bielefeld wie auch andere Ortsteile des Gemeindegebiets gegeben (siehe Begründung zum B-Plan). Auch in Hinblick auf die landschaftsgebundene Erholungsnutzung gehen durch das Planvorhaben keine besonderen Funktionen verloren. Der Verlauf der „Fürstenroute“ wird im Bereich der Waldstraße nicht nachhaltig negativ beeinträchtigt. Zusammenfassend ist daher davon auszugehen, dass durch die Aufstellung des B-Plans Nr. 04/12 für den Menschen und die menschliche Gesundheit keine erheblich negativen Auswirkungen entstehen und Kompensationserfordernisse im Sinne des § 15 BNatSchG erfüllt werden. 1 Die Aussage wurde gegenüber der Gemeinde seitens AKUS im Juli 2013 erneut bestätigt. Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht 2.4 2.4.1 -8- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Vorhandene Umweltsituation Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche Wie bereits im Kap. 1.2 beschrieben, sind Randbereiche des Plangebiets wie auch der nördliche und nordöstlich angrenzende Freiraum als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Andere Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche werden von den Planungen nicht berührt. Biotop- und Nutzungsstrukturen Die örtlichen Biotop- und Nutzungsstrukturen des Vorhabenbereichs und seines näheren Umfelds wurden im Frühjahr 2013 erfasst. Die Kartierung und Kodierung der Biotoptypen erfolgte in Anlehnung an den aktuellen Biotoptypenschlüssel des LANUV (2008A). Eine Übersicht ist der Anlage 2 zu entnehmen. Derzeit wird das fast ebene Plangebiet landwirtschaftlich als Acker genutzt (siehe Abb. 4). Gleiche Nutzungen setzen sich im Wesentlichen nach Norden und Osten fort. Die entlang der Grabbestraße vorhandenen Siedlungsflächen setzen sich im Wesentlichen aus Einund Zweifamilienhäusern mit Gärten zusammen. Zusätzlich liegt westlich des Plangebiets die Tennisanlage des Tennisclub-Leopoldshöhe e.V. mit Tennisplätzen und einem Vereinsheim. Abb. 4 Blick von Osten auf die Planflächen Tiere, Pflanzen sowie geschützte Arten nach BNatSchG Anhand der im Gebiet ausgeprägten Biotopstrukturen lassen sich Rückschlüsse hinsichtlich eines möglichen Vorkommens verschiedener Tier- und Pflanzenarten ableiten. Dies gilt auch für das mögliche Vorkommen sogenannter „planungsrelevanter“ Arten (LANUV, 2013B), die in NRW im Sinne des gesetzlichen Artenschutzes besonders zu berücksichti- Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht -9- gen sind. In diesem Zusammenhang liefern zusätzlich vor allem die beiden Fachinformationssysteme (FIS) des LANUV „@LINFOS-Landschaftsinformationssammlung“ und „Geschützte Arten in NRW“ wichtige Hinweise für potenzielle Artvorkommen im Raum. Zusätzlich wurde aufgrund der potenziellen Lebensraumeignung der örtlichen Biotopstrukturen die Avifauna erhoben. Zusammenfassend ergeben sich aus den genannten Quellen folgende Datengrundlagen. Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ In der weiträumigen Betrachtung für die Messtischblätter der TK25 (MTB 3918 und 40182) gibt das FIS „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ Hinweise auf ein Vorkommen von insgesamt 58 planungsrelevanten Arten (siehe Anlage 1). Diese teilen sich auf in 11 Fledermausarten, 42 Vogel-, 23 Amphibien- sowie 2 Reptilienart (LANUV, 2013B). Fachinformationssystem „@LINFOS – Landschaftsinformationssammlung“ Das „@LINFOS - Landschaftsinformationssystem“ enthält darüber hinaus für den Raum keine weiteren lagegenaueren Daten für den Raum (LANUV, 2013A). Avifauna-Erhebungen in 2013 Die Brutvögel wurden innerhalb des Plangebiets an insgesamt drei Terminen über eine Revierkartierung erfasst. Bei dieser Methode setzt sich der Brutbestand aus den Revieren mit „Brutverdacht“ und „Brutnachweis“ zusammen. Nur einmalige Nachweisen, wie z.B. die einmalige Feststellung eines singenden Männchens, werden hingegen nicht zum Brutbestand gezählt sondern als „Brutzeitfeststellung“ gewertet. In Hinblick auf diese Kartierungsmethode wurde innerhalb des Vorhabenbereichs selbst kein Brutbestand nachgewiesen. Die einmalige Feststellung einer singenden Feldlerche (planungsrelevante Art) konnte während der Folgetermine nicht mehr bestätigt werden, sodass für diese Art nur eine „Brutzeitfeststellung“ und kein Nachweis für ein besetztes Brutrevier vorliegt. In den angrenzenden Wohnbebauungen wurden hingegen insgesamt 14 Arten mit einem Brutverdacht nachgewiesen (siehe Tab. 1), zu denen neben weit verbreiteten „Allerweltsarten3“ auch die drei in NRW „planungsrelevanten“ Arten Feldsperling, Haussperling und Mehlschwalben zählen. Anteilig sind diese Arten alle als regelmäßige Nahrungsgäste im Vorhabenbereich einzustufen. 2 Das Plangebiet liegt im unmittelbaren Übergang zwischen den Messtischblätter 3918 und 4018, sodass beide Blattabschnitte in die Betrachtung einbezogen werden. 3 „Allerweltsarten“ gelten aufgrund ihrer Häufigkeit in NRW als „ungefährdete“ Arten. Sie werden nicht auf der Roten Liste geführt oder sind als „planungsrelevant“ eingestuft. Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht Tab. 1 - 10 - Im Raum in 2013 nachgewiesene Vogelarten (BOHRER 2013) 4 Brutbestand Deutscher Name Brutnachweis Brutverdacht Brutzeitfeststellung AS RL RL NRW WB EZ Planfläche Feldlerche - - 1 § V * G 3 3 G V 3 3S 3 Angrenzender Raum Amsel 2 2 § Bachstelze 2 2 § Buchfink 3 3 § Elster 1 1 § Fasan 1 1 § Feldsperling 2 2 § Hausrotschwanz 1 1 § Haussperling 12 11 § Heckenbraunelle 1 1 § 1 Kohlmeise 2 2 § Mehlschwalbe 6 6 § Mönchsgransmücke 1 1 § Ringeltaube 1 1 § Zilpzalp 2 2 § G↓ Biologische Vielfalt Die biologische Vielfalt gilt als eine der Grundvoraussetzungen für die Stabilität von Ökosystemen. Deutschland hat sich als Mitunterzeichner der Biodiversitäts-Konvention verpflichtet, die Artenvielfalt im eigenen Land zu schützen und ist diesem Auftrag u. a. durch die Berücksichtigung der biologischen Vielfalt im BauGB § 1 nachgekommen. Bei der Beurteilung der Biodiversität sind verschiedene Ebenen zu beurteilen: • genetische Variationen (innerhalb einzelner Arten), • Artenvielfalt und • Biotop- bzw. Ökosystemvielfalt. Bezüglich der genetischen Variationen im Plangebiet sind nur allgemeine Rückschlüsse möglich. Grundsätzlich gilt, wie für alle intensiven Agrarlandschaften und Siedlungsbereiche, dass durch die landwirtschaftliche Flächennutzung und die damit verbundene Ausbringung von Hochleistungssaatgut etc. eine Verringerung der genetischen Vielfalt bei einzelnen Pflanzengattungen (z. B. Gräsern) anzunehmen ist. Auch hinsichtlich der Arten- und Biotopvielfalt ist wegen der intensiven Flächennutzungen von einer Verringerung gegen4 in NRW planungsrelevante Arten rot Brutbestand = Brutreviere mit Brutverdacht oder Brutnachweis / Brutnachweis = sicher brütend / Brutverdacht = wahrscheinlich brütend / Brutzeitfeststellung = möglicherweise brütend (zählt nicht zum Brutbestand) AS: Artenschutz; §: besonders geschützt; §§: streng geschützt RL NRW und WB (Weserbergland): 2009 (in ARBEITSGEMEINSCHAFT BIOTOPKARTIERUNG, 2013): 0: ausgestorben oder verschollen; 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; R. extrem selten; S: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet Ez: Erhaltungszustand planungsrelevanter Arten in NRW (kontinentale Region) (LANUV 2012A): G: günstig; G↓: günstig, sich verschlechternd Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht - 11 - über dem natürlichen Potenzial auszugehen. Bedeutende Wechselwirkungskomplexe sind daher im Plangebiet nicht vorhanden. 2.4.2 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche Im Rahmen der Planungen wird eine geringe randliche Überlagerung des großräumig ausgewiesenen allgemeinen LSG „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und OsningVorbergen sowie Ravensberger Hügelland (L 2.2-01)“ bewirkt. Gem. § 29 Abs. 4 LG NW werden LSG-Anteile durch einen B-Plan verdrängt, wenn die darin getroffenen Festsetzungen den Zielsetzungen des Schutzgebiets widersprechen. Da die betroffenen Teilflächen über den B-Plan gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt werden, die den Festsetzungen des Landschaftsplans nicht widersprechen, können die Teilflächen gem. § 16 Abs. 1 LG NW auch weiterhin im LSG verbleiben. Die getroffenen Festsetzungen werden dazu beitragen, dass die ökologische Wertigkeit durch die geplanten Pflanzungen kleinräumig verbessert wird. Erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgebiet werden ausgeschlossen. Andere Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche sind von den Planungen ebenfalls nicht betroffen. Biotop- und Nutzungsstrukturen Mit der geplanten Erweiterung des Wohngebiets „Grabbestraße“ kommt es zur Ablösung bisheriger Nutzungs- / Biotopstrukturen und der an sie gebundenen Lebensformen. Für die Wohnbebauungen (ca. 1,85 ha) wird über den B-Plan überwiegend eine nach § 17 BauNVO zulässige Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Anteilig erfolgt die Festsetzung einer GRZ von 0,3. Demzufolge ist unter Berücksichtigung des § 19 BauNVO für Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen eine in der Summe max. Flächenversiegelung innerhalb der Bauflächen von ca. 1,66 ha möglich. Übrige Teilflächen bleiben unversiegelt bzw. sind bereits versiegelt (Mitnutzung vorhandener Erschließungsanlagen). Dabei handelt es sich bei den von den Planungen betroffenen Biotoptypen ausschließlich um intensiv genutzten Acker, dem nach der Arbeitshilfe „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2008B) in Bezug auf seine ökologische Wertigkeit ein relativ geringer Wert zugesprochen wird. Unabhängig davon sind sämtliche Biotopwertverluste, die mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 04/12 verbunden sind, im Zuge einer Eingriffsermittlung nach dem oben genannten Bewertungssystem zu bilanzieren. In diesem Zusammenhang fließen die in den Randbereichen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten Flächen für den Zustand der Planung positiv in die Flächenbilanz ein. Ver- Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht - 12 - bleibende Kompensationsdefizite gilt es durch geeignete, möglichst multifunktional wirksame Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren (siehe Kap. 4). Tiere, Pflanzen sowie geschützte Arten nach BNatSchG Unabhängig von ihrem zugeordneten Biotopwert verlieren die überplanten Strukturen auch ihre Funktion als Lebensraum, dem im Rahmen der Planungen Rechnung zu tragen ist. In diesem Zusammenhang ist im Sinne des § 44 BNatSchG auszuschließen, dass • wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten verletzt oder getötet oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden [§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG], • wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört5 werden [§ 44 (1) Nr. 2 BNatSchG], • Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden [§ 44 (1) Nr. 3 BNatSchG] als auch dass • wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört werden (Zugriffsverbote) [§ 44 (1) Nr. 4 BNatSchG]. Dabei ist der Planfläche aufgrund der in Kap. 2.4.1 dargestellten Biotopausstattung eine potenzielle Eignung für Arten der offenen Feldflur zuzuschreiben. Aufgrund der bereits umliegenden Nutzungen, wie auch der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung des Vorhabenbereichs selbst, sind jedoch einschränkend nur relativ unempfindliche Ubiquisten im Raum zu erwarten. In der Summe kann daher für einen Großteil der potenziell im Raum vorkommenden planungsrelevanten Arten (Messtischblatthinweise siehe Anlage 1) aufgrund der artspezifischen Lebensraumansprüche bereits ausgeschlossen werden. Zusätzlich wird im Hinblick auf die genannten Standortbedingungen ein Vorkommen von Amphibien, Reptilien oder auch besonderen Pflanzenarten ausgeschlossen. Grundsätzlich ist im Hinblick auf „ungefährdete, weit verbreitete Allerweltsarten“ wie Amsel, Kohlmeise, Igel oder Feldmaus davon auszugehen, dass die mit den Planungen verbundenen kleinräumigen Biotopverluste keine populationsrelevanten Beeinträchtigungen auslösen werden. Zudem wurden im Rahmen der Erhebung der Avifauna Sommer 2013 keine Brutbestände innerhalb der Vorhabenfläche nachgewiesen (siehe Kap. 2.4.1). Dies gilt auch für planungsrelevante Arten. Essentielle Nahrungshabitate sind von dem Vorhaben ebenfalls nicht betroffen, sodass populationsrelevante Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. 5 eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht - 13 - Unabhängig davon gilt es insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit (1. März bis 31. August) potenzielle Störungen weitestgehend zu minimieren. Aus diesem Grund gilt es, eine Bauzeitenregelung mit einer nur eingeschränkten Baufeldräumung zwischen 1. September und Ende Februar sicherzustellen, um Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG ausschließen zu können. Außerhalb dieser Zeit wird ein Ausweichen von Arten, die die Flächen (potenziell) nutzen, auf im Umfeld verbleibende landwirtschaftliche Flächen als möglich erachtet. In Hinblick auf die Auswirkung des Vorhabens auf angrenzende Randstrukturen kann die Erfüllung eines artenschutzrechtlichen Verbotstatbestands ebenfalls ausgeschlossen werden. Für diese Bereiche ist lediglich das „Störungsverbot“ (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) als möglicher Verbotstatbestand zu betrachten. Da die ggf. für diese Strukturen entstehenden baubedingten Beeinträchtigungen zeitlich nur sehr begrenzt sein werden, sind solche kurzfristigen Störungen nicht als populationsrelevant einzustufen. Zudem sind auch in diesen Bereichen nur relativ unempfindliche Arten zu erwarten bzw. nachgewiesen worden, die anthropogene Störungen gewohnt sind. Zudem wird sich für die überwiegend in diesen Bereichen nachgewiesenen „Gebüsch- und Nischenbrüter“ (z.B. Feldsperling oder Hausrotschwanz) das potenzielle Lebensraumangebot durch neue Gärten, Pflanzungen in den gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten Flächen etc. kleinräumig verbessern. In der Summe können damit unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die mit dem Planvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen so reduziert werden, dass Kompensationserfordernisse im Sinne des § 15 BNatSchG erfüllt und keine artenschutzrechtlichen Restriktionen verbleiben werden. Zusätzlich sind die Vorgaben des § 39 BNatSchG i.V.m. § 64 LG NW zu beachten. 2.5 2.5.1 Boden Vorhandene Umweltsituation Im Untergrund des Plangebiets (siehe Abb. 5) liegen sandig-tonige bzw. schwach steinige Lehme aus der Grundmoräne (Mittelpleistozän) oder auch stellenweise Kalkstein (Muschelkalk) bzw. Mergeltonstein sowie Tonstein (Keuper) vor. Die Bodenverhältnisse zeigen im Weiteren lehmige Schluff- und schluffige Lehmböden aus Löss (Pleistozän), die flächendeckend dem Bodentypen Pseudogley-Braunerde und Pseudogley-Parabraunerde (sL3) zuzuordnen sind (GLD NRW 2013A). Mit Bodenwerten zwischen 50 - 65 Bodenpunkten weisen die Flächen relativ hohe Ertragszahlen auf. Die nutzbare Feldkapazität der grundwasserfreien Böden ist sehr hoch, der Stauwassereinfluss nur schwach (GLD NRW 2013A). Aufgrund der genannten Bodeneigenschaften werden die Böden laut „Karte der schutzwürdigen Böden in NRW“ in die mittlere von insgesamt drei Schutzstufen (Stufe 2 - sehr schutzwürdig) eingestuft (GLD NRW 2013A). Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht - 14 - Altlasten sind innerhalb des Vorhabenbereichs nicht bekannt. S31 sL3 G3 sL3 - Pseudogley-Braunerde und Pseudogley-Parabraunerde G3 – typischer Gley Abb. 5 2.5.2 Abgrenzung der Bodentypen im Plangebiet (aus GLD NRW 2013A) Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen Gemäß § 1 BBodSchG sind bei Einwirkungen auf den Boden Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich zu vermeiden. Die zu schützenden Funktionen des Bodens werden dabei im § 2 BBodSchG näher erläutert und decken sich im Wesentlichen mit den in der Bestandsbewertung des Schutzgutes Boden zugrunde gelegten Prüfkriterien (besondere Bodenfunktionen gemäß Karte der schutzwürdigen Böden in NRW). Trotz der Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 bzw. 0,3 und der damit bewirkten Begrenzung von möglichen Flächenversiegelungen, führt die geplante Neuordnung des Plangebiets anteilig zu einer dauerhaften Überbauung und Neuversiegelung von Boden. Diese beläuft sich in der Summe auf max. 1,66 ha Fläche (siehe Kap. 2.4.2). Mindernd wirkt sich dabei auf die Nettoneuversiegelung die Mitnutzung vorhandener Erschließungsanlagen wie der Grabbestraße aus, sodass der Neubau von Verkehrswegen gering gehalten werden kann. Zusätzlich werden aus Sicht des Bodenschutzes die in den Randbereichen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten Pflanzungen langfristig gesehen einen positiven Erosionsschutz bilden und damit zu Bodenverbesserungen beitragen. Da nach Angaben der Gemeinde auch keine geeigneten Alternativlösungen (z. B. Brachflächen) zur Verfügung stehen, wird die genannte Inanspruchnahme der bisher zum Außenbereich gehörenden Flächen für das Schutzgut Boden als unvermeidbare Beeinträchtigung eingestuft. Unabhängig davon sind Eingriffsminderungen, wie z.B. die Verwendung von Ökopflaster und Schotterrasen in Bereichen, in denen eine Teilversiegelung ausreicht, zu forcieren. Zudem sind bei sämtlichen Bodenarbeiten entsprechende DIN-Normen zu berücksichtigen (DIN 18300 „Erdarbeiten“ und DIN 18915 „Vegetationstechnik im Land- Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht - 15 - schaftsbau: Bodenarbeiten“). Der Ab- und Auftrag von Oberboden ist gesondert von allen anderen Bodenarbeiten durchzuführen. Bodenaushub ist soweit technisch möglich innerhalb des Plangebietes zu verbringen. Verunreinigungen sind ordnungsgemäß abzutragen und sachgerecht zu entsorgen. Unabhängig davon werden auch durch die Realisierung der dem Planvorhaben zugeordneten externen Kompensationsmaßnahmen (Anpflanzung von Ufergehölzen etc.) für das Schutzgut positiv Effekte erzielt. 2.6 2.6.1 Wasser Vorhandene Umweltsituation Das Plangebiet liegt außerhalb eines Wasserschutzgebiets und dient auch nicht als Überschwemmungsgebiet. Nach Angaben der hydrogeologischen Übersichtskarte von Nordrhein-Westfalen (GLD NRW 2013B) liegt das Plangebiet in einem Bereich mit einem nur mäßig bis gering ergiebigem Grundwasser bzw. einem nur geringen Grundwasserleiter (GLA NRW , 1980B). Oberflächengewässer sind innerhalb des Plangebiets nicht vorhanden. Im Umfeld verläuft südlich der „Eselsbach“ (mind. 30 m), nordöstlich der Gewässerlauf „Windwehe“ (Abstand ca. 400 m). 2.6.2 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen Gemäß § 1 WHG sind nachteilige Beeinträchtigungen des Wassers zu vermeiden, um gemäß dem wasserwirtschaftlichen Vorsorgegrundsatz eine möglichst nachhaltige Entwicklung des Schutzgutes zu gewährleisten. Eine Betroffenheit von Schutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten ist nicht gegeben. Gleiches gilt für Oberflächengewässer. Unabhängig davon bleibt analog zu den Ausführungen in Kap. 2.4.2 und 2.5.2 für das Schutzgut Wasser zu berücksichtigen, dass durch die festgesetzten Wohnbauflächen und die damit mögliche Flächenversieglung sich auch die Fläche für die Grundwasserneubildung und Niederschlagsversickerung um ca. 1,66 ha verringert. Anfallendes Niederschlagswasser soll zukünftig in die vorhandene Mischkanalisation in der Grabbestraße entwässert werden, die bereits vor dem 01.07.1995 genehmigt wurde und noch ausreichende Kapazitäten aufweist (GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE 2013). Damit entfällt die Pflicht einer ortsnahen Niederschlagswasserbeseitigung nach § 51a Landeswassergesetz NRW. Für weitere Details wird auf die städtebauliche Begründung zum B-Plan Nr. 04/12 der Gemeinde Leopoldshöhe verwiesen. Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht - 16 - Insgesamt können aufgrund der relativ geringen Flächengrößen, der ausschließlichen Schaffung von Wohnbebauungen sowie der z. T. auf 0,3 reduzierten Grundflächenzahl erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut ausgeschlossen werden. Zudem werden sich sowohl die in den Randbereichen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten Flächen als auch externe Kompensationsmaßnahmen (Gewässerrandstreifen etc.) positiv auf das Schutzgut auswirken. Kompensationserfordernisse im Sinne des § 15 BNatSchG im Rahmen der Planungen können damit erfüllt werden. 2.7 2.7.1 Klima / Luft Vorhandene Umweltsituation Nordrhein-Westfalen liegt in der Übergangszone zwischen dem atlantischen und dem subatlantischen Klimabereich. Die vorherrschend westlichen Winde bedingen in diesem Raum ein warm-gemäßigtes Regenklima mit milden Wintern und mäßig warmen Sommern. Die mittlere Lufttemperatur im Jahr liegt für das Gebiet um Leopoldshöhe zwischen ca. 8̊C und 9̊C, die Jahresniederschlagsmenge beträgt durchschnittlich ca. 750 - 850 mm / Jahr (MURL NRW , 1989). Bezogen auf die geländeklimatischen Gegebenheiten ist prinzipiell zwischen den Siedlungsflächen sowie offenen landwirtschaftlichen Flächen, Wald bzw. Gewässern zu unterscheiden. Im Gegensatz zu den Siedlungsflächen können die zweit genannten durch ihre Kaltluftproduktion und Filterwirkung mögliche klimatische bzw. lufthygienische Ausgleichsräume für das Schutzgut darstellen. Demzufolge können die ackerbaulich genutzten Freiflächen des Vorhabenbereichs zwar als potenzielle Kaltluftentstehungsräume bezeichnet werden, deutliche Luftbewegungen bzw. Kaltluftströmungen sind jedoch aufgrund des fast ebenen Geländereliefs und der Kleingliedrigkeit des Raums nicht vorhanden. Gleiches gilt im Gegenzug allerdings auch für Wärme produzierende sowie auf Luftfeuchtigkeit und Luftbewegung deutlich negativ einwirkende Lasträume (z. B. Gewerbeflächen). 2.7.2 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen Kleinräumig wird der dauerhafte Verlust von Freiflächen durch die innerhalb des Plangebiets anteiligen Versiegelungen und der damit verbundenen Verkleinerung von Kaltluftentstehungsflächen zu einer Veränderung des Mikroklimas führen. Eingriffsmindernd wirken sich jedoch die geringen Grundflächenzahl von 0,4 bzw. 0,3, die Festsetzung einer offenen Bauweise in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern, wie auch die in den Randbereichen zur freien Landschaft getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 aus. Diese ermöglichen eine gute Ein- bzw. Durchgrünung des Plangebiets und den Ausschluss emittierender Nutzungen, sodass die Bauflächen zukünftig nicht als Lastraum für umliegende Bebauungen zu sehen sind. Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht - 17 - In der Summe werden damit für das Schutzgut Klima / Luft keine erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben und Kompensationserfordernisse im Sinne des § 15 BNatSchG erfüllt. Festsetzungen, die nur eine einschränkte Nutzung regenerativer Energien bewirken, werden über den B-Plan nicht getroffen, sodass auch dahingehend im Rahmen der Baumaßnahmen weitere Eingriffsminderungen möglich sind. 2.8 2.8.1 Landschaft Vorhandene Umweltsituation Bedeutende bzw. das Landschaftsbild prägende Strukturelemente sind innerhalb dieser Flächen nicht vorhanden. Die das Plangebiet prägenden landwirtschaftlichen Ackernutzungen entsprechen den für das „Stieghorster Osning-Vorland“ typischen Landnutzungen (siehe Kap. 2.2), wie sie sich auch im nordöstlich angrenzenden Raum weiterfortsetzen. Ebenfalls typisch sind die im Umfeld des Plangebiets verlaufenden Sieke bzw. Bachläufe mit „Windwehe“ und „Eselsbach“. Gegenwärtig bildet der geplante Geltungsbereich einen arrondierenden Übergangsbereich zwischen Wohnbauflächen und der freien Landschaft. Südlich des Plangebiets wurden die früheren Nutzungen bereits durch Wohnbauflächen abgelöst. Als gewisse „Störelemente“ im Hinblick auf das Landschaftsbild prägen das nordöstliche Umfeld eine 210kV-Leitung wie auch mehrere Windkraftanlagen (siehe Abb. 6), die zu einer Überprägung des Raums beitragen. Abb. 6 2.8.2 Blick in den nordöstlich angrenzenden Landschaftraum Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen Insgesamt hat die Weiterentwicklung von Siedlungsflächen generell den Verlust von Freiräumen und damit eine weitere Urbanisierung des Landschaftsraums zur Folge. Bedingt durch die im Umfeld bestehenden Nutzungen ist der Raum jedoch schon heute durch Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht - 18 - Wohnbebauung vorgeprägt. Der geplante Geltungsbereich ist daher als „Arrondierung“ der bestehenden Bauflächen einzustufen, deren zukünftige Einbindung in den Landschaftraum durch randliche Festsetzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 gewährleistet wird. Durch die Festsetzung einer einheitlichen Buchenschnitthecke wird eine umlaufende Eingrünung des Plangebiets bewirkt, die die entstehenden Wohnbebauungen zukünftig zur freien Landschaft abschirmen wird. Durch die im B-Plan Nr. 04/12 getroffenen Festsetzungen mit offener Bauweise, Ein- und Zweifamilienhäusern, einer Begrenzung auf 2-geschossige Bebauungen wie auch die insgesamt gewählte Grundstücksaufteilung wird zudem eine aufgelockerte Ortsrandbebauung forciert. Zudem trägt das fast ebene Relief dazu bei, dass keine Verstärkung einer negativen Fernwirkung des Plangebiets entsteht, wobei davon auszugehen ist, dass die entstehenden Privatgärten keine deutlich negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild haben werden. Durch die Fortführung des Wohngebiets um eine Plangebietstiefe zwischen 45 – 70 m ist daher in der Summe keine nachhaltig negative Zersiedelung des Raums zu erwarten. Durch die Mitnutzung bestehender Straßenanbindungen ist es zudem möglich, additive Veränderung und Beeinträchtigung des Raums gering zu halten. Unter Berücksichtigung der genannten Minderungsmaßnahmen können die Auswirkungen des Vorhabens unter landschaftsbildprägenden Gesichtspunkten so reduziert werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben bzw. Kompensationserfordernisse im Sinne des §15 BNatSchG erfüllt sind. 2.9 2.9.1 Kultur- und sonstige Sachgüter Vorhandene Umweltsituation Das Planungsgebiet liegt im Kulturlandschaftsraum Nr. 8 „Lipper Land“. Bedeutsame oder landesbedeutsame Kulturlandschaftsbereiche sind im Bereich Leopoldshöhe nicht vorhanden (LWL / LVR 2007). Auch in der Denkmalliste der Gemeinde Leopoldshöhe sind für das Plangebiet wie auch das unmittelbare Umfeld keine Objekte eingetragen. Hinweise auf Bodendenkmale wie archäologische Funde liegen nicht vor. 2.9.2 Zu erwartende erhebliche Umweltauswirkungen Negative Auswirkungen des Planvorhabens sind auszuschließen. Sollten davon abweichend unerwartet bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt werden, sind diese nach den §§ 15 und 16 DSchG unverzüglich der Gemeinde oder dem LWL-Archäologie für Westfalen anzuzeigen und die Entdeckung drei Werktage in unverän- Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht - 19 - dertem Zustand zu erhalten. Erhebliche Beeinträchtigungen und Auswirkungen für das Schutzgut können damit vermieden werden. 2.10 Wechselwirkungen Bei einer Gesamtbetrachtung aller Schutzgüter wird deutlich, dass sie zusammen ein komplexes Wirkungsgefüge darstellen, in dem sich viele Funktionen gegenseitig ergänzen und aufeinander aufbauen. Besonders zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima besteht in der Regel ein komplexes Wirkungsgefüge mit zahlreichen Abhängigkeiten und Einflussfaktoren. Aufgabe dieses Umweltberichtes ist es nicht, sämtliche funktionalen und strukturellen Beziehungen aufzuzeigen, sondern es sollen vielmehr die Bereiche herausgestellt werden, in denen vorhabenbezogene Auswirkungen das gesamte Wirkungsgefüge beeinflussen und sich Auswirkungen verstärken können. Dies sind so genannte Wechselwirkungskomplexe. In der Summe ist festzustellen, dass das Wechselwirkungsgefüge innerhalb des Plangebiets durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung wie auch umliegende Randeinflüsse bereits verändert und gestört ist. Aus ökosystemarer Sicht sind keine besonders hervorzuhebenden Wechselwirkungskomplexe mehr vorhanden. In der Summe werden daher über die bereits benannten schutzgutbezogenen Auswirkungen hinaus (siehe Kap. 2.3 bis 2.9) keine zusätzlichen Beeinträchtigungen durch die Aufstellung des B-Plans Nr. 04/12 verursacht, die sich auf im Raum bestehende Wechselwirkungen negativ verstärkend auswirken werden. 3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und bei Nichtdurchführung (Nullvariante) der Planung Durch die geplante Wohnbauflächenentwicklung wird es im Bereich der Grabbestraße zu einer Arrondierung bestehender Wohnsiedlungsflächen auf einer Gesamtfläche von ca. 2,3 ha kommen. Die innerhalb des Plangebiets bestehenden Strukturen werden damit von den neuen Nutzungen abgelöst. Weiträumig deutlich negative Auswirkungen sind jedoch aufgrund der nur geringen Flächengröße sowie den getroffenen Festsetzungen nicht zu erwarten, sodass sich die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter im Wesentlichen auf den direkten Vorhabenbereich reduzieren. Da zudem nach Angaben der Gemeinde (siehe Begründung zum B-Plan) keine vernünftigen Standortalternativen für die Ausweisung von Wohnbauflächen für Ein- und Zweifamilienhäuser im Gemeindegebiet vorhanden sind, wurde sich für den im FNP bereits als Wohnbaufläche dargestellten und seitens der Bezirksregierung Detmold genehmigten Standort „Grabbestraße“ entschieden. Im Rahmen der Betrachtung der so genannten „Nullvariante“ erfolgt eine Abschätzung, in welcher Art und Weise sich das Untersuchungsgebiet ohne das geplante Vorhaben entwi- Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht - 20 - ckeln würde. Diese Abschätzung kann nicht eindeutig und abschließend vorgenommen werden, da Veränderungen nicht nur den regionalen Faktoren vor Ort unterliegen, sondern auch die Folge großräumiger politischer oder gesellschaftlicher Prozesse sein können. Innerhalb der Nullvariante würde der Status quo des Plangebiets in Form von landwirtschaftlich genutzten Offenlandbereichen vorerst erhalten bleiben. Demzufolge würde sich innerhalb der Nullvariante der Status quo des Gebietes voraussichtlich nicht verändern. Aufgrund der genannten Wohnbauflächendarstellung im Flächennutzungsplan ist jedoch eine Umnutzung des Standorts als Wohngebiet absehbar und auf FNP-Ebene bereits fachlich überprüft und vorbereitet worden. Die Festsetzungen des B-Plans Nr. 04/12 werden damit künftig aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein. 4. Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen Mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 04/12 „Grabbestraße“ werden Nutzungsänderungen von Grundflächen festgesetzt. Mit einigen dieser Nutzungsänderungen werden Eingriffe in Natur und Landschaft gem. § 14 BNatSchG vorbereitet. Daraus ergibt sich nach § 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 14 und § 15 BNatSchG die Pflicht, Möglichkeiten zur Vermeidung von Eingriffen zu prüfen, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und die Kompensation nicht vermeidbarer, erheblicher Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen nachzuweisen. Im Folgenden werden die im Zusammenhang mit dem Vorhaben vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungs- wie auch externe Kompensationsmaßnahmen dargestellt. 4.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Entsprechend dem Vermeidungsgrundsatz der Eingriffsregelung (§ 15 BNatSchG) sind vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. In diesem Zusammenhang dienen die im Folgenden beschriebenen landschaftspflegerischen Maßnahmen sowohl der landschaftsgerechten Einbindung als auch einer Minderung der unter Kap. 2 ermittelten Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Zu Vermeidung und Minderung des Eingriffs in den Naturhaushalt sowie zur Gestaltung des Landschaftsbildes sind im Rahmen der Planungen die folgenden Maßnahmen vorgesehen, die im B-Plan Nr. 04/12 über entsprechende Festsetzungen gesichert werden: • Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung mit einer z. T. reduzierten GRZ von 0,3 • Äußere Erschließung der Wohnbauflächen von Süden über bestehende Straßenanbindungen Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht - 21 - • Berücksichtigung der Orientierungswerte gem. DIN 18005 / Beiblatt „Schallschutz im Städtebau“ bzw. der Richtwerte der TA Lärm zur Sicherung von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen • Durchführung erforderlicher Bodenarbeiten entsprechend dem Stand der Technik und unter Einhaltung einschlägiger DIN-Normen • Ggf. ordnungsgemäßer Abtrag und sachgerechte Entsorgung verunreinigter Böden • Schadlose Abführung des anfallenden Oberflächenwassers • Festsetzungen von Flächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB als „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zur landschaftlichen Einbindung der im Plangebiet entstehenden Bauflächen und Schaffung neuer Biotopstrukturen durch die Anpflanzung einer Buchenschnitthecke • Errichtung von Einfriedungen auf der Innenseite - zwischen den Privatgärten und den gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzten Flächen • Baufeldräumung unter besonderer Rücksichtnahme von Brut- und Aufzuchtzeiten nur in der Zeit vom 1. September bis Ende Februar (Bauzeitenregelung) • Berücksichtigung der Vorgaben des § 39 BNatSchG i.V.m. § 64 LG NW • Dokumentation und Sicherung möglicher archäologischer Funde • Generelle Zulässigkeit der Nutzung von Dachflächen für regenerative Energien (Photovoltaikanlagen), Maßnahmenbeschreibung Zur Eingrünung der neuen Bauflächen wird in den Randbereich zur freien Landschaft hin in den gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB gekennzeichneten Flächen die Anpflanzung einer 1-reihigen Buchenschnitthecke festgesetzt. Vorschlag textlicher Festsetzung für die Anlage einer Schnitthecke • „In den gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB gekennzeichneten Flächen ist eine 1-reihige Schnitthecken aus standortheimischen Arten anzupflanzen (Art: Fagus sylvatica). Der Abstand der Gehölze zueinander beträgt ca. 0,30 m. Die Schnitthecke ist dauerhaft zu erhalten und durch einen fachgerechten Formschnitt zurückzuschneiden. Abgängige Pflanzen sind entsprechend zu ersetzen.“ An das Pflanzgut und die Pflanzungen werden folgende Mindestanforderungen gestellt: • Pflanzqualität: Sträucher mit Ballen, 2 x v., Höhe 60 - 100 cm • Pflege / Formschnitt: 1 - 2 mal pro Jahr, Rückschritt auf max. 2 m Höhe und 1 m Breite Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht 4.1.1 - 22 - Eingriffsbilanzierung Die nachstehende Eingriffsbilanzierung erfolgt nach der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008B). Das darin angewandte Bewertungsverfahren sieht eine Gegenüberstellung des vorhandenen Zustands mit der Planungssituation vor. Als Bestand bzw. Ist-Zustand wird im Rahmen des Planvorhabens eine aktuelle Biotoptypenkartierung (Stand Mai 2013) zugrunde gelegt und mit den geplanten Flächennutzungen in Bezug auf ihre ökologischen Wertigkeiten verglichen. Die Angaben für die Situation der Planung basieren auf den Angaben des Planentwurfs der Gemeinde Leopoldshöhe (Stand: August 2013). Die jeweilige Lage der einzelnen Teilflächen (Bestand und Planung) ist den Abb. 7 und Abb. 8 zu entnehmen. Additiv gibt Tab. 2 einen Überblick über die Größenverhältnisse derzeitiger und geplanter Flächenverteilung wieder. Zusätzlich sind daraus die Biotopwerte in ökologischen Werteinheiten (WE) sowie das mit dem Planvorhaben bewirkte Kompensationsdefizit ersichtlich. Im Bestand (siehe Abb. 8) fließen die aktuell ackerbaulich genutzten Planflächen mit 2 WE ein. Bereits versiegelte Straßenflächen haben 0 WE. In der Planung (Abb. 8) fließen versiegelte Straßenflächen wie auch die entsprechend der jeweiligen GRZ mögliche Versiegelungsanteil innerhalb der Wohnbauflächen ebenfalls mit 0 WE ein. Die innerhalb der Wohnbauflächen verbleibenden Teilflächen für Gärten (unversiegelter Anteil) werden mit 2 WE angesetzt. Randliche Eingrünungen, die als Buchenschnitthecke gestaltet werden sollen und gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festgesetzt werden, erhalten hingegen 5 WE. Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht Abb. 7 Bestandssituation im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Abb. 8 Planungszustand für den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 04/12 „Grabbestraße“ - 23 - Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht Tab. 2 - 24 - Flächenverteilungen und -wertigkeiten von Bestand und Planung sowie entstehende Kompensationserfordernisse6 Bestand 1 2 Nr. in Abb. 7 3 Code 1 1 1.1 3 2 3.1 Biotoptyp entsprechend Biotoptypenwertliste 4 6 7 8 Grund -wert in WE Korrekturfaktor Gesamtwert (Sp.5x6) in WE Einzelflächenwert (Sp.4x7) in WE 2.610 0 1,0 0 0 20.720 2 1,0 2 41.440 Fläche (m²) 5 Versiegelte oder teilversiegelte Flächen Öffentl. Verkehrsflächen Landwirtschaftliche Flächen Acker (HA0) Summe 23.330 41.440 Planung 1 2 Nr. in Abb. 8 3 Code 1 1 1.1 Biotoptyp entsprechend Biotoptypenwertliste 4 6 7 8 Grund -wert in WE Korrekturfaktor Gesamtwert (Sp.5x6) in WE Einzelflächenwert (Sp.4x7) in WE 9.150 0 1,0 0 0 1.490 0 1,0 0 0 2.760 0 1,0 0 0 6.100 2 1,0 2 12.200 1.820 2 1,0 2 3.640 2.010 5 1,0 5 10.050 Fläche (m²) 5 Versiegelte oder teilversiegelte Flächen Allg. Wohnbauflächen (GRZ 0,4) überbaubarer Anteil einschl. Nebenanlagen etc. (ca. 60%) 2 1.1 Allg. Wohnbauflächen (GRZ 0,3) überbaubarer Anteil einschl. Nebenanlagen etc. (ca. 45%) 3 1.1 4 4 4.4 Öffentl. Verkehrsflächen Grünflächen, Gärten Allg. Wohnbauflächen (GRZ 0,4) nicht überbaubarer Anteil (ca. 40%) 5 4.4 Allg. Wohnbauflächen (GRZ 0,3) nicht überbaubarer Anteil (ca. 55%) 7 6 7.4 Gehölze Buchenschnitthecke zur landschaftsgerechten Eingliederung (Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Summe Kompensationsdefizit 23.330 25.890 -15.550 6 In Anlehnung an die Arbeitshilfe für die Bauleitplanung „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008) Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht 4.1.2 - 25 - Nachweis erforderlicher externer Kompensationsmaßnahmen Den genannten Kompensationsbedarf in Höhe von 15.550 ökol. Werteinheiten gilt es durch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Diesem Kompensationserfordernis wird anteilig durch die Umsetzung der im Folgenden beschriebenen Maßnahme (M1) nachgekommen, die nördlich des Plangebiets in der Gemarkung Greste, Flur 9, Flurst. 242 tlw. verortet ist (siehe Abb. 10). Die Kompensationswirkung über eine multifunktional wirksame Maßnahmen abgedeckt, die die Anlage / Entwicklung eines Gewässerrandstreifens mit heckenartigem Ufergehölz vorsehen. Abb. 10 Lage der dem B-Plan Nr. 04/12 zugeordneten externen Kompensationsmaßnahmen (M1) Neben dem erforderlichen Ausgleich ökol. Werteinheiten ist die Maßnahme insbesondere auch für die Schutzgüter Boden und Wasser wie auch Landschaftsbild und Klima / Luft positiv zu werten (Verringerung von Erosion, Reduzierung von Schadstoffeinträgen, Strukturierung der Landschaft, etc.). Darüber hinaus wird mit den Maßnahmen den Anforderungen des § 15 Abs. 3 BNatSchG Rechnung getragen und die Beanspruchung landwirtschaftlicher Nutzflächen möglich gering gehalten. Die Realisierung der Maßnahme ist zeitnah zur Rechtskraft des B-Plans Nr. 04/12 nachzuweisen und die Fläche dauerhaft zu sichern. Konkrete Regelungen zur Umsetzung und Sicherung werden dazu gem. § 11 BauGB über einen städtebaulichen Vertrag geregelt. Weitere Differenzierungen zur Herrichtung sind im Rahmen der Ausführungsplanung vorzunehmen. Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht - 26 - Maßnahmenbeschreibung M1: Anlage / Entwicklung eines Gewässerrandstreifens mit heckenartigem Ufergehölz Lage • Gem. Greste, Flur 9, Flurst. 242 tlw. Beschreibung Auf einer Länge von ca. 110 m werden entlang der westlichen Gewässerseite des namenlosen Gewässerzulaufs der Windwehe gewässerbegleitende Ufergehölze aus Erlen und Weiden gepflanzt. Analog zu den bereits nördlich am Gewässer vorgenommenen Maßnahmen erfolgt ergänzend die Anpflanzung eines 3-reihigen Gehölzstreifens. Verwendet werden Arten aus der in Tab. 3 aufgeführten Pflanzenliste. Der mittlere Pflanzabstand zwischen und innerhalb der Reihen beträgt 1,5 m. Gepflanzt wird im Verband von 3 - 5 Stk. (Mindestpflanzgröße: Heister m. Ballen, 2 x v, m., Höhe 80 - 100 cm, Sträucher o. Ballen, 4 Triebe, Höhe 60 - 100 cm). Entsprechende Abstände / Leitungsrechte sind zu berücksichtigen. Vorrübergehend sind die Pflanzungen vor Wildverbiss zu schützen. Im Weiteren werden die Gehölzbestände über die übliche Fertigstellungs- und Entwicklungspflege hinaus je nach Bedarf im Turnus von 5 – 7 Jahren abschnittsweise auf den Stock gesetzt, um negative Auswirkungen auf das Abflussverhalten des Gewässers wie auch die örtlichen Leitungen (Telefon- und 220kv-Leitung) zu vermeiden. Verbleibende nicht bepflanzte Flächen (u.a. Abstandsflächen zur landwirtschaftlichen Nutzung) sind mit einer artenreichen Wiesenmischung einzusäen und im Weiteren als Saumzonen einer gelenkten Sukzession zu überlassen. Dazu sind die Flächen 1-2 x / Jahr zu mähen. Das Mähgut ist von den Flächen abzufahren. Insgesamt umfasst der mit der Maßnahme belegte gewässerbegleitende Randstreifen eine Breite von ca. 10 m, der von landwirtschaftlichen Nutzungen freizuhalten ist. Tab. 3 Pflanzenliste für die Anlage / Entwicklung eines Gewässerrandstreifens mit heckenartigem Ufergehölz aus standortgerechten Arten Botanischer Name Deutscher Name Gewässerbegleitendes Ufergehölz Alnus glutinosa Schwarzerle Salix alba Silberweide Salix aurita Öhrchenweide 3-reihiger Gehölzstreifen Acer campestre Feldahorn Coryllus avellana Hasel Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht - 27 - Botanischer Name Deutscher Name Carpinus betulus Hainbuche Crataegus monogyna Weißdorn Cornus sanguines Hartriegel Viburnum opulus Wasserschneeball Kompensationswirkung In der folgenden Tab. 4 wird in Anlehnung an die „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008B) die mit der oben beschriebenen Maßnahme (M1) erzielte Kompensationsleistung ermittelt. Tab. 4 1 Kompensationswirkung der Maßnahme in Anlehnung an das Bewertungssystem der LANUV (2008B) 2 3 Code Biotoptyp 4 5 6 7 8 9 Lage Grund wert Korrekturfaktor Gesamtsamtwert (Sp.5x6) Einzelflä flächenchenwert (Sp.4x7) 420 3 1,0 3 1.260 680 2 1,0 2 1.360 Fläche (m²) 2 Begleitvegetation 2.4 Bestand Saumstruktur ohne Gehölze 3 Landwirtsch. Flächen 3.1 Acker Summe 1.100 2.620 7 Gehölze Planung 7.2 Anlage / Entwicklung eines Gewässerrandstreifens mit heckenartigem Ufergehölz Summe Erzielter Zuwachs ökol. Werteinheiten 1.100 1.100 5 1,0 5,0 5.500 5.500 2.880 Im Ergebnis zeigt sich, dass mit der externen Maßnahmen (M1) eine Kompensationsleistung in Höhe von 2.880 ökol. Werteinheiten erzielt wird. Es verbleibt ein Kompensationsdefizit in Höhe von 12.670 ökol. Werteinheiten, das verschiedenen Ökokonten zugeordnet wird. In der Summe kann durch die genannten Teilmaßnahmen eine vollständige Kompensation der durch die Aufstellung des B-Plans Nr. 04/12 bewirkten Eingriffe i.H.v. 15.550 ökol. Werteinheiten gewährleistet werden. Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht 5. - 28 - Monitoring Zielsetzung des Monitorings ist es, unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen von Plänen und Programmen frühzeitig zu erkennen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Gemäß § 4c BauGB liegt die Verantwortung zur Durchführung des Monitorings bei der Gemeinde Leopoldshöhe. In diesem Zusammenhang werden Umsetzung und Pflege externer Kompensationsmaßnahmen gem. § 11 BauGB über einen städtebaulichen Vertrag geregelt. 6. Nichttechnische Zusammenfassung Die Gemeinde Leopoldshöhe plant aufgrund der großen Nachfrage nach Wohnbauflächen für Ein- und Zweifamilienhäuser die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 04/12 „Grabbestraße“. Zielsetzung ist die südlich der Grabbestraße bestehenden Wohnbebauungen mit dem neuen Geltungsbereich in einer Größe von ca. 2,3 ha ergänzend zu arrondieren. Derzeit wird der Vorhabenbereich landwirtschaftlich als Acker genutzt. Zukünftig sollen die Flächen im Wesentlichen als „ Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB festgesetzt werden. Der vorliegende Umweltbericht mit integrierter Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB dient der frühzeitigen Berücksichtigung umweltrelevanter Gesichtspunkte im Planungsprozess und der sachgerechten Aufbereitung der Umweltaspekte für die Abwägung. Dabei werden das geplante Vorhaben, die planerischen Vorgaben im Untersuchungsraum sowie die vorhandene Umweltsituation beschrieben. Auf der Basis der wesentlichen vorhabenbedingten Wirkfaktoren werden anschließend die zu erwartenden Umweltauswirkungen der Planungsebene entsprechend aufgezeigt und bewertet. In der Summe wird davon ausgegangen, dass unter Berücksichtigung der im Raum bestehenden Vorbelastungen sowie der im Umweltbericht für die jeweiligen Schutzguter genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die mit dem Planvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen so reduziert werden können, dass keine planungsrechtlichen Restriktionen verbleiben. Auch artenschutzrechtliche Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG können darüber ausgeschlossen werden. Herford, August 2013 Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht 7. Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung Abs. Absatz BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz B-Plan Bebauungsplan FNP Flächennutzungsplan GIRL Geruchsimmissions-Richtlinie GRZ Grundflächenzahl ha Hektar i.d.R. in der Regel i.H.v. in Höhe von i.V.m. in Verbindung mit Kap. Kapitel LG NW Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen MSC Motorsport Club MTB Messtischblatt Nr. Nummer TK25 Topografische Karte im Maßstab 1:25.000 TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Tab. Tabelle WE ökologische Werteinheiten (LANUV 2008) - 29 - Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht 8. - 30 - Literaturverzeichnis AKUS (2006) Schalltechnische Stellungnahme zum geplanten Vereinsgelände für Motorrad-Trial des MSC Leopoldshöhe in Leopoldshöhe, Gemarkung Greste, Flur 8, Flurstück 199 (Stand: 16.06.2006) AKUS (2013A) Schalltechnisches Gutachten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens der Gemeinde Leopoldshöhe zur Entwicklung einer Wohnbaufläche nördlich und östlich der Grabbestraße (Stand: 14.06.2013) AKUS (2013B) Geruchs-Gutachten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens der Gemeinde Leopoldshöhe zur Entwicklung einer Wohnbaufläche nördlich und östlich der Grabbestraße (Stand: 14.06.2013) BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD (2004) Der Regionalplan der Bezirksregierung Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld, Blatt 17.- http://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/010_Planung_und _Verkehr/009_Regionale_Entwicklungsplanung__Regionalplan/TA_OB_BI/Zeichneri scher_Teil/Blatt_17.pdf (22.04.2013) BOHRER (2013) Erfassung der Brutvögel, B-Plan „Nördlich und östlich Grabbestraße“, Stand 07 / 2013 GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE (2013) Allgemeine Hinweise zum Plangebiet und Verfahrensgrundlagen (Begründung Stand: Aufstellung / Frühzeitige Beteiligung – April 2013) GLA NRW (1980A) Karte der Grundwasserlandschaften Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:500.000. Krefeld. GLA NRW (1980B) Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in NordrheinWestfalen im Maßstab 1:500.000. Krefeld. GLD NRW (2013A) WMS Informationssystems zur Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen im Maßstab 1:50 000.- http://www.wms.nrw.de/gd/bk050? [Zugriff am 23.04.2012]. Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht - 31 - GLD NRW (2013B) WMS Informationssystem zur Hydrogeologischen Übersichtskarte von NordrheinWestfalen 1:500 000.- http://www.wms.nrw.de/gd/huek500? [Zugriff am 09.07.2013]. KREIS LIPPE, 2001 Festsetzungskarte zum Landschaftsplan Nr. 2 "Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord", Rechtskraft seit 11. Dezember 2001.- http://geo.kreislippe.de/openlayers/Clients/ Landschaftsplaene/LP_Leopoldshoehe/Festsetungskarte.html (22.04.2013) LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW ) (2008A) Arbeitsanleitung zur Biotopkartierung NW (Stand: 2008) LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2008B) Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen, Stand: März 2008 LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW ) (2013A) @LINFOS - Landschaftsinformationssammlung.- http://93.184.132.240/osirisweb/ viewer/viewer.htm (25.04.2013) LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW ) (2013B) Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“, Planungsrelevante Arten für die Messtischblätter 3918 und 4018.http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/3918 und http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/4018 (25.04.2013) LWL / LVR (2007) Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen, Münster, Köln November 2007 (Korrekturfassung August 2008) MEISEL, S. (1959) Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 98, Detmold, 1:200.000. Remagen: Selbstverlage der Bundesanstalt für Landeskunde. Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht - 32 - Anlage 1: Bekannte Vorkommen planungsrelevanter Arten der MTB 3918 und 4018 (LANUV, 2013B) in Bezug zu den durch das Vorhaben betroffenen Biotopstrukturen Art Deutscher Name Wissensch. Name Nr. MTB Status der Art Acker KO7 Säugetiere Braunes Langohr Plecotus auritus 3918 / 4018 vorhanden G Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3918 / 4018 vorhanden G Fransenfledermaus Myotis nattereri 3918 / 4018 vorhanden G Große Bartfledermaus Myotis brandtii 3918 vorhanden U Großer Abendsegler Nyctalus noctula 3918 / 4018 vorhanden (X) U Großes Mausohr Myotis myotis 3918 / 4018 vorhanden (X) U Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus 3918 / 4018 vorhanden Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 3918 vorhanden U Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii 3918 / 4018 vorhanden G Wasserfledermaus Myotis daubentonii 3918 / 4018 vorhanden G Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3918 / 4018 vorhanden G U G Vögel Beutelmeise Remiz pendulinus 3918 brütend Bienenfresser Merops apiaster 3918 brütend Brachpieper Anthus campestris 4018 Durchzügler Braunkehlchen Saxicola rubetra 4018 brütend S Eisvogel Alcedo atthis 3918 / 4018 brütend G Feldlerche Alauda arvensis 3918 / 4018 brütend XX Feldschwirl Locustella naevia 3918 brütend (X) Flussregenpfeifer Charadrius dubius 3918 / 4018 brütend U Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 3918 / 4018 brütend U- Grauspecht Picus canus 3918 / 4018 brütend Habicht Accipiter gentilis 3918 / 4018 brütend (X) G Heidelerche Lullula arborea 4018 brütend (X) U Kiebitz Vanellus vanellus brütend XX G Kornweihe Circus cyaneus 4018 Wintergast X Kleinspecht Dryobates minor 3918 brütend Mäusebussard Buteo buteo 3918 / 4018 brütend X G Mehlschwalbe Delichon urbica 3918 / 4018 brütend (X) G- Mittelspecht Dendrocopos medius 3918 / 4018 brütend G Nachtigall Luscinia megarhynchos 3918 / 4018 brütend G Neuntöter Lanius collurio 3918 / 4018 brütend G Raubwürger Lanius excubitor 4018 brütend S Rauchschwalbe Hirundo rustica Raufußkauz Aegolius funereus Rebhuhn Perdix perdix Rohrweihe Circus aeruginosus 3918 / 4018 X G U- G 3918 / 4018 brütend 4018 brütend 3918 / 4018 brütend XX U 4018 brütend X U 7 Erhaltungszustand in NRW (Ampelbewertung): S → ungünstig/schlecht (rot), U → ungünstig/unzureichend (gelb), G → günstig (grün), KO → kontinentale biogeographische Region X GU Gemeinde Leopoldshöhe B-Plan Nr. 04/12 „Grabbestraße“ Umweltbericht Art Deutscher Name Wissensch. Name Rotmilan Milvus milvus Saatkrähe Corvus frugilegus Schleiereule Tyto alba Schwarzkehlchen Saxicola rubicola Schwarzspecht Sperber - 33 - Status der Art Acker KO7 3918 / 4018 brütend X U Nr. MTB 4018 brütend X G 3918 / 4018 brütend X G 4018 brütend (X) U Dryocopus martius 3918 / 4018 brütend Accipiter nisus 3918 / 4018 brütend (X) Steinkauz Athene noctua 4018 brütend G Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus 3918 brütend Turmfalke Falco tinnunculus 3918 / 4018 brütend Turteltaube Streptopelia turtur 3918 / 4018 Uferschwalbe Riparia riparia 3918 / 4018 Uhu Bubo bubo 4018 brütend U+ Waldkauz Strix aluco 3918 / 4018 brütend G Waldohreule Asio otus 3918 / 4018 brütend G Wiesenpieper Anthus pratensis 3918 / 4018 brütend Ziegenmelker Caprimulgus europaeus 4018 brütend S Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis 4018 brütend G G G U G X G brütend X U- brütend (X) G (X) G- Amphibien Geburtshelferkröte Alytes obstetricans 4018 vorhanden U Kammmolch Triturus cristatus 3918 / 4018 vorhanden U Kreuzkröte Bufo calamita 3918 / 4018 vorhanden (X) U 4018 vorhanden XX U 3918 / 4018 vorhanden X G- Reptilien Schlingnatter Coronella austriaca Zauneidechse Lacerta agilis Legende Grenzen Untersuchungsgebiet Grenze B-Plan Biotoptypen Laubwald AA0 AB0 Buchenwald Eichenwald BA0 BD3 BD4 BE1 BF1 BF3 Baumreihe Einzelbaum 235 162 161 159 99 165 160 945 943 EB0 EE0 167 eg W 944 Fettweide 166 FD0 FM0 232 51 L7 Bach Heidland BD4 Kirchbrede AB0 Acker HA0 Acker 888 HC0 HC3 VB3 HA0 Tennisplatz Garten, Baumschule 889 VA0 891 229 AA0 138 AA0 201 230 HJ0 Garten HV2 Parkplatz mit geringen Versiegelungsgrad 231 892 SL0 1146 9a 132 Siedlungs,-Industrie-und Verkehrsbrachen 7 SB2 893 9 HV2 205 11 13 139 12 9b 137 2 3 1233 Wirtschaftswege 221 VB1 VB3 1235 220 6 7 6 799 1213 801 868 Horst 800 128 289 221 8 268 783 7 280 867 356 782 288 23 Weg 1293 282 281 1255 xxx S I W I 1252 1251 1249 9 16 W II S 11 Weg 18 W II 1372 II 19 W II DIN A3 358 gezeichnet: 1217 24 1303 bearbeitet: 148 1304 29 25 I 1332 W k I 1311 II I 1315 l Ho 1320 1321 I 27 z am pb ch ac h ba I 1316 ek 23 26 W 26 S 1312 1299 28 a 31 S Mai 2013 187 1302 F 1260 Datum: 18 1373 S 4084 154 1264 1313 21 1 : 3.000 Projekt-Nr.: 357 1266 1261 1259 1257 Umweltbericht 26 5a 1262 I a 1335 1269 32 W II 35 1343 1052 151 214 1267 I II Holzk Weg W 1268 ach ampb 1336 S I Weg 17 1424 F II Weg 15 W II 739 Bach S I 13 S I 1342 20 1246 3 S 5 7 I KW SI 14 S I 1248 1247 8 I 153 147 6 10 S I 12 145 4 S I 1250 Antragsteller: 1295 S 1254 1253 I 207 33 Reitplatz 1451 1301 866 784 1245 29 Si 8 Feldweg, befestigt land-, forstwirtschaftlicher Weg P HA0 290 5 VA0 Sportanlage 1234 5 4 3 476 287 Verkehrs- und Wirtschaftswege 275 273 BF3 797 798 793 291 Spielplatz EE0 529 10 475 sonstige Sport- und Freizeitanlagen SP3 22 474 Sport- und Freizeitanlagen (Tennis) 274 BE1 FD0 BD3 657 ach lsb EB0 FD0 SL0 3 285 Ese EE0 1236 a Weg 2 Weg 38 18 34 18 508 211 1445 1446 1079 BD3 FM0 BE1 BD3 EB0 20 286 284 8 Y:\projekte\4000_5000\4000_4100\4084\acad\20130517_4084_00_B-Plan_Grabbestr_Leopoldsh_Bestand1.dwg 32 20 17 FM0 781 18 528 6 473 SB2 VB1 BE1 BE1 16 292 19 14 527 4 17 5 12 2 526 1080 SB2 507 655 ch 1221 509 EE0 Eselsba 13 a 1161 525 472 3 15 10 470 471 293 285 HJ0 SB2 1224 512 513 SB2 646 1207 13 511 514 647 510 BA1 HW7 VB1 VA0 HW7272 40 Terrasse 645 648 16 14 a 12 10 644 9 11 667 804 522 8 7a 620 SB2 621 599 515 608 7 11 519 11 378 5 8 258 9 16 a 16 b 14 643 13 715 713 714 711 712 710 606 518 16 6 708 517 16 3 VA0 631 K VA0 Weg e r n e r s tr a 630 17 4 516 259 701 1211 VA0 666 Sport- und Freizeitanlagen (Ballsport) 505 500 BD3 8 638 19 2 706 707 704 703 705 702 709 260 1128 619 HA0 539 607 6a 694 SB2 504 6 618 538 493 7 699 700 697 698 696 12 14 4 5 695 8 468 18 299 642 628 21 693 368 SD0 1187 501 637 639 617 367 283 3 12 10 1129 14 SB2636 6 SB2 629 370 369 8 1132 4 4 371 6 SB2 498 495 641 20 4 1177 18 SB2 492 634 627 626 F 15 2 1178 635 22 12 SD0 372 20 1179 1176 625 624 497 496 491 Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung Mehrbrede 503 502 10 640 28 22 18 4 10 16 632 616 1218 SB2 24 633 12 BD3 373 13 9b 1188 VA0 1212 30 BF1 SP3 BF3 615 614 15 135 134 204 18 HW7 HA0 233 69 SD